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1210/2024

Bericht über das verwaltungsgerichtliche Verfahren betreffend die Zuständigkeit für die Sperrung eines Teilabschnitts der Kitschburger Straße

Mitteilung Hauptausschuss 12.04.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.04.2024, TOP 2.1.4

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

2565 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 12.04.2024 
 
 1210/2024
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 15.04.2024 
 
Bericht über das verwaltungsgerichtliche Verfahren betreffend die Zuständigkeit für die 
Sperrung eines Teilabschnitts der Kitschburger Straße 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 unter TOP 6.1 zur Vorlage 
4229/2022 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss gefasst: 
 
Der Hauptausschuss stellt fest, dass aufgrund der überbezirklichen Bedeutung der Angele-
genheit für die Entscheidung über eine Sperrung der Kitschburger Straße im Teilabschnitt 
zwischen Friedrich-Schmidt-Straße und Haydnstraße der Verkehrsausschuss das ent-
scheidungsbefugte Gremium ist. 
 
Die Angelegenheit war dem Hauptausschuss vorgelegt worden, um gemäß § 44 Absatz 1 
Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zu versu-
chen, durch Klärung der Rechtslage und Vermittlung zwischen den Betroffenen die Führung 
eines Rechtsstreits zu verhindern. Zum weiteren Sachverhalt wird auf die Vorlagen 2155/2022 
und 4229/2022 und verwiesen. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat am 12.01.2024 Klage beim Verwaltungsgericht Köln 
(Az.  4 K 198/24) gegen den Rat der Stadt Köln erhoben. Sie beantragt festzustellen, 
 
dass die Bezirksvertretung Lindenthal bezüglich der Entscheidung zur Sperrung der 
Kitschburger Straße im Teilabschnitt zwischen Friedrich-Schmidt-Straße und Haydn-
straße für den motorisierten Individualverkehr zuständig ist. 
 
Die Verwaltung hat für den Rat der Stadt Köln mit Schriftsatz vom 26.02.2024 beantragt, die 
Klage abzuweisen. Die bereits im Fachgespräch zur Sperrung der Kitschburger Straße am 
08.09.2023 mit den Vertreter*innen der im Verkehrsausschuss stimmberechtigt vertretenen 
Fraktionen sowie der Fraktionen in der Bezirksvertretung Lindenthal erörterten und in der Vor-
lage 4229/2022 dargestellten rechtlichen Gründe für eine vollumfängliche Klageabweisung 
wurden in der Klageerwiderung vertieft.  
 
Der Klage steht zudem die Rechtskraft der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 
16.03.2001 (Az.: 4 K 2305/98) entgegen. Das Verwaltungsgericht hat in der damaligen Ent-
scheidung umfassend ausgeführt, dass die Bezirksvertretung Lindenthal keine Zuständigkeit 
für eine Sperrung der Kitschburger Straße besitze. Die kommunalrechtlichen Voraussetzun-
gen dazu haben sich inhaltlich seitdem nicht geändert. 
 
Das Gericht hat die mündliche Hauptverhandlung des Verfahrens noch nicht terminiert. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

15.04.2024 Hauptausschuss
TOP 2.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1210/2024
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
12.04.2024
Erstellt
09.04.2024 13:48