AN/0615/2017
Sanierung ohne Verdrängung
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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)
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Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.04.2017 AN/0615/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017, TOP 8.14 Sanierung ohne Verdrängung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 08. Mai 2017 aufzunehmen: Die GAG ist die einzige relevante Akteurin auf dem Kölner Wohnungsmarkt, die in nennenswertem Umfang öffentlich geförderte Wohnungen baut. Im Gegensatz zu anderen – einzig an Profitmaximierung interessierten Unternehmen – investiert die GAG auch umfassend in den Erhalt ihrer Wohnungsbestände. Deshalb ist es begrüßenswert, dass Wohnungen einen zeitgemäßen Standard erhalten und energieeffizient saniert werden. Die daraus ableitbaren Mietsteigerungen dürfen jedoch nicht zur Verdrängung alt eingesessener Mieter*innen aus ihren angestammten Quartieren führen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, (1) Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, nach Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Rückkehr in die sanierten Wohnungen die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen (2) Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine Wohngeldberatung angeboten wird Begründung: Die Bestände der GAG an der Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße sollen saniert werden. Die Durchschnittsmieten dort liegen noch unte rhalb der Mietpreise für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von 6,25 € je Quadratmeter. Nach der Sanierung sollen die Mieten erhöht. Dies kann zur Verdrängung der Bewohner*innen aus ihren angestammten Quartieren führen. Dies kann verhindert werden, wenn die Stadt Köln der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgt und anerkennt, dass die Mieten in Höhe der Obergrenzen des Wohngeldgesetzes plus 10 Prozent angemessen sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0615/2017 Stand: 16.11.2020 Sachstandsbericht Sanierung ohne Verdrängung Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21.04.2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, (1) Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der Alpener Stra- ße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, nach Rückkehr in die sanierten Wohnungen die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen (2) Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine Wohngeldberatung angebo- ten wird. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 31.12.2017: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 11.09.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung TOP 12.7, 2597/2017): Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.05.2017 AN/0615/2017 unter anderem beauftragt, den von den Baumaßnahmen betroffenen Mietern rechtzeitig eine Beratung zum Thema Wohngeld anzu- bieten. Die Sanierung der Gebäude Alpener Str. 26–36, Subbelrather Str. 409, Marienstr. 120–122 soll im 01.Quartal 2019 beendet werden. Der Abriss des Gebäudes Venloer Str. 742-750 ist für das 3. Quar- tal 2018 vorgesehen. Die GAG begleitet die Modernisierung mittels einer individuellen Modernisie- rungsbetreuung. Zwischen den beauftragten Mitarbeiterinnen der GAG und der Wohngeldstelle wurde vereinbart, dass im Rahmen der individuellen Information- bzw. Beratungsgesprächen mit den einzelnen Mietern, auch auf die Möglichkeit eines Wohngeldantrages hingewiesen wird. Eine verlässliche Aussage, ob ein Wohngeldantrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall getroffen werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurden der GAG Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung gestellt. Hiermit kann fristwahrend Wohngeld beantragt werden. Die Wohngeldstelle wird daraufhin Kontakt mit den jeweiligen Antragsstellern aufnehmen und den Wohngeldanspruch gezielt prüfen. Unabhängig davon wird, vor Beendigung der Sanierung, voraussichtlich im 4. Quartal 2018 überprüft, ob zusätzlich ein allgemeines Informationsschreiben an die Mieter der Häuser sinnvoll ist. 2 Sachstand zum 15.05.2019: Die mit Mitteilung 2597/2017 an die BV 4 vom 11.09.2017 angekündigte Vorgehensweise wurde um- gesetzt. Die GAG bearbeitet die Modernisierung mittels einer individuellen Modernisierungsbetreu- ung. Aus den Kontakten mit den Beraterinnen der GAG ist bekannt, dass in den Beratungs- gesprächen auf die Möglichkeit einen Wohngeldantrag zu stellen hingewiesen wird. Hierzu wurden der GAG bekanntlich auch Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung ge- stellt. Da insgesamt nur 3 Wohngeldhaushalte unter den betroffenen Adressen festgestellt werden konnten, wurde von einer weitergehenden allgemeinen Information abgesehen. Das erste Gebäude ist inzwischen fertiggestellt. Bisher wurden jedoch noch keine Mieterhöhungsverlangen seitens der GAG verschickt. Die Verwaltung (Wohngeldstelle) wird das Projekt daher weiter begleiten und zum nächsten Jahresbericht erneut informieren. Sachstand 16.11.2020: Das Wohnungsamt hat seinerzeit eine spezielle Beratung zum Wohngeld angeboten. Aktuell sind unter den betroffenen Adressen insgesamt 11 Haushalte im Wohngeldbezug. Das Bauprojekt ist inzwischen abgeschlossen. Die Sanierung ist beendet und auf dem Grundstück, auf dem das abgebrochene Gebäude stand, wurde öffentlich geförderter Wohnraum errichtet. Keiner der Mieterinnen bzw. Mieter hat nach Abschluss der Sanierung Probleme hinsichtlich der Fi- nanzierung der Miete angemeldet. Die Maßnahme ist endgültig abgeschlossen. Nächste Schritte: Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0615/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27