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Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums
Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1786/2021 vom 26.08.2021
Stand: Am 27.01.2022 im Stadtentwicklungsausschuss endgültig zurückgezogen.
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Frau Ausschussvorsitzende Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2021 AN/1786/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 9.9. zu nehmen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Begleitgremium Deutzer Hafen einzurichten. Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt in Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen. Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: Dezernent für Planen und Bauen als Vorsitzender des Begleitgremiums Vertreter*innen der Fraktionen, die im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht vertreten sind (6) Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) Vertreter*in des Mietervereins Köln (1) Vertreter*innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (2), der Industrie- und Handelskammer (1) und der Handwerkskammer (1) Weitere zugeladene Fachexpert*innen. Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, sodass mit jeder neuen Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist. Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können weitere Sitzungen durchgeführt werden. Die Vor- und Nachbereitung der Arbeit des Begleitgremiums liegt in der Verantwortung des Stadtplanungsamtes. Die Grundlage der Arbeit Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. Begründung: Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamtplan sowie einem Handbuch. Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes Beteiligungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist in dem Integrierten Plan erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
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