1074/2022
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates - Sanierung des Vereinsheims des SC Weiler Volkhoven
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2721 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 31.03.2022 1074/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 07.04.2022 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Sanierung des Vereinsheims des SC Weiler Volkhoven Im Rahmen der Anfrage AN/0538/2022 stellt die SPD-Fraktion folgenden Sachverhalt dar: „Der Sport-Club Köln Weiler Volkhoven 1948 e.V. hat im letzten Jahr 2021 in Eigenregie Fenster und Fassade des Vereinsheims mit Fördermitteln des Landes energetisch saniert. Erfreulicherw eise folgte aus der Verw altung auch die Zusage die Innenräume auf einen aktuellen Stand zu bringen und komplett zu sanieren und zu moderni- sieren, sodass ab Mitte 2022 die Sportanlage fertiggestellt und den Mitgliedern vollumfäng- lich zur Verfügung stehen sollte. Jedoch scheint nun der Zeitplan ins Stocken geraten zu sein und der Verein sow ie dessen Mitglieder sind in Sorge, ob das Ziel Mitte 2022 eingehalten w erden kann. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD Fraktion: 1. Ist der Verw altung bekannt, dass die dem Verein zugesagte Innensanierung – u. a. auch die Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Gas – seit längerer Zeit ins Stocken gera- ten ist? 2. Ist der Verw altung bekannt, w elche Umstände für diese Stagnierung Ursache sind? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verw altung zu einer möglichst zeitnahen Umset- zung/Finanzierung der noch erforderlichen Arbeiten?“ Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: Der Verwaltung sind die Mängel an dem städtischen Umkleidegebäude auf der Sportanlage am Fühlinger Weg bekannt. Es ist beabsichtigt, das Gebäude zu sanieren und die Heizungs- anlage zu modernisieren. Diese Arbeiten sind im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung vorgesehen. Vor diesem Hintergrund konnten die notwendigen Beschlüsse zu Planung und Umsetzung der Maßnahme bisher nicht eingeholt werden. Insoweit wird eine Realisierung der Maßnahme bis zum Sommer nicht möglich sein. Seitens der Verwaltung können deshalb auch keine Zusagen zum Zeitpunkt der Realisierung gegeben werden. Die Verwaltung wird voraussichtlich vor der Sommerpause der Bezirksvertretung Chorweiler 2 eine Beschlussvorlage zur Planung und Kostenermittlung der anstehenden Maßnahmen vor- legen. Unabhängig davon werden im Zusammenhang mit den Arbeiten auf der Außenanlage die Blitzschutzanlage an dem Gebäude erneuert und die Anlage an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Ferner werden durch betriebseigene Kräfte des Sportamtes Malerarbeiten in dem Umkleidehaus durchgeführt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1074/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.03.2022
- Erstellt
- 29.03.2022 11:23