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Verlängerte Bürgschaftsübernahme für die KölnBäder GmbH

Mitteilung Ausschuss 0379/2019 vom 05.02.2019

Stand: Am 11.02.2019 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 05.02.2019 0379/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.02.2019 Verlängerte Bürgschaftsübernahme für die KölnBäder GmbH Die Stadt Köln ist an der KölnBäder GmbH unmittelbar mit 26% und über die Stadtwerke Köln GmbH mittelbar mit 74% beteiligt. In den Ratssitzungen am 13.10.2011 (Vorlage Nr. 3665/2011) und am 05.02.2013 (Vorlage Nr. 0135/2013) hat sich der Rat damit einverstanden erklärt, dass die Stadt Köln der KölnBäder GmbH selbstschuldernische, modifizierte Ausfallbürgschaften für Darlehen gewährt. Diese beziehen sich auf folgende Projekte in Höhe von 80 % (insgesamt 20 Mio. Euro +Aufschlag von 25% vom Gesamtkreditvolumen) der Investitionssumme von insgesamt 25,1 Mio. Euro: - Neubau Ossendorfbad - Neubau Lentstraße - Modernisierung ZollstockBad - Modernisierung StadionBad - Grundsanierung des Rodenkirchenbades Die ab 2011 und 2013 besicherten Darlehen sind noch nicht getilgt und sollen im März und April 2019 mit einem neuen Darlehen (Prolongation) abgelöst werden. Die in den Ratssitzungen beschlossenen Bürgschaftsgewährungen für die KölnBäder GmbH werden bei unverändert bleibender Investitionssumme bis 30.09.2028 verlängert. Die Darlehensbesicherung erfolgt zugunsten der KölnBäder GmbH. Bei der Aufnahme der einzelnen Tranchen sind die jeweils am Kreditmarkt erreichbaren günstigen Konditionen zugrunde zu legen. Die Stadt Köln erhebt für die Gewährung der Bürgschaft gemäß den europarechtlichen Vorgaben eine marktübliche Provision. Seitens der Bezirksregierung Köln wurden gegen die Bürgschaftsübernahme keine Bedenken erho- ben. Der Finanzausschuss wird um Kenntnis gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 11.02.2019

    Finanzausschuss

    TOP 2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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