0962/2025
Namensgebung Förderschule Lernen Berliner Straße 36, 51149 Köln Porz - Westhoven
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Anlage 1 - Protokoll_Schulkonferenz_16.12.24_Beschluss_Schulname_Berliner_Straße_36
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Protokoll der Schulkonferenz vom 16.12.2024
Datum/Uhrzeit: 16.12.2024/19 Uhr
Protokoll:
Herr Auch
Anwesende:
Herr Auch, Frau Höggemeier, Herr Bergfeld, Frau Nießen, Frau Köhler
Verhindert:
Frau Fratini, Frau Simi
Anmerkungen: -
TOP 0: Beschlussfähigkeit
• Herr Auch stellt die Beschlussfähigkeit der Schulkonferenz fest, da mehr als die
Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
TOP 1: Heizungsanlage
• Beide Heizkessel der Schule sind seit Anfang des Schuljahres 2024/25 kaputt. Der
Bedarf für einen neuen Heizkessel wurde direkt angezeigt. Ein neuer Heizkessel
wurde in den Herbstferien installiert. Leider war dieser fehlerhaft, sodass die Schule
mehrere Tage nicht beheizt werden konnte. Im Austausch mit dem Schulträger
wurde Kurzunterricht, bzw. Distanzunterricht angeordnet. Der Heizkessel ist nun
repariert und läuft.
TOP 2: Situation zu den Schultoiletten
• Wegen der starken Geruchsbildung auf den Schultoiletten wurde von der
Reinigungsfirma eine Sonderreinigung durchgeführt. Die Toiletten müssen zweimal
am Tag gereinigt werden. Dies ist in der Vergangenheit nicht erfolgt. Herr Auch hat
Förderschule Lernen Berliner Straße 36
Berliner Str. 36, 51149 Köln Porz
Tel.:02203 8992920 Fax.: 02203 8992929
100180@schule.nrw.de
Mein Zeichen Tag
Köln, 16.12.2024
mit der Reinigungsfirma verabredet, dass schärfer kontrolliert wird, ob die Putzkräfte ihren Putzplan einhalten. Eine vierte Putzkraft wurde eingestellt. TOP 3: Schulname • Da es zwei Schulen mit dem Namen Förderschule Berliner Straße in Köln gibt und dies immer wieder zu Verwechslungen führt, hat sich unsere Schule einen neuen Schulnamen überlegt. Wir möchten Schule am Engelshof heißen. Der Engelshof ist ein Bürgerzentrum in unserer direkten Nachbarschaft, mit dem wir eng vernetzt sind. So haben wir dort zum Beispiel unser Zirkusprojekt im letzten Schuljahr durchgeführt. Auch die Schülerschaft hat diesen Namen abgestimmt. Um eine Namensänderung anzustoßen, muss ebenso die Schulkonferenz diesen Vorschlag abstimmen. Ergebnis der Abstimmung: 5 Mitglieder sind für den Namen Schule am Engelshof; 0 Mitglieder sind dagegen; 0 Mitglieder enthalten sich. Damit beschließt auch die Schulkonferenz, dass wir Schule am Engelshof heißen wollen. Der Beschluss, sowie ein Begründungsschreiben und eine schriftliche Einverständniserklärung des Vorstands des Bürgerzentrums werden an das Amt für Schulentwicklung weitergeleitet. TOP 4: Beweglicher Ferientag • Die Schule, bzw. Schulkonferenz hatte bisher irrtümlich nur drei bewegliche Ferientage festgelegt. Für das Schuljahr 2024/25 sind allerdings 4 bewegliche Ferientage vorgesehen. Als vierter beweglicher Ferientag wurde der 02.05.2025 vorgeschlagen und soll nun abgestimmt werden. Ergebnis der Abstimmung: 5 Mitglieder sind für diesen Tag; 0 Mitglieder sind dagegen; 0 Mitglieder enthalten sich. Damit beschließt die Schulkonferenz den 02.05.2025 als vierten beweglichen Ferientag. TOP 5: Verschiedenes • SPD-Artikel: Im Internet erschien ein Artikel, demzufolge wir während des Schulbaus umziehen sollen an den Urbacher Weg. Der Schule ist bis jetzt nichts dergleichen mitgeteilt worden. Wir als Schule sind dagegen, da wir unseren Schüler*innen zwei Umzüge ersparen wollen. Mit freundlichen Grüßen,
Herr Auch -komm. Schulleiter-
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
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Begründung Dringlichkeit zur Sitzung 16.06.2025 Nach Schulkonferenzbeschluss vom 16.12.2024 beantragt die Schule die Namensgebung in „Schule am Engelshof. Die gem. § 19 Abs. 1 Nr. 6.1 der Hauptsatzung erforderliche Abstimmung mit dem Zentralen Na- mensarchiv und dem Historischen Archiv der Stadt Köln war zunächst abzuwarten. Diese ist nunmehr erfolgt und es werden keine Bedenken erhoben. Um die Umbenennung zu m Schuljahr 2025/2026 vollziehen zu können, ist die Vorlage in diese Sit- zung einzubringen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 0962/2025 Freigabedatum 13.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Namensgebung Förderschule Lernen Berliner Straße 36, 51149 Köln Porz - Westhoven Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, dass die Förderschule Lernen, Berliner Straße 36, 51149 Köln (Porz-Westhoven) den Eigennamen „Schule am Engelshof“ erhält. Die vollständige Bezeichnung lautet: Stadt Köln Schule am Engelshof Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Berliner Straße 36 51149 Köln Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Schulleitung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Berliner Str. 36, 51149 Köln Porz-Westhoven beantragt nach Beschluss der Schulkonferenz die Verleihung des Ei- gennamens „Schule am Engelshof“. Grundsätzlich wird jede Schule nach der Straße benannt, an der sie liegt. Die Identifikation einer Schule kann durch einen Eigennamen ausgedrückt werden. Nach Zif- fer IV, Nr. 2 der allgemeinen Richtlinien zur Namensgebung von Schulen kann die Benennung der Schule nach örtlichen Besonderheiten erfolgen, wenn diese in einer engen geographi- schen oder historischen Beziehung zur Lage der Gründung stehen. In Köln gibt es zwei Förderschulen, die an einer Berliner Straße liegen und daher als Förder- schule Berliner Straße bezeichnet werden. Und zwar die Förderschule mit dem Förderschwer- punkt emotionale und soziale Entwicklung in der Berliner Straße 975 in 51069 Köln – Dünn- wald (Schulnummer 145 222) sowie die antragstellende Förderschule mit dem Förderschwer- punkt Lernen in der Berliner Str. 36 in 51149 Köln Porz-Westhoven (Schulnummer 100 180). Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Verwechslungen geführt und die Förderschule Lernen beantragt daher den eigenen Schulnamen. Die Antragsbegründung der Schule ist als Anlage beigefügt. Mit der angestrebten Namensgebung soll die Unterscheidung beider Schulen zukünftig klarer, deutlicher und einfacher sein. Mit der Namensgebung in „Schule am Engelshof“ möchte die Schule die Verbundenheit mit dem in direkter Nachbarschaft befindlichen Bürgerzentrum „Engelshof“ zum Ausdruck bringen, zu dem seit Jahren eine enge Kooperation besteht. Der Vorstand des Bürgerzentrums Engels- hof e.V. hat keine Einwände gegen den neuen Schulnamen „Schule am Engelshof“. Die gem. § 19 Abs. 1 Nr. 6.1 der Hauptsatzung erforderliche Abstimmung mit dem Zentralen Namensarchiv und dem Historischen Archiv der Stadt Köln ist erfolgt. Keines erhebt Beden- ken gegen die beantragte Benennung. Der neue Name muss den Anforderungen des § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfallen (SchulG NRW) genügen. Danach führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger und die Schulform angibt. Bei Förderschulen ist der Förderschwerpunkt, in dem sie vorrangig unterrichten, anzugeben. Nach der Zuständigkeitsordnung ist die Entscheidung über die Namensgebung u.a. bei Förder- schulen auf den Ausschuss für Schule und Weiterbildung übertragen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0962/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 28.03.2025 12:33