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3813/2017

263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.01.2018

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263 Satzung Anlage 1

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Beschlussvorlage Rat

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263 Satzung Anlagen 2-8

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263 Satzung Anlage 1

6075 Zeichen

Anlage 1 
Zweihundertdreiundsechzigste Satzung über die Festlegungen 
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund der §§ 2 und 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) in Verbindung mit §§ 7 
und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/SGV NRW 2023) und § 8 
der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, 
S. 450, 2014, S. 119) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese 
Satzung beschlossen: 
§ 1 
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen straßenbaulichen Maßnah-
men werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 folgende 
Festlegungen getroffen: 
1. Friedrich-Karl-Straße - Stichstraße entlang 
Haus-Nr. 224 - 270 (Stadtbezirk 5) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Friedrich-Karl-Straße - Hauptzug 
bis  Wendeanlage (nördliche Grenze B-Plan 67488/02) 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag-
schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so-
wie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung des westlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf 
Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 
2. Mengenicher Straße (Stadtbezirk 6) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Longericher Straße/Johannesstraße 
bis  Schulstraße/Heinering 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 
Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 3 bis Schulstraße/Heinering durch Einbau 
einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertrag-
schicht, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. 
Erneuerung der Gehwege ab Höhe Haus-Nr. 3 bzw. 6 bis Schulstraße/Heinering durch 
Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht sowie Erneuerung der Bord-
steine.

2 
 
 
3. Mengenicher Straße (Stadtbezirk 6) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Schulstraße/Heinering 
bis  südwestliche Bebauungsgrenze 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder-
schicht, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. 
4. Germaniastraße (Stadtbezirk 8) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Kulmbacher Straße 
bis  Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder-
schicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht bzw. Pflaster auf Schottertrag-
schicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Erneuerung der Straßenabläufe. 
Herstellung von Parkflächen durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht und Ein-
bau von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßenbäumen. 
5. Germaniastraße (Stadtbezirk 8) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Olpener Straße 
bis  Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 
Erneuerung und in Teilbereichen Verbreiterung der Gehwege durch Einbau von Platten 
bzw. Pflaster auf Schottertragschicht, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen eines 
Straßenbaums. 
§ 2 
Die 202. Satzung über die Festlegungen gem äß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 15.04.2009 (Amtsblatt der Stadt Köln 2009, S. 281) wird wie folgt ge-
ändert: 
In § 1 Ziffer 1 
Gilbachstraße (Stadtbezirk 1) 
werden in Satz 2 des  Maßnahmentextes („Verbesserung des westlichen Gehweges durch 
Einbau von Platten bzw. Pflaster  auf RCL-Tragschicht sowie Einbau von Bordsteinen in Tei l-
bereichen.“) die Worte „RCL -Tragschicht sowie Einbau von Bordsteinen in Teilbereichen “ 
gestrichen und durch die Worte „Schottertragschicht und Frostschutzschicht  sowie Einbau 
von Bordsteinen“ ersetzt. 
Außerdem wird der Maßnahmentext durch einen Satz 3 
„Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht 
und Frostschutzschicht.“ 
erweitert.

3 
 
 
§ 3 
Die 212 . Satzung über die Festlegungen gemäß §  8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 25.10.2010 (Amtsblatt der Stadt Köln 20 10, S. 1014, 2011, S.  1170, 
2013, S. 565) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung wird wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 9 
Rhöndorfer Straße (Stadtbezirk 3) 
wird die Einstufung der Straße von „Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1“ in „Haupte r-
schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2“ geändert. 
§ 4 
Die 239 . Satzung über die Festlegungen gemäß §  8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 25.11.2014 (Amtsblatt der Stadt Köln 20 14, S. 1025, 2016, S.  282, 
S. 403, 2017, S. 9) wird wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 5 
Rhöndorfer Straße (Stadtbezirk 3) 
wird die Einstufung der Straße von „Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1“ in „Haupte r-
schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2“ geändert. 
§ 5 
Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: 
§ 1 Ziffer 1 tritt rückwirkend zum 01.09.2017 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 2 und 3 treten rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 4 und 5 treten rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft. 
§ 2 tritt rückwirkend zum 30.04.2009 in Kraft. 
§ 3 tritt rückwirkend zum 04.11.2010 in Kraft. 
§ 4 tritt rückwirkend zum 01.09.2014 in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

2161 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3813/2017 
Freigabedatum  8.1.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 
2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche 
Maßnahmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der 
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
------------ 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne 
Einschränkung zustimmen. 
ja/nein 
 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 
Verkehrsausschuss  
Rat 06.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind 
für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: 
 die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf-
geführten Straßenarten,  
 der Umfang der einzelnen Maßnahmen,  
 sowie die Bildung von Abschnitten. 
Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 263. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind 
beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat-
zung der Stadt Köln. 
Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maßnahmen sind in den 
Anlagen 2 bis 6 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen in den §§ 2 bis 4 fin-
den sich in den Anlagen 7 und 8. 
Satzung und weitere Erläuterungen siehe Anlagen Nr. 1 bis 8.

263 Satzung Anlagen 2-8

19294 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Friedrich-Karl-Straße - Stichstraße entlang Haus-Nr. 224 - 270 
von : Friedrich-Karl-Straße - Hauptzug 
bis : Wendeanlage (nördliche Grenze B-Plan 67488/02) 
Stadtteil : Niehl 
Stadtbezirk : 5 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Fahrbahn der Stichstraße befand sich in einem sehr schlechten Zustand. Sie wies al-
ters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern und Ab-
sackungen auf. Es bestand dringender Sanierungsbedarf. 
Der westliche Gehweg bestand überwiegend aus Betonplatten unterschiedlichen Alters und 
Güte. Einige Platten waren gebrochen bzw. uneben. Zwar wurde auch der östliche Gehweg 
erneuert. Da dieser über Privatbesitz verläuft und nicht gewidmet ist, handelt es sich nicht 
um einen öffentlichen Gehweg. Nur dieser kann jedoch Gegenstand einer Beitragserhebung 
sein. 
Die Entwässerung erfolgte überwiegend über eine Betonpflasterrinne in alte Seiteneinläufe. 
Die Generalinstandsetzung der Fahrbahn ist Teil des bereits beschlossenen Straßen- und 
Radwegunterhaltungsprogramms im Kölner Stadtgebiet (Nippes) 2016. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, 
Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und 
Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung des westlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schotter-
tragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt) 113.300,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße 70 %: 
79.400,00 EUR 
Die Friedrich-Karl-Straße - Stichstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Da sie keine Verbindungsfunktion besitzt und von 
ihr auch keine Straßen abgehen, dient sie ausschließlich der Erschließung der an sie an-
grenzenden Grundstücke. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
79.400,00 EUR : 4.770 m² = rd. 16,70 EUR 
Die Arbeiten wurden bereits durchgeführt. Der Beginn erfolgte im September 2017, die Ab-
nahme Ende November 2017. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rück-
wirkend zum 01.09.2017 in Kraft.

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Mengenicher Straße 
von : Longericher Straße/Johannesstraße 
bis : Schulstraße/Heinering 
Stadtteil : Pesch 
Stadtbezirk : 6 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: 
Die Fahrbahn der Mengenicher Straße zwischen Longericher Straße/Johannesstraße und 
Schulstraße/Heinring ist zwischen 36 und weit über 50 Jahre alt. Die übliche Nutzungszeit ist 
seit langem abgelaufen, alters- und nutzungsbedingt weist die Fahrbahn zahlreiche Schäden 
in Form von Rissen, Absackungen, Spurrinnen, Flickstellen und offenen Asphaltfugen auf. 
Da der Fahrbahnunterbau zudem nicht ausreichend tragfähig ist, ist eine Erneuerung der 
Fahrbahn im Vollausbau erforderlich. 
Die Gehwege der Mengenicher Straße sind im östlichen Bereich in Asphaltbauweise befes-
tigt und weit über 50 Jahre alt. Die Asphaltoberfläche befindet sich in sehr schlechtem Zu-
stand mit zahlreichen Rissen, Absackungen, Flickstellen und beschädigten Bordsteinen. 
Eine Erneuerung ist dringend erforderlich. Im weiteren Verlauf bis Schulstraße/Heinering 
sind die Gehwege überwiegend mit Betonplatten befestigt und zwischen 36 und rd. 50 Jah-
ren alt. Zahlreiche Platten sind gebrochen oder ausgemagert, z.T. weisen die Gehwege 
großflächige Absackungen mit Stolperstellen aus. Bei einer Baugrunderkundung wurde zu-
dem festgestellt, dass für die Tragschichten in Teilbereichen belastetes Material verwendet 
wurde. Daher sollen auch die Gehwege im Vollausbau erneuert werden. 
Im Zuge der straßenbaulichen Arbeiten werden auch die Senkrechtparkflächen vor dem 
Heribert-Klar-Platz erneuert. Diese Arbeiten lösen jedoch keine Beitragspflicht der Anlieger 
nach § 8 KAG aus, da die Parkflächen nicht unbedingt sanierungsbedürftig sind. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 3 bis Schulstraße/Heinering durch Einbau ei-
ner Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertrag-
schicht, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. 
Erneuerung der Gehwege ab Höhe Haus-Nr. 3 bzw. 6 bis Schulstraße/Heinering durch Ein-
bau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Fahrbahn 344.000,00 EUR 
Anliegeranteil (50 %) 172.000,00 EUR 
Gehwege 264.000,00 EUR 
Anliegeranteil (65 %) 172.000,00 EUR 
Summe der Anliegeranteile 344.000,00 EUR 
  
Die Mengenicher Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von ihr führen mehrere Straßen in Richtung Nor-
den und Süden in die angrenzenden Wohngebiete. Somit dient die Mengenicher Straße ne-
ben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch gleichzeitig dem quartierbezo-
genen Verkehr innerhalb von Pesch.

Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
344.000,00 EUR : 31.600 m² = rd. 10,90 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich in Kürze begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Mengenicher Straße 
von : Schulstraße/Heinering 
bis : südwestliche Bebauungsgrenze 
Stadtteil : Pesch 
Stadtbezirk : 6 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Fahrbahndeck- und Binderschicht der Mengenicher Straße zwischen Schulstraße/Heine-
ring und dem Ende der Bebauung ist 36 Jahre alt. Die übliche Nutzungszeit ist seit langem 
abgelaufen, alters- und nutzungsbedingt weist die Fahrbahn Schäden in Form von Rissen, 
Absackungen, Spurrinnen, Flickstellen und offenen Asphaltfugen auf. 
Eine Erneuerung der Fahrbahn ist dringend erforderlich, wobei in diesem Teilstück voraus-
sichtlich kein Vollausbau nötig ist. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt):  54.000,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 
27.000,00 EUR 
Die Mengenicher Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von ihr führen mehrere Straßen in Richtung Nor-
den und Süden in die angrenzenden Wohngebiete. Somit dient die Mengenicher Straße ne-
ben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch gleichzeitig dem quartierbezo-
genen Verkehr innerhalb von Pesch. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
27.000,00 EUR : 22.200 m² = rd. 1,30 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich in Kürze begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Germaniastraße 
von : Kulmbacher Straße 
bis : Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 
Stadtteil : Höhenberg 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: 
Nach Bürgerinformationen am 02.04.2014 und 07.05.2015, in denen auch über Straßen-
baubeiträge nach § 8 KAG informiert wurde, hat die Bezirksvertretung Kalk in ihren Sitzun-
gen am 08.09.2016 unter TOP 8.1.4 (Session-Nr. 2481/2016) und 03.11.2016 unter TOP 7.8 
(Session-Nr. AN/1652/2016) die Verwaltung mit der Umgestaltung der Germaniastraße zwi-
schen Olpener Straße und Haus-Nr. 146 beauftragt. Mit der Satzungsvorlage erfolgt die bei-
tragsrechtliche Umsetzung als Grundlage zur späteren Erhebung von Straßenbaubeiträgen. 
Im Zuge der Generalsanierung werden in der Germaniastraße nur zwischen Kulmbacher 
Straße und dem Abschnittsende Parkflächen baulich hergestellt und die Fahrbahn im Voll-
ausbau erneuert. Daher sind lediglich diese Arbeiten Gegenstand dieser Satzungsvorlage. 
Für die Erneuerung des Gehweges ab Olpener Straße bis zum Ausbauende bei Haus-
Nr. 146 wird auf die gesonderte Satzungsvorlage in § 1 Ziffer 5 bzw. Anlage 6 verwiesen. 
Die Fahrbahn ist zwischen Kulmbacher Straße und dem Beginn der Überführung über die 
Stadtautobahn über 50 Jahre alt und weist zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlag-
löchern, Absackungen und Ausmagerungen aus, die eine Erneuerung im Vollausbau erfor-
dern. Zwischen Olpener Straße und Kulmbacher Straße ist die Fahrbahn hingegen in einem 
besseren Zustand, hier ist nur eine nicht beitragspflichtige Deckenerneuerung vorgesehen. 
Baulich hergestellte Parkflächen sind in der Germaniastraße bisher nicht vorhanden. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, 
Asphalttragschicht und Schottertragschicht bzw. Pflaster auf Schottertragschicht, Herstel-
lung einer Rinnenführung sowie Erneuerung der Straßenabläufe. 
Herstellung von Parkflächen durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht und Einbau 
von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßenbäumen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Fahrbahn 808.000,00 EUR 
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren 
Höchstbreite 748.000,00 EUR 
Anliegeranteil (50 %) 374.000,00 EUR 
Parkflächen (insgesamt beitragsfähig) 103.000,00 EUR 
Anliegeranteil (70 %) 72.000,00 EUR 
Gesamtkosten des Ausbaus für Fahrbahn und Parkflächen 911.000,00 EUR 
Summe der Anliegeranteile 446.000,00 EUR 
  
Die Germaniastraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie beginnt an der Hauptverkehrsstraße Olpener Stra-

ße (B55) und endet in Buchheim an der Hauptverkehrsstraße Frankfurter Straße (B8). Auch 
wenn sich nach der Umgestaltung und den damit einhergehenden verkehrsberuhigenden 
Maßnahmen der Verkehr verlagert, so dient die Germaniastraße neben der Erschließung 
der an sie angrenzenden Grundstücke auch weiterhin dem Verkehr innerhalb des von der 
Germaniastraße, Frankfurter Straße und Olpener Straße begrenzten Baugebietes. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
446.000,00 EUR : 32.124 m² = rd. 13,90 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im März 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo-
gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Germaniastraße 
von : Olpener Straße 
bis : Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 
Stadtteil : Höhenberg 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Nach Bürgerinformationen am 02.04.2014 und 07.05.2015, in denen auch über Straßen-
baubeiträge nach § 8 KAG informiert wurde, hat die Bezirksvertretung Kalk in ihren Sitzun-
gen am 08.09.2016 unter TOP 8.1.4 (Session-Nr. 2481/2016) und 03.11.2016 unter TOP 7.8 
(Session-Nr. AN/1652/2016) die Verwaltung mit der Umgestaltung der Germaniastraße zwi-
schen Olpener Straße und Haus-Nr. 146 beauftragt. Mit der Satzungsvorlage erfolgt die bei-
tragsrechtliche Umsetzung als Grundlage zur späteren Erhebung von Straßenbaubeiträgen. 
Zwischen Olpener Straße und Kulmbacher Straße erhält die Straße keine baulichen Park-
plätze und die Fahrbahn nur eine neue Deckschicht. Daher ist lediglich die Erneuerung des 
Gehweges Gegenstand dieser Satzungsvorlage. Für die Erneuerung der Fahrbahn und die 
Herstellung der Parkflächen ab Kulmbacher Straße bis zum Ausbauende bei Haus-Nr. 146 
wird auf die gesonderte Satzungsvorlage in § 1 Ziffer 4 bzw. Anlage 5 verwiesen. 
Die Gehwege sind ganz überwiegend über 40 Jahre alt, mit Betonplatten befestigt und auf-
grund der parallel verlaufenden Radwege z.T. sehr schmal. Alters- und nutzungsbedingt 
sind zahlreiche Platten gebrochen. Im Zuge der Umgestaltung fallen die z.T. sehr engen 
Radwege weg und der Fahrradverkehr wird zukünftig die Fahrbahn mitbenutzen. Dadurch 
können die Gehwege z.T. erheblich verbreitert werden. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung und in Teilbereichen Verbreiterung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. 
Pflaster auf Schottertragschicht, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen eines Straßen-
baums. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 652.000,00 EUR 
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren 
Höchstbreite 417.000,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (65 %): 
271.000,00 EUR 
Die Germaniastraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie beginnt an der Hauptverkehrsstraße Olpener Stra-
ße (B55) und endet in Buchheim an der Hauptverkehrsstraße Frankfurter Straße (B8). Auch 
wenn sich nach der Umgestaltung und den damit einhergehenden verkehrsberuhigenden 
Maßnahmen der Verkehr verlagert, so dient die Germaniastraße neben der Erschließung 
der an sie angrenzenden Grundstücke auch weiterhin dem Verkehr innerhalb des von der 
Germaniastraße, Frankfurter Straße und Olpener Straße begrenzten Baugebietes.

Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
271.000,00 EUR : 39.295 m² = rd. 6,90 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im März 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo-
gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft.

Anlage 7 zu § 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Gilbachstraße 
von : Gladbacher Straße 
bis : Spichernstraße 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
§ 1 Ziffer 1 der 202. KAG-Maßnahmensatzung vom 15.04.2009 sieht für die Gilbachstraße 
bisher nur die Erneuerung der Mischwasserkanals sowie die Verbesserung des westlichen 
Gehweges vor. Die Arbeiten am Mischwasserkanal wurden im Jahr 2011 beendet, mit den 
Arbeiten am westlichen Gehweg wurde bisher noch nicht begonnen. 
Nunmehr sollen die Straßenbauarbeiten in Kürze durchgeführt werden. Beim westlichen 
Gehweg soll jedoch keine RCL-Tragschicht Verwendung finden, sondern eine Schottertrag-
schicht und eine Frostschutzschicht. Außerdem werden, da das halbseitige Gehwegparken 
zukünftig entfällt, der Bordsteinverlauf verändert und daher alle Bordsteine erneuert. Mit dem 
ersten Teil der Satzungsänderung erfolgt eine Anpassung des Maßnahmentextes an den 
aktuell geplanten Ausbau des westlichen Gehweges. 
Auch am östlichen mit Platten befestigten Gehweg werden Arbeiten durchgeführt. Diese 
beschränken sich aber voraussichtlich auf einen Austausch des Oberflächenbelages ohne 
tiefergehende Eingriffe in die Tragschicht und lösen daher keine Beitragspflicht der Anlieger 
aus.  
Im Zuge der Kanalbauarbeiten wurde zudem festgestellt, dass auch die Fahrbahn der Gil-
bachstraße erneuerungsbedürftig ist. Diese ist über 50 Jahre alt und besteht aus altem Na-
tursteinpflaster mit einem Asphaltüberzug, der stellenweise abgeplatzt ist. Innerhalb und in 
größeren Bereichen auch außerhalb des Kanalgrabens wurde die Fahrbahn im Zuge der 
Kanalbaumaßnahme bereits mit einer neuen Frostschutz- und Asphalttragschicht versehen. 
Nunmehr soll auch der verbliebene Reststreifen von etwa 2,50 m Breite im Vollausbau er-
neuert und die gesamte Fahrbahn mit einer neuen Deckschicht versehen werden. 
Aufgrund der Erweiterung des Bauprogramms erhöht sich auch die geschätzte Anliegerbe-
lastung: 
Bereits entstandene Kosten für die Erneuerung des Mischwasserka-
nals 257.492,38 EUR 
Die Schätzkosten für die Erneuerung des westlichen Gehweges be-
tragen 110.000,00 EUR. Davon sind unter Berücksichtigung der an-
rechenbaren Höchstbreite beitragsfähig 92.000,00 EUR 
Schätzkosten für die Erneuerung der Fahrbahn (insgesamt beitrags-
fähig) 142.800,00 EUR 
geschätzte beitragsfähige Gesamtkosten 492.292,38 EUR 
Anliegeranteil (70 %) rd. 344.600,00 EUR 
  
durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
344.600,00 EUR : 15.805 m² = rd. 21,80 EUR 
Durch die Satzungsänderung, welche rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzung 
erfolgt, wird der Maßnahmenumfang dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Ausbau in 
der Gilbachstraße angepasst.

Anlage 8 zu § 3 und § 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Rhöndorfer Straße 
von : Weißhausstraße 
bis : Gottesweg 
Stadtteil : Sülz 
Stadtbezirk : 3 
  
Die Rhöndorfer Straße ist mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung Gegenstand von § 1 
Ziffer 9 der 212. KAG-Maßnahmensatzung und mit der Erneuerung der Fahrbahn und der 
Gehwege Gegenstand von § 1 Ziffer 5 der 239. KAG-Maßnahmensatzung. 
In beiden KAG-Maßnahmensatzungen wurde die Rhöndorfer Straße als Anliegerstraße ge-
mäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung eingestuft. Begründet wurde dies 
damit, dass die Rhöndorfer Straße parallel zur Luxemburger Straße verläuft, die als klassifi-
zierte Straße die Hauptverkehrsströme zum und aus dem Stadtzentrum aufnehmen soll. 
Zudem zweigen von der Rhöndorfer Straße keinerlei Straßen ab, sodass davon ausgegan-
gen wurde, dass die hohen Verkehrsströme überwiegend Ziel- und Quellverkehr der ge-
werblich genutzten Anliegergrundstücke sind. 
In dem der Beitragserhebung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgeschalteten 
Anhörungsverfahren wurde von zahlreichen Beitragspflichtigen die Einstufung als Anlieger-
straße beanstandet. Vorgetragen wurde u.a. eine hohe Verkehrsbelastung in Stoßzeiten, 
wenn die Straße als Umgehung der überlasteten Luxemburger Straße genutzt wird. 
Tatsächlich wurde in einer Verkehrszählung im Mai 2016 eine durchschnittliche Verkehrsbe-
lastung von rd. 8.000 Fahrzeugen pro Tag ermittelt. Dementsprechend ist die Rhöndorfer 
Straße im aktuellen Verkehrsmodell auch als Haupt- und Umgehungsstraße eingestuft. Tat-
sächlich ist das gesamte Viertel stark belastet. Die parallel verlaufenden Straßen Berren-
rather Straße, Luxemburger Straße, Höninger Weg und Vorgebirgstraße werden wie die 
Rhöndorfer Straße alle auch vom Berufsverkehr in bzw. aus Richtung Innenstadt genutzt. 
Selbst unter Berücksichtigung des umfangreichen Anliegerverkehrs, den insbesondere die in 
der Rhöndorfer Straße ansässigen Geschäfte Aldi, Lidl, Netto, REWE und DM auslösen, 
erfüllt die Rhöndorfer Straße damit eine Verbindungs- bzw. Entlastungsfunktion für die Lu-
xemburger Straße, die eine Einstufung als Anliegerstraße als nicht zutreffend und angemes-
sen erscheinen lassen. 
Die erneute Prüfung der Sachlage führt somit zu der Erkenntnis, dass die Rhöndorfer Straße 
nicht als Anliegerstraße, sondern als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 
der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen ist.  
Der Anteil der Anlieger an den Ausbaukosten reduziert sich damit von 70 % auf 65 % für den 
Gehweg sowie von 70 % auf 50 % für die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung. 
Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sinkt damit der durchschnittliche Anliegeranteil 
von zuvor 0,18 EUR/m² Anliegergrundstücksfläche auf 0,13 EUR/m². Für die Erneuerung der 
Fahrbahn und der Gehwege können derzeit noch keine konkreten Beträge genannt werden, 
da die tatsächlichen Kosten aufgrund strittiger Nachtragsforderungen noch nicht feststehen. 
Die Satzungsänderungen erfolgen rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzungen.

Beratungsverlauf (7)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2018 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3813/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.01.2018
Erstellt
04.12.2017 08:55