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AN/2689/2021

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Fr. Schroeder (Klima Freunde) , Hr. Scholz (GUT), betr.: Änderungsantrag zu TOP 10.4 Max-Becker-Gelände

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.12.2021, TOP 10.4.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

15005 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion 
Fraktion Die Linke/Die Partei Elke Schroeder (Klima Freunde) 
Tobias Scholz (GUT)  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2689/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, 
Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Fr. Schroeder (Klima Freunde) , Hr. Scholz (GUT), betr.: 
Änderungsantrag zu TOP 10.4 Max-Becker-Gelände 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktio nen Bündnis 90/Die Grünen, SPD -Fraktion, Fraktion DIE LINKE/Die 
Partei und die Einzelmandatsträger*innen Elke Schroeder (Klima Freunde) so-
wie Tobias Scholz (GUT Köln) stellen folgenden Änderungsantrag für die Sitzung 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 13.12.2021: 
Der Beschluss soll wie folgt geändert werden: 
Beschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche -
freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max -Becker Areal inklusive Ideen-
teil. Der Ablauf des Wettbewerbs soll nach dem Modell Kreuzfeld und He-

- 2 - 
 
liosgelände erfolgen, d.h. eine zeitlich angemessene, öffentliche Zwi-
schenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den Preisgerichten stattfin-
den und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgeführt werden. Der neu  
erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirksvertretungen 3 
und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt. 
2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max -Becker-Areal inklusive 
Ideenteil (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden Ände-
rungen als Grundlage für den städtebaulichen -freiraumplanerischen Wettbe-
werb: 
a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Leitlinien Klima-
schutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Vertrag verein-
bart (für die Rheinenergie -Grundstücksanteile gelten die höheren 
Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der Rheinenergie 
ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt werden, das als 
Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen dienen kann und 
das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ 
b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende überge-
ordnete Ziele für das Gebiet formuliert: 
1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des koope-
rativen Baulandmodells unter Berücksichtigung von 
20% preisgedämpftem Wohnu ngsbau als kommuna-
ler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbst-
organisierte gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit 
Konzeptverfahren.“ 
2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch 
produzierende Gewerbenutzungen.“ 
c. Änderung Seite 14 Auslobung:  „Gebietsentwicklung in unterschiedli-
chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öffentlichkeitsver-
anstaltungen diskutiert und als Entwicklungsleitplanken verankert. Die 
im Rahmen des Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsbeirat er-
arbeitete Charta Max -Becker-Areal vom 20.06.21 wird ebenfalls als 
Grundlage berücksichtigt.“ 
d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den 
Bedarf an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW). Bei der 
Bemessung der Grünflächen werden zusätzlich zu der Anza hl der 
Einwohner die Anzahl der Arbeitsplätze angemessen berücksich-
tigt. 
e. Änderung S. 37 Auslobung:  „Die zwei denkmalgeschützten Villen 
(132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind 
zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denkmalsch utzrecht-
lichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausubstanz der Industrie-

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kultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130) und das Uhren-
haus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmal-
behörden - bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und 
gegebenenfalls umgenutzt werden.“ 
f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem 
potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zu-
sammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, den vorliegenden 
zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des Wettbewerbsverfah-
rens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Max 
Becker-Areal. In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungspro-
gramm mit Visionen für ein gemischt genutztes Quartier und in 
Phase 2. die Konkretisierung auf Basis der Rückmeldungen zu 
entwickeln. 
g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein ur-
banes Mischquartier mit hoher Lebens - und Arbeitsqualität wird eine 
städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von maxi mal 3,0 vorgege-
ben. Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B. durch klein-
teilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmischung.“  
h. Änderung S.  47 Auslobung:  „Eine damit verbundene Überschreitung 
der Dichtevorgabe ist zum einen zu begründen und zum  anderen in-
nerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesondere durch Frei-
raumqualitäten, auszugleichen. Lebendige Erdgeschossen an den 
Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Ausweisung von 
Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gewerbl iche 
Monostrukturierungen sollen vermieden werden. In Hinblick auf 
ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der 
Gebäude gedacht werden. Die sogenannte Ehrenfelder Mischung 
wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“ 
i. Änderung S. 47  Auslobung: „Die weiteren 40% entfallen auf Bü-
ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie 
soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu 
betrachten. Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren 
Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an alternative Nutzung 
baulich und statisch zulassen.“ 
j.  Änderung S. 47 Auslobung:  „In der Gewichtung der beiden Haupt-
nutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für unterschiedliche 
Wohnungen und Wohnformen von einem Anteil von maximal 60% aus-
zugehen. Die weiteren mindestens  40% entfallen auf Bü-
ros/Dienstleistung/ (produzierendes)Gewerbe. Für den gewerblichen 
Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden zukunftswei-
sende Lösungen erarbeitet, sodass auch durch geschickt ange-
ordnete Zonierung produzierendes Gewerbe angesiedelt werden 
kann.“

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k. Änderung S.47 Auslobung:  „Die städtebauliche Gestaltung sowie die 
Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen wer-
den, dass sowohl eine eigene Identität als auch das harmo nische Ge-
samtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen . Das Ziel sollte 
ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten flüssigen 
Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architekturbetonungen 
aber auch interessanten Brüchen sein . Die qualitätvolle Planung 
des öffentlichen Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Vee-
del‘ -Gefühl.“ 
l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter hat als Land-
marke des industriellen Erbes eine besondere Qualität und bleibt 
unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vo llem Umfang erhal-
ten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzeigen, wie sich dieser inkl. 
des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung einfügen 
lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben der städ-
tebaulichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzung sänderung 
dieses besonderen Ortes zu skizzieren“  
m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zu-
kunftsbeständigen Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro 
und Dienstleistung, wohnverträgliches und produzierendes  (Klein-
)Gewerbe, urbane P roduktion sowie Grün- und Freiräume sollen ver-
träglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grund-
lage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers geschaffen 
wird.“ 
n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell 
der Sta dt Köln sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Woh-
nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebedingt im Ge-
schoßwohnungsbau) als kommunaler, genossenschaftlicher Woh-
nungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohnpro-
jekte mit Konzept verfahren zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum 
und die gewünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wohnformen zu 
ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind aus Gründen der 
Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, genossenschaftlichen 
Wohnungsbau zu berücksich tigen. Der geförderte Wohnraum sollte 
auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städtebaulichen Durch-
mischung verteilt werden.“ 
o. Änderung S. 55 Auslobung : „ Hier soll eine produktive Stadt ent-
stehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbindet.  Innovative 
Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwi-
schennutzung mitzudenken, gewerbliche Monostrukturen zu vermei-
den. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zukunftswei-
sende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etablier t werden 
um neben den klassischen Unternehmensformen auch Gründerzen-

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tren, jungen Kreativbüros und Start -Ups Raum zur Ansiedlung zu ge-
ben.“ 
p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter 
Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung mit einer Verk aufsfläche von 
mind. 1200 m² ist nachzuweisen. Die Fortschreibung des EHZK 
wird gebietsbezogen entsprechend angepasst .“ 
q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die 
durch die Planung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus 
diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grundschule mit bis zu 5 
Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäquate Außenanlagen, ausrei-
chend Stellplätze und eine 2 -Feld Turnhalle. Sowohl die Turnhalle als 
auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öff entlichkeit 
zugänglich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah ent-
sprechend  beschließt, ist eine weiterführende Schule vorzuse-
hen.“ 
r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem 
städtebaulichem Konzept für das Max Becker -Areal mit einzuplanen. 
Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung 
dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder - 
und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit zielgrup-
penkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen.  Die Räumlich-
keiten sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Veranstaltungsräu-
men (Beispielhafte Ausstattung mit Kicker, Billard, mehreren Spielti-
schen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereich etc.), einem 
Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer  Küche inkl. Vor-
raum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilettenanlage und 
mit Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den 
Jugendtreff vorgesehen. 
s. Änderung S. 58 Auslobung:  Bestehende Denkmäler und ikonische 
Gebäude wie das Uhrenhaus  sollen das  
Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Dafür werden repräsen-
tative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das 
Uhrenhaus einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte 
mit Bühne zuzuführen.  
t. Änderung S. 60 Ausl obung: „ Zudem soll es die Möglichkeit eines 
‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus -Verbindung an die S -Bahnstation Köln-
Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifende Mobilitätspla-
nung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV -Trasse statt auf 
dem bes tehenden Straßennetz zwingend über die Gleistrasse im Plan-
gebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet so zu gestalten, 
dass ebenfalls ausreichend Breite Trassen für die o.g. Fuß - und Rad-
wege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung möglich sind. Diese 
neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kölner Verkehrs-

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betriebe (KVB) integriert werden  und ist in Abstimmung mit der KVB 
zu planen.“ 
u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen 
gemäß Mobilitätskonzept neben der Berücksich tigung von Fahrrädern 
und Pedelecs auch ortsgebundene Stellplätze für Car -Sharing, E -
Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet werden.“ 
v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter 
der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder dere n Überquerung  nach 
Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad - 
und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig eine Ver-
bindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplatz herstellen 
zu können.“ 
w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten 
Grundstücken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen , 
einzuplanen.“ 
x. Änderung S. 64 Auslobung:  „Ziele: Die Anforderungen an die Er-
schließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung 
der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im Plangebiet und den Umstand, 
dass die umliegenden Straßenräume noch einer autogerechten Pla-
nung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten fördern zu 
können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsüb er-
greifenden Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets 
angepasst werden  und dementsprechend ein radfahrer - und fußgän-
gerfreundliches Wegenetz auch innerhalb  des Quartiers entstehen. 
Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahver-
sorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von 
wenigen Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung 
sowie eine durchgängige Fuß - und Radwegeverbindung entlang 
der nördlichen Gleistrasse sind als fest begrünte Geh - und R ad-
wege für die Erschließung der näheren Umgebung vorgesehen.  
Durch Die Nähe zu der S -Bahnstation sollte in einer gebietsübergrei-
fenden ÖPNV -Planung angebunden sein  z.B. mit einer neuen direk-
ten Buslinie, und mit im Pendelverkehr Mobilitätsstationen geplant  wer-
den, die die letzte Meile mit unterschiedlichsten Fortbewegungsmitteln 
um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nutzer*innen leicht 
zugänglich und umweltverträglich zu gestalten.“ 
y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu errei-
chen und die kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Ge-
bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven Dachbegrünung 
und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen Fassadenbegrü-
nung auszustatten“

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z. Änderung S. 82 Auslobung:  „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich 
und sinnvoll – auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert verpflichtend 
vorzusehen.“ 
aa. Änderung S. 83 Auslobung:  „Die neu zu errichtendem Gebäude sind 
mindestens nach dem KfW 40 Standard  bzw. den zukünftigen Leit-
linien Klimaschutz der Stad t Köln in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen Vertrag zu ver-
einbaren.“ 
3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal 
4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung in die 
Jury 
 
Begründung 
Erfolgt mündlich 
 
Gez.  
Esther Kings       Petra Bossinger 
Ulrike Detjen       Elke Schroeder 
Tobias Scholz

Beratungsverlauf (1)

13.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2689/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
13.12.2021
Erstellt
13.12.2021 17:07