BKA 0836
Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v.29.04.2024: Abbaugrenzen Garzweiler II in Jahresabschnitten
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 10.1_Anfrage Abbaugrenzen)
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Betreff: Anfrage zum Braunkohlenausschuss am 14.06.2024: Abbaugrenzen Garzweiler II in Jahresschritten Sehr geehrter Herr Götz, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.06.2024 aufzunehmen: „In welchen räumlichen Begrenzungen plant der Bergbautreibende jährlich während der Restlaufzeit des Tagebaus Garzweiler II vorzugehen?“ Hintergrund: Mit dem Vertrag zwischen Bund, Land und RWE und der Leitentscheidung 2023 sind die Laufzeit und der äußere Rahmen des Tagebaus Garzweiler II festgelegt. Dem gegenüber wird der Ablauf der Bergbautätigkeit innerhalb der äußeren Begrenzung erst durch die Betriebspläne im Einzelnen festgelegt. Die Erstellung dieser Pläne verlangt aber eine dezidierte, dem Betriebsablauf geschuldete Ausarbeitung, zu welcher Zeit in welchem Bereich Abbau und nachfolgende Böschungsherrichtung erfolgen können. Mit diesen Arbeiten verbunden ergeben sich auch für die anliegenden Gemeinden Auswirkungen durch lokal erhöhte Lärm- und Staubbelästigungen für die ortsnahen Gebiete. Durch frühzeitige Kenntnis der vorgesehenen Arbeitsschritte werden geplante gemeindliche Entwicklungsmaßnahmen deutlich vereinfacht. Daher bitten wir um eine Darstellung der jährlich geplanten Tätigkeiten beim Fortschreiten der Abbau- und Herrichtungsmaßnahmen. im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 29.04.2024 An den Vorsitzenden im Braunkohlenausschuss Herrn Stefan Götz Bezirksregierung Köln 50667 Köln Für die Beantwortung unserer Frage seitens RWE bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Horst Lambertz Fraktionsvorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln Annika Schmidt Geschäftsführerin der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 10.1_Beantwortung der Anfrage Abbaugrenzen)
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RWE RWE Power AG | Auenheimer Str. 2750129 Bergheim Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses Köln Tagebauplanung Bezirks . Köl Name Hillebrecht ezirksregierung Koln Telefon 02271751-22877 Dezernat 32, Frau Eva Kuhl E-Mail Claudia.Hillebrecht 1 H @rwe.com Scheidtweilerstr. 4 Postanschrift Auenheimer Str. 27 50129 Bergheim 50933 Köln Bergheim, 8. Mai 2024 Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.06.2024 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Grünen Sehr geehrte Frau Kuhl, sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 30.04.2024 leiteten Sie uns die Anfrage der Fraktion Die Grü- nen zur Abbauentwicklung im Tagebau Garzweiler mit der Bitte um Beant- wortung weiter. Dieser Bitte kommen wir hiermit gern nach. Die Frage der Fraktion Die Grünen richtet sich auf die „konkreten Abbau- und Herrichtungsmaßnahmen“. Der Abbau- und Kippenfortschritt wird in Be- triebsplänen, hier den Hauptbetriebsplänen, beschrieben. In den Hauptbe- triebsplänen werden auch die im Zusammenhang mit der Kohle- und Ab- raumgewinnung stehenden Immissionen bzw. die Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor diesen Immissionen behandelt. Dazu möchten wir ausführen, dass die RWE Power AG eine Vielzahl von tech- nischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, um die Staub- und Lärmentwicklung in den angrenzenden Ortschaften zu reduzieren. Dabei be- rücksichtigen wir natürlich auch aktuelle Entwicklungen, wie beispielsweise den Verbleib der Ortschaften des ehemals dritten Umsiedlungsabschnitts im Stadtgebiet Erkelenz. Zum Schutz der verbliebenen Anwohner des 3. Umsied- lungsabschnittes haben wir das Messnetz zur Überwachung der Staub- und Lärmbelastung in den betroffenen Ortslagen deutlich verdichtet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die geltenden Grenzwerte regelmäßig überwacht und eingehalten werden. Über die Ergebnisse der Staubniederschlags- und Schal- limmissionsmessungen informieren wir auf unserer Homepage und unterrich- ten das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gemäß der in 2014 geschlossenen Vereinbarung „Neue An- sätze für noch mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen der von bergbaulichen Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunterneh- men“ jährlich. Kopien des Berichts gehen an den Unterausschuss Bergbausi- cherheit des Landes NRW, das Dezernat 32 der Bezirksregierung Köln und den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses. Energising), the futurg) For 125 years. RWE Power Aktiengesellschaft Betriebsstätte Auenheimer Straße 27 50129 Bergheim T +49 2271 751-0 F +49 2271 751-1414 | www.rwe.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Michael Müller Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender) Steffen Kanitz Dr. Lars Kulik Kemal Rozanica Sitz der Gesellschaft: Essen Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB 17420 Bankverbindung: Commerzbank Köln BIC COBADEFF370 IBAN: DE72 3704 0044 0500 149000 Gläubiger-IdNr. DE37ZZZ00000130738 USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717/1032 RWE Seite 2 Als aktuelle, zusätzliche Maßnahme ist die Schutzbepflanzung bei Keyenberg zu erwähnen. Nach der Bürgerinformation vor Ort am 06.03.2024 wurden die Planungen zwischenzeitlich angepasst. Alle Flächen werden zum kom- menden Winter pachtfrei gestellt, so dass danach die Eingrünung wie geplant durchgeführt werden kann. Schwerpunktmätig soll eine Bepflanzung mit Wei- den und Pappeln erfolgen. Zur Frage der Abbauentwicklung im Tagebau Garzweiler möchten wir neben den folgenden Ausführungen auf die anliegenden Abbildungen verweisen. In der Farbe Orange ist hier die Abbaugrenze plus Sicherheitslinie des Vorha- bens gemäß Leitentscheidung, welches dem Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler zugrunde liegt, dargestellt. Die rote Linie grenzt den Geltungsbereich des zugelassenen Hauptbetriebsplanes 2023-2025 ab und die weiße Linie stellt die Oberkante der Abbauentwicklung bis Ende 2025 gemäß dem zugelassenen Hauptbetriebsplan dar. Der Tagebau Garzweiler entwickelt sich in den kommenden Jahren schwer- punktmäßig in den Süden des Abbaufeldes. Seit 2023 schwenkt dabei der Tagebau südlich an Keyenberg in einem Abstand von rund 400 m vorbei und entwickelt sich bis Ende 2025 auf Holzweiler zu, bzw. östlich daran vorbei. Erkennbar liegt nur im westlichen Tagebaubereich zwischen Keyenberg und Holzweiler ein kleiner Teil des noch in Anspruch zu nehmenden Abbaufeldes bisher nicht im Geltungsbereich eines Hauptbetriebsplans. Diesen Bereich werden wir ebenso wie den Bereich im Süden des Tagebaus, der aber bereits im Geltungsbereich des aktuellen Hauptbetriebsplans liegt, zwischen 2026 und 2030 bergbaulich in Anspruch nehmen. Die konkrete Planung wird erst im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für den nächsten (ab 2026) Hauptbetriebsplan erfolgen und hängt auch vom unterjährigen Bedarf an Re- kultivierungsmaterial und Kohle ab. Die kippenseitigen Rekultivierungsmaßnahmen finden künftig schwerpunkt- mäßig im östlichen Restloch statt. Der Abschluss der Verkippung des östli- chen Restlochs bis zum Jahr 2030 ist dabei eine wesentliche Grundlage un- serer Tagebauplanung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf RWE Power Aktiengesellschaft ppa. 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Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0836
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 14.06.2024
- Erstellt
- 17.05.2024 12:48