V/0429/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Sportausschuss)
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V-0429-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0429/2013 Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Auszug Sportausschuss Bestandsaufnahme durch: Sportamt Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Sportamt (Amt 52) ______________________________________________________________________________ 1 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? - Bauordnungsrechtliche Auflagen (z. B. 18. BImSchV O.) - Bebauungsplanverfahren - Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Prallschutz i n Sporthallen, Einhaltung von Sicher- heitsabständen im Sportaußenanlagenbau (Flächengrößen), Betriebssicherheit - DIN-Vorschriften (18035 für den Sportstättenbau, 18035 für den Sporthallenbau) - Ratsbeschlüsse (z. B. Verbot PVC und Tropenholz) - Vorgaben für ein barrierefreies Bauen - Einbau von naturbelassenem Granulat beim Bau von Kunstrasenspielfeldern 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? - Verhältnismäßigkeiten zwischen Anforderungen der Unfallkasse auf finanziellen Ein- satz in der Kommune prüfen (z. B. der Einbau von Gewichten bei beweglichen Toren) - Änderung der Ratsbeschlüsse z. B. zu den Verboten PVC und Tropenholz - Keine über die Energieeinsparverordnung hinaus ge henden Forderungen bei den energetischen Maßnahmen (Gebäudeleitlinien nicht als Standardvariante nutzen) - Kostengünstige Varianten bei der Umsetzung barrie refreies Bauen wählen (z. B. im Rahmen der Altbausanierung, Aufzugsanlagen ja/nein, Verhältnismäßigkeit abwägen, Gebäudeabsenkungen vermeiden) - „Münsterstandards“ (z. B. Gestaltungsbeirat) überarbeiten und anpassen 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? - Ratsbeschlüsse bei dem Verbot der Verwendung best immter Baustoffe - Beschluss des Hauptausschusses zur Vorlage V/0812 /2011/1. Erg. Grundsätzlich muss aus Sicht des Sportamtes die Fun ktionalität (siehe 3 x 3 Sport- hallen – Goldbeck) im Vordergrund stehen. Kostenträ chtige Accessoires sind zu vermeiden. 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! - Bei der Umsetzung „barrierefreies Bauen“ muss z. B. im Sporthallenbau nicht zwangsläufig eine kostenintensive Aufzugsanlage ein gebaut werden. Vielmehr sind grundsätzlich die Anforderungen der Architektur in Anlehnung der Nutzung stärker herauszuarbeiten. So können Menschen mit Behinderun gen im Bereich der Sporthalle platziert werden. - Energetische Maßnahmen auf ein vertretbares Maß r eduzieren. Bedarfsgerechte Streuung von Verbrauchswerten gegenüber Investition en für eine hoch isolierte Gebäudehülle Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Sportamt (Amt 52) ______________________________________________________________________________ 2 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? Aus Sicht der Fachverhaltung handelt es sich um Maß nahmen, die Kosten reduzierend wirken, jedoch bei der Nutzung der Einrichtung/Anla gen zwingend keine Nachteile bedeuten. Die Sportverwaltung legt bereits seit ein igen Jahren verstärkt Wert darauf, funktionsgerechte Einrichtung/Anlagen zu errichten bzw. errichten zu lassen. 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? Es handelt sich um die folgenden Ämter: - Amt für Immobilienmanagement - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsp lanung - Bauordnungsamt - Amt für Grünflächen und Umweltschutz.
Berichtsvorlage
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V/0429/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Sportausschuss) Beratungsfolge 02.07.2013 Sportausschuss Bericht Bericht: Anlass des Berichts Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie- rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand- lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: „Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe- schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan- zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte- rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs- dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge- kostenberechnungen begründet werden. Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not- wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli- ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs- maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun- denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0429/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 17.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0429/2013 Berichterstattung in den politischen Gremien Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Sportaus- schuss relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Be- standsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. Aufbau des Berichts Der für den Sportausschuss relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen wer- den. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen sowie die jeweili- gen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. Weiteres Vorgehen Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge- stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab- schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0429/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37