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1016/2022

Mitteilung an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

Mitteilung Ausschuss 31.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 10.05.2022, TOP 4.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7980 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 31.03.2022 
 1016/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 
 
Mitteilung an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 
hier: Zwei-Jahres-Kurzbilanz des städtischen Ordnungsdienstes zur Corona-Pandemie 
Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales mit: 
 
Seit dem 23. März 2020 gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.  
Für die Einhaltung und Kontrolle der Maßnahmen aus der Verordnung sowie der ergänzenden Allge-
meinverfügungen der Stadt Köln wurde der Ordnungsdienst der Stadt Köln beauftragt. Dieser war 
seither täglich für den Infektionsschutz im Einsatz, damit die Infektionszahlen von COVID-19 in Köln 
auf einem möglichst niedrigen Stand blieben.  
 
Beispiellos hat die Pandemie den Ordnungsdienst der Stadt Köln als Ordnungsbehörde in den ver-
gangenen zwei Jahren gefordert. 
Die sehr dynamische Rechtslage – mit teilweise wöchentlichen Änderungen – verlangte den Mitarbei-
tenden eine hohe Flexibilität und großes Durchhaltevermögen ab. Damit einhergehend mussten re-
gelmäßig Aufgabenschwerpunkte neu gesetzt werden. Ein ganz neuartiges Aufgabengebiet tat sich 
auf. 
 
Während zu Beginn der Corona-Pandemie und des ersten Lockdowns vor allem die geltenden Kon-
taktbeschränkungen, Betretungsverbote und Schließungen (z.B. Spielplätze, Gastronomie und Ein-
zelhandel) kontrolliert wurden, war anschließend die Überprüfung der Einhaltung der Maskenpflicht in 
allen geltenden Bereichen ein Hauptthema.  
 
In 2021 wurden unter Anderem zusätzlich Kontrollen zur Umsetzung von Zugangsbeschränkungen 
durchgeführt – ob 3G, 2G bis hin zu 2G Plus – je nachdem in welchem Bereich gerade kontrolliert 
wurde. Auch Tätigkeiten, die nicht in den originären Zuständigkeitsbereich des Ordnungsdienstes 
fallen wie z.B. die Begleitung von Versammlungen oder Demonstrationen, wurden aufgrund der gel-
tenden Coronaschutzverordnung und den darin geregelten Auflagen (z.B. Abstandsregeln und Mas-
kenpflicht) übernommen. 
 
Außerdem hatte die Pandemie vielseitige Auswirkungen auf andere ordnungsrechtliche Themen. Zum 
Beispiel mussten Evakuierungen im Falle von Kampfmittelfunden unter Corona-Bedingungen durch-
geführt werden. Hierbei wurden Anlaufstellen für betroffene Bewohner*innen mit entsprechenden 
Schutzmaßnahmen eingerichtet und Bewohner*innen, die sich in Quarantäne befanden, gesondert 
aus dem Evakuierungsradius gebracht. 
 
Nach fast zwei Jahren mit vielseitigen Einschränkungen in sämtlichen Lebensbereichen der Köl-
ner*innen konnten mit fortschreitenden Öffnungsschritten ab 2022 wieder Großveranstaltungen statt-
finden. Startschuss gab die diesjährige Karnevalssession, bei der das gesamte Stadtgebiet als 
Brauchtumszone deklariert wurde, um als immunisiert geltende Personen eine sichere Karnevalsfeier

2 
 
zu ermöglichen. Für den Ordnungsdienst, der ohnehin in jedem Jahr an Karneval mit allen Außen-
dienstkräften in besonderem Maße gefordert ist, eine weitere Herausforderung. Neben Maßnahmen 
zum Jugendschutz, Glasverbot oder Wildpinkelnden wurden zusätzlich Kontrollen zum Immunisie-
rungs-Status durchgeführt. 
 
Nicht selten stießen die Ordnungsdienstmitarbeitenden bei ihren Maßnahmen zum Infektionsschutz 
auf aggressives Verhalten der Betroffenen, teilweise mit verbalen oder tätlichen Übergriffen.  
Die Anzahl gestellter Strafanträge durch Ordnungsdienstkräfte hat sich insgesamt im Vergleich zum 
Jahr 2019 mehr als verdoppelt (s. Tabelle unten). Insbesondere die Kontrollen der zeitweise gelten-
den Maskenpflicht im Freien (z.B. in Fußgängerzonen) führten regelmäßig zu Unverständnis und 
Konflikten. Trauriger Höhepunkt: gezielte Flaschenwürfe auf Einsatzkräfte, die in zwei Fällen die Mit-
arbeitenden am Kopf trafen und zu Verletzungen führten. 
 
Die Mehrheit der Bevölkerung hielt sich laut der Erfahrungen des Ordnungsdienstes an die Regeln, 
Vorgaben und Empfehlungen zur Eindämmung des Virus. Auch ernteten die Ordnungsdienstkräfte 
immer wieder Lob und Dankbarkeit der Kölner*innen für den täglichen Einsatz: „Ohne die strengen 
Regelungen und Ihre regelmäßigen Kontrollen, wären die Weihnachtsmärkte vermutlich auch in 2021 
geschlossen geblieben.“, so eine Besucherin eines Kölner Weihnachtsmarktes seinerzeit. 
 
Fazit bis heute: 
 
Die Corona-Pandemie führt für den Ordnungsdienst zu einer vollkommen neuartigen Situation im Ar-
beitsalltag. Die Ordnungsdienstkräfte setzen sich bei den überwiegend personennahen Kontrollen, 
auch unter erhöhtem Risiko einer möglichen Ansteckung, mit besonderer Priorität für die Infektions-
schutzregeln im Stadtgebiet ein - das bisher ohne wesentliche Personalausfälle. 
Die Bewältigung der sich ergebenden unterschiedlichen Herausforderungen stärkt einerseits den 
fachlichen Umgang im Hinblick auf den Infektionsschutz. Andererseits zeigen die Ordnungsdienstkräf-
te in prekären Situationen immer wieder, dass sie sich stets aufeinander verlassen müssen und kön-
nen. 
 
Die insgesamt über 31.000 festgestellten Verstöße gegen die Regelungen zum Infektionsschutz wer-
den konsequent geahndet. Teilweise drohten und drohen den Betroffenen im Rahmen eines Buß-
geldverfahrens hohe Strafen, die auch in vielzähligen Gerichtsterminen durchgesetzt werden. 
 
Im Einzelnen stellte der Ordnungsdienst vom 23. März 2020 bis 22. März 2022 (auszugsweise) fol-
gende Corona-Verstöße fest: 
 
Verstoß Anzahl 
Verstöße gegen geltende Kontaktbeschränkungen 7610 
Verstöße gegen die Maskenpflicht in allen festgelegten Bereichen 17211 
Verstöße in Gastronomie-, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben 
- davon Verstöße gegen Zugangsbeschränkungen (2G/3G) 
3634 
 
761 
Verstöße im Rahmen von Prostitution (Verbot, 3G bzw. 2G+) 428 
Verstöße im Rahmen von Versammlungen/Demonstrationen 250 
Verstöße auf Weihnachtsmärkten – Maskenpflicht und 2G-Regelung (nur 2021) 150 
Verstöße gegen das zeitweise geltende Betretungsverbot von Spiel- und Bolz-
plätzen (nur 2020) 605

3 
 
Die Übersicht der in den letzten Jahren bis heute gestellten Strafanzeigen wegen Übergriffen 
(Stand:23.03.2022) gestaltet sich wie folgt: 
 
 
2016 2017 2018 2019 2020 2021 
bisher 
2022 
Übergriffe 
Strafanträge gesamt 62 68 76 75 140 200 21 
Widerstand gegen Vollstre-
ckung §113 StGB 39 35 35 32 47 78 12 
Beleidigung §185StGB 37 36 37 38 68 103 16 
Bedrohung §241 StGB 4 11 15 14 32 57 9 
Körperverletzung § §223 StGB 22 13 13 6 22 21 0 
*Zu beachten ist, dass ein Strafantrag wegen mehrerer Tatbestände gestellt werden kann. 
 
Davon standen folgende Strafanzeigen in direktem Bezug zu Corona-Maßnahmen: 
 
  
Corona-Bezug 2020-2022 
(Stand:23.03.2022) 
Strafanzeigen, 
108 
davon: 
Widerstand  
47 (§ 113 StGB) 
Beleidigung  
60 (§ 185 StGB) 
Bedrohung  38 (§ 241 StGB) 
Körperverletzung  12 
*Zu beachten ist, dass ein Strafantrag wegen mehrerer Tatbestände gestellt werden kann. 
 
Die Zahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie eine große Aufgabe für den Außendienst ist. Aber 
auch der Innendienst des Ordnungsdienstes wurde insbesondere bei seinen administrativen und be-
gleitenden Aufgaben vor neue Herausforderungen gestellt – etwa in der Beschaffung von Schutz- und 
Hygienemitteln für die Einsatzkräfte.  
Außerdem ist ein massiver Anstieg an eingehenden Beschwerden zu verzeichnen. Zahlreiche Hin-
weise auf Verstöße gegen geltende Kontaktbeschränkungen oder Öffnungen von Gastronomie-
Betrieben trotz Verbots mussten zügig bearbeitet werden. 
 
Darüber hinaus ist das Presse-Interesse an den Einsätzen des Ordnungsdienstes in den vergange-
nen Monaten massiv gewachsen: allgemeine Presseanfragen oder Begleitanfragen sind deutlich ge-
stiegen. Auch diese bedürfen intensiver Recherchearbeit zu einzelnen Einsätzen und müssen in der 
Regel mehrfach täglich fachlich fundiert und kurzfristig beantwortet werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1016/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.03.2022
Erstellt
23.03.2022 14:40