AN/2689/2021
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Fr. Schroeder (Klima Freunde) , Hr. Scholz (GUT), betr.: Änderungsantrag zu TOP 10.4 Max-Becker-Gelände
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Fraktion Die Linke/Die Partei Elke Schroeder (Klima Freunde) Tobias Scholz (GUT) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2689/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Fr. Schroeder (Klima Freunde) , Hr. Scholz (GUT), betr.: Änderungsantrag zu TOP 10.4 Max-Becker-Gelände Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktio nen Bündnis 90/Die Grünen, SPD -Fraktion, Fraktion DIE LINKE/Die Partei und die Einzelmandatsträger*innen Elke Schroeder (Klima Freunde) so- wie Tobias Scholz (GUT Köln) stellen folgenden Änderungsantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 13.12.2021: Der Beschluss soll wie folgt geändert werden: Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche - freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max -Becker Areal inklusive Ideen- teil. Der Ablauf des Wettbewerbs soll nach dem Modell Kreuzfeld und He- - 2 - liosgelände erfolgen, d.h. eine zeitlich angemessene, öffentliche Zwi- schenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den Preisgerichten stattfin- den und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgeführt werden. Der neu erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt. 2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max -Becker-Areal inklusive Ideenteil (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden Ände- rungen als Grundlage für den städtebaulichen -freiraumplanerischen Wettbe- werb: a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Leitlinien Klima- schutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Vertrag verein- bart (für die Rheinenergie -Grundstücksanteile gelten die höheren Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der Rheinenergie ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt werden, das als Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen dienen kann und das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende überge- ordnete Ziele für das Gebiet formuliert: 1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des koope- rativen Baulandmodells unter Berücksichtigung von 20% preisgedämpftem Wohnu ngsbau als kommuna- ler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbst- organisierte gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit Konzeptverfahren.“ 2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch produzierende Gewerbenutzungen.“ c. Änderung Seite 14 Auslobung: „Gebietsentwicklung in unterschiedli- chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öffentlichkeitsver- anstaltungen diskutiert und als Entwicklungsleitplanken verankert. Die im Rahmen des Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsbeirat er- arbeitete Charta Max -Becker-Areal vom 20.06.21 wird ebenfalls als Grundlage berücksichtigt.“ d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW). Bei der Bemessung der Grünflächen werden zusätzlich zu der Anza hl der Einwohner die Anzahl der Arbeitsplätze angemessen berücksich- tigt. e. Änderung S. 37 Auslobung: „Die zwei denkmalgeschützten Villen (132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denkmalsch utzrecht- lichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausubstanz der Industrie- - 3 - kultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130) und das Uhren- haus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmal- behörden - bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und gegebenenfalls umgenutzt werden.“ f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zu- sammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, den vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des Wettbewerbsverfah- rens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Max Becker-Areal. In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungspro- gramm mit Visionen für ein gemischt genutztes Quartier und in Phase 2. die Konkretisierung auf Basis der Rückmeldungen zu entwickeln. g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein ur- banes Mischquartier mit hoher Lebens - und Arbeitsqualität wird eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von maxi mal 3,0 vorgege- ben. Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B. durch klein- teilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmischung.“ h. Änderung S. 47 Auslobung: „Eine damit verbundene Überschreitung der Dichtevorgabe ist zum einen zu begründen und zum anderen in- nerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesondere durch Frei- raumqualitäten, auszugleichen. Lebendige Erdgeschossen an den Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Ausweisung von Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gewerbl iche Monostrukturierungen sollen vermieden werden. In Hinblick auf ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der Gebäude gedacht werden. Die sogenannte Ehrenfelder Mischung wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“ i. Änderung S. 47 Auslobung: „Die weiteren 40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu betrachten. Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an alternative Nutzung baulich und statisch zulassen.“ j. Änderung S. 47 Auslobung: „In der Gewichtung der beiden Haupt- nutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für unterschiedliche Wohnungen und Wohnformen von einem Anteil von maximal 60% aus- zugehen. Die weiteren mindestens 40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/ (produzierendes)Gewerbe. Für den gewerblichen Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden zukunftswei- sende Lösungen erarbeitet, sodass auch durch geschickt ange- ordnete Zonierung produzierendes Gewerbe angesiedelt werden kann.“ - 4 - k. Änderung S.47 Auslobung: „Die städtebauliche Gestaltung sowie die Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen wer- den, dass sowohl eine eigene Identität als auch das harmo nische Ge- samtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen . Das Ziel sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten flüssigen Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architekturbetonungen aber auch interessanten Brüchen sein . Die qualitätvolle Planung des öffentlichen Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Vee- del‘ -Gefühl.“ l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter hat als Land- marke des industriellen Erbes eine besondere Qualität und bleibt unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vo llem Umfang erhal- ten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzeigen, wie sich dieser inkl. des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung einfügen lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben der städ- tebaulichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzung sänderung dieses besonderen Ortes zu skizzieren“ m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zu- kunftsbeständigen Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro und Dienstleistung, wohnverträgliches und produzierendes (Klein- )Gewerbe, urbane P roduktion sowie Grün- und Freiräume sollen ver- träglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grund- lage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers geschaffen wird.“ n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell der Sta dt Köln sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Woh- nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebedingt im Ge- schoßwohnungsbau) als kommunaler, genossenschaftlicher Woh- nungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohnpro- jekte mit Konzept verfahren zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum und die gewünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wohnformen zu ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind aus Gründen der Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, genossenschaftlichen Wohnungsbau zu berücksich tigen. Der geförderte Wohnraum sollte auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städtebaulichen Durch- mischung verteilt werden.“ o. Änderung S. 55 Auslobung : „ Hier soll eine produktive Stadt ent- stehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbindet. Innovative Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwi- schennutzung mitzudenken, gewerbliche Monostrukturen zu vermei- den. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zukunftswei- sende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etablier t werden um neben den klassischen Unternehmensformen auch Gründerzen- - 5 - tren, jungen Kreativbüros und Start -Ups Raum zur Ansiedlung zu ge- ben.“ p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung mit einer Verk aufsfläche von mind. 1200 m² ist nachzuweisen. Die Fortschreibung des EHZK wird gebietsbezogen entsprechend angepasst .“ q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die durch die Planung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grundschule mit bis zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäquate Außenanlagen, ausrei- chend Stellplätze und eine 2 -Feld Turnhalle. Sowohl die Turnhalle als auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öff entlichkeit zugänglich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah ent- sprechend beschließt, ist eine weiterführende Schule vorzuse- hen.“ r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem städtebaulichem Konzept für das Max Becker -Areal mit einzuplanen. Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder - und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit zielgrup- penkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen. Die Räumlich- keiten sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Veranstaltungsräu- men (Beispielhafte Ausstattung mit Kicker, Billard, mehreren Spielti- schen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereich etc.), einem Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer Küche inkl. Vor- raum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilettenanlage und mit Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den Jugendtreff vorgesehen. s. Änderung S. 58 Auslobung: Bestehende Denkmäler und ikonische Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Dafür werden repräsen- tative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das Uhrenhaus einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte mit Bühne zuzuführen. t. Änderung S. 60 Ausl obung: „ Zudem soll es die Möglichkeit eines ‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus -Verbindung an die S -Bahnstation Köln- Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifende Mobilitätspla- nung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV -Trasse statt auf dem bes tehenden Straßennetz zwingend über die Gleistrasse im Plan- gebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet so zu gestalten, dass ebenfalls ausreichend Breite Trassen für die o.g. Fuß - und Rad- wege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung möglich sind. Diese neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kölner Verkehrs- - 6 - betriebe (KVB) integriert werden und ist in Abstimmung mit der KVB zu planen.“ u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen gemäß Mobilitätskonzept neben der Berücksich tigung von Fahrrädern und Pedelecs auch ortsgebundene Stellplätze für Car -Sharing, E - Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet werden.“ v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder dere n Überquerung nach Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad - und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig eine Ver- bindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplatz herstellen zu können.“ w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten Grundstücken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen , einzuplanen.“ x. Änderung S. 64 Auslobung: „Ziele: Die Anforderungen an die Er- schließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im Plangebiet und den Umstand, dass die umliegenden Straßenräume noch einer autogerechten Pla- nung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten fördern zu können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsüb er- greifenden Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets angepasst werden und dementsprechend ein radfahrer - und fußgän- gerfreundliches Wegenetz auch innerhalb des Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahver- sorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von wenigen Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung sowie eine durchgängige Fuß - und Radwegeverbindung entlang der nördlichen Gleistrasse sind als fest begrünte Geh - und R ad- wege für die Erschließung der näheren Umgebung vorgesehen. Durch Die Nähe zu der S -Bahnstation sollte in einer gebietsübergrei- fenden ÖPNV -Planung angebunden sein z.B. mit einer neuen direk- ten Buslinie, und mit im Pendelverkehr Mobilitätsstationen geplant wer- den, die die letzte Meile mit unterschiedlichsten Fortbewegungsmitteln um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nutzer*innen leicht zugänglich und umweltverträglich zu gestalten.“ y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu errei- chen und die kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Ge- bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven Dachbegrünung und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen Fassadenbegrü- nung auszustatten“ - 7 - z. Änderung S. 82 Auslobung: „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich und sinnvoll – auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert verpflichtend vorzusehen.“ aa. Änderung S. 83 Auslobung: „Die neu zu errichtendem Gebäude sind mindestens nach dem KfW 40 Standard bzw. den zukünftigen Leit- linien Klimaschutz der Stad t Köln in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen Vertrag zu ver- einbaren.“ 3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal 4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung in die Jury Begründung Erfolgt mündlich Gez. Esther Kings Petra Bossinger Ulrike Detjen Elke Schroeder Tobias Scholz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2689/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 13.12.2021
- Erstellt
- 13.12.2021 17:07