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AN/1786/2021

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums

Die Linke. Antrag nach § 3 26.08.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 3.2

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

2744 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Frau Ausschussvorsitzende 
Sabine Pakulat 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2021 
AN/1786/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 
 
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 9.9. zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, umgehend ein 
Begleitgremium Deutzer Hafen einzurichten.  
Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung 
Innenstadt in Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens 
zusammenhängen. 
Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: 
 Dezernent für Planen und Bauen als Vorsitzender des Begleitgremiums 
 Vertreter*innen der Fraktionen, die im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht 
vertreten sind (6) 
 Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) 
 Vertreter*in des Mietervereins Köln (1) 
 Vertreter*innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (2), der Industrie- und 
Handelskammer (1) und der Handwerkskammer (1) 
 Weitere zugeladene Fachexpert*innen. 
Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, sodass mit 
jeder neuen Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist.

Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können 
weitere Sitzungen durchgeführt werden. 
Die Vor- und Nachbereitung der Arbeit des Begleitgremiums liegt in der Verantwortung 
des Stadtplanungsamtes.  
Die Grundlage der Arbeit Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. 
 
Begründung:  
Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept 
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem 
Gesamtplan sowie einem Handbuch. 
Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes 
Beteiligungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. 
Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist in 
dem Integrierten Plan erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1786/2021
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
26.08.2021
Erstellt
26.08.2021 11:59