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Neues Gartenlabor am Blücherpark in Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0868/2022 vom 12.04.2022

Stand: Am 09.06.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Konzeptioneller Vorentwurf Gartenlabor am Blücherpark

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    möglicherGemeinschaftsgarten parzellierter Bereich("Gartenlabor"), Einteilung nach Bedarf inverschiedene Parzellengrößen WildwiesenansaatObstgehölze Unterstand(Bestand)BestandsgehölzeBlücherpark Kleingärten WildwiesenansaatPlatzfläche TW-Leitung Bestand (Lage vermutet) LegendeObstbaum, neuBaum, BestandHeckenstruktur, BestandWassergeb. WegedeckeTrinkwasserleitungBestand, genaue Lagebei Abriss überprüfen PROJEKTDATUMMAßSTABBEARBEITUNGPLANNUMMER Amt für Landschaftspflege und Grünflächen PLANGRÖßE Gelände am BlücherparkStadtbezirk NippesStadtteil BilderstöckchenrademacherDIN A21:25022.07.2021 Meter157.50
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ■ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ■ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Da eine Integration der Gartenlabore in vorhandene Kleingartenvereine vorgesehen ist, ist der Spielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu gering. Die Kleingartenvereine werden in die Planung intensiv eingebunden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/671/46 Vorlagen-Nummer 0868/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neues Gartenlabor am Blücherpark in Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes befürwortet, die Anlage eines neuen Gartenlabors (Anlage 1) auf dem gekennzeichneten Gelände im Blücherpark. Der Vorentwurf (Anlage 2) wird befürwortet und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen mit der Umsetzung beauftragt. Alternative Die Bezirksvertretung Nippes lehnt die Anlage eines neuen Gartenlabors ab. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 2 Begründung: Die Nachfrage nach Möglichkeiten sich innerhalb der Stadt – ob in Gemeinschaft oder allein – im Freien gärtnerisch zu betätigen steigt seit geraumer Zeit konsequent an und hat während der Pande- mie noch erheblich zugenommen. Allerdings fehlt es an Flächen um die klassischen Kleingärten zu erweitern. Aus diesem Grund hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen neue Formen des urbanen Gärtnerns gesucht und in Zusammenarbeit mit Expert*innen und Gärtner*innen das Prinzip der Gar- tenlabore entwickelt. Dieser Ansatz verbindet unterschiedliche Zielsetzungen der Stadtverwaltung. Zum einen unterstützt er auf mehreren Ebenen die Umsetzung des Beschlusses Essbare Stadt: durch die Pflanzung von essbaren Gehölzen und einer Ausweitung der Biodiversität. Zum anderen leistet er eine Verbesserung der innerstädtischen Klimaresilienz und erweitert das Angebot der sozia- len Teilhabe für alle Anwohner*innen und Besucher*innen. Die ersten mit EFRE-Mitteln erfolgreich umgesetzten Gartenlabore, das erste entstand 2019 an der Olpener Straße in Höhenberg, das zweite im Folgejahr am Schlagbaumsweg in Holweide, stellen ein mittlerweile bewährtes niederschwelliges Angebot zum urbanen Gärtnern dar. Auf den zwei insge- samt ca. 3 Hektar großen ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, können interessierte An- wohner*innen, auch ohne gärtnerische Vorerfahrung, unterschiedlich große Parzellen pachten und diese gegen ein geringes jährlich zu entrichtende Aufwandsentschädigung bewirtschaften. Die Fläche wird unterteilt in 3 Gartentypen: den Krautgarten, den Stadtgarten und den Gemein- schaftsgarten. Um den Einstieg auch für unerfahrene Gärtnerinnen und Gärtner zu erleichtern, wird beim Krautgarten das Prinzip verfolgt, dass durch einen lokalen ökologisch arbeitenden Landwirt die Nutzpflanzen voreingesät werden und die Pächter*innen diese im Laufe des Jahres pflegen, nach eigenem Ermessen ergänzen und schließlich ernten können. Das Modell Stadtgarten richtet sich an Einzelpersonen oder Haushalte, die eine mittelgroße Parzelle (75 qm oder 100 qm) nach ganz eige- nen Vorstellungen bewirtschaften können, ähnlich wie beim Gemeinschaftsgarten – der größten Par- zellenart – der sich an private Gruppen, aber auch an Schulen, Kitas und Vereine richtet. Angesiedelt wurden die ersten Gartenlabore bewusst nahe der im Zuge von Starke Veedel – Starkes Köln definierten Sozialräume, denn das Angebot soll gerade den Menschen das Gärtnern ermögli- chen, die dazu sonst auf Grund ihrer Wohnsituation und/ oder ihrer strukturell benachteiligten Lage nicht die Möglichkeit haben. Zudem fördert das gemeinsame Gärtnern auch das soziale Vernetzen der Nutzer*innen untereinander. Weitere entscheidende Vorzüge des Prinzips sind die Entwicklung von mehr Biodiversität, denn neben den entstehenden Gartenparzellen gibt es auch einen öffentli- chen Bereich, in dem Obstgehölze gepflanzt und Wildwiese angesät wird. Zudem kann durch ent- sprechende Nutzung des öffentlichen Bereichs das Angebot an Umweltbildung erweitert werden und damit einhergehend auch die verstärkte Schaffung von Bewusstsein für die eigene Ernährung und die Entstehung und Herkunft von Lebensmitteln. Das Konzept Gartenlabor soll nun auf weitere Stadtbezirke ausgeweitet werden. Die bis vor kurzem noch verpachtete Fläche am Blücherpark (am Ende der Müngersdorferstraße zwischen Blücherpark und Kleingartenanlage) ist nun vakant. Das Grünflächenamt sieht vor, eine Wegeverbindung zwi- schen Park und Kleingärten einzurichten, die die Fläche künftig in zwei Bereiche teilt: einen der All- gemeinheit zugänglichen Abschnitt mit einer Streuobstwiese, einer kleinen Platzsituation und Sitzge- legenheiten entlang der Wegeverbindung und einen parzellierten Bereich, der als weiteres Gartenla- bor die bereits erprobten Gartenmodule in noch festzulegender Aufteilung anbietet. Somit bietet das Konzept eine optimale räumliche und thematische Verbindung zwischen Blücherpark und angrenzen- den Kleingärten. Für die Umsetzung ist zunächst der Abriss der noch vorhandenen Bestandsgebäude nötig. Die Klä- rung des Vorgehens liegt derzeit bei der Gebäudewirtschaft, in deren Eigentum sich die Gebäude befinden. Für die kommenden Jahre sind Haushaltsmittel für die unter anderem Neueinrichtung zu- sätzlicher Gartenlabore eingeplant worden, so dass die Finanzierung damit sichergestellt ist. Weitere Informationen zum Konzept und den bereits umgesetzten Gartenlaboren finden sich im Inter- net auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur- sport/projekte/gruene-infrastruktur-koeln-vielfalt-vernetzen) sowie auf der Seite des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V. (https://www.kgv-koeln.de/dokumente/#gartenlabore). 3 Anlagen Plan konzeptioneller Vorentwurf Gartenlabor am Blücherpark

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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