0748/2023
Erwerb einer Beteiligung an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
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Anlage 1 Gesellschaftervereinbarung
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Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Berlin, 27.04.2021 Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 1 von 40 Gesellschaftervereinbarung der PD zwischen Bundesrepublik Deutschland, Land Baden-Württemberg, Land Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen (Land), Freie und Hansestadt Hamburg, Land Hessen, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Niedersachsen, Land Nordrhein-Westfalen, Land Sachsen-Anhalt, Land Schleswig-Holstein, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag e. V., Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V., Stadt Aachen, Kreisstadt Bad Hersfeld, Stadt Barsinghausen, Stadt Bergisch Gladbach, Stadt Brake (Unterweser), Stadt Braunschweig, Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), Stadt Castrop-Rauxel, Stadt Dillenburg, Stadt Dormagen, Stadt Duisburg, Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 2 von 40 Stadt Ennepetal, Stadt Erkrath, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Gelnhausen, Stadt Halle (Westf.), Stadt Hamminkeln, Stadt Heiligenhaus, Stadt Herne, Markt Holzkirchen, Stadt Hünfeld, Stadt Hürth, Stadt Iserlohn, Stadt Kamp-Lintfort, Samtgemeinde Lachendorf, Stadt Langenfeld, Gemeinde Langerwehe, Stadt Lengerich (Westf.), Stadt Leverkusen, Gemeinde Lilienthal, Hansestadt Lüneburg, Stadt Mengen, Gemeinde Merzenich, Stadt Mettmann, Stadt Mönchengladbach, Stadt Monheim am Rhein, Gemeinde Neubiberg, Gemeinde Nörvenich, Stadt Nürnberg, Stadt Oberhausen, Stadt Olpe, Stadt Paderborn, Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 3 von 40 Stadt Papenburg, Stadt Pattensen, Stadt Ratingen, Stadt Recklinghausen, Stadt Remscheid, Stadt Rheinberg, Stadt Schwarzenbek, Gemeinde Seeheim-Jugenheim, Stadt Sehnde, Stadt Solingen, Stadt Taunusstein, Gemeinde Tholey, Stadt Troisdorf, Kreisstadt Unna, Stadt Waren (Müritz), Stadt Wesseling, Stadt Wülfrath, Stadt Würselen, Stadt Wuppertal, Gemeinde Zöllnitz, Burgenlandkreis, Landkreis Celle, Landkreis Dachau, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Görlitz, Kreis Herzogtum Lauenburg, Hochsauerlandkreis, Landkreis Lichtenfels, Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 4 von 40 Main-Taunus-Kreis, Kreis Mettmann, Landkreis Nienburg/Weser, Kreis Ostholstein, Kreis Paderborn, Landkreis Sigmaringen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR, Dataport AöR, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Sächsische Aufbaubank – Förderbank – AöR, Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, PD-Beteiligungsverein „Forschung und Medizin“ e.V., FITKO (Föderale IT-Kooperation) Anstalt des öffentlichen Rechts, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB AöR), Westfälische Hochschule, Republik Zypern, Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V., regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbH, BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH, PD-Beteiligungsverein Kommunale Großkrankenhäuser e. V., jeweils als Gesellschafter der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unter Mitwirkung der Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 5 von 40 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH - die Vorstehenden zusammen auch „Parteien“ und einzeln auch „Partei“ genannt– vom 27.04.2021 Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 6 von 40 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 6 Präambel 7 1 Anwendungsbereich 8 2 Unternehmensziele und -gegenstand 8 3 Corporate Governance der Gesellschaft 9 3.1 Gesellschaftergruppen 9 3.2 Gesellschafterversammlung der Gesellschaft; Stimmrechtsbegrenzung 10 3.3 Anspruch auf Einberufung der Gesellschafterversammlung 11 3.4 Gesellschafterausschuss 11 3.5 Geschäftsführung der Gesellschaft 13 3.6 Aufsichtsrat der Gesellschaft 13 3.7 Beirat 14 3.8 Einsichts- und Auskunftsrechte 14 4 Stimmrechtsvereinbarungen 14 4.1 Anzeigenpflicht für Stimmrechtsvereinbarungen ggü. Gesellschaft 14 4.2 Zulässigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen 14 5 Verfügungen über Geschäftsanteile der Gesellschaft; Beitritt neuer Gesellschafter 15 6 Stellung als öffentlicher Auftraggeber, Einziehung 15 6.1 Anzeigepflicht 15 6.2 Einziehungsgründe 16 6.3 Ordentliche Kündigung durch Gründungsgesellschafter 16 7 Inkrafttreten; Vertragslaufzeit 16 8 Mitteilungen 17 9 Verschiedenes; Schlussbestimmungen 17 9.1 Kosten 17 9.2 Schriftform 17 9.3 Keine Gesellschaft 18 9.4 Salvatorische Klausel 18 9.5 Schiedsverfahren 18 Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 7 von 40 Präambel (A) Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deut- schen Rechts mit Sitz in Berlin, geschäftsansässig: Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 182217 B („ Gesellschaft“). Sie ist durch formwechselnde Umwandlung der ÖPP Deutschland AG mit damaligem Sitz in Berlin, ehe- mals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 116514 B ent- standen. Die Parteien sind – mit Ausnahme der Gesellschaft – die Gesellschafter der Gesellschaft. (B) Die Gesellschaft berät die öffentliche Hand und ausländische Staaten in allen Phasen des Beschaf- fungsprozesses. Hierbei soll die Gesellschaft ihre Arbeit als Beratungsunternehmen für die öffent- liche Hand künftig als Inhouse -fähige Gesellschaft anbieten können. Hierzu muss sie den Umfang ihrer Tätigkeit für Auftraggeber außerhalb des Gesellschafterkreises auf das gemäß § 108 GWB (in der jeweils gültigen Fassung) zulässige Maß begrenzen. (C) Zur Regelung ihrer Verhältnisse untereinander und um zu gewährleisten, dass die Gesellschaft künf- tig von allen Gesellschaftern im Wege der Inhouse-Vergabe beauftragt werden kann, schließen die Gesellschafter die vorliegende Gesellschaftervereinbarung ab. (D) Es ist beabsichtigt, einen möglichst großen Kreis öffentlicher Auftraggeber, insbesondere aus dem kommunalen Bereich als mögliche Auftraggeber zu erreichen. Hierzu ist beabsichtigt, dass der Bund, und zukünftig die Gesellschaft selbst, Geschäftsanteile aus seinem bzw. ihrem Besitz an wei- tere öffentliche Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB (in der jeweils gültigen Fassung) („öffentliche Auf- traggeber“) bzw. an Vereine, deren Mitglieder ausschließlich öffentliche Auftraggeber sind, veräu- ßert. Dabei ist es e ssentiell, dass alle künftigen Gesellschafter der Gesellschaft dieser Gesellschaftervereinbarung beitreten. Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 8 von 40 1 Anwendungsbereich Diese Gesellschaftervereinbarung gilt für sämtliche Geschäftsanteile, die die Parteien ge- genwärtig oder künftig an der Gesellschaft halten. 2 Unternehmensziele und -gegenstand 2.1.1 Gesellschaftsvertraglicher Gegenstand des Unternehmens ist die Investitions- und Modernisierungsberatung der öffentlichen Hand, ausländischer Staaten und inter- nationaler Organisationen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen, um die staatlichen Investitions - und Modernisierungsziele mög- lichst wirtschaftlich zu erreichen. 2.1.2 Die Gesellschaft soll ausdrücklich für eine ergebnisoffene Prüfung unabhängig vom gewählten Beschaffungs- bzw. Realisierungsansatz stehen, die ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers erfolgt. Bestehende An- gebote sollen dabei ergänzt, aber nicht verdrängt werden. 2.1.3 Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei ein fläche ndeckendes Varianten-neutrales Beratungsangebot zu allen Beschaffungsvarianten auch gerade für Kommunen über den kompletten Projektzyklus von öffentlichen Investitionsvorhaben sein. Die Gesellschaft erweitert damit ihr Beratungsspektrum um den großen Antei l der öf- fentlichen Investitionsvorhaben, die konventionell realisiert werden. Dabei nimmt die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Variantenvergleichen, Eignungstests und Machbarkeitsuntersuchungen und der strategischen und orga- nisatorischen Beratung für Investitionsvorhaben aller Art eine besondere Bedeu- tung ein. Neben der Beratung soll auch die unmittelbare Schulung von kommunalen Anwendern weiter ausgebaut werden mit dem Ziel, dass diese eigenständig die er- forderlichen Verfahrensschritte d urchführen beziehungsweise gegebenenfalls er- forderliche weitere externe Planungs - und Beratungsleistungen beschaffen kön- nen. In Zusammenarbeit mit ausgewählten technischen Rahmenvertragspartnern soll die Gesellschaft darüber hinaus flächendeckend in Deutschland Projektplaner, Projektmanager und Projektsteuerer anbieten, die die Wirtschaftlichkeit von Pro- jektansätzen und Beschaffungsalternativen mittels fortzuentwickelnder Rechen- modelle für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen umfassend vergleichen und beur- teilen können. 2.1.4 Im Bereich Bau und Infrastruktur soll die vorhandene Kompetenz in der wirtschaft- lich effizienten Strukturierung und Steuerung von Hochbau-Großprojekten und ver- gleichbaren komplexen Infrastrukturbeschaffungen auf allen staatlichen Ebenen ausgebaut und um Kompetenzen bei der Begleitung von kommunalen (ggf. kleine- ren) Projekten erweitert werden. Die Beratung soll dabei alle Realisierungsvarian- ten umfassen und den Lebenszyklus von Investitionen in den Fokus nehmen. Dazu Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 9 von 40 zählen auch Projekte von anspruchsvollen Verwaltungs- und Kulturbauten, im Ge- sundheitswesen und im Forschungs- und Bildungsbereich, namentlich Investitionen im Universitäts- und Krankenhausbau und im Bereich der medizintechnischen Aus- stattung. Dabei wird auch eine möglichst weitgehende Kooperation mit den Infra- struktur- und ÖPP -Kompetenzzentren (im Bund -Länder-Netzwerk) und den För- derbanken (auch im Sinne eines föderalen Subsidiaritätsprinzips) angestrebt. Die Gesellschaft soll weiterhin die Funktion als ÖPP-Kompetenzzentrum behalten. Die Gesellschafter werden ihren Einfluss auf die Gesellschaft dahingehend ausüben, dass die Gesellschaft auf entsprechenden Wunsch eines Landes eine Kooperation über die Beratung von Kommunen zu Infrastrukturprojekten mit diesem vereinbart. Eine solche Kooperation ist zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Land in- dividuell zu vereinbaren. Ein weiterer besonderer Aufgabenschwerpunkt der Ge- sellschaft ist zudem der weitere Ausbau des Bereichs IT/Dienstleistungen zu einem Strategie- und Organisationsberater für die gesamte öffentliche Verwaltung auch im internationalen Raum bei anspruchsvollen Veränderungsprojekten in den Berei- chen Strategie und Organisation. Ausgehend von einer vorgelagerten Strategiebe- ratung umfasst dies sowohl die Konzeption und Umsetzung von Organisationsmo- dellen als auch strategische SourcingKonzeptionen. Das Angebot des Bereichs IT/Dienstleistungen wird künftig das gesamte Spektrum der Strategie- und Organi- sationsberatung abdecken, die exklusiv und interdisziplinär und mit aufgabenkriti- schen und organisatorischen Fragestellungen zu Modernisierungsansätzen der Ver- waltung erbracht wird. 2.1.5 Die Notwendigkeit einer strategischen Ve rwaltungsmodernisierung trifft sowohl den Bund als auch Länder und Kommunen, insbesondere auch aufgrund der immer stärkeren Fokussierung auf Kernaufgaben sowie der absehbaren Schwierigkeit, junge Talente für die Verwaltung zu gewinnen und der deshalb erforderlichen stei- genden Inanspruchnahme von Marktangeboten. Strategie- und Organisationsbera- tung adressiert vor alle m Effizienzsteigerungen, Verwaltungsmodernisierung, auf- gabenkritische Projektansätze und die am Markt orientierte Erbringung von Querschnittfunktionen oder Unterstützungsleistungen. Hierbei sind Kooperationen eine wichtige Handlungsalternative, um die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu stei- gern und einer zunehmenden Aufgabenfülle gerecht werden zu können. 3 Corporate Governance der Gesellschaft 3.1 Gesellschaftergruppen 3.1.1 Um sicherzustellen, dass alle Gesellschafter in den Organen der Gesellschaft ver- treten sind, werden die Gesellschafter in Gesellschaftergruppen zusammengefasst. Bis auf weiteres werden die folgenden Gesellschaftergruppen gebildet: Gruppe 1: Bundesrepublik Deutschland; Gruppe 2: Länder; Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 10 von 40 Gruppe 3: Kommunen und Kommunalverbände und Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft bündeln („Kommunale Gesellschaf- ter“); Gruppe 4: Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des ö ffentlichen Rechts und Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft bün- deln („Öffentlich-rechtliche Körperschaften“); Gruppe 5: Sonstige öffentliche Auftraggeber (insbesondere Unternehmen der öf- fentlichen Hand), ausländische Staaten und internationale Organisatio- nen, und Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Ge sell- schaft bündeln („Sonstige öffentliche Auftraggeber“). 3.1.2 Gesellschafter, die einer Gesellschaftergruppe angehören, üben ihre Rechte zur Entsendung und Abberufung von Mitgliedern des Gesellschafterausschusses und die Vorschlagsrechte nach Ziffer 3.6 (durch gemeinsame Erklärung oder Mehr- heitsbeschluss innerhalb der Gesellschaftergruppe) aus. 3.2 Gesellschafterversammlung der Gesellschaft; Stimmrechtsbegren- zung 3.2.1 Die Gesellschafter beschränken die Ausübung ihrer Stimmrechte in und außerhalb der Gesellschafterversammlung gemäß dieser Ziffer 3.2, um die Inhouse -Fähigkeit der Gesellschaft für jeden (auch mittelbaren) Gesellschafter zu ermöglichen. Soweit durch Veränderungen des Gesellschafterkreises, gerichtliche Entscheidun- gen oder gesetzgeberische Veränderungen eine Anpassung der nachfolgenden Stimmrechtsbeschränkungen erforderlich wird, um die InhouseFähigkeit der Ge- sellschaft für jeden (auch mittelbaren) Gesellschafter zu ermöglichen, verpflichten sich alle Parteien, die erforderlichen Änderungen dieser Vereinbarung vorzuneh- men. 3.2.2 Die Parteien als sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft verpflichten sich abwei- chend von dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, ihr Stimmrecht bei Beschlüs- sen der Gesellschafter in und außerhalb der Gesellschafterversammlung nur in fol- gendem Umfang auszuüben: a) Das Stimmrecht eines Gesellschafters, der mehr als 45 Prozent der Geschäfts- anteile an der Gesellschaft hält, wird auf 45 Prozent der auf alle Geschäftsan- teile entfallenden Stimmen begrenzt. b) Die nach einer Begrenzung gemäß Ziffer 3.2.2.a verbleibenden 55 Prozent der Stimmen werden auf alle übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäfts- anteile zueinander pro rata verteilt. Spitzen werden abgerundet. c) Sollte das Stimmrecht eines Gesellschafters gemäß Ziffer 3.2.2.a begrenzt sein und würde ein anderer Gesellschafter oder eine Gesellschaftergruppe gemäß Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 11 von 40 Ziffer 3.1 dieser Gesellschafterversammlung nach Verteilung der verbleiben- den Stimmen gemäß Ziffer 3.2.2.b. die gleiche oder eine höhere Anzahl an Stimmen als der begrenzte Gesellschafter erhalten, so erhöhen sich die Stim- men des in seinem Stimmrecht begrenzten Gesellschafters, dass er ebenso viele Stimmen hat wie dieser andere Gesellschafter bzw. diese andere Gesell- schaftergruppe. Sodann werden die Stimmen aller Gesellschafter pro rata so herabgesetzt, dass die Gesamtzahl der Stimmen der Gesamtzahl der Stimmen nach dem Gesellschaftsvertrag entspricht. Spitzen sind abzurunden. d) Eine Stimmrechtbegrenzung gemäß Ziffer 3.2.2.a erfolgt nicht, wenn zwei Ge- sellschaftern oder Gesellschaftergruppen jeweils mehr als 45 Prozent, aber weniger als 50 Prozent der Geschäftsanteile gehören. e) Etwaige eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft sind bei der Berechnung der Stimmrechte bzw. Geschäftsanteile für diese Ziffer 3.2.2 nicht zu berücksichti- gen. f) Die Berechnung der Stimmrechte gemäß dieser Ziffer 3.2.2 erfolgt gemäß der Gesellschafterliste der Gesellschaft mit dem Stand von zwei Tagen vor Beginn der jeweiligen Beschlussfassung in oder außerhalb einer Gesellschafterver- sammlung. g) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Stimmrechtsbegrenzungen werden die Gesellschafter insbesondere Entscheidungen im Sinne des § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG (Hinwegsetzungsbeschlüsse) mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen treffen. Sollte von Gesetzes wegen eine höhere Mehrheit erforder- lich sein, so werden die Gesellschafter ihr Stimmverhalten entspr echend ab- stimmen, sofern mindestens eine einfache Mehrheit für die Fassung eines Hin- wegsetzungsbeschlusses stimmt. 3.2.3 Die Stimmrechtsbegrenzung nach dieser Ziffer 3.2.2 gilt nicht für Beschlüsse über die Auflösung und Ausschüttung von den zum 31.12.2016 im festgestellten Jahres- abschluss ausgewiesenen und durch Barmittel der Gesellschaft gedeckten Rückla- gen. 3.3 Anspruch auf Einberufung der Gesellschafterversammlung Abweichend von § 17 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist eine Gesellschafterversammlung auch dann einzuberufen, wenn Gesellschafter, deren Anteile zwar nicht die Schwelle des § 17 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags erreichen, aber die Mehrheit in mindestens zwei Gesellschaftergrup- pen gemäß Ziffer 3.1 bilden, die Einberufung verlangen. 3.4 Gesellschafterausschuss 3.4.1 Die Gesellschafter sind sich darüber einig, dass angesichts ihrer hohen und künftig steigenden Anzahl ein besonderes Bedürfnis an Koordination, Information und Vor- bereitung für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer jeweiligen gesellschaftsver- Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 12 von 40 traglichen Rechte besteht. Vor diesem Hintergrund errichten die Gesellschafter ei- nen beratenden und vorbereitenden Gesellschafterausschuss nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. 3.4.2 Der Gesellschafterausschuss hat insgesamt bis zu 10 feste Mitglieder. Jede Gesell- schaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1. ist berechtigt, bis zu zwei natürliche Personen als Mitglieder des Gesellschafterausschusses zu bestimmen. Für den Fall der Ver- hinderung eines Mitgliedes des Gesellschafterausschusses kann die entsendungs- berechtigte Gesellschaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1 einen Vertreter bestimmen . Die Mitglieder des Gesellschafterausschusses und ihre Vertreter dürfen nicht zu- gleich Mitglieder der Geschäftsführung und/ oder des Aufsichtsrats der Gesell- schaft sein. Jedes Mitglied des Gesellschafterausschusses bzw. sein Vertreter kann von der entsendungsberechtigten Gesellschaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1. jeder- zeit abberufen und durch ein neues Mitglied bzw. einen neuen Vertreter ersetzt werden. Die Entsendung oder Abberufung eines Mitgliedes des Gesellschafteraus- schusses bzw. des Vertreters ist durch die Gesellschaftergruppe gemäß Ziffer 3.1.1. allen anderen Gesellschaftern schriftlich bekannt zu geben. 3.4.3 Der Gesellschafterausschuss tritt – soweit zeitlich möglich – spätestens eine Woche vor jeder Aufsichtsratssitzung und/oder jeder Gesellschafterversammlung der Ge- sellschaft oder binnen acht Tagen auf schriftliches Verlangen unter Angabe des Ein- berufungsgrundes eines seiner Mitglieder am Sitz der Gesellschaft zusammen. Die Mitglieder des Gesellschafterausschusses können auch im Wege der Videokonfe- renz oder Telefonkonferenz teilnehmen, sofern den Gesellschaftern die techni- schen Möglichkeiten hierzu zur Verfügung stehen. Sie erhalten von der Geschäfts- führung die notwendigen Unterlagen zur Vorbereitung übersandt. 3.4.4 Den Gesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrats steht es frei, an den Sitzungen des Gesellschafterausschusses teil- zunehmen, wenn die Gesellschafterversammlung dem nicht widerspricht. 3.4.5 Die Gesellschafter stellen klar, dass die gesellschaftsvertraglichen Zuständigkeiten von Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung durch die Er- richtung des beratenden und vorbereitenden Gesellschafterausschusses unberührt bleiben. 3.4.6 Die Gesellschafter sind sich einig, dass die Mitglieder des Gesellschafterausschusses keine Vergütung und keinen Ersatz der Reisekosten durch die Gesellschaft erhalten. Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 13 von 40 3.5 Geschäftsführung der Gesellschaft Die Gesellschafter werden ihren Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft die Vorgaben für die Inhouse -Vergabe gemäß § 108 Abs. 4 und 5 GWB (in der jeweils gültigen Fassung) einhält und die Geschäftsführung hierzu anweisen. 3.6 Aufsichtsrat der Gesellschaft 3.6.1 Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht künftig aus fünfzehn Mitgliedern. Die Par- teien sind sich einig, dass von den durch die Gesellschafterversammlung zu wäh- lenden Aufsichtsratsmitgliedern (Anteilseignervertreter) a) ein (1) Mitglied auf Vorschlag des beteiligungsführenden Ressorts des Bun- des (die bis zu drei aufgrund § 9 Abs. 2 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags n.F. vom Bund zu entsendenden Mitglieder des Aufsichtsrats bleiben unberührt); b) zwei (2) Mitglieder auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 2; c) zwei (2) Mitglieder auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 3; d) ein (1) Mitglied auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 4; e) ein (1) Mitglied auf Vorschlag der Gesellschaftergruppe 5; mit einfacher Mehrheit zu wählen sind. Die Gesellschafter sind sich einig, dass die Zusammensetzung der Anteilseignerver- treter im Aufsichtsrat verändert werden soll, wenn es für die interessengerechte Vertretung der Gesellschaftergruppen erforderlich ist. Die Gesellschafter werden die Zusammensetzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat jeweils zwei Jahre nach deren regulärer (Neu-)Wahl überprüfen. 3.6.2 Die Parteien werden ihr Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung bei der Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gemäß den nach Ziffer 3. 6.1 ge- machten Vorschlägen ausüben. 3.6.3 Ziffern 3.6.1 und 3.6.2 gelten auch für die Neuwahlen und erneute Bestellungen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Die Gesellschafter bzw. Gesellschaftergrup- pen sind jeweils berechtigt, die Abberufung der von ihnen vorgeschlagenen Anteils- eignervertreter im Aufsichtsrat zu verlangen, und die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall in der Gesellschafterversammlung für die Abberufung zu stimmen. 3.6.4 Die Parteien werden die Vorschläge für die Wahl zum Aufsichtsrat vorab beraten mit dem Ziel, Einvernehmen über geeignete Kandidaten zu erzielen. Sofern es nicht zu einer Einigung kommt, bleibt es bei der vorgenannten Regelung für die Beset- zung. 3.6.5 Die Parteien sind sich einig, dass die jährliche Vergütung jedes Aufsichtsratsmit- glieds EUR 3.600 nicht übersteigen soll. Die Parteien werden ihr Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung bei der Festsetzung der Vergütung entsprechend aus- üben. Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 14 von 40 3.7 Beirat Die Parteien sind sich einig, dass bei der Gesellschaft ein Unternehmensbeirat gem. § 8 des Ge- sellschaftsvertrags eingerichtet werden soll. Der Unternehmensbeirat soll den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung in folgenden Bereichen beratend unterstützen: — Ermittlung und Evaluierung von weiteren Bereichen der qualitativen Verbesserung der Bereitstellung öffentlicher Investitionen, — technische und wissenschaftliche Neuerungen, — neue Marktangebote von Leistungserbringern und deren Geeignetheit für die Verbesse- rung öffentlicher Investitionen, — Öffentlichkeitsarbeit zur wirtschaftlichen Umsetzung von öffentlichen Investitions - und Modernisierungsvorhaben unabhängig von der Beschaffungsvariante. Aufsichtsrat und Geschäftsführung sind berechtigt, dem Beirat hierzu Fragen beziehungsweise Themen vorzulegen. Der Beirat soll u nter anderem Mitglieder aus der Wirtschaft, der öffentli- chen Verwaltung sowie der Wissenschaft umfassen. Nähere Festlegungen treffen Geschäftsfüh- rung und Aufsichtsrat nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags. 3.8 Einsichts- und Auskunftsrechte Gesellschafter, die Vereinigun gen von ö ffentlichen Auftraggebern sind, sind berechtigt, Infor- mationen, die sie in Ausübung ihrer gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Einsichts- und Auskunftsrechte erlangen, an ihre Mitglieder weiterzugeben, soweit diese Auftraggeber der Ge- sellschaft sind und die Weitergabe zur Ausübung der Kontrolle des betreffenden ö ffentlichen Auftraggebers i. S. d. § 99 GWB erforderlich ist. Informationen in Bezug auf konkrete Aufträge dürfen ohne Zustimmung der Geschäftsführung nur an den öffentlichen Auftraggeber weiterge- geben werden, der den betreffenden Auftrag erteilt hat. Die Empfänger der Information sind zur vertraulichen Behandlung der Information zu verpflichten. 4 Stimmrechtsvereinbarungen 4.1 Anzeigenpflicht für Stimmrechtsvereinbarungen ggü. Gesellschaft Die Parteien verpflichten sich, jegliche Vereinbarungen und sonstige Abstimmungen bezüglich der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Gesellschaft, denen nicht alle Gesellschafter angehören, unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen. 4.2 Zulässigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen 4.2.1 Stimmrechtsvereinbarungen, die über eine Gesellschafterversammlung hinausge- hen, sind der Geschäftsführung anzuzeigen, damit diese prüfen kann, ob durch die Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 15 von 40 Vereinbarung der Status der Gesellschaft als Inhouse-fähige Gesellschaft für alle Gesellschafter gefährdet werden könnte. 4.2.2 Die Gesellschafter verpflichten sich, Vereinbarungen oder Abstimmungen über die Ausübung von Stimmrechten unverzüglich auf Verlangen der Geschäftsführung der Gesellschaft aufzuheben, es sei denn, dass durch die Ver einbarung der Status als Inhouse-fähige Gesellschaft für alle Gesellschafter nachweislich nicht gefährdet wird. 5 Verfügungen über Geschäftsanteile der Gesellschaft; Bei- tritt neuer Gesellschafter 5.1.1 Die Gesellschafter verpflichten sich, unabhängig von den gesellschaftsvertraglichen Verfügungsbeschränkungen, Geschäftsanteile nicht an natürliche oder juristische Personen oder Personengruppen zu übertragen, die keine ö ffentlichen Auftragge- ber sind, oder ihre Geschäftsanteile mit Rechten solcher Personen zu belasten oder zugunsten solcher Personen in sonstiger Weise zu verfügen. 5.1.2 Bei Veräußerung von Geschäftsanteilen ist sicherzustellen, dass der Erwerber spä- testens mit Wirkung zum Übergang der Geschäftsanteile dieser Gesellschafterver- einbarung formwirksam beigetreten ist. Entsprechendes gilt im Fall von Kapital- maßnahmen der Gesellschaft oder der Veräußerung eigener Anteile durch die Gesellschaft. 5.1.3 Für den Fall, dass der Bund oder die Gesellschaft gemäß den vorstehenden Vor- schriften und § 25 de s Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft Geschäftsanteile an der Gesellschaft veräußert, erteilen die anderen Parteien bereits hiermit ihre Zu- stimmung zu der Verfügung und dazu, dass der jeweilige Erwerber der Geschäfts- anteile dieser Gesellschaftervereinbarung in der im Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Fassung beitritt. 5.1.4 Ein in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 5 beigetretener Erwerber gilt uneinge- schränkt als Partei und Gesellschafter im Sinne dieser Gesellschaftervereinbarung. 6 Stellung als öffentlicher Auftraggeber, Einziehung 6.1 Anzeigepflicht Die Parteien sind sich einig, dass es für die Erbringung von Leistungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach den Grundsätzen der „Inhouse -Vergabe“ unabdingbar ist, dass alle Gesell- schafter der Gesellschaft öffentliche Auftraggeber sind. Die Parteien verpflichten sich daher, der Gesellschaft [und den übrigen Gesellschaftern] umgehend anzuzeigen, wenn Umstände auftre- ten, die zum Verlust der Stellung des jeweiligen Gesellschafters als ö ffentlicher Auftraggeber Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 16 von 40 führen könnten, insbesondere Gesetzesänderungen, Gerichtsurteil z. B. in Vergabesachen, (Teil- )Privatisierungen, formwechselnde Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge. 6.2 Einziehungsgründe 6.2.1 Jeder Gesellschafter stimmt bereits jetzt der Einziehung seiner Geschäftsanteile zu für den Fall, das s er diese Gesellschaftervereinbarung kündigt. Er wird in diesem Fall seine Zustimmung unverzüglich auf schriftliche Aufforderung durch die Ge- schäftsführung oder einen Mitgesellschafter gegenüber der Gesellschaft schriftlich erklären. 6.2.2 Die Parteien sind sich einig, dass die folgenden Fälle einen wichtigen Grund für ei- nen Ausschluss aus der Gesellschaft und die Einziehung der Geschäftsanteile dar- stellen: a) Wiederholte oder nachhaltige Verletzung der Vertraulichkeit von Informatio- nen nach § 395 AktG trotz Abmahnung, wobei die Informationsweitergabe nach Ziffer 3.8 keine Pflichtverletzung darstellt; b) Grober Missbrauch der Gesellschafterstellung, insbesondere in Bezug auf die Verletzung der Vertraulichkeit der Beratung Dritter; c) Vorsätzliche öffentliche Herabsetzung der Gesellschaft, ihrer Organe und de- ren Mitglieder sowie ihrer Tätigkeit. 6.3 Ordentliche Kündigung durch Gründungsgesellschafter 6.3.1 Die Gesellschafter, die bereits bei Wirksamwerden der formwechselnden Umwand- lung der Gesellschaft Aktionäre der ÖPP Deutschland AG waren, mit Ausnahme des Bundes, haben das Recht, den Austritt aus der Gesellschaft zu erklären und die Ein- ziehung ihrer bei Umwandlung der Gesellsch aft gehaltenen Geschäftsanteile zu verlangen. 6.3.2 Das Verlangen nach Ziffer 6.3.1 ist schriftlich gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaft zu erklären. Die Gesellschafter werden dafür sorgen, dass das Schrei- ben allen Gesellschaftern in Kopie übermittelt wird. Die Einziehung der Geschäfts- anteile ist spätestens in der nächsten auf den Eingang des Einziehungsverlangens bei der Geschäftsführung folgenden ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu beschließen, sofern dies unter Beachtung der E inberufungsfristen möglich ist, sonst in der nächstfolgenden Gesellschafterversammlung. 7 Inkrafttreten; Vertragslaufzeit 7.1.1 Diese Gesellschaftervereinbarung ersetzt alle vorangegangenen schriftlichen, mündlichen und konkludenten Gesellschaftervereinbarungen, Übereinkünfte oder Abreden, insbesondere die Gesellschaftervereinbarungen vom 01.09.2016 und den Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 17 von 40 Vertrag vom 17./20. Dezember 2019. Nebenabreden, schriftlich, mündlich oder konkludent, wurden nicht getroffen. 7.1.2 Diese Gesellschaftervereinbarung tritt in Kraft mit Unterzeichnung durch alle Par- teien. Die Parteien werden sich jedoch so behandeln, als wäre sie bereits mit Ablauf der Gesellschafterversammlung am 27. April 2021 in Kraft getreten. 7.1.3 Diese Gesellschaftervereinbarung endet am 31. Dezember 202 6. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Laufzeit der Gesellschafter- vereinbarung verlängert sich nach dieser Zeit automatisch um jeweils weitere fünf (5) Jahre, wenn die Gesellschaftervereinbarung nicht mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Jahr zum Laufzeitende gekündigt wird. Im Fall der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaftervereinbarung aus und die Verein- barung wird durch die nicht kündigenden Gesellschafter fortgesetzt. 7.1.4 Jede Partei scheidet aus dieser Gesellschaftervereinbarung aus, wenn sie keine Ge- schäftsanteile an der Gesellschaft mehr hält. Dies gilt nicht für die Bestimmungen der Ziffer 9.5, die auch nach Beendigung der Gesellschaftervereinbarung weitergilt. 8 Mitteilungen Alle rechtsgeschäftl ichen Erklärungen und Mitteilungen („ Mitteilungen“) im Zusammenhang mit dieser Gesellschaftervereinbarung bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle Beur- kundung oder eine andere Form durch zwingendes Recht oder diese Vereinbarung vorgeschrie- ben ist. Der Schriftform genügt eine Übermittlung per Telefax oder ein Briefwechsel, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlung. Die elektronische Form (z. B. E-Mail) ersetzt die Schriftform nicht. Sie sind an die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der Gesellschafter zu richten. Mitteilungen an die Gesellschaft selbst sind an die Geschäftsführung zu richten. 9 Verschiedenes; Schlussbestimmungen 9.1 Kosten Die Kosten, die den Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Gesellschafterverein- barung entstanden sind und entstehen, trägt jede Partei selbst. 9.2 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser Gesellschaftervereinbarung bedürfen der Schriftform, so- weit kein weitergehendes Formerfordernis besteht. Das gilt auch für die Änderung dieser Klau- sel. Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 18 von 40 9.3 Keine Gesellschaft Diese Gesellschaftervereinbarung begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechts- verkehr. 9.4 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkei t der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck dieser Vereinbarung und dem Wil- len der Parteien bei Abschluss dieser Gesellschaftervereinbarung am ehesten entspricht. Ent- sprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken. 9.5 Schiedsverfahren Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Über alle Streitigkeiten, die aus dieser Verein- barung oder im Zusammenhang mit dieser zwischen den Parteien entstehen, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS). Soweit das Schiedsgericht auf die Mitwirkung staatlicher Gerichte angewiesen ist, ist das Landgericht Berlin zuständig. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Berlin. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch. Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 19 von 40 Bundesrepublik Deutschland _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Land Baden-Württemberg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Land Brandenburg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Freie Hansestadt Bremen (Land) _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Freie und Hansestadt Hamburg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 20 von 40 Land Hessen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Land Mecklenburg-Vorpommern _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Land Niedersachsen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Land Nordrhein-Westfalen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Land Sachsen-Anhalt _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 21 von 40 Land Schleswig-Holstein _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Deutscher Städtetag _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Deutscher Landkreistag e. V. _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V. _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Aachen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 22 von 40 Kreisstadt Bad Hersfeld _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Barsinghausen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Bergisch Gladbach _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Brake (Unterweser) _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Braunschweig _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 23 von 40 Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Castrop-Rauxel _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Dillenburg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Dormagen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Duisburg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 24 von 40 Stadt Ennepetal _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Erkrath _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Frankfurt am Main _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Gelnhausen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Halle (Westf.) _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 25 von 40 Stadt Hamminkeln _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Heiligenhaus _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Herne _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Markt Holzkirchen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Hünfeld _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 26 von 40 Stadt Hürth _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Iserlohn _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Kamp-Lintfort _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Samtgemeinde Lachendorf _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Langenfeld _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 27 von 40 Gemeinde Langerwehe _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Lengerich (Westf.) _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Leverkusen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gemeinde Lilienthal _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Hansestadt Lüneburg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 28 von 40 Stadt Mengen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gemeinde Merzenich _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Mettmann _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Mönchengladbach _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Monheim am Rhein _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 29 von 40 Gemeinde Neubiberg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gemeinde Nörvenich _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Nürnberg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Oberhausen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Olpe _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 30 von 40 Stadt Paderborn _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Papenburg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Pattensen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Ratingen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Recklinghausen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 31 von 40 Stadt Remscheid _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Rheinberg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Schwarzenbek _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gemeinde Seeheim-Jugenheim _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Sehnde _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 32 von 40 Stadt Solingen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Taunusstein _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gemeinde Tholey _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Troisdorf _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Kreisstadt Unna _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 33 von 40 Stadt Waren (Müritz) _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Wesseling _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Wülfrath _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Würselen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stadt Wuppertal _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 34 von 40 Gemeinde Zöllnitz _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Burgenlandkreis _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Landkreis Celle _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Landkreis Dachau _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Landkreis Dahme-Spreewald _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 35 von 40 Landkreis Görlitz _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Kreis Herzogtum Lauenburg _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Hochsauerlandkreis _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Landkreis Lichtenfels _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Main-Taunus-Kreis _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 36 von 40 Kreis Mettmann _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Landkreis Nienburg/Weser _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Kreis Ostholstein _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Kreis Paderborn _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Landkreis Sigmaringen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 37 von 40 Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Dataport AöR _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Stiftung Preußischer Kulturbesitz _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 38 von 40 Sächsische Aufbaubank – Förderbank – AöR _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: PD-Beteiligungsverein „Forschung und Medizin“ e.V. _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: FITKO (Föderale IT-Kooperation) Anstalt des öffentlichen Rechts _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 39 von 40 Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB AöR) _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Westfälische Hochschule _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Republik Zypern _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbH _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Gesellschaftervereinbarung Gesellschaftervereinbarung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 27. April 2021 Seite 40 von 40 BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: PD-Beteiligungsverein Kommunale Großkrankenhäuser e. V. _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion: PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH _______________________________________________________ Ort, Datum _______________________________________________________ Name: Funktion:
Anlage 2 Gesellschaftsvertrag
44171 Zeichen
Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Berlin, 11.05.2021 Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 1 von 15 I. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden in diesem Gesellschaftsvertrag durchgehend männli- che Personenbezeichnungen verwendet. Es sind jedoch jeweils Personen aller Geschlechter gemeint. § 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma „PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH“. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. 5. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ÖPP Deutschland AG mit Sitz in Berlin. § 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Investitions - und Modernisierungsberatung der Öffentlichen Hand, ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die die Voraussetzungen eines öffent- lichen Auftraggebers i.S.d. § 99 Nr. 1 bis 3 GWB in seiner je weils gültigen Fassung erfüllen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Durch diese Leistungen sollen die öffent- lichen Stellen unterstützt werden, ihre Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Gesellschaft ist auch Kompetenzzentrum für langfristige Kooperationsmodelle sowohl der Öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen als auch zwischen öffentlichen Verwaltungen sowie für die Weiterentwicklung ihrer Grundlagen und Anwendungsbereiche. 2. Die Interessen des Mittelstandes sind bei der Arbeit der Gesellschaft zu berücksichtigen und zu fördern. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Ge- genstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen. 4. Die Gesellschaft darf keine Finanzkredite gewähren und keine Finanzkredite aufnehmen, wenn durch die Aufnahme des Finanzkredits die Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft insgesamt den Betrag von EUR 10.000.000,- übersteigen, sowie keine Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen oder ähnli- che Haftungen übernehmen. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 2 von 15 § 3 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. II. Stammkapital und Geschäftsanteile § 4 Höhe und Einteilung des Stammkapitals 1. Das Stammkapital der G esellschaft beträgt EUR 2.004.000, - (in Worten: Euro zwei Millionen viertau- send). 2. Das Stammkapital ist eingeteilt in 10.020 Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 1 bis 10.020 im Nennbetrag von jeweils EUR 200,-. 3. Das Stammkapital ist in voller Höhe aufgebracht. 4. Die Einlagen auf die Geschäftsanteile wurden in Höhe von EUR 1.770.000,- im Wege des Formwechsels des bisherigen Rechtsträgers durch das Vermögen der ÖPP Deutschland AG erbracht. III. Geschäftsführung und Vertretung § 5 Zusammensetzung und Geschäftsordnung der Geschäftsführung 1. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. 2. Die Gesellschafterversammlung bestellt die Geschäftsführer, beruft sie ab und bestimmt ihre Zahl. Die Gesellschafterversammlung kann einen Sprecher der Geschäftsführung sowie einen stellvertretenden Sprecher der Geschäftsführung ernennen und aus dieser Funktion abberufen. Die Bestellung erfolgt im Fall der Erstbestellung auf höchstens 3 Jahre, eine wiederholte Bestellung ist auf höchstens 5 Jahre zulässig. 3. Die Gesellschafterversammlung kann den Aufsichtsrat zur Bestellung, Abberufung bzw. Ernennung wi- derruflich ermächtigen. 4. Abschluss, Änderung und Beendigung von Anstellungs- und Ruhegehaltsverträgen mit den Mitgliedern der Geschäftsführung, einschließlich der Vergütung erfolgen nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat durch dessen Vorsitzenden. Die Geschäftsführer dürfen Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung des Auf- sichtsrats übernehmen. Gegenüber den Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch den Aufsichts- ratsvorsitzenden vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Gesellschafter- versammlung die vorstehenden Kompetenzen an sich ziehen und anstelle des Aufsichtsrats wahrnehmen. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 3 von 15 5. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen. Der von der Geschäfts- führung zu erstellende Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsführung bedarf der Zustimmung des Auf- sichtsrates. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Gesellschafterversammlung die vorstehenden Kompetenzen an sich ziehen und anstelle des Aufsichtsrats wahrnehmen. § 6 Vertretung Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. § 7 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung leitet die Gesellschaft vorbehaltlich der Rechte der anderen Gesellschaftsorgane in eigener Verantwortung. Die Geschäftsführung ist dabei an die geltenden Gesetze und diesen Gesell- schaftsvertrag sowie an die gesellschaftsvertragsgemäß gefassten Beschlüsse des Aufsichtsrates und die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. 2. Die Mitglieder der Geschäftsführung tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäfts- führung. Dabei führt jedes Mitglied der Geschäftsführung den ihm durch die Geschäftsordnung zuge- wiesenen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. 3. Die Geschäftsführung bedarf zur Vornahme der folgenden Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsra- tes: a. Aufnahme neuer Geschäftszweige im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrags oder Aufgabe vorhan- dener Tätigkeitsgebiete; b. Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen; c. Errichtung, Verlegung und Aufhebung von Betriebsstätten; d. Erwerb und Gründung anderer Unternehmen; Erwerb und Verä ußerung von Beteiligungen an an- deren Unternehmen sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an einer Kapitaler- höhung gegen Einlagen; e. Abschluss, wesentliche Änderung oder Aufhebung von Unternehmensverträgen; f. Investitionen, deren Kosten im Einzelfall eine vom Aufsichtsrat festzulegende Grenze übersteigen; g. Aufnahme von Anleihen oder Krediten, wenn durch diese Maßnahme die Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft insgesamt den Betrag von EUR 1.000.000,- übersteigen; h. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten; i. Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, Abschluss von Vergleichen und der Erlass von Forderungen, sofern der durch Vergleich gewährte Nachlass oder der Nennwert erlasse- ner Forderungen einen vom Aufsichtsrat festzulegenden Betrag übersteigt; Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 4 von 15 j. wesentliche Geschäfte der Gesellschaft mit Mitgliedern der Geschäftsführung sowie diesen persön- lich nahestehenden Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, soweit die Gesellschaft in diesen Fällen nicht ohnehin durch den Aufsichtsrat vertreten wird; k. Bestellung von Prokuristinnen und Prokuristen; Einzelprokura darf nicht erteilt werden, l. Abschluss oder Änderung von Anstellungsverträgen, die Gewährung sonstiger Leistungen und der Abschluss von Honorarverträgen, sofern eine vom Aufsichtsrat festgesetzte Grenze oder die Kün- digungsfrist von einem Jahr überschritten werden; m. Übernahme von Pensionsverpflichtungen sowie Abfindungen bei Dienstbeendigung, sofern diese drei Bruttomonatsgehälter übersteigen; n. Maßnahmen der Tarifbindung oder Tarifgestaltung sowie allgemeine, die gesamte Belegschaft oder einzelne Beschäftigtengruppen betreffende Vergütungs- und Sozialregelungen, insbesondere Bil- dung von Unterstützungsfonds für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, auch in Form von Ver- sicherungsabschlüssen, außerordentliche Zuwendungen jeder Art an die Belegschaft, Gratifikatio- nen, außerdem die Festlegung von Richtlinien für die Gewährung von Reise - und Umzugskostenvergütungen, von Trennungsgeld und für die Benutzung vo n Kraftfahrzeugen. Es wird klargestellt, dass Maßnahmen der Geschäftsführung, die konkrete Leistungen einzelner Mit- arbeiter bei besonderen Erfolgen zusätzlich zu honorieren, sowie die Durchführung von betriebli- chen Veranstaltungen nicht unter diesen Buchstaben n. fallen. 4. Der Aufsichtsrat kann weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus erteilen, soweit er selbst den Zustimmungsvorbehalt errichtet hat. 5. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss weitere Geschäfte und Maßnahmen festlegen, zu deren Vornahme die Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates oder der Ge- sellschafterversammlung bedürfen. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer gegenüber Dritten bleibt unberührt. 6. Über Maßnahmen und Geschäfte, für die Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung eine Ent- scheidung durch die gesamte Geschäftsführung vorschreiben, entscheidet die Geschäftsführung durch Beschluss. Gleiches gilt für Angelegenheiten, die über einen einzelnen Geschäftsbereich hinausgreifen, die nicht einem einzelnen Geschäftsbereich zugewiesen oder zuzuordnen sind und für solche Maßnah- men und Geschäfte eines Geschäftsbereichs, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind. 7. Die Geschäftsführung beschließt, soweit nicht Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung et- was anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sprechers, sofern ein solcher ernannt ist, den Ausschlag. 8. Die Geschäftsführer haben dem Aufsichtsrat entsprechend § 90 AktG zu berichten. Die in § 90 Abs. 1 S. 1 AktG genannten Berichte sind in Textform zu erstatten. § 8 Beirat 1. Die Gesellschaft kann Beiräte mit beratender Funktion bestellen. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 5 von 15 2. Die Mitglieder der Beiräte werden von der Geschäftsführung mit Zustimmung einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen des Aufsichtsrates auf die Dauer von drei Jahren ernannt. Eine Wie- derernennung ist möglich. Jeder Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellver- treter. 3. Die Geschäftsführung legt mit Zustimmung einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen des Aufsichtsrates den Aufgabenbereich und eine Geschäftsordnung für den jeweiligen Beirat fest. Die Beiräte beraten die Geschäftsführung auf deren Verlangen. IV. Aufsichtsrat § 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtsdauer und Amtsniederlegung, Abberufung 1. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Seine Zusammensetzung sowie seine Rechte und Pflichten be- stimmen sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung, den danach anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes und nach den Vorschriften dieses Gesell- schaftsvertrags. 2. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Fünf Mitglieder werden von den Arbeitnehmern gewählt. Die übrigen Mitglieder werden vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes 4 von der Gesellschaf- terversammlung gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland hat, solange sie Gesellschafterin ist, das Recht, je 10% ihrer Beteiligung am stimmberechtigten Stammkapital ein Mitglied, höchstens jedoch drei Mitglieder als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. 3. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterver- sammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Gesellschafterversamm- lung kann für die von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bei deren Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. 4. Gleichzeitig mit den Aufsichtsratsmitgliedern kann die Gesellschafterve rsammlung für die von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder wählen. Sie werden Mitglieder des Aufsichtsrates, wenn Aufsichtsratsmitglieder, als deren Ersatzmitglieder sie gewählt wurden, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des Ausgeschiedenen, so erlischt sein Amt, falls in der nächsten oder übernächsten Gesellschaf- terversammlung nach Eintritt des Ersatzfalls eine Neuwahl für den Ausgeschi edenen stattfindet, mit Beendigung dieser Gesellschafterversammlung, anderenfalls mit Ablauf der restlichen Amtszeit des Ausgeschiedenen. 5. Scheidet ein von der Gesellschafterversammlung gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so soll für dieses in der nächsten Gesellschafterversammlung eine Neuwahl vor- genommen werden, es sei denn, dass für das ausgeschiedene Mitglied ein Ersatzmitglied nachrückt. Die Wahl eines Nachfolgers für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsi chtsratsmitglied er- folgt für den Rest der Amtsdauer des vorzeitig ausscheidenden Mitglieds. 6. Jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt jeweils durch eine an die Geschäfts- führung zu richtende Erklärung in Textform ohne Angaben von Gr ünden unter Einhaltung einer Frist Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 6 von 15 von vier Wochen niederlegen. Aus wichtigem Grund kann die Erklärung mit sofortiger Wirkung erfol- gen. Die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds vor Ablauf seiner Amtszeit durch die Gesellschafter- versammlung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. § 10 Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter 1. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters oder seiner Stellvertreter erfolgt jeweils für die Dauer ihrer Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied. Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschie- denen vorzunehmen. 2. Die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden werden im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellver- treter wahrgenommen. Unter mehreren Stellvertretern gilt die bei ihrer Wahl bestimmte Reihenfolge. Der oder die Stellvertreter haben kein Zweitstimmrecht. § 11 Einberufung des Aufsichtsrats 1. Der Aufsichtsrat hält zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr ab, sofern nicht der Aufsichtsrat beschließt, dass nur eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. Er hat ferner Sitzungen dann abzuhalten, wenn es gesetzlich erforderlich ist oder sonst im Interesse der Gesellschaft geboten erscheint. 2. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens 14 Ta- gen einberufen. Bei der Berechnung der Frist werde n der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form oder in Textform (z.B. Telefax oder E -Mail) an die der Geschäftsführung zuletzt bekannt gegebene Anschrift In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E -Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel einberufen. 3. Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Ist ein Gegenstand der T a- gesordnung nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber nur beschlossen werden, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht. Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, binnen einer vom Vorsitzenden zu bes timmenden angemessenen Frist der Be- schlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sons- tiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel abzugeben. Der Beschluss wird erst wirksam, wenn die abwesenden Aufsichtsratsmitglieder innerhalb der Frist nicht widersprochen oder wenn sie zugestimmt haben. 4. Der Aufsichtsrat kann zur Beratung einzelner Gegenstände Sachverständige, insbesondere Mitglieder eines Beirats, entsprechend § 109 Abs. 1 S. 2 AktG zuziehen. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 7 von 15 § 12 Beschlussfassung 1. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden regelmäßig in Sitzungen gefasst. Beschlussfassungen außer- halb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch mündlich, fern- mündlich, schriftlich, per Telefax, per E -Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikations- mittel, insbesondere per Videokonferenz, erfolgen, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats dieser Art der Abstimmung innerhalb einer vom Vorsitzenden zugleich zu bestimmenden, angemessenen Frist wider- spricht. Für Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten die Vorschriften über den Sitzungsleiter und die Beschlussfassung in Sitzungen sinngemäß. 2. Abwesende Mitglieder des Aufsichtsrats können an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats dadurch teil- nehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Darüber hinaus können sie ihre Stimme während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu bestimmenden angemessenen Frist fernmündlich, per Telefax, per E- Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel abgeben, sofern kein anwesen- des Mitglied des Aufsichtsrats dieser Art der Abstimmung widerspricht. 3. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitgl ieder, aus denen der Auf- sichtsrat zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Als Teilnahme in diesem Sinne gilt auch die Stimmenthaltung. 4. Soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine größere Mehrheit bestimmt, bedürfen Beschlüsse des Auf- sichtsrates der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten nicht als ab- gegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag; das gilt auch bei Wahlen. Falls kein Vorsitzender ernannt ist oder der Vorsitzende sich nicht an der Abstimmung beteiligt, gilt bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt. 5. Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Der Vorsitzende ist ermächtigt, Erklärungen für den Aufsichtsrat entgegenzunehmen. Ist er verhindert, hat sein Stellvertre- ter diese Befugnisse. 6. Über jede Sitzung des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden zu unter- zeichnen ist. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlung und die Beschlüsse des Aufsichtsrats wiederzu- geben. Die Niederschrift ist allen Mitgliedern des Aufsichtsrats unverzüglich zuzuleiten. Beschlüsse au- ßerhalb von Sitzungen werden vom Vorsitzenden schriftlich festgehalten und allen Aufsichtsratsmit- gliedern zugeleitet. § 13 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestim- mungen dieses Gesellschaftsvertrags. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 8 von 15 § 14 Ausschüsse 1. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen in seiner Geschäftsordnung oder durch besonderen Beschluss Aufgaben und Befugnis se übertragen. Dem Aufsichtsrat ist regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse zu berichten. 2. Für Aufsichtsratsausschüsse gelten die Bestimmungen der § 11 Abs. 2 und 3, § 12 sowie § 13 sinnge- mäß; die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates kann im Rahmen des Gesetzes Abweichendes anordnen. Bei Abstimmungen und bei Wahlen gibt im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Ausschusses den Ausschlag. Der oder die Stellvertreter haben kein Zweitstimmrecht. § 15 Vergütung des Aufsichtsrats 1. Über die Höhe der jährlichen Vergütung beschließt die Gesellschafterversammlung. Diese Beschlüsse gelten bis zu ihrer Aufhebung oder Änderung. 2. Im Übrigen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates Anspruch auf den Ersatz der ihnen bei der Erfüllung ihres Amtes entstandenen angemessenen Reisekosten und sonstiger Auslagen. 3. Die auf Vergütungen nach Absatz 1 zu entrichtende Umsatzsteuer trägt die Gesellschaft, wenn das Auf- sichtsratsmitglied die Vergütung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes versteuert. V. Gesellschafterversammlung § 16 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung 1. Der Beschlussfassung der Gesellschafter unterliegen alle Angelegenheiten, die nicht durch zwingende Vorschriften des Gesetzes oder durch diesen Gesellschaftsvertrag dem Aufsichtsrat oder der Geschäfts- führung zugewiesen sind, insbesondere a. Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns; b. die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates; c. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung; d. Auswahl und Bestellung der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers e. die Entscheidung über Gesellschaftsvertragsänderungen. 2. Die Gesellschafterversammlung kann Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates gemäß § 7 dieser Ge- sellschaftsvertrag einzeln oder insgesamt durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen an sich ziehen und die jeweilige Zustimmung erteilen oder verweigern. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 9 von 15 3. Die Gesellschafterversammlung kann der Geschäftsführung ferner Weisungen erteilen. Weisungen be- dürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. § 17 Ort und Einberufung der Gesellschafterversammlung 1. Die Gesellschafterversammlung findet in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. 2. Die Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführung einberufen. Der Aufsichtsrat hat die Gesellschafterversammlung einzuberufen, sofern das Wohl der Gesellschaft es fordert. Das auf Ge- setz beruhende Recht anderer Organe und Personen, die Gesellschafterversammlung einzuberufen , bleibt unberührt. 3. Die Einberufung erfolgt durch gewöhnlichen Brief, durch Telefax oder per E-Mail an jeden Gesellschaf- ter unter der der Gesellschaft zuletzt mitgeteilten Anschrift bzw. Telefaxnummer oder E -Mail-Adresse unter Angabe von Ort, Tag, Zeit un d Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen; bei Eilbedürftigkeit kann die Einberufung mit angemessen kürzerer Frist erfolgen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Bekanntmachung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet. 4. Eine Gesellschafterversammlung findet einmal pro Kalenderhalbjahr statt. Die gesetzlichen Fristen nach Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung bleiben unberührt. Die Gesellschafter- versammlung kann durch Beschluss die Anzahl der Gesellscha fterversammlungen auf zwei pro Kalen- derhalbjahr erhöhen. Darüber hinaus sind außerordentliche Gesellschafterversammlungen einzuberu- fen, wenn dies nach diese m Gesellschaftsvertrag, den gesetzlichen Bestimmungen oder im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder von Gesellschaftern, die zusammen mindestens 10% der Stimm- rechte oder Geschäftsanteile innehaben, verlangt wird. § 50 GmbHG bleibt unberührt. 5. Die Beschlüsse der Gesellschaft werden grundsätzlich in Gesellschafterversammlungen gefasst. Sie kön- nen auch schriftlich oder durch Telefax, fernmündlich bzw. per Videokonferenz oder per E -Mail mit PDF-Datei mit Unterschrift der Gesellschafter im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sämtliche Ge- sellschafter der vorgeschlagenen Abstimmungsart zustimmen oder sich an der Abstimmung beteiligen. Die Nichtbeantwortung der Aufforderung zur schriftlichen Stimmabgabe innerhalb der gesetzten Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, gilt als Zustimmung zum Verfahren. Eine kombinierte Be- schlussfassung, bei der ein Teil der Stimmen in der Versammlung und ein Teil der Stimmen auf anderem Weg, insbesondere schriftlich, fernmündlich bzw. per Videokonferenz, durch Telefax oder per E -Mail abgegeben werden, ist unter denselben Voraussetzungen zulässig. § 18 Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Stimmrecht 1. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich, durch Te- legramm, oder Telefax zu erteilen. 2. Die Übermittlung einer Vollmacht auf sonstigem elektronischem Wege ist grund sätzlich ausgeschlos- sen, auch wenn ein Verfahren gewählt wird, das die Schriftform ersetzt. Die Geschäftsführung kann jedoch in der Einladung zur Gesellschafterversammlung zulassen, dass Stimmrechtsvollmachten der Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 10 von 15 Gesellschafter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch auf elektronischem Wege an die Ge- sellschaft übermittelt werden, sofern ein Verfahren gewählt wird, das die Schriftform ersetzt. 3. Die Vollmacht ist der Gesellschaft vor Beginn der Gesellschafterversammlung vorzulegen und bleibt in ihrer Verwahrung. Für den Widerruf und die Änderung der Vollmacht gelten die vorstehenden Rege- lungen entsprechend. 4. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. § 19 Vorsitz in der Gesellschafterversammlung 1. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter oder ein anderes vom Aufsichtsrat gewähltes Mitglied. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch sein Stellvertreter oder ein anderes Aufsichtsr ats- mitglied den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt, wird der Vorsitzende unter Leitung des an Lebensjahren ältesten anwesenden Gesellschafters bzw. Gesellschaftervertreters durch die Ge- sellschafterversammlung gewählt. 2. Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Ta- gesordnung verhandelt werden sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmung. 3. Der Vorsitzende kann das Frage - und Rederecht der Gesellschafter zeitlich angemessen beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Gesellschafterversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Verhandlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungs- punkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festzusetzen. § 20 Beschlussfassung 1. Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nicht das Gesetz oder diese r Gesell- schaftsvertrag zwingend etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stim- men. Sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt die ein- fache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Stammkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. 2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfäh ig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und min- destens drei Viertel des stimmberechtigten Stammkapitals vertreten sind; Gesellschafter, die an der Versammlung zulässigerweise schriftlich, fernmündlich bzw. per Videokonferenz, durch Telefax oder per E-Mail teilnehmen, zählen mit. Eigene Anteile der Gesellschaft sind für die Bestimmung der Be- schlussfähigkeit außer Betracht zu lassen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, so ist eine zweite Gesell- schafterversammlung mit vierwöchiger Ladungsfrist und gleicher Ta gesordnung einzuberufen. Diese Gesellschafterversammlung ist dann ohne Rücksicht auf das vertretene Kapital beschlussfähig, hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. 3. Beschlüsse über Maßnahmen, die einen mit einem Gesellschafter (oder dessen Anteilseignern oder Mitgliedern) geschlossenen Dienstleistungsvertrag beeinträchtigen können, dürfen nur aus wichtigem Grund gegen die Stimmen des Gesellschafters beschlossen werden. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 11 von 15 4. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. 5. Über die Verhandlungen der Gesel lschafterversammlung und jegliche Beschlüsse der Gesellschafter, auch soweit diese zulässigerweise außerhalb einer Gesellschafterversammlung gefasst werden, ist eine vom Vorsitzenden der Versammlung bzw. – bei Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterv er- sammlung – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder, im Fall seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates zu unterzeichnende Niederschrift aufzuneh- men. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Versammlung bzw. Beschlussfassung, die Teilnehmerin- nen und Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung und die Beschlüsse anzugeben. Ein Verstoß gegen Satz 1 oder 2 macht den Beschluss nicht unwirksam. Jedem Gesellschafter ist eine Abschrift der Sitzungsniederschrift zu übersenden. VI. Jahresabschluss und Gewinnverwendung § 21 Jahresabschluss und Lagebericht 1. Der Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn - und Verlustrechnung nebst Anhang) und der Lagebericht sind von der Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate des laufenden Geschäftsjahres für das vorausgegangene Geschäftsjahr aufzustellen und unverzüglich dem Aufsichtsrat, den Gesellschaftern und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Zugleich hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat den Vor- schlag vorzulegen, den er der Gesellschafterversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns ma- chen will. Für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind die Vor- schriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 2. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Gesell- schafterversammlung zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, der Geschäftsführung zuzuleiten. 3. Die Geschäftsführung hat unverzüglich nach Eingang des Berichtes des Aufsichtsrats die ordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Der Jahres abschluss und der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Gesellschaftern mit der Einladung zu übermitteln. 4. Die Gesellschafterversammlung hat in den ersten acht Monate n des neuen Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen. 5. In der Gesellschafterversammlung, die über den Jahresabschluss beschließt, ist auch über die Entlas- tung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu beschließen. 6. Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung bedürfen der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. 7. Im Jahresabschluss werden die Gesamtvergütungen jedes Mitglieds der Geschäftsführung und jedes Mitglieds des Aufsichtsrats individualisiert und aufgegliedert nach den einzelnen Bestandteilen ausge- wiesen. Von der Möglichkeit des Verzichts auf die Angaben zur Vergütung nach § 286 Abs. 4 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 12 von 15 § 22 Gewinnverwendung 1. Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jah- resabschluss ergebenden Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns. 2. Die Verteilung des Jahresergebnisses unter den Gesellschaftern erfolgt nach dem Verhältnis der Nenn- beträge der Geschäftsanteile, wenn nicht die Gesellschafter mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen einen von den Beteiligungsverhältnissen abweichenden Maßstab für die Ge- winnverteilung festlegen. Die Wirksamkeit des Beschlusses bedarf der Zustimmung derjenigen Gesell- schafter, die an der Verteilung des Jahresergebnisses mit einem geringeren als dem Anteil ihrer Ge- schäftsanteile am Stammkapital teilnehmen. § 23 Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex, Corporate Governance Bericht 1. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat erklären jährlich, dass den Empfehlungen des Public Corpo- rate Governance Kodex des Bundes in der jeweils geltenden Fassung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist dau- erhaft öffentlich zugänglich (entweder auf der Internetseite des Unternehmens und/oder im Bundes- anzeiger) zu machen und als Teil des Corporate Governance Berichts zu veröffentlichen. 2. In dem von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat jährlich veröffentlichten Corporate Governance Bericht werden neben der Erklärung nach Absatz (1) auch die Gesamtvergütungen jedes Mitglieds der Geschäftsführung und jedes Mitglieds des Aufsichtsrats individualisiert und aufgegliedert nach den ein- zelnen Bestandteilen in allgemein verständlicher Form dargestellt. Bei Mitgliedern der Geschäftsfüh- rung werden auch Leistungen angegeben, die dem Mitglied bzw. früheren Mitglied der Geschäftsfüh- rung für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zug esagt oder im Laufe des Geschäftsjahrs gewährt worden sind. Bei der Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats werden auch die vom Unternehmen an das jeweilige Mitglied gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leis- tungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gesondert angegeben. § 24 Haushaltsrechtliche Prüfung; Bereitstellung von Unterlagen 1. Der Bundesrepublik Deutschland stehen die Rechte aus § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu. 2. Der Bundesrechnungshof hat die Befugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz. 3. Zur Ermöglichung einer haushaltsrechtlichen Prüfung sind die Weitergabe der den Mitgliedern des Auf- sichtsrats zur Verfügung gestellten Unterlagen durch die auf Veranlassung des Bundes bzw. eines Lan- des gewählten oder entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats – an das beteiligungsführende Bundes- bzw. Landesministerium im Rahmen ihrer Berichtspflichten, Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 13 von 15 – an den Bundesrechnungshof gemäß § 69 Nr. 2 der Bundeshaushaltsordnung bzw. an die Landes- rechnungshöfe nach den entsprechenden Regelungen der Landeshaushaltsordnungen und, soweit erforderlich, – an den Etat - und den Vermögensminister gemäß § 65 BHO bzw. der jeweiligen Vorschriften der Landeshaushaltsordnungen, – sowie der Verbleib der Unterlagen bei dem beteiligungsführen den Bundes- bzw. Landesministe- rium, dem betreffenden Etat - und dem Vermögensminister und dem Bundesrechnungshof bzw. Landesrechnungshof gestattet. VII. Verfügung über Geschäftsanteile, Einziehung von Ge- schäftsanteilen § 25 Verfügungen über Geschäftsanteile Verfügungen (Teilungen, Übertragungen, Verpfändungen oder Belastungen) über Geschäftsanteile oder Teile von solchen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft. Dies gilt nicht für Verfügungen an die Bundesrepublik Deutschland oder Verfügungen der Bundesrepublik Deutschland an sonstige öffentliche Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgere- gelung. Satz 1 gilt ferner nicht für Veräußerungen von Geschäftsanteilen an die Gesellschaft und nicht für Veräußerungen durch die Gesellschaft an öffentliche Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung. Die Zustimmung wird von der Geschäftsfüh- rung nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung ode r durch Zustimmungserklärungen aller Gesell- schafter unmittelbar erteilt. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, sofern der Erwerber öffentlicher Auf- traggeber der jeweils gültigen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung ist. Der verfügungswillige Gesellschafter ist dabei nicht stimmberechtigt. § 26 Einziehung von Geschäftsanteilen 1. Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann die Gesellschaft jederzeit Geschäftsanteile ein- ziehen. 2. Eine zwangsweise Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters ist gestattet, a. wenn über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Gesellschafter die Richtig- keit seines Vermögensverzeichnisses an Eides statt zu versichern hat, b. wenn die Gesellschaftsanteile des Gesellschafters von dessen Gläubiger ganz oder teilweise gepfän- det werden oder in sonstiger Weise in diese vollstreckt wird und die Vollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten, spätestens jedoch bis zur Verwertung der Gesellschaftsanteile, aufgehoben werden, Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 14 von 15 c. wenn ein Gesellschafter nicht oder nicht mehr öffentlicher Auftraggeber im Sinne der jeweils gülti- gen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung ist, d. wenn die Gesellschaftsanteile von einem Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Nichtgesellschafter übergehen, der im Übergangszeitpunkt (i) den Gesellschafter weder kon- trolliert hat noch von diesem kontrolliert worden ist noch von demselben Gesellschafter wie dieser kontrolliert worden ist, oder (ii) nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fas- sung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung ist, e. ein Gesellschafter die Gesellschaft kündigt oder seinen Austritt erklärt. 3. Stehen Gesellschaftsanteile mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, ist die Einziehung gegenüber allen Mitberechtigten auch dann zulässig, wenn deren Voraussetzungen nur in der Person eines Mitberech- tigten vorliegen. 4. Über die Einziehung entscheidet die Gesellschafterversammlung durch einfachen Beschluss. Statt der Einziehung kann die Gesellschafterversammlung innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des die Ein- ziehung rechtfertigenden Grundes beschließen, dass die Geschäftsanteile von der Gesellschaft – unter Beachtung der §§ 30 bis 33 GmbHG – erworben oder auf eine oder mehrere von ihr benannte Personen, die öffentliche Auftraggeber im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB und/oder einer Nachfolgeregelung sein müssen, übertragen werden. Soweit die Gesellschafterversammlung statt der Einziehung der Geschäftsanteile deren Abtretung verlangt, gelten die Bestimmungen gemäß der Absätze 5 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung zur Z ahlung der Vergütung für die abzutretenden Geschäftsanteile von dem Erwerber der Geschäftsanteile ohne Zustimmung des be- troffenen Gesellschafters übernommen werden kann und die Gesellschaft in diesem Fall für die Erfül- lung wie ein Bürge haftet. 5. Die Gesellschaft hat die Einziehung dem betroffenen Gesellschafter gegenüber durch Einschreiben mit- zuteilen. Ab Mitteilung der Einziehung scheidet der betroffene Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und ist insbesondere vom Stimmrecht und vom Recht auf Gewinnbezug ausgeschlossen. 6. Die Einziehung der Gesellschaftsanteile erfolgt gegen Zahlung einer Vergütung. Die Vergütung besteht in einem Geldbetrag in Höhe desjenigen Anteils am Reinvermögen (Stammkapital zuzüglich der Rück- lagen und eines etwaigen Bilanzgewinns, abz üglich eines etwaigen Bilanzverlustes) der Gesellschaft zum Stichtag, der dem Verhältnis des eingezogenen Geschäftsanteils zum Stammkapital entspricht. Stichtag ist der Schluss des letzten vor Einziehung abgelaufenen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Nach- trägliche Änderungen der Jahresabschlüsse der Gesellschaft infolge steuerlicher Außenprüfungen oder aus anderen Gründen (mit Ausnahme einer Anfechtung des den betreffenden Jahresabschluss feststel- lenden Gesellschafterbeschlusses) bleiben auf die Einziehungs vergütung ohne Einfluss. Streitigkeiten über die Höhe der Einziehungsvergütung werden von einer bzw. einem durch das Institut der Wirt- schaftsprüfer in Deutschland e.V. zu benennenden Wirtschaftsprüferin bzw. Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachterin bzw. Sc hiedsgutachter für alle Beteiligten endgültig entschieden. Die Schiedsgut- achterin bzw. der Schiedsgutachter soll nach billigem Ermessen auch darüber entscheiden, wer und gegebenenfalls zu welchen Anteilen die Kosten seiner Inanspruchnahme trägt. 7. Die Abfindung ist in vier gleich großen Teilbeträgen zu zahlen. Der erste Teilbetrag ist, soweit gesetzlich zulässig, drei Monate nach Zugang der Erklärung der Einziehung durch die Gesellschaft, andernfalls zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt zu zahlen. Die fo lgenden Teilbeträge sind jeweils ein Jahr nach Fälligkeit des vorausgegangenen Teilbetrages zur Zahlung fällig. Ausstehende Einziehungsvergütungen Gesellschaftsvertrag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH pd-g.de/ © 2021 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 11. Mai 2021 Seite 15 von 15 sind ab Fälligkeit jeweils p.a. mit dem um zwei Prozentpunkte erhöhten jeweils gültigen Referenzzins- satz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des gesetzlich Zulässi- gen jederzeit berechtigt, Zahlungen vor Fälligkeit zu leisten. VIII. Einsichts- und Auskunftsrecht § 27 Einsichts- und Auskunftsrechte 1. Jeder Gesellschafter kann - in oder außerhalb einer Gesellschafterversammlung - Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen. Er kann einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zur Einsichtnahme hinzuziehen oder mit der Einsichtnahme beauftragen, sofern dieser sich gegenüber der Gesellschaft zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Die Gesellschafter dürfen diese In- formationen an ihre Mitglieder oder Gesellschafter weitergeben. 2. Einzelne Gesellschafter sind nicht berechtigt, in Bezug auf einzelne von anderen Gesellschaftern (oder dessen Anteilseignern oder Mitgliedern) an die Gesellschaft erteilte oder zu erteilende Aufträge Ein- sichts- und Auskunftsrechte gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen, soweit die Einsicht und/o- der Auskunft nicht unabdingbar zwingend erforderlich ist, um Gesellschafterrechte ordnungsgemäß ausüben zu können. Die Darlegungs - und Beweislast für die Erforderlichkeit trägt der Auskunftssu- chende. IX. Schlussbestimmungen § 28 Gründungsaufwand 1. Die Gesellschaft trägt die Kosten der Gründung bis zu einem Betrag von EUR 10.000,-. 2. Die Kosten der formwechselnden Umwandlung trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag von EUR 25.000,-. § 29 Gerichtstand Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander oder mit der Gesellschaft ist – soweit zulässig – der Sitz der Gesellschaft.
Anlage 3 Unternehmenspräsentation
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Vorstellung der PD Vorstellung der PD Wer wir sind 18.11.2022Vorstellung der PD 2 Die PD ist Partnerin der Verwaltung. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an Deutschlands Zukunft – für die öffentliche Hand von morgen. 18.11.2022 3 Stand: 28. September 2022 Wer wir sind 1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter Vorstellung der PD Wir agieren neutral, unabhängig und raten konsequent von unwirtschaftlichen Projekten ab. Wir hinterfragen gewohnte Abläufe und entwickeln neue Impulse. Wir stehen für eine ganzheitliche Herangehensweise, strategische Planung und einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte. Wir erreichen Qualität und Innovation durch das Know-how der fast 650 Beratenden aus den Bereichen Verwaltung und Privatwirtschaft sowie aus einer Vielzahl von Studien und Fachpublikationen. Wir sind: die Inhouse-Beratung der öffentlichen Hand. Das Besondere an unserer Beratung: Die PD ist die Inhouse-Beratung der öffentlichen Hand. Unsere Auftraggeber und Gesellschafter sind ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen. Unsere Gesellschafter können uns im Rahmen der Inhouse- Vergabe direkt beauftragen. Als Partnerin der Verwaltung bieten wir der öffentlichen Hand bundesweit Beratungs- und Managementleistungen zu allen Fragen moderner Verwaltung und Infrastruktur an. fast 650 Beraterinnen und Berater bundesweit zu 100 Prozent im Besitz öffentlicher Gesellschafter derzeit 152 Gesellschafter1 halten Anteile an der PD Wir sind die Inhouse-Beratung der öffentlichen Hand. Doch was bedeutet „Inhouse-Beratung“ konkret? 18.11.2022 4 Wer wir sind Vorstellung der PD § 108 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bietet seit der Reform des Vergaberechts öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, eine von ihnen verschiedene, rechtlich selbständige juristische Person ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im Sinne der §§ 97 ff. GWB zu beauftragen, … … wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die PD erfüllt diese Bedingungen Der öffentliche Auftraggeber bzw. die öffentliche Auftraggeberin übt über die betreffende Rechtsperson eine ähnliche Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus (z. B. Einfluss auf strategische Ziele und wesentliche Entscheidungen). Die Gesellschaftervereinbarung der PD gewährleistet die Stimmrechte und Mitwirkungspflichten der Gesellschafter. Diese Rechtsperson ist im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber bzw. die öffentliche Auftraggeberin tätig (i. d. R. 80 Prozent des Umsatzes). Die Beratung der PD erfolgt zu mindestens 80 Prozent für die Gesellschafter. Von Ausnahmen abgesehen bestehen keine direkten privaten Kapitalbeteiligungen an der juristischen Person. Die PD hat ausschließlich öffentliche Gesellschafter. § 18.11.2022 5 Wer wir sind Vorstellung der PD Strategie- und Organisationsberatung mit Implementierungsunterstützung bei allen komplexen Modernisierungsprojekten der öffentlichen Hand. Beratung und Projektsteuerung für Großprojekte öffentlicher Auftraggeber. Infrastrukturberatungfür Bund, Länder und insbesondere Kommunen. Beratung der unterschiedlichen Akteure im öffentlichen Gesundheitswesen mit spezifischem Know-how. Entwicklung und Anwendung von Standardisierungen (wie zum Beispiel dem WU-Rechenmodell). Besonderer Anreiz für kostenfreie Anfangsberatung über das Investitionsberatungsprogrammdes BMF. Aufgrund unserer Kompetenzen und unserer öffentlichen Inhaberstruktur vergleichen wir als PD neutral und gleichberechtigt Alternativen zur Umsetzung. Dabei legen wir Wert auf den im Sinne der Steuerzahler:innen effizientesten und mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger qualitativ besten Weg zur Erfüllung der Vorhaben. In der öffentlichen Verwaltung besteht Unterstützungsbedarf bei Investitions- und Modernisierungs- vorhaben. Unser Anspruch Das Lösungs- angebot Die Heraus- forderung Unsere Stärken Wir begleiten Projekte der Verwaltungsmodernisierung und Infrastruktur auf allen föderalen Ebenen. Wir stellen unsere Projektteams individuell zusammen – und vernetzen die vielfältigen Erfahrungen und fachspezifischen Kompetenzen unserer Kolleginnen und Kollegen. 18.11.2022 Wer wir sind 1 Wissenschaft & Forschung Vorstellung der PD 6 Vergabeberatung Bundes- und Landesbau Kommunalberatung inkl. Stadtstaaten Wohnen & Quartier Nachhaltigkeit, Umwelt & Klimaschutz Gesundheitswesen1 Wirtschaftlichkeit und Finanzierung Beschaffung und Vergabe Lebenszyklusorientiertes Projektmanagement Transformation Bildung und Wissenschaft Medizintechnik Holzbau BIM Science Group Personal & Organisation Strategie Öffentliche Sicherheit Digital Governance Krisen- & Interimsmanagement Projektmanagement IT Mobilität E-Verwaltungsarbeit Öffentliche Finanzen PD Lösungen für effektive Verwaltungs- arbeit … … und nachhaltige öffentliche Infrastruktur Unsere Kunden haben uns ausgezeichnet: Wir sind Hidden Champion des Beratungsmarktes 2022/2023 (Public Sector). Wer wir sind Die Auszeichnung „Hidden Champion des Beratungsmarktes“ wird seit 2008 durch die unabhängige Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) vergeben. 1 2 3 Hohe Sichtbarkeit und Bestätigung PD-intern und im Markt Auszeichnung für die hohe Qualität der PD-Beratung Gewinnerin in der erstmals vergebenen Public-Sector-Kategorie (von insgesamt 23 Beratungsunternehmen) 7Vorstellung der PD 18.11.2022 PD-Gesellschafter 18.11.2022Vorstellung der PD 8 Die PD liegt zu 100 Prozent in den Händen öffentlicher Gesellschafter. Alle föderalen Ebenen sind im Gesellschafterkreis der PD vertreten. 18.11.2022 9 PD-Gesellschafter 1 Kommunen und Kommunalverbände sowie Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft bündeln. 2 Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft bündeln. 3 Sonstige öffentliche Auftraggeber (insbesondere Unternehmen der öffentlichen Hand), sowie Vereinigungen, in denen diese ihre Beteiligung an der Gesellschaft bündeln, einschließlich ausländischer Staaten und Organisationen. Vorstellung der PD Gesellschaftergruppen der PD Aufsichtsrat Die 15 Mitglieder des Aufsichtsrates werden anteilig von den Gesellschaftern und Beschäftigten gewählt. Gesellschafterversammlung Regeln und Pflichten der Gesellschafter sind in der Gesellschaftervereinbarung festgelegt. Geschäftsführung bilden kontrolliert ernennt 40 Prozent der stimmberechtigten Anteile kontrolliert Bundesrepublik Deutschland Öffentlich-rechtliche Gesellschafter2 Sonstige öffentliche Auftraggeber3Kommunale Gesellschafter1 Länder (BB, BW , HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP , SH, ST) 60 Prozent der stimmberechtigten Anteile Unsere derzeit 1521 öffentliche Gesellschafter können uns im Rahmen der Inhouse-Vergabe direkt und unkompliziert beauftragen. 15.11.2022 Stand: 28. September 2022 PD-Gesellschafter 1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter Vorstellung der PD Kommunale Spitzenverbände: Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund Städte: Aachen, Bad Hersfeld, Barsinghausen, Bergisch Gladbach, Bergkamen, Bochum, Brake (Unterweser), Braunschweig, Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), Castrop-Rauxel, Dillenburg, Dormagen, Duisburg, Ennepetal, Erkrath, Essen, Frankfurt am Main, Gelnhausen, Halle (Westf.), Hamminkeln, Heiligenhaus, Herne, Hünfeld, Hürth, Iserlohn, Jena, Kamp-Lintfort, Königs Wusterhausen, Krefeld, Langenfeld, Leipzig, Lengerich (Westf.), Leverkusen, Lindau (Bodensee), Lüneburg, Mainz, Mengen, Mettmann, Mönchengladbach, Monheim, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach, Olpe, Paderborn, Papenburg, Pattensen, Potsdam, Ratingen, Recklinghausen, Rheinberg, Remscheid, Salzgitter, Schwarzenbek, Sehnde, Solingen, Taunusstein, Troisdorf, Unna, Waren (Müritz), Wesseling, Wittingen, Wülfrath, Wuppertal, Würselen Gemeinden: Marktgemeinde Holzkirchen, Samtgemeinde Heeseberg, Lachendorf, Langerwehe, Lilienthal, Marpingen, Merzenich, Neubiberg, Nohfelden, Nörvenich, Oberthal, Seeheim-Jugenheim, Tholey, Zöllnitz Landkreise und Kreise: Burgenlandkreis, Celle, Dachau, Dahme-Spreewald, Görlitz, Groß- Gerau, Hochsauerlandkreis, Herzogtum Lauenburg, Lichtenfels, Main-Taunus-Kreis, Mettmann, Nienburg/Weser, Ostholstein, Paderborn, Segeberg, Sigmaringen, Uckermark Kommunale Gesellschafter Sonstige öffentliche Auftraggeber Öffentlich-rechtliche Gesellschafter Baden-Württemberg, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen (Land), Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Bundesrepublik Deutschland Länder Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Dataport AöR, Bundesagentur für Arbeit, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR, DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.), Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Sächsische Aufbaubank – Förderbank – AöR, FITKO (Föderale IT-Kooperation AöR), AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern), Zweck- verband der Berufsbildenden Schulen Opladen, Zweckverband eGo-Saar, Universität Bonn, Westfälische Hochschule, Beteiligungs- verein „Forschung und Medizin“ e.V. (Mitglieder: Universitäts- klinika Freiburg, Heidelberg, Köln, Magdeburg, Tübingen und Ulm, Universitätsmedizin Göttingen und Mainz, Universitätsklinikum des Saarlands, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Medizinische Hochschule Hannover, Universität Siegen) BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG, govdigital eG, Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V., regio iT (gesellschaft für Informationstechnologie mbH), RKiSH (Rettungsdienst Kooperation Schleswig-Holstein), Republik Zypern, Stadtwerke Heiligenhaus GmbH, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH, PD-Beteiligungsverein Kommunale Großkrankenhäuser e. V. (Mitglieder: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Klinikum Chemnitz gGmbH, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Klinikum Dortmund gGmbH, Klinikum Fulda gAG, Märkische Kliniken GmbH, Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH) 99 251 11 16 10 Von sechs Städten aus beraten wir bundesweit unsere 1521 Gesellschafter 18.11.2022 PD-Gesellschafter 1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter Vorstellung der PD Stand: 28. September 2022 11 6 Standorte und 1521 Gesellschafter in 2 Beteiligungsvereinen organisierte Universitäts- kliniken und kommunale Großkrankenhäuser20 Zweckverbände2andere Staaten (Zypern) 1 1 Bundesrepublik Deutschland kommunale Gesellschafter inkl. kommunaler Spitzenverbände99 Öffentliche Unternehmen3 Forschungseinrichtungen4 Kooperation1 Bundesländer11 Körperschaften9 Genossenschaft1 8 8 6 3 4 2 3 6 2 18 2 56 Düssel- dorf 1 10 13 9 Frank- furt Wies- baden (Büro) Berlin Nürn- berg (Büro) Ham- burg (Büro) x xnach Bundesländern nach Art der GesellschafterGesellschafter-Verteilung Wie funktioniert der Anteilserwerb an der PD? 18.11.2022 12 PD-Gesellschafter Sprechen Sie uns gern an: gesellschafter@pd-g.de Vorstellung der PD Schritt 4Schritt 3Schritt 2Schritt 1 Bitte prüfen Sie, ob Sie öffentlicher Auftraggeber bzw. öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 GWB sind. Wenden Sie sich bitte an die Gesellschafterbetreuung der PD unter: gesellschafter@pd-g.de. Die Gesellschafterbetreuung der PD bespricht mit Ihnen die vertraglichen Modalitäten. Nach der notariellen Beurkundung des Kauf- und Abtretungsvertrages, der Unterzeichnung der Gesell- schaftervereinbarung und der Zahlung des Kaufpreises folgt der Eintrag in die Gesellschafterliste. Wir freuen uns, Sie als PD-Gesellschafter begrüßen zu dürfen! Möglichkeiten des Anteilserwerbs (1) 18.11.2022 13 Stand: 28. September 2022 PD-Gesellschafter 1 Inklusive mittelbarer Gesellschafter 2 Mehr Informationen sind auf unserer Webseite erhältlich: https://www.pd-g.de/beteiligung Vorstellung der PD Die Gesellschafter der PD werden in Gesellschaftergruppen zusammengefasst. Je Gruppe bestehen unterschiedliche Mindestquoten für den Erwerb von Anteilen. 10 bis 20 bzw. 100 Anteile (je nach Herkunft)20 Anteile2 bis 25 Anteile (je Einwohner:innenzahl)100 Anteile Gruppe 1: Bundesrepublik Deutschland Gruppe 5: Sonstige öffentliche Auftraggeber (derzeit 161) Gruppe 4: Öffentlich-rechtliche Gesellschafter (derzeit 251) Gruppe 3: Kommunale Gesellschafter (derzeit 99) Gruppe 2: Länder (derzeit 11) Direktbeteiligung zum Marktwert gemäß Wertgutachten Erwerb zum reduzierten Nominalpreis von 200 Euro Durch Nießbrauchrecht bleiben sämtliche – aus den verkauften Geschäftsanteilen künftig entstehende – vermögensrechtliche Ansprüche beim Verkäufer. Vereinsbeteiligung (einfacher Zugang zur Beteiligung, schließt weitestgehend finanzielle Beteiligungsrechte aus) Mindestbeteili- gungsquote je Gesellschafter Unterschiedliche Rechte und Pflichten als Gesellschafter2 Kaufvarianten Rück- erwerbs- zusage Kaufpreis / Anteil Gewinn- bezug Wert- chance / -risiko Direkt- beteiligung direkte Beteiligung zum Marktwert nein gemäß Wert- gutachten ja ja direkte Beteiligung zum reduzierten Nominalpreis ja 200 Euro nein nein Vereins- beteiligung einfacher Zugang zur Beteiligung weitestgehender Ausschluss finanzieller Beteiligungsrechte für die Gruppen 4 und 5 möglich Möglichkeiten des Anteilserwerbs (2) Grundsätzlich können sich öffentliche Auftraggeber direkt an der PD beteiligen (zum Marktwert bzw. zum reduzierten Nominalpreis) oder einem Beteiligungsverein beitreten1. 18.11.2022 14 PD-Gesellschafter 1 Mehr Informationen sind auf unserer Webseite erhältlich: https://www.pd-g.de/beteiligung Vorstellung der PD Städte, Gemeinden und Landkreise Einwohner:innen Mindestanzahl der Anteile Gemeinden und Kleinstädte bis 20.000 2 Mittelstädte 20.000–50.000 5 Mittelstädte und Landkreise 50.000–100.000 10 Großstädte und Landkreise 100.000–300.000 15 Großstädte und Landkreise über 300.000 25 Für Kommunen ergibt sich die Mindestanzahl der Anteile aus der Größe der Kommune (Einwohner:innenzahl). Dies gilt für beide Möglichkeiten der Direktbeteiligung. Referenzen im Bereich Strategische Verwaltungsmodernisierung Vorstellung der PD 18.11.2022 15 Begleitung der Umsetzung des Programms „MWIDE digital 2022“ Aufbau eines digitalen Modellministeriums in Nordrhein-Westfalen 18.11.2022 16 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Erfolgreiche Einführung der E-Verwaltungsarbeit in einem Pilotprojekt in allen Abteilungen des MWIDE Implementierung von Basistechnologien und digitalen Werkzeugen für Kommunikation und Zusammenarbeit Strategischer Ansatz basierend auf der agilen Projekt- arbeit (gemäß PRINCE2 2017) und auf effizienter Programmsteuerung (gemäß MSP) Strategische und fachliche Planung und Aufbau des Programms sowie operative Planung und Steuerung der Digitalisierungsprojekte Unterstützung des Managements bei der operativen Steuerung des Programms Unterstützung bei Schulungsaktivitäten und im Kommunikations- und Veränderungsmanagement Beratungsleistungen der PD Das Programm „MWIDE digital 2022“ verfolgt das Ziel, sowohl die Rahmenbedingungen für modernes Arbeiten zu schaffen als auch sämtliche Dimensionen der Arbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen (MWIDE) zu digitalisieren. Es sollen Geschäftsprozesse, die Schnittstellen nach außen sowie gleichermaßen Arbeitsumgebung und Arbeitsausstattung der Beschäftigten digitalisiert werden. Das Programm baut auf drei „Säulen“ auf, die die unterschiedlichen Inhalte des Programms mit den entsprechenden Projekten repräsentieren: „E- Verwaltungsarbeit“, „Arbeitswelt 4.0“ und „Geschäftsprozessoptimierung“. Projektbeschreibung Auftrag- geber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen (MWIDE) Beratungs- zeitraum Mai 2018 bis Ende 2021 Projektziel Unterstützung bei der Rollen- wahrnehmung als Modell- ministerium in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in NRW Ergebnis Einführung der E-Verwaltungsarbeit im MWIDE und Implementierung von Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen Projektsteckbrief Föderale IT-Kooperation (FITKO) des IT-Planungsrates Begleitung der Konzeption seit 2013 über alle Projektphasen 18.11.2022 17 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Ab 2013 Unterstützung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe FITKO bei der Analyse des Handlungsbedarfs und der Identifikation potenzieller Unterstützer sowie möglicher Felder für IT-Kooperationen Ab 2016 Begleitung bei der Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen (rechtliche Prüfung, Konzeption der AoR, Entwurf von Rechtsgrundlagen) für den IT-Planungsrat zur Vorbereitung der Umsetzung einer eigenständigen Einrichtung für den IT- Planungsrat als rechtsfähige AöR in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes Seit 2017 Unterstützung des Aufbaustabs bei der Vorbereitung und Durchführung von Gründungs- maßnahmen Beratungsleistungen der PD Die Förderale IT-Kooperation (FITKO) nahm zum 1. Januar 2020 als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft des Bundes und der Länder in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf. Die FITKO bildet den operativen Unterbau des IT- Planungsrats und unterstützt diesen organisatorisch und fachlich sowie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die FITKO soll die föderalen Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltung bündeln, die Koordinierung und das Controlling der Projekte und Produkte des IT-Planungsrats verantworten, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) koordinieren sowie die föderale IT-Architektur weiterentwickeln Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie Hessisches Ministerium der Finanzen Beratungs- zeitraum seit Februar 2013 Projektziel Mobilisierung und Analyse potenzieller Felder für IT- Kooperationen, Erstellung eines Konzepts und begleitender rechtlicher Analysen und Beratung bei der Umsetzungsvorbereitung und Gründung einer gemeinsamen Einrichtung Ergebnis Gründung der FITKO als AöR Projektsteckbrief IT-Modernisierung im Finanzministerium der Republik Zypern Einführung eines Enterprise-Ressource-Planning-Systems (ERP) 18.11.2022 18 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Fotoquelle: Wikipedia Vorstellung der PD Erarbeitung eines grundsätzlichen Anforderungs- katalogs an das zukünftige ERP-System in enger Abstimmung mit Führungskräften der zypriotischen Finanz- und Personalverwaltung Unterstützung bei der Ausschreibung, Durchführung und Bewertung eines Interessenbekundungsverfahrens Erstellung eines Projektplans inklusive einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Grundlage für die weiteren Umsetzungsentscheidungen Definition der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen Steuerung des Ausschreibungsprozesses und Begleitung der Evaluation der eingegangenen Angebote Begleitung im Rahmen der Implementierung des ERP- Systems nach der 2019 erfolgten Zuschlagserteilung Beratungsleistungen der PD Mit dem zentralen ERP-System („Enterprise-Resource- Planning-System“) optimiert das Finanzministerium der Republik Zypern die Buchhaltung, Haushaltsplanung und -durchführung sowie die ressortübergreifende Personalverwaltung. Die Ausschreibung für ein modernes ERP-System wurde 2017 veröffentlicht, die Zuschlagserteilung erfolgte im Oktober 2018. Das neue ERP-System wird die Anforderungen der Verwaltung, insbesondere im Berichtswesen, informationstechnisch abbilden, die Umstellung der Buchführung auf Doppik ermöglichen und die Ministerien-übergreifende Personalverwaltung erstmals auf IT-basiertes Arbeiten umstellen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme erfolgt im Jahr 2022. Projektbeschreibung Auftrag- geber Finanzministerium der Republik Zypern Beratungs- zeitraum seit August 2014 Projektziel Einführung eines Enterprise- Ressource-Planning-Systems (ERP) Ergebnis Nachdem die Anforderungen an das ERP-System definiert, die Ausschreibung veröffentlicht und ein externer Dienstleister ausgewählt wurde, ertüchtigt die PD das Finanzministerium der Republik Zypern, die Implementierung und den Betrieb des ERP zu steuern Projektsteckbrief Strategische Partnerschaft zwischen dem RZF NRW und der PD 18.11.2022 19 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Die PD wird das RZF NRW im Rahmen der strategischen Partnerschaft insbesondere mit konzeptionellen, methodischen und coachenden Beratungsleistungen unterstützen. Folgende Kernbereiche stehen dabei im Fokus: Unterstützung im strategischen und operativen IT-Management Unterstützung im Programm- und Projekt- management – inklusive der bundesweiten KONSENS-Großprojekte (Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) Unterstützung bei der Personalakquise ausgewählter Profile Beratungsleistungen der PD Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RFZ NRW) ist die IT-Behörde im Ressort des Ministeriums der Finanzen. Mit IT-Fachleuten anderer Bundesländer baut das RZF gegenwärtig das digitale Finanzamt Deutschlands. Das RFZ NRW führt eine Vielzahl von Projekten durch, um den immer komplexer werdenden Anforderungen an moderne IT-Systeme gerecht zu werden und Maßgaben zu erfüllen, die sich u. a. aus der Umsetzung des E-Government-Gesetzes des Landes NRW ergeben. Seit September 2020 besteht eine strategische Partnerschaft der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der PD. Die PD wird das RZF NRW bei der Weiterentwicklung von Fachsoft- ware für die Finanzverwaltung unterstützen. Projektbeschreibung Auftrag- geber Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW) Beratungs- zeitraum September 2020 bis mindestens Ende 2024 Projektziel Kontinuierliche Unterstützung des RZF NRW bei der Weiterentwicklung von Fachsoftware für die Finanz- verwaltung Ergebnis Langfristige strategische Partner- schaft zwischen dem RZF NRW und der PD in konkreten Umsetzungs- projekten durch das Aufsetzen eines Programmportfolios Projektsteckbrief IT-Governance bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Neukonzeption der IT-Governance mit der SPK-seitigen Projektgruppe Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vermittlung inhaltlicher Expertise und Best Practices sowie die Entwicklung von Zielbildern und Konzeptionen für die Neuausrichtung der IT- Governance Diskussion der inhaltlichen Impulse mit den Einrichtungen der SPK sowie deren Anpassung an die Besonderheiten der Stiftung Planung und methodische Strukturierung des Projekts in enger Abstimmung mit dem Kunden Unterstützung bei der Definition, Beschreibung und Umsetzungsvorbereitung der Rollenverteilung und Kompetenzen, des organisatorischen Aufbaus und der Schnittstellen, der IT-Organisationseinheiten, der notwendigen Prozesse sowie der ggf. stiftungsweiten IT- Dienste Beratungsleistungen der PD Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist eine weltweit renommierte Kultureinrichtung und mit rund 2.000 Mitarbeitenden der größte Arbeitgeber im Kulturbereich in Deutschland. Die SPK benötigt zeitgemäße und verlässliche IT- Dienstleistungen, um ihre zahlreichen Aufgaben effizient und wirksam zu erfüllen. Dabei zeichnen sich die historisch gewachsenen, dezentralen IT-Strukturen der SPK durch einen hohen fachlichen Spezialisierungsgrad aus. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die SPK, ihre IT- Strukturen und -Prozesse bis September 2021 zukunftsfähig auszurichten. Die Neuausrichtung wird im Rahmen eines internen Projektes im Auftrag des Präsidenten durchgeführt. Projektbeschreibung Auftrag- geber Stiftung Preußischer Kulturbesitz Beratungs- zeitraum Oktober 2019 bis April 2020 (Phase I) und seit April 2020 (Phase II) Projektziel Begleitung der kundenseitigen Projektgruppe bei der Entwicklung, Abstimmung und Einführung von IT-Governance-Prozessen sowie der Gestaltung eines zentralen CIO- Office Ergebnis Nach Abschluss vorbereitender Schritte Begleitung bei der Ausdefinition und Umsetzungs- vorbereitung Projektsteckbrief Vorstellung der PD 18.11.2022 20 Veröffentlichung von Daten zur Umsetzung des Open Government in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen 18.11.2022 21 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Identifizierung von Sondierungsprojekten in Abstimmung mit der Beratungsstelle Open Data im MWIDE und Open-Data-Ansprechpersonen der Ressorts Durchführung von Daten-Screenings mit dem Ziel, Datensätze für eine Veröffentlichung auszuwählen Unterstützung bei der Open-Data-konformen Aufbereitung der ausgewählten Datensätze Fachliche und organisatorische Begleitung der Veröffentlichungsprozessemit den Beteiligten aus den Sondierungsprojekten Vernetzung von Datenbereitstellenden aus der Verwaltung mit Nutzenden der Daten Dokumentation der gewonnenen Erfahrungen und Auswertung der zentralen Erkenntnisse für die weitere Open-Data-Umsetzung in der Landesverwaltung Beratungsleistungen der PD Ausgangslage: seit Juli 2020 bestehende Pflicht zur Veröffentlichung von Verwaltungsdaten nach §16a des E-Government-Gesetzes des Landes NRW Projektidee: Durchführung von Sondierungsprojekten zur Umsetzung der Open-Data-Regelung des Landes NRW Anforderungen: Veröffentlichung möglichst unterschiedlicher Datensätze verschiedener Ressorts, um möglichst vielfältige Erfahrungen zu sammeln Projektbeschreibung Auftrag- geber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen (MWIDE) Beratungs- zeitraum Dezember 2020 bis August 2021 Projektziel Veröffentlichung zusätzlicher Daten- sätze auf Open.NRW; Aufbereitung von Erfahrungen und Empfehlungen für Open-Data-Umsetzungsstrategie Ergebnis Veröffentlichung von circa 20 neuen Datensätzen auf Open.NRW; Erfahrungsbericht mit Empfehlungen für die Strategieentwicklung Projektsteckbrief Strategieprozess 2025 der Polizeidirektion Göttingen Partizipative Gestaltung der Strategiebildung 18.11.2022 22 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Kritische Prüfung der 2014 entwickelten Strategie auf ihre Aktualität und die erzielten Fortschritte (Strategie- Review) Aufbereitung von Impulsen zu gesellschaftlichen, phänomenologischen und organisatorischen Trends Moderation der Diskussion in Kleingruppen und Aufbereitung der Diskussionsergebnisse Ableitung von Handlungsbedarfen Identifikation und Bewertung der Stärken und Schwächen der Behörde Verknüpfung der Analyseergebnisse mit der Umwelt- trendanalyse zu strategischen Handlungsfeldern Beratungsleistungen der PD Mit der Entwicklung der „Strategie 2020“ hat die Polizeidirektion Göttingen 2014 einen strukturierten Strategieprozess durchlaufen. 2019 hat sich die Behörde erneut mit den äußeren Einflussfaktoren und den eigenen Stärken und Schwächen befasst. Das Ergebnis des Prozesses „Strategie 2025“ sollte ein aktualisiertes strategisches Zielsystem sein, das die Schwerpunkte des künftigen Handelns beschreibt und Wege aufzeigt, wie die Behörde mit ihren 2.850 Mitarbeitenden ihre gesetzlichen Aufgaben trotz sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen wahrnehmen kann. Die PD unterstützte die Polizeidirektion Göttingen insbesondere bei der Moderation des Strategie- bildungsprozesses. Projektbeschreibung Auftrag- geber Polizeidirektion Göttingen Beratungs- zeitraum Juni bis August 2019 Projektziel Methodische und inhaltliche Unterstützung des „Strategie- prozesses 2025“ der Polizeidirektion Göttingen Ergebnis Begleitung des Strategieprozesses sowie Moderation der Workshops mit dem Führungskreis, Vertretenden der Querschnitts- gruppe und der Mitbestimmungs- gremien Projektsteckbrief OrganisationsMITentwicklung im ITZBund Etablierung einer Organisationseinheit für Veränderungsmanagement 18.11.2022 23 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Kommunikation der Projektergebnisse in die Linien- organisation mit digitalen, analog-interaktiven Formaten und jährliche Bereitschaftsanalysen („Fieberthermometer“) zum Umsetzungsreifegrad Aufbau und die Etablierung von Veränderungs- management (VM) als interne Organisationseinheit VM-Konzeptentwicklung und Entwicklung eines VM- Methodenhandbuch Begleitung bei Konzeptentwicklung der Organisations- einheit OE Begleitung erster Professionalisierungsschritte Erste Erprobungen von VM-Maßnahmen und OE- Standardprozessen für eine interne Reorganisation Kommunikative Begleitung von Führungskräften Beratungsleistungen der PD Das ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) wurde 2016 im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes als zentraler IT-Dienstleister der Bundes- verwaltung errichtet. Das ITZBund betreut aktuell mit ca. 3.100 Beschäftigten ca. 91.000 IT-Arbeitsplätze. Das ITZBund befindet sich in einem kontinuierlichen, nach innen und außen gerichteten Veränderungs- prozess, der von hohen technologischen Erwartungs- haltungen flankiert wird. Die fortlaufende Neuaus- richtung des ITZBund verlangt den Beschäftigten individuell, in ihren Teams sowie innerhalb der Organisation große Veränderungsbereitschaft ab. Die PD hat das ITZBund daher bei der Etablierung einer Organisationseinheit für Veränderungsmanagement (VM-Organisationseinheit) unterstützt. Projektbeschreibung Auftrag- geber Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Beratungs- zeitraum 2017 bis 2019 Projektziel Etablierung von Veränderungs- management und Unterstützung bei der Implementierung Ergebnis Etablierung und Verankerung einer organisationalen VM-Einheit und ihrer Vernetzung mit angrenzenden Funktionalitäten sowie Stärkung der Mitwirkungsverantwortung der Führungskräfte und der realen Mitwirkung der Beschäftigten Projektsteckbrief Interimsmanagement für die Freie Hansestadt Bremen 18.11.2022 24 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Entwickeln des Suchprofils für die vakante Position Recherche im Interimsmanagement-Netzwerk der PD nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten Kontaktaufnahme und Durchführen von Erstinterviews zur Eignungsprüfung Vorstellung von vier sorgfältig ausgewählten potenziellen Interimsmanager:innen für das folgende Auswahlverfahren Beratungsleistungen der PD Nach der erfolgreichen Bewältigung der unmittelbaren Herausforderungen durch die SARS-COV-2-Pandemie entstand bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen der Wunsch, das Krisenmanagement weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Die zuständigen Behörden wollten sich inhaltlich, organisatorisch und personell krisensicher aufstellen. Da mehrere maßgebliche Führungsfunktionen aktuell nicht besetzt waren, wurde eine Persönlichkeit gesucht, die als Interimsmanager:in mit befristetem Vertrag die Steuerung und Weiterentwicklung des Krisenmanagements übernehmen würde. Die PD hat die Freie Hansestadt Bremen bei der Besetzung der Vakanz begleitet. Projektbeschreibung Auftrag- geberin Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Beratungs- zeitraum Februar bis März 2021 Projektziel Stellung einer Interimsmanagerin oder eines Interimsmanagers zur Weiterentwicklung des Corona- Krisenmanagements und krisensicheren Aufstellung im Gesundheitsressort Ergebnis Der von der Behörde ausgewählte Interimsmanager hat im Mai 2021 seine Arbeit aufgenommen. Projektsteckbrief Strategisches Prozessmanagement in der Bundesverwaltung Leitfaden für Führungskräfte und Beschäftigte 18.11.2022 25 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Konzeption und Erstellung des 2018 veröffentlichten, anwendungsorientierten Leitfadens „Einführung in das strategische Prozessmanagement der öffentlichen Verwaltung“ Kostenfreier Download auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes Beratungsleistungen der PD Die Vereinfachung von Abläufen zwischen Behörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ist ein zentrales Merkmal der Verwaltungsmodernisierung. Das Prozessmanagement dient dabei als Hebel für Effizienzsteigerungen und eine verbesserte Prozessqualität. Der Schritt von einem operativen Prozessmanagement hin zu einem umfassenden strategischen Prozessmanagement bedeutet eine Herausforderung und bringt zugleich große Chancen mit sich. So wird nicht nur eine kontinuierliche Verbesserung aller Prozesse ermöglicht und die Aufgabe des Prozess- managements in den Organisationen verankert. Es ergeben sich zudem Ansätze zur Etablierung eines Wissensmanagements. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Beratungs- zeitraum 2018 Projektziel Erstellung eines Leitfadens für strategisches Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung Ergebnis Veröffentlichung eines anwendungs- orientierten Standardwerkes für Führungskräfte und Beschäftigte der Bundesverwaltung Projektsteckbrief BaFin-Studie zu Big Data und künstlicher Intelligenz Herausforderungen und Implikationen der KI für Regulierung und Aufsicht 18.11.2022 26 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Federführung bei der Erstellung der Studie und der Abstimmung mit den zahlreichen Projektbeteiligten Schärfung des Projektumfangs gemeinsam mit dem Auftraggeber Zusammenstellung eines Projektteams mit den erforderlichen breit gefächerten Kompetenzen und Erfahrungen Projektkoordination und Gewährleistung einer fortlaufenden Verzahnung und intensiven Diskussion der technischen, strategisch-wirtschaftlichen und aufsichtlich-regulatorischen Perspektiven Formale und inhaltliche Qualitätssicherung Beratungsleistungen der PD Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die 2018 veröffentlichte Studie „Big Data trifft auf Künstliche Intelligenz – Herausforderungen und Implikationen für Aufsicht und Regulierung von Finanzdienstleistungen“ in Auftrag gegeben. Die Studie untersucht strategische Trends, Marktentwicklungen und mögliche Risiken der technologischen Entwicklungen bei der Datenverarbeitung und -analyse sowie deren Auswirkungen auf die Finanzbranche. Sie diente als Grundlage für eine Konsultation zum Themenkomplex Big Data und KI zwischen BaFin und der Finanzbranche, den Verbänden sowie nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) Beratungs- zeitraum 2017 bis 2018 Projektziel Erstellung einer Studie Ergebnis Veröffentlichung der Studie „Big Data trifft auf Künstliche Intelligenz – Herausforderungen und Implikationen für Aufsicht und Regulierung von Finanzdienst- leistungen“ (Juni 2018) Projektsteckbrief Reorganisation der IT der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Optimierung nach Best Practices für stabilen Betrieb 18.11.2022 27 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Strategische Verwaltungsmodernisierung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Entwurf der Aufbau- und Ablauforganisation nach Best Practices Modellierung und Dokumentation relevanter Prozesse (insbesondere Anforderungsmanagement, Change Management und Releasemanagement) unter Berücksichtigung der Besonderheiten der VBL Unterstützung bei der Optimierung des Test- managements und Einführung von Code-Review Vorbereitung und Durchführung einer toolgestützten Software-Analyse der SAP-Systeme, Auswertung der Ergebnisse der Software-Analyse und Ableitung von Maßnahmen Begleitung des Vergabeverfahrens für die Managed Desktop-Lösung mit einem privaten Partner Beratungsleistungen der PD Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe verwaltet mit rund 1.000 Beschäftigten die Zusatzversorgung (Betriebsrente) der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Sie wird von ihrer Abteilung IT mit Informationstechnik versorgt. Nachdem die VBL ihre bisher überwiegend auf Großrechnersystemen laufenden Leistungsprozesse durch die Entwicklung und Einführung von Software auf SAP-Basis modernisiert hat, wird die Aufbau- und Ablauforganisation der VBL-IT neu ausgerichtet. Ziele des Projekts sind die optimierte Wartbarkeit der Anwendungen, die Gewährleistung ihres stabilen und sicheren Betriebs sowie die Orientierung an Best Practices (ITIL-basierte Aufbau- und Ablauforgani- sation). Projektbeschreibung Auftrag- geber Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Beratungs- zeitraum seit September 2012 Projektziel Reorganisation der IT-Organisation und Implementierung ausgewählter IT-Prozesse nach Best Practices/ITIL Ergebnis Restrukturierung der IT-Organisation und Aufstellung nach Best Practices, Entlastung von Standard-Aufgaben im Managed Desktop Service, Professionalisierung der Ablauf- organisation, validierte Qualität des Quellcodes der Entwicklungen Projektsteckbrief Referenzen im Bereich Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Schwerpunkt Bauprojekte Vorstellung der PD 18.11.2022 28 Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin Auszeichnung des Neubaus mit dem Nachhaltigkeitszertifikat in Gold 18.11.2022 29 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Fotoquelle: Bernadette Grimmenstein Vorstellung der PD Gesamte Projektsteuerung Zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung Erstellung der Vergabeunterlagen und Führung der Verhandlungen mit den Bietern, jeweils in Zusammenarbeit mit der BImA, dem Nutzer, dem BBR und technischen sowie juristischen Beratern Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits- untersuchung Begleitung der Planungs-, Bau- und Inbetriebnahme- phase Beratungsleistungen der PD Mit dem Neubau sollte die gemeinsame dauerhafte Unterbringung der Beschäftigten am zweiten Dienstsitz Berlin (derzeit 350 Arbeitsplätze) erreicht werden. Gleichzeitig wurde Vorsorge für insgesamt 1.000 Büroarbeitsplätze getroffen. Das im Rahmen eines Partnerschaftsmodells realisierte Gebäude erfüllt die Anforderungen des Bundes an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vorbildlich und ist ein architektonisches Aushängeschild des Ressorts. Die Energieversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine intelligente Vernetzung der Anlagenkomponenten (Smart Grid) unter Einsatz einer gasbetriebenen Brennstoffzelle, eines Blockheizkraftwerkes zur Strom-, Kälte- und Wärmeerzeugung sowie durch Photovoltaik- Technik auf den Dächern und an der Fassade. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben (BImA) Nutzer Bundesministerium für Bildung und Forschung Beratungs- zeitraum Frühjahr 2009 bis Juli 2015 Projektziel Neubau des Dienstsitzes Berlin Gesamtbau- kosten 115 Millionen Euro Ergebnis Effizienzvorteil der BImA von 9,5 Prozent, Nachhaltigkeit des Neubaus ist Gold-zertifiziert nach BNB Projektsteckbrief Neubau des „Futurium“ in Berlin Nachhaltigstes Bundesgebäude mit Erfüllungsgrad von 89,8 Prozent nach BNB 18.11.2022 30 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Fotoquelle: Schnepp Renou Vorstellung der PD Projektmanagement der Gesamtmaßnahme mit Organisation und Leitung aller Besprechungen Zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten Entwicklung des Finanzierungsmodells Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung Erstellung der Vergabeunterlagen und Führung der Verhandlungen mit den Bietern, jeweils in Zusammenarbeit mit der BImA, dem Nutzer, dem BBR und technischen sowie juristischen Beratenden Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits- untersuchung Begleitung der Planungs- und Bauphase Beratungsleistungen der PD Das Futurium versteht sich als ein „Haus der Zukünfte“, das mit markanter Architektur und zentraler Lage zwischen Hauptbahnhof und Reichstagsgebäude die Präsentation von und den Dialog über Wissenschaft und Innovation anregt. Es bietet ein breit gefächertes Veranstaltungs- und Dialogprogramm auf 3.200 Quadratmetern Ausstellungsfläche. Das Gebäude wurde ab März 2015 von der BImA gemeinsam mit einem privaten Partner errichtet. Das Futurium entspricht als Niedrigst-Energiehaus dem Gold-Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Mit einem Erfüllungsgrad von 89,8 Prozent ist es aktuell das nachhaltigste Bundesgebäude. Das Energiekonzept sieht die Nutzung regenerativer Energie vor. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben (BImA) Beratungs- zeitraum 2009 bis zur Eröffnung 2019 Projektziel Neubau des Futurium in Berlin Gesamtbau- kosten 58 Millionen Euro Ergebnis Wirtschaftlichkeitsvorteil von rund 10 Prozent, sehr gute Energie- effizienz und Niedrigstenergie- standard, Einbindung des Mittel- stands vertraglich gesichert Projektsteckbrief Klimaneutrales BMZ 2020 Erstes klimaneutrales Bundesministerium auf Basis der THG-Bilanzen 18.11.2022 31 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Erstellung einer Kontextanalyse der bestehenden Klimarisiken Analyse der Erwartungen relevanter Stakeholder und deren Einflüsse hinsichtlich des Projektziels Durchführung einer abschätzenden Wesentlichkeits- analyse und Ableitung essenzieller Handlungsfelder mit Ermittlung relevanter Maßnahmenpakete Begleitung bei der Erstellung von Minderungsstrategien Definition von Klimazielen einschließlich Erstellen eines individuellen CO2-Zielpfad für BMZ Analyse und Quantifizierung der Emissionsquellen des BMZ in Anlehnung an die Vorgaben des „Greenhouse Gas Protocol“ Erstellung der Treibhausgasbilanz für 2017 und 2018 Beratungsleistungen der PD Zum Vermeiden und Mindern seiner Treibhausgas- Emissionen (THG) hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung thematisch zugehörige Bereiche mit ihren THG- Emissionsquellen zusammengefasst und Maßnahmen- pakete definiert. Dies soll eine gezielte und systematische Reduktion der THG-Emissionen gewährleisten. Die Priorität bei der Umsetzung der Maßnahmen korrespondiert mit der Wesentlichkeit der adressierten THG-Emissionsquellen. Mit dem Prinzip „Vermeiden vor Mindern vor Kompensieren“ hat das BMZ als erstes Bundes- ministerium zum Dezember 2019 Klimaneutralität für den Ministerialbetrieb auf Basis seiner Treibhausgas- Bilanzen (THG) für die Jahre 2017 und 2018 erreicht. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Beratungs- zeitraum seit Dezember 2017 Projektziel Klimaneutralität für den Ministerial- betrieb des BMZ im Jahr 2020 Ergebnis Klimaneutralität für den Ministerial- betrieb im Dezember 2019 auf Basis der Treibhausgas-Bilanzen (THG) für die Jahre 2017 und 2018 Projektsteckbrief Förderung des Holzbaus in Baden-Württemberg 18.11.2022 32 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Ein besonderes Augenmerk bei der Beratung der PD liegt auf der Bereitstellung zielgerichteter Informationen: Analyse aktueller Hemmnisse im Holzbau Ausführliche Recherche zur Grundlagenermittlung und Darlegung von Lösungsansätzen Befragungen von Kommunen und Stakeholdern in Baden-Württemberg zu Erfahrungen und Herausforderungen rund um das Thema Holzbau Darstellung von Förderbedingungen und Wertungskriterien sowie Entwicklung von Antragsformularen und einer Bewertungssystematik Erstellung eines Leitfadens zur Verfahrens- strukturierung für Bauverwaltungen und Politik in Kommunen Beratungsleistungen der PD Das Land Baden-Württemberg hat im Herbst 2018 die Holzbau-Offensive Baden-Württemberg ins Leben gerufen und mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Euro ausgestattet. In diesem Projekt, an dem sechs Landesministerien beteiligt sind, verfolgt die Landesregierung sechs übergeordnete Ziele: Schutz des Klimas Förderung von Innovationen Schaffung von Wohnraum Stärkung des ländlichen Raums (Aus-)Bildung von Expertinnen und Experten Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors Projektbeschreibung Auftrag- geber Land Baden-Württemberg Beratungs- zeitraum Seit Oktober 2020 Projektziel Verbesserung der Rahmen- bedingungen für das Bauen mit Holz als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele von Baden-Württemberg Ergebnis Beratung zur Entwicklung eines nutzungsgerechten und klima- wirksamen Förderinstruments sowie eines Leitfadens für öffentliche Entscheidungstragende zur Umsetzung von Holzbauprojekten Projektsteckbrief Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Neutrale Nutzerbedarfsplanung und Standortentwicklung 18.11.2022 33 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Gesamte Projektsteuerung Zentrale Ansprechpartnerin für alle Beteiligten Erstellung einer neutralen Nutzerbedarfsermittlung nach RBBau Beratung der Sicherheitsgrobkonzeption Raum-, Flächen- und Funktionsdiagramme Machbarkeitsstudien zur Standortentwicklung von Bestandsliegenschaften mit Umsetzungskonzeption, Termin- und Kostenprognosen Kosten- Nutzenanalysen und Vorbereitung weiterer Entscheidungen Einbindung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und sämtlicher Beteiligter Beratungsleistungen der PD Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hinterfragt im Rahmen seiner strategischen Neuausrichtung bisherige Abläufe, Kapazitäten und Priorisierungen kritisch. Dabei sollen die Anforderungen an genutzte Liegenschaften auf Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken mit Blick auf zukünftige Lagen analysiert und bewertet werden. Das Ziel des Strategieprozesses ist es, das Krisenmanagement und die dafür erforderlichen Prozesse nachhaltig zu stärken und so den Bevölkerungsschutz und die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Der umfangreiche Strategieprozess beinhaltet eine vertiefte Nutzerbedarfsermittlung zur Identifikation der Funktionsbereiche, die für die Umsetzung dieser Ziele benötigt werden. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Nutzer Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Beratungs- zeitraum März 2021 bis Dezember 2021 Projektziel Neutrale Nutzerbedarfsermittlung und Machbarkeitsstudien Ergebnis Fundierte Nutzerbedarfsermittlung sowie Machbarkeitsstudien als Grundlage für weitere Entschei- dungs- und Genehmigungsprozesse Projektsteckbrief Machbarkeitsstudie Bundesinstitut für Fotografie 18.11.2022 34 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Beratungsleistungen der PDProjektbeschreibung Auftrag- geberin Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Beratungs- zeitraum Juni 2020 bis März 2021 Projektziel Machbarkeitsstudie Ergebnis Entscheidungs- und Datengrundlage für weitere Planungen und Standortempfehlung Projektsteckbrief Die PD erarbeitete nach Interviews mit Expertinnen und Experten ein Raumprogramm, dessen funktionale Anforderungen an räumliche Verbindungen, sowie Rahmenbedingungen an ein Grundstück und dessen Erschließung. Auf dieser Basis wurde eine Machbar- keitsstudie durchgeführt, die mögliche Grundstücke abwägt und deren Realisierungsmöglichkeiten aufzeigt: Raumbedarfsprogramm und Stellenplan nach RBBau Raum-, Flächen- und Funktionsdiagramme Standortunabhängige Kostenprognose Nutzwertanalyse zur Standortbewertung Umsetzungskonzept mit Rahmenterminplan für zwei mögliche Standorte Risikoanalyse In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche Museen, öffentliche und private Sammlungen, Archive, Stiftungen und weitere Einrichtungen, die sich der Fotografie widmen. Bislang fehlt eine zentrale Einrichtung für die Erhaltung, Restaurierung, Archivierung und Katalogisierung der zu sichernden Werke, Unterlagen und Gegenstände. Auf Basis des Konzepts der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingesetzten Kommission mit Expertinnen und Experten zu dieser Thematik vom März 2020 wurde die PD beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Bundesinstituts für Fotografie zu erstellen. Denkmalgeschützte Bestandsgebäude im Bundesbesitz am Berliner Südkreuz Machbarkeitsstudie und Standortentwicklungspotenziale 18.11.2022 35 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Prüfung der dienstlichen Nutzungspotenziale des Areals mit dem Ziel maximaler Flächenausnutzung Erarbeitung der öffentl.-rechtl. Rahmenbedingungen Formulierung der Anforderungen des Denkmalschutzes Bestandsanalyse der vorhandenen Bebauung Machbarkeitsstudie und Entwicklung von Nutzungsvarianten Prüfung der Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) und Konzepteinbindung Erstellung einer Umsetzungskonzeption sowie Termin- und Kostenprognosen Kosten-/Nutzenanalysen und Vorbereitung weiterer Entscheidungen Einbindung sämtlicher Beteiligter Beratungsleistungen der PD Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin eines rund 104.000 m² umfassenden Areals, das zu Wohn-, Gewerbe- und zivilen Zwecken genutzt wird. Die ehemaligen Kasernengebäude auf diesem Areal stehen unter Denkmalschutz. Eine Machbarkeitsstudie soll die dienstliche Nutzung des Areals prüfen. Dabei gilt es, Anforderungen des Denkmalschutzes bei der Sanierung und Weiternutzung der Gebäude zu berücksichtigen. Ergänzend zu den baulich-räumlichen Konzepten und Nutzungsszenarien werden Konzepte für den Freiraum und die Außenanlagen, Verkehrs- und Wegekonzepte sowie Ver- und Entsorgungskonzepte erstellt. Dabei wird gesondert auf die Anwendung des Bewertungs- systems Nachhaltiges Bauen (BNB) eingegangen. Projektbeschreibung Auftrag- geberin Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben (BImA) Beratungs- zeitraum April 2020 bis Oktober 2020 Projektziel Machbarkeitsstudie und Standortentwicklungspotenziale unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes Ergebnis Umfassende Machbarkeitsstudie und Bestandsbetrachtung als Grundlage für weitere Entschei- dungs- und Genehmigungsprozesse Projektsteckbrief Entwicklung eines Standortkonzeptes für das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 18.11.2022 36 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Bestandsaufnahme der LANUV-Liegenschaften: bauliche Bewertung durch Hinzuziehen von Gutachten, strukturierte Interviewabfrage der Fachbereiche Bedarfserfassung: Analyse und Auswertung der Interviews, Bedarfsauswertung, Raum- und Funktionsmatrizen Soll-Ist-Vergleich sowie Entwicklung alternativer Optionen/Varianten und Maßnahmen Begleitung der Auswahl von Optionen/Varianten: Erarbeitung eines vollumfänglichen Liegenschaftsportfolios mit verschiedenen Handlungsoptionen/Szenarien Variantenvergleich: wirtschaftlicher und qualitativer Vergleich der Szenarien, Herausarbeitung eines vorteilhaften Szenarios Beratungsleistungen der PD Das LANUV betreibt insgesamt 19 Liegenschaften mit unterschiedlichen Nutzungsstrukturen. Diese reichen von Bürogebäuden über Laborgebäude mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen bis hin zu Sonder- standorten mit teils spezifischen technischen Anforderungen. Aufgrund der Inbetriebnahme neuer Standorte sowie Umstrukturierungen waren grundlegende Anpassungen der Aufgaben, der Mitarbeitendenstellen sowie der Schnittstellen und der Logistikbeziehungen notwendig. Die Aufgabe der PD war es, unter Berücksichtigung der vorab erfolgten Untersuchungen ein tragfähiges Standortkonzept für das LANUV zu entwickeln, damit das LANUV seine Aufgaben auch in Zukunft effizient und wirtschaftlich erledigen kann. Projektbeschreibung Auftrag- geber Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (LANUV) Beratungs- zeitraum Juni 2019 bis März 2021 Projektziel Entwicklung eines tragfähigen, übergreifenden Standortkonzeptes für das LANUV Ergebnis Umfassender Ergebnisbericht des ausgearbeiteten Standortkonzeptes mit Optimierungen der jeweiligen Liegenschaften sowie, nach Bedarf, Erweiterungs- und Neubauoptionen Projektsteckbrief Bewirtschaftungskonzept für das Heiligengeistfeld Hamburg 18.11.2022 37 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Ermittlung der aktuellen Situation anhand der Analyse vorhandener Unterlagen und Austausch mit beteiligten Stakeholdern Entwicklung von möglichen Varianten zum Bewirtschaftungskonzept mit eindeutig delegierbaren Pflichten für Vermieter und Mietende Kostenindikation zum Mietzins aufgrund der Neuordnung der Betriebsleistungen Ableitung einer nachhaltigen Instandhaltung zur Werterhaltung der getätigten Investitionen Ausschreibung und Vergabe der Bewirtschaftungsleistungen (optional im Anschluss) Betreuung der Implementierungsphase (optional im Anschluss) Beratungsleistungen der PD Das Heiligengeistfeld in der Freien und Hansestadt Hamburg zählt mit einer Fläche von circa 155.000 m² zu einer der größten Veranstaltungsflächen Deutschlands. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) möchte als Eigentümer eine moderne, multifunktionale Veranstaltungsfläche schaffen, die baulich und technisch funktionssicher und den gestiegenen Anforderungen gewachsen ist. Der LIG beabsichtigt die Implementierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung unter den Aspekten der Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit. Das Ziel ist ein Bewirtschaftungs- und Instandhaltungs- konzept, in dem eindeutig delegierbare Pflichten für Eigentümer und Mietende herausgestellt sind. Projektbeschreibung Auftrag- geber Freie und Hansestadt Hamburg Beratungs- zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 Projektziel Ziel ist es, ein Bewirtschaftungs- konzept unter den Aspekten der Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit zu entwickeln. Ergebnis Entscheidungsgrundlage anhand einer Übersicht möglicher und präferierter Varianten bei Darstellung der zu erwartenden Bewirtschaftungs- und Mietkosten sowie Risikomanagement Projektsteckbrief Wohnungsbau Monheim am Rhein Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und Neubau von 400 Wohnungen 18.11.2022 38 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Fotoquelle: Ulrich Hartung GmbH Vorstellung der PD Phase 1: Gründungsberatung Monheimer Wohnen GmbH und Wirtschaftsplanung für die Gesellschaft (Cashflow, GuV, Bilanz) Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Projekt- konzeptionen für die Wohnungsbauprojekte „Unter den Linden“ und „Sophie-Scholl-Quartier“ mit etwa 400 Wohnungen Begleitung des politischen Entscheidungsprozesses Phase 2: Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die Wohnungsbauprojekte „Unter den Linden“ und „Sophie-Scholl-Quartier“ mit etwa 400 Wohnungen Terminplanung und Kostenkontrolle im Vergabe- verfahren (Projektsteuerung) Beratungsleistungen der PD Die Stadt Monheim am Rhein hat beschlossen, eine Verbesserung der Wohn-, Bau- und Sozialstruktur. Die Stadt selbst verfügt nicht über die Ressourcen, um den Wohnungsbau selbständig zu planen und zu realisieren. Zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen hat die PD bei der Gründung und Ausgestaltung der Wohnungsbaugesellschaft „Monheimer Wohnen GmbH“ unterstützt. Vorrangige Aufgabe der Ende 2016 gegründeten Monheimer Wohnen GmbH ist zunächst die Entwicklung und Errichtung von ca. 400 Wohn- einheiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen. Derzeit berät die PD die Monheimer Wohnen GmbH bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für den Geschosswohnungsbau. Projektbeschreibung Auftrag- geber Stadt Monheim am Rhein (Phase 1) bzw. Monheimer Wohnen GmbH (Phase 2) Beratungs- zeitraum seit 2015 Projektziel Neubau von etwa 400 Geschosswohnungen Ergebnis Schnellere Umsetzung und Kostensicherheit Projektsteckbrief Entwicklungskonzepte für zwölf Schulen in Duisburg Einbindung der Schulöffentlichkeit durch partizipative Beteiligungsprozesse 18.11.2022 39 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Schulspezifische Bedarfsermittlung durch partizipative Beteiligungsprozesse Raum-, Flächen- und Funktionsdiagramme Flächenbilanzierungen Machbarkeitsstudien mit Einpassplanungen und Aufwandsabschätzungen zur Vorbereitung der Gremienentscheidungen Beratungsleistungen der PD In einem gebündelten Verfahren werden für 12 Schulen an 19 Standorten in Duisburg individuell abgestimmte Entwicklungskonzepte aufgestellt. Je Schule wird der Bedarf entsprechend der pädagogischen Anforderungen ermittelt, mit den Flächenressourcen abgeglichen und in schulstandortbezogenen Machbarkeitsstudien dargestellt. Als Ergebnis der Beratung der PD liegt für jede der Programmschulen an den verschiedenen Standorten eine abgestimmte Machbarkeitsstudie mit einem bewerteten Umsetzungsvorschlag vor. Auf dieser Basis können Entscheidungen für die Entwicklung der „Schulen für moderne Pädagogik“ getroffen werden. Projektbeschreibung Auftrag- geber Stadt Duisburg Beratungs- zeitraum seit 2019 Projektziel Bauliche Grundlagen für „Schulen für moderne Pädagogik“ schaffen Ergebnis Erfolgreiche Einbindung der Schul- öffentlichkeit durch partizipative Beteiligungsprozesse für 12 Schulen an 19 Standorten Projektsteckbrief Neubau eines Pflegeheims für die Stadt Nürnberg (NürnbergStift) Komplexes Finanzierungsmodell mit staatlichen Fördermitteln 18.11.2022 40 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Strategische Beratung des Auftraggebers und Nutzers zur Modell- und Verfahrenskonzeption Projektsteuerung während des Vergabeverfahrens und der Projektumsetzung Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung Erstellung und Fortschreibung der vorläufigen und abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Erstellung der Vergabeunterlagen in Zusammenarbeit mit der Freien Hansestadt Bremen sowie technischen und juristischen Beratenden Führung der Verhandlungen mit den Bietern und Herbeiführen des Vertragsabschlusses Begleitung der politischen Entscheidungsfindung Begleitung der Umsetzung Beratungsleistungen der PD Die Stadt Nürnberg bietet über ihren Eigenbetrieb NürnbergStift an mehreren Standorten Pflege- angebote. Der Standort August-Meier-Haus (AMH) weist einen derart erheblichen Sanierungsbedarf auf, dass eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre. Zudem besteht in Nürnberg Bedarf an weiteren Pflegeplätzen. Die Stadt Nürnberg hat 2017 entschieden, das Projekt im Rahmen eines Partnerschaftsmodells (sog. Inhabermodell) umsetzen. Das Vergabeverfahren wurde im Februar 2020 erfolgreich mit der Zuschlagserteilung an einen privaten Partner abgeschlossen. Dieser wird die Planung, Errichtung, Finanzierung sowie ausgewählte Betriebsleistungen (unter anderem Instandhaltung und technisches Gebäudemanagement) erbringen Auftrag- geber Stadt Nürnberg, NürnbergStift Beratungs- zeitraum seit Februar 2017 Projektziel Wirtschaftliche und nachhaltige Errichtung eines Pflegeheims mit 158 stationären Pflegeplätzen sowie 20 Tages- und Nachtpflegeplätzen Investitions- volumen 33,8 Millionen Euro Ergebnis Durch das angewendete Lebens- zyklusmodell konnten wirtschaftliche Effizienzpotenziale gehoben werden Projektsteckbrief Projektbeschreibung Neubau von Feuerwehrgerätehäusern für die Gemeinde Stemwede Entwicklung eines innovativen Modells zur zusammengefassten Vergabe 18.11.2022 41 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Entwicklung eines innovativen Modells zur zusammen- gefassten Vergabe von fünf Feuerwehrgerätehäusern Projektsteuerung während der Vorbereitungsphase und des Vergabeverfahrens sowie zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung Anpassung und Fortschreibung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie Erstellung der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Erstellung der Vergabeunterlagen Führung der Verhandlungen mit den Bietern und bis zum Vertragsabschluss und Financial Close Vorbereitung und Begleitung der politischen Entscheidungsfindung Beratungsleistungen der PD Der Neubau der fünf Feuerwehrgerätehäuser der Gemeinde Stemwede sollte auf Wunsch der Gemeinde parallel erfolgen. Die Baumaßnahmen dürfen dabei die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigen. Ein privater Partner übernimmt den parallelen Neubau der fünf Standorte und sichert ihren Betrieb über eine Laufzeit von 15 Jahren zu. Auch der Neubau und der Betrieb der Rettungswache werden durch das ortsansässige mittelständische Bauunternehmen verantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Beratung der PD als Pilotprojekt gefördert. Weiterhin werden für die Finanzierung des Projektes Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingebunden. Auftrag- geber Gemeinde Stemwede Beratungs- zeitraum April 2016 bis Februar 2018 Projektziel Konsolidierung und wirtschaftlicher Betrieb von fünf neuen Feuerwehr- standorten sowie Errichtung einer Rettungswache Investitions- volumen 10,6 Millionen Euro Ergebnis Bündelung der Einzelprojekte ermöglichte eine beschleunigte Vergabe und Erstellung Projektsteckbrief Projektbeschreibung Neubau der Polizeistation in Melsungen Partnerschaftsmodell mit einem regionalen Mittelständler 18.11.2022 42 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Begleitung während des gesamten europaweiten Vergabe- und Verhandlungsverfahrens Prüfung und Plausibilisierung der Bieterangebote auf Wirtschaftlichkeit Verhandlungen mit den Bietern und Banken bezüglich finanzierungsrelevanter Aspekte Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits- untersuchung Durchführung des Financial-Close-Prozesses Beratungsleistungen der PD Das Land Hessen möchte durch den Neubau der Polizeistation in Melsungen die Anforderungen der Polizei hinsichtlich eines gegenüber dem Bestand erhöhten Flächenbedarfs und einer zeitgemäßen räumlichen Organisation erfüllen. 2017 wurde der Vertrag mit einem mittelständischen Unternehmen geschlossen. Das Gebäude wird in einem Partnerschaftsmodell realisiert, das die Übertragung von Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und vollständiger Finanzierung umfasst. Das neue Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 1.200 Quadratmetern wird den Energiestandards des Landes Hessen entsprechen und die Vorgaben der bundesweiten Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2009 noch einmal deutlich übererfüllen. Projektbeschreibung Auftrag- geber Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Beratungs- zeitraum April 2016 bis Mai 2017 Projektziel Neubau einer Polizeistation mit zeitgemäßer, funktionaler Organisation und einer qualitativ hochwertigen technischen Ausstattung Ergebnis Vertragsunterzeichnung mit privatem Partner mit Übertragung von Planung, Bau, Betrieb, Instand- haltung und Finanzierung Projektsteckbrief Neubau einer Berufsschule für die Freie Hansestadt Bremen Innovatives Lebenszyklusmodell in gebündelter Vergabe 18.11.2022 43 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Strategische Beratung des Kunden zur Modell- konzeption und Ausgestaltung des Verfahrens Finanzierungs- und wirtschaftliche Beratung Projektsteuerung des Vergabeverfahrens und der Projektumsetzung Erstellung und Fortschreibung der vorläufigen und abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Erstellung der Vergabeunterlagen in Zusammenarbeit mit der Freien Hansestadt Bremen sowie technischen und juristischen Beratenden Verhandlungsführung mit den Bietern und Herbei- führung des Vertragsabschlusses Begleitung der politischen Entscheidungsfindung und der nachfolgenden Umsetzung Beratungsleistungen der PD Die Freie Hansestadt Bremen beabsichtigt den Neubau der Berufsschule für Großhandel, Außenhandel und Verkehr (BS GAV) für etwa 1.800 Schüler:innen. Ihnen sollen künftig 12 Lerncluster zur Verfügung stehen, die 33 Lernräume, 15 Differenzierungs-/ Beratungsräume (Lernkojen) und offene Lernzonen beinhalten. Die Stadt hat 2018 entschieden, das Projekt im Rahmen eines Partnerschaftsmodells (sog. Inhabermodell) umzusetzen. Das Vergabeverfahren wurde im Februar 2020 erfolgreich mit der Zuschlagserteilung an einen privaten Partner abgeschlossen. Dieser wird die Planung, Errichtung, Finanzierung sowie ausgewählte Betriebsleistungen (unter anderem Instandhaltung und technisches Gebäudemanagement) erbringen. Auftrag- geber Freie Hansestadt Bremen Beratungs- zeitraum seit Februar 2017 Projektziel Wirtschaftliche und nachhaltige Errichtung einer zukunftsfähigen Berufsschule mit innovativen Lern- und Lehrkonzepten Investitions- volumen 31,3 Millionen Euro Ergebnis Durch das angewendete Lebens- zyklusmodell konnten wirtschaftliche Effizienzpotenziale gehoben werden Projektsteckbrief Projektbeschreibung Modulare Erweiterung von sieben Grundschulen für eine Großstadt Systemkonzept für sieben schlüsselfertige Erweiterungsgebäude 18.11.2022 44 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Entwicklung eines modularen Systemkonzepts Standortgenaue abgestimmte Einpassplanungen Bewertete Machbarkeitsstudien Ausschreibung der schlüsselfertigen Bauleistungen Qualitätskontrolle der TU-Leistungen Beratungsleistungen der PD Sieben Schulen einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen werden durch modulare Gebäude erweitert. In einer schnittstellenreduzierten Projektkonzeption werden mehrere Schulen zusammengefasst. Dadurch kann das Portfolio systematisiert an die modernen pädagogischen Anforderungen angepasst werden. Die PD entwickelt das modulare Erweiterungssystem, erstellt standortbezogene passgenaue Einpass- planungen, die jeweiligen Machbarkeitsstudien, die Leistungsbeschreibung, begleitet das Vergabeverfahren und übernimmt die Qualitätssicherung für die bauliche Umsetzung. Projektbeschreibung Auftrag- geber Großstadt in Nordrhein-Westfalen Beratungs- zeitraum seit 2019 Projektziel Systemkonzept für sieben schlüsselfertige Erweiterungs- gebäude erarbeiten Ergebnis Mit nur einem Vergabeverfahren werden modulare Erweiterungs- bauten an sieben Grundschulen gleichzeitig ausgeschrieben Projektsteckbrief WU-NKF-Rechenmodell für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Qualitätsgesichertes Excel-Rechenmodell für Kommunen in NRW 18.11.2022 45 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Umsetzung der im Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsunter- suchungen im kommunalen Hochbau“ beschriebenen Methodik in ein qualitätsgesichertes Excel-Rechen- modell Berücksichtigung gängiger Financial-Modelling- Standards Erarbeitung eines begleitenden Handbuchs zur Anwendung des WU-NKF-Rechenmodells NRW.Bankbietet Tool für Kommunen in NRW zur unentgeltlichen Bestellung an. Beratungsleistungen der PD Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau“ veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an Kommunen in NRW und gibt eine Hilfestellung, unterschiedliche Immobilienstrategien unter Berücksichtigung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) miteinander zu vergleichen. Auf Basis des Leitfadens hat die PD das WU-NKF- Rechenmodell für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau entwickelt. Das Rechenmodell ermöglicht, unter Berücksichtigung des Lebenszyklusansatzes verschiedene Investitions- varianten gegenüber zu stellen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögensbilanz und den Ressourcenverbrauch auszuweisen. Projektbeschreibung Auftrag- geber Finanzministerium Nordrhein- Westfalen und NRW.Bank Beratungs- zeitraum Januar 2014 bis April 2015 Projektziel Entwicklung eines Standard-Rechen- modells für Wirtschaftlichkeitsunter- suchungen im kommunalen Hochbau unter Berücksichtigung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und eines begleitenden Handbuches Ergebnis Qualitätsgesichertes Excel- Rechenmodell zur Anwendung durch kommunale Entscheidungsträger in NRW Projektsteckbrief Referenzen im Bereich Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Schwerpunkt Verwaltungsmodernisierung Vorstellung der PD 18.11.2022 46 Strategisches Kommunikations- und Veränderungsmanagement im Zuge der Digitalisierung Beratung und Begleitung einer umfassenden Transformation 18.11.2022 47 Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Bestandsaufnahme zur internen Kommunikation und Change-Prozessen Entwicklung eines Kommunikationskonzepts als Grundlage der strategischen Planung und Umsetzung der Kommunikation zur internen Digitalisierung Beratung bei der Gründung einer zentralen Kommunikations-Task-Force sowie Begleitung dieser bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen Planung, gezielte Einbindung und Beteiligung der Verwaltungsführung inklusive Oberbürgermeister, Beigeordneten und weiteren Führungskräften Durchführung von Workshops zum Ausbau eines professionellen Change-Managements für die federführende Organisationseinheit Beratungsleistungen der PD Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Vorhaben im Bereich der kommunalen Digitalisierung strategisch geplant. Um die Umsetzung der Digitalisierung in allen Fachbereichen zu gewährleisten und die digitale Transformation der Stadtverwaltung voranzutreiben, benötigte die Stadt Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Veränderungs- und Kommunikationsmaßnahmen. Bei der Entwicklung und Konzeption sowie bei der konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen hat die PD beratend unterstützt und die verantwortlichen Akteure über ein Jahr lang begleitet. Projektbeschreibung Auftrag- geber Stadt Duisburg Beratungs- zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2022 Projektziel Begleitung der Stadt bei der Durch- führung eines Veränderungspro- zesses im Zuge der Digitalisierung Ergebnis Erfolgreicher Aufbau eines koordi- nierten Kommunikations- und Ver- änderungsmanagements zur Digi- talisierung sowie Sensibilisierung, Mobilisierung und Integration von Führungskräften und Mitarbeitenden. Projektsteckbrief Aufbau und Begleitung der strategischen Steuerung der Digitalisierung Konzeption eines Tools zur Steuerung der Digitalisierung 18.11.2022 48 Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Einbindung zentraler Akteure und Entscheidungsträger der Digitalisierung zu Ermittlung von Anforderungen und Bedarfen zur Steuerung der Digitalisierung. Entwicklung und Konzeption eines Excel-Tools zur Steuerung und Überprüfung des Fortschritts der verwaltungsinternen Digitalisierung anhand von Indikatoren Regelmäßige Begleitung und Evaluation von Steuerungs-Meetings mit zentralen Akteuren der Digitalisierung und Projektverantwortlichen Etablierung eines Steuerungsprozesses auf Basis des Steuerungstools Beratungsleistungen der PD Die Stadt Duisburg hatte zahlreiche Vorhaben im Bereich der kommunalen Digitalisierung strategisch geplant sowie viele Projekte bereits begonnen. In einer digitalen Agenda existierten strategische Ziele und Indikatoren für die weitere Umsetzung der verwaltungsinternen Digitalisierung. Um eine effiziente und ressourcenorientierte Digitalisierung durchzuführen und die Entwicklung professionell überprüfen zu können, hat die Stadt Duisburg eine zentrale und strategische Steuerung der Digitalisierung in den Fokus genommen. Beim Aufbau und der Umsetzung unterstützte die PD. Projektbeschreibung Auftrag- geber Stadt Duisburg Beratungs- zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2022 Projektziel Begleitung der Stadt bei der strategischen Steuerung der Digitalisierung Ergebnis Erfolgreicher Aufbau eines Tools zur strategischen Steuerung der Digitalisierung sowie Begleitung von verantwortlichen Akteuren Projektsteckbrief Beratung bei der Umsetzung agiler Management-Methoden Begleitung einzelner Projekte als agiler Coach 18.11.2022 49 Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Bestandsaufnahme mit beteiligten Führungskräften und Festlegung der Ausrichtung des agilen Arbeitens Diverse Workshops zur Auswahl von Pilotprojekten, zum Aufbau des agilen PMOs sowie zur Beschreibung von Rollen und Verantwortlichkeiten Entwicklung eines Handbuches „Agiles Arbeiten in Duisburg“ und eines Schulungskonzepts zur nachhaltigen Nutzung Entwicklung einer Vorgehensweise zur Einführung agiler Methoden Begleitung der Stadt bei der Durchführung des agilen Arbeitens in fünf Projekten Entwicklung und Durchführung des Formats „Agile Runde“ für einen Erfahrungsaustausch zu agilen Methoden in der gesamten Verwaltung Beratungsleistungen der PD Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Vorhaben im Bereich der kommunalen Digitalisierung umgesetzt und strategisch geplant. Um eine Kapazitäten schonende und gleichzeitig schnelle Umsetzung der Projekte zu gewährleisten, sollten agile Management-Methoden (hier: Scrum) eingesetzt werden. Die PD unterstützte bei der Auswahl der Projekte und agierte in der Begleitung der agilen Projekte als Coach. Projektbeschreibung Auftrag- geber Stadt Duisburg Beratungs- zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2022 Projektziel Begleitung der Stadt bei der Durchführung agilen Arbeitens Ergebnis Erfolgreicher Aufbau von Kompetenzen zum agilen Arbeiten und Einführung der Methoden in unterschiedlichen Projekttypen Projektsteckbrief „Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten“ für den Deutschen Städtetag Erarbeitung von umfassende Handlungsempfehlungen 18.11.2022 50 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Umfassende Recherche und Diskussion der Ergebnisse mit den Mitgliedern des „Sounding Boards“ (kommunale Digitalisierungsbeauftragte und Datenmanager:innen der beteiligten Städte) Durchführung von Interviews und Themenworkshops (Herausforderungen der Datennutzung, Strategie und Governance, Datenplattformen) mit Mitgliedern des „Sounding Boards“ Einholung und Aufbereitung eines Rechtsgutachtens des Lorenz-von-Stein-Instituts der Universität Kiel zu praktischen Fragen der Datenbereitstellung und Datennutzung Erarbeitung von Handlungsempfehlungen Aufbereitung der Ergebnisse in einer umfassenden Ergebnisstudie Beratungsleistungen der PD Die PD erarbeitete eine umfassende Handlungsempfehlung für den souveränen Umgang mit städtischen Daten. Expertinnen und Experten von 14 deutschen Mittel- und Großstädten brachten ihr Fachwissen und ihre Erfahrung ein. Das Ergebnis ist eine Studie, die Herausforderungen, Empfehlungen zu Strategie und Governance sowie verschiedene Möglichkeiten von Datenplattformen darstellt. Die Studie wurde in verschiedenen Formaten der Fachöffentlichkeit (deutsche Kommunen) präsentiert, um größtmögliche Breitenwirkung zu erzielen. Da die Studie auf internationale Resonanz stieß, wurde sie zudem ins Englische übersetzt. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesministerium der Finanzen / Deutscher Städtetag Beratungs- zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2021 (Veröffentlichung der Ergebnisstudie im März 2021) Projektziel Präsentation verschiedener Handlungsfelder kommunaler Datennutzung Ergebnis Ergebnisstudie inklusive Handlungsempfehlungen Projektsteckbrief Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Vorstellung der PD Entwicklung einer Smart-City-Strategie für die Stadt Braunschweig Strategie zur Planung, Umsetzung und Steuerung der Smart-City-Aktivitäten Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Gesamte Projektsteuerung und zentrale Ansprechpartnerin für alle Beteiligten Analyse der Ausgangslage durch eine Online-Befragung, Interviews und Dokumentenanalysen Best-Practice-Analyse zur Förderung des Erfahrungslernens von anderen Kommunen Beteiligungsorientierte Erarbeitung der Strategie im Rahmen von Workshops und Fachgesprächen Empfehlung der künftigen organisatorischen Steuerung und Umsetzung (Governance) Konzeption einer abgestimmten Smart-City-Strategie mit konkreten Handlungsempfehlungen Vorstellung der Ergebnisse gegenüber Stadt, städtischen Beteiligungen und Politik Beratungsleistungen der PD Die Stadt Braunschweig möchte die Digitalisierung für die Realisierung der städtischen Ziele einsetzen, die bereits im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) formuliert wurden. Im Projekt wurde eine Smart-City-Strategie entwickelt, die den Handlungsrahmen für die digitale Stadt Braunschweig in den kommenden Jahren absteckt. Die Strategie bietet Orientierung bei der Planung, Umsetzung und Steuerung künftiger Smart-City- Aktivitäten, indem sie strategische Ziele festlegt, Handlungsfelder konkretisiert und Kriterien für die Auswahl von Digitalisierungsprojekten benennt. Zudem wurden die organisatorische Verortung und Steuerung des Themas festgelegt und konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung gegeben. Projektbeschreibung Auftrag- geberin Stadt Braunschweig Beratungs- zeitraum April 2019 bis Dezember 2020 Projektziel Entwicklung einer Smart-City- Strategie Ergebnis Strategie zur Planung, Umsetzung und Steuerung der Smart-City- Aktivitäten Projektsteckbrief Vorstellung der PD 18.11.2022 51 Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Auf dem Weg zu smarten Städten und Regionen im Land Brandenburg Kommunen breitenwirksam unterstützen, befähigen und vernetzen Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Konzeption und Durchführung mehrerer Workshop- reihen, abgestimmt auf unterschiedliche kommunale Zielgruppen, unter anderem einer „Schreibwerkstatt Digitalstrategien“ als Online-Workshop Planung und Durchführung einer „Tour de Brandenburg“ mit lokalen Erfolgsbeispielen und Design-Thinking-Workshop Erarbeitung von Leitfäden zur Strategieentwicklung und -umsetzung Entwicklung des Tools „DigiMeter“ zur Bewertung und strategischen Planung der eigenen Digitalisierung Entwicklung weiterer Coaching-, Networking- und Online-Seminar-Formate Beratungsleistungen der PD Die DigitalAgentur (DABB) wurde 2019 vom Land Brandenburg mit der Aufgabe gegründet, die Kommunen des Landes unter anderem auf dem Weg zur Smart City / Smart Region zu unterstützen. Die Kommunallandschaft Brandenburgs zeichnet sich durch hohe Heterogenität und spezielle Rahmenbedingungen aus, die die Entwicklung eines diversen Angebots von Formaten mit Breitenwirkung erfordert. Durch Information, Schulung und Vernetzung sollen die Kommunen befähigt werden, mit dem Thema Smart City / Smart Region strategisch umzugehen. Die PD wurde von der DABB beauftragt, sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Zusammenarbeit basiert auf agilen Projektmanagementmethoden (-> Projektschaufenster). Projektbeschreibung Kundin DigitalAgentur Brandenburg Beratungs- zeitraum Juli bis Dezember 2020 Projektziele Unterstützung und Beratung bei der Strategieentwicklung, inter- kommunale Vernetzung und Wissenstransfer, Erzielen von Breitenwirkung Ergebnis Brandenburger Kommunen wurden befähigt, strategisch mit dem Thema Smart City / Smart Region umzugehen Projektsteckbrief Vorstellung der PD 18.11.2022 52 Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für die Stadt Iserlohn Digitales Leitbild, strategische und messbare Ziele sowie konkrete Maßnahmen Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Analyse der Ausgangslage durch Workshops, Interviews mit Entscheidern/Entscheiderinnen aus Stadtverwaltung und städtischen Unternehmen, Online- Mitarbeitenden-Umfrage sowie Dokumentenanalysen Durchführung eines Workshops zum Thema digitales Leitbild Durchführung eines Vertiefungs-Workshops zum Thema Smart City Durchführung eines Workshops mit den politischen Akteuren Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen für Führungskräfte zum Thema E-Government Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie inklusive Zielen, Maßnahmen und Projekt-Steckbriefen sowie Erfolgskennzahlen Beratungsleistungen der PD Die Stadt Iserlohn möchte dem Thema Digitalisierung einen strategischen Rahmen geben. Während die Stadt im Bereich E-Government ebenso wie im Bereich Smart City bereits Projekte umgesetzt hat, fehlt es an einer strategischen Ausrichtung ebenso wie passenden Governance-Strukturen im Konzern Stadt. Die Stadt Iserlohn benötigt daher einen ganzheitlichen Ansatz, der bisherige Aktivitäten unter einer gemeinsamen Vision subsummiert und gleichzeitig neue Ideen und Maßnahmen mit Blick auf die gesamte Stadt strategisch ausrichtet. Projektbeschreibung Auftrag- geberin Stadt Iserlohn Beratungs- zeitraum Januar 2020 bis Oktober 2020 Projektziel Entwicklung einer ganzheitlichen Digitalisierungsstrategie mit den Themenfeldern „Smart City“ und „E-Government“ Ergebnis Erarbeitung einer Strategie inklusive digitalem Leitbild, strategischen und messbaren Zielen sowie Handlungsfeldern und konkreten Maßnahmen Projektsteckbrief Vorstellung der PD 53 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung 18.11.2022 Entwicklung einer E-Government-Strategie für die Stadt Würzburg Strategie-Entwicklung und organisatorische Umsetzung 54Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Analyse der Ausgangslage mittels Interviews mit dem Verwaltungsvorstand und treibenden Akteuren sowie Dokumentenanalysen und Workshops Durchführung eines Strategie-Workshops mit dem Direktorium (Oberbürgermeister sowie Referentinnen und Referenten) Formulierung von Maßnahmen und Projekt- Steckbriefen Impulse für die organisatorische Verankerung von Steuerungsaufgaben zur Umsetzung des OZG und weiterer E-Government-Maßnahmen Beratungsleistungen der PD Die Stadt Würzburg möchte ihre Stadtverwaltung zukunftsorientiert modernisieren. Wesentliche Treiber sind das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das E-Government-Gesetz des Landes Bayern. Im Projekt wurden die Ziele und der strategische Rahmen für die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung formuliert. Ergänzend wurden konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen erarbeitet und gemeinsam mit den Experten und Expertinnen der Stadt priorisiert. Es wurde außerdem eine effiziente Steuerung der Umsetzung innerhalb der Organisation sichergestellt. Projektbeschreibung Auftrag- geberin Stadt Würzburg Beratungs- zeitraum Februar bis Dezember 2020 Projektziel Entwicklung einer E-Government- Strategie inklusive Umsetzungsempfehlungen Ergebnis Strategie inklusive Vision, Zielen, Handlungsfeldern und Maßnahmen Projektsteckbrief Vorstellung der PD 18.11.2022 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Entwicklung einer E-Government-Strategie für den Landkreis Uckermark Strategie zur Planung und Umsetzung von E-Government-Maßnahmen 55Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Analyse der Ausgangslage durch Workshops, Interviews mit der Leitungsebene der Kreisverwaltung und Online- Mitarbeitenden-Umfrage sowie Dokumentenanalysen Durchführung eines Auftakt-Workshops zum Thema digitales Leitbild und E-Government Führungskräfte-Interviews mit allen Amtsleitungen und Zentralfunktionen Durchführung einer Mitarbeitenden-Umfrage zur Sicherung von Transparenz und weiterer Partizipation Informationsveranstaltungen für Führungskräfte zu den Ergebnissen und Folgemaßnahmen Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie inklusive Zielen, Maßnahmen und Projekt-Steckbriefen Beratungsleistungen der PDProjektbeschreibung Auftrag- geber Landkreis Uckermark Beratungs- zeitraum Seit April 2020 Projektziel Entwicklung einer ganzheitlichen und breit akzeptierten Digitalisierungsstrategie Ergebnis Digitalisierungsstrategie inklusive digitalem Leitbild, strategischen Zielen sowie Handlungsfeldern und konkreten Maßnahmen Projektsteckbrief Vorstellung der PD 18.11.2022 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Der Landkreis Uckermark befindet sich, besonders getrieben vom Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem E-Government-Gesetz des Landes Brandenburg, in der Vorbereitung und Umsetzung einer Vielzahl von Digitalisierungsvorhaben. Erste Ansätze für die strategische Ausrichtung der gesamten Landkreisverwaltung existieren, allerdings wurde noch kein detaillierter Gesamtansatz mit klaren Prioritäten entwickelt. Zudem erfolgte noch keine systematische Beteiligung der Mitarbeiter:innen. Auftrag der PD ist es, die derzeitigen Vorhaben zu analysieren und darauf aufbauend strategische Ziele und ein gemeinsames Leitbild mit dem Landkreis zu entwickeln. Die Handlungsfelder und Maßnahmen unterlegen die Umsetzungsstrategie mit definierten Schritten. „Verwaltung 4.0“ im Landkreis Görlitz 29 Einzelprojekte für drei zentrale Modernisierungsziele 56 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Konzeption des Förderantrags und zentrale Ansprechpartnerin während des Prüfverfahrens für den Freistaat Sachsen Entwicklung und Implementierung eines Programm- Managements zur Steuerung der Einzelprojekte auf Basis von Prince2 und MSP Projekt- und Maßnahmenkonzeptionierung und Projektinitialisierung inkl. Zeit- und Ressourcenplanung Projektsteuerung und -management sowie fachliche Begleitung priorisierter E-Government-Einzelprojekte, unter anderem in den Bereichen IT-Modernisierung, Prozessoptimierung, Raumgestaltung, Bürgerbürokonzeption und Facility Management Veränderungsmanagement und -begleitung, unter anderem Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie und Kampagnenplanung Beratungsleistungen der PD Der Landkreis Görlitz möchte Verwaltungsleistungen nachhaltig verbessern und die Kreisverwaltung zukunftsgerecht aufstellen. „Verwaltung 4.0“ setzt sich aus 29 Einzelprojekten zusammen. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Transformationsprogramm mit einer Einzelförderung in Höhe von 4,8 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren. „Verwaltung 4.0“ verfolgt drei Modernisierungsziele: Erstens soll der Bürger:innen-Service in der Verwaltung verbessert und Online-Dienstleistungen ausgebaut bzw. zusätzliche entwickelt werden. Zweitens sollen die Verwaltungsprozesse störungs- und medienbruchfrei digitalisiert und optimiert werden. Drittens soll die Arbeitgeberattraktivitätdurch mobile Arbeit, Tele- arbeit, modernes Arbeitsumfeld und zusätzliche (digitale) Weiterbildungsangebote steigen. Projektbeschreibung Auftrag- geber Landratsamt Görlitz Beratungs- zeitraum seit 2018 Projektziele Erhöhte Sichtbarkeit der Verwaltungsleistungen in der Fläche, Digitalisierung der Kreisverwaltung und Steigerung der Arbeitgeber- attraktivität Ergebnis Aus 29 Einzelprojekten bestehendes Transformationsprogramm mit Unterstützung durch eine Einzel- förderung des Freistaates Sachsen Projektsteckbrief Vorstellung der PD 18.11.2022 Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen – eGo-Saar Untersuchung und Modernisierung des Verbandes Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Abstimmung eines gemeinsamen Projektverständnisses Abstimmung des Vorgehen und der Projektorganisation Durchführung einer breit angelegten Bestandsaufnahme und Dokumentation des Ist-Standes Detaillierte Darstellung des Handlungsbedarfs Definition der zentralen Ziele und der künftigen Aufstellung für die zukünftige Organisation Zusammenstellung der konzeptionellen Ergebnisse im Rahmen eines organisatorischen Grobkonzepts Ableitung und Bewertung von Handlungsoptionen Erarbeitung eines angepassten Satzungsentwurfes Identifikation und Beschreibung der notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzungsvorbereitung Beratungsleistungen der PD Dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen – eGo-Saar“– gehören alle saarländischen Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunalen Spitzenverbände an. Der eGo-Saar ist laut E-Government-Pakt des Saarlandes der zentrale Umsetzungspartner der saarländischen Kommunen und kümmert sich um die einheitliche Umsetzung von E-Government-Lösungen in allen saarländischen Kommunen. Die in den letzten Jahren gestiegenen Anforderungen im Bereich E-Government verstärken den Umsetzungsdruck auf den eGo-Saar. Das Projekt dient der grundlegenden Untersuchung und Modernisierung des Zweckverbandes. Projektbeschreibung Kunde Kommunaler Zweckverband eGo-Saar Beratungs- zeitraum Juni 2019 bis Dezember 2020 Projektziel Optimierung der Verbandsstrukturen zur Intensivierung der kommunalen IT-Kooperation Ergebnis Erstellung einer Ist-Analyse sowie, darauf aufbauend, Erarbeitung eines organisatorischen Sollkonzeptes inklusive Vorschlag für eine Satzungsänderung Projektsteckbrief Vorstellung der PD 18.11.2022 57 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung Kundenzentrumsbetrieb Freie und Hansestadt Hamburg Evaluation der Neuorganisation des stadtweiten Bürger:innen-Service 58 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Datengestützte Plausibilitätsprüfung des notwendigen Personalbedarfs der Kundenzentren Analyse der kurz- bis mittelfristig zu erwartenden Trends und Entwicklungen mit Einfluss auf den Personalbedarf Identifikation und Beschreibung geeigneter Steuerungsmodelle Ableitung von Vor- und Nachteilen der Steuerungstypen anhand einer Bewertungsmatrix und Durchführung einer Nutzwertanalyse Befragung ausgewählter Stakeholder zur Validierung der Nutzwertanalyse Durchführung einer systematischen Good-Practice- Analyse ausgewählter Großstädte Beratungsleistungen der PD Nach Ablauf der Neuorganisation des Kundenzentrumsbetriebes Hamburg gilt es, die Aufgaben des Projektes im Zuge des Wechsels der Zuständigkeiten der Bezirksaufsichtsbehörde zu verstetigen und den Übergang in eine geeignete Steuerungsstruktur sicherzustellen sowie die Personalausstattung zu plausibilisieren. Zudem bestehen offene Fragen hinsichtlich der zukunftsfähigen Weiterführung des Kundenzentrumsbetriebs, insbesondere in Bezug auf die strukturelle Anbindung sowie die Personal- ausstattung. Die PD untersuchte die Ergebnisse des Projektes „Neuorganisation der KuZ Hamburg“ und erstellte einen Evaluationsbericht. Projektbeschreibung Auftrag- geber Landesbetrieb Kasse.Hamburg Beratungs- zeitraum August bis Oktober 2020 Projektziel Plausibilisierung des Personalbedarfs und Identifikation eines geeigneten und zukunftsfähigen Steuerungsmodells für den Kundenzentrumsbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg Ergebnis Ergebnisaufbereitung in Form eines Evaluationsberichts Projektsteckbrief Vorstellung der PD Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung 18.11.2022 Kommunaler Klimaschutz-Monitor in der Stadt Bad Hersfeld Entwicklung einer Plattform zur Unterstützung der strategischen Steuerung Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Gesamtprojektsteuerung unter Nutzung agiler Methoden Entwicklung eines Zielbilds, Entwicklung von Handlungsfeldern und Indikatoren-Sets zur Messung des Fortschritts im kommunalen Klimaschutz Nutzungszentrierte inhaltliche Konzeption der Plattform, unter anderem durch Workshops mit den Nutzendengruppen Koordinierung der technischen Konzeption der Plattform Steuerung der Umsetzung und Veröffentlichung der Plattform Beratungsleistungen der PD Um den Fortschritt kommunaler Klimaschutz- Maßnahmen besser abbilden und interkommunal vergleichbar machen zu können, wird für die Stadt Bad Hersfeld und weitere Kommunen eine Klimaschutz- Monitoring-Plattform entwickelt. Die Plattform verknüpft die digitalen Infrastrukturen einer Smart City mit den kommunalen Zielen im Klimaschutz, indem sie (Echtzeit-)Daten zu Klimaschutz-relevanten Kennwerten sichtbar macht. Damit können kommunale Verantwortliche evidenz- basierte Entscheidungen treffen. Zudem wird die Transparenz kommunalen Handelns erhöht. Projektbeschreibung Auftrag- geberin Stadt Bad Hersfeld Beratungs- zeitraum Januar 2020 bis März 2021 Projektziele Entwicklung einer skalierbaren, datenbasierten Monitoring- Plattform für Kommunen; Einwerbung weiterer Kommunen zur Umsetzung der Plattform Ergebnis Skalierbare, datenbasierte Klimaschutz-Monitoring-Plattform Projektsteckbrief Vorstellung der PD 59 Referenzen Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung 18.11.2022 Referenzen im Bereich Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung Vorstellung der PD 18.11.2022 60 Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Projektmanagerin für derzeit größtes bauliches Partnerschaftsprojekt in Europa 18.11.2022 61 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Fotoquelle: UKSH Vorstellung der PD Financial Model für den baulichen Masterplan anhand des medizinischen Sollkonzepts Durchführen eines Markterkundungsverfahrens, Auswerten und Erstellen einer Entscheidungsgrundlage Vorbereiten und Durchführen des europaweiten Vergabeverfahrens wettbewerblicher Dialog bis zur Zuschlagserteilung Vorbereiten und Durchführen des Finanzierungs- wettbewerbs für den öffentlichen Finanzierungsanteil in Höhe von 500 Millionen Euro Begleitung der Umsetzung als wirtschaftlicher Berater bis zur Fertigstellung des Masterplans, u.a. Vertrags- controlling, Implementierung eines Malus-Systems (Service-Level-Agreement-Mechanismus), Unter- stützung bei der Implementierung eines Serviceportals Beratungsleistungen der PD Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist das zweitgrößte Universitätsklinikum Deutschlands mit 80 Instituten und Kliniken und ca. 2.500 Betten. 2009 entschied das UKSH, die bauliche Infrastruktur an den beiden Campi Kiel und Lübeck grundlegend zu sanieren bzw. zu erneuern und bestehende Prozesse zu optimieren. Die sich ergebenden Einsparungen und Erlössteigerungen (Effizienzrendite) sollen die Refinanzierungsquelle der Bauinvestitionen darstellen. 2019 wurden die zentralen Klinikneubauten in Kiel und Lübeck eröffnet. Mit der Fertigstellung der Neubauten sind wichtige Meilensteine bei der Umsetzung des von der PD seit 2009 beratenen baulichen Masterplans einer „Universitätsmedizin der Zukunft“ erreicht. Auftrag- geber Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) Beratungs- zeitraum Frühjahr 2009 bis 2022 Projektziel Optimierung der Betriebsabläufe und Behebung des Sanierungsstaus auf den Campi durch Schaffung einer modernen Infrastruktur Investitions- volumen 520 Millionen Euro Ergebnis Innovatives Know-how des privaten Partners zur Prozessoptimierung medizinischer Abläufe Projektsteckbrief Projektbeschreibung Medizintechnik-Partnerschaft am Städtischen Klinikum Braunschweig Zukunftsweisendes Partnerschaftsmodell im Bereich Radiologie 18.11.2022 62 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Beratung zur Strukturierung des Partnerschaftsmodells im Vorfeld des europaweiten Vergabeverfahrens, u.a. durch Konkretisierung der Bedürfnisse und Anforderungen des Klinikums, Erfassung der relevanten Bestandsinformationen, Erstellung einer Blaupause des Gerätebedarfs, Konkretisierung des Leistungsinhalts und –umfangs, konzeptionelle Erarbeitung der Entgeltregelungen und der Finanzierungsstruktur Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens als Wettbewerblicher Dialog als Projektmanager und strategischer Berater Durchführung der abschließenden Wirtschaftlichkeits- untersuchung Beratungsleistungen der PD Das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) hat mit einem privaten Partner 2017 eine zukunftsweisende Technologie-Partnerschaft vertraglich besiegelt. Die Technologie-Partnerschaft Radiologie am SKBS umfasst die gesamte Neu- und Ersatzbeschaffung und die Bewirtschaftung im Bereich der bildgebenden Systeme, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin, ergänzt werden die Leistungen um strategische und operative Beratungsleistungen. Der definierte Festpreis ist ein wichtiges Planungs- kriterium für das Klinikum in den zehn Jahren der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus wurde ein flexibles Budget für Anpassungen des Geräteparks bei Standortveränderungen oder Nutzerzahlen vereinbart. Auftrag- geber Städtisches Klinikum Braunschweig Beratungs- zeitraum Dezember 2016 bis Oktober 2017 Projektziel Modernisierung der bildgebenden Medizintechnik und der Endoskopie- Technik Ergebnis Innovatives Partnerschaftsmodell zur Neu- und Ersatzbeschaffung, der Wartung und den Service der bildgebenden Systeme, für die Bereiche Strahlentherapie und Nuklearmedizin sowie strategischer und operativer Beratungsleistungen Projektsteckbrief Projektbeschreibung Partnerschaftsmodell für medizinische Forschung und Entwicklung Gutachten als Grundlage für 2016 gegründete Antibiotika-Partnerschaft 18.11.2022 63 Kontakt und weitere Informationen: auf unserer Webseite. Referenzen Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung Weitere ausgewählte Referenzen finden Sie auf unserer Webseite www.pd-g.de/projekte/ Vorstellung der PD Auswertung aktueller Gutachten und Datenanalysen Weltweite Expertise-Interviews mit Regierungen, multilateralen Organisationen und pharmazeutischen sowie biotechnologischen Unternehmen Identifikation wesentlicher Hürden für die Entwicklung neuer Antibiotika entlang der gesamten Wertschöpfungskette Ausarbeitung von zehn Maßnahmen für eine zukünftig gesicherte Erforschung und Produktentwicklung neuer Antibiotika Beratungsleistungen der PD Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die PD gemeinsam mit der Boston Consulting Group und der TU Berlin beauftragt, ein Gutachten zur Förderung der Forschung und Entwicklung von Antibiotika in Wissenschaft und Industrie zu erstellen. Das Gutachten „Breaking through the wall. Enhancing Research and Development of Antibiotics in Science and Industry“ empfiehlt eine globale Kooperations- plattform, die die Expertise der öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft und der Wissenschaft für die Antibiotika-Produktentwicklung vereint. Die G7-Gesundheitsminister haben wesentliche Empfehlungen des Gutachtens in ihrer „Berliner Erklärung zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen“ am 8. Oktober 2015 in Berlin aufgegriffen. Projektbeschreibung Auftrag- geber Bundesministerium für Gesundheit Beratungs- zeitraum Juli 2015 bis Oktober 2015 Projektziel Erstellung und Abstimmung eines Gutachtens zur Förderung der Forschung und Entwicklung von Antibiotika Ergebnis Gründung der vom Gutachten empfohlenen globalen Partnerschaft für Antibiotika-Forschung durch die Weltgesundheitsorganisation im Mai 2016 Projektsteckbrief Informationsmaterial 18.11.2022Vorstellung der PD 64 Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen auf unserer Internetseite www.pd-g.de 18.11.2022 65 Informationsmaterial Vorstellung der PD PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Friedrichstraße 149, 10117 Berlin Telefon: +49 30 257679-0 Fax: +49 30 257679-199 info@pd-g.de www.pd-g.de Diese Präsentation ist Eigentum der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH. Jede Verwertung, Weitergabe oder Verwendung ohne Zustimmung ist unzulässig. © 2022 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0748/2023 Freigabedatum 09.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erwerb einer Beteiligung an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Die Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalauf- sicht, die erforderlichen 25 Mindestgeschäftsanteile zum reduzierten Nominalpreis von 200 EUR je Geschäftsanteil an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH zu erwerben und beauftragt die Verwaltung, alle im Zusammenhang mit der Beteiligung erforderlichen Verträge abzuschließen. 2. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts- behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderun- gen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Deutsche Städtetag und der Landkreistag NRW haben per Rundschreiben darüber infor- miert, dass im Dezember 2016 die bis dato nur mehrheitlich in öffentlichem Gesellschafter- kreis befindliche „ÖPP Deutschland AG“ in die „PD — Berater der öffentlichen Hand GmbH“ umgewandelt worden ist. Seit dem 01.01.2017 liegt die Partnerschaft Deutschland GmbH (PD) zu 100 % in den Händen öffentlicher Gesellschafter (Gesellschaftsanteile 77 % Bund, 10 % Länder, 6 % Kommunen) und wird ausschließlich für die Öffentliche Hand tätig. Die PD hat die Funktion einer Öffentlichen Inhouse-Infrastrukturberatungsgesellschaft für Bund, Länder und insbesondere Kommunen im Sinne der Vorschläge der BMWi-Expertenkommission „Stär- kung von Investitionen in Deutschland“. Ihr Angebot erstreckt sich über eine ganzheitliche Strategie- und Organisationsberatung sowie die Unterstützung bei der Implementierung kom- plexer Modernisierungs- und Beschaffungsprojekte der öffentlichen Hand (u.a. Vergabe- und Investitionsberatung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen etc.). Über den direkten Kauf von Anteilen an der PD GmbH besteht die Möglichkeit, eine Inhouse Fähigkeit herzustellen und die Gesellschaft ausschreibungsfrei mit Beratungsleistungen sowie Grundlagenarbeiten zu beauftragen. Hiervon haben bisher 11 Bundesländer (darunter NRW) sowie 99 kommunale Gesellschafter (darunter die kommunalen Spitzenverbände einschließlich des Deutschen Städtetages und zahlreiche Großstädte) Gebrauch gemacht (vgl. die als Anlage beigefügte Unternehmenspräsentation ab Folie 8). Daher liegt es nahe, dass entsprechend dem inter- kommunal verstärkt erfolgenden Vorgehen und den zwischenzeitlich vorliegenden mehrjähri- gen Erfahrungen mit der „neuen“ PD auch von Seiten der Stadt Köln in Betracht gezogen 3 werden sollte, von dem für die öffentliche Hand zugeschnittenen Leistungsportfolio unter Be- rücksichtigung der spezifischen Expertise der PD Gebrauch zu machen. I. Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 1. Beratungsangebot Das Beratungsangebot der PD umfasst alle vom Gesellschafter nachgefragten Beratungs-, Management- und Unterstützungsleistungen, insbesondere • Strategieberatung, • Organisationsberatung, • Großprojektemanagement, • Steuerung von Vergabeverfahren und Projekten, • Investitionsberatung, • Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie • Mediation in den Bereichen Verwaltungsmodernisierung, öffentliche IT, Immobilien/Infrastruktur und Ge- sundheitswesen. Das Ziel der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („PD“) ist, eine moderne und stabile Verwaltungsarbeit zu unterstützen. Hierzu gehört es, öffentliche Investitionen anzubahnen und deren Umsetzung zu begleiten sowie strategische Konzepte und nachhaltige Handlungsoptio- nen zu entwickeln. Gestützt auf die Beratungstätigkeit seit 2009 ausschließlich für die öffentli- che Hand verfügt die PD über umfangreiche Erfahrungen in der strategischen sowie Projekt- beratung öffentlicher Auftraggeber. Dabei bietet die PD neben der umfangreich aufgebauten Expertise zu Kooperationsmodellen Beratung in allen Phasen eines Projektlebenszyklus so- wie mit differenzierten Schwerpunkten nach Tätigkeitsfeldern an. Damit ist für die vielfältigen Herausforderungen, denen die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangrei- ches Beratungsangebot geschaffen. Die PD steht ausdrücklich für eine ergebnisoffene Prüfung unabhängig vom gewählten Be- schaffungs- bzw. Realisierungsansatz, die ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers erfolgt. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei ein flächendeckendes variantenneutrales Beratungs- angebot zu allen Beschaffungsvarianten gerade für Kommunen über den kompletten Pro- jektzyklus von öffentlichen Investitionsvorhaben. Dabei nimmt die Durchführung von Wirt- schaftlichkeitsuntersuchungen, Variantenvergleichen, Eignungstests und Machbarkeitsunter- suchungen und der strategischen und organisatorischen Beratung für Investitionsvorhaben aller Art eine besondere Bedeutung ein. Neben der Beratung soll auch die unmittelbare Schu- lung von kommunalen Anwendern weiter ausgebaut werden, mit dem Ziel, dass diese eigen- ständig die erforderlichen Verfahrensschritte durchführen bzw. ggf. erforderliche weitere ex- terne Planungs- und Beratungsleistungen beschaffen können. In Zusammenarbeit mit ausge- wählten technischen Rahmenvertragspartnern soll die PD darüber hinaus flächendeckend in Deutschland Projektplaner, Projektmanager und Projektsteuerer anbieten, die die Wirtschaft- lichkeit von Projektansätzen und Beschaffungsalternativen mittels fortzuentwickelnder Re- chenmodelle für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen umfassend vergleichen und beurteilen können. Im Bereich Bau und Infrastruktur baut die PD die vorhandene Kompetenz in der wirtschaftlich effizienten Strukturierung und Steuerung von Hochbau- und vergleichbaren Infrastrukturbe- schaffungen auf allen staatlichen Ebenen weiter aus. Die Beratung soll dabei alle Realisie- rungsvarianten umfassen und den Lebenszyklus von Investitionen in den Fokus nehmen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der PD sind Beratungsleistungen zu IT-Dienstleistungen sowie die Strategie- und Organisationsberatung für die gesamte öffentliche Verwaltung bei anspruchsvollen Veränderungsprojekten und der Verwaltungsmodernisierung. Ausgehend von einer vorgelagerten Strategieberatung umfasst dies sowohl die Konzeption und Umsetzung 4 von Organisationsmodellen als auch strategische Sourcing-Konzeptionen. 2. Struktur der PD Gesellschafter der PD dürfen nach dem Gesellschaftsvertrag nur öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB sein. Die Struktur der PD wurde speziell so ausgestaltet, dass alle Gesellschafter die PD ohne öffentliche Ausschreibung des Auftrages im Wege eines vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftragen können. Hierzu wurden die sich aus § 108 GWB ergebenden Grundsätze für eine Inhouse- Beauftragung bei der Konzeptionierung der PD berücksichtigt. So ist durch den Gesellschafts- vertrag und die Gesellschaftervereinbarung insbesondere dafür Sorge getragen, dass die für die Erfüllung des Inhouse-Tatbestands erforderliche Kontrolle der PD durch alle an ihr beteilig- ten Gesellschafter im Sinne des § 108 Abs. 4 Nr. 1 „gemeinsam“ ausgeübt wird. Kein Gesell- schafter hat eine derart hervorgehobene Stellung inne, die es ihm erlaubt, die PD allein zu kontrollieren. Neben der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung sieht der Gesellschaftsver- trag als weiteres Organ der PD einen obligatorischen Aufsichtsrat vor, dessen Zusammenset- zung sowie dessen Rechte und Pflichten sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungs- gesetzes in seiner jeweiligen Fassung, den danach anzuwendenden Vorschriften des Aktien- gesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bestimmen. Durch die Gesell- schaftervereinbarung ist sichergestellt, dass allen fünf Gesellschaftergruppen ((1) Bund, (2) Länder, (3) Kommunen, (4) öffentlich-rechtliche Körperschaften, (5) Sonstige Öffentliche Auf- traggeber) im Hinblick auf die von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Aufsichts- ratsmitglieder jeweils mindestens ein Vorschlagsrecht zusteht (vgl. im Einzelnen den als Anla- ge beigefügten Gesellschaftsvertrag sowie die als Anlage beigefügte Gesellschaftervereinba- rung). Insofern sind letztlich alle an der PD als unmittelbare Gesellschafter beteiligten öffentli- chen Auftraggeber – über Vertreter der jeweiligen Gesellschaftergruppen – im Aufsichtsrat vertreten. Über die Gesellschafterversammlung steht den Gesellschaftern der PD gegenüber der Ge- schäftsführung der PD ein umfassendes Weisungsrecht zu. Darüber hinaus verfügt die Ge- sellschafterversammlung gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl über die Kompetenz, für be- stimmte Geschäfte der Geschäftsführung bestehende Zustimmungsvorbehalte an sich zu zie- hen als auch bestimmte – nach dem Gesellschaftsvertrag grundsätzlich dem Aufsichtsrat zu- stehende – Kompetenzen an sich ziehen. Die PD wird umfassend geprüft. Hierfür ist im Gesellschaftsvertrag sichergestellt, dass der Jahresabschluss nebst Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handels- gesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft wird. Die PD unterliegt zudem dem Public Corporate Governance Codex (PCGK) des Bundes. Im Rahmen der Ab- schlussprüfung erfolgt auch die erweiterte Prüfung nach § 53 HGrG. Dem Bundesrechnungs- hof sind nach § 24 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags die Befugnisse nach § 54 HGrG einge- räumt worden. D.h. der Bundesrechnungshof hat das Recht, sich im Rahmen seiner Prüfun- gen nach § 44 HGrG zur Klärung von Fragen bei dem Unternehmen unmittelbar zu unterrich- ten und zu diesem Zweck den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einzu- sehen. Dadurch ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung sichergestellt. Prüfrechte anderer Rechnungsprüfungsbehörden sind daher nicht vorgesehen. II. Die Beteiligung an der PD Mit dem Erwerb der Geschäftsanteile erlangt die Stadt Köln die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters der PD mit allen gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten. Der Erwerb der Geschäftsanteile erfolgt durch notariellen Geschäftsanteilskauf- und -abtre- tungsvertrag. Die Kosten der Beteiligung belaufen sich auf 200,00 EUR pro Geschäftsanteil d.h. vorliegend insgesamt in Höhe von 5000 EUR. Es handelt sich um so genannte „gestrippte“ Anteile: D.h, mit diesem Vertrags- und Preismo- dell trägt der Erwerber kein Kapitalausfallrisiko und kann durch die mit den übertragenen Ge- 5 sellschaftsanteilen verbundenen Verwaltungs- und Kontrollrechte der PD Aufträge im Wege einer Inhouse-Vergabe erteilen, partizipiert aber nicht an dem wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der PD. III. Die Beauftragung der PD Im Falle einer möglichen (aber nicht zwingenden) späteren Beauftragung der PD durch ihre Gesellschafter erfolgt diese auf zivilvertraglicher Basis. Die Rahmenbedingungen der Beauf- tragung, insbesondere die Preise, sind in einer Eckpunktevereinbarung für alle Gesellschafter gleich festgelegt. Soweit die PD Dritte mit der Erbringung von Leistungen unterbeauftragen will, hat sie die Stadt als Auftraggeberin gemäß der Eckpunktevereinbarung hierauf vorher hinzuweisen. Der Stadt kann sich im Einzelauftrag vorbehalten, die Beauftragung von Unter- auftragnehmern durch die PD jeweils nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zuzulassen. Die Verwaltung beabsichtigt, von diesem Vorbehaltsrecht Gebrauch zu machen. IV. Vorteile einer Beteiligung an der PD 1. Ausschreibungsfreie Beauftragung der PD Die Gesellschafter der PD können die PD im Rahmen eines vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftragen. 2. Flexible Beauftragung Die Gesellschafter sind bei der Beauftragung nicht – wie bei einer Ausschreibung – auf den ausgeschriebenen Leistungsumfang beschränkt. Der Gesellschafter kann als Auftraggeber vielmehr flexibel und schnell einen Auftrag mit der PD vereinbaren und diesen in Abstimmung mit der PD im weiteren Verlauf des Projekts an seine Bedürfnisse anpassen. 3. Spezialisierung auf die Beratung der öffentlichen Hand Die PD ist ausschließlich für die öffentliche Hand und zu weit mehr als 80 Prozent für ihren Gesellschafterkreis tätig. Dies vermeidet Interessenkonflikte zu anderen Beratungsmandaten und stellt einen großen Erfahrungsschatz bezüglich den speziellen Anforderungen öffentlicher Auftraggeber sicher. Aufgabe der PD ist die Beratung ausschließlich im Interesse der öffentli- chen Hand V. Kommunalrechtliche Hinweise Der Anteilserwerb ist gemäß § 115 der Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht vorab anzu- zeigen. VI. Finanzierung Die Finanzierung des Erwerb des Geschäftsanteils in Höhe von 5.000 € erfolgt im Teilfinanz- plan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilfinanzplanzeile 10 – Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen. Anlagen Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Anlage 2 Gesellschaftervereinbarung Anlage 3 Unternehmenspräsentation
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0748/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.03.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 10:40