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0252/2019

Aufbau eines Kriminalpräventiven Rates Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.02.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Kurzkonzept KPR final

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Anlage 2 - Kooperationsvereinbarung KPR Köln final

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Beschlussvorlage Rat

8774 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0252/2019 
Freigabedatum 
30.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufbau eines Kriminalpräventiven Rates Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt die Gründung eines Kriminalpräventiven Rates in Köln und 
beauftragt die Verwaltung, eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Polizeipräsidium Köln 
für einen solchen Kriminalpräventiven Rat einzurichten. Die Geschäftsstelle ist beim Zentrum 
für Kriminalprävention und Sicherheit (I/3) angebunden. 
 
 
2. Der Rat bestimmt als Mitglieder des Kriminalpräventiven Rates 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
1.: 
2. Vertretung: 
 
CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln 
1.: 
2. Vertretung: 
 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
1.: 
2. Vertretung 
 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
1.: 
2. Vertretung: 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
1.: 
2. Vertretung: 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer sofort  
 
Begründung 
I. Ausgangslage 
Der Schutz vor existierender und erlebbarer Kriminalität und Gewalt gehört genauso zu den Grund-
bedürfnissen der Kölner Bevölkerung, wie der Erhalt und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsge-
fühls im öffentlichen Raum. Neben der restriktiven Strafverfolgung, die einzig den dafür zuständigen 
Stellen von Justiz und Polizei obliegt, ist die Kriminalprävention, also die vorbeugende Verhinderung 
von Straftaten, die zweite starke Säule einer sinnvollen und effektiven Sicherheitsstrategie. 
Beim Thema Sicherheit im öffentlichen Raum stehen nicht erst seit den Vorkommnissen der Silves-
ternacht 2015/2016 auf dem Bahnhofsvorplatz oftmals eher Großveranstaltungen wie bspw. Silvester 
oder Karneval im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Dies zeigen die großen öffentlichen Debatten 
z.B. über die Gegenwart und Zukunft des Ebertplatzes oder über die zukünftige Ausgestaltung des 
Straßenkarnevals. Sicherheit ist eben nicht ein rein auf Kriminalität reduziertes Thema.  
Man unterscheidet auch die objektive und subjektiv empfundene Sicherheit. Gerade Fragen der Kri-
minalprävention begegnen den Bürgerinnen und Bürger nahezu täglich in ihrem Alltag auch jenseits 
viel beachteter Hotspots. Die Komplexität dieser Thematik, die polizeiliche, ordnungsbehördliche As-
pekte wie auch solche der Stadtplanung umfasst, zeigt, dass Prävention keine alleinige Aufgabe von 
Justiz und Polizei sein kann, sondern als ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag zu verstehen ist, der 
eine behördenübergreifende Zusammenarbeit unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfor-
dert.  
Eine enge Kooperation im Bereich der Kriminalprävention zwischen Verwaltung, Polizei und zivilge-
sellschaftlichen Gruppen existiert in Köln bereits seit den 1990er Jahren und wird sowohl durch viel-
fältige Ordnungspartnerschaften, als auch in der alltäglichen Zusammenarbeit gelebt und aktiv aus-
gestaltet. Beispielhaft dafür stehen die „Ordnungspartnerschaft Ringe“, die „gemeinsame Anlaufstelle 
Dom“ oder auch das „Kölner Haus des Jugendrechts“. Darüber hinaus bestehen in Köln zahlreiche 
Präventionsnetzwerke und Kriminalpräventive Räte auf Stadtbezirksebene sowie die im Jahre 2004

3 
ins Leben gerufene Kölner Sicherheitskonferenz. Auch die interkommunale und europäische Per-
spektive in Präventionsfragen wird stetig verstärkt, was im Beitritt der Stadt Köln in die europäischen 
Foren EFUS / DEFUS seinen folgerichtigen Ausdruck fand. 
II. Gründung des „Kriminalpräventiven Rates Köln“ 
Die Gründung eines „Kriminalpräventiven Rates Köln“ fußt auf dem einvernehmlichen Wunsch der 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und des Kölner Polizeipräsidenten, ein Gremium zu schaffen, das 
sich aus gesamtstädtischer Perspektive mit der sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst. 
Der Kriminalpräventive Rat soll die präventiven und kriminalpräventiven Aktivitäten verschiedenster 
Akteure koordinieren, Fachkompetenz sowie Perspektiven bündeln und somit die Kölner Sicherheits-
konferenz unterstützen. Ziel ist die Schaffung eines kontinuierlich arbeitenden Netzwerkes gleichbe-
rechtigter Partner, das durch Aufarbeitung und Bewertung der sicherheitsrelevanten Sachverhalte zu 
einer effektiven Kriminalprävention und zu einer Stärkung der Sicherheit in Köln beiträgt. Die Krimi-
nalpräventiven Räte in den einzelnen Stadtbezirken sollen dabei jedoch nicht ersetzt, sondern viel-
mehr vernetzt und die jeweiligen Ergebnisse und Präventionsansätze in einen gesamtstädtischen 
Kontext eingebunden werden. Der Präventionsrat soll gleichwohl in seiner zukünftigen Arbeit das ge-
samte Stadtgebiet abdecken und Verbindungen über die bezirklichen, regionalen sowie Bundes- 
Grenzen hinweg herstellen. 
Seitens der Stadt Köln sollen der Stadtdirektor oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in sowie fünf 
Mitglieder der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen in das Gremium entsandt werden. 
Für die Polizei wird der Polizeipräsident Köln oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in entsandt. 
Jeweils bei Bedarf werden Vertreterinnen und Vertreter weiterer Institutionen der kommunalen, Lan-
des- oder Bundesebene hinzugezogen. Dazu zählen beispielhaft die Bundespolizeiinspektion Köln, 
die Staatsanwaltschaft Köln, Verbände und Kammern, andere Behörden oder Fachgremien aus Wis-
senschaft und Forschung.  
III. Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle 
Um eine effektive und kontinuierliche Arbeit des „Kriminalpräventiven Rates Köln“ zu gewährleisten, 
ist aus Sicht der Polizei Köln und der Verwaltung eine gemeinsame Geschäftsstelle erforderlich, die 
durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und der Polizei besetzt werden soll. 
Neben der organisatorischen Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates 
gewährleistet die Geschäftsstelle die durchgehende Information der Sicherheitspartner, die kontinu-
ierliche Einbindung und Vernetzung mit den genannten weiteren Akteuren und Institutionen sowie den 
Kontakt mit der Kölner Bevölkerung. Die kriminalpräventiven Räte der einzelnen Stadtbezirke werden 
dabei fortlaufend beteiligt. Die Geschäftsstelle kann so die Anregungen und Vorschläge für eine effek-
tive Arbeit des Präventionsrates als vorberatendes Gremium der Sicherheitskonferenz bündeln und 
aufbereiten. 
Zu diesem Zweck wird zunächst ein repräsentativer Anteil der Kölner Stadtbevölkerung zu ihrem kon-
kreten subjektiven Sicherheitsgefühl befragt werden. Die daraus gewonnenen Ergebnisse ermögli-
chen kleinteilige und ortsgenaue Ergebnisse für das gesamte Stadtgebiet, um die von der Bevölke-
rung identifizierten Sicherheitsaspekte zu verdeutlichen und so die Grundlage für die gemeinsame 
Wahrnehmung der Sicherheitslage der Kölner Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen. Ziel ist die Über-
tragung der benannten Sicherheitsbedürfnisse in konkrete Maßnahmen, um die Lebensqualität in 
puncto Sicherheit im öffentlichen Raum erkennbar zu erhöhen. 
Die Räumlichkeiten der gemeinsamen Geschäftsstelle werden durch die Verwaltung bereitgestellt, die 
jeweils erforderlichen Sachmittel werden durch die Kooperationspartner eigenverantwortlich einge-
bracht. Die Leitung und Geschäftsführung der gemeinsamen Geschäftsstelle seitens der Verwaltung 
obliegt Frau Dolores Burkert. Hierfür wurde eine entsprechende Stelle zur Verfügung gestellt. Die 
Stellenausstattung der Stabsstelle wird im Rahmen einer gesonderten Organisationsverfügung fest-
gelegt. Die Verwaltung ist bemüht, die Stellen haushaltsneutral einzurichten.

4 
Zur Durchführung der Bevölkerungsbefragung, Durchführungen von Veranstaltungen etc. werden 
Aufwandsermächtigungen i.H. v. zunächst 100.0000 Euro benötigt. Die Mittel wurden bereits im 
Rahmen des Leitprojekts „Sicheres Köln“ im Haushaltsjahr 2018 zugesetzt und stehen für das Haus-
haltsjahr 2019 ff im Teilplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung zur Verfügung. 
 
Die Bezirksvertretungen werden in Form einer gesonderten Mitteilung informiert.

Anlage 1 - Kurzkonzept KPR final

8743 Zeichen

Kriminalpräventiver Rat Köln 
Kurzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 
Dolores Burkert 
Hohe Str. 115 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221-25000 
Die Oberbürgermeisterin 
Anlage 1 zur Vorlage 0252/2019

Inhaltsverzeichnis 
 
 
Seite 
 
1 Einleitung          1 
 
 
2 Kriminalpräventiver Rat  
 
2.1 Ziele          2 
 
2.2 Aufgaben         2 
 
2.3 Rahmenbedingungen und Anforderungen    3 
 
 
 
3 Struktur der gemeinsamen Geschäftsstelle KPR    4 
 
3.1 Maßnahmen und Ziele für 2019      5

1 Einleitung 
 
Der Schutz vor existierender und erlebbarer Kriminalität und Gewalt gehört genauso 
zu den Grundbedürfnissen der Kölner Bevölkerung, wie der Erhalt und die Stärkung 
des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Neben der restriktiven 
Strafverfolgung, die einzig den dafür zuständigen Stellen von Justiz und Polizei 
obliegt, ist die Kriminalprävention, also die vorbeugende Verhinderung von 
Straftaten, die zweite starke Säule einer sinnvollen und effektiven 
Sicherheitsstrategie. 
Beim Thema Sicherheit im öffentlichen Raum stehen nicht erst seit den 
Vorkommnissen der Silvesternacht 2015/2016 auf dem Bahnhofsvorplatz oftmals 
eher Großveranstaltungen im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung, beispielsweise 
der Kölner Karneval. Die großen öffentlichen Debatten z.B. über die Gegenwart und 
Zukunft des Ebertplatzes, über den Drogenkonsum am Neumarkt oder über die 
zukünftige Ausgestaltung des Straßenkarnevals zeigen, dass Sicherheit eben nicht 
ein rein auf Kriminalität reduziertes Thema ist.  
Neben der objektiven Sicherheitslage gibt es eine subjektiv empfundene Sicherheit. 
Gerade Fragen der Kriminalprävention begegnen den Bürgerinnen und Bürgern 
nahezu täglich in ihrem Alltag auch jenseits viel beachteter Hotspots. Die Komplexität 
dieser Thematik, die sowohl polizeiliche und ordnungsbehördliche Aspekte, als auch 
solche der Stadtplanung sowie der Bildungs-, Jugend- und Sozialpolitik umfasst, 
zeigt, dass Prävention keine alleinige Aufgabe von Justiz und Polizei sein kann, 
sondern als ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag zu verstehen ist, der eine 
behördenübergreifende Zusammenarbeit unter Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger erfordert.  
Eine enge Kooperation im Bereich der Kriminalprävention zwischen Verwaltung, 
Polizei, Justiz und zivilgesellschaftlichen Gruppen existiert in Köln bereits seit den 
1990er Jahren und wird sowohl durch vielfältige Ordnungspartnerschaften, als auch 
in der alltäglichen Zusammenarbeit gelebt und aktiv ausgestaltet. Beispielhaft dafür 
stehen die „Ordnungspartnerschaft Ringe“, die „gemeinsame Anlaufstelle Dom“ oder 
auch das „Kölner Haus des Jugendrechts“. Darüber hinaus bestehen in Köln 
zahlreiche Präventionsnetzwerke, Kriminalpräventive Räte auf Stadtbezirksebene 
sowie die im Jahre 2004 ins Leben gerufene Kölner Sicherheitskonferenz.  
Auch die interkommunale und europäische Perspektive in Präventionsfragen wird 
stetig verstärkt, was im Beitritt der Stadt Köln in die europäischen Foren EFUS / 
DEFUS seinen folgerichtigen Ausdruck fand. 
Mit der Einrichtung des Kriminalpräventiven Rates leisten Stadt Köln und Polizei 
einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalitätsursachen, indem sie 
ihre vielfältigen Aufgaben zukünftig vernetzen, ausbauen und Aktivitäten unter 
Sicherheitsaspekten bündeln.

Der Kriminalpräventive Rat mit seiner Geschäftsstelle ist eine der zwei Säulen des 
von der Stadt Köln eingerichteten Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit. 
2. Kriminalpräventiver Rat  
Die Gründung eines „Kriminalpräventiven Rates Köln“ fußt auf dem einvernehmlichen 
Wunsch der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und des Kölner Polizeipräsidenten, 
ein Gremium zu schaffen, das sich aus gesamtstädtischer Perspektive mit der 
sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst.  
 
2.1 Ziele 
- Der Informationstransfer in die Netzwerke, zu den Sicherheitspartnern 
  und in die Sicherheitskonferenz ist gewährleistet 
- Die Strukturen in den kriminalpräventiven Gremien und Netzwerken 
  sind bekannt und, soweit möglich, sinnvoll standardisiert. 
- Die Ergebnisse der Netzwerkarbeit sind hinsichtlich ihrer 
  gesamtstädtischen Bedeutung bekannt und bewertet. 
-  Wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kriminologie und 
  Prävention sind in unterschiedliche Maßnahmen eingeflossen, eigene 
  Forschungsarbeit ist initiiert.  
-  Ein Informationspool sowie bedarfsgerechte Angebote für Bürgerinnen, 
  Bürger sowie andere Interessierte sind aufgebaut und werden ständig 
  weiterentwickelt. 
-  Ein nationales sowie internationales Netzwerk auf dem Gebiet der 
  Kriminalprävention ist aufgebaut, eine aktive Zusammenarbeit ist 
  hergestellt. 
-  Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern ist bspw. durch eine 
  Befragung erfolgt. 
 
2.2 Aufgaben 
- Der Kriminalpräventive Rat Köln arbeitet der Sicherheitskonferenz Köln 
  zu und unterstützt die Kriminalpräventiven Räte in den neun 
  Stadtbezirken. 
-  Der Kriminalpräventive Rat Köln bewertet sicherheitsrelevante 
  Sachverhalte und Entwicklungen sowohl gesamtstädtisch als auch in 
  den Stadtbezirken und Stadtteilen. 
-  Der Kriminalpräventive Rat Köln identifiziert Handlungsbedarf, schlägt 
  Maßnahmen zur Umsetzung vor und beschließt Konzepte. Neben dem 
  gesamtstädtischen Bedarf wird geprüft, inwieweit einzelne Stadtbezirke 
  oder Stadtteile betroffen sind.

2.3 Rahmenbedingungen 
Der Kriminalpräventive Rat ist das Lenkungs- und Entscheidungsgremium 
zur strategischen Ausrichtung der unter der Federführung der Geschäftsstelle 
eingerichteten Fachkreise.  
 
Mitglieder 
Der Kriminalpräventive Rat besteht aus dem  
 
- Stadtdirektor der Stadt Köln,  
- dem Polizeipräsidenten,  
- je ein/eine vom Rat zu bestimmenden Vertretern/Vertreterin der im 
Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen  
- einem Vertreter/einer Vertreterin des Polizeibeirates als Gast und 
- einem der Vorsitzenden / einer der Vorsitzenden eines bezirklichen 
Präventionsrates als Gast.  
 
Sitzungen 
Es ist vorgesehen, dass der Kriminalpräventive Rat quartalsweise und bei 
Bedarf tagt. 
Die Geschäftsstelle nimmt die Berichte der Fachkreise und örtlichen 
Präventionsräte entgegen. Sie berät den Kriminalpräventiven Rat zu Projekten 
und Maßnahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention.  
 
Fachkreise 
Die Fachkreise beraten und unterstützen den Kriminalpräventiven Rat und die 
bezirklichen Präventionsräte. Sie sind sach- und fachbezogen ausgerichtet 
oder arbeiten zielgruppenorientiert und werden u.a. aus den 
kriminalpräventiven Gremien, runden Tischen, Ordnungspartnerschaften und 
Präventionsprojekten gebildet.  
Die Stadt und die Polizei sind fester Bestandteil der Fachkreise. Die in den 
Sitzungen erzielten Ergebnisse werden protokolliert und der Geschäftsführung 
zugeleitet. 
Die Fachkreise tagen abhängig von aktuellen Sachfragen oder 
Problemstellungen 
Folgende Fachkreise sind zu bilden: 
- Fachkreis 1: Städtebauliche und technische Kriminalprävention, Umwelt 
und Sauberkeit 
- Fachkreis 2: Prävention in den Bereichen Sucht und Opferschutz 
- Fachkreis 3: Prävention für Kinder, Jugend und Schulen 
- Fachkreis 4: Verkehrsprävention und Öffentlicher Personennahverkehr

Auf Anregung der Geschäftsstelle kann der Kriminalpräventive Rat weitere 
Fachkreise einrichten. 
 
Bezirkliche Kriminalpräventive Räte 
Die Kriminalpräventiven Räte in den Stadtbezirken stellen die Basis für den 
Kriminalpräventiven Rat im Hinblick auf bezirksbezogene Präventionsthemen 
dar. Die Geschäftsstelle koordiniert den Informationstransfer. 
 
 
 
3. Struktur Gemeinsame Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat 
 
 
Abbildung: Organigramm Gemeinsame Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat / Themenbezogen 
 
Die gemeinsame Geschäftsstelle bündelt eine Vielzahl von 
kriminalpräventiven Gremien, Runden Tischen und Ordnungspartnerschaften. 
Sie unterstützt die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Alle Beteiligten 
tragen – dem Gedanken der notwendigen Vernetzung folgend – zur 
Verbesserung der objektiven Sicherheitslage und/ oder des subjektiven 
Sicherheitsempfindens in der Stadt Köln bei.

- Die Geschäftsstelle gewährleistet den Erkenntnistransfer aus den 
  Netzwerken und Gremien in die Sicherheitskonferenz.  
-  Die Geschäftsstelle koordiniert anlassbezogen die Presse- 
  und Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung der infrage kommenden 
  Sicherheitspartner. 
-  Die Geschäftsstelle stellt Informationen zu Sicherheits- und 
  kriminalpräventiven Themen zur Verfügung. 
-  Die Geschäftsstelle setzt kriminalpräventive Aufträge aus der 
  Sicherheitskonferenz durch Steuerung in die Netzwerke und in die 
  kriminalpräventiven Gremien um. 
 
 
3.1 Maßnahmen und Ziele der Geschäftsstelle 2019

Anlage 2 - Kooperationsvereinbarung KPR Köln final

4708 Zeichen

Kooperationsvereinbarung 
zur Einrichtung 
des Kriminalpräventiven Rates Köln 
(KPR Köln) 
 
zwischen der 
 
Oberbürgermeisterin der 
Stadt Köln 
und 
dem Polizeipräsidenten Köln 
  
Anlage 2 zur Vorlage 0252/2019

2 
 
1. Allgemeines 
 
1.1. Auf Basis des Einvernehmens der Behördenleitungen in der Sicherheitskon-
ferenz Köln vom 1. April 2016 ist ein Gremium einzurichten, das sich mit der 
gesamtstädtischen und (gesamt)sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit be-
fasst. 
 
1.2. Das Gremium trägt die Bezeichnung „Kriminalpräventiver Rat Köln“ (KPR 
Köln) 
 
1.3. Kooperationspartner im Kriminalpräventiven Rat Köln sind die Stadt Köln und 
die Polizei Köln.  
 
 
2. Aufgaben 
 
2.1. Der Kriminalpräventive Rat Köln arbeitet der Sicherheitskonferenz Köln zu 
und unterstützt die Kriminalpräventiven Räte in den neun Stadtbezirken. 
 
2.2. Der Kriminalpräventive Rat Köln bewertet sicherheitsrelevante Sachverhalte 
und Entwicklungen sowohl gesamtstädtisch als auch in den Stadtbezirken 
und Stadtteilen. 
 
2.3. Der Kriminalpräventive Rat Köln identifiziert Handlungsbedarf, schlägt Maß-
nahmen zur Umsetzung vor und entwickelt Konzepte. Neben dem gesamt-
städtischen und bezirklichen Bedarf ist zu prüfen, inwieweit einzelne Stadtbe-
zirke oder Stadtteile betroffen sind.  
 
 
3. Ziele 
 
3.1. Die Strukturen der Kriminalpräventive Räte in den Stadtbezirken sind standar-
disiert. 
 
3.2. Die themen- und raumbezogene präventive Netzwerkarbeit ist sinnvoll zu-
sammengefasst.  
 
3.3. Die Ergebnisse der Netzwerkarbeit sind bekannt und bewertet. 
 
3.4. Anlass- oder auswertungsbezogene Problemstellungen sind bekannt und be-
wertet, Problemlösungen sind initiiert. 
 
3.5. Der Informationstransfer in die Sicherheitskonferenz, in die Kriminalpräven-
tiven Räte, zu den Sicherheitspartnern und in die Netzwerke ist gewährleistet.

3 
 
 
4. Zusammensetzung des KPR 
 
 Der Stadtdirektor der Stadt Köln 
 Der Polizeipräsident Köln 
 Je ein Mitglied der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen 
 Ein/eine Vertreter/Vertreterin des Polizeibeirates als Gast 
 Ein/eine Vorsitzender/Vorsitzende eines bezirklichen Präventionsrates als 
Gast 
 
 
 
5. Beteiligte  
 
5.1. Beteiligte Dienststellen der Kooperationspartner am Dienstsitz sind 
 
 das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit der Stadt Köln, 
 der Leitungsstab der Polizei. 
 
 Beide führen gemeinsam die Geschäftsstelle. 
 
5.2. Weitere beteiligte Dienststellen bei Bedarf: 
 
 Staatsanwaltschaft Köln 
 Bundespolizeiinspektion Köln 
 
5.3. Bei Bedarf Vertreterinnen und Vertreter von: 
 
 Fachämtern der Stadt Köln 
 Direktionen der Polizei Köln 
 Fachgremien 
 andere Behörden 
 Institutionen 
 Verbänden 
 Kammern 
 
Beteiligte gemäß Nr. 5.2 und Nr. 5.3 können auf Einladung als nicht Stimmbe-
rechtigte an Sitzungen des KPR teilnehmen. 
 
6. Zusammenarbeit und Arbeitsabläufe 
 
6.1. Geschäftsordnung

4 
 
Die beiden beteiligten Behörden entwickeln eine gemeinsame Geschäftsord-
nung. 
 
6.2. Geschäftsführung 
 
Die Geschäftsführung obliegt der Leitung des Zentrums für Kriminalpräven-
tion und Sicherheit der Stadt Köln. Regelungen hierzu werden in die Ge-
schäftsordnung aufgenommen. 
 
6.3. Dienst- und Fachaufsicht 
 
Die Kooperationspartner üben die Dienst- und Fachaufsicht für ihren Aufga-
benbereich jeweils eigenverantwortlich aus. 
 
6.4. Datenschutz 
 
Die Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die 
Einhaltung etwaig bestehender Verschwiegenheitsvorschriften im Rahmen 
der Zusammenarbeit innerhalb des KPR wird durch die jeweiligen Kooperati-
onspartner sichergestellt. 
 
6.5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Kooperationspartner betreiben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit 
eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie stimmen diese in allen 
Fragen, welche die gemeinsame Arbeit in diesem Rahmen betrifft, miteinan-
der ab. 
 
 
 
7. Sonstiges 
 
7.1. Kosten und Sachmittel 
 
Sachmittel werden durch die Kooperationspartner eigenverantwortlich in den 
gemeinsamen Dienstsitz eingebracht. Laufende Betriebskosten für Sachmittel 
tragen die jeweiligen Kooperationspartner. 
 
 
7.2. Ergänzende Vereinbarungen 
 
Ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zur vertraglichen Gestaltung von 
Mietverhältnissen und sonstigen fiskalisch bedeutsamen Umständen, werden 
gesondert getroffen.

5 
 
 
 
8. Inkrafttreten 
 
Diese Vereinbarung tritt mit Beginn der kooperationsbezogenen Zusammenarbeit 
am XX.XX.XXXX in Kraft. 
 
 
 
  
 
Polizei Köln Stadt Köln 
Der Polizeipräsident Die Oberbürgermeisterin 
Uwe Jacob Henriette Reker 
 
 
 
------------------------------------------- ------------------------------------------------- 
Köln, den  Köln, den

Beratungsverlauf (2)

04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0252/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.02.2019
Erstellt
18.01.2019 08:29