3813/2017
263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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263 Satzung Anlage 1
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Anlage 1 Zweihundertdreiundsechzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen straßenbaulichen Maßnah- men werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 1. Friedrich-Karl-Straße - Stichstraße entlang Haus-Nr. 224 - 270 (Stadtbezirk 5) in dem Straßenabschnitt von Friedrich-Karl-Straße - Hauptzug bis Wendeanlage (nördliche Grenze B-Plan 67488/02) Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so- wie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung des westlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 2. Mengenicher Straße (Stadtbezirk 6) in dem Straßenabschnitt von Longericher Straße/Johannesstraße bis Schulstraße/Heinering Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 3 bis Schulstraße/Heinering durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertrag- schicht, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Gehwege ab Höhe Haus-Nr. 3 bzw. 6 bis Schulstraße/Heinering durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht sowie Erneuerung der Bord- steine. 2 3. Mengenicher Straße (Stadtbezirk 6) in dem Straßenabschnitt von Schulstraße/Heinering bis südwestliche Bebauungsgrenze Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder- schicht, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. 4. Germaniastraße (Stadtbezirk 8) in dem Straßenabschnitt von Kulmbacher Straße bis Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder- schicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht bzw. Pflaster auf Schottertrag- schicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Erneuerung der Straßenabläufe. Herstellung von Parkflächen durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht und Ein- bau von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßenbäumen. 5. Germaniastraße (Stadtbezirk 8) in dem Straßenabschnitt von Olpener Straße bis Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung und in Teilbereichen Verbreiterung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen eines Straßenbaums. § 2 Die 202. Satzung über die Festlegungen gem äß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau- liche Maßnahmen vom 15.04.2009 (Amtsblatt der Stadt Köln 2009, S. 281) wird wie folgt ge- ändert: In § 1 Ziffer 1 Gilbachstraße (Stadtbezirk 1) werden in Satz 2 des Maßnahmentextes („Verbesserung des westlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf RCL-Tragschicht sowie Einbau von Bordsteinen in Tei l- bereichen.“) die Worte „RCL -Tragschicht sowie Einbau von Bordsteinen in Teilbereichen “ gestrichen und durch die Worte „Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen“ ersetzt. Außerdem wird der Maßnahmentext durch einen Satz 3 „Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Frostschutzschicht.“ erweitert. 3 § 3 Die 212 . Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau- liche Maßnahmen vom 25.10.2010 (Amtsblatt der Stadt Köln 20 10, S. 1014, 2011, S. 1170, 2013, S. 565) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 9 Rhöndorfer Straße (Stadtbezirk 3) wird die Einstufung der Straße von „Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1“ in „Haupte r- schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2“ geändert. § 4 Die 239 . Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau- liche Maßnahmen vom 25.11.2014 (Amtsblatt der Stadt Köln 20 14, S. 1025, 2016, S. 282, S. 403, 2017, S. 9) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 5 Rhöndorfer Straße (Stadtbezirk 3) wird die Einstufung der Straße von „Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1“ in „Haupte r- schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2“ geändert. § 5 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffer 1 tritt rückwirkend zum 01.09.2017 in Kraft. § 1 Ziffern 2 und 3 treten rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. § 1 Ziffern 4 und 5 treten rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft. § 2 tritt rückwirkend zum 30.04.2009 in Kraft. § 3 tritt rückwirkend zum 04.11.2010 in Kraft. § 4 tritt rückwirkend zum 01.09.2014 in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/1 Vorlagen-Nummer 3813/2017 Freigabedatum 8.1.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. ------------ Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. ja/nein Verkehrsausschuss 23.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 Verkehrsausschuss Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten, der Umfang der einzelnen Maßnahmen, sowie die Bildung von Abschnitten. Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 263. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat- zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maßnahmen sind in den Anlagen 2 bis 6 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen in den §§ 2 bis 4 fin- den sich in den Anlagen 7 und 8. Satzung und weitere Erläuterungen siehe Anlagen Nr. 1 bis 8.
263 Satzung Anlagen 2-8
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Friedrich-Karl-Straße - Stichstraße entlang Haus-Nr. 224 - 270 von : Friedrich-Karl-Straße - Hauptzug bis : Wendeanlage (nördliche Grenze B-Plan 67488/02) Stadtteil : Niehl Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Fahrbahn der Stichstraße befand sich in einem sehr schlechten Zustand. Sie wies al- ters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern und Ab- sackungen auf. Es bestand dringender Sanierungsbedarf. Der westliche Gehweg bestand überwiegend aus Betonplatten unterschiedlichen Alters und Güte. Einige Platten waren gebrochen bzw. uneben. Zwar wurde auch der östliche Gehweg erneuert. Da dieser über Privatbesitz verläuft und nicht gewidmet ist, handelt es sich nicht um einen öffentlichen Gehweg. Nur dieser kann jedoch Gegenstand einer Beitragserhebung sein. Die Entwässerung erfolgte überwiegend über eine Betonpflasterrinne in alte Seiteneinläufe. Die Generalinstandsetzung der Fahrbahn ist Teil des bereits beschlossenen Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramms im Kölner Stadtgebiet (Nippes) 2016. Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung des westlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schotter- tragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 113.300,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße 70 %: 79.400,00 EUR Die Friedrich-Karl-Straße - Stichstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Da sie keine Verbindungsfunktion besitzt und von ihr auch keine Straßen abgehen, dient sie ausschließlich der Erschließung der an sie an- grenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 79.400,00 EUR : 4.770 m² = rd. 16,70 EUR Die Arbeiten wurden bereits durchgeführt. Der Beginn erfolgte im September 2017, die Ab- nahme Ende November 2017. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rück- wirkend zum 01.09.2017 in Kraft. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Mengenicher Straße von : Longericher Straße/Johannesstraße bis : Schulstraße/Heinering Stadtteil : Pesch Stadtbezirk : 6 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn der Mengenicher Straße zwischen Longericher Straße/Johannesstraße und Schulstraße/Heinring ist zwischen 36 und weit über 50 Jahre alt. Die übliche Nutzungszeit ist seit langem abgelaufen, alters- und nutzungsbedingt weist die Fahrbahn zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Absackungen, Spurrinnen, Flickstellen und offenen Asphaltfugen auf. Da der Fahrbahnunterbau zudem nicht ausreichend tragfähig ist, ist eine Erneuerung der Fahrbahn im Vollausbau erforderlich. Die Gehwege der Mengenicher Straße sind im östlichen Bereich in Asphaltbauweise befes- tigt und weit über 50 Jahre alt. Die Asphaltoberfläche befindet sich in sehr schlechtem Zu- stand mit zahlreichen Rissen, Absackungen, Flickstellen und beschädigten Bordsteinen. Eine Erneuerung ist dringend erforderlich. Im weiteren Verlauf bis Schulstraße/Heinering sind die Gehwege überwiegend mit Betonplatten befestigt und zwischen 36 und rd. 50 Jah- ren alt. Zahlreiche Platten sind gebrochen oder ausgemagert, z.T. weisen die Gehwege großflächige Absackungen mit Stolperstellen aus. Bei einer Baugrunderkundung wurde zu- dem festgestellt, dass für die Tragschichten in Teilbereichen belastetes Material verwendet wurde. Daher sollen auch die Gehwege im Vollausbau erneuert werden. Im Zuge der straßenbaulichen Arbeiten werden auch die Senkrechtparkflächen vor dem Heribert-Klar-Platz erneuert. Diese Arbeiten lösen jedoch keine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG aus, da die Parkflächen nicht unbedingt sanierungsbedürftig sind. Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 3 bis Schulstraße/Heinering durch Einbau ei- ner Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertrag- schicht, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Gehwege ab Höhe Haus-Nr. 3 bzw. 6 bis Schulstraße/Heinering durch Ein- bau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Fahrbahn 344.000,00 EUR Anliegeranteil (50 %) 172.000,00 EUR Gehwege 264.000,00 EUR Anliegeranteil (65 %) 172.000,00 EUR Summe der Anliegeranteile 344.000,00 EUR Die Mengenicher Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von ihr führen mehrere Straßen in Richtung Nor- den und Süden in die angrenzenden Wohngebiete. Somit dient die Mengenicher Straße ne- ben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch gleichzeitig dem quartierbezo- genen Verkehr innerhalb von Pesch. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 344.000,00 EUR : 31.600 m² = rd. 10,90 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich in Kürze begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Mengenicher Straße von : Schulstraße/Heinering bis : südwestliche Bebauungsgrenze Stadtteil : Pesch Stadtbezirk : 6 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Fahrbahndeck- und Binderschicht der Mengenicher Straße zwischen Schulstraße/Heine- ring und dem Ende der Bebauung ist 36 Jahre alt. Die übliche Nutzungszeit ist seit langem abgelaufen, alters- und nutzungsbedingt weist die Fahrbahn Schäden in Form von Rissen, Absackungen, Spurrinnen, Flickstellen und offenen Asphaltfugen auf. Eine Erneuerung der Fahrbahn ist dringend erforderlich, wobei in diesem Teilstück voraus- sichtlich kein Vollausbau nötig ist. Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 54.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 27.000,00 EUR Die Mengenicher Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von ihr führen mehrere Straßen in Richtung Nor- den und Süden in die angrenzenden Wohngebiete. Somit dient die Mengenicher Straße ne- ben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch gleichzeitig dem quartierbezo- genen Verkehr innerhalb von Pesch. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 27.000,00 EUR : 22.200 m² = rd. 1,30 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich in Kürze begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Germaniastraße von : Kulmbacher Straße bis : Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 Stadtteil : Höhenberg Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Nach Bürgerinformationen am 02.04.2014 und 07.05.2015, in denen auch über Straßen- baubeiträge nach § 8 KAG informiert wurde, hat die Bezirksvertretung Kalk in ihren Sitzun- gen am 08.09.2016 unter TOP 8.1.4 (Session-Nr. 2481/2016) und 03.11.2016 unter TOP 7.8 (Session-Nr. AN/1652/2016) die Verwaltung mit der Umgestaltung der Germaniastraße zwi- schen Olpener Straße und Haus-Nr. 146 beauftragt. Mit der Satzungsvorlage erfolgt die bei- tragsrechtliche Umsetzung als Grundlage zur späteren Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Im Zuge der Generalsanierung werden in der Germaniastraße nur zwischen Kulmbacher Straße und dem Abschnittsende Parkflächen baulich hergestellt und die Fahrbahn im Voll- ausbau erneuert. Daher sind lediglich diese Arbeiten Gegenstand dieser Satzungsvorlage. Für die Erneuerung des Gehweges ab Olpener Straße bis zum Ausbauende bei Haus- Nr. 146 wird auf die gesonderte Satzungsvorlage in § 1 Ziffer 5 bzw. Anlage 6 verwiesen. Die Fahrbahn ist zwischen Kulmbacher Straße und dem Beginn der Überführung über die Stadtautobahn über 50 Jahre alt und weist zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlag- löchern, Absackungen und Ausmagerungen aus, die eine Erneuerung im Vollausbau erfor- dern. Zwischen Olpener Straße und Kulmbacher Straße ist die Fahrbahn hingegen in einem besseren Zustand, hier ist nur eine nicht beitragspflichtige Deckenerneuerung vorgesehen. Baulich hergestellte Parkflächen sind in der Germaniastraße bisher nicht vorhanden. Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht bzw. Pflaster auf Schottertragschicht, Herstel- lung einer Rinnenführung sowie Erneuerung der Straßenabläufe. Herstellung von Parkflächen durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht und Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßenbäumen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Fahrbahn 808.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite 748.000,00 EUR Anliegeranteil (50 %) 374.000,00 EUR Parkflächen (insgesamt beitragsfähig) 103.000,00 EUR Anliegeranteil (70 %) 72.000,00 EUR Gesamtkosten des Ausbaus für Fahrbahn und Parkflächen 911.000,00 EUR Summe der Anliegeranteile 446.000,00 EUR Die Germaniastraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie beginnt an der Hauptverkehrsstraße Olpener Stra- ße (B55) und endet in Buchheim an der Hauptverkehrsstraße Frankfurter Straße (B8). Auch wenn sich nach der Umgestaltung und den damit einhergehenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen der Verkehr verlagert, so dient die Germaniastraße neben der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke auch weiterhin dem Verkehr innerhalb des von der Germaniastraße, Frankfurter Straße und Olpener Straße begrenzten Baugebietes. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 446.000,00 EUR : 32.124 m² = rd. 13,90 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im März 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo- gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Germaniastraße von : Olpener Straße bis : Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 Stadtteil : Höhenberg Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Nach Bürgerinformationen am 02.04.2014 und 07.05.2015, in denen auch über Straßen- baubeiträge nach § 8 KAG informiert wurde, hat die Bezirksvertretung Kalk in ihren Sitzun- gen am 08.09.2016 unter TOP 8.1.4 (Session-Nr. 2481/2016) und 03.11.2016 unter TOP 7.8 (Session-Nr. AN/1652/2016) die Verwaltung mit der Umgestaltung der Germaniastraße zwi- schen Olpener Straße und Haus-Nr. 146 beauftragt. Mit der Satzungsvorlage erfolgt die bei- tragsrechtliche Umsetzung als Grundlage zur späteren Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Zwischen Olpener Straße und Kulmbacher Straße erhält die Straße keine baulichen Park- plätze und die Fahrbahn nur eine neue Deckschicht. Daher ist lediglich die Erneuerung des Gehweges Gegenstand dieser Satzungsvorlage. Für die Erneuerung der Fahrbahn und die Herstellung der Parkflächen ab Kulmbacher Straße bis zum Ausbauende bei Haus-Nr. 146 wird auf die gesonderte Satzungsvorlage in § 1 Ziffer 4 bzw. Anlage 5 verwiesen. Die Gehwege sind ganz überwiegend über 40 Jahre alt, mit Betonplatten befestigt und auf- grund der parallel verlaufenden Radwege z.T. sehr schmal. Alters- und nutzungsbedingt sind zahlreiche Platten gebrochen. Im Zuge der Umgestaltung fallen die z.T. sehr engen Radwege weg und der Fahrradverkehr wird zukünftig die Fahrbahn mitbenutzen. Dadurch können die Gehwege z.T. erheblich verbreitert werden. Maßnahme: Erneuerung und in Teilbereichen Verbreiterung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen eines Straßen- baums. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 652.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite 417.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (65 %): 271.000,00 EUR Die Germaniastraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie beginnt an der Hauptverkehrsstraße Olpener Stra- ße (B55) und endet in Buchheim an der Hauptverkehrsstraße Frankfurter Straße (B8). Auch wenn sich nach der Umgestaltung und den damit einhergehenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen der Verkehr verlagert, so dient die Germaniastraße neben der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke auch weiterhin dem Verkehr innerhalb des von der Germaniastraße, Frankfurter Straße und Olpener Straße begrenzten Baugebietes. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 271.000,00 EUR : 39.295 m² = rd. 6,90 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im März 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo- gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft. Anlage 7 zu § 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Gilbachstraße von : Gladbacher Straße bis : Spichernstraße Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 § 1 Ziffer 1 der 202. KAG-Maßnahmensatzung vom 15.04.2009 sieht für die Gilbachstraße bisher nur die Erneuerung der Mischwasserkanals sowie die Verbesserung des westlichen Gehweges vor. Die Arbeiten am Mischwasserkanal wurden im Jahr 2011 beendet, mit den Arbeiten am westlichen Gehweg wurde bisher noch nicht begonnen. Nunmehr sollen die Straßenbauarbeiten in Kürze durchgeführt werden. Beim westlichen Gehweg soll jedoch keine RCL-Tragschicht Verwendung finden, sondern eine Schottertrag- schicht und eine Frostschutzschicht. Außerdem werden, da das halbseitige Gehwegparken zukünftig entfällt, der Bordsteinverlauf verändert und daher alle Bordsteine erneuert. Mit dem ersten Teil der Satzungsänderung erfolgt eine Anpassung des Maßnahmentextes an den aktuell geplanten Ausbau des westlichen Gehweges. Auch am östlichen mit Platten befestigten Gehweg werden Arbeiten durchgeführt. Diese beschränken sich aber voraussichtlich auf einen Austausch des Oberflächenbelages ohne tiefergehende Eingriffe in die Tragschicht und lösen daher keine Beitragspflicht der Anlieger aus. Im Zuge der Kanalbauarbeiten wurde zudem festgestellt, dass auch die Fahrbahn der Gil- bachstraße erneuerungsbedürftig ist. Diese ist über 50 Jahre alt und besteht aus altem Na- tursteinpflaster mit einem Asphaltüberzug, der stellenweise abgeplatzt ist. Innerhalb und in größeren Bereichen auch außerhalb des Kanalgrabens wurde die Fahrbahn im Zuge der Kanalbaumaßnahme bereits mit einer neuen Frostschutz- und Asphalttragschicht versehen. Nunmehr soll auch der verbliebene Reststreifen von etwa 2,50 m Breite im Vollausbau er- neuert und die gesamte Fahrbahn mit einer neuen Deckschicht versehen werden. Aufgrund der Erweiterung des Bauprogramms erhöht sich auch die geschätzte Anliegerbe- lastung: Bereits entstandene Kosten für die Erneuerung des Mischwasserka- nals 257.492,38 EUR Die Schätzkosten für die Erneuerung des westlichen Gehweges be- tragen 110.000,00 EUR. Davon sind unter Berücksichtigung der an- rechenbaren Höchstbreite beitragsfähig 92.000,00 EUR Schätzkosten für die Erneuerung der Fahrbahn (insgesamt beitrags- fähig) 142.800,00 EUR geschätzte beitragsfähige Gesamtkosten 492.292,38 EUR Anliegeranteil (70 %) rd. 344.600,00 EUR durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 344.600,00 EUR : 15.805 m² = rd. 21,80 EUR Durch die Satzungsänderung, welche rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzung erfolgt, wird der Maßnahmenumfang dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Ausbau in der Gilbachstraße angepasst. Anlage 8 zu § 3 und § 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Rhöndorfer Straße von : Weißhausstraße bis : Gottesweg Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Die Rhöndorfer Straße ist mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung Gegenstand von § 1 Ziffer 9 der 212. KAG-Maßnahmensatzung und mit der Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege Gegenstand von § 1 Ziffer 5 der 239. KAG-Maßnahmensatzung. In beiden KAG-Maßnahmensatzungen wurde die Rhöndorfer Straße als Anliegerstraße ge- mäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung eingestuft. Begründet wurde dies damit, dass die Rhöndorfer Straße parallel zur Luxemburger Straße verläuft, die als klassifi- zierte Straße die Hauptverkehrsströme zum und aus dem Stadtzentrum aufnehmen soll. Zudem zweigen von der Rhöndorfer Straße keinerlei Straßen ab, sodass davon ausgegan- gen wurde, dass die hohen Verkehrsströme überwiegend Ziel- und Quellverkehr der ge- werblich genutzten Anliegergrundstücke sind. In dem der Beitragserhebung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgeschalteten Anhörungsverfahren wurde von zahlreichen Beitragspflichtigen die Einstufung als Anlieger- straße beanstandet. Vorgetragen wurde u.a. eine hohe Verkehrsbelastung in Stoßzeiten, wenn die Straße als Umgehung der überlasteten Luxemburger Straße genutzt wird. Tatsächlich wurde in einer Verkehrszählung im Mai 2016 eine durchschnittliche Verkehrsbe- lastung von rd. 8.000 Fahrzeugen pro Tag ermittelt. Dementsprechend ist die Rhöndorfer Straße im aktuellen Verkehrsmodell auch als Haupt- und Umgehungsstraße eingestuft. Tat- sächlich ist das gesamte Viertel stark belastet. Die parallel verlaufenden Straßen Berren- rather Straße, Luxemburger Straße, Höninger Weg und Vorgebirgstraße werden wie die Rhöndorfer Straße alle auch vom Berufsverkehr in bzw. aus Richtung Innenstadt genutzt. Selbst unter Berücksichtigung des umfangreichen Anliegerverkehrs, den insbesondere die in der Rhöndorfer Straße ansässigen Geschäfte Aldi, Lidl, Netto, REWE und DM auslösen, erfüllt die Rhöndorfer Straße damit eine Verbindungs- bzw. Entlastungsfunktion für die Lu- xemburger Straße, die eine Einstufung als Anliegerstraße als nicht zutreffend und angemes- sen erscheinen lassen. Die erneute Prüfung der Sachlage führt somit zu der Erkenntnis, dass die Rhöndorfer Straße nicht als Anliegerstraße, sondern als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen ist. Der Anteil der Anlieger an den Ausbaukosten reduziert sich damit von 70 % auf 65 % für den Gehweg sowie von 70 % auf 50 % für die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung. Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sinkt damit der durchschnittliche Anliegeranteil von zuvor 0,18 EUR/m² Anliegergrundstücksfläche auf 0,13 EUR/m². Für die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege können derzeit noch keine konkreten Beträge genannt werden, da die tatsächlichen Kosten aufgrund strittiger Nachtragsforderungen noch nicht feststehen. Die Satzungsänderungen erfolgen rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzungen.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3813/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.01.2018
- Erstellt
- 04.12.2017 08:55