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AN/0615/2017

Sanierung ohne Verdrängung

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.05.2017, TOP 8.14

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

2485 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.04.2017 
AN/0615/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017, TOP 8.14 
Sanierung ohne Verdrängung 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 08. Mai 2017 
aufzunehmen: 
 
Die GAG ist die einzige relevante Akteurin auf dem Kölner Wohnungsmarkt, die in 
nennenswertem Umfang öffentlich geförderte Wohnungen baut. Im Gegensatz zu anderen – 
einzig an Profitmaximierung interessierten Unternehmen – investiert die GAG auch umfassend 
in den Erhalt ihrer Wohnungsbestände. Deshalb ist es begrüßenswert, dass Wohnungen einen 
zeitgemäßen Standard erhalten und energieeffizient saniert werden.  Die daraus ableitbaren 
Mietsteigerungen dürfen jedoch nicht zur Verdrängung alt eingesessener Mieter*innen aus 
ihren angestammten Quartieren führen. 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
(1) Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der 
Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG II 
oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, nach 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Rückkehr in die sanierten Wohnungen die vollen Kosten der Unterkunft 
erstattet bekommen 
 
(2) Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine 
Wohngeldberatung angeboten wird 
 
 
Begründung: 
Die Bestände der GAG an der Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße 
sollen saniert werden. Die Durchschnittsmieten dort liegen noch unte rhalb der Mietpreise für 
öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von 6,25 € je Quadratmeter. Nach der Sanierung 
sollen die Mieten erhöht. Dies kann zur Verdrängung der Bewohner*innen aus ihren 
angestammten Quartieren führen. Dies kann verhindert werden, wenn die Stadt Köln der 
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgt und anerkennt, dass die Mieten in Höhe der 
Obergrenzen des Wohngeldgesetzes plus 10 Prozent angemessen sind. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

Sachstandsbericht BV

3955 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0615/2017 
 Stand: 16.11.2020 
Sachstandsbericht  
Sanierung ohne Verdrängung 
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21.04.2017 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
(1)  Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der Alpener Stra-
ße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG II oder Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung beziehen, nach Rückkehr in die sanierten Wohnungen die vollen 
Kosten der Unterkunft erstattet bekommen  
 
(2)  Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine Wohngeldberatung angebo-
ten wird.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   x erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand zum 31.12.2017: 
 
Die Verwaltung hat in der Sitzung am 11.09.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung TOP 
12.7, 2597/2017): 
 
Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.05.2017 AN/0615/2017 unter anderem beauftragt, den 
von den Baumaßnahmen betroffenen Mietern rechtzeitig eine Beratung zum Thema Wohngeld anzu-
bieten.  
Die Sanierung der Gebäude Alpener Str. 26–36, Subbelrather Str. 409, Marienstr. 120–122 soll im 
01.Quartal 2019 beendet werden. Der Abriss des Gebäudes Venloer Str. 742-750 ist für das 3. Quar-
tal 2018 vorgesehen. Die GAG begleitet die Modernisierung mittels einer individuellen Modernisie-
rungsbetreuung.  
Zwischen den beauftragten Mitarbeiterinnen der GAG und der Wohngeldstelle wurde vereinbart, dass 
im Rahmen der individuellen Information- bzw. Beratungsgesprächen mit den einzelnen Mietern, auch 
auf die Möglichkeit eines Wohngeldantrages hingewiesen wird. Eine verlässliche Aussage, ob ein 
Wohngeldantrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall getroffen werden. Zur Vereinfachung des 
Verfahrens wurden der GAG Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung 
gestellt. Hiermit kann fristwahrend Wohngeld beantragt werden. Die Wohngeldstelle wird daraufhin 
Kontakt mit den jeweiligen Antragsstellern aufnehmen und den Wohngeldanspruch gezielt prüfen.  
Unabhängig davon wird, vor Beendigung der Sanierung, voraussichtlich im 4. Quartal 2018 überprüft, 
ob zusätzlich ein allgemeines Informationsschreiben an die Mieter der Häuser sinnvoll ist.

2 
 
 
Sachstand zum 15.05.2019: 
 
Die mit Mitteilung 2597/2017 an die BV 4 vom 11.09.2017 angekündigte Vorgehensweise wurde um-
gesetzt. Die GAG bearbeitet die Modernisierung mittels einer individuellen Modernisierungsbetreu-
ung. Aus den Kontakten mit den Beraterinnen der GAG ist bekannt, dass in den Beratungs-
gesprächen auf die Möglichkeit einen Wohngeldantrag zu stellen hingewiesen wird. Hierzu wurden 
der GAG bekanntlich auch Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung ge-
stellt. Da insgesamt nur 3 Wohngeldhaushalte unter den betroffenen Adressen festgestellt werden 
konnten, wurde von einer weitergehenden allgemeinen Information abgesehen. Das erste Gebäude 
ist inzwischen fertiggestellt. Bisher wurden jedoch noch keine Mieterhöhungsverlangen seitens der 
GAG verschickt. Die Verwaltung (Wohngeldstelle) wird das Projekt daher weiter begleiten und zum 
nächsten Jahresbericht erneut informieren.  
 
Sachstand 16.11.2020: 
 
Das Wohnungsamt hat seinerzeit eine spezielle Beratung zum Wohngeld angeboten. Aktuell sind 
unter den betroffenen Adressen insgesamt 11 Haushalte im Wohngeldbezug. 
 
Das Bauprojekt ist inzwischen abgeschlossen. Die Sanierung ist beendet und auf dem Grundstück, 
auf dem das abgebrochene Gebäude stand, wurde öffentlich geförderter Wohnraum errichtet. 
 
Keiner der Mieterinnen bzw. Mieter hat nach Abschluss der Sanierung Probleme hinsichtlich der Fi-
nanzierung der Miete angemeldet. Die Maßnahme ist endgültig abgeschlossen. 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0615/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27