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0748/2023

Erwerb einer Beteiligung an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.03.2023

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Anlage 1 Gesellschaftervereinbarung

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Ansehen

Anlage 2 Gesellschaftsvertrag

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Ansehen

Anlage 3 Unternehmenspräsentation

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Gesellschaftervereinbarung

59771 Zeichen

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 Berlin, 27.04.2021

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Gesellschaftervereinbarung der PD 
 
zwischen 
 
Bundesrepublik Deutschland,  
 
Land Baden-Württemberg, 
Land Brandenburg,  
Freie Hansestadt Bremen (Land),  
Freie und Hansestadt Hamburg,  
Land Hessen,  
Land Mecklenburg-Vorpommern,  
Land Niedersachsen,  
Land Nordrhein-Westfalen,  
Land Sachsen-Anhalt,  
Land Schleswig-Holstein,  
 
Deutscher Städtetag,  
Deutscher Landkreistag e. V., 
Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V., 
Stadt Aachen,  
Kreisstadt Bad Hersfeld,  
Stadt Barsinghausen,  
Stadt Bergisch Gladbach,  
Stadt Brake (Unterweser),  
Stadt Braunschweig,  
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde),  
Stadt Castrop-Rauxel,  
Stadt Dillenburg,  
Stadt Dormagen,  
Stadt Duisburg,

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Stadt Ennepetal,  
Stadt Erkrath,  
Stadt Frankfurt am Main,  
Stadt Gelnhausen,  
Stadt Halle (Westf.),  
Stadt Hamminkeln,  
Stadt Heiligenhaus,  
Stadt Herne,  
Markt Holzkirchen,  
Stadt Hünfeld,  
Stadt Hürth,  
Stadt Iserlohn,  
Stadt Kamp-Lintfort,  
Samtgemeinde Lachendorf,  
Stadt Langenfeld,  
Gemeinde Langerwehe, 
Stadt Lengerich (Westf.),  
Stadt Leverkusen,  
Gemeinde Lilienthal,  
Hansestadt Lüneburg, 
Stadt Mengen,  
Gemeinde Merzenich,  
Stadt Mettmann,  
Stadt Mönchengladbach,  
Stadt Monheim am Rhein,  
Gemeinde Neubiberg,  
Gemeinde Nörvenich,  
Stadt Nürnberg,  
Stadt Oberhausen,  
Stadt Olpe,  
Stadt Paderborn,

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Stadt Papenburg,  
Stadt Pattensen,  
Stadt Ratingen,  
Stadt Recklinghausen,  
Stadt Remscheid,  
Stadt Rheinberg,  
Stadt Schwarzenbek,  
Gemeinde Seeheim-Jugenheim, 
Stadt Sehnde,  
Stadt Solingen,  
Stadt Taunusstein,  
Gemeinde Tholey, 
Stadt Troisdorf,  
Kreisstadt Unna,  
Stadt Waren (Müritz),  
Stadt Wesseling,  
Stadt Wülfrath,  
Stadt Würselen, 
Stadt Wuppertal,  
Gemeinde Zöllnitz,  
Burgenlandkreis,  
Landkreis Celle,  
Landkreis Dachau,  
Landkreis Dahme-Spreewald,  
Landkreis Görlitz,  
Kreis Herzogtum Lauenburg,  
Hochsauerlandkreis, 
Landkreis Lichtenfels,

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Main-Taunus-Kreis,  
Kreis Mettmann,  
Landkreis Nienburg/Weser,  
Kreis Ostholstein,  
Kreis Paderborn,  
Landkreis Sigmaringen 
 
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR,  
Dataport AöR,  
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR, 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.,  
Stiftung Preußischer Kulturbesitz,  
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – AöR,  
Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen,  
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,  
PD-Beteiligungsverein „Forschung und Medizin“ e.V.,  
FITKO (Föderale IT-Kooperation) Anstalt des öffentlichen Rechts, 
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB AöR), 
Westfälische Hochschule,  
 
Republik Zypern,  
Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V.,  
regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbH,  
BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG,  
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH,  
PD-Beteiligungsverein Kommunale Großkrankenhäuser e. V.,   
 
jeweils als Gesellschafter der 
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
unter Mitwirkung der

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
- die Vorstehenden zusammen auch  
„Parteien“ und einzeln auch „Partei“ genannt– 
 
 
vom 27.04.2021

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis 6 
Präambel 7 
1 Anwendungsbereich 8 
2 Unternehmensziele und -gegenstand 8 
3 Corporate Governance der Gesellschaft 9 
3.1 Gesellschaftergruppen 9 
3.2 Gesellschafterversammlung der Gesellschaft; Stimmrechtsbegrenzung 10 
3.3 Anspruch auf Einberufung der Gesellschafterversammlung 11 
3.4 Gesellschafterausschuss 11 
3.5 Geschäftsführung der Gesellschaft 13 
3.6 Aufsichtsrat der Gesellschaft 13 
3.7 Beirat 14 
3.8 Einsichts- und Auskunftsrechte 14 
4 Stimmrechtsvereinbarungen 14 
4.1 Anzeigenpflicht für Stimmrechtsvereinbarungen ggü. Gesellschaft 14 
4.2 Zulässigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen 14 
5 Verfügungen über Geschäftsanteile der Gesellschaft; Beitritt neuer Gesellschafter 15 
6 Stellung als öffentlicher Auftraggeber, Einziehung 15 
6.1 Anzeigepflicht 15 
6.2 Einziehungsgründe 16 
6.3 Ordentliche Kündigung durch Gründungsgesellschafter 16 
7 Inkrafttreten; Vertragslaufzeit 16 
8 Mitteilungen 17 
9 Verschiedenes; Schlussbestimmungen 17 
9.1 Kosten 17 
9.2 Schriftform 17 
9.3 Keine Gesellschaft 18 
9.4 Salvatorische Klausel 18 
9.5 Schiedsverfahren 18

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Präambel 
(A) Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deut-
schen Rechts mit Sitz in Berlin, geschäftsansässig: Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, eingetragen 
im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 182217 B („ Gesellschaft“). Sie ist 
durch formwechselnde Umwandlung der ÖPP Deutschland AG mit damaligem Sitz in Berlin, ehe-
mals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 116514 B ent-
standen. Die Parteien sind – mit Ausnahme der Gesellschaft – die Gesellschafter der Gesellschaft.  
(B) Die Gesellschaft berät die öffentliche Hand und ausländische Staaten in allen Phasen des Beschaf-
fungsprozesses. Hierbei soll die Gesellschaft ihre Arbeit als Beratungsunternehmen für die öffent-
liche Hand künftig als Inhouse -fähige Gesellschaft anbieten können. Hierzu muss sie den Umfang 
ihrer Tätigkeit für Auftraggeber außerhalb des Gesellschafterkreises auf das gemäß § 108 GWB (in 
der jeweils gültigen Fassung) zulässige Maß begrenzen. 
(C) Zur Regelung ihrer Verhältnisse untereinander und um zu gewährleisten, dass die Gesellschaft künf-
tig von allen Gesellschaftern im Wege der Inhouse-Vergabe beauftragt werden kann, schließen die 
Gesellschafter die vorliegende Gesellschaftervereinbarung ab. 
(D) Es ist beabsichtigt, einen möglichst großen Kreis öffentlicher Auftraggeber, insbesondere aus dem 
kommunalen Bereich als mögliche Auftraggeber zu erreichen. Hierzu ist beabsichtigt, dass der 
Bund, und zukünftig die Gesellschaft selbst, Geschäftsanteile aus seinem bzw. ihrem Besitz an wei-
tere öffentliche Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB (in der jeweils gültigen Fassung) („öffentliche Auf-
traggeber“) bzw. an Vereine, deren Mitglieder ausschließlich öffentliche Auftraggeber sind, veräu-
ßert. Dabei ist es e ssentiell, dass alle künftigen Gesellschafter der Gesellschaft dieser 
Gesellschaftervereinbarung beitreten.

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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1  Anwendungsbereich 
Diese Gesellschaftervereinbarung  gilt für sämtliche Geschäftsanteile, die die Parteien ge-
genwärtig oder künftig an der Gesellschaft halten. 
2  Unternehmensziele und -gegenstand 
2.1.1 Gesellschaftsvertraglicher Gegenstand des Unternehmens ist die Investitions- und 
Modernisierungsberatung der öffentlichen Hand, ausländischer Staaten und inter-
nationaler Organisationen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und 
Dienstleistungen, um die staatlichen Investitions - und Modernisierungsziele mög-
lichst wirtschaftlich zu erreichen. 
2.1.2 Die Gesellschaft soll ausdrücklich für eine ergebnisoffene Prüfung unabhängig vom 
gewählten Beschaffungs- bzw. Realisierungsansatz stehen, die ausschließlich im 
wirtschaftlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers erfolgt. Bestehende An-
gebote sollen dabei ergänzt, aber nicht verdrängt werden. 
2.1.3 Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei ein fläche ndeckendes Varianten-neutrales 
Beratungsangebot zu allen Beschaffungsvarianten auch gerade für Kommunen 
über den kompletten Projektzyklus von öffentlichen Investitionsvorhaben sein. Die 
Gesellschaft erweitert damit ihr Beratungsspektrum um den großen Antei l der öf-
fentlichen Investitionsvorhaben, die konventionell realisiert werden. Dabei nimmt 
die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Variantenvergleichen, 
Eignungstests und Machbarkeitsuntersuchungen und der strategischen und orga-
nisatorischen Beratung für Investitionsvorhaben aller Art eine besondere Bedeu-
tung ein. Neben der Beratung soll auch die unmittelbare Schulung von kommunalen 
Anwendern weiter ausgebaut werden mit dem Ziel, dass diese eigenständig die er-
forderlichen Verfahrensschritte d urchführen beziehungsweise gegebenenfalls er-
forderliche weitere externe Planungs - und Beratungsleistungen beschaffen kön-
nen. In Zusammenarbeit mit ausgewählten technischen Rahmenvertragspartnern 
soll die Gesellschaft darüber hinaus flächendeckend in Deutschland Projektplaner, 
Projektmanager und Projektsteuerer anbieten, die die Wirtschaftlichkeit von Pro-
jektansätzen und Beschaffungsalternativen mittels fortzuentwickelnder Rechen-
modelle für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen umfassend vergleichen und beur-
teilen können. 
2.1.4 Im Bereich Bau und Infrastruktur soll die vorhandene Kompetenz in der wirtschaft-
lich effizienten Strukturierung und Steuerung von Hochbau-Großprojekten und ver-
gleichbaren komplexen Infrastrukturbeschaffungen auf allen staatlichen Ebenen 
ausgebaut und um Kompetenzen bei der Begleitung von kommunalen (ggf. kleine-
ren) Projekten erweitert werden. Die Beratung soll dabei alle Realisierungsvarian-
ten umfassen und den Lebenszyklus von Investitionen in den Fokus nehmen. Dazu

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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zählen auch Projekte von anspruchsvollen Verwaltungs- und Kulturbauten, im Ge-
sundheitswesen und im Forschungs- und Bildungsbereich, namentlich Investitionen 
im Universitäts- und Krankenhausbau und im Bereich der medizintechnischen Aus-
stattung. Dabei wird auch eine möglichst weitgehende Kooperation mit den Infra-
struktur- und ÖPP -Kompetenzzentren (im Bund -Länder-Netzwerk) und den För-
derbanken (auch im Sinne eines föderalen Subsidiaritätsprinzips) angestrebt. Die 
Gesellschaft soll weiterhin die Funktion als ÖPP-Kompetenzzentrum behalten. Die 
Gesellschafter werden ihren Einfluss auf die Gesellschaft dahingehend ausüben, 
dass die Gesellschaft auf entsprechenden Wunsch eines Landes eine Kooperation 
über die Beratung von Kommunen zu Infrastrukturprojekten mit diesem vereinbart. 
Eine solche Kooperation ist zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Land in-
dividuell zu vereinbaren. Ein weiterer besonderer Aufgabenschwerpunkt der Ge-
sellschaft ist zudem der weitere Ausbau des Bereichs IT/Dienstleistungen zu einem 
Strategie- und Organisationsberater für die gesamte öffentliche Verwaltung auch 
im internationalen Raum bei anspruchsvollen Veränderungsprojekten in den Berei-
chen Strategie und Organisation. Ausgehend von einer vorgelagerten Strategiebe-
ratung umfasst dies sowohl die Konzeption und Umsetzung von Organisationsmo-
dellen als auch strategische Sourcing­Konzeptionen. Das Angebot des Bereichs 
IT/Dienstleistungen wird künftig das gesamte Spektrum der Strategie- und Organi-
sationsberatung abdecken, die exklusiv und interdisziplinär und mit aufgabenkriti-
schen und organisatorischen Fragestellungen zu Modernisierungsansätzen der Ver-
waltung erbracht wird. 
2.1.5 Die Notwendigkeit einer strategischen Ve rwaltungsmodernisierung trifft sowohl 
den Bund als auch Länder und Kommunen, insbesondere auch aufgrund der immer 
stärkeren Fokussierung auf Kernaufgaben sowie der absehbaren Schwierigkeit, 
junge Talente für die Verwaltung zu gewinnen und der deshalb erforderlichen stei-
genden Inanspruchnahme von Marktangeboten. Strategie- und Organisationsbera-
tung adressiert vor alle m Effizienzsteigerungen, Verwaltungsmodernisierung, auf-
gabenkritische Projektansätze und die am Markt orientierte Erbringung  von 
Querschnittfunktionen oder Unterstützungsleistungen. Hierbei sind Kooperationen 
eine wichtige Handlungsalternative, um die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu stei-
gern und einer zunehmenden Aufgabenfülle gerecht werden zu können. 
3  Corporate Governance der Gesellschaft 
3.1 Gesellschaftergruppen 
3.1.1 Um sicherzustellen, dass alle Gesellschafter in den Organen der Gesellschaft ver-
treten sind, werden die Gesellschafter in Gesellschaftergruppen zusammengefasst. 
Bis auf weiteres werden die folgenden Gesellschaftergruppen gebildet:  
Gruppe 1:  Bundesrepublik Deutschland; 
Gruppe 2:  Länder;

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Gruppe 3:  Kommunen und Kommunalverbände und Vereinigungen, in denen diese 
ihre Beteiligung an der Gesellschaft bündeln („Kommunale Gesellschaf-
ter“); 
Gruppe 4:  Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des ö ffentlichen Rechts und 
Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft bün-
deln („Öffentlich-rechtliche Körperschaften“); 
Gruppe 5:  Sonstige öffentliche Auftraggeber (insbesondere Unternehmen der öf-
fentlichen Hand), ausländische Staaten und internationale Organisatio-
nen, und Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Ge sell-
schaft bündeln („Sonstige öffentliche Auftraggeber“). 
3.1.2 Gesellschafter, die einer Gesellschaftergruppe angehören, üben ihre Rechte zur 
Entsendung und Abberufung von Mitgliedern des Gesellschafterausschusses und 
die Vorschlagsrechte nach Ziffer 3.6 (durch gemeinsame Erklärung oder Mehr-
heitsbeschluss innerhalb der Gesellschaftergruppe) aus. 
3.2 Gesellschafterversammlung der Gesellschaft; Stimmrechtsbegren-
zung 
3.2.1 Die Gesellschafter beschränken die Ausübung ihrer Stimmrechte in und außerhalb 
der Gesellschafterversammlung gemäß dieser Ziffer 3.2, um die Inhouse -Fähigkeit 
der Gesellschaft für jeden (auch mittelbaren) Gesellschafter zu ermöglichen. 
Soweit durch Veränderungen des Gesellschafterkreises, gerichtliche Entscheidun-
gen oder gesetzgeberische Veränderungen eine Anpassung der nachfolgenden 
Stimmrechtsbeschränkungen erforderlich wird, um die Inhouse­Fähigkeit der Ge-
sellschaft für jeden (auch mittelbaren) Gesellschafter zu ermöglichen, verpflichten 
sich alle Parteien, die erforderlichen Änderungen dieser Vereinbarung vorzuneh-
men. 
3.2.2 Die Parteien als sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft verpflichten sich abwei-
chend von dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, ihr Stimmrecht bei Beschlüs-
sen der Gesellschafter in und außerhalb der Gesellschafterversammlung nur in fol-
gendem Umfang auszuüben: 
a) Das Stimmrecht eines Gesellschafters, der mehr als 45 Prozent der Geschäfts-
anteile an der Gesellschaft hält, wird auf 45 Prozent der auf alle Geschäftsan-
teile entfallenden Stimmen begrenzt. 
b) Die nach einer Begrenzung gemäß Ziffer 3.2.2.a verbleibenden 55 Prozent der 
Stimmen werden auf alle übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäfts-
anteile zueinander pro rata verteilt. Spitzen werden abgerundet. 
c) Sollte das Stimmrecht eines Gesellschafters gemäß Ziffer 3.2.2.a begrenzt sein 
und würde ein anderer Gesellschafter oder eine Gesellschaftergruppe gemäß

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Ziffer 3.1 dieser Gesellschafterversammlung nach Verteilung  der verbleiben-
den Stimmen gemäß Ziffer 3.2.2.b. die gleiche oder eine höhere Anzahl an 
Stimmen als der begrenzte Gesellschafter erhalten, so erhöhen sich die Stim-
men des in seinem Stimmrecht begrenzten Gesellschafters, dass er ebenso 
viele Stimmen hat wie dieser andere Gesellschafter bzw. diese andere Gesell-
schaftergruppe. Sodann werden die Stimmen aller Gesellschafter pro rata so 
herabgesetzt, dass die Gesamtzahl der Stimmen der Gesamtzahl der Stimmen 
nach dem Gesellschaftsvertrag entspricht. Spitzen sind abzurunden. 
d) Eine Stimmrechtbegrenzung gemäß Ziffer 3.2.2.a erfolgt nicht, wenn zwei Ge-
sellschaftern oder Gesellschaftergruppen jeweils mehr als 45  Prozent, aber 
weniger als 50 Prozent der Geschäftsanteile gehören. 
e) Etwaige eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft sind bei der Berechnung der 
Stimmrechte bzw. Geschäftsanteile für diese Ziffer 3.2.2 nicht zu berücksichti-
gen. 
f) Die Berechnung der Stimmrechte gemäß dieser Ziffer 3.2.2 erfolgt gemäß der 
Gesellschafterliste der Gesellschaft mit dem Stand von zwei Tagen vor Beginn 
der jeweiligen Beschlussfassung in oder außerhalb einer Gesellschafterver-
sammlung. 
g) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Stimmrechtsbegrenzungen werden 
die Gesellschafter insbesondere Entscheidungen im Sinne des § 111 Abs. 4 Satz 
2 AktG (Hinwegsetzungsbeschlüsse) mit einfacher Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen treffen. Sollte von Gesetzes wegen eine höhere Mehrheit erforder-
lich sein, so werden die Gesellschafter ihr Stimmverhalten entspr echend ab-
stimmen, sofern mindestens eine einfache Mehrheit für die Fassung eines Hin-
wegsetzungsbeschlusses stimmt. 
3.2.3 Die Stimmrechtsbegrenzung nach dieser Ziffer 3.2.2 gilt nicht für Beschlüsse über 
die Auflösung und Ausschüttung von den zum 31.12.2016 im festgestellten Jahres-
abschluss ausgewiesenen und durch Barmittel der Gesellschaft gedeckten Rückla-
gen. 
3.3 Anspruch auf Einberufung der Gesellschafterversammlung 
Abweichend von § 17 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist eine Gesellschafterversammlung auch 
dann einzuberufen, wenn Gesellschafter, deren Anteile zwar nicht die Schwelle des § 17 Abs. 4 
des Gesellschaftsvertrags erreichen, aber die Mehrheit in mindestens zwei Gesellschaftergrup-
pen gemäß Ziffer 3.1 bilden, die Einberufung verlangen. 
3.4 Gesellschafterausschuss 
3.4.1 Die Gesellschafter sind sich darüber einig, dass angesichts ihrer hohen und künftig 
steigenden Anzahl ein besonderes Bedürfnis an Koordination, Information und Vor-
bereitung für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer jeweiligen gesellschaftsver-

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traglichen Rechte besteht. Vor diesem Hintergrund errichten die Gesellschafter ei-
nen beratenden und vorbereitenden  Gesellschafterausschuss nach Maßgabe der 
nachfolgenden Regelungen.  
3.4.2 Der Gesellschafterausschuss hat insgesamt bis zu 10 feste Mitglieder. Jede Gesell-
schaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1. ist berechtigt, bis zu zwei natürliche Personen 
als Mitglieder des Gesellschafterausschusses zu bestimmen.  Für den Fall der Ver-
hinderung eines Mitgliedes des Gesellschafterausschusses kann die entsendungs-
berechtigte Gesellschaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1 einen Vertreter bestimmen . 
Die Mitglieder des Gesellschafterausschusses und ihre Vertreter dürfen nicht zu-
gleich Mitglieder der Geschäftsführung und/ oder des Aufsichtsrats der Gesell-
schaft sein. Jedes Mitglied des Gesellschafterausschusses bzw. sein Vertreter kann 
von der entsendungsberechtigten Gesellschaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1. jeder-
zeit abberufen und durch ein neues Mitglied bzw. einen neuen Vertreter ersetzt 
werden. Die Entsendung oder Abberufung eines Mitgliedes des Gesellschafteraus-
schusses bzw. des Vertreters ist durch die Gesellschaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1. 
allen anderen Gesellschaftern schriftlich bekannt zu geben.  
3.4.3 Der Gesellschafterausschuss tritt – soweit zeitlich möglich – spätestens eine Woche 
vor jeder Aufsichtsratssitzung und/oder jeder Gesellschafterversammlung der Ge-
sellschaft oder binnen acht Tagen auf schriftliches Verlangen unter Angabe des Ein-
berufungsgrundes eines seiner Mitglieder am Sitz der Gesellschaft zusammen. Die 
Mitglieder des Gesellschafterausschusses können auch im Wege der Videokonfe-
renz oder Telefonkonferenz teilnehmen, sofern den Gesellschaftern die techni-
schen Möglichkeiten hierzu zur Verfügung stehen. Sie erhalten von der Geschäfts-
führung die notwendigen Unterlagen zur Vorbereitung übersandt. 
3.4.4 Den Gesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung und den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats steht es frei, an den Sitzungen des Gesellschafterausschusses teil-
zunehmen, wenn die Gesellschafterversammlung dem nicht widerspricht. 
3.4.5 Die Gesellschafter stellen klar, dass die gesellschaftsvertraglichen Zuständigkeiten 
von Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung durch die Er-
richtung des beratenden und vorbereitenden Gesellschafterausschusses unberührt 
bleiben. 
3.4.6 Die Gesellschafter sind sich einig, dass die Mitglieder des Gesellschafterausschusses 
keine Vergütung und keinen Ersatz der Reisekosten durch die Gesellschaft erhalten.

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3.5 Geschäftsführung der Gesellschaft 
Die Gesellschafter werden ihren Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, um sicherzustellen, dass 
die Gesellschaft die Vorgaben für die Inhouse -Vergabe gemäß § 108 Abs. 4 und 5 GWB (in der 
jeweils gültigen Fassung) einhält und die Geschäftsführung hierzu anweisen. 
3.6 Aufsichtsrat der Gesellschaft 
3.6.1 Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht künftig aus fünfzehn Mitgliedern. Die Par-
teien sind sich einig, dass von den durch die Gesellschafterversammlung zu wäh-
lenden Aufsichtsratsmitgliedern (Anteilseignervertreter) 
a) ein (1) Mitglied auf Vorschlag des beteiligungsführenden Ressorts des Bun-
des (die bis zu drei aufgrund § 9 Abs. 2 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags n.F. 
vom Bund zu entsendenden Mitglieder des Aufsichtsrats bleiben unberührt); 
b) zwei (2) Mitglieder auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 2; 
c) zwei (2) Mitglieder auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 3; 
d) ein (1) Mitglied auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 4; 
e) ein (1) Mitglied auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 5; 
mit einfacher Mehrheit zu wählen sind. 
Die Gesellschafter sind sich einig, dass die Zusammensetzung der Anteilseignerver-
treter im Aufsichtsrat  verändert werden soll, wenn es für die interessengerechte 
Vertretung der Gesellschaftergruppen erforderlich ist. Die Gesellschafter werden 
die Zusammensetzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat jeweils zwei Jahre 
nach deren regulärer (Neu-)Wahl überprüfen. 
3.6.2 Die Parteien werden ihr Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung bei der 
Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat  gemäß den nach Ziffer 3. 6.1 ge-
machten Vorschlägen ausüben. 
3.6.3 Ziffern 3.6.1 und 3.6.2 gelten auch für die Neuwahlen und erneute Bestellungen der 
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Die Gesellschafter bzw. Gesellschaftergrup-
pen sind jeweils berechtigt, die Abberufung der von ihnen vorgeschlagenen Anteils-
eignervertreter im Aufsichtsrat zu verlangen, und die Parteien verpflichten sich, in 
diesem Fall in der Gesellschafterversammlung für die Abberufung zu stimmen. 
3.6.4 Die Parteien werden die Vorschläge für die Wahl zum Aufsichtsrat vorab beraten 
mit dem Ziel, Einvernehmen über geeignete Kandidaten zu erzielen. Sofern es nicht 
zu einer Einigung kommt, bleibt es bei der vorgenannten Regelung für die Beset-
zung. 
3.6.5 Die Parteien sind sich einig, dass die jährliche Vergütung jedes Aufsichtsratsmit-
glieds EUR 3.600 nicht übersteigen soll. Die Parteien werden ihr Stimmrecht in der 
Gesellschafterversammlung bei der Festsetzung der Vergütung entsprechend aus-
üben.

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3.7 Beirat 
Die Parteien sind sich einig, dass bei der Gesellschaft ein Unternehmensbeirat gem. § 8 des Ge-
sellschaftsvertrags eingerichtet werden soll. Der Unternehmensbeirat soll den Aufsichtsrat und 
die Geschäftsführung in folgenden Bereichen beratend unterstützen: 
— Ermittlung und Evaluierung von weiteren Bereichen der qualitativen Verbesserung der 
Bereitstellung öffentlicher Investitionen, 
— technische und wissenschaftliche Neuerungen, 
— neue Marktangebote von Leistungserbringern und deren Geeignetheit für die Verbesse-
rung öffentlicher Investitionen, 
— Öffentlichkeitsarbeit zur wirtschaftlichen Umsetzung von öffentlichen Investitions - und 
Modernisierungsvorhaben unabhängig von der Beschaffungsvariante. 
Aufsichtsrat und Geschäftsführung sind berechtigt, dem Beirat hierzu Fragen beziehungsweise 
Themen vorzulegen. Der Beirat soll u nter anderem Mitglieder aus der Wirtschaft, der öffentli-
chen Verwaltung sowie der Wissenschaft umfassen. Nähere Festlegungen treffen Geschäftsfüh-
rung und Aufsichtsrat nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags. 
3.8 Einsichts- und Auskunftsrechte 
Gesellschafter, die Vereinigun gen von ö ffentlichen Auftraggebern sind, sind berechtigt, Infor-
mationen, die sie in Ausübung ihrer gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Einsichts- und 
Auskunftsrechte erlangen, an ihre Mitglieder weiterzugeben, soweit diese Auftraggeber der Ge-
sellschaft sind und die Weitergabe zur Ausübung der Kontrolle des betreffenden ö ffentlichen 
Auftraggebers i. S. d. § 99 GWB erforderlich ist. Informationen in Bezug auf konkrete Aufträge 
dürfen ohne Zustimmung der Geschäftsführung nur an den öffentlichen Auftraggeber weiterge-
geben werden, der den betreffenden Auftrag erteilt hat. Die Empfänger der Information sind zur 
vertraulichen Behandlung der Information zu verpflichten. 
4  Stimmrechtsvereinbarungen 
4.1 Anzeigenpflicht für Stimmrechtsvereinbarungen ggü. Gesellschaft 
Die Parteien verpflichten sich, jegliche Vereinbarungen und sonstige Abstimmungen bezüglich 
der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Gesellschaft, denen nicht alle Gesellschafter angehören, 
unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen. 
4.2 Zulässigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen 
4.2.1 Stimmrechtsvereinbarungen, die über eine Gesellschafterversammlung hinausge-
hen, sind der Geschäftsführung anzuzeigen, damit diese prüfen kann, ob durch die

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Vereinbarung der Status der Gesellschaft als Inhouse-fähige Gesellschaft für alle  
Gesellschafter gefährdet werden könnte. 
4.2.2 Die Gesellschafter verpflichten sich, Vereinbarungen oder Abstimmungen über die 
Ausübung von Stimmrechten unverzüglich auf Verlangen der Geschäftsführung der 
Gesellschaft aufzuheben, es sei denn, dass durch die Ver einbarung der Status als 
Inhouse-fähige Gesellschaft für alle Gesellschafter nachweislich nicht gefährdet 
wird. 
5  Verfügungen über Geschäftsanteile der Gesellschaft; Bei-
tritt neuer Gesellschafter 
5.1.1 Die Gesellschafter verpflichten sich, unabhängig von den gesellschaftsvertraglichen 
Verfügungsbeschränkungen, Geschäftsanteile nicht an natürliche oder juristische 
Personen oder Personengruppen zu übertragen, die keine ö ffentlichen Auftragge-
ber sind, oder ihre Geschäftsanteile mit Rechten solcher Personen zu belasten oder 
zugunsten solcher Personen in sonstiger Weise zu verfügen. 
5.1.2 Bei Veräußerung von Geschäftsanteilen ist sicherzustellen, dass der Erwerber spä-
testens mit Wirkung zum Übergang der Geschäftsanteile dieser Gesellschafterver-
einbarung formwirksam beigetreten  ist. Entsprechendes gilt im Fall von Kapital-
maßnahmen der Gesellschaft oder der Veräußerung eigener Anteile durch die 
Gesellschaft. 
5.1.3 Für den Fall, dass der Bund oder die Gesellschaft gemäß den vorstehenden Vor-
schriften und § 25 de s Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft Geschäftsanteile an 
der Gesellschaft veräußert, erteilen die anderen Parteien bereits hiermit ihre Zu-
stimmung zu der Verfügung und dazu, dass der jeweilige Erwerber der Geschäfts-
anteile dieser Gesellschaftervereinbarung in der im Zeitpunkt des Erwerbs gültigen 
Fassung beitritt. 
5.1.4 Ein in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 5 beigetretener Erwerber gilt uneinge-
schränkt als Partei und Gesellschafter im Sinne dieser Gesellschaftervereinbarung. 
6  Stellung als öffentlicher Auftraggeber, Einziehung 
6.1 Anzeigepflicht 
Die Parteien sind sich einig, dass es für die Erbringung von Leistungen der Gesellschaft an ihre 
Gesellschafter nach den Grundsätzen der „Inhouse -Vergabe“ unabdingbar ist, dass alle Gesell-
schafter der Gesellschaft öffentliche Auftraggeber sind. Die Parteien verpflichten sich daher, der 
Gesellschaft [und den übrigen Gesellschaftern] umgehend anzuzeigen, wenn Umstände auftre-
ten, die zum Verlust der Stellung des jeweiligen Gesellschafters als ö ffentlicher Auftraggeber

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 16 von 40 
 
führen könnten, insbesondere Gesetzesänderungen, Gerichtsurteil z. B. in Vergabesachen, (Teil-
)Privatisierungen, formwechselnde Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge. 
6.2 Einziehungsgründe 
6.2.1 Jeder Gesellschafter stimmt bereits jetzt der Einziehung seiner Geschäftsanteile zu 
für den Fall, das s er diese Gesellschaftervereinbarung kündigt. Er wird in diesem 
Fall seine Zustimmung unverzüglich auf schriftliche Aufforderung durch die Ge-
schäftsführung oder einen Mitgesellschafter gegenüber der Gesellschaft schriftlich 
erklären. 
6.2.2 Die Parteien sind sich einig, dass die folgenden Fälle einen wichtigen Grund für ei-
nen Ausschluss aus der Gesellschaft und die Einziehung der Geschäftsanteile dar-
stellen: 
a) Wiederholte oder nachhaltige Verletzung der Vertraulichkeit von Informatio-
nen nach § 395 AktG trotz Abmahnung, wobei die Informationsweitergabe 
nach Ziffer 3.8 keine Pflichtverletzung darstellt; 
b) Grober Missbrauch der Gesellschafterstellung, insbesondere in  Bezug auf die 
Verletzung der Vertraulichkeit der Beratung Dritter; 
c) Vorsätzliche öffentliche Herabsetzung der Gesellschaft, ihrer Organe und de-
ren Mitglieder sowie ihrer Tätigkeit. 
6.3 Ordentliche Kündigung durch Gründungsgesellschafter 
6.3.1 Die Gesellschafter, die bereits bei Wirksamwerden der formwechselnden Umwand-
lung der Gesellschaft Aktionäre der ÖPP Deutschland AG waren, mit Ausnahme des 
Bundes, haben das Recht, den Austritt aus der Gesellschaft zu erklären und die Ein-
ziehung ihrer bei Umwandlung der Gesellsch aft gehaltenen Geschäftsanteile zu 
verlangen. 
6.3.2 Das Verlangen nach Ziffer 6.3.1 ist schriftlich gegenüber der Geschäftsführung der 
Gesellschaft zu erklären. Die Gesellschafter werden dafür sorgen, dass das Schrei-
ben allen Gesellschaftern in Kopie übermittelt wird. Die Einziehung der Geschäfts-
anteile ist spätestens in der nächsten auf den Eingang des Einziehungsverlangens 
bei der Geschäftsführung folgenden ordentlichen Gesellschafterversammlung der 
Gesellschaft zu beschließen, sofern dies unter Beachtung der E inberufungsfristen 
möglich ist, sonst in der nächstfolgenden Gesellschafterversammlung. 
7  Inkrafttreten; Vertragslaufzeit 
7.1.1 Diese Gesellschaftervereinbarung ersetzt alle vorangegangenen schriftlichen, 
mündlichen und konkludenten Gesellschaftervereinbarungen, Übereinkünfte oder 
Abreden, insbesondere die Gesellschaftervereinbarungen vom 01.09.2016 und den

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Vertrag vom 17./20.  Dezember 2019. Nebenabreden, schriftlich, mündlich oder 
konkludent, wurden nicht getroffen.  
7.1.2 Diese Gesellschaftervereinbarung tritt in Kraft mit Unterzeichnung durch alle Par-
teien. Die Parteien werden sich jedoch so behandeln, als wäre sie bereits mit Ablauf 
der Gesellschafterversammlung am 27. April 2021 in Kraft getreten.  
7.1.3 Diese Gesellschaftervereinbarung endet am 31. Dezember 202 6. Während dieser 
Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Laufzeit der Gesellschafter-
vereinbarung verlängert sich nach dieser Zeit automatisch um jeweils weitere fünf 
(5) Jahre, wenn die Gesellschaftervereinbarung nicht mit einer Kündigungsfrist von 
einem (1) Jahr zum Laufzeitende gekündigt wird. Im Fall der Kündigung scheidet der 
kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaftervereinbarung aus und die Verein-
barung wird durch die nicht kündigenden Gesellschafter fortgesetzt. 
7.1.4 Jede Partei scheidet aus dieser Gesellschaftervereinbarung aus, wenn sie keine Ge-
schäftsanteile an der Gesellschaft mehr hält. Dies gilt nicht für die Bestimmungen 
der Ziffer 9.5, die auch nach Beendigung der Gesellschaftervereinbarung weitergilt. 
8  Mitteilungen 
Alle rechtsgeschäftl ichen Erklärungen und Mitteilungen („ Mitteilungen“) im Zusammenhang 
mit dieser Gesellschaftervereinbarung bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle Beur-
kundung oder eine andere Form durch zwingendes Recht oder diese Vereinbarung vorgeschrie-
ben ist. Der Schriftform genügt eine Übermittlung per Telefax oder ein Briefwechsel, nicht aber 
eine sonstige telekommunikative Übermittlung. Die elektronische Form (z. B. E-Mail) ersetzt die 
Schriftform nicht. 
Sie sind an die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der  Gesellschafter zu richten. Mitteilungen an 
die Gesellschaft selbst sind an die Geschäftsführung zu richten. 
9  Verschiedenes; Schlussbestimmungen 
9.1 Kosten 
Die Kosten, die den Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Gesellschafterverein-
barung entstanden sind und entstehen, trägt jede Partei selbst. 
9.2 Schriftform 
Änderungen und Ergänzungen dieser Gesellschaftervereinbarung bedürfen der Schriftform, so-
weit kein weitergehendes Formerfordernis besteht. Das gilt auch für die Änderung dieser Klau-
sel.

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 18 von 40 
 
9.3 Keine Gesellschaft 
Diese Gesellschaftervereinbarung begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechts-
verkehr. 
9.4 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder 
werden, wird dadurch die Gültigkei t der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der 
unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck dieser Vereinbarung und dem Wil-
len der Parteien bei Abschluss dieser Gesellschaftervereinbarung am ehesten entspricht. Ent-
sprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken. 
9.5 Schiedsverfahren 
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Über alle Streitigkeiten, die aus dieser Verein-
barung oder im Zusammenhang mit dieser zwischen den Parteien entstehen, entscheidet unter 
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung 
der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.  V. (DIS). Soweit das Schiedsgericht auf 
die Mitwirkung staatlicher Gerichte angewiesen ist, ist das Landgericht Berlin zuständig. Der Ort 
des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Berlin. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Die 
Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 19 von 40 
 
  Bundesrepublik Deutschland 
 
_______________________________________________________ 
  Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Land Baden-Württemberg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Land Brandenburg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Freie Hansestadt Bremen (Land) 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Freie und Hansestadt Hamburg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

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pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 20 von 40 
 
Land Hessen 
 
_______________________________________________________ 
  Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Land Mecklenburg-Vorpommern 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Land Niedersachsen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Land Nordrhein-Westfalen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Land Sachsen-Anhalt 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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Land Schleswig-Holstein 
 
_______________________________________________________ 
  Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Deutscher Städtetag 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Deutscher Landkreistag e. V. 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V. 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Aachen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 22 von 40 
 
Kreisstadt Bad Hersfeld 
 
_______________________________________________________ 
  Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Barsinghausen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Bergisch Gladbach 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Brake (Unterweser) 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Braunschweig 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

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Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) 
 
_______________________________________________________ 
  Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Castrop-Rauxel 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Dillenburg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Dormagen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Duisburg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 24 von 40 
 
Stadt Ennepetal 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
 Funktion: 
 
Stadt Erkrath 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Frankfurt am Main 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:  
 
Stadt Gelnhausen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:  
 
Stadt Halle (Westf.) 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 25 von 40 
 
Stadt Hamminkeln 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
 Funktion: 
 
Stadt Heiligenhaus 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Herne 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Markt Holzkirchen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Hünfeld 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

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Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 26 von 40 
 
Stadt Hürth 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
 Funktion: 
 
Stadt Iserlohn 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Kamp-Lintfort 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Samtgemeinde Lachendorf 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Langenfeld 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 27 von 40 
 
Gemeinde Langerwehe 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Lengerich (Westf.) 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Leverkusen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Gemeinde Lilienthal 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Hansestadt Lüneburg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 28 von 40 
 
Stadt Mengen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Gemeinde Merzenich 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Mettmann 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Mönchengladbach 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Monheim am Rhein 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 29 von 40 
 
Gemeinde Neubiberg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Gemeinde Nörvenich 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Nürnberg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Oberhausen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Olpe 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 30 von 40 
 
Stadt Paderborn 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Papenburg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Pattensen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Ratingen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Recklinghausen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 31 von 40 
 
Stadt Remscheid 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Rheinberg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Schwarzenbek 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Gemeinde Seeheim-Jugenheim 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Sehnde 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 32 von 40 
 
Stadt Solingen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Taunusstein 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Gemeinde Tholey 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Troisdorf 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Kreisstadt Unna 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 33 von 40 
 
Stadt Waren (Müritz) 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Wesseling 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Wülfrath 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Würselen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stadt Wuppertal 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 34 von 40 
 
Gemeinde Zöllnitz 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Burgenlandkreis 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Landkreis Celle 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Landkreis Dachau 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Landkreis Dahme-Spreewald 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 35 von 40 
 
Landkreis Görlitz 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Kreis Herzogtum Lauenburg 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Hochsauerlandkreis 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Landkreis Lichtenfels 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Main-Taunus-Kreis 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 36 von 40 
 
Kreis Mettmann 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Landkreis Nienburg/Weser 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Kreis Ostholstein 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Kreis Paderborn 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Landkreis Sigmaringen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 37 von 40 
 
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Dataport AöR 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Stiftung Preußischer Kulturbesitz 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 38 von 40 
 
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – AöR 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
PD-Beteiligungsverein „Forschung und Medizin“ e.V. 
 
_______________________________________________________ 
Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
FITKO (Föderale IT-Kooperation) Anstalt des öffentlichen Rechts 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 39 von 40 
 
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB AöR) 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion: 
 
Westfälische Hochschule 
 
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Ort, Datum 
 
_______________________________________________________ 
Name: 
Funktion: 
 
Republik Zypern 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion: 
 
Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion: 
 
regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbH 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion:

Gesellschaftervereinbarung 
Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 40 von 40 
 
BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion: 
 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion: 
 
PD-Beteiligungsverein Kommunale Großkrankenhäuser e. V. 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion: 
 
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
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Ort, Datum 
 
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Name: 
Funktion:

Anlage 2 Gesellschaftsvertrag

44171 Zeichen

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen 
Hand GmbH 
 
Berlin, 11.05.2021

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 1 von 15 
 
I. Allgemeine Bestimmungen 
Vorbemerkung 
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden in diesem Gesellschaftsvertrag durchgehend männli-
che Personenbezeichnungen verwendet. Es sind jedoch jeweils Personen aller Geschlechter gemeint. 
§ 1 
Firma und Sitz 
1. Die Gesellschaft führt die Firma 
„PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH“. 
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.  
4. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
5. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ÖPP Deutschland AG mit Sitz 
in Berlin. 
§ 2 
Gegenstand des Unternehmens 
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Investitions - und Modernisierungsberatung der Öffentlichen 
Hand, ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die die Voraussetzungen eines öffent-
lichen Auftraggebers i.S.d. § 99 Nr. 1 bis 3 GWB in seiner je weils gültigen Fassung erfüllen sowie alle 
damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Durch diese Leistungen sollen die öffent-
lichen Stellen unterstützt werden, ihre Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich 
zu erreichen. Die Gesellschaft ist auch Kompetenzzentrum für langfristige Kooperationsmodelle sowohl 
der Öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen als auch zwischen öffentlichen Verwaltungen sowie 
für die Weiterentwicklung ihrer Grundlagen und Anwendungsbereiche. 
2. Die Interessen des Mittelstandes sind bei der Arbeit der Gesellschaft zu berücksichtigen und zu fördern.  
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Ge-
genstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen. 
4. Die Gesellschaft darf keine Finanzkredite gewähren und keine Finanzkredite aufnehmen, wenn durch 
die Aufnahme des Finanzkredits die Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft insgesamt den Betrag von 
EUR 10.000.000,- übersteigen, sowie keine Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen oder ähnli-
che Haftungen übernehmen.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 2 von 15 
 
§ 3 
Bekanntmachungen 
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. 
II. Stammkapital und Geschäftsanteile 
§ 4 
Höhe und Einteilung des Stammkapitals 
1. Das Stammkapital der G esellschaft beträgt EUR 2.004.000, - (in Worten: Euro zwei Millionen viertau-
send). 
2. Das Stammkapital ist eingeteilt in 10.020 Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 1 bis 10.020 
im Nennbetrag von jeweils EUR 200,-. 
3. Das Stammkapital ist in voller Höhe aufgebracht.  
4. Die Einlagen auf die Geschäftsanteile wurden in Höhe von EUR 1.770.000,- im Wege des Formwechsels 
des bisherigen Rechtsträgers durch das Vermögen der ÖPP Deutschland AG erbracht. 
III. Geschäftsführung und Vertretung 
§ 5 
Zusammensetzung und Geschäftsordnung der Geschäftsführung 
1. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. 
2. Die Gesellschafterversammlung bestellt die Geschäftsführer, beruft sie ab und bestimmt ihre Zahl. Die 
Gesellschafterversammlung kann einen Sprecher der Geschäftsführung sowie einen stellvertretenden 
Sprecher der Geschäftsführung ernennen und aus dieser Funktion abberufen.  
Die Bestellung erfolgt im Fall der Erstbestellung auf höchstens 3 Jahre, eine wiederholte Bestellung ist 
auf höchstens 5 Jahre zulässig. 
3. Die Gesellschafterversammlung kann den Aufsichtsrat zur Bestellung, Abberufung bzw. Ernennung wi-
derruflich ermächtigen. 
4. Abschluss, Änderung und Beendigung von Anstellungs- und Ruhegehaltsverträgen mit den Mitgliedern 
der Geschäftsführung, einschließlich der Vergütung erfolgen nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat 
durch dessen Vorsitzenden. Die Geschäftsführer dürfen Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats übernehmen. Gegenüber den Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch den Aufsichts-
ratsvorsitzenden vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Gesellschafter-
versammlung die vorstehenden Kompetenzen an sich ziehen und anstelle des Aufsichtsrats 
wahrnehmen.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 3 von 15 
 
5. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen. Der von der Geschäfts-
führung zu erstellende Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsführung bedarf der Zustimmung des Auf-
sichtsrates. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Gesellschafterversammlung die 
vorstehenden Kompetenzen an sich ziehen und anstelle des Aufsichtsrats wahrnehmen. 
§ 6 
Vertretung 
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit 
einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein.  
§ 7 
Geschäftsführung 
1. Die Geschäftsführung leitet die Gesellschaft vorbehaltlich der Rechte der anderen Gesellschaftsorgane 
in eigener Verantwortung. Die Geschäftsführung ist dabei an die geltenden Gesetze und diesen Gesell-
schaftsvertrag sowie an die gesellschaftsvertragsgemäß gefassten Beschlüsse des Aufsichtsrates und 
die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. 
2. Die Mitglieder der Geschäftsführung tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäfts-
führung. Dabei führt jedes Mitglied der Geschäftsführung den ihm durch die Geschäftsordnung zuge-
wiesenen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. 
3. Die Geschäftsführung bedarf zur Vornahme der folgenden Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsra-
tes: 
a. Aufnahme neuer Geschäftszweige im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrags oder Aufgabe vorhan-
dener Tätigkeitsgebiete; 
b. Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen; 
c. Errichtung, Verlegung und Aufhebung von Betriebsstätten; 
d. Erwerb und Gründung anderer Unternehmen; Erwerb und Verä ußerung von Beteiligungen an an-
deren Unternehmen sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an einer Kapitaler-
höhung gegen Einlagen; 
e. Abschluss, wesentliche Änderung oder Aufhebung von Unternehmensverträgen; 
f. Investitionen, deren Kosten im Einzelfall eine vom Aufsichtsrat festzulegende Grenze übersteigen; 
g. Aufnahme von Anleihen oder Krediten, wenn durch diese Maßnahme die Kreditverbindlichkeiten 
der Gesellschaft insgesamt den Betrag von EUR 1.000.000,- übersteigen;  
h. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten; 
i. Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, Abschluss von Vergleichen und der 
Erlass von Forderungen, sofern der durch Vergleich gewährte Nachlass oder der Nennwert erlasse-
ner Forderungen einen vom Aufsichtsrat festzulegenden Betrag übersteigt;

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 4 von 15 
 
j. wesentliche Geschäfte der Gesellschaft mit Mitgliedern der Geschäftsführung sowie diesen persön-
lich nahestehenden Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, soweit die Gesellschaft in diesen 
Fällen nicht ohnehin durch den Aufsichtsrat vertreten wird;  
k. Bestellung von Prokuristinnen und Prokuristen; Einzelprokura darf nicht erteilt werden, 
l. Abschluss oder Änderung von Anstellungsverträgen, die Gewährung sonstiger Leistungen und der 
Abschluss von Honorarverträgen, sofern eine vom Aufsichtsrat festgesetzte Grenze oder die Kün-
digungsfrist von einem Jahr überschritten werden; 
m. Übernahme von Pensionsverpflichtungen sowie Abfindungen bei Dienstbeendigung, sofern diese 
drei Bruttomonatsgehälter übersteigen; 
n. Maßnahmen der Tarifbindung oder Tarifgestaltung sowie allgemeine, die gesamte Belegschaft oder 
einzelne Beschäftigtengruppen betreffende  Vergütungs- und Sozialregelungen, insbesondere Bil-
dung von Unterstützungsfonds für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, auch in Form von Ver-
sicherungsabschlüssen, außerordentliche Zuwendungen jeder Art an die Belegschaft, Gratifikatio-
nen, außerdem die Festlegung von Richtlinien für die Gewährung von Reise - und 
Umzugskostenvergütungen, von Trennungsgeld und für die Benutzung vo n Kraftfahrzeugen. Es 
wird klargestellt, dass Maßnahmen der Geschäftsführung, die konkrete Leistungen einzelner Mit-
arbeiter bei besonderen Erfolgen zusätzlich zu honorieren, sowie die Durchführung von betriebli-
chen Veranstaltungen nicht unter diesen Buchstaben n. fallen.  
4. Der Aufsichtsrat kann weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Der Aufsichtsrat 
kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den 
Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus erteilen, soweit er selbst 
den Zustimmungsvorbehalt errichtet hat. 
5. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss weitere Geschäfte und Maßnahmen festlegen, 
zu deren Vornahme die Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates oder der Ge-
sellschafterversammlung bedürfen. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer gegenüber Dritten 
bleibt unberührt. 
6. Über Maßnahmen und Geschäfte, für die Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung eine Ent-
scheidung durch die gesamte Geschäftsführung vorschreiben, entscheidet die Geschäftsführung durch 
Beschluss. Gleiches gilt für Angelegenheiten, die über einen einzelnen Geschäftsbereich hinausgreifen, 
die nicht einem einzelnen Geschäftsbereich zugewiesen oder zuzuordnen sind und für solche Maßnah-
men und Geschäfte eines Geschäftsbereichs, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind. 
7. Die Geschäftsführung beschließt, soweit nicht Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung et-
was anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit 
gibt die Stimme des Sprechers, sofern ein solcher ernannt ist, den Ausschlag. 
8. Die Geschäftsführer haben dem Aufsichtsrat entsprechend § 90 AktG zu berichten. Die in § 90 Abs. 1  
S. 1 AktG genannten Berichte sind in Textform zu erstatten. 
§ 8  
Beirat 
1. Die Gesellschaft kann Beiräte mit beratender Funktion bestellen.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 5 von 15 
 
2. Die Mitglieder der Beiräte werden von der Geschäftsführung mit Zustimmung einer Mehrheit von drei 
Viertel der abgegebenen Stimmen des Aufsichtsrates auf die Dauer von drei Jahren ernannt. Eine Wie-
derernennung ist möglich. Jeder Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellver-
treter. 
3. Die Geschäftsführung legt mit Zustimmung einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen 
des Aufsichtsrates den Aufgabenbereich und eine Geschäftsordnung für den jeweiligen Beirat fest. Die 
Beiräte beraten die Geschäftsführung auf deren Verlangen. 
IV. Aufsichtsrat 
§ 9 
Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtsdauer und Amtsniederlegung, Abberufung 
1. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Seine Zusammensetzung sowie seine Rechte und Pflichten be-
stimmen sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes  in seiner jeweiligen Fassung, den 
danach anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes und nach den Vorschriften dieses Gesell-
schaftsvertrags.  
2. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Fünf Mitglieder werden von den Arbeitnehmern 
gewählt. Die übrigen Mitglieder werden vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes 4 von der Gesellschaf-
terversammlung gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland hat, solange sie Gesellschafterin ist, das 
Recht, je 10% ihrer Beteiligung am stimmberechtigten Stammkapital ein Mitglied, höchstens jedoch 
drei Mitglieder als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden.  
3. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterver-
sammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. 
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Gesellschafterversamm-
lung kann für die von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bei deren Wahl eine kürzere Amtszeit 
bestimmen.  
4. Gleichzeitig mit den Aufsichtsratsmitgliedern kann die Gesellschafterve rsammlung für die von ihr zu 
wählenden Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder wählen. Sie werden Mitglieder des Aufsichtsrates, 
wenn Aufsichtsratsmitglieder, als deren Ersatzmitglieder sie gewählt wurden, vor Ablauf der Amtszeit 
aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Tritt ein Ersatzmitglied an die 
Stelle des Ausgeschiedenen, so erlischt sein Amt, falls in der nächsten oder übernächsten Gesellschaf-
terversammlung nach Eintritt des Ersatzfalls eine Neuwahl für den Ausgeschi edenen stattfindet, mit 
Beendigung dieser Gesellschafterversammlung, anderenfalls mit Ablauf der restlichen Amtszeit des 
Ausgeschiedenen. 
5. Scheidet ein von der Gesellschafterversammlung gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus 
dem Aufsichtsrat aus, so soll für dieses in der nächsten Gesellschafterversammlung eine Neuwahl vor-
genommen werden, es sei denn, dass für das ausgeschiedene Mitglied ein Ersatzmitglied nachrückt. 
Die Wahl eines Nachfolgers für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsi chtsratsmitglied er-
folgt für den Rest der Amtsdauer des vorzeitig ausscheidenden Mitglieds. 
6. Jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt jeweils durch eine an die Geschäfts-
führung zu richtende Erklärung in Textform ohne Angaben von Gr ünden unter Einhaltung einer Frist

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 6 von 15 
 
von vier Wochen niederlegen. Aus wichtigem Grund kann die Erklärung mit sofortiger Wirkung erfol-
gen. Die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds vor Ablauf seiner Amtszeit durch die Gesellschafter-
versammlung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 
§ 10 
Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter 
1. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Die 
Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters oder seiner Stellvertreter erfolgt jeweils für die Dauer 
ihrer Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied. Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter vor Ablauf der 
Amtszeit aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschie-
denen vorzunehmen. 
2. Die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden werden im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellver-
treter wahrgenommen. Unter mehreren Stellvertretern gilt die bei ihrer Wahl bestimmte Reihenfolge. 
Der oder die Stellvertreter haben kein Zweitstimmrecht. 
§ 11 
Einberufung des Aufsichtsrats 
1. Der Aufsichtsrat hält zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr ab, sofern nicht der Aufsichtsrat beschließt, 
dass nur eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. Er hat ferner Sitzungen dann abzuhalten, 
wenn es gesetzlich erforderlich ist oder sonst im Interesse der Gesellschaft geboten erscheint. 
2. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens 14 Ta-
gen einberufen. Bei der Berechnung der Frist werde n der Tag der Absendung der Einladung und der 
Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form oder in Textform (z.B. 
Telefax oder E -Mail) an die der Geschäftsführung zuletzt bekannt gegebene Anschrift In dringenden 
Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E -Mail 
oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel einberufen. 
3. Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Ist ein Gegenstand der T a-
gesordnung nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber nur beschlossen werden, wenn 
kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht. Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall 
Gelegenheit zu geben, binnen einer vom Vorsitzenden zu bes timmenden angemessenen Frist der Be-
schlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sons-
tiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel abzugeben. Der Beschluss wird erst wirksam, wenn die 
abwesenden Aufsichtsratsmitglieder innerhalb der Frist nicht widersprochen oder wenn sie zugestimmt 
haben. 
4. Der Aufsichtsrat kann zur Beratung einzelner Gegenstände Sachverständige, insbesondere Mitglieder 
eines Beirats, entsprechend § 109 Abs. 1 S. 2 AktG zuziehen.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 7 von 15 
 
§ 12 
Beschlussfassung 
1. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden regelmäßig in Sitzungen gefasst. Beschlussfassungen außer-
halb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch mündlich, fern-
mündlich, schriftlich, per Telefax, per E -Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikations-
mittel, insbesondere per Videokonferenz, erfolgen, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats dieser Art der 
Abstimmung innerhalb einer vom Vorsitzenden zugleich zu bestimmenden, angemessenen Frist wider-
spricht. Für Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten die Vorschriften über den Sitzungsleiter 
und die Beschlussfassung in Sitzungen sinngemäß. 
2. Abwesende Mitglieder des Aufsichtsrats können an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats dadurch teil-
nehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. 
Darüber hinaus können sie ihre Stimme während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu bestimmenden angemessenen Frist fernmündlich, per Telefax, per E-
Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel abgeben, sofern kein anwesen-
des Mitglied des Aufsichtsrats dieser Art der Abstimmung widerspricht. 
3. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitgl ieder, aus denen der Auf-
sichtsrat zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Als Teilnahme in diesem Sinne gilt auch 
die Stimmenthaltung. 
4. Soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine größere Mehrheit bestimmt, bedürfen Beschlüsse des Auf-
sichtsrates der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten nicht als ab-
gegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag; das gilt 
auch bei Wahlen. Falls kein Vorsitzender ernannt ist oder der Vorsitzende sich nicht an der Abstimmung 
beteiligt, gilt bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt. 
5. Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse des 
Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Der Vorsitzende ist 
ermächtigt, Erklärungen für den Aufsichtsrat entgegenzunehmen. Ist er verhindert, hat sein Stellvertre-
ter diese Befugnisse. 
6. Über jede Sitzung des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden zu unter-
zeichnen ist. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der 
Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlung und die Beschlüsse des Aufsichtsrats wiederzu-
geben. Die Niederschrift ist allen Mitgliedern des Aufsichtsrats unverzüglich zuzuleiten. Beschlüsse au-
ßerhalb von Sitzungen werden vom Vorsitzenden schriftlich festgehalten und allen Aufsichtsratsmit-
gliedern zugeleitet. 
§ 13 
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats 
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestim-
mungen dieses Gesellschaftsvertrags.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 8 von 15 
 
§ 14 
Ausschüsse 
1. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen in seiner Geschäftsordnung oder 
durch besonderen Beschluss Aufgaben und Befugnis se übertragen. Dem Aufsichtsrat ist regelmäßig 
über die Arbeit der Ausschüsse zu berichten. 
2. Für Aufsichtsratsausschüsse gelten die Bestimmungen der § 11 Abs. 2 und 3, § 12 sowie § 13 sinnge-
mäß; die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates kann im Rahmen des Gesetzes Abweichendes anordnen. 
Bei Abstimmungen und bei Wahlen gibt im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden 
des Ausschusses den Ausschlag. Der oder die Stellvertreter haben kein Zweitstimmrecht. 
§ 15 
Vergütung des Aufsichtsrats 
1. Über die Höhe der jährlichen Vergütung beschließt die Gesellschafterversammlung. Diese Beschlüsse 
gelten bis zu ihrer Aufhebung oder Änderung. 
2. Im Übrigen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates Anspruch auf den Ersatz der ihnen bei der Erfüllung 
ihres Amtes entstandenen angemessenen Reisekosten und sonstiger Auslagen. 
3. Die auf Vergütungen nach Absatz 1 zu entrichtende Umsatzsteuer trägt die Gesellschaft, wenn das Auf-
sichtsratsmitglied die Vergütung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes versteuert. 
V. Gesellschafterversammlung 
§ 16 
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung 
1. Der Beschlussfassung der Gesellschafter unterliegen alle Angelegenheiten, die nicht durch zwingende 
Vorschriften des Gesetzes oder durch diesen Gesellschaftsvertrag dem Aufsichtsrat oder der Geschäfts-
führung zugewiesen sind, insbesondere 
a. Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns; 
b. die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates; 
c. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung; 
d. Auswahl und Bestellung der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers 
e. die Entscheidung über Gesellschaftsvertragsänderungen. 
2. Die Gesellschafterversammlung kann Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates gemäß § 7 dieser Ge-
sellschaftsvertrag einzeln oder insgesamt durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen an sich ziehen und die jeweilige Zustimmung erteilen oder verweigern.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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3. Die Gesellschafterversammlung kann der Geschäftsführung ferner Weisungen erteilen. Weisungen be-
dürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 
§ 17 
Ort und Einberufung der Gesellschafterversammlung 
1. Die Gesellschafterversammlung findet in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. 
2. Die Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführung einberufen. Der Aufsichtsrat hat 
die Gesellschafterversammlung einzuberufen, sofern das Wohl der Gesellschaft es fordert. Das auf Ge-
setz beruhende Recht anderer Organe und Personen, die Gesellschafterversammlung einzuberufen , 
bleibt unberührt.  
3. Die Einberufung erfolgt durch gewöhnlichen Brief, durch Telefax oder per E-Mail an jeden Gesellschaf-
ter unter der der Gesellschaft zuletzt mitgeteilten Anschrift bzw. Telefaxnummer oder E -Mail-Adresse 
unter Angabe von Ort, Tag, Zeit un d Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen; bei 
Eilbedürftigkeit kann die Einberufung mit angemessen kürzerer Frist erfolgen. Bei der Berechnung der 
Frist werden der Tag der Bekanntmachung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet.  
4. Eine Gesellschafterversammlung findet einmal pro Kalenderhalbjahr statt. Die gesetzlichen Fristen nach 
Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung bleiben unberührt. Die Gesellschafter-
versammlung kann durch Beschluss die Anzahl der Gesellscha fterversammlungen auf zwei pro Kalen-
derhalbjahr erhöhen. Darüber hinaus sind außerordentliche Gesellschafterversammlungen einzuberu-
fen, wenn dies nach diese m Gesellschaftsvertrag, den gesetzlichen Bestimmungen oder im Interesse 
der Gesellschaft erforderlich ist oder von Gesellschaftern, die zusammen mindestens 10% der Stimm-
rechte oder Geschäftsanteile innehaben, verlangt wird. § 50 GmbHG bleibt unberührt.  
5. Die Beschlüsse der Gesellschaft werden grundsätzlich in Gesellschafterversammlungen gefasst. Sie kön-
nen auch schriftlich oder durch Telefax, fernmündlich bzw. per Videokonferenz oder per E -Mail mit 
PDF-Datei mit Unterschrift der Gesellschafter im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sämtliche Ge-
sellschafter der vorgeschlagenen Abstimmungsart zustimmen oder sich an der Abstimmung beteiligen. 
Die Nichtbeantwortung der Aufforderung zur schriftlichen Stimmabgabe innerhalb der gesetzten Frist, 
die eine Woche nicht unterschreiten darf, gilt als Zustimmung zum Verfahren. Eine kombinierte Be-
schlussfassung, bei der ein Teil der Stimmen in der Versammlung und ein Teil der Stimmen auf anderem 
Weg, insbesondere schriftlich, fernmündlich bzw. per Videokonferenz, durch Telefax oder per E -Mail 
abgegeben werden, ist unter denselben Voraussetzungen zulässig. 
§ 18 
Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Stimmrecht 
1. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich, durch Te-
legramm, oder Telefax zu erteilen. 
2. Die Übermittlung einer Vollmacht auf sonstigem elektronischem Wege ist grund sätzlich ausgeschlos-
sen, auch wenn ein Verfahren gewählt wird, das die Schriftform ersetzt. Die Geschäftsführung kann 
jedoch in der Einladung zur Gesellschafterversammlung zulassen, dass Stimmrechtsvollmachten der

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 10 von 15 
 
Gesellschafter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch auf elektronischem Wege an die Ge-
sellschaft übermittelt werden, sofern ein Verfahren gewählt wird, das die Schriftform ersetzt.  
3. Die Vollmacht ist der Gesellschaft vor Beginn der Gesellschafterversammlung vorzulegen und bleibt in 
ihrer Verwahrung. Für den Widerruf und die Änderung der Vollmacht gelten die vorstehenden Rege-
lungen entsprechend. 
4. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.  
§ 19 
Vorsitz in der Gesellschafterversammlung 
1. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner 
Verhinderung sein Stellvertreter oder ein anderes vom Aufsichtsrat gewähltes Mitglied. Für den Fall, 
dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch sein Stellvertreter oder ein anderes Aufsichtsr ats-
mitglied den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt, wird der Vorsitzende unter Leitung 
des an Lebensjahren ältesten anwesenden Gesellschafters bzw. Gesellschaftervertreters durch die Ge-
sellschafterversammlung gewählt. 
2. Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Ta-
gesordnung verhandelt werden sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmung. 
3. Der Vorsitzende kann das Frage - und Rederecht der Gesellschafter zeitlich angemessen beschränken; 
er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Gesellschafterversammlung oder während ihres Verlaufs 
den zeitlichen Rahmen des Verhandlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungs-
punkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festzusetzen. 
§ 20 
Beschlussfassung 
1. Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nicht das Gesetz oder diese r Gesell-
schaftsvertrag zwingend etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stim-
men. Sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt die ein-
fache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Stammkapitals, es sei 
denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. 
2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfäh ig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und min-
destens drei Viertel des stimmberechtigten Stammkapitals vertreten sind; Gesellschafter, die an der 
Versammlung zulässigerweise schriftlich, fernmündlich bzw. per Videokonferenz, durch Telefax oder 
per E-Mail teilnehmen, zählen mit. Eigene Anteile der Gesellschaft sind für die Bestimmung der Be-
schlussfähigkeit außer Betracht zu lassen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, so ist eine zweite Gesell-
schafterversammlung mit vierwöchiger Ladungsfrist und gleicher Ta gesordnung einzuberufen. Diese 
Gesellschafterversammlung ist dann ohne Rücksicht auf das vertretene Kapital beschlussfähig, hierauf 
ist in der Einladung hinzuweisen. 
3. Beschlüsse über Maßnahmen, die einen mit einem Gesellschafter (oder dessen Anteilseignern oder 
Mitgliedern) geschlossenen Dienstleistungsvertrag beeinträchtigen können, dürfen nur aus wichtigem 
Grund gegen die Stimmen des Gesellschafters beschlossen werden.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 11 von 15 
 
4. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. 
5. Über die Verhandlungen der Gesel lschafterversammlung und jegliche Beschlüsse der Gesellschafter, 
auch soweit diese zulässigerweise außerhalb einer Gesellschafterversammlung gefasst werden, ist eine 
vom Vorsitzenden der Versammlung bzw. – bei Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterv er-
sammlung – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder, im Fall seiner Verhinderung durch seinen 
Stellvertreter oder ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates zu unterzeichnende Niederschrift aufzuneh-
men. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Versammlung bzw. Beschlussfassung, die Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung und die Beschlüsse anzugeben. Ein Verstoß 
gegen Satz 1 oder 2 macht den Beschluss nicht unwirksam. Jedem Gesellschafter ist eine Abschrift der 
Sitzungsniederschrift zu übersenden.  
VI. Jahresabschluss und Gewinnverwendung 
§ 21 
Jahresabschluss und Lagebericht 
1. Der Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn - und Verlustrechnung nebst Anhang) und der Lagebericht 
sind von der Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate des laufenden Geschäftsjahres für das 
vorausgegangene Geschäftsjahr aufzustellen und unverzüglich dem Aufsichtsrat, den Gesellschaftern 
und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Zugleich hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat den Vor-
schlag vorzulegen, den er der Gesellschafterversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns ma-
chen will. Für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind die Vor-
schriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 
2. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des 
Bilanzgewinns zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Gesell-
schafterversammlung zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die 
Vorlagen zugegangen sind, der Geschäftsführung zuzuleiten. 
3. Die Geschäftsführung hat unverzüglich nach Eingang des Berichtes des Aufsichtsrats die ordentliche 
Gesellschafterversammlung einzuberufen. Der Jahres abschluss und der Lagebericht, der Bericht des 
Aufsichtsrates und der Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinns sind den 
Gesellschaftern mit der Einladung zu übermitteln. 
4. Die Gesellschafterversammlung hat in den ersten acht Monate n des neuen Geschäftsjahres über die 
Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen. 
5. In der Gesellschafterversammlung, die über den Jahresabschluss beschließt, ist auch über die Entlas-
tung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu beschließen. 
6. Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung bedürfen der 
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. 
7. Im Jahresabschluss werden die Gesamtvergütungen jedes Mitglieds der Geschäftsführung und jedes 
Mitglieds des Aufsichtsrats individualisiert und aufgegliedert nach den einzelnen Bestandteilen ausge-
wiesen. Von der Möglichkeit des Verzichts auf die Angaben zur Vergütung nach § 286 Abs. 4 HGB wird 
kein Gebrauch gemacht.

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 12 von 15 
 
§ 22 
Gewinnverwendung 
1. Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jah-
resabschluss ergebenden Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns.  
2. Die Verteilung des Jahresergebnisses unter den Gesellschaftern erfolgt nach dem Verhältnis der Nenn-
beträge der Geschäftsanteile, wenn nicht die Gesellschafter mit einer Mehrheit von drei Vierteln der 
abgegebenen Stimmen einen von den Beteiligungsverhältnissen abweichenden Maßstab für die Ge-
winnverteilung festlegen. Die Wirksamkeit des Beschlusses bedarf der Zustimmung derjenigen Gesell-
schafter, die an der Verteilung des Jahresergebnisses mit einem geringeren als dem Anteil ihrer Ge-
schäftsanteile am Stammkapital teilnehmen. 
§ 23 
Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex, Corporate Governance Bericht 
1. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat erklären jährlich, dass den Empfehlungen des Public Corpo-
rate Governance Kodex des Bundes in der jeweils geltenden Fassung entsprochen wurde und wird oder 
welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist dau-
erhaft öffentlich zugänglich (entweder auf der Internetseite des Unternehmens und/oder im Bundes-
anzeiger) zu machen und als Teil des Corporate Governance Berichts zu veröffentlichen. 
2. In dem von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat jährlich veröffentlichten Corporate Governance 
Bericht werden neben der Erklärung nach Absatz (1) auch die Gesamtvergütungen jedes Mitglieds der 
Geschäftsführung und jedes Mitglieds des Aufsichtsrats individualisiert und aufgegliedert nach den ein-
zelnen Bestandteilen in allgemein verständlicher Form dargestellt. Bei Mitgliedern der Geschäftsfüh-
rung werden auch Leistungen angegeben, die dem Mitglied bzw. früheren Mitglied der Geschäftsfüh-
rung für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zug esagt oder im Laufe des Geschäftsjahrs gewährt 
worden sind. Bei der Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats werden auch die vom Unternehmen 
an das jeweilige Mitglied gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leis-
tungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gesondert angegeben. 
§ 24 
Haushaltsrechtliche Prüfung; Bereitstellung von Unterlagen 
1. Der Bundesrepublik Deutschland stehen die Rechte aus § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu. 
2. Der Bundesrechnungshof hat die Befugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz. 
3. Zur Ermöglichung einer haushaltsrechtlichen Prüfung sind die Weitergabe der den Mitgliedern des Auf-
sichtsrats zur Verfügung gestellten Unterlagen durch die auf Veranlassung des Bundes bzw. eines Lan-
des gewählten oder entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats  
– an das beteiligungsführende Bundes- bzw. Landesministerium im Rahmen ihrer Berichtspflichten,

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 13 von 15 
 
– an den Bundesrechnungshof gemäß § 69 Nr. 2 der Bundeshaushaltsordnung bzw. an die Landes-
rechnungshöfe nach den entsprechenden Regelungen der Landeshaushaltsordnungen und, soweit 
erforderlich,  
– an den Etat - und den Vermögensminister gemäß § 65 BHO bzw. der jeweiligen Vorschriften der 
Landeshaushaltsordnungen, 
– sowie der Verbleib der Unterlagen bei dem beteiligungsführen den Bundes- bzw. Landesministe-
rium, dem betreffenden Etat - und dem Vermögensminister und dem Bundesrechnungshof bzw. 
Landesrechnungshof gestattet. 
VII. Verfügung über Geschäftsanteile, Einziehung von Ge-
schäftsanteilen 
§ 25 
Verfügungen über Geschäftsanteile 
Verfügungen (Teilungen, Übertragungen, Verpfändungen oder Belastungen) über Geschäftsanteile oder 
Teile von solchen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft. Dies gilt nicht für Verfügungen an 
die Bundesrepublik Deutschland oder Verfügungen der Bundesrepublik Deutschland an sonstige öffentliche 
Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgere-
gelung. Satz 1 gilt ferner nicht für Veräußerungen von Geschäftsanteilen an die Gesellschaft und nicht für 
Veräußerungen durch die Gesellschaft an öffentliche Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fassung 
des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung. Die Zustimmung wird von der Geschäftsfüh-
rung nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung ode r durch Zustimmungserklärungen aller Gesell-
schafter unmittelbar erteilt. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, sofern der Erwerber öffentlicher Auf-
traggeber der jeweils gültigen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung ist. Der 
verfügungswillige Gesellschafter ist dabei nicht stimmberechtigt. 
§ 26 
Einziehung von Geschäftsanteilen 
1. Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann die Gesellschaft jederzeit Geschäftsanteile ein-
ziehen. 
2. Eine zwangsweise Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters ist gestattet, 
a. wenn über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung 
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Gesellschafter die Richtig-
keit seines Vermögensverzeichnisses an Eides statt zu versichern hat, 
b. wenn die Gesellschaftsanteile des Gesellschafters von dessen Gläubiger ganz oder teilweise gepfän-
det werden oder in sonstiger Weise in diese vollstreckt wird und die Vollstreckungsmaßnahmen 
nicht innerhalb von zwei Monaten, spätestens jedoch bis zur Verwertung der Gesellschaftsanteile, 
aufgehoben werden,

Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 
 
 
 
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c. wenn ein Gesellschafter nicht oder nicht mehr öffentlicher Auftraggeber im Sinne der jeweils gülti-
gen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung ist,  
d. wenn die Gesellschaftsanteile von einem Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf 
einen Nichtgesellschafter übergehen, der im Übergangszeitpunkt (i) den Gesellschafter weder kon-
trolliert hat noch von diesem kontrolliert worden ist noch von demselben Gesellschafter wie dieser 
kontrolliert worden ist, oder (ii) nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fas-
sung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung ist, 
e. ein Gesellschafter die Gesellschaft kündigt oder seinen Austritt erklärt. 
3. Stehen Gesellschaftsanteile mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, ist die Einziehung gegenüber allen 
Mitberechtigten auch dann zulässig, wenn deren Voraussetzungen nur in der Person eines Mitberech-
tigten vorliegen. 
4. Über die Einziehung entscheidet die Gesellschafterversammlung durch einfachen Beschluss. Statt der 
Einziehung kann die Gesellschafterversammlung innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des die Ein-
ziehung rechtfertigenden Grundes beschließen, dass die Geschäftsanteile von der Gesellschaft – unter 
Beachtung der §§ 30 bis 33 GmbHG – erworben oder auf eine oder mehrere von ihr benannte Personen, 
die öffentliche Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder 
einer Nachfolgeregelung sein müssen, übertragen werden. Soweit die Gesellschafterversammlung statt 
der Einziehung der Geschäftsanteile deren Abtretung verlangt, gelten die Bestimmungen gemäß der 
Absätze 5 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung zur Z ahlung der Vergütung für 
die abzutretenden Geschäftsanteile von dem Erwerber der Geschäftsanteile ohne Zustimmung des be-
troffenen Gesellschafters übernommen werden kann und die Gesellschaft in diesem Fall für die Erfül-
lung wie ein Bürge haftet. 
5. Die Gesellschaft hat die Einziehung dem betroffenen Gesellschafter gegenüber durch Einschreiben mit-
zuteilen. Ab Mitteilung der Einziehung scheidet der betroffene Gesellschafter aus der Gesellschaft aus 
und ist insbesondere vom Stimmrecht und vom Recht auf Gewinnbezug ausgeschlossen. 
6. Die Einziehung der Gesellschaftsanteile erfolgt gegen Zahlung einer Vergütung. Die Vergütung besteht 
in einem Geldbetrag in Höhe desjenigen Anteils am Reinvermögen (Stammkapital zuzüglich der Rück-
lagen und eines etwaigen Bilanzgewinns, abz üglich eines etwaigen Bilanzverlustes) der Gesellschaft 
zum Stichtag, der dem Verhältnis des eingezogenen Geschäftsanteils zum Stammkapital entspricht. 
Stichtag ist der Schluss des letzten vor Einziehung abgelaufenen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Nach-
trägliche Änderungen der Jahresabschlüsse der Gesellschaft infolge steuerlicher Außenprüfungen oder 
aus anderen Gründen (mit Ausnahme einer Anfechtung des den betreffenden Jahresabschluss feststel-
lenden Gesellschafterbeschlusses) bleiben auf die Einziehungs vergütung ohne Einfluss. Streitigkeiten 
über die Höhe der Einziehungsvergütung werden von einer bzw. einem durch das Institut der Wirt-
schaftsprüfer in Deutschland e.V. zu benennenden Wirtschaftsprüferin bzw. Wirtschaftsprüfer als 
Schiedsgutachterin bzw. Sc hiedsgutachter für alle Beteiligten endgültig entschieden. Die Schiedsgut-
achterin bzw. der Schiedsgutachter soll nach billigem Ermessen auch darüber entscheiden, wer und 
gegebenenfalls zu welchen Anteilen die Kosten seiner Inanspruchnahme trägt. 
7. Die Abfindung ist in vier gleich großen Teilbeträgen zu zahlen. Der erste Teilbetrag ist, soweit gesetzlich 
zulässig, drei Monate nach Zugang der Erklärung der Einziehung durch die Gesellschaft, andernfalls zum 
gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt zu zahlen. Die fo lgenden Teilbeträge sind jeweils ein Jahr nach 
Fälligkeit des vorausgegangenen Teilbetrages zur Zahlung fällig. Ausstehende Einziehungsvergütungen

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sind ab Fälligkeit jeweils p.a. mit dem um zwei Prozentpunkte erhöhten jeweils gültigen Referenzzins-
satz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des gesetzlich Zulässi-
gen jederzeit berechtigt, Zahlungen vor Fälligkeit zu leisten. 
VIII. Einsichts- und Auskunftsrecht 
§ 27  
Einsichts- und Auskunftsrechte 
1. Jeder Gesellschafter kann - in oder außerhalb einer Gesellschafterversammlung - Auskunft über die 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen. 
Er kann einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zur 
Einsichtnahme hinzuziehen oder mit der Einsichtnahme beauftragen, sofern dieser sich gegenüber der 
Gesellschaft zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Die Gesellschafter dürfen diese In-
formationen an ihre Mitglieder oder Gesellschafter weitergeben.  
2. Einzelne Gesellschafter sind nicht berechtigt, in Bezug auf einzelne von anderen Gesellschaftern (oder 
dessen Anteilseignern oder Mitgliedern) an die Gesellschaft erteilte oder zu erteilende Aufträge Ein-
sichts- und Auskunftsrechte gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen, soweit die Einsicht und/o-
der Auskunft nicht unabdingbar zwingend erforderlich ist, um Gesellschafterrechte ordnungsgemäß 
ausüben zu können. Die Darlegungs - und Beweislast für die Erforderlichkeit trägt der Auskunftssu-
chende. 
IX. Schlussbestimmungen 
§ 28 
Gründungsaufwand 
1. Die Gesellschaft trägt die Kosten der Gründung bis zu einem Betrag von EUR 10.000,-.  
2. Die Kosten der formwechselnden Umwandlung trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag von EUR 
25.000,-. 
§ 29 
Gerichtstand 
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander oder mit der Gesellschaft ist 
– soweit zulässig – der Sitz der Gesellschaft.

Anlage 3 Unternehmenspräsentation

104582 Zeichen

Vorstellung der PD
Vorstellung der PD

Wer wir sind
18.11.2022Vorstellung der PD 2

Die PD ist Partnerin der Verwaltung. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an 
Deutschlands Zukunft – für die öffentliche Hand von morgen.
18.11.2022 3
Stand: 28. September 2022
Wer wir sind
1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter Vorstellung der PD
Wir agieren neutral, unabhängig und raten konsequent von 
unwirtschaftlichen Projekten ab.
Wir hinterfragen gewohnte Abläufe und entwickeln neue Impulse.
Wir stehen für eine ganzheitliche Herangehensweise, strategische 
Planung und einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Wir erreichen Qualität und Innovation durch das Know-how der fast 
650 Beratenden aus den Bereichen Verwaltung und Privatwirtschaft 
sowie aus einer Vielzahl von Studien und Fachpublikationen.
Wir sind: die Inhouse-Beratung der öffentlichen Hand.
Das Besondere 
an unserer Beratung: 
Die PD ist die Inhouse-Beratung 
der öffentlichen Hand.
Unsere Auftraggeber und Gesellschafter sind ausschließlich 
Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche 
Körperschaften und Einrichtungen. 
Unsere Gesellschafter können uns im Rahmen der Inhouse-
Vergabe direkt beauftragen.
Als Partnerin der Verwaltung bieten wir der öffentlichen Hand 
bundesweit Beratungs- und Managementleistungen zu allen 
Fragen moderner Verwaltung und Infrastruktur an.
fast 650 
Beraterinnen und Berater 
bundesweit
zu 100
Prozent im Besitz öffentlicher 
Gesellschafter
derzeit 152
Gesellschafter1 halten 
Anteile an der PD

Wir sind die Inhouse-Beratung der öffentlichen Hand. 
Doch was bedeutet „Inhouse-Beratung“ konkret?
18.11.2022 4
Wer wir sind
Vorstellung der PD
§ 108 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bietet seit der Reform des Vergaberechts 
öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, eine von ihnen verschiedene, rechtlich selbständige juristische Person 
ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im Sinne der §§ 97 ff. GWB zu beauftragen, …
… wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die PD erfüllt diese Bedingungen
Der öffentliche Auftraggeber bzw. die öffentliche Auftraggeberin
übt über die betreffende Rechtsperson eine ähnliche Kontrolle 
wie über eine eigene Dienststelle aus (z. B. Einfluss auf 
strategische Ziele und wesentliche Entscheidungen).
Die Gesellschaftervereinbarung der PD 
gewährleistet die Stimmrechte und 
Mitwirkungspflichten der Gesellschafter.
Diese Rechtsperson ist im Wesentlichen für den öffentlichen 
Auftraggeber bzw. die öffentliche Auftraggeberin tätig
(i. d. R. 80 Prozent des Umsatzes).
Die Beratung der PD erfolgt zu mindestens 
80 Prozent für die Gesellschafter.
Von Ausnahmen abgesehen bestehen keine direkten 
privaten Kapitalbeteiligungen an der juristischen Person.
Die PD hat ausschließlich öffentliche 
Gesellschafter.
§

18.11.2022 5
Wer wir sind
Vorstellung der PD
Strategie- und Organisationsberatung mit 
Implementierungsunterstützung bei allen komplexen 
Modernisierungsprojekten der öffentlichen Hand. 
Beratung und Projektsteuerung für Großprojekte
öffentlicher Auftraggeber. 
Infrastrukturberatungfür Bund, Länder und 
insbesondere Kommunen.
Beratung der unterschiedlichen Akteure im öffentlichen 
Gesundheitswesen mit spezifischem Know-how.
Entwicklung und Anwendung von Standardisierungen
(wie zum Beispiel dem WU-Rechenmodell).
Besonderer Anreiz für kostenfreie Anfangsberatung 
über das Investitionsberatungsprogrammdes BMF.
Aufgrund unserer 
Kompetenzen und 
unserer öffentlichen 
Inhaberstruktur 
vergleichen wir als 
PD neutral und 
gleichberechtigt 
Alternativen zur 
Umsetzung. 
Dabei legen wir Wert 
auf den im Sinne der 
Steuerzahler:innen
effizientesten und mit 
Blick auf die Bürgerinnen 
und Bürger qualitativ 
besten Weg zur Erfüllung 
der Vorhaben.
In der öffentlichen 
Verwaltung besteht 
Unterstützungsbedarf
bei Investitions- und 
Modernisierungs-
vorhaben. 
Unser
Anspruch
Das 
Lösungs-
angebot
Die
Heraus-
forderung
Unsere Stärken
Wir begleiten Projekte der Verwaltungsmodernisierung und Infrastruktur 
auf allen föderalen Ebenen.

Wir stellen unsere Projektteams individuell zusammen – und vernetzen die vielfältigen 
Erfahrungen und fachspezifischen Kompetenzen unserer Kolleginnen und Kollegen. 
18.11.2022
Wer wir sind
1 Wissenschaft & Forschung Vorstellung der PD 6
Vergabeberatung
Bundes- und Landesbau
Kommunalberatung inkl. Stadtstaaten
Wohnen & Quartier
Nachhaltigkeit, Umwelt & Klimaschutz
Gesundheitswesen1
Wirtschaftlichkeit und Finanzierung 
Beschaffung und Vergabe 
Lebenszyklusorientiertes 
Projektmanagement 
Transformation 
Bildung und Wissenschaft 
Medizintechnik
Holzbau
BIM
Science Group
Personal & Organisation
Strategie
Öffentliche Sicherheit
Digital Governance
Krisen- & Interimsmanagement 
Projektmanagement
IT
Mobilität
E-Verwaltungsarbeit
Öffentliche Finanzen
PD
Lösungen 
für effektive 
Verwaltungs-
arbeit …
… und
nachhaltige 
öffentliche 
Infrastruktur

Unsere Kunden haben uns ausgezeichnet:
Wir sind Hidden Champion des Beratungsmarktes 2022/2023 (Public Sector).
Wer wir sind
Die Auszeichnung „Hidden Champion des Beratungsmarktes“ wird seit 2008 durch die unabhängige
Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) vergeben.
1 2 3
Hohe Sichtbarkeit 
und Bestätigung
PD-intern und 
im Markt
Auszeichnung für die 
hohe Qualität 
der PD-Beratung
Gewinnerin in der 
erstmals vergebenen 
Public-Sector-Kategorie 
(von insgesamt 23 
Beratungsunternehmen)
7Vorstellung der PD 18.11.2022

PD-Gesellschafter
18.11.2022Vorstellung der PD 8

Die PD liegt zu 100 Prozent in den Händen öffentlicher Gesellschafter. 
Alle föderalen Ebenen sind im Gesellschafterkreis der PD vertreten.
18.11.2022 9
PD-Gesellschafter
1 Kommunen und Kommunalverbände sowie Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft 
bündeln.
2 Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereinigungen, in denen diese ihre 
Beteiligung an der Gesellschaft bündeln.
3 Sonstige öffentliche Auftraggeber (insbesondere Unternehmen der öffentlichen Hand), sowie Vereinigungen, in denen 
diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft bündeln, einschließlich ausländischer Staaten und Organisationen. Vorstellung der PD
Gesellschaftergruppen der PD 
Aufsichtsrat
Die 15 Mitglieder des Aufsichtsrates werden anteilig von 
den Gesellschaftern und Beschäftigten gewählt.
Gesellschafterversammlung
Regeln und Pflichten der Gesellschafter sind in 
der Gesellschaftervereinbarung festgelegt.
Geschäftsführung
bilden
kontrolliert
ernennt
40 Prozent der stimmberechtigten Anteile
kontrolliert
Bundesrepublik Deutschland
Öffentlich-rechtliche Gesellschafter2
Sonstige öffentliche Auftraggeber3Kommunale Gesellschafter1
Länder
(BB, BW , HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP , SH, ST)
60 Prozent der stimmberechtigten Anteile

Unsere derzeit 1521 öffentliche Gesellschafter können uns im Rahmen 
der Inhouse-Vergabe direkt und unkompliziert beauftragen.
15.11.2022
Stand: 28. September 2022
PD-Gesellschafter
1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter Vorstellung der PD
Kommunale Spitzenverbände:
Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte-
und Gemeindebund
Städte:
Aachen, Bad Hersfeld, Barsinghausen, Bergisch Gladbach, 
Bergkamen, Bochum, Brake (Unterweser), Braunschweig, Freie 
Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), Castrop-Rauxel, Dillenburg, 
Dormagen, Duisburg, Ennepetal, Erkrath, Essen, Frankfurt am 
Main, Gelnhausen, Halle (Westf.), Hamminkeln, Heiligenhaus, 
Herne, Hünfeld, Hürth, Iserlohn, Jena, Kamp-Lintfort, Königs 
Wusterhausen, Krefeld, Langenfeld, Leipzig, Lengerich (Westf.), 
Leverkusen, Lindau (Bodensee), Lüneburg, Mainz, Mengen, 
Mettmann, Mönchengladbach, Monheim, Nürnberg, Oberhausen, 
Offenbach, Olpe, Paderborn, Papenburg, Pattensen, Potsdam, 
Ratingen, Recklinghausen, Rheinberg, Remscheid, Salzgitter, 
Schwarzenbek, Sehnde, Solingen, Taunusstein, Troisdorf, Unna, 
Waren (Müritz), Wesseling, Wittingen, Wülfrath, Wuppertal, 
Würselen
Gemeinden:
Marktgemeinde Holzkirchen, Samtgemeinde Heeseberg, 
Lachendorf, Langerwehe, Lilienthal, Marpingen, Merzenich, 
Neubiberg, Nohfelden, Nörvenich, Oberthal, Seeheim-Jugenheim, 
Tholey, Zöllnitz
Landkreise und Kreise:
Burgenlandkreis, Celle, Dachau, Dahme-Spreewald, Görlitz, Groß-
Gerau, Hochsauerlandkreis, Herzogtum Lauenburg, Lichtenfels, 
Main-Taunus-Kreis, Mettmann, Nienburg/Weser, Ostholstein, 
Paderborn, Segeberg, Sigmaringen, Uckermark
Kommunale Gesellschafter
Sonstige öffentliche Auftraggeber
Öffentlich-rechtliche Gesellschafter
Baden-Württemberg, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen 
(Land), Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Bundesrepublik Deutschland
Länder
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Dataport AöR, 
Bundesagentur für Arbeit, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
AöR, DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.), 
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Sächsische Aufbaubank –
Förderbank – AöR, FITKO (Föderale IT-Kooperation AöR), AKDB 
(Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern), Zweck-
verband der Berufsbildenden Schulen Opladen, Zweckverband 
eGo-Saar, Universität Bonn, Westfälische Hochschule, Beteiligungs-
verein „Forschung und Medizin“ e.V. (Mitglieder: Universitäts-
klinika Freiburg, Heidelberg, Köln, Magdeburg, Tübingen und Ulm, 
Universitätsmedizin Göttingen und Mainz, Universitätsklinikum des 
Saarlands, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Medizinische 
Hochschule Hannover, Universität Siegen)
BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG, govdigital eG, Leibniz-Institut 
für Bildungsverläufe e.V., regio iT (gesellschaft für 
Informationstechnologie mbH), RKiSH (Rettungsdienst Kooperation 
Schleswig-Holstein), Republik Zypern, Stadtwerke Heiligenhaus 
GmbH, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH, 
PD-Beteiligungsverein Kommunale Großkrankenhäuser e. V. 
(Mitglieder: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Klinikum 
Chemnitz gGmbH, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Klinikum 
Dortmund gGmbH, Klinikum Fulda gAG, Märkische Kliniken GmbH, 
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Vivantes Netzwerk für 
Gesundheit GmbH)
99 251
11
16
10

Von sechs Städten aus beraten wir bundesweit unsere 1521 Gesellschafter
18.11.2022
PD-Gesellschafter
1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter Vorstellung der PD
Stand: 28. September 2022
11
6 Standorte und 1521 Gesellschafter
in 2 Beteiligungsvereinen organisierte Universitäts-
kliniken und kommunale Großkrankenhäuser20 Zweckverbände2andere Staaten (Zypern) 1
1 Bundesrepublik 
Deutschland
kommunale Gesellschafter 
inkl. kommunaler Spitzenverbände99 Öffentliche Unternehmen3
Forschungseinrichtungen4 Kooperation1
Bundesländer11 Körperschaften9 Genossenschaft1
8
8
6
3
4
2
3
6
2
18
2
56
Düssel-
dorf
1
10
13
9
Frank-
furt 
Wies-
baden
(Büro)
Berlin
Nürn-
berg
(Büro)
Ham-
burg
(Büro)
x xnach Bundesländern nach Art der GesellschafterGesellschafter-Verteilung

Wie funktioniert der Anteilserwerb an der PD?
18.11.2022 12
PD-Gesellschafter
Sprechen Sie uns gern an: gesellschafter@pd-g.de Vorstellung der PD
Schritt 4Schritt 3Schritt 2Schritt 1
Bitte prüfen Sie, ob Sie öffentlicher 
Auftraggeber bzw. öffentliche 
Auftraggeberin im Sinne von 
§ 99 GWB sind.   
Wenden Sie sich bitte an die 
Gesellschafterbetreuung der PD 
unter: gesellschafter@pd-g.de.
Die Gesellschafterbetreuung 
der PD bespricht mit Ihnen die 
vertraglichen Modalitäten.
Nach der notariellen Beurkundung
des Kauf- und Abtretungsvertrages, 
der Unterzeichnung der Gesell-
schaftervereinbarung und der 
Zahlung des Kaufpreises folgt der 
Eintrag in die Gesellschafterliste. 
Wir freuen uns, Sie als              
PD-Gesellschafter
begrüßen zu dürfen!

Möglichkeiten des Anteilserwerbs (1)
18.11.2022 13
Stand: 28. September 2022
PD-Gesellschafter
1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter
2 Mehr Informationen sind auf unserer Webseite erhältlich: https://www.pd-g.de/beteiligung Vorstellung der PD
Die Gesellschafter der PD werden in Gesellschaftergruppen zusammengefasst. 
Je Gruppe bestehen unterschiedliche Mindestquoten für den Erwerb von Anteilen.
10 bis 20 bzw. 100 Anteile 
(je nach Herkunft)20 Anteile2 bis 25 Anteile
(je Einwohner:innenzahl)100 Anteile
Gruppe 1:
Bundesrepublik 
Deutschland
Gruppe 5: 
Sonstige öffentliche 
Auftraggeber
(derzeit 161)
Gruppe 4: 
Öffentlich-rechtliche 
Gesellschafter
(derzeit 251)
Gruppe 3:
Kommunale 
Gesellschafter
(derzeit 99)
Gruppe 2:
Länder
(derzeit 11)
Direktbeteiligung zum Marktwert gemäß Wertgutachten
Erwerb zum reduzierten Nominalpreis von 200 Euro
Durch Nießbrauchrecht bleiben sämtliche – aus den verkauften Geschäftsanteilen künftig entstehende –
vermögensrechtliche Ansprüche beim Verkäufer.
Vereinsbeteiligung 
(einfacher Zugang zur Beteiligung, schließt 
weitestgehend finanzielle Beteiligungsrechte aus)
Mindestbeteili-
gungsquote je 
Gesellschafter
Unterschiedliche 
Rechte und 
Pflichten als
Gesellschafter2

Kaufvarianten
Rück-
erwerbs-
zusage
Kaufpreis / 
Anteil
Gewinn-
bezug
Wert-
chance / 
-risiko
Direkt-
beteiligung
direkte 
Beteiligung 
zum 
Marktwert
nein
gemäß 
Wert-
gutachten
ja ja
direkte  
Beteiligung  
zum 
reduzierten 
Nominalpreis
ja 200 Euro nein nein
Vereins-
beteiligung
 einfacher Zugang zur Beteiligung
 weitestgehender Ausschluss finanzieller Beteiligungsrechte
 für die Gruppen 4 und 5 möglich 
Möglichkeiten des Anteilserwerbs (2)
Grundsätzlich können sich öffentliche Auftraggeber direkt an 
der PD beteiligen (zum Marktwert bzw. zum reduzierten 
Nominalpreis) oder einem Beteiligungsverein beitreten1.
18.11.2022 14
PD-Gesellschafter
1 Mehr Informationen sind auf unserer Webseite erhältlich: https://www.pd-g.de/beteiligung Vorstellung der PD
Städte, Gemeinden und 
Landkreise Einwohner:innen
Mindestanzahl
der Anteile
Gemeinden und Kleinstädte bis 20.000 2
Mittelstädte 20.000–50.000 5
Mittelstädte und Landkreise 50.000–100.000 10
Großstädte und Landkreise 100.000–300.000 15
Großstädte und Landkreise über 300.000 25
Für Kommunen ergibt sich die Mindestanzahl der Anteile aus 
der Größe der Kommune (Einwohner:innenzahl). Dies gilt für 
beide Möglichkeiten der Direktbeteiligung.

Referenzen im Bereich 
Strategische 
Verwaltungsmodernisierung
Vorstellung der PD 18.11.2022 15

Begleitung der Umsetzung des Programms „MWIDE digital 2022“
 Aufbau eines digitalen Modellministeriums in Nordrhein-Westfalen
18.11.2022 16
Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite.
Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Erfolgreiche Einführung der E-Verwaltungsarbeit in 
einem Pilotprojekt in allen Abteilungen des MWIDE
 Implementierung von Basistechnologien und digitalen 
Werkzeugen für Kommunikation und Zusammenarbeit 
 Strategischer Ansatz basierend auf der agilen Projekt-
arbeit (gemäß PRINCE2 2017) und auf effizienter 
Programmsteuerung (gemäß MSP)
 Strategische und fachliche Planung und Aufbau des 
Programms sowie operative Planung und Steuerung 
der Digitalisierungsprojekte
 Unterstützung des Managements bei der operativen 
Steuerung des Programms
 Unterstützung bei Schulungsaktivitäten und im  
Kommunikations- und Veränderungsmanagement
Beratungsleistungen der PD
 Das Programm „MWIDE digital 2022“ verfolgt das Ziel, 
sowohl die Rahmenbedingungen für modernes 
Arbeiten zu schaffen als auch sämtliche Dimensionen 
der Arbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, 
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen (MWIDE) zu digitalisieren.
 Es sollen Geschäftsprozesse, die Schnittstellen nach 
außen sowie gleichermaßen Arbeitsumgebung und 
Arbeitsausstattung der Beschäftigten digitalisiert 
werden.
 Das Programm baut auf drei „Säulen“ auf, die die 
unterschiedlichen Inhalte des Programms mit den 
entsprechenden Projekten repräsentieren: „E-
Verwaltungsarbeit“, „Arbeitswelt 4.0“ und 
„Geschäftsprozessoptimierung“.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Ministerium für Wirtschaft, 
Innovation, Digitalisierung und 
Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen (MWIDE)
Beratungs-
zeitraum
Mai 2018 bis Ende 2021
Projektziel Unterstützung bei der Rollen-
wahrnehmung als Modell-
ministerium in der Digitalisierung der 
öffentlichen Verwaltung in NRW
Ergebnis Einführung der E-Verwaltungsarbeit 
im MWIDE und Implementierung 
von Kommunikations- und 
Kollaborationswerkzeugen
Projektsteckbrief

Föderale IT-Kooperation (FITKO) des IT-Planungsrates
 Begleitung der Konzeption seit 2013 über alle Projektphasen
18.11.2022 17
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Ab 2013 Unterstützung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe 
FITKO bei der Analyse des Handlungsbedarfs und der 
Identifikation potenzieller Unterstützer sowie möglicher 
Felder für IT-Kooperationen
 Ab 2016 Begleitung bei der Erarbeitung von 
Entscheidungsvorschlägen (rechtliche Prüfung, 
Konzeption der AoR, Entwurf von Rechtsgrundlagen) für 
den IT-Planungsrat zur Vorbereitung der Umsetzung 
einer eigenständigen Einrichtung für den IT-
Planungsrat als rechtsfähige AöR in gemeinsamer 
Trägerschaft aller Länder und des Bundes
 Seit 2017 Unterstützung des Aufbaustabs bei der 
Vorbereitung und Durchführung von Gründungs-
maßnahmen
Beratungsleistungen der PD
 Die Förderale IT-Kooperation (FITKO) nahm zum 1. 
Januar 2020 als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in 
gemeinsamer Trägerschaft des Bundes und der Länder 
in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf.
 Die FITKO bildet den operativen Unterbau des IT-
Planungsrats und unterstützt diesen organisatorisch 
und fachlich sowie bei der Wahrnehmung seiner 
Aufgaben.
 Die FITKO soll die föderalen Aktivitäten zur 
Digitalisierung der Verwaltung bündeln, die 
Koordinierung und das Controlling der Projekte und 
Produkte des IT-Planungsrats verantworten, die 
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) 
koordinieren sowie die föderale IT-Architektur 
weiterentwickeln
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesministerium des Innern, für 
Bau und Heimat sowie Hessisches 
Ministerium der Finanzen
Beratungs-
zeitraum
seit Februar 2013
Projektziel Mobilisierung und Analyse 
potenzieller Felder für IT-
Kooperationen, Erstellung eines 
Konzepts und begleitender 
rechtlicher Analysen und Beratung 
bei der Umsetzungsvorbereitung und 
Gründung einer gemeinsamen 
Einrichtung
Ergebnis Gründung der FITKO als AöR
Projektsteckbrief

IT-Modernisierung im Finanzministerium der Republik Zypern
 Einführung eines Enterprise-Ressource-Planning-Systems (ERP)
18.11.2022 18
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Fotoquelle: Wikipedia Vorstellung der PD
 Erarbeitung eines grundsätzlichen Anforderungs-
katalogs an das zukünftige ERP-System in enger 
Abstimmung mit Führungskräften der zypriotischen 
Finanz- und Personalverwaltung
 Unterstützung bei der Ausschreibung, Durchführung 
und Bewertung eines Interessenbekundungsverfahrens
 Erstellung eines Projektplans inklusive einer 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Grundlage für die 
weiteren Umsetzungsentscheidungen
 Definition der funktionalen und nichtfunktionalen 
Anforderungen
 Steuerung des Ausschreibungsprozesses und 
Begleitung der Evaluation der eingegangenen Angebote
 Begleitung im Rahmen der Implementierung des ERP-
Systems nach der 2019 erfolgten Zuschlagserteilung
Beratungsleistungen der PD
 Mit dem zentralen ERP-System („Enterprise-Resource-
Planning-System“) optimiert das Finanzministerium 
der Republik Zypern die Buchhaltung, 
Haushaltsplanung und -durchführung sowie die 
ressortübergreifende Personalverwaltung.
 Die Ausschreibung für ein modernes ERP-System 
wurde 2017 veröffentlicht, die Zuschlagserteilung
erfolgte im Oktober 2018. 
 Das neue ERP-System wird die Anforderungen der 
Verwaltung, insbesondere im Berichtswesen, 
informationstechnisch abbilden, die Umstellung der 
Buchführung auf Doppik ermöglichen und die 
Ministerien-übergreifende Personalverwaltung 
erstmals auf IT-basiertes Arbeiten umstellen. Die 
voraussichtliche Inbetriebnahme erfolgt im Jahr 2022.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Finanzministerium der Republik 
Zypern
Beratungs-
zeitraum
seit August 2014
Projektziel Einführung eines Enterprise-
Ressource-Planning-Systems (ERP)
Ergebnis Nachdem die Anforderungen an das 
ERP-System definiert, die 
Ausschreibung veröffentlicht und ein 
externer Dienstleister ausgewählt 
wurde, ertüchtigt die PD das 
Finanzministerium der Republik 
Zypern, die Implementierung und 
den Betrieb des ERP zu steuern
Projektsteckbrief

Strategische Partnerschaft zwischen dem RZF NRW und der PD
18.11.2022 19
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Die PD wird das RZF NRW im Rahmen der strategischen 
Partnerschaft insbesondere mit konzeptionellen, 
methodischen und coachenden Beratungsleistungen 
unterstützen.
 Folgende Kernbereiche stehen dabei im Fokus:
 Unterstützung im strategischen und operativen
IT-Management
 Unterstützung im Programm- und Projekt-
management – inklusive der bundesweiten 
KONSENS-Großprojekte (Koordinierte Neue 
Software-Entwicklung der Steuerverwaltung)
 Unterstützung bei der Personalakquise
ausgewählter Profile
Beratungsleistungen der PD
 Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des 
Landes Nordrhein-Westfalen (RFZ NRW) ist die 
IT-Behörde im Ressort des Ministeriums der Finanzen. 
Mit IT-Fachleuten anderer Bundesländer baut das RZF 
gegenwärtig das digitale Finanzamt Deutschlands.
 Das RFZ NRW führt eine Vielzahl von Projekten 
durch, um den immer komplexer werdenden 
Anforderungen an moderne IT-Systeme gerecht zu 
werden und Maßgaben zu erfüllen, die sich u. a. 
aus der Umsetzung des E-Government-Gesetzes
des Landes NRW ergeben.
 Seit September 2020 besteht eine strategische 
Partnerschaft der Finanzverwaltung des Landes 
Nordrhein-Westfalen mit der PD. Die PD wird das 
RZF NRW bei der Weiterentwicklung von Fachsoft-
ware für die Finanzverwaltung unterstützen.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Rechenzentrum der 
Finanzverwaltung des Landes 
Nordrhein-Westfalen (RZF NRW)
Beratungs-
zeitraum
September 2020 bis mindestens 
Ende 2024
Projektziel Kontinuierliche Unterstützung des 
RZF NRW bei der Weiterentwicklung 
von Fachsoftware für die Finanz-
verwaltung
Ergebnis Langfristige strategische Partner-
schaft zwischen dem RZF NRW und 
der PD in konkreten Umsetzungs-
projekten durch das Aufsetzen eines 
Programmportfolios
Projektsteckbrief

IT-Governance bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
 Neukonzeption der IT-Governance mit der SPK-seitigen Projektgruppe
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 Vermittlung inhaltlicher Expertise und Best Practices 
sowie die Entwicklung von Zielbildern und 
Konzeptionen für die Neuausrichtung der IT-
Governance
 Diskussion der inhaltlichen Impulse mit den 
Einrichtungen der SPK sowie deren Anpassung an die 
Besonderheiten der Stiftung
 Planung und methodische Strukturierung des Projekts 
in enger Abstimmung mit dem Kunden
 Unterstützung bei der Definition, Beschreibung und 
Umsetzungsvorbereitung der Rollenverteilung und 
Kompetenzen, des organisatorischen Aufbaus und der 
Schnittstellen, der IT-Organisationseinheiten, der     
notwendigen Prozesse sowie der ggf. stiftungsweiten IT-
Dienste
Beratungsleistungen der PD
 Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist eine 
weltweit renommierte Kultureinrichtung und mit rund 
2.000 Mitarbeitenden der größte Arbeitgeber im 
Kulturbereich in Deutschland.
 Die SPK benötigt zeitgemäße und verlässliche IT-
Dienstleistungen, um ihre zahlreichen Aufgaben 
effizient und wirksam zu erfüllen. Dabei zeichnen sich 
die historisch gewachsenen, dezentralen IT-Strukturen 
der SPK durch einen hohen fachlichen 
Spezialisierungsgrad aus.
 Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die SPK, ihre IT-
Strukturen und -Prozesse bis September 2021 
zukunftsfähig auszurichten. Die Neuausrichtung wird 
im Rahmen eines internen Projektes im Auftrag des 
Präsidenten durchgeführt.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Beratungs-
zeitraum
Oktober 2019 bis April 2020 (Phase I) 
und seit April 2020 (Phase II)
Projektziel Begleitung der kundenseitigen 
Projektgruppe bei der Entwicklung, 
Abstimmung und Einführung von 
IT-Governance-Prozessen sowie der 
Gestaltung eines zentralen CIO-
Office
Ergebnis Nach Abschluss vorbereitender 
Schritte Begleitung bei der 
Ausdefinition und Umsetzungs-
vorbereitung
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 18.11.2022 20

Veröffentlichung von Daten zur Umsetzung des Open Government
in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen
18.11.2022 21
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Identifizierung von Sondierungsprojekten in 
Abstimmung mit der Beratungsstelle Open Data im 
MWIDE und Open-Data-Ansprechpersonen der Ressorts
 Durchführung von Daten-Screenings mit dem Ziel, 
Datensätze für eine Veröffentlichung auszuwählen
 Unterstützung bei der Open-Data-konformen 
Aufbereitung der ausgewählten Datensätze
 Fachliche und organisatorische Begleitung der 
Veröffentlichungsprozessemit den Beteiligten aus 
den Sondierungsprojekten
 Vernetzung von Datenbereitstellenden aus der 
Verwaltung mit Nutzenden der Daten
 Dokumentation der gewonnenen Erfahrungen und 
Auswertung der zentralen Erkenntnisse für die weitere 
Open-Data-Umsetzung in der Landesverwaltung 
Beratungsleistungen der PD
 Ausgangslage: seit Juli 2020 bestehende Pflicht zur 
Veröffentlichung von Verwaltungsdaten nach §16a des 
E-Government-Gesetzes des Landes NRW
 Projektidee: Durchführung von Sondierungsprojekten 
zur Umsetzung der Open-Data-Regelung des Landes 
NRW
 Anforderungen: Veröffentlichung möglichst 
unterschiedlicher Datensätze verschiedener Ressorts, 
um möglichst vielfältige Erfahrungen zu sammeln 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Ministerium für Wirtschaft, 
Innovation, Digitalisierung und 
Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen (MWIDE)
Beratungs-
zeitraum
Dezember 2020 bis August 2021
Projektziel Veröffentlichung zusätzlicher Daten-
sätze auf Open.NRW; Aufbereitung 
von Erfahrungen und Empfehlungen 
für Open-Data-Umsetzungsstrategie
Ergebnis Veröffentlichung von circa 20 neuen
Datensätzen auf Open.NRW;
Erfahrungsbericht mit Empfehlungen 
für die Strategieentwicklung
Projektsteckbrief

Strategieprozess 2025 der Polizeidirektion Göttingen
 Partizipative Gestaltung der Strategiebildung
18.11.2022 22
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Kritische Prüfung der 2014 entwickelten Strategie auf 
ihre Aktualität und die erzielten Fortschritte (Strategie-
Review)
 Aufbereitung von Impulsen zu gesellschaftlichen, 
phänomenologischen und organisatorischen Trends
 Moderation der Diskussion in Kleingruppen und 
Aufbereitung der Diskussionsergebnisse
 Ableitung von Handlungsbedarfen
 Identifikation und Bewertung der Stärken und 
Schwächen der Behörde
 Verknüpfung der Analyseergebnisse mit der Umwelt-
trendanalyse zu strategischen Handlungsfeldern
Beratungsleistungen der PD
 Mit der Entwicklung der „Strategie 2020“ hat die 
Polizeidirektion Göttingen 2014 einen strukturierten 
Strategieprozess durchlaufen. 2019 hat sich die 
Behörde erneut mit den äußeren Einflussfaktoren und 
den eigenen Stärken und Schwächen befasst.
 Das Ergebnis des Prozesses „Strategie 2025“ sollte ein 
aktualisiertes strategisches Zielsystem sein, das die 
Schwerpunkte des künftigen Handelns beschreibt und 
Wege aufzeigt, wie die Behörde mit ihren 2.850 
Mitarbeitenden ihre gesetzlichen Aufgaben trotz sich 
verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen 
wahrnehmen kann.
 Die PD unterstützte die Polizeidirektion Göttingen 
insbesondere bei der Moderation des Strategie-
bildungsprozesses. 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Polizeidirektion Göttingen
Beratungs-
zeitraum
Juni bis August 2019
Projektziel Methodische und inhaltliche 
Unterstützung des „Strategie-
prozesses 2025“ der Polizeidirektion 
Göttingen
Ergebnis Begleitung des Strategieprozesses 
sowie Moderation der Workshops 
mit dem Führungskreis, 
Vertretenden der Querschnitts-
gruppe und der Mitbestimmungs-
gremien
Projektsteckbrief

OrganisationsMITentwicklung im ITZBund
 Etablierung einer Organisationseinheit für Veränderungsmanagement
18.11.2022 23
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Kommunikation der Projektergebnisse in die Linien-
organisation mit digitalen, analog-interaktiven 
Formaten und jährliche Bereitschaftsanalysen 
(„Fieberthermometer“) zum Umsetzungsreifegrad
 Aufbau und die Etablierung von Veränderungs-
management (VM) als interne Organisationseinheit
 VM-Konzeptentwicklung und Entwicklung eines VM-
Methodenhandbuch
 Begleitung bei Konzeptentwicklung der Organisations-
einheit OE
 Begleitung erster Professionalisierungsschritte
 Erste Erprobungen von VM-Maßnahmen und OE-
Standardprozessen für eine interne Reorganisation
 Kommunikative Begleitung von Führungskräften
Beratungsleistungen der PD
 Das ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) 
wurde 2016 im Rahmen der IT-Konsolidierung des 
Bundes als zentraler IT-Dienstleister der Bundes-
verwaltung errichtet. Das ITZBund betreut aktuell mit 
ca. 3.100 Beschäftigten ca. 91.000 IT-Arbeitsplätze. 
 Das ITZBund befindet sich in einem kontinuierlichen, 
nach innen und außen gerichteten Veränderungs-
prozess, der von hohen technologischen Erwartungs-
haltungen flankiert wird. Die fortlaufende Neuaus-
richtung des ITZBund verlangt den Beschäftigten 
individuell, in ihren Teams sowie innerhalb der 
Organisation große Veränderungsbereitschaft ab.
 Die PD hat das ITZBund daher bei der Etablierung einer 
Organisationseinheit für Veränderungsmanagement 
(VM-Organisationseinheit) unterstützt.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Informationstechnikzentrum Bund 
(ITZBund)
Beratungs-
zeitraum
2017 bis 2019
Projektziel Etablierung von Veränderungs-
management und Unterstützung bei 
der Implementierung
Ergebnis Etablierung und Verankerung einer 
organisationalen VM-Einheit und 
ihrer Vernetzung mit angrenzenden 
Funktionalitäten sowie Stärkung der 
Mitwirkungsverantwortung der 
Führungskräfte und der realen 
Mitwirkung der Beschäftigten
Projektsteckbrief

Interimsmanagement für die Freie Hansestadt Bremen
18.11.2022 24
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Entwickeln des Suchprofils für die vakante Position
 Recherche im Interimsmanagement-Netzwerk der PD 
nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten
 Kontaktaufnahme und Durchführen von Erstinterviews
zur Eignungsprüfung
 Vorstellung von vier sorgfältig ausgewählten 
potenziellen Interimsmanager:innen für das folgende 
Auswahlverfahren
Beratungsleistungen der PD
 Nach der erfolgreichen Bewältigung der unmittelbaren 
Herausforderungen durch die SARS-COV-2-Pandemie 
entstand bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen 
und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen 
der Wunsch, das Krisenmanagement 
weiterzuentwickeln und zu verstetigen.
 Die zuständigen Behörden wollten sich inhaltlich, 
organisatorisch und personell krisensicher aufstellen. 
 Da mehrere maßgebliche Führungsfunktionen aktuell 
nicht besetzt waren, wurde eine Persönlichkeit 
gesucht, die als Interimsmanager:in mit befristetem 
Vertrag die Steuerung und Weiterentwicklung des 
Krisenmanagements übernehmen würde. Die PD hat 
die Freie Hansestadt Bremen bei der Besetzung der 
Vakanz begleitet.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geberin
Senatorin für Gesundheit, Frauen 
und Verbraucherschutz der 
Beratungs-
zeitraum
Februar bis März 2021
Projektziel Stellung einer Interimsmanagerin 
oder eines Interimsmanagers zur 
Weiterentwicklung des Corona-
Krisenmanagements und 
krisensicheren Aufstellung im 
Gesundheitsressort
Ergebnis Der von der Behörde ausgewählte 
Interimsmanager hat im Mai 2021 
seine Arbeit aufgenommen.
Projektsteckbrief

Strategisches Prozessmanagement in der Bundesverwaltung
 Leitfaden für Führungskräfte und Beschäftigte
18.11.2022 25
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Konzeption und Erstellung des 2018 veröffentlichten, 
anwendungsorientierten Leitfadens „Einführung in das 
strategische Prozessmanagement der öffentlichen 
Verwaltung“
 Kostenfreier Download auf der Webseite des 
Bundesverwaltungsamtes
Beratungsleistungen der PD
 Die Vereinfachung von Abläufen zwischen Behörden, 
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ist ein 
zentrales Merkmal der Verwaltungsmodernisierung. 
Das Prozessmanagement dient dabei als Hebel für 
Effizienzsteigerungen und eine verbesserte 
Prozessqualität.
 Der Schritt von einem operativen Prozessmanagement 
hin zu einem umfassenden strategischen 
Prozessmanagement bedeutet eine Herausforderung 
und bringt zugleich große Chancen mit sich. So wird 
nicht nur eine kontinuierliche Verbesserung aller 
Prozesse ermöglicht und die Aufgabe des Prozess-
managements in den Organisationen verankert. Es 
ergeben sich zudem Ansätze zur Etablierung eines 
Wissensmanagements.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesministerium des Innern, für 
Bau und Heimat
Beratungs-
zeitraum
2018
Projektziel Erstellung eines Leitfadens für 
strategisches Prozessmanagement in 
der öffentlichen Verwaltung
Ergebnis Veröffentlichung eines anwendungs-
orientierten Standardwerkes für 
Führungskräfte und Beschäftigte der 
Bundesverwaltung
Projektsteckbrief

BaFin-Studie zu Big Data und künstlicher Intelligenz
 Herausforderungen und Implikationen der KI für Regulierung und Aufsicht
18.11.2022 26
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Federführung bei der Erstellung der Studie und der 
Abstimmung mit den zahlreichen Projektbeteiligten
 Schärfung des Projektumfangs gemeinsam mit dem 
Auftraggeber
 Zusammenstellung eines Projektteams mit den 
erforderlichen breit gefächerten Kompetenzen und 
Erfahrungen
 Projektkoordination und Gewährleistung einer 
fortlaufenden Verzahnung und intensiven Diskussion 
der technischen, strategisch-wirtschaftlichen und 
aufsichtlich-regulatorischen Perspektiven
 Formale und inhaltliche Qualitätssicherung
Beratungsleistungen der PD
 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
(BaFin) hat die 2018 veröffentlichte Studie „Big Data 
trifft auf Künstliche Intelligenz – Herausforderungen 
und Implikationen für Aufsicht und Regulierung von 
Finanzdienstleistungen“ in Auftrag gegeben.
 Die Studie untersucht strategische Trends, 
Marktentwicklungen und mögliche Risiken der 
technologischen Entwicklungen bei der 
Datenverarbeitung und -analyse sowie deren 
Auswirkungen auf die Finanzbranche.
 Sie diente als Grundlage für eine Konsultation zum 
Themenkomplex Big Data und KI zwischen BaFin und 
der Finanzbranche, den Verbänden sowie nationalen 
und internationalen Aufsichtsbehörden.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin)
Beratungs-
zeitraum
2017 bis 2018
Projektziel Erstellung einer Studie
Ergebnis Veröffentlichung der Studie „Big 
Data trifft auf Künstliche Intelligenz –
Herausforderungen und 
Implikationen für Aufsicht und 
Regulierung von Finanzdienst-
leistungen“ (Juni 2018)
Projektsteckbrief

Reorganisation der IT der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
 Optimierung nach Best Practices für stabilen Betrieb
18.11.2022 27
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Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung
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 Entwurf der Aufbau- und Ablauforganisation nach Best 
Practices
 Modellierung und Dokumentation relevanter Prozesse 
(insbesondere Anforderungsmanagement, Change 
Management und Releasemanagement) unter 
Berücksichtigung der Besonderheiten der VBL
 Unterstützung bei der Optimierung des Test-
managements und Einführung von Code-Review
 Vorbereitung und Durchführung einer toolgestützten 
Software-Analyse der SAP-Systeme, Auswertung der 
Ergebnisse der Software-Analyse und Ableitung von 
Maßnahmen
 Begleitung des Vergabeverfahrens für die Managed
Desktop-Lösung mit einem privaten Partner
Beratungsleistungen der PD
 Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 
(VBL) mit Sitz in Karlsruhe verwaltet mit rund 1.000 
Beschäftigten die Zusatzversorgung (Betriebsrente) der 
Angestellten des öffentlichen Dienstes. Sie wird von 
ihrer Abteilung IT mit Informationstechnik versorgt.
 Nachdem die VBL ihre bisher überwiegend auf 
Großrechnersystemen laufenden Leistungsprozesse 
durch die Entwicklung und Einführung von Software 
auf SAP-Basis modernisiert hat, wird die Aufbau- und 
Ablauforganisation der VBL-IT neu ausgerichtet.
 Ziele des Projekts sind die optimierte Wartbarkeit der 
Anwendungen, die Gewährleistung ihres stabilen und 
sicheren Betriebs sowie die Orientierung an Best 
Practices (ITIL-basierte Aufbau- und Ablauforgani-
sation).
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Versorgungsanstalt des Bundes und 
der Länder (VBL)
Beratungs-
zeitraum
seit September 2012
Projektziel Reorganisation der IT-Organisation 
und Implementierung ausgewählter 
IT-Prozesse nach Best Practices/ITIL
Ergebnis Restrukturierung der IT-Organisation 
und Aufstellung nach Best Practices, 
Entlastung von Standard-Aufgaben 
im Managed Desktop Service, 
Professionalisierung der Ablauf-
organisation, validierte Qualität des 
Quellcodes der Entwicklungen
Projektsteckbrief

Referenzen im Bereich
Bau, Infrastruktur und 
Kommunalberatung
Schwerpunkt Bauprojekte
Vorstellung der PD 18.11.2022 28

Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin
 Auszeichnung des Neubaus mit dem Nachhaltigkeitszertifikat in Gold
18.11.2022 29
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/
Fotoquelle: Bernadette Grimmenstein Vorstellung der PD
 Gesamte Projektsteuerung
 Zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten
 Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung
 Erstellung der Vergabeunterlagen und Führung der 
Verhandlungen mit den Bietern, jeweils in 
Zusammenarbeit mit der BImA, dem Nutzer, dem BBR 
und technischen sowie juristischen Beratern
 Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits-
untersuchung
 Begleitung der Planungs-, Bau- und Inbetriebnahme-
phase
Beratungsleistungen der PD
 Mit dem Neubau sollte die gemeinsame dauerhafte 
Unterbringung der Beschäftigten am zweiten 
Dienstsitz Berlin (derzeit 350 Arbeitsplätze) erreicht 
werden. Gleichzeitig wurde Vorsorge für insgesamt 
1.000 Büroarbeitsplätze getroffen.
 Das im Rahmen eines Partnerschaftsmodells realisierte 
Gebäude erfüllt die Anforderungen des Bundes an 
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vorbildlich und ist 
ein architektonisches Aushängeschild des Ressorts.
 Die Energieversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine 
intelligente Vernetzung der Anlagenkomponenten 
(Smart Grid) unter Einsatz einer gasbetriebenen 
Brennstoffzelle, eines Blockheizkraftwerkes zur Strom-, 
Kälte- und Wärmeerzeugung sowie durch Photovoltaik-
Technik auf den Dächern und an der Fassade. 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA)
Nutzer Bundesministerium für Bildung und 
Forschung
Beratungs-
zeitraum
Frühjahr 2009 bis Juli 2015
Projektziel Neubau des Dienstsitzes Berlin
Gesamtbau-
kosten
115 Millionen Euro
Ergebnis Effizienzvorteil der BImA von 9,5 
Prozent, Nachhaltigkeit des Neubaus 
ist Gold-zertifiziert nach BNB
Projektsteckbrief

Neubau des „Futurium“ in Berlin
 Nachhaltigstes Bundesgebäude mit Erfüllungsgrad von 89,8 Prozent nach BNB
18.11.2022 30
Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite.
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/
Fotoquelle: Schnepp Renou Vorstellung der PD
 Projektmanagement der Gesamtmaßnahme mit 
Organisation und Leitung aller Besprechungen
 Zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten
 Entwicklung des Finanzierungsmodells
 Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung
 Erstellung der Vergabeunterlagen und Führung der 
Verhandlungen mit den Bietern, jeweils in 
Zusammenarbeit mit der BImA, dem Nutzer, dem BBR 
und technischen sowie juristischen Beratenden
 Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits-
untersuchung
 Begleitung der Planungs- und Bauphase
Beratungsleistungen der PD
 Das Futurium versteht sich als ein „Haus der Zukünfte“, 
das mit markanter Architektur und zentraler Lage 
zwischen Hauptbahnhof und Reichstagsgebäude die 
Präsentation von und den Dialog über Wissenschaft 
und Innovation anregt. Es bietet ein breit gefächertes 
Veranstaltungs- und Dialogprogramm auf 3.200 
Quadratmetern Ausstellungsfläche.
 Das Gebäude wurde ab März 2015 von der BImA  
gemeinsam mit einem privaten Partner errichtet.
 Das Futurium entspricht als Niedrigst-Energiehaus
dem Gold-Standard des Bewertungssystems 
Nachhaltiges Bauen (BNB). Mit einem Erfüllungsgrad 
von 89,8 Prozent ist es aktuell das nachhaltigste 
Bundesgebäude. Das Energiekonzept sieht die Nutzung 
regenerativer Energie vor.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA)
Beratungs-
zeitraum
2009 bis zur Eröffnung 2019
Projektziel Neubau des Futurium in Berlin
Gesamtbau-
kosten
58 Millionen Euro
Ergebnis Wirtschaftlichkeitsvorteil von rund 
10 Prozent, sehr gute Energie-
effizienz und Niedrigstenergie-
standard, Einbindung des Mittel-
stands vertraglich gesichert
Projektsteckbrief

Klimaneutrales BMZ 2020
 Erstes klimaneutrales Bundesministerium auf Basis der THG-Bilanzen
18.11.2022 31
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
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 Erstellung einer Kontextanalyse der bestehenden 
Klimarisiken
 Analyse der Erwartungen relevanter Stakeholder und 
deren Einflüsse hinsichtlich des Projektziels
 Durchführung einer abschätzenden Wesentlichkeits-
analyse und Ableitung essenzieller Handlungsfelder mit 
Ermittlung relevanter Maßnahmenpakete
 Begleitung bei der Erstellung von Minderungsstrategien
 Definition von Klimazielen einschließlich Erstellen eines 
individuellen CO2-Zielpfad für BMZ
 Analyse und Quantifizierung der Emissionsquellen des 
BMZ in Anlehnung an die Vorgaben des „Greenhouse
Gas Protocol“
 Erstellung der Treibhausgasbilanz für 2017 und 2018
Beratungsleistungen der PD
 Zum Vermeiden und Mindern seiner Treibhausgas-
Emissionen (THG) hat das Bundesministerium für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung  
thematisch zugehörige Bereiche mit ihren THG-
Emissionsquellen zusammengefasst und Maßnahmen-
pakete definiert. Dies soll eine gezielte und 
systematische Reduktion der THG-Emissionen 
gewährleisten. Die Priorität bei der Umsetzung der 
Maßnahmen korrespondiert mit der Wesentlichkeit der 
adressierten THG-Emissionsquellen.
 Mit dem Prinzip „Vermeiden vor Mindern vor 
Kompensieren“ hat das BMZ als erstes Bundes-
ministerium zum Dezember 2019 Klimaneutralität für 
den Ministerialbetrieb auf Basis seiner Treibhausgas-
Bilanzen (THG) für die Jahre 2017 und 2018 erreicht.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesministerium für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung (BMZ)
Beratungs-
zeitraum
seit Dezember 2017
Projektziel Klimaneutralität für den Ministerial-
betrieb des BMZ im Jahr 2020
Ergebnis Klimaneutralität für den Ministerial-
betrieb im Dezember 2019 auf Basis 
der Treibhausgas-Bilanzen (THG) für 
die Jahre 2017 und 2018 
Projektsteckbrief

Förderung des Holzbaus in Baden-Württemberg
18.11.2022 32
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Ein besonderes Augenmerk bei der Beratung der PD liegt 
auf der Bereitstellung zielgerichteter Informationen:
 Analyse aktueller Hemmnisse im Holzbau
 Ausführliche Recherche zur Grundlagenermittlung und 
Darlegung von Lösungsansätzen
 Befragungen von Kommunen und Stakeholdern in 
Baden-Württemberg zu Erfahrungen und 
Herausforderungen rund um das Thema Holzbau
 Darstellung von Förderbedingungen und 
Wertungskriterien sowie Entwicklung von 
Antragsformularen und einer Bewertungssystematik
 Erstellung eines Leitfadens zur Verfahrens-
strukturierung für Bauverwaltungen und Politik in 
Kommunen
Beratungsleistungen der PD
 Das Land Baden-Württemberg hat im Herbst 2018 
die Holzbau-Offensive Baden-Württemberg ins 
Leben gerufen und mit einem Gesamtvolumen von 
rund 30 Millionen Euro ausgestattet. 
 In diesem Projekt, an dem sechs Landesministerien 
beteiligt sind, verfolgt die Landesregierung sechs 
übergeordnete Ziele:
 Schutz des Klimas
 Förderung von Innovationen
 Schaffung von Wohnraum
 Stärkung des ländlichen Raums
 (Aus-)Bildung von Expertinnen und Experten
 Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Land Baden-Württemberg
Beratungs-
zeitraum
Seit Oktober 2020
Projektziel Verbesserung der Rahmen-
bedingungen für das Bauen mit Holz 
als Beitrag zur Erreichung der 
Klimaziele von Baden-Württemberg 
Ergebnis Beratung zur Entwicklung eines 
nutzungsgerechten und klima-
wirksamen Förderinstruments sowie 
eines Leitfadens für öffentliche 
Entscheidungstragende zur 
Umsetzung von Holzbauprojekten
Projektsteckbrief

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
 Neutrale Nutzerbedarfsplanung und Standortentwicklung
18.11.2022 33
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 Gesamte Projektsteuerung
 Zentrale Ansprechpartnerin für alle Beteiligten
 Erstellung einer neutralen Nutzerbedarfsermittlung 
nach RBBau
 Beratung der Sicherheitsgrobkonzeption
 Raum-, Flächen- und Funktionsdiagramme
 Machbarkeitsstudien zur Standortentwicklung von  
Bestandsliegenschaften mit Umsetzungskonzeption, 
Termin- und Kostenprognosen 
 Kosten- Nutzenanalysen und Vorbereitung weiterer 
Entscheidungen
 Einbindung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
(BImA) und sämtlicher Beteiligter
Beratungsleistungen der PD
 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und 
Katastrophenhilfe (BBK) hinterfragt im Rahmen seiner 
strategischen Neuausrichtung bisherige Abläufe, 
Kapazitäten und Priorisierungen kritisch. Dabei sollen 
die Anforderungen an genutzte Liegenschaften auf 
Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken mit Blick auf 
zukünftige Lagen analysiert und bewertet werden.
 Das Ziel des Strategieprozesses ist es, das 
Krisenmanagement und die dafür erforderlichen 
Prozesse nachhaltig zu stärken und so den 
Bevölkerungsschutz und die Sicherheit in Deutschland 
zu gewährleisten.
 Der umfangreiche Strategieprozess beinhaltet eine 
vertiefte Nutzerbedarfsermittlung zur Identifikation 
der Funktionsbereiche, die für die Umsetzung dieser 
Ziele benötigt werden.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesamt für Bevölkerungsschutz 
und Katastrophenhilfe (BBK)
Nutzer Bundesamt für Bevölkerungsschutz 
und Katastrophenhilfe (BBK)
Beratungs-
zeitraum
März 2021 bis Dezember 2021
Projektziel Neutrale Nutzerbedarfsermittlung 
und Machbarkeitsstudien
Ergebnis Fundierte Nutzerbedarfsermittlung 
sowie Machbarkeitsstudien als 
Grundlage für weitere Entschei-
dungs- und Genehmigungsprozesse
Projektsteckbrief

Machbarkeitsstudie Bundesinstitut für Fotografie
18.11.2022 34
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Beratungsleistungen der PDProjektbeschreibung
Auftrag-
geberin
Beauftragte der Bundesregierung 
für Kultur und Medien (BKM)
Beratungs-
zeitraum
Juni 2020 bis März 2021
Projektziel Machbarkeitsstudie
Ergebnis Entscheidungs- und Datengrundlage 
für weitere Planungen und 
Standortempfehlung
Projektsteckbrief
 Die PD erarbeitete nach Interviews mit Expertinnen und 
Experten ein Raumprogramm, dessen funktionale 
Anforderungen an räumliche Verbindungen, sowie 
Rahmenbedingungen an ein Grundstück und dessen 
Erschließung. Auf dieser Basis wurde eine Machbar-
keitsstudie durchgeführt, die mögliche Grundstücke 
abwägt und deren Realisierungsmöglichkeiten aufzeigt: 
 Raumbedarfsprogramm und Stellenplan nach 
RBBau
 Raum-, Flächen- und Funktionsdiagramme
 Standortunabhängige Kostenprognose
 Nutzwertanalyse zur Standortbewertung 
 Umsetzungskonzept mit Rahmenterminplan für 
zwei mögliche Standorte
 Risikoanalyse
 In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche 
Museen, öffentliche und private Sammlungen, Archive, 
Stiftungen und weitere Einrichtungen, die sich der 
Fotografie widmen. Bislang fehlt eine zentrale 
Einrichtung für die Erhaltung, Restaurierung, 
Archivierung und Katalogisierung der zu sichernden 
Werke, Unterlagen und Gegenstände.
 Auf Basis des Konzepts der von der Beauftragten der 
Bundesregierung für Kultur und Medien eingesetzten 
Kommission mit Expertinnen und Experten zu dieser 
Thematik vom März 2020 wurde die PD beauftragt, 
eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines 
Bundesinstituts für Fotografie zu erstellen.

Denkmalgeschützte Bestandsgebäude im Bundesbesitz am Berliner Südkreuz
 Machbarkeitsstudie und Standortentwicklungspotenziale
18.11.2022 35
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 Prüfung der dienstlichen Nutzungspotenziale des 
Areals mit dem Ziel maximaler Flächenausnutzung
 Erarbeitung der öffentl.-rechtl. Rahmenbedingungen 
 Formulierung der Anforderungen des Denkmalschutzes
 Bestandsanalyse der vorhandenen Bebauung
 Machbarkeitsstudie und Entwicklung von 
Nutzungsvarianten
 Prüfung der Zertifizierung nach dem Bewertungssystem 
Nachhaltiges Bauen (BNB) und Konzepteinbindung
 Erstellung einer Umsetzungskonzeption sowie Termin-
und Kostenprognosen 
 Kosten-/Nutzenanalysen und Vorbereitung weiterer 
Entscheidungen
 Einbindung sämtlicher Beteiligter
Beratungsleistungen der PD
 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 
ist Eigentümerin eines rund 104.000 m² umfassenden 
Areals, das zu Wohn-, Gewerbe- und zivilen Zwecken 
genutzt wird. Die ehemaligen Kasernengebäude auf 
diesem Areal stehen unter Denkmalschutz.
 Eine Machbarkeitsstudie soll die dienstliche Nutzung  
des Areals prüfen. Dabei gilt es, Anforderungen des 
Denkmalschutzes bei der Sanierung und Weiternutzung  
der Gebäude zu berücksichtigen. 
 Ergänzend zu den baulich-räumlichen Konzepten und 
Nutzungsszenarien werden Konzepte für den Freiraum 
und die Außenanlagen, Verkehrs- und Wegekonzepte 
sowie Ver- und Entsorgungskonzepte erstellt. Dabei 
wird gesondert auf die Anwendung des Bewertungs-
systems Nachhaltiges Bauen (BNB) eingegangen.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geberin
Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA)
Beratungs-
zeitraum
April 2020 bis Oktober 2020
Projektziel Machbarkeitsstudie und 
Standortentwicklungspotenziale 
unter Berücksichtigung des 
Denkmalschutzes
Ergebnis Umfassende Machbarkeitsstudie
und Bestandsbetrachtung als 
Grundlage für weitere Entschei-
dungs- und Genehmigungsprozesse
Projektsteckbrief

Entwicklung eines Standortkonzeptes für das Landesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
18.11.2022 36
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 Bestandsaufnahme der LANUV-Liegenschaften: 
bauliche Bewertung durch Hinzuziehen von Gutachten, 
strukturierte Interviewabfrage der Fachbereiche
 Bedarfserfassung: Analyse und Auswertung der 
Interviews, Bedarfsauswertung, Raum- und 
Funktionsmatrizen
 Soll-Ist-Vergleich sowie Entwicklung alternativer 
Optionen/Varianten und Maßnahmen
 Begleitung der Auswahl von Optionen/Varianten: 
Erarbeitung eines vollumfänglichen 
Liegenschaftsportfolios mit verschiedenen 
Handlungsoptionen/Szenarien
 Variantenvergleich: wirtschaftlicher und qualitativer 
Vergleich der Szenarien, Herausarbeitung eines 
vorteilhaften Szenarios
Beratungsleistungen der PD
 Das LANUV betreibt insgesamt 19 Liegenschaften mit 
unterschiedlichen Nutzungsstrukturen. Diese reichen 
von Bürogebäuden über Laborgebäude mit 
unterschiedlichen Sicherheitsstufen bis hin zu Sonder-
standorten mit teils spezifischen technischen 
Anforderungen.
 Aufgrund der Inbetriebnahme neuer Standorte sowie 
Umstrukturierungen waren grundlegende 
Anpassungen der Aufgaben, der Mitarbeitendenstellen
sowie der Schnittstellen und der Logistikbeziehungen 
notwendig.
 Die Aufgabe der PD war es, unter Berücksichtigung der 
vorab erfolgten Untersuchungen ein tragfähiges 
Standortkonzept für das LANUV zu entwickeln, damit 
das LANUV seine Aufgaben auch in Zukunft effizient 
und wirtschaftlich erledigen kann.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Landesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz Nordrhein-
Westfalen (LANUV)
Beratungs-
zeitraum
Juni 2019 bis März 2021
Projektziel Entwicklung eines tragfähigen, 
übergreifenden Standortkonzeptes 
für das LANUV
Ergebnis Umfassender Ergebnisbericht des 
ausgearbeiteten Standortkonzeptes
mit Optimierungen der jeweiligen 
Liegenschaften sowie, nach Bedarf, 
Erweiterungs- und Neubauoptionen 
Projektsteckbrief

Bewirtschaftungskonzept für das Heiligengeistfeld Hamburg
18.11.2022 37
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 Ermittlung der aktuellen Situation anhand der Analyse 
vorhandener Unterlagen und Austausch mit beteiligten 
Stakeholdern
 Entwicklung von möglichen Varianten zum 
Bewirtschaftungskonzept mit eindeutig delegierbaren 
Pflichten für Vermieter und Mietende
 Kostenindikation zum Mietzins aufgrund der 
Neuordnung der Betriebsleistungen
 Ableitung einer nachhaltigen Instandhaltung zur 
Werterhaltung der getätigten Investitionen
 Ausschreibung und Vergabe der 
Bewirtschaftungsleistungen (optional im Anschluss)
 Betreuung der Implementierungsphase (optional im 
Anschluss)
Beratungsleistungen der PD
 Das Heiligengeistfeld in der Freien und Hansestadt 
Hamburg zählt mit einer Fläche von circa 155.000 m² 
zu einer der größten Veranstaltungsflächen 
Deutschlands.
 Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und 
Grundvermögen (LIG) möchte als Eigentümer eine 
moderne, multifunktionale Veranstaltungsfläche 
schaffen, die baulich und technisch funktionssicher
und den gestiegenen Anforderungen gewachsen ist. 
 Der LIG beabsichtigt die Implementierung einer 
nachhaltigen Bewirtschaftung unter den Aspekten 
der Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit. 
 Das Ziel ist ein Bewirtschaftungs- und Instandhaltungs-
konzept, in dem eindeutig delegierbare Pflichten für 
Eigentümer und Mietende herausgestellt sind.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Freie und Hansestadt Hamburg
Beratungs-
zeitraum
Juli 2021 bis Juni 2022
Projektziel Ziel ist es, ein Bewirtschaftungs-
konzept unter den Aspekten der 
Kostentransparenz und 
Wirtschaftlichkeit zu entwickeln. 
Ergebnis Entscheidungsgrundlage anhand 
einer Übersicht möglicher und 
präferierter Varianten bei 
Darstellung der zu erwartenden 
Bewirtschaftungs- und Mietkosten 
sowie Risikomanagement
Projektsteckbrief

Wohnungsbau Monheim am Rhein
 Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und Neubau von 400 Wohnungen
18.11.2022 38
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Fotoquelle: Ulrich Hartung GmbH Vorstellung der PD
 Phase 1: Gründungsberatung Monheimer Wohnen 
GmbH und Wirtschaftsplanung für die Gesellschaft 
(Cashflow, GuV, Bilanz)
 Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Projekt-
konzeptionen für die Wohnungsbauprojekte „Unter 
den Linden“ und „Sophie-Scholl-Quartier“ mit etwa 400 
Wohnungen
 Begleitung des politischen Entscheidungsprozesses
 Phase 2: Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung
 Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens
für die Wohnungsbauprojekte „Unter den Linden“ und 
„Sophie-Scholl-Quartier“ mit etwa 400 Wohnungen
 Terminplanung und Kostenkontrolle im Vergabe-
verfahren (Projektsteuerung)
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Monheim am Rhein hat beschlossen, eine 
Verbesserung der Wohn-, Bau- und Sozialstruktur. Die 
Stadt selbst verfügt nicht über die Ressourcen, um den 
Wohnungsbau selbständig zu planen und zu realisieren. 
 Zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen 
hat die PD bei der Gründung und Ausgestaltung der 
Wohnungsbaugesellschaft „Monheimer Wohnen 
GmbH“ unterstützt. Vorrangige Aufgabe der Ende 2016 
gegründeten Monheimer Wohnen GmbH ist zunächst 
die Entwicklung und Errichtung von ca. 400 Wohn-
einheiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen.
 Derzeit berät die PD die Monheimer Wohnen GmbH 
bei der Vorbereitung und Durchführung des 
Vergabeverfahrens für den Geschosswohnungsbau.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Stadt Monheim am Rhein (Phase 1) 
bzw. Monheimer Wohnen GmbH 
(Phase 2)
Beratungs-
zeitraum
seit 2015
Projektziel Neubau von etwa 400 
Geschosswohnungen
Ergebnis Schnellere Umsetzung und 
Kostensicherheit
Projektsteckbrief

Entwicklungskonzepte für zwölf Schulen in Duisburg
 Einbindung der Schulöffentlichkeit durch partizipative Beteiligungsprozesse
18.11.2022 39
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 Schulspezifische Bedarfsermittlung durch partizipative 
Beteiligungsprozesse
 Raum-, Flächen- und Funktionsdiagramme
 Flächenbilanzierungen
 Machbarkeitsstudien mit Einpassplanungen und 
Aufwandsabschätzungen zur Vorbereitung der 
Gremienentscheidungen
Beratungsleistungen der PD
 In einem gebündelten Verfahren werden für 12 
Schulen an 19 Standorten in Duisburg individuell 
abgestimmte Entwicklungskonzepte aufgestellt.
 Je Schule wird der Bedarf entsprechend der 
pädagogischen Anforderungen ermittelt, mit den 
Flächenressourcen abgeglichen und in 
schulstandortbezogenen Machbarkeitsstudien 
dargestellt.
 Als Ergebnis der Beratung der PD liegt für jede der 
Programmschulen an den verschiedenen Standorten 
eine abgestimmte Machbarkeitsstudie mit einem 
bewerteten Umsetzungsvorschlag vor.
 Auf dieser Basis können Entscheidungen für die 
Entwicklung der „Schulen für moderne Pädagogik“ 
getroffen werden.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Stadt Duisburg
Beratungs-
zeitraum
seit 2019
Projektziel Bauliche Grundlagen für „Schulen für 
moderne Pädagogik“ schaffen
Ergebnis Erfolgreiche Einbindung der Schul-
öffentlichkeit durch partizipative 
Beteiligungsprozesse für 12 Schulen 
an 19 Standorten
Projektsteckbrief

Neubau eines Pflegeheims für die Stadt Nürnberg (NürnbergStift)
 Komplexes Finanzierungsmodell mit staatlichen Fördermitteln
18.11.2022 40
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
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 Strategische Beratung des Auftraggebers und Nutzers 
zur Modell- und Verfahrenskonzeption
 Projektsteuerung während des Vergabeverfahrens und 
der Projektumsetzung
 Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung
 Erstellung und Fortschreibung der vorläufigen und 
abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
 Erstellung der Vergabeunterlagen in Zusammenarbeit 
mit der Freien Hansestadt Bremen sowie technischen 
und juristischen Beratenden
 Führung der Verhandlungen mit den Bietern und 
Herbeiführen des Vertragsabschlusses
 Begleitung der politischen Entscheidungsfindung
 Begleitung der Umsetzung
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Nürnberg bietet über ihren Eigenbetrieb 
NürnbergStift an mehreren Standorten Pflege-
angebote. Der Standort August-Meier-Haus (AMH) 
weist einen derart erheblichen Sanierungsbedarf auf, 
dass eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre. Zudem 
besteht in Nürnberg Bedarf an weiteren Pflegeplätzen.
 Die Stadt Nürnberg hat 2017 entschieden, das Projekt 
im Rahmen eines Partnerschaftsmodells (sog. 
Inhabermodell) umsetzen.
 Das Vergabeverfahren wurde im Februar 2020 
erfolgreich mit der Zuschlagserteilung an einen 
privaten Partner abgeschlossen. Dieser wird die 
Planung, Errichtung, Finanzierung sowie ausgewählte 
Betriebsleistungen (unter anderem Instandhaltung und 
technisches Gebäudemanagement) erbringen
Auftrag-
geber
Stadt Nürnberg, NürnbergStift
Beratungs-
zeitraum
seit Februar 2017
Projektziel Wirtschaftliche und nachhaltige 
Errichtung eines Pflegeheims mit 158 
stationären Pflegeplätzen sowie 20 
Tages- und Nachtpflegeplätzen
Investitions-
volumen
33,8 Millionen Euro
Ergebnis Durch das angewendete Lebens-
zyklusmodell konnten wirtschaftliche 
Effizienzpotenziale gehoben werden
Projektsteckbrief
Projektbeschreibung

Neubau von Feuerwehrgerätehäusern für die Gemeinde Stemwede
 Entwicklung eines innovativen Modells zur zusammengefassten Vergabe
18.11.2022 41
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
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 Entwicklung eines innovativen Modells zur zusammen-
gefassten Vergabe von fünf Feuerwehrgerätehäusern
 Projektsteuerung während der Vorbereitungsphase und 
des Vergabeverfahrens sowie zentraler Ansprechpartner 
für alle Beteiligten
 Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung
 Anpassung und Fortschreibung der vorläufigen 
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie Erstellung der 
abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
 Erstellung der Vergabeunterlagen
 Führung der Verhandlungen mit den Bietern und bis 
zum Vertragsabschluss und Financial Close
 Vorbereitung und Begleitung der politischen 
Entscheidungsfindung
Beratungsleistungen der PD
 Der Neubau der fünf Feuerwehrgerätehäuser der 
Gemeinde Stemwede sollte auf Wunsch der Gemeinde 
parallel erfolgen. Die Baumaßnahmen dürfen dabei die 
Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu keinem Zeitpunkt 
beeinträchtigen.
 Ein privater Partner übernimmt den parallelen Neubau 
der fünf Standorte und sichert ihren Betrieb über eine 
Laufzeit von 15 Jahren zu. Auch der Neubau und der 
Betrieb der Rettungswache werden durch das 
ortsansässige mittelständische Bauunternehmen 
verantwortet.
 Das Bundesministerium der Finanzen hat die Beratung 
der PD als Pilotprojekt gefördert. Weiterhin werden für 
die Finanzierung des Projektes Mittel der Europäischen 
Investitionsbank (EIB) eingebunden.
Auftrag-
geber
Gemeinde Stemwede
Beratungs-
zeitraum
April 2016 bis Februar 2018
Projektziel Konsolidierung und wirtschaftlicher 
Betrieb von fünf neuen Feuerwehr-
standorten sowie Errichtung einer 
Rettungswache
Investitions-
volumen
10,6 Millionen Euro
Ergebnis Bündelung der Einzelprojekte 
ermöglichte eine beschleunigte 
Vergabe und Erstellung
Projektsteckbrief
Projektbeschreibung

Neubau der Polizeistation in Melsungen
 Partnerschaftsmodell mit einem regionalen Mittelständler
18.11.2022 42
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
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 Begleitung während des gesamten europaweiten 
Vergabe- und Verhandlungsverfahrens
 Prüfung und Plausibilisierung der Bieterangebote auf 
Wirtschaftlichkeit
 Verhandlungen mit den Bietern und Banken bezüglich 
finanzierungsrelevanter Aspekte
 Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits-
untersuchung
 Durchführung des Financial-Close-Prozesses
Beratungsleistungen der PD
 Das Land Hessen möchte durch den Neubau der 
Polizeistation in Melsungen die Anforderungen der 
Polizei hinsichtlich eines gegenüber dem Bestand 
erhöhten Flächenbedarfs und einer zeitgemäßen 
räumlichen Organisation erfüllen.
 2017 wurde der Vertrag mit einem mittelständischen 
Unternehmen geschlossen. Das Gebäude wird in einem 
Partnerschaftsmodell realisiert, das die Übertragung 
von Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und 
vollständiger Finanzierung umfasst.
 Das neue Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 
1.200 Quadratmetern wird den Energiestandards des 
Landes Hessen entsprechen und die Vorgaben der 
bundesweiten Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 
2009 noch einmal deutlich übererfüllen. 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Land Hessen, vertreten durch den 
Landesbetrieb Bau und Immobilien 
Hessen (LBIH)
Beratungs-
zeitraum
April 2016 bis Mai 2017
Projektziel Neubau einer Polizeistation mit 
zeitgemäßer, funktionaler 
Organisation und einer qualitativ 
hochwertigen technischen 
Ausstattung
Ergebnis Vertragsunterzeichnung mit 
privatem Partner mit Übertragung 
von Planung, Bau, Betrieb, Instand-
haltung und Finanzierung
Projektsteckbrief

Neubau einer Berufsschule für die Freie Hansestadt Bremen
 Innovatives Lebenszyklusmodell in gebündelter Vergabe
18.11.2022 43
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 Strategische Beratung des Kunden zur Modell-
konzeption und Ausgestaltung des Verfahrens
 Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung
 Projektsteuerung des Vergabeverfahrens und der  
Projektumsetzung
 Erstellung und Fortschreibung der vorläufigen und 
abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
 Erstellung der Vergabeunterlagen in Zusammenarbeit 
mit der Freien Hansestadt Bremen sowie technischen 
und juristischen Beratenden
 Verhandlungsführung mit den Bietern und Herbei-
führung des Vertragsabschlusses
 Begleitung der politischen Entscheidungsfindung und 
der nachfolgenden Umsetzung
Beratungsleistungen der PD
 Die Freie Hansestadt Bremen beabsichtigt den Neubau 
der Berufsschule für Großhandel, Außenhandel und 
Verkehr (BS GAV) für etwa 1.800 Schüler:innen. Ihnen 
sollen künftig 12 Lerncluster zur Verfügung stehen, die 
33 Lernräume, 15 Differenzierungs-/ Beratungsräume 
(Lernkojen) und offene Lernzonen beinhalten.
 Die Stadt hat 2018 entschieden, das Projekt im 
Rahmen eines Partnerschaftsmodells (sog. 
Inhabermodell) umzusetzen.
 Das Vergabeverfahren wurde im Februar 2020 
erfolgreich mit der Zuschlagserteilung an einen 
privaten Partner abgeschlossen. Dieser wird die 
Planung, Errichtung, Finanzierung sowie ausgewählte 
Betriebsleistungen (unter anderem Instandhaltung und 
technisches Gebäudemanagement) erbringen.
Auftrag-
geber
Freie Hansestadt Bremen
Beratungs-
zeitraum
seit Februar 2017
Projektziel Wirtschaftliche und nachhaltige 
Errichtung einer zukunftsfähigen 
Berufsschule mit innovativen Lern-
und Lehrkonzepten
Investitions-
volumen
31,3 Millionen Euro
Ergebnis Durch das angewendete Lebens-
zyklusmodell konnten wirtschaftliche 
Effizienzpotenziale gehoben werden
Projektsteckbrief
Projektbeschreibung

Modulare Erweiterung von sieben Grundschulen für eine Großstadt
 Systemkonzept für sieben schlüsselfertige Erweiterungsgebäude
18.11.2022 44
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 Entwicklung eines modularen Systemkonzepts
 Standortgenaue abgestimmte Einpassplanungen
 Bewertete Machbarkeitsstudien
 Ausschreibung der schlüsselfertigen Bauleistungen
 Qualitätskontrolle der TU-Leistungen
Beratungsleistungen der PD
 Sieben Schulen einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen 
werden durch modulare Gebäude erweitert.
 In einer schnittstellenreduzierten Projektkonzeption 
werden mehrere Schulen zusammengefasst. Dadurch 
kann das Portfolio systematisiert an die modernen 
pädagogischen Anforderungen angepasst werden.
 Die PD entwickelt das modulare Erweiterungssystem, 
erstellt standortbezogene passgenaue Einpass-
planungen, die jeweiligen Machbarkeitsstudien, die 
Leistungsbeschreibung, begleitet das Vergabeverfahren 
und übernimmt die Qualitätssicherung für die bauliche 
Umsetzung.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Großstadt in Nordrhein-Westfalen
Beratungs-
zeitraum
seit 2019
Projektziel Systemkonzept für sieben 
schlüsselfertige Erweiterungs-
gebäude erarbeiten
Ergebnis Mit nur einem Vergabeverfahren 
werden modulare Erweiterungs-
bauten an sieben Grundschulen 
gleichzeitig ausgeschrieben
Projektsteckbrief

WU-NKF-Rechenmodell für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
 Qualitätsgesichertes Excel-Rechenmodell für Kommunen in NRW
18.11.2022 45
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 Umsetzung der im Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsunter-
suchungen im kommunalen Hochbau“ beschriebenen 
Methodik in ein qualitätsgesichertes Excel-Rechen-
modell
 Berücksichtigung gängiger Financial-Modelling-
Standards
 Erarbeitung eines begleitenden Handbuchs zur 
Anwendung des WU-NKF-Rechenmodells
 NRW.Bankbietet Tool für Kommunen in NRW zur 
unentgeltlichen Bestellung an.
Beratungsleistungen der PD
 Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) 
hat den Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 
im kommunalen Hochbau“ veröffentlicht. Der Leitfaden 
richtet sich an Kommunen in NRW und gibt eine 
Hilfestellung, unterschiedliche Immobilienstrategien 
unter Berücksichtigung des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF) miteinander zu vergleichen.
 Auf Basis des Leitfadens hat die PD das WU-NKF-
Rechenmodell für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 
im kommunalen Hochbau entwickelt.
 Das Rechenmodell ermöglicht, unter Berücksichtigung 
des Lebenszyklusansatzes verschiedene Investitions-
varianten gegenüber zu stellen und die damit 
verbundenen Auswirkungen auf die Vermögensbilanz 
und den Ressourcenverbrauch auszuweisen.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Finanzministerium Nordrhein-
Westfalen und NRW.Bank
Beratungs-
zeitraum
Januar 2014 bis April 2015
Projektziel Entwicklung eines Standard-Rechen-
modells für Wirtschaftlichkeitsunter-
suchungen im kommunalen Hochbau 
unter Berücksichtigung des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements 
und eines begleitenden Handbuches
Ergebnis Qualitätsgesichertes Excel-
Rechenmodell zur Anwendung durch 
kommunale Entscheidungsträger in 
NRW
Projektsteckbrief

Referenzen im Bereich
Bau, Infrastruktur und 
Kommunalberatung
Schwerpunkt Verwaltungsmodernisierung
Vorstellung der PD 18.11.2022 46

Strategisches Kommunikations- und Veränderungsmanagement im Zuge der Digitalisierung
 Beratung und Begleitung einer umfassenden Transformation
18.11.2022 47
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD
 Bestandsaufnahme zur internen Kommunikation und 
Change-Prozessen
 Entwicklung eines Kommunikationskonzepts als 
Grundlage der strategischen Planung und Umsetzung 
der Kommunikation zur internen Digitalisierung 
 Beratung bei der Gründung einer zentralen 
Kommunikations-Task-Force sowie Begleitung dieser 
bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen 
 Planung, gezielte Einbindung und Beteiligung der 
Verwaltungsführung inklusive Oberbürgermeister,  
Beigeordneten und weiteren Führungskräften 
 Durchführung von Workshops zum Ausbau eines 
professionellen Change-Managements für die 
federführende Organisationseinheit  
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Vorhaben im Bereich 
der kommunalen Digitalisierung strategisch geplant.
Um die Umsetzung der Digitalisierung in allen 
Fachbereichen zu gewährleisten und die digitale 
Transformation der Stadtverwaltung voranzutreiben,
benötigte die Stadt Unterstützung bei der Planung und 
Umsetzung von Veränderungs- und 
Kommunikationsmaßnahmen.
 Bei der Entwicklung und Konzeption sowie bei der 
konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen hat die PD 
beratend unterstützt und die verantwortlichen Akteure 
über ein Jahr lang begleitet. 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Stadt Duisburg
Beratungs-
zeitraum
Dezember 2020 bis Februar 2022
Projektziel Begleitung der Stadt bei der Durch-
führung eines Veränderungspro-
zesses im Zuge der Digitalisierung
Ergebnis Erfolgreicher Aufbau eines koordi-
nierten Kommunikations- und Ver-
änderungsmanagements zur Digi-
talisierung sowie Sensibilisierung,
Mobilisierung und Integration von
Führungskräften und Mitarbeitenden.
Projektsteckbrief

Aufbau und Begleitung der strategischen Steuerung der Digitalisierung
 Konzeption eines Tools zur Steuerung der Digitalisierung 
18.11.2022 48
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
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 Einbindung zentraler Akteure und Entscheidungsträger 
der Digitalisierung zu Ermittlung von Anforderungen 
und Bedarfen zur Steuerung der Digitalisierung.
 Entwicklung und Konzeption eines Excel-Tools zur 
Steuerung und Überprüfung des Fortschritts der 
verwaltungsinternen Digitalisierung anhand von 
Indikatoren
 Regelmäßige Begleitung und Evaluation von 
Steuerungs-Meetings mit zentralen Akteuren der 
Digitalisierung und Projektverantwortlichen 
 Etablierung eines Steuerungsprozesses auf Basis des 
Steuerungstools
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Duisburg hatte zahlreiche Vorhaben im 
Bereich der kommunalen Digitalisierung strategisch 
geplant sowie viele Projekte bereits begonnen. In einer 
digitalen Agenda existierten strategische Ziele und 
Indikatoren für die weitere Umsetzung der 
verwaltungsinternen Digitalisierung.
 Um eine effiziente und ressourcenorientierte 
Digitalisierung durchzuführen und die Entwicklung 
professionell überprüfen zu können, hat die Stadt 
Duisburg eine zentrale und strategische Steuerung der 
Digitalisierung in den Fokus genommen. Beim Aufbau 
und der Umsetzung unterstützte die PD.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Stadt Duisburg
Beratungs-
zeitraum
Dezember 2020 bis Februar 2022
Projektziel Begleitung der Stadt bei der 
strategischen Steuerung der 
Digitalisierung 
Ergebnis Erfolgreicher Aufbau eines Tools zur 
strategischen Steuerung der 
Digitalisierung sowie Begleitung von 
verantwortlichen Akteuren
Projektsteckbrief

Beratung bei der Umsetzung agiler Management-Methoden
 Begleitung einzelner Projekte als agiler Coach
18.11.2022 49
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
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 Bestandsaufnahme mit beteiligten Führungskräften 
und Festlegung der Ausrichtung des agilen Arbeitens
 Diverse Workshops zur Auswahl von Pilotprojekten, 
zum Aufbau des agilen PMOs sowie zur Beschreibung 
von Rollen und Verantwortlichkeiten
 Entwicklung eines Handbuches „Agiles Arbeiten in 
Duisburg“ und eines Schulungskonzepts zur 
nachhaltigen Nutzung 
 Entwicklung einer Vorgehensweise zur Einführung 
agiler Methoden 
 Begleitung der Stadt bei der Durchführung des agilen 
Arbeitens in fünf Projekten
 Entwicklung und Durchführung des Formats „Agile 
Runde“ für einen Erfahrungsaustausch zu agilen 
Methoden in der gesamten Verwaltung 
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Vorhaben im Bereich 
der kommunalen Digitalisierung umgesetzt und 
strategisch geplant. Um eine Kapazitäten schonende 
und gleichzeitig schnelle Umsetzung der Projekte zu 
gewährleisten, sollten agile Management-Methoden 
(hier: Scrum) eingesetzt werden. 
 Die PD unterstützte bei der Auswahl der Projekte und 
agierte in der Begleitung der agilen Projekte als Coach.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Stadt Duisburg
Beratungs-
zeitraum
Dezember 2020 bis Februar 2022
Projektziel Begleitung der Stadt bei der 
Durchführung agilen Arbeitens
Ergebnis Erfolgreicher Aufbau von 
Kompetenzen zum agilen Arbeiten 
und Einführung der Methoden in 
unterschiedlichen Projekttypen 
Projektsteckbrief

„Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten“ für den Deutschen Städtetag
 Erarbeitung von umfassende Handlungsempfehlungen
18.11.2022 50
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 Umfassende Recherche und Diskussion der Ergebnisse 
mit den Mitgliedern des „Sounding Boards“ 
(kommunale Digitalisierungsbeauftragte und 
Datenmanager:innen der beteiligten Städte)
 Durchführung von Interviews und Themenworkshops 
(Herausforderungen der Datennutzung, Strategie und 
Governance, Datenplattformen) mit Mitgliedern des 
„Sounding Boards“
 Einholung und Aufbereitung eines Rechtsgutachtens
des Lorenz-von-Stein-Instituts der Universität Kiel zu 
praktischen Fragen der Datenbereitstellung und 
Datennutzung
 Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
 Aufbereitung der Ergebnisse in einer umfassenden 
Ergebnisstudie
Beratungsleistungen der PD
 Die PD erarbeitete eine umfassende 
Handlungsempfehlung für den souveränen Umgang 
mit städtischen Daten.
 Expertinnen und Experten von 14 deutschen Mittel-
und Großstädten brachten ihr Fachwissen und ihre 
Erfahrung ein.
 Das Ergebnis ist eine Studie, die Herausforderungen, 
Empfehlungen zu Strategie und Governance sowie 
verschiedene Möglichkeiten von Datenplattformen 
darstellt.
 Die Studie wurde in verschiedenen Formaten der 
Fachöffentlichkeit (deutsche Kommunen) präsentiert, 
um größtmögliche Breitenwirkung zu erzielen.
 Da die Studie auf internationale Resonanz stieß, wurde 
sie zudem ins Englische übersetzt.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesministerium der Finanzen / 
Deutscher Städtetag
Beratungs-
zeitraum
Mai 2020 bis Dezember 2021 
(Veröffentlichung der Ergebnisstudie 
im März 2021)
Projektziel Präsentation verschiedener 
Handlungsfelder kommunaler 
Datennutzung
Ergebnis Ergebnisstudie inklusive
Handlungsempfehlungen
Projektsteckbrief
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
Vorstellung der PD

Entwicklung einer Smart-City-Strategie für die Stadt Braunschweig
 Strategie zur Planung, Umsetzung und Steuerung der Smart-City-Aktivitäten
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 Gesamte Projektsteuerung und zentrale 
Ansprechpartnerin für alle Beteiligten
 Analyse der Ausgangslage durch eine Online-Befragung, 
Interviews und Dokumentenanalysen
 Best-Practice-Analyse zur Förderung des 
Erfahrungslernens von anderen Kommunen
 Beteiligungsorientierte Erarbeitung der Strategie im 
Rahmen von Workshops und Fachgesprächen
 Empfehlung der künftigen organisatorischen Steuerung 
und Umsetzung (Governance) 
 Konzeption einer abgestimmten Smart-City-Strategie 
mit konkreten Handlungsempfehlungen
 Vorstellung der Ergebnisse gegenüber Stadt, 
städtischen Beteiligungen und Politik
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Braunschweig möchte die Digitalisierung für 
die Realisierung der städtischen Ziele einsetzen, die 
bereits im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 
(ISEK) formuliert wurden.
 Im Projekt wurde eine Smart-City-Strategie entwickelt, 
die den Handlungsrahmen für die digitale Stadt 
Braunschweig in den kommenden Jahren absteckt.
 Die Strategie bietet Orientierung bei der Planung, 
Umsetzung und Steuerung künftiger Smart-City-
Aktivitäten, indem sie strategische Ziele festlegt, 
Handlungsfelder konkretisiert und Kriterien für die 
Auswahl von Digitalisierungsprojekten benennt.
 Zudem wurden die organisatorische Verortung und 
Steuerung des Themas festgelegt und konkrete 
Handlungsempfehlungen für die Umsetzung gegeben. 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geberin
Stadt Braunschweig
Beratungs-
zeitraum
April 2019 bis Dezember 2020
Projektziel Entwicklung einer Smart-City-
Strategie 
Ergebnis Strategie zur Planung, Umsetzung 
und Steuerung der Smart-City-
Aktivitäten
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 18.11.2022 51
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung

Auf dem Weg zu smarten Städten und Regionen im Land Brandenburg
 Kommunen breitenwirksam unterstützen, befähigen und vernetzen
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 Konzeption und Durchführung mehrerer Workshop-
reihen, abgestimmt auf unterschiedliche kommunale 
Zielgruppen, unter anderem einer „Schreibwerkstatt 
Digitalstrategien“ als Online-Workshop
 Planung und Durchführung einer „Tour de 
Brandenburg“ mit lokalen Erfolgsbeispielen und 
Design-Thinking-Workshop
 Erarbeitung von Leitfäden zur Strategieentwicklung 
und -umsetzung
 Entwicklung des Tools „DigiMeter“ zur Bewertung 
und strategischen Planung der eigenen Digitalisierung
 Entwicklung weiterer Coaching-, Networking- und 
Online-Seminar-Formate
Beratungsleistungen der PD
 Die DigitalAgentur (DABB) wurde 2019 vom Land 
Brandenburg mit der Aufgabe gegründet, die 
Kommunen des Landes unter anderem auf dem Weg 
zur Smart City / Smart Region zu unterstützen.
 Die Kommunallandschaft Brandenburgs zeichnet sich 
durch hohe Heterogenität und spezielle 
Rahmenbedingungen aus, die die Entwicklung eines 
diversen Angebots von Formaten mit Breitenwirkung
erfordert. Durch Information, Schulung und 
Vernetzung sollen die Kommunen befähigt werden, mit 
dem Thema Smart City / Smart Region strategisch
umzugehen.
 Die PD wurde von der DABB beauftragt, sie bei dieser 
Aufgabe zu unterstützen. Die Zusammenarbeit basiert 
auf agilen Projektmanagementmethoden 
(-> Projektschaufenster).
Projektbeschreibung
Kundin DigitalAgentur Brandenburg
Beratungs-
zeitraum
Juli bis Dezember 2020
Projektziele Unterstützung und Beratung bei der 
Strategieentwicklung, inter-
kommunale Vernetzung und 
Wissenstransfer, Erzielen von 
Breitenwirkung
Ergebnis Brandenburger Kommunen wurden 
befähigt, strategisch mit dem Thema 
Smart City / Smart Region 
umzugehen
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 18.11.2022 52
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
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Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für die Stadt Iserlohn
 Digitales Leitbild, strategische und messbare Ziele sowie konkrete Maßnahmen
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 Analyse der Ausgangslage durch Workshops, Interviews
mit Entscheidern/Entscheiderinnen aus 
Stadtverwaltung und städtischen Unternehmen, Online-
Mitarbeitenden-Umfrage sowie Dokumentenanalysen
 Durchführung eines Workshops zum Thema digitales 
Leitbild
 Durchführung eines Vertiefungs-Workshops zum Thema 
Smart City
 Durchführung eines Workshops mit den politischen 
Akteuren
 Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen
für Führungskräfte zum Thema E-Government
 Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie inklusive 
Zielen, Maßnahmen und Projekt-Steckbriefen sowie 
Erfolgskennzahlen
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Iserlohn möchte dem Thema Digitalisierung 
einen strategischen Rahmen geben. Während die Stadt 
im Bereich E-Government ebenso wie im Bereich 
Smart City bereits Projekte umgesetzt hat, fehlt es an 
einer strategischen Ausrichtung ebenso wie passenden 
Governance-Strukturen im Konzern Stadt. 
 Die Stadt Iserlohn benötigt daher einen ganzheitlichen 
Ansatz, der bisherige Aktivitäten unter einer 
gemeinsamen Vision subsummiert und gleichzeitig 
neue Ideen und Maßnahmen mit Blick auf die gesamte 
Stadt strategisch ausrichtet.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geberin
Stadt Iserlohn
Beratungs-
zeitraum
Januar 2020 bis Oktober 2020
Projektziel Entwicklung einer ganzheitlichen 
Digitalisierungsstrategie mit den 
Themenfeldern „Smart City“ und 
„E-Government“
Ergebnis Erarbeitung einer Strategie inklusive 
digitalem Leitbild, strategischen und 
messbaren Zielen sowie 
Handlungsfeldern und konkreten 
Maßnahmen
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 53
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
18.11.2022

Entwicklung einer E-Government-Strategie für die Stadt Würzburg
 Strategie-Entwicklung und organisatorische Umsetzung 
54Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/
 Analyse der Ausgangslage mittels Interviews mit dem  
Verwaltungsvorstand und treibenden Akteuren sowie 
Dokumentenanalysen und Workshops
 Durchführung eines Strategie-Workshops mit dem 
Direktorium (Oberbürgermeister sowie Referentinnen  
und Referenten) 
 Formulierung von Maßnahmen und Projekt-
Steckbriefen
 Impulse für die organisatorische Verankerung von 
Steuerungsaufgaben zur Umsetzung des OZG und 
weiterer E-Government-Maßnahmen
Beratungsleistungen der PD
 Die Stadt Würzburg möchte ihre Stadtverwaltung 
zukunftsorientiert modernisieren. Wesentliche Treiber 
sind das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das 
E-Government-Gesetz des Landes Bayern. 
 Im Projekt wurden die Ziele und der strategische 
Rahmen für die weitere Digitalisierung der 
Stadtverwaltung formuliert.
 Ergänzend wurden konkrete Handlungsfelder und 
Maßnahmen erarbeitet und gemeinsam mit den 
Experten und Expertinnen der Stadt priorisiert. 
 Es wurde außerdem eine effiziente Steuerung der 
Umsetzung innerhalb der Organisation sichergestellt. 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geberin
Stadt Würzburg
Beratungs-
zeitraum
Februar bis Dezember 2020
Projektziel Entwicklung einer E-Government-
Strategie inklusive 
Umsetzungsempfehlungen 
Ergebnis Strategie inklusive Vision, Zielen, 
Handlungsfeldern und Maßnahmen
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 18.11.2022
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung

Entwicklung einer E-Government-Strategie für den Landkreis Uckermark
 Strategie zur Planung und Umsetzung von E-Government-Maßnahmen
55Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/
 Analyse der Ausgangslage durch Workshops, Interviews 
mit der Leitungsebene der Kreisverwaltung und Online-
Mitarbeitenden-Umfrage sowie Dokumentenanalysen
 Durchführung eines Auftakt-Workshops zum Thema 
digitales Leitbild und E-Government
 Führungskräfte-Interviews mit allen Amtsleitungen und 
Zentralfunktionen
 Durchführung einer Mitarbeitenden-Umfrage zur 
Sicherung von Transparenz und weiterer Partizipation
 Informationsveranstaltungen für Führungskräfte zu den 
Ergebnissen und Folgemaßnahmen
 Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie inklusive
Zielen, Maßnahmen und Projekt-Steckbriefen 
Beratungsleistungen der PDProjektbeschreibung
Auftrag-
geber
Landkreis Uckermark
Beratungs-
zeitraum
Seit April 2020
Projektziel Entwicklung einer ganzheitlichen 
und breit akzeptierten  
Digitalisierungsstrategie
Ergebnis Digitalisierungsstrategie inklusive
digitalem Leitbild, strategischen 
Zielen sowie Handlungsfeldern und 
konkreten Maßnahmen
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 18.11.2022
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
 Der Landkreis Uckermark befindet sich, besonders 
getrieben vom Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem 
E-Government-Gesetz des Landes Brandenburg, in der 
Vorbereitung und Umsetzung einer Vielzahl von 
Digitalisierungsvorhaben.  
 Erste Ansätze für die strategische Ausrichtung der 
gesamten Landkreisverwaltung existieren, allerdings 
wurde noch kein detaillierter Gesamtansatz mit klaren 
Prioritäten entwickelt. Zudem erfolgte noch keine 
systematische Beteiligung der Mitarbeiter:innen. 
 Auftrag der PD ist es, die derzeitigen Vorhaben zu 
analysieren und darauf aufbauend strategische Ziele 
und ein gemeinsames Leitbild mit dem Landkreis zu 
entwickeln.
 Die Handlungsfelder und Maßnahmen unterlegen 
die Umsetzungsstrategie mit definierten Schritten.

„Verwaltung 4.0“ im Landkreis Görlitz
 29 Einzelprojekte für drei zentrale Modernisierungsziele
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 Konzeption des Förderantrags und zentrale 
Ansprechpartnerin während des Prüfverfahrens für den 
Freistaat Sachsen
 Entwicklung und Implementierung eines Programm-
Managements zur Steuerung der Einzelprojekte auf 
Basis von Prince2 und MSP
 Projekt- und Maßnahmenkonzeptionierung und 
Projektinitialisierung inkl. Zeit- und Ressourcenplanung
 Projektsteuerung und -management sowie fachliche 
Begleitung priorisierter E-Government-Einzelprojekte, 
unter anderem in den Bereichen IT-Modernisierung, 
Prozessoptimierung, Raumgestaltung, 
Bürgerbürokonzeption und Facility Management
 Veränderungsmanagement und -begleitung, unter 
anderem Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie 
und Kampagnenplanung
Beratungsleistungen der PD
 Der Landkreis Görlitz möchte Verwaltungsleistungen 
nachhaltig verbessern und die Kreisverwaltung 
zukunftsgerecht aufstellen. „Verwaltung 4.0“ setzt sich 
aus 29 Einzelprojekten zusammen. Der Freistaat 
Sachsen unterstützt das Transformationsprogramm mit 
einer Einzelförderung in Höhe von 4,8 Millionen Euro 
über einen Zeitraum von vier Jahren.
 „Verwaltung 4.0“ verfolgt drei Modernisierungsziele: 
Erstens soll der Bürger:innen-Service in der Verwaltung 
verbessert und Online-Dienstleistungen ausgebaut bzw. 
zusätzliche entwickelt werden. Zweitens sollen die 
Verwaltungsprozesse störungs- und medienbruchfrei 
digitalisiert und optimiert werden. Drittens soll die 
Arbeitgeberattraktivitätdurch mobile Arbeit,  Tele-
arbeit, modernes Arbeitsumfeld und zusätzliche 
(digitale) Weiterbildungsangebote steigen.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Landratsamt Görlitz
Beratungs-
zeitraum
seit 2018
Projektziele Erhöhte Sichtbarkeit der 
Verwaltungsleistungen in der Fläche, 
Digitalisierung der Kreisverwaltung 
und Steigerung der Arbeitgeber-
attraktivität
Ergebnis Aus 29 Einzelprojekten bestehendes 
Transformationsprogramm mit 
Unterstützung durch eine Einzel-
förderung des Freistaates Sachsen
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 18.11.2022
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung

Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen – eGo-Saar
 Untersuchung und Modernisierung des Verbandes
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 Abstimmung eines gemeinsamen Projektverständnisses
 Abstimmung des Vorgehen und der Projektorganisation
 Durchführung einer breit angelegten 
Bestandsaufnahme und Dokumentation des Ist-Standes
 Detaillierte Darstellung des Handlungsbedarfs
 Definition der zentralen Ziele und der künftigen 
Aufstellung für die zukünftige Organisation
 Zusammenstellung der konzeptionellen Ergebnisse im 
Rahmen eines organisatorischen Grobkonzepts
 Ableitung und Bewertung von Handlungsoptionen
 Erarbeitung eines angepassten Satzungsentwurfes
 Identifikation und Beschreibung der notwendigen 
Maßnahmen im Rahmen der Umsetzungsvorbereitung
Beratungsleistungen der PD
 Dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung für 
saarländische Kommunen – eGo-Saar“– gehören alle 
saarländischen Städte, Gemeinden, Landkreise und 
kommunalen Spitzenverbände an.
 Der eGo-Saar ist laut E-Government-Pakt des 
Saarlandes der zentrale Umsetzungspartner der 
saarländischen Kommunen und kümmert sich um die 
einheitliche Umsetzung von E-Government-Lösungen 
in allen saarländischen Kommunen.
 Die in den letzten Jahren gestiegenen Anforderungen 
im Bereich E-Government verstärken den 
Umsetzungsdruck auf den eGo-Saar. 
 Das Projekt dient der grundlegenden Untersuchung 
und Modernisierung des Zweckverbandes.
Projektbeschreibung
Kunde Kommunaler Zweckverband 
eGo-Saar
Beratungs-
zeitraum
Juni 2019 bis Dezember 2020
Projektziel Optimierung der Verbandsstrukturen 
zur Intensivierung der kommunalen 
IT-Kooperation
Ergebnis Erstellung einer Ist-Analyse sowie, 
darauf aufbauend, Erarbeitung eines 
organisatorischen Sollkonzeptes 
inklusive Vorschlag für eine 
Satzungsänderung
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 18.11.2022 57
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Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung

Kundenzentrumsbetrieb Freie und Hansestadt Hamburg  
 Evaluation der Neuorganisation des stadtweiten Bürger:innen-Service
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 Datengestützte Plausibilitätsprüfung des notwendigen 
Personalbedarfs der Kundenzentren 
 Analyse der kurz- bis mittelfristig zu erwartenden 
Trends und Entwicklungen mit Einfluss auf den 
Personalbedarf 
 Identifikation und Beschreibung geeigneter 
Steuerungsmodelle
 Ableitung von Vor- und Nachteilen der Steuerungstypen 
anhand einer Bewertungsmatrix und Durchführung 
einer Nutzwertanalyse
 Befragung ausgewählter Stakeholder zur Validierung 
der Nutzwertanalyse
 Durchführung einer systematischen Good-Practice-
Analyse ausgewählter Großstädte 
Beratungsleistungen der PD
 Nach Ablauf der Neuorganisation des 
Kundenzentrumsbetriebes Hamburg gilt es, die 
Aufgaben des Projektes im Zuge des Wechsels der 
Zuständigkeiten der Bezirksaufsichtsbehörde zu 
verstetigen und den Übergang in eine geeignete 
Steuerungsstruktur sicherzustellen sowie die 
Personalausstattung zu plausibilisieren. 
 Zudem bestehen offene Fragen hinsichtlich der 
zukunftsfähigen Weiterführung des 
Kundenzentrumsbetriebs, insbesondere in Bezug auf 
die strukturelle Anbindung sowie die Personal-
ausstattung. 
 Die PD untersuchte die Ergebnisse des Projektes 
„Neuorganisation der KuZ Hamburg“ und erstellte 
einen Evaluationsbericht. 
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Landesbetrieb Kasse.Hamburg
Beratungs-
zeitraum
August bis Oktober 2020
Projektziel Plausibilisierung des Personalbedarfs 
und Identifikation eines geeigneten 
und zukunftsfähigen 
Steuerungsmodells für den 
Kundenzentrumsbetrieb der Freien 
und Hansestadt Hamburg 
Ergebnis Ergebnisaufbereitung in Form eines
Evaluationsberichts 
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
18.11.2022

Kommunaler Klimaschutz-Monitor in der Stadt Bad Hersfeld
 Entwicklung einer Plattform zur Unterstützung der strategischen Steuerung 
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 Gesamtprojektsteuerung unter Nutzung agiler 
Methoden
 Entwicklung eines Zielbilds, Entwicklung von 
Handlungsfeldern und Indikatoren-Sets zur Messung 
des Fortschritts im kommunalen Klimaschutz
 Nutzungszentrierte inhaltliche Konzeption der 
Plattform, unter anderem durch Workshops mit den 
Nutzendengruppen
 Koordinierung der technischen Konzeption der 
Plattform 
 Steuerung der Umsetzung und Veröffentlichung der 
Plattform 
Beratungsleistungen der PD
 Um den Fortschritt kommunaler Klimaschutz-
Maßnahmen besser abbilden und interkommunal 
vergleichbar machen zu können, wird für die Stadt Bad 
Hersfeld und weitere Kommunen eine Klimaschutz-
Monitoring-Plattform entwickelt. 
 Die Plattform verknüpft die digitalen Infrastrukturen 
einer Smart City mit den kommunalen Zielen im 
Klimaschutz, indem sie (Echtzeit-)Daten zu 
Klimaschutz-relevanten Kennwerten sichtbar macht.
 Damit können kommunale Verantwortliche evidenz-
basierte Entscheidungen treffen. Zudem wird die 
Transparenz kommunalen Handelns erhöht.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geberin
Stadt Bad Hersfeld
Beratungs-
zeitraum
Januar 2020 bis März 2021
Projektziele Entwicklung einer skalierbaren, 
datenbasierten Monitoring-
Plattform für Kommunen; 
Einwerbung weiterer Kommunen zur 
Umsetzung der Plattform 
Ergebnis Skalierbare, datenbasierte 
Klimaschutz-Monitoring-Plattform
Projektsteckbrief
Vorstellung der PD 59
Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung
18.11.2022

Referenzen im Bereich  
Gesundheitswesen,
Wissenschaft und Forschung
Vorstellung der PD 18.11.2022 60

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
 Projektmanagerin für derzeit größtes bauliches Partnerschaftsprojekt in Europa
18.11.2022 61
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Referenzen Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung
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Fotoquelle: UKSH Vorstellung der PD
 Financial Model für den baulichen Masterplan anhand 
des medizinischen Sollkonzepts
 Durchführen eines Markterkundungsverfahrens, 
Auswerten und Erstellen einer Entscheidungsgrundlage
 Vorbereiten und Durchführen des europaweiten 
Vergabeverfahrens wettbewerblicher Dialog bis zur 
Zuschlagserteilung
 Vorbereiten und Durchführen des Finanzierungs-
wettbewerbs für den öffentlichen Finanzierungsanteil 
in Höhe von 500 Millionen Euro
 Begleitung der Umsetzung als wirtschaftlicher Berater 
bis zur Fertigstellung des Masterplans, u.a. Vertrags-
controlling, Implementierung eines Malus-Systems 
(Service-Level-Agreement-Mechanismus), Unter-
stützung bei der Implementierung eines Serviceportals
Beratungsleistungen der PD
 Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist 
das zweitgrößte Universitätsklinikum Deutschlands 
mit 80 Instituten und Kliniken und ca. 2.500 Betten.
 2009 entschied das UKSH, die bauliche Infrastruktur 
an den beiden Campi Kiel und Lübeck grundlegend zu 
sanieren bzw. zu erneuern und bestehende Prozesse zu 
optimieren. Die sich ergebenden Einsparungen und 
Erlössteigerungen (Effizienzrendite) sollen die 
Refinanzierungsquelle der Bauinvestitionen darstellen.
 2019 wurden die zentralen Klinikneubauten in Kiel und 
Lübeck eröffnet. Mit der Fertigstellung der Neubauten 
sind wichtige Meilensteine bei der Umsetzung des von 
der PD seit 2009 beratenen baulichen Masterplans 
einer „Universitätsmedizin der Zukunft“ erreicht.
Auftrag-
geber
Universitätsklinikum 
Schleswig-Holstein (UKSH)
Beratungs-
zeitraum
Frühjahr 2009 bis 2022
Projektziel Optimierung der Betriebsabläufe 
und Behebung des Sanierungsstaus 
auf den Campi durch Schaffung einer 
modernen Infrastruktur
Investitions-
volumen
520 Millionen Euro
Ergebnis Innovatives Know-how des privaten 
Partners zur Prozessoptimierung 
medizinischer Abläufe
Projektsteckbrief
Projektbeschreibung

Medizintechnik-Partnerschaft am Städtischen Klinikum Braunschweig
 Zukunftsweisendes Partnerschaftsmodell im Bereich Radiologie
18.11.2022 62
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Referenzen Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung
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 Beratung zur Strukturierung des Partnerschaftsmodells 
im Vorfeld des europaweiten Vergabeverfahrens, u.a. 
durch Konkretisierung der Bedürfnisse und 
Anforderungen des Klinikums, Erfassung der relevanten 
Bestandsinformationen, Erstellung einer Blaupause des 
Gerätebedarfs, Konkretisierung des Leistungsinhalts 
und –umfangs, konzeptionelle Erarbeitung der 
Entgeltregelungen und der Finanzierungsstruktur
 Vorbereitung und Durchführung des europaweiten 
Vergabeverfahrens als Wettbewerblicher Dialog als 
Projektmanager und strategischer Berater
 Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits-
untersuchung
Beratungsleistungen der PD
 Das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) hat mit 
einem privaten Partner 2017 eine zukunftsweisende 
Technologie-Partnerschaft vertraglich besiegelt.
 Die Technologie-Partnerschaft Radiologie am SKBS 
umfasst die gesamte Neu- und Ersatzbeschaffung und 
die Bewirtschaftung im Bereich der bildgebenden 
Systeme, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin, 
ergänzt werden die Leistungen um strategische und 
operative Beratungsleistungen.
 Der definierte Festpreis ist ein wichtiges Planungs-
kriterium für das Klinikum in den zehn Jahren der 
Vertragslaufzeit. Darüber hinaus wurde ein flexibles 
Budget für Anpassungen des Geräteparks bei 
Standortveränderungen oder Nutzerzahlen vereinbart.
Auftrag-
geber
Städtisches Klinikum Braunschweig
Beratungs-
zeitraum
Dezember 2016 bis Oktober 2017
Projektziel Modernisierung der bildgebenden 
Medizintechnik und der Endoskopie-
Technik
Ergebnis Innovatives Partnerschaftsmodell zur 
Neu- und Ersatzbeschaffung, der 
Wartung und den Service der 
bildgebenden Systeme, für die 
Bereiche Strahlentherapie und 
Nuklearmedizin sowie strategischer 
und operativer Beratungsleistungen
Projektsteckbrief
Projektbeschreibung

Partnerschaftsmodell für medizinische Forschung und Entwicklung
 Gutachten als Grundlage für 2016 gegründete Antibiotika-Partnerschaft
18.11.2022 63
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Referenzen Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung
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 Auswertung aktueller Gutachten und Datenanalysen
 Weltweite Expertise-Interviews mit Regierungen, 
multilateralen Organisationen und pharmazeutischen 
sowie biotechnologischen Unternehmen
 Identifikation wesentlicher Hürden für die Entwicklung 
neuer Antibiotika entlang der gesamten 
Wertschöpfungskette
 Ausarbeitung von zehn Maßnahmen für eine zukünftig 
gesicherte Erforschung und Produktentwicklung neuer 
Antibiotika
Beratungsleistungen der PD
 Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die PD 
gemeinsam mit der Boston Consulting Group und der 
TU Berlin beauftragt, ein Gutachten zur Förderung der 
Forschung und Entwicklung von Antibiotika in 
Wissenschaft und Industrie zu erstellen.
 Das Gutachten „Breaking through the wall. Enhancing
Research and Development of Antibiotics in Science 
and Industry“ empfiehlt eine globale Kooperations-
plattform, die die Expertise der öffentlichen Hand, der 
Privatwirtschaft und der Wissenschaft für die 
Antibiotika-Produktentwicklung vereint.
 Die G7-Gesundheitsminister haben wesentliche 
Empfehlungen des Gutachtens in ihrer „Berliner 
Erklärung zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen“ 
am 8. Oktober 2015 in Berlin aufgegriffen.
Projektbeschreibung
Auftrag-
geber
Bundesministerium für Gesundheit
Beratungs-
zeitraum
Juli 2015 bis Oktober 2015
Projektziel Erstellung und Abstimmung eines 
Gutachtens zur Förderung der 
Forschung und Entwicklung von 
Antibiotika
Ergebnis Gründung der vom Gutachten 
empfohlenen globalen Partnerschaft 
für Antibiotika-Forschung durch die 
Weltgesundheitsorganisation im Mai 
2016
Projektsteckbrief

Informationsmaterial
18.11.2022Vorstellung der PD 64

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18.11.2022 65
Informationsmaterial
Vorstellung der PD

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
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Telefon: +49 30 257679-0
Fax: +49 30 257679-199
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© 2022 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

Beschlussvorlage Rat

14106 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0748/2023 
Freigabedatum 
 09.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erwerb einer Beteiligung an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalauf-
sicht, die erforderlichen 25 Mindestgeschäftsanteile zum reduzierten Nominalpreis von 200 
EUR je Geschäftsanteil an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH zu erwerben und 
beauftragt die Verwaltung, alle im Zusammenhang mit der Beteiligung erforderlichen Verträge 
abzuschließen. 
 
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts-
behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderun-
gen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen 
Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht 
verändert wird.  
 
 
 
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Deutsche Städtetag und der Landkreistag NRW haben per Rundschreiben darüber infor-
miert, dass im Dezember 2016 die bis dato nur mehrheitlich in öffentlichem Gesellschafter-
kreis befindliche „ÖPP Deutschland AG“ in die „PD — Berater der öffentlichen Hand GmbH“ 
umgewandelt worden ist. Seit dem 01.01.2017 liegt die Partnerschaft Deutschland GmbH 
(PD) zu 100 % in den Händen öffentlicher Gesellschafter (Gesellschaftsanteile 77 % Bund, 10 
% Länder, 6 % Kommunen) und wird ausschließlich für die Öffentliche Hand tätig. Die PD hat 
die Funktion einer Öffentlichen Inhouse-Infrastrukturberatungsgesellschaft für Bund, Länder 
und insbesondere Kommunen im Sinne der Vorschläge der BMWi-Expertenkommission „Stär-
kung von Investitionen in Deutschland“. Ihr Angebot erstreckt sich über eine ganzheitliche 
Strategie- und Organisationsberatung sowie die Unterstützung bei der Implementierung kom-
plexer Modernisierungs- und Beschaffungsprojekte der öffentlichen Hand (u.a. Vergabe- und 
Investitionsberatung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen etc.). Über den direkten Kauf von 
Anteilen an der PD GmbH besteht die Möglichkeit, eine Inhouse Fähigkeit herzustellen und 
die Gesellschaft ausschreibungsfrei mit Beratungsleistungen sowie Grundlagenarbeiten zu 
beauftragen. Hiervon haben bisher 11 Bundesländer (darunter NRW) sowie 99 kommunale 
Gesellschafter (darunter die kommunalen Spitzenverbände einschließlich des Deutschen 
Städtetages und zahlreiche Großstädte) Gebrauch gemacht (vgl. die als Anlage beigefügte 
Unternehmenspräsentation ab Folie 8). Daher liegt es nahe, dass entsprechend dem inter-
kommunal verstärkt erfolgenden Vorgehen und den zwischenzeitlich vorliegenden mehrjähri-
gen Erfahrungen mit der „neuen“ PD auch von Seiten der Stadt Köln in Betracht gezogen

3 
werden sollte, von dem für die öffentliche Hand zugeschnittenen Leistungsportfolio unter Be-
rücksichtigung der spezifischen Expertise der PD Gebrauch zu machen.  
I. Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH  
1. Beratungsangebot 
Das Beratungsangebot der PD umfasst alle vom Gesellschafter nachgefragten Beratungs-, 
Management- und Unterstützungsleistungen, insbesondere  
• Strategieberatung,  
• Organisationsberatung,  
• Großprojektemanagement,  
• Steuerung von Vergabeverfahren und Projekten,  
• Investitionsberatung,  
• Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie  
• Mediation  
in den Bereichen Verwaltungsmodernisierung, öffentliche IT, Immobilien/Infrastruktur und Ge-
sundheitswesen. 
 
Das Ziel der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („PD“) ist, eine moderne und stabile 
Verwaltungsarbeit zu unterstützen. Hierzu gehört es, öffentliche Investitionen anzubahnen und 
deren Umsetzung zu begleiten sowie strategische Konzepte und nachhaltige Handlungsoptio-
nen zu entwickeln. Gestützt auf die Beratungstätigkeit seit 2009 ausschließlich für die öffentli-
che Hand verfügt die PD über umfangreiche Erfahrungen in der strategischen sowie Projekt-
beratung öffentlicher Auftraggeber. Dabei bietet die PD neben der umfangreich aufgebauten 
Expertise zu Kooperationsmodellen Beratung in allen Phasen eines Projektlebenszyklus so-
wie mit differenzierten Schwerpunkten nach Tätigkeitsfeldern an. Damit ist für die vielfältigen 
Herausforderungen, denen die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangrei-
ches Beratungsangebot geschaffen. 
Die PD steht ausdrücklich für eine ergebnisoffene Prüfung unabhängig vom gewählten Be-
schaffungs- bzw. Realisierungsansatz, die ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse des 
öffentlichen Auftraggebers erfolgt.  
Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei ein flächendeckendes variantenneutrales Beratungs-
angebot zu allen Beschaffungsvarianten gerade für Kommunen über den kompletten Pro-
jektzyklus von öffentlichen Investitionsvorhaben. Dabei nimmt die Durchführung von Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen, Variantenvergleichen, Eignungstests und Machbarkeitsunter-
suchungen und der strategischen und organisatorischen Beratung für Investitionsvorhaben 
aller Art eine besondere Bedeutung ein. Neben der Beratung soll auch die unmittelbare Schu-
lung von kommunalen Anwendern weiter ausgebaut werden, mit dem Ziel, dass diese eigen-
ständig die erforderlichen Verfahrensschritte durchführen bzw. ggf. erforderliche weitere ex-
terne Planungs- und Beratungsleistungen beschaffen können. In Zusammenarbeit mit ausge-
wählten technischen Rahmenvertragspartnern soll die PD darüber hinaus flächendeckend in 
Deutschland Projektplaner, Projektmanager und Projektsteuerer anbieten, die die Wirtschaft-
lichkeit von Projektansätzen und Beschaffungsalternativen mittels fortzuentwickelnder Re-
chenmodelle für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen umfassend vergleichen und beurteilen 
können. 
Im Bereich Bau und Infrastruktur baut die PD die vorhandene Kompetenz in der wirtschaftlich 
effizienten Strukturierung und Steuerung von Hochbau- und vergleichbaren Infrastrukturbe-
schaffungen auf allen staatlichen Ebenen weiter aus. Die Beratung soll dabei alle Realisie-
rungsvarianten umfassen und den Lebenszyklus von Investitionen in den Fokus nehmen.  
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der PD sind Beratungsleistungen zu IT-Dienstleistungen 
sowie die Strategie- und Organisationsberatung für die gesamte öffentliche Verwaltung bei 
anspruchsvollen Veränderungsprojekten und der Verwaltungsmodernisierung. Ausgehend von 
einer vorgelagerten Strategieberatung umfasst dies sowohl die Konzeption und Umsetzung

4 
von Organisationsmodellen als auch strategische Sourcing-Konzeptionen.  
 
2. Struktur der PD 
Gesellschafter der PD dürfen nach dem Gesellschaftsvertrag nur öffentliche Auftraggeber im 
Sinne des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB sein. Die Struktur der PD wurde speziell so ausgestaltet, 
dass alle Gesellschafter die PD ohne öffentliche Ausschreibung des Auftrages im Wege eines 
vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftragen können.  
Hierzu wurden die sich aus § 108 GWB ergebenden Grundsätze für eine Inhouse-
Beauftragung bei der Konzeptionierung der PD berücksichtigt. So ist durch den Gesellschafts-
vertrag und die Gesellschaftervereinbarung insbesondere dafür Sorge getragen, dass die für 
die Erfüllung des Inhouse-Tatbestands erforderliche Kontrolle der PD durch alle an ihr beteilig-
ten Gesellschafter im Sinne des § 108 Abs. 4 Nr. 1 „gemeinsam“ ausgeübt wird. Kein Gesell-
schafter hat eine derart hervorgehobene Stellung inne, die es ihm erlaubt, die PD allein zu 
kontrollieren.  
Neben der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung sieht der Gesellschaftsver-
trag als weiteres Organ der PD einen obligatorischen Aufsichtsrat vor, dessen Zusammenset-
zung sowie dessen Rechte und Pflichten sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungs-
gesetzes in seiner jeweiligen Fassung, den danach anzuwendenden Vorschriften des Aktien-
gesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bestimmen. Durch die Gesell-
schaftervereinbarung ist sichergestellt, dass allen fünf Gesellschaftergruppen ((1) Bund, (2) 
Länder, (3) Kommunen, (4) öffentlich-rechtliche Körperschaften, (5) Sonstige Öffentliche Auf-
traggeber) im Hinblick auf die von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Aufsichts-
ratsmitglieder jeweils mindestens ein Vorschlagsrecht zusteht (vgl. im Einzelnen den als Anla-
ge beigefügten Gesellschaftsvertrag sowie die als Anlage beigefügte Gesellschaftervereinba-
rung). Insofern sind letztlich alle an der PD als unmittelbare Gesellschafter beteiligten öffentli-
chen Auftraggeber – über Vertreter der jeweiligen Gesellschaftergruppen – im Aufsichtsrat 
vertreten. 
Über die Gesellschafterversammlung steht den Gesellschaftern der PD gegenüber der Ge-
schäftsführung der PD ein umfassendes Weisungsrecht zu. Darüber hinaus verfügt die Ge-
sellschafterversammlung gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl über die Kompetenz, für be-
stimmte Geschäfte der Geschäftsführung bestehende Zustimmungsvorbehalte an sich zu zie-
hen als auch bestimmte – nach dem Gesellschaftsvertrag grundsätzlich dem Aufsichtsrat zu-
stehende – Kompetenzen an sich ziehen.  
Die PD wird umfassend geprüft. Hierfür ist im Gesellschaftsvertrag sichergestellt, dass der 
Jahresabschluss nebst Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handels-
gesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft wird. Die PD unterliegt 
zudem dem Public Corporate Governance Codex (PCGK) des Bundes. Im Rahmen der Ab-
schlussprüfung erfolgt auch die erweiterte Prüfung nach § 53 HGrG. Dem Bundesrechnungs-
hof sind nach § 24 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags die Befugnisse nach § 54 HGrG einge-
räumt worden. D.h. der Bundesrechnungshof hat das Recht, sich im Rahmen seiner Prüfun-
gen nach § 44 HGrG zur Klärung von Fragen bei dem Unternehmen unmittelbar zu unterrich-
ten und zu diesem Zweck den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einzu-
sehen. Dadurch ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Ordnungsgemäßheit der 
Geschäftsführung sichergestellt. Prüfrechte anderer Rechnungsprüfungsbehörden sind daher 
nicht vorgesehen. 
II. Die Beteiligung an der PD 
Mit dem Erwerb der Geschäftsanteile erlangt die Stadt Köln die Stellung eines unmittelbaren 
Gesellschafters der PD mit allen gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten.  
Der Erwerb der Geschäftsanteile erfolgt durch notariellen Geschäftsanteilskauf- und -abtre-
tungsvertrag. 
Die Kosten der Beteiligung belaufen sich auf 200,00 EUR pro Geschäftsanteil d.h. vorliegend 
insgesamt in Höhe von 5000 EUR.  
Es handelt sich um so genannte „gestrippte“ Anteile: D.h, mit diesem Vertrags- und Preismo-
dell trägt der Erwerber kein Kapitalausfallrisiko und kann durch die mit den übertragenen Ge-

5 
sellschaftsanteilen verbundenen Verwaltungs- und Kontrollrechte der PD Aufträge im Wege 
einer Inhouse-Vergabe erteilen, partizipiert aber nicht an dem wirtschaftlichen Erfolg oder 
Misserfolg der PD.  
III. Die Beauftragung der PD  
Im Falle einer möglichen (aber nicht zwingenden) späteren Beauftragung der PD durch ihre 
Gesellschafter erfolgt diese auf zivilvertraglicher Basis. Die Rahmenbedingungen der Beauf-
tragung, insbesondere die Preise, sind in einer Eckpunktevereinbarung für alle Gesellschafter 
gleich festgelegt. Soweit die PD Dritte mit der Erbringung von Leistungen unterbeauftragen 
will, hat sie die Stadt als Auftraggeberin gemäß der Eckpunktevereinbarung hierauf vorher 
hinzuweisen. Der Stadt kann sich im Einzelauftrag vorbehalten, die Beauftragung von Unter-
auftragnehmern durch die PD jeweils nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zuzulassen. 
Die Verwaltung beabsichtigt, von diesem Vorbehaltsrecht Gebrauch zu machen.  
IV. Vorteile einer Beteiligung an der PD 
1. Ausschreibungsfreie Beauftragung der PD  
Die Gesellschafter der PD können die PD im Rahmen eines vergaberechtlich privilegierten 
Inhouse-Geschäfts beauftragen.  
2. Flexible Beauftragung 
Die Gesellschafter sind bei der Beauftragung nicht – wie bei einer Ausschreibung – auf den 
ausgeschriebenen Leistungsumfang beschränkt. Der Gesellschafter kann als Auftraggeber 
vielmehr flexibel und schnell einen Auftrag mit der PD vereinbaren und diesen in Abstimmung 
mit der PD im weiteren Verlauf des Projekts an seine Bedürfnisse anpassen.  
3. Spezialisierung auf die Beratung der öffentlichen Hand 
Die PD ist ausschließlich für die öffentliche Hand und zu weit mehr als 80 Prozent für ihren 
Gesellschafterkreis tätig. Dies vermeidet Interessenkonflikte zu anderen Beratungsmandaten 
und stellt einen großen Erfahrungsschatz bezüglich den speziellen Anforderungen öffentlicher 
Auftraggeber sicher. Aufgabe der PD ist die Beratung ausschließlich im Interesse der öffentli-
chen Hand 
V. Kommunalrechtliche Hinweise 
Der Anteilserwerb ist gemäß § 115 der Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht vorab anzu-
zeigen. 
 VI. Finanzierung 
Die Finanzierung des Erwerb des Geschäftsanteils in Höhe von 5.000 € erfolgt im Teilfinanz-
plan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilfinanzplanzeile 10 – Auszahlungen für den 
Erwerb von Finanzanlagen. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag 
 
Anlage 2 Gesellschaftervereinbarung 
 
Anlage 3 Unternehmenspräsentation

Beratungsverlauf (2)

20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0748/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.03.2023
Erstellt
28.02.2023 10:40