0252/2019
Aufbau eines Kriminalpräventiven Rates Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/3 Vorlagen-Nummer 0252/2019 Freigabedatum 30.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufbau eines Kriminalpräventiven Rates Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt die Gründung eines Kriminalpräventiven Rates in Köln und beauftragt die Verwaltung, eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Polizeipräsidium Köln für einen solchen Kriminalpräventiven Rat einzurichten. Die Geschäftsstelle ist beim Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit (I/3) angebunden. 2. Der Rat bestimmt als Mitglieder des Kriminalpräventiven Rates SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 1.: 2. Vertretung: CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln 1.: 2. Vertretung: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 1.: 2. Vertretung Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 1.: 2. Vertretung: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 1.: 2. Vertretung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer sofort Begründung I. Ausgangslage Der Schutz vor existierender und erlebbarer Kriminalität und Gewalt gehört genauso zu den Grund- bedürfnissen der Kölner Bevölkerung, wie der Erhalt und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsge- fühls im öffentlichen Raum. Neben der restriktiven Strafverfolgung, die einzig den dafür zuständigen Stellen von Justiz und Polizei obliegt, ist die Kriminalprävention, also die vorbeugende Verhinderung von Straftaten, die zweite starke Säule einer sinnvollen und effektiven Sicherheitsstrategie. Beim Thema Sicherheit im öffentlichen Raum stehen nicht erst seit den Vorkommnissen der Silves- ternacht 2015/2016 auf dem Bahnhofsvorplatz oftmals eher Großveranstaltungen wie bspw. Silvester oder Karneval im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Dies zeigen die großen öffentlichen Debatten z.B. über die Gegenwart und Zukunft des Ebertplatzes oder über die zukünftige Ausgestaltung des Straßenkarnevals. Sicherheit ist eben nicht ein rein auf Kriminalität reduziertes Thema. Man unterscheidet auch die objektive und subjektiv empfundene Sicherheit. Gerade Fragen der Kri- minalprävention begegnen den Bürgerinnen und Bürger nahezu täglich in ihrem Alltag auch jenseits viel beachteter Hotspots. Die Komplexität dieser Thematik, die polizeiliche, ordnungsbehördliche As- pekte wie auch solche der Stadtplanung umfasst, zeigt, dass Prävention keine alleinige Aufgabe von Justiz und Polizei sein kann, sondern als ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag zu verstehen ist, der eine behördenübergreifende Zusammenarbeit unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfor- dert. Eine enge Kooperation im Bereich der Kriminalprävention zwischen Verwaltung, Polizei und zivilge- sellschaftlichen Gruppen existiert in Köln bereits seit den 1990er Jahren und wird sowohl durch viel- fältige Ordnungspartnerschaften, als auch in der alltäglichen Zusammenarbeit gelebt und aktiv aus- gestaltet. Beispielhaft dafür stehen die „Ordnungspartnerschaft Ringe“, die „gemeinsame Anlaufstelle Dom“ oder auch das „Kölner Haus des Jugendrechts“. Darüber hinaus bestehen in Köln zahlreiche Präventionsnetzwerke und Kriminalpräventive Räte auf Stadtbezirksebene sowie die im Jahre 2004 3 ins Leben gerufene Kölner Sicherheitskonferenz. Auch die interkommunale und europäische Per- spektive in Präventionsfragen wird stetig verstärkt, was im Beitritt der Stadt Köln in die europäischen Foren EFUS / DEFUS seinen folgerichtigen Ausdruck fand. II. Gründung des „Kriminalpräventiven Rates Köln“ Die Gründung eines „Kriminalpräventiven Rates Köln“ fußt auf dem einvernehmlichen Wunsch der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und des Kölner Polizeipräsidenten, ein Gremium zu schaffen, das sich aus gesamtstädtischer Perspektive mit der sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst. Der Kriminalpräventive Rat soll die präventiven und kriminalpräventiven Aktivitäten verschiedenster Akteure koordinieren, Fachkompetenz sowie Perspektiven bündeln und somit die Kölner Sicherheits- konferenz unterstützen. Ziel ist die Schaffung eines kontinuierlich arbeitenden Netzwerkes gleichbe- rechtigter Partner, das durch Aufarbeitung und Bewertung der sicherheitsrelevanten Sachverhalte zu einer effektiven Kriminalprävention und zu einer Stärkung der Sicherheit in Köln beiträgt. Die Krimi- nalpräventiven Räte in den einzelnen Stadtbezirken sollen dabei jedoch nicht ersetzt, sondern viel- mehr vernetzt und die jeweiligen Ergebnisse und Präventionsansätze in einen gesamtstädtischen Kontext eingebunden werden. Der Präventionsrat soll gleichwohl in seiner zukünftigen Arbeit das ge- samte Stadtgebiet abdecken und Verbindungen über die bezirklichen, regionalen sowie Bundes- Grenzen hinweg herstellen. Seitens der Stadt Köln sollen der Stadtdirektor oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in sowie fünf Mitglieder der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen in das Gremium entsandt werden. Für die Polizei wird der Polizeipräsident Köln oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in entsandt. Jeweils bei Bedarf werden Vertreterinnen und Vertreter weiterer Institutionen der kommunalen, Lan- des- oder Bundesebene hinzugezogen. Dazu zählen beispielhaft die Bundespolizeiinspektion Köln, die Staatsanwaltschaft Köln, Verbände und Kammern, andere Behörden oder Fachgremien aus Wis- senschaft und Forschung. III. Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle Um eine effektive und kontinuierliche Arbeit des „Kriminalpräventiven Rates Köln“ zu gewährleisten, ist aus Sicht der Polizei Köln und der Verwaltung eine gemeinsame Geschäftsstelle erforderlich, die durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und der Polizei besetzt werden soll. Neben der organisatorischen Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates gewährleistet die Geschäftsstelle die durchgehende Information der Sicherheitspartner, die kontinu- ierliche Einbindung und Vernetzung mit den genannten weiteren Akteuren und Institutionen sowie den Kontakt mit der Kölner Bevölkerung. Die kriminalpräventiven Räte der einzelnen Stadtbezirke werden dabei fortlaufend beteiligt. Die Geschäftsstelle kann so die Anregungen und Vorschläge für eine effek- tive Arbeit des Präventionsrates als vorberatendes Gremium der Sicherheitskonferenz bündeln und aufbereiten. Zu diesem Zweck wird zunächst ein repräsentativer Anteil der Kölner Stadtbevölkerung zu ihrem kon- kreten subjektiven Sicherheitsgefühl befragt werden. Die daraus gewonnenen Ergebnisse ermögli- chen kleinteilige und ortsgenaue Ergebnisse für das gesamte Stadtgebiet, um die von der Bevölke- rung identifizierten Sicherheitsaspekte zu verdeutlichen und so die Grundlage für die gemeinsame Wahrnehmung der Sicherheitslage der Kölner Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen. Ziel ist die Über- tragung der benannten Sicherheitsbedürfnisse in konkrete Maßnahmen, um die Lebensqualität in puncto Sicherheit im öffentlichen Raum erkennbar zu erhöhen. Die Räumlichkeiten der gemeinsamen Geschäftsstelle werden durch die Verwaltung bereitgestellt, die jeweils erforderlichen Sachmittel werden durch die Kooperationspartner eigenverantwortlich einge- bracht. Die Leitung und Geschäftsführung der gemeinsamen Geschäftsstelle seitens der Verwaltung obliegt Frau Dolores Burkert. Hierfür wurde eine entsprechende Stelle zur Verfügung gestellt. Die Stellenausstattung der Stabsstelle wird im Rahmen einer gesonderten Organisationsverfügung fest- gelegt. Die Verwaltung ist bemüht, die Stellen haushaltsneutral einzurichten. 4 Zur Durchführung der Bevölkerungsbefragung, Durchführungen von Veranstaltungen etc. werden Aufwandsermächtigungen i.H. v. zunächst 100.0000 Euro benötigt. Die Mittel wurden bereits im Rahmen des Leitprojekts „Sicheres Köln“ im Haushaltsjahr 2018 zugesetzt und stehen für das Haus- haltsjahr 2019 ff im Teilplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung zur Verfügung. Die Bezirksvertretungen werden in Form einer gesonderten Mitteilung informiert.
Anlage 1 - Kurzkonzept KPR final
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Kriminalpräventiver Rat Köln Kurzkonzept Stadt Köln Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit Dolores Burkert Hohe Str. 115 50667 Köln Tel.: 0221/221-25000 Die Oberbürgermeisterin Anlage 1 zur Vorlage 0252/2019 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 1 2 Kriminalpräventiver Rat 2.1 Ziele 2 2.2 Aufgaben 2 2.3 Rahmenbedingungen und Anforderungen 3 3 Struktur der gemeinsamen Geschäftsstelle KPR 4 3.1 Maßnahmen und Ziele für 2019 5 1 Einleitung Der Schutz vor existierender und erlebbarer Kriminalität und Gewalt gehört genauso zu den Grundbedürfnissen der Kölner Bevölkerung, wie der Erhalt und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Neben der restriktiven Strafverfolgung, die einzig den dafür zuständigen Stellen von Justiz und Polizei obliegt, ist die Kriminalprävention, also die vorbeugende Verhinderung von Straftaten, die zweite starke Säule einer sinnvollen und effektiven Sicherheitsstrategie. Beim Thema Sicherheit im öffentlichen Raum stehen nicht erst seit den Vorkommnissen der Silvesternacht 2015/2016 auf dem Bahnhofsvorplatz oftmals eher Großveranstaltungen im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung, beispielsweise der Kölner Karneval. Die großen öffentlichen Debatten z.B. über die Gegenwart und Zukunft des Ebertplatzes, über den Drogenkonsum am Neumarkt oder über die zukünftige Ausgestaltung des Straßenkarnevals zeigen, dass Sicherheit eben nicht ein rein auf Kriminalität reduziertes Thema ist. Neben der objektiven Sicherheitslage gibt es eine subjektiv empfundene Sicherheit. Gerade Fragen der Kriminalprävention begegnen den Bürgerinnen und Bürgern nahezu täglich in ihrem Alltag auch jenseits viel beachteter Hotspots. Die Komplexität dieser Thematik, die sowohl polizeiliche und ordnungsbehördliche Aspekte, als auch solche der Stadtplanung sowie der Bildungs-, Jugend- und Sozialpolitik umfasst, zeigt, dass Prävention keine alleinige Aufgabe von Justiz und Polizei sein kann, sondern als ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag zu verstehen ist, der eine behördenübergreifende Zusammenarbeit unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfordert. Eine enge Kooperation im Bereich der Kriminalprävention zwischen Verwaltung, Polizei, Justiz und zivilgesellschaftlichen Gruppen existiert in Köln bereits seit den 1990er Jahren und wird sowohl durch vielfältige Ordnungspartnerschaften, als auch in der alltäglichen Zusammenarbeit gelebt und aktiv ausgestaltet. Beispielhaft dafür stehen die „Ordnungspartnerschaft Ringe“, die „gemeinsame Anlaufstelle Dom“ oder auch das „Kölner Haus des Jugendrechts“. Darüber hinaus bestehen in Köln zahlreiche Präventionsnetzwerke, Kriminalpräventive Räte auf Stadtbezirksebene sowie die im Jahre 2004 ins Leben gerufene Kölner Sicherheitskonferenz. Auch die interkommunale und europäische Perspektive in Präventionsfragen wird stetig verstärkt, was im Beitritt der Stadt Köln in die europäischen Foren EFUS / DEFUS seinen folgerichtigen Ausdruck fand. Mit der Einrichtung des Kriminalpräventiven Rates leisten Stadt Köln und Polizei einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalitätsursachen, indem sie ihre vielfältigen Aufgaben zukünftig vernetzen, ausbauen und Aktivitäten unter Sicherheitsaspekten bündeln. Der Kriminalpräventive Rat mit seiner Geschäftsstelle ist eine der zwei Säulen des von der Stadt Köln eingerichteten Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit. 2. Kriminalpräventiver Rat Die Gründung eines „Kriminalpräventiven Rates Köln“ fußt auf dem einvernehmlichen Wunsch der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und des Kölner Polizeipräsidenten, ein Gremium zu schaffen, das sich aus gesamtstädtischer Perspektive mit der sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst. 2.1 Ziele - Der Informationstransfer in die Netzwerke, zu den Sicherheitspartnern und in die Sicherheitskonferenz ist gewährleistet - Die Strukturen in den kriminalpräventiven Gremien und Netzwerken sind bekannt und, soweit möglich, sinnvoll standardisiert. - Die Ergebnisse der Netzwerkarbeit sind hinsichtlich ihrer gesamtstädtischen Bedeutung bekannt und bewertet. - Wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kriminologie und Prävention sind in unterschiedliche Maßnahmen eingeflossen, eigene Forschungsarbeit ist initiiert. - Ein Informationspool sowie bedarfsgerechte Angebote für Bürgerinnen, Bürger sowie andere Interessierte sind aufgebaut und werden ständig weiterentwickelt. - Ein nationales sowie internationales Netzwerk auf dem Gebiet der Kriminalprävention ist aufgebaut, eine aktive Zusammenarbeit ist hergestellt. - Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern ist bspw. durch eine Befragung erfolgt. 2.2 Aufgaben - Der Kriminalpräventive Rat Köln arbeitet der Sicherheitskonferenz Köln zu und unterstützt die Kriminalpräventiven Räte in den neun Stadtbezirken. - Der Kriminalpräventive Rat Köln bewertet sicherheitsrelevante Sachverhalte und Entwicklungen sowohl gesamtstädtisch als auch in den Stadtbezirken und Stadtteilen. - Der Kriminalpräventive Rat Köln identifiziert Handlungsbedarf, schlägt Maßnahmen zur Umsetzung vor und beschließt Konzepte. Neben dem gesamtstädtischen Bedarf wird geprüft, inwieweit einzelne Stadtbezirke oder Stadtteile betroffen sind. 2.3 Rahmenbedingungen Der Kriminalpräventive Rat ist das Lenkungs- und Entscheidungsgremium zur strategischen Ausrichtung der unter der Federführung der Geschäftsstelle eingerichteten Fachkreise. Mitglieder Der Kriminalpräventive Rat besteht aus dem - Stadtdirektor der Stadt Köln, - dem Polizeipräsidenten, - je ein/eine vom Rat zu bestimmenden Vertretern/Vertreterin der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen - einem Vertreter/einer Vertreterin des Polizeibeirates als Gast und - einem der Vorsitzenden / einer der Vorsitzenden eines bezirklichen Präventionsrates als Gast. Sitzungen Es ist vorgesehen, dass der Kriminalpräventive Rat quartalsweise und bei Bedarf tagt. Die Geschäftsstelle nimmt die Berichte der Fachkreise und örtlichen Präventionsräte entgegen. Sie berät den Kriminalpräventiven Rat zu Projekten und Maßnahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention. Fachkreise Die Fachkreise beraten und unterstützen den Kriminalpräventiven Rat und die bezirklichen Präventionsräte. Sie sind sach- und fachbezogen ausgerichtet oder arbeiten zielgruppenorientiert und werden u.a. aus den kriminalpräventiven Gremien, runden Tischen, Ordnungspartnerschaften und Präventionsprojekten gebildet. Die Stadt und die Polizei sind fester Bestandteil der Fachkreise. Die in den Sitzungen erzielten Ergebnisse werden protokolliert und der Geschäftsführung zugeleitet. Die Fachkreise tagen abhängig von aktuellen Sachfragen oder Problemstellungen Folgende Fachkreise sind zu bilden: - Fachkreis 1: Städtebauliche und technische Kriminalprävention, Umwelt und Sauberkeit - Fachkreis 2: Prävention in den Bereichen Sucht und Opferschutz - Fachkreis 3: Prävention für Kinder, Jugend und Schulen - Fachkreis 4: Verkehrsprävention und Öffentlicher Personennahverkehr Auf Anregung der Geschäftsstelle kann der Kriminalpräventive Rat weitere Fachkreise einrichten. Bezirkliche Kriminalpräventive Räte Die Kriminalpräventiven Räte in den Stadtbezirken stellen die Basis für den Kriminalpräventiven Rat im Hinblick auf bezirksbezogene Präventionsthemen dar. Die Geschäftsstelle koordiniert den Informationstransfer. 3. Struktur Gemeinsame Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat Abbildung: Organigramm Gemeinsame Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat / Themenbezogen Die gemeinsame Geschäftsstelle bündelt eine Vielzahl von kriminalpräventiven Gremien, Runden Tischen und Ordnungspartnerschaften. Sie unterstützt die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Alle Beteiligten tragen – dem Gedanken der notwendigen Vernetzung folgend – zur Verbesserung der objektiven Sicherheitslage und/ oder des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Stadt Köln bei. - Die Geschäftsstelle gewährleistet den Erkenntnistransfer aus den Netzwerken und Gremien in die Sicherheitskonferenz. - Die Geschäftsstelle koordiniert anlassbezogen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung der infrage kommenden Sicherheitspartner. - Die Geschäftsstelle stellt Informationen zu Sicherheits- und kriminalpräventiven Themen zur Verfügung. - Die Geschäftsstelle setzt kriminalpräventive Aufträge aus der Sicherheitskonferenz durch Steuerung in die Netzwerke und in die kriminalpräventiven Gremien um. 3.1 Maßnahmen und Ziele der Geschäftsstelle 2019
Anlage 2 - Kooperationsvereinbarung KPR Köln final
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Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung des Kriminalpräventiven Rates Köln (KPR Köln) zwischen der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und dem Polizeipräsidenten Köln Anlage 2 zur Vorlage 0252/2019 2 1. Allgemeines 1.1. Auf Basis des Einvernehmens der Behördenleitungen in der Sicherheitskon- ferenz Köln vom 1. April 2016 ist ein Gremium einzurichten, das sich mit der gesamtstädtischen und (gesamt)sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit be- fasst. 1.2. Das Gremium trägt die Bezeichnung „Kriminalpräventiver Rat Köln“ (KPR Köln) 1.3. Kooperationspartner im Kriminalpräventiven Rat Köln sind die Stadt Köln und die Polizei Köln. 2. Aufgaben 2.1. Der Kriminalpräventive Rat Köln arbeitet der Sicherheitskonferenz Köln zu und unterstützt die Kriminalpräventiven Räte in den neun Stadtbezirken. 2.2. Der Kriminalpräventive Rat Köln bewertet sicherheitsrelevante Sachverhalte und Entwicklungen sowohl gesamtstädtisch als auch in den Stadtbezirken und Stadtteilen. 2.3. Der Kriminalpräventive Rat Köln identifiziert Handlungsbedarf, schlägt Maß- nahmen zur Umsetzung vor und entwickelt Konzepte. Neben dem gesamt- städtischen und bezirklichen Bedarf ist zu prüfen, inwieweit einzelne Stadtbe- zirke oder Stadtteile betroffen sind. 3. Ziele 3.1. Die Strukturen der Kriminalpräventive Räte in den Stadtbezirken sind standar- disiert. 3.2. Die themen- und raumbezogene präventive Netzwerkarbeit ist sinnvoll zu- sammengefasst. 3.3. Die Ergebnisse der Netzwerkarbeit sind bekannt und bewertet. 3.4. Anlass- oder auswertungsbezogene Problemstellungen sind bekannt und be- wertet, Problemlösungen sind initiiert. 3.5. Der Informationstransfer in die Sicherheitskonferenz, in die Kriminalpräven- tiven Räte, zu den Sicherheitspartnern und in die Netzwerke ist gewährleistet. 3 4. Zusammensetzung des KPR Der Stadtdirektor der Stadt Köln Der Polizeipräsident Köln Je ein Mitglied der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen Ein/eine Vertreter/Vertreterin des Polizeibeirates als Gast Ein/eine Vorsitzender/Vorsitzende eines bezirklichen Präventionsrates als Gast 5. Beteiligte 5.1. Beteiligte Dienststellen der Kooperationspartner am Dienstsitz sind das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit der Stadt Köln, der Leitungsstab der Polizei. Beide führen gemeinsam die Geschäftsstelle. 5.2. Weitere beteiligte Dienststellen bei Bedarf: Staatsanwaltschaft Köln Bundespolizeiinspektion Köln 5.3. Bei Bedarf Vertreterinnen und Vertreter von: Fachämtern der Stadt Köln Direktionen der Polizei Köln Fachgremien andere Behörden Institutionen Verbänden Kammern Beteiligte gemäß Nr. 5.2 und Nr. 5.3 können auf Einladung als nicht Stimmbe- rechtigte an Sitzungen des KPR teilnehmen. 6. Zusammenarbeit und Arbeitsabläufe 6.1. Geschäftsordnung 4 Die beiden beteiligten Behörden entwickeln eine gemeinsame Geschäftsord- nung. 6.2. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt der Leitung des Zentrums für Kriminalpräven- tion und Sicherheit der Stadt Köln. Regelungen hierzu werden in die Ge- schäftsordnung aufgenommen. 6.3. Dienst- und Fachaufsicht Die Kooperationspartner üben die Dienst- und Fachaufsicht für ihren Aufga- benbereich jeweils eigenverantwortlich aus. 6.4. Datenschutz Die Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Einhaltung etwaig bestehender Verschwiegenheitsvorschriften im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb des KPR wird durch die jeweiligen Kooperati- onspartner sichergestellt. 6.5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Kooperationspartner betreiben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie stimmen diese in allen Fragen, welche die gemeinsame Arbeit in diesem Rahmen betrifft, miteinan- der ab. 7. Sonstiges 7.1. Kosten und Sachmittel Sachmittel werden durch die Kooperationspartner eigenverantwortlich in den gemeinsamen Dienstsitz eingebracht. Laufende Betriebskosten für Sachmittel tragen die jeweiligen Kooperationspartner. 7.2. Ergänzende Vereinbarungen Ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zur vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen und sonstigen fiskalisch bedeutsamen Umständen, werden gesondert getroffen. 5 8. Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt mit Beginn der kooperationsbezogenen Zusammenarbeit am XX.XX.XXXX in Kraft. Polizei Köln Stadt Köln Der Polizeipräsident Die Oberbürgermeisterin Uwe Jacob Henriette Reker ------------------------------------------- ------------------------------------------------- Köln, den Köln, den
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0252/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.02.2019
- Erstellt
- 18.01.2019 08:29