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V/0795/2009

Entsendung von beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen der bezirklichen Schulen

Vorlagen 19.11.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 01.12.2009, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5985 Zeichen

V/0795/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung von beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen der bezirklichen Schulen des 
Stadtbezirks Münster-Mitte zur Wahl von Schulleitungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Als Vertretern/innen des Schulträgers werden für die Entscheidung über die Besetzung von Schul-
leitungsstellen an städtischen weiterführenden Schulen und Förderschulen, deren Bedeutung nicht 
wesentlich über den Stadtbezirk Münster-Mitte hinausgeht mit beratender Stimme in die Sitzungen 
der Schulkonferenzen nach § 61 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz entsandt: 
 Ordentliches Mitglied Stellvertretung für den Fall der Verhinderung 
 
1. 
 
 
 
 
 
2. 
 
  
 
3. 
 
  
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss keine Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
Mit Inkrafttreten des novellierten Schulgesetzes am 01.08.2006 ist das Verfahren zur Besetzung 
von Schulleitungen in § 61 Schulgesetz (SchulG) vollständig neu geregelt worden. An die Stelle 
des bisherigen kommunalen Vorschlagsrechtes des Schulträgers ist die Wahl durch die Schulkon-
ferenz der jeweiligen Schule getreten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0795/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-6041 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0795/2009 
Nach § 61 SchulG wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulauf-
sichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schul-
konferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei 
weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen. Die Vertrete-
rinnen und Vertreter des Schulträgers dürfen nicht der Schule angehören. Die Mitwirkung von Mit-
gliedern der Schulkonferenz, die sich an der Schule beworben haben, ist ausgeschlossen. Gleich-
falls dürfen Schülerinnen und Schüler, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an dem 
Wahlverfahren nicht teilnehmen. Der Schülerrat benennt, soweit erforderlich, geeignete Vertrete-
rinnen und Vertreter. 
Durch die Teilnahme eines Vertreters des Schulträgers an Beratung und Abstimmung sollen die 
fachlichen Belange des Schulträgers in die Entscheidung der Schulkonferenz einfließen, ohne 
dass sie dadurch ein wirklich bedeutendes Gewicht bekämen. Entsprechend der Beschlussfas-
sung des Rates vom 28.03.2007 fällt die Entsendung des Vertreters des Schulträgers in die jewei-
ligen Schulkonferenzen in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. 
Darüber hinaus ist in § 61 Abs. 2 SchulG vorgesehen, dass weitere 3 Mitglieder des Schulträgers 
mit beratender Stimme an der jeweiligen Sitzung der Schulkonferenz teilnehmen. Die Verwaltung 
schlägt vor, dass diese Mitglieder von dem Organ entsandt werden, dass in der Folge auch mit der 
Entscheidung der Schulkonferenz befasst wird. Daher sollten die Bezirksvertretungen jeweils 3 
Mitglieder aus ihrer Mitte für die Schulen des Stadtbezirks, deren Bedeutung nicht wesentlich über 
den Stadtbezirk hinausgeht, mit beratender Stimme in die jeweiligen Schulkonferenzen entsenden. 
Für die übrigen Schulen von gesamtstädtischer Bedeutung werden 3 Mitglieder des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung entsandt. Durch diese Einbeziehung wird zum einen sichergestellt, 
dass die Stadt Münster als Schulträger bedingt Einfluss auf die Wahlentscheidung der einzelnen 
Schulkonferenzen nehmen kann und zum anderen Vertreter/innen der Organe des Schulträgers 
die Schulkonferenzen bei ihrer Wahlentscheidung unterstützend beraten können. Darüber hinaus 
ist auch sichergestellt, dass die anschließend in  den politischen Gremien zu erteilende Zustim-
mung zur Wahlentscheidung der Schulkonferenz, die ohne Vorstellung von Bewerbern erfolgt, 
gleichwohl aufgrund hinreichender Kenntnisse über die vorgeschlagene Person getroffen werden 
kann. 
Um den politischen Gremien Sondersitzungen im Vorfeld von entsprechenden Wahlentscheidun-
gen  zu ersparen, schlägt die Verwaltung vor, eine dauerhafte Benennung vorzunehmen und 
gleichzeitig auch für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zu benennen.  
Da das Verfahren zur  Entsendung der beratenden Mitglieder nicht im neuen Schulgesetz geregelt 
ist, schlägt die Verwaltung vor, die Entsendung nach Regelungen nach der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vorzunehmen. Hier könnte § 50 Abs. 3 GO NW  analog 
angewandt werden.  
Diese Vorschrift setzt eine Einigung über die Entsendung der Vertreter/innen voraus. Kommt diese 
Einigung zustande, ist der einstimmige Beschluss der Mitglieder der Bezirksvertretung  über die 
Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu-
stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei 
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Einzelpersonen in der Bezirksver-
tretung entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge 
entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag 
werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganz Zahlen ergeben. Sind danach noch 
Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei 
gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer).

- 3 - 
V/0795/2009 
 
Bisherige Vertreter/innen der Bezirksvertretung Münster-Mitte: 
 Ordentliches Mitglied Stellvertretung für den Fall der Verhinderung 
 
1. 
 
 
Erika Gericke 
 
Dr. Norbert Wiengarn 
(aus der Bezirksvertretung ausgeschieden) 
 
2. 
 
 
Peter Fischer-Baumeister 
 
Dr. Stephan Nonhoff 
 
 
3. 
 
 
Wolfgang Becker 
 
Tobias Bünger 
(aus der Bezirksvertretung ausgeschieden) 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0795/2009
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37