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AN/1728/2021

Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2022, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 23.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 8.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

7961 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1728/2021 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2022,  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, und FDP bitten folgenden Dringlich-
keitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 06.09.2021 zu set-
zen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe-
zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen 
genehmigungsfähig sind – für 2022 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 19. Februar 2022 steht 
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 26. und Freitag, 27. Mai 2022, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei 
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Klei-
dung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 26. Mai ist ein Feiertag (Christi

- 2 - 
 
Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt. 
 
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 25. September 2022, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein 
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wo-
chenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 24.09.2022 nach dem Wo-
chenmarkt erst erfolgt.  
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaß-
nahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rat-
hausvorplatz ggfs entgegenstehen. 
 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 05. und Sonntag, 06. November 2022, ist der Martinsmarkt geplant. 
Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus An-
tikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angebo-
ten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am Samstag, 05.11. erst nach dem 
Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am 05.11.2022 kann stattfinden. 
 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 16. bis Sonntag, 19. Juni 2022 (zzgl. Montag 20.06.2022 Abbau), sind 
die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt 
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 15. Juni nach dem Wochenmarkt. 
Der Abbau ist am Montag dem 20. Juni 2022 geplant. Der Donnerstag, 16. Juni ist ein 
Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wo-
chenmarkt am Samstag 18. Juni 2022 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung 
der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn 
dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist 
daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das 
neue Rathaus dem entgegenstünden. Auf dem Maternusplatz kann der Wochen-
markt am 18. Juni 2022 nicht stattfinden. 
 
 
b) 17. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 20. bis Sonntag, 21. August 2022, sind die 16. Rodenkirchener Sommer-
tage auf folgenden Flächen geplant: 
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 fällt aus) 
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 19.08. ab 10.00 – somit keine Nut-
zung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die 
Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie  
 der Hauptstraße (von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstras-
se);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil-
helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 19.08. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 19.08. ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. 
Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 auch nicht auf dem Rodenkir-
chener Rathausvorplatz durchgeführt werden.

- 3 - 
 
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies 
nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 aus. 
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu 
klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplat-
zes ggfs entgegenstehen. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 07. Dezember bis Sonntag, 11. Dezember 2022 (Abbau und Reinigung 
Montag 12. Dezember bis Dienstag 13. Dezember 2022), ist der Rodenkirchener Win-
terzauber auf dem Maternusplatz geplant.  
Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 10.12.2022 stattfinden. 
Damit der Wochenmarkt am Samstag 10.12.2022 nicht ausfällt, kann durch die Markt-
verwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt 
werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Ge-
bäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Bau-
maßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Mater-
nusplatz beginnt am 07.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt 
am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher 
definiert. Der Donnerstag-Markt am 08.12.2022 kann stattfinden. 
 
Nachrichtlich bzw alternativ: Hierzu wird gesondert ein verkaufsoffener Sonntag be-
antragt. Diese sind jeweils im Gesamtkontext aller VOS in Köln zu sehen. Sollte die 
verkaufsoffene Sonntage auf das Wochenende 3.12 und 4.12. hinauslaufen, so wird 
der Winterzauber auf diesen Termin ausweichen. 
  
Des weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang 
Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen. 
 
 
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirche-
ner Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, 
ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Ro-
denkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – 
spätestens Ende 2021 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandor-
te für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt-
verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Markt-
beschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfüg-
bar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durch-
führung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).  
 
und  
 
B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):

- 4 - 
 
1.)    Die Wochenmarktveranstaltung am Fr 21.01.2022 auf dem Sürther Marktplatz muss 
aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Mo., 17.01., bis Mo. 
24.01.) ausfallen. 
2.)    Am Samstag, 30.04.2022, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest 
statt. Der Markt am Freitag, 29.04.2022 muss wegen dieser Aktivität ausfallen bzw 
steht nur der hintere Teil der Markplatzfläche zur Verfügung. 
3.)    Am Freitag, 25.11. bis einschließlich Montag, 05.12.2022 steht für den jeweiligen Frei-
tagswochenmarkt (25.11.2022 + 02.12.2022) anlässlich des Weihnachtsmarktes nur 
die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Dr. Castor-Cursiefen gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters

Sachstandsbericht BV

7788 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1728/2021 
 Stand: 10.06.2022 
Sachstandsbericht  
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2022,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 
8.1.2 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2022,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1728/2021 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
  
Bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig 
sind – ist für 2022 zu regeln:  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 19. Februar 2022 steht dem Wo-
chenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 26. und Freitag, 27. Mai 2022, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der 
Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck 
und Gastronomie angeboten. Der 26. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der Bio-
Wochenmarkt findet daher nicht statt.  
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 25. September 2022, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-
kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt da-
von betroffen, da der Aufbau am Samstag, 24.09.2022 nach dem Wochenmarkt erst erfolgt.  
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaßnahmen für 
das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs ent-
gegenstehen. 
 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 05. und Sonntag, 06. November 2022, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll 
der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche De-
korationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Mater-
nusplatz beginnt am Samstag, 05.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am

2 
 
05.11.2022 kann stattfinden. 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 16. bis Sonntag, 19. Juni 2022 (zzgl. Montag 20.06.2022 Abbau), sind die Ro-
denkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, 
beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 15. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Mon-
tag dem 20. Juni 2022 geplant. Der Donnerstag, 16. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da 
findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt am Samstag 18. Juni 2022 
nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rat-
hausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der 
städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob 
Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Auf dem Maternusplatz kann 
der Wochenmarkt am 18. Juni 2022 nicht stattfinden. 
 
b) 17. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 20. bis Sonntag, 21. August 2022, sind die 16. Rodenkirchener Sommertage auf 
folgenden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 fällt aus) 
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 19.08. ab 10.00 – somit keine Nutzung durch 
Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die Nutzung auf dem 
Rathausvorplatz verhindern), sowie  
 der Hauptstraße (von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt 
für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 19.08. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 19.08. ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher 
kann der Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathaus-
vorplatz durchgeführt werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht 
möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 20.08.2022 aus.  
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu klären, ob 
die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegen-
stehen. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 07. Dezember bis Sonntag, 11. Dezember 2022 (Abbau und Reinigung Montag 
12. Dezember bis Dienstag 13. Dezember 2022), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem 
Maternusplatz geplant.  
Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 10.12.2022 stattfinden. 
Damit der Wochenmarkt am Samstag 10.12.2022 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung 
der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem 
keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch 
die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem 
entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 07.12. erst nach dem Wo-
chenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizu-
bleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt am 08.12.2022 kann stattfinden.  
 
Nachrichtlich bzw alternativ: Hierzu wird gesondert ein verkaufsoffener Sonntag beantragt. 
Diese sind jeweils im Gesamtkontext aller VOS in Köln zu sehen. Sollte die verkaufsoffene 
Sonntage auf das Wochenende 3.12 und 4.12. hinauslaufen, so wird der Winterzauber auf die-
sen Termin ausweichen. 
  
Des weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang Januar 
einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen.

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4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener Som-
mertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnah-
men für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvor-
platz entgegenstünden.  
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens 
Ende 2021 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchfüh-
rung der jeweiligen Märkte zu suchen.  
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung 
spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern 
den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an 
und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf 
einem Alternativstandort).  
 
und  
 
B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
  
1.)    Die Wochenmarktveranstaltung am Fr 21.01.2022 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund 
des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Mo., 17.01., bis Mo. 24.01.) ausfallen. 
2.)    Am Samstag, 30.04.2022, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der 
Markt am Freitag, 29.04.2022 muss wegen dieser Aktivität ausfallen bzw steht nur der hintere 
Teil der Markplatzfläche zur Verfügung. 
3.)    Am Freitag, 25.11. bis einschließlich Montag, 05.12.2022 steht für den jeweiligen Freitagswo-
chenmarkt (25.11.2022 + 02.12.2022) anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Flä-
che zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Tage wurden festgesetzt.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Industriestraße 161
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Maternusstraße
  • Barbarastraße
  • Wilhelmstraße
  • Maternusplatz
  • Frohnhofstraße
  • Hauptstraße
  • Kirchstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1728/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
23.08.2021
Erstellt
23.08.2021 12:26