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V/0429/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Sportausschuss)

Vorlagen 17.06.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.07.2013, TOP 3.9

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4191 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0429/2013 
 
 
 
Bestandsaufnahme zu 
Standards und Richtlinien 
bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
 
 
Auszug Sportausschuss 
 
 
 
 
 
Bestandsaufnahme durch: 
Sportamt

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Sportamt  (Amt 52)  
______________________________________________________________________________ 
 1 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja. 
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
- Bauordnungsrechtliche Auflagen (z. B. 18. BImSchV O.)  
- Bebauungsplanverfahren 
- Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Prallschutz i n Sporthallen, Einhaltung von Sicher-
heitsabständen im Sportaußenanlagenbau (Flächengrößen), Betriebssicherheit 
- DIN-Vorschriften (18035 für den Sportstättenbau, 18035 für den Sporthallenbau)  
- Ratsbeschlüsse (z. B. Verbot PVC und Tropenholz) 
- Vorgaben für ein barrierefreies Bauen 
- Einbau von naturbelassenem 
 Granulat beim Bau von Kunstrasenspielfeldern 
 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
- Verhältnismäßigkeiten zwischen Anforderungen der Unfallkasse auf finanziellen Ein-
satz in der Kommune prüfen (z. B. der Einbau von Gewichten bei beweglichen Toren) 
- Änderung der Ratsbeschlüsse z. B. zu den Verboten  PVC und Tropenholz 
- Keine über die Energieeinsparverordnung hinaus ge henden Forderungen bei den 
energetischen Maßnahmen (Gebäudeleitlinien nicht als Standardvariante nutzen) 
- Kostengünstige Varianten bei der Umsetzung barrie refreies Bauen wählen (z. B. im 
Rahmen der Altbausanierung, Aufzugsanlagen ja/nein, Verhältnismäßigkeit abwägen, 
Gebäudeabsenkungen vermeiden) 
- „Münsterstandards“ (z. B. Gestaltungsbeirat) überarbeiten und anpassen 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
- Ratsbeschlüsse bei dem Verbot der Verwendung best immter Baustoffe 
- Beschluss des Hauptausschusses zur Vorlage V/0812 /2011/1. Erg. 
Grundsätzlich muss aus Sicht des Sportamtes die Fun ktionalität (siehe 3 x 3 Sport-
hallen – Goldbeck) im Vordergrund stehen. Kostenträ chtige Accessoires sind zu 
vermeiden. 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
- Bei der Umsetzung „barrierefreies Bauen“ muss z. B. im Sporthallenbau nicht 
zwangsläufig eine kostenintensive Aufzugsanlage ein gebaut werden. Vielmehr sind 
grundsätzlich die Anforderungen der Architektur in Anlehnung der Nutzung stärker 
herauszuarbeiten. So können Menschen mit Behinderun gen im Bereich der 
Sporthalle platziert werden. 
- Energetische Maßnahmen auf ein vertretbares Maß r eduzieren. Bedarfsgerechte 
Streuung von Verbrauchswerten gegenüber Investition en für eine hoch isolierte 
Gebäudehülle

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Sportamt  (Amt 52)  
______________________________________________________________________________ 
 2 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
Aus Sicht der Fachverhaltung handelt es sich um Maß nahmen, die Kosten reduzierend 
wirken, jedoch bei der Nutzung der Einrichtung/Anla gen zwingend keine Nachteile 
bedeuten. Die Sportverwaltung legt bereits seit ein igen Jahren verstärkt Wert darauf, 
funktionsgerechte Einrichtung/Anlagen zu errichten bzw. errichten zu lassen. 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
Es handelt sich um die folgenden Ämter: 
- Amt für Immobilienmanagement 
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsp lanung 
- Bauordnungsamt 
- Amt für Grünflächen und Umweltschutz.

Berichtsvorlage

3874 Zeichen

V/0429/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug 
Sportausschuss) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2013 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass des Berichts 
 
Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie-
rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand-
lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: 
 
„Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards 
und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe-
schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan-
zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards 
vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu 
entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von 
diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht 
gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen 
Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte-
rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs-
dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge-
kostenberechnungen begründet werden. 
Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter 
Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die 
zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not-
wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ 
 
Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards 
und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli-
ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in 
welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs-
maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. 
Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun-
denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0429/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0429/2013 
 
 
Berichterstattung in den politischen Gremien 
 
Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Sportaus-
schuss relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Be-
standsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und 
Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. 
 
Aufbau des Berichts 
 
Der für den Sportausschuss relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen wer-
den. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen sowie die jeweili-
gen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge-
stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab-
schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des 
Handlungsprogramms 2012 bis 2017

Beratungsverlauf (1)

02.07.2013 Sportausschuss
TOP 3.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0429/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37