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BKA 0836

Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v.29.04.2024: Abbaugrenzen Garzweiler II in Jahresabschnitten

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 14.06.2024

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 14.06.2024, TOP 10.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 10.1_Anfrage Abbaugrenzen)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 10.1_Beantwortung der Anfrage Abbaugrenzen)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v.29.04.2024: Abbaugrenzen Garzweiler II in Jahresabschnitten)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 10.1_Anfrage Abbaugrenzen)

1919 Zeichen

Betreff: Anfrage zum Braunkohlenausschuss am 14.06.2024:  
 
Abbaugrenzen Garzweiler II in Jahresschritten 
 
 
Sehr geehrter Herr Götz, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Braunkohlenausschusses am 14.06.2024 aufzunehmen:  
 
„In welchen räumlichen Begrenzungen plant der Bergbautreibende jährlich 
während der Restlaufzeit des Tagebaus Garzweiler II vorzugehen?“ 
 
Hintergrund: 
 
Mit dem Vertrag zwischen Bund, Land und RWE und der Leitentscheidung 2023 
sind die Laufzeit und der äußere Rahmen des Tagebaus Garzweiler II festgelegt. 
Dem gegenüber wird der Ablauf der Bergbautätigkeit innerhalb der äußeren 
Begrenzung erst durch die Betriebspläne im Einzelnen festgelegt. Die Erstellung 
dieser Pläne verlangt aber eine dezidierte, dem Betriebsablauf geschuldete 
Ausarbeitung, zu welcher Zeit in welchem Bereich Abbau und nachfolgende 
Böschungsherrichtung erfolgen können.  
 
Mit diesen Arbeiten verbunden ergeben sich auch für die anliegenden 
Gemeinden Auswirkungen durch lokal erhöhte Lärm- und Staubbelästigungen 
für die ortsnahen Gebiete. Durch frühzeitige Kenntnis der vorgesehenen 
Arbeitsschritte werden geplante gemeindliche Entwicklungsmaßnahmen deutlich 
vereinfacht. 
 
Daher bitten wir um eine Darstellung der jährlich geplanten Tätigkeiten beim 
Fortschreiten der Abbau- und Herrichtungsmaßnahmen. 
 
 
 
 
 
im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 29.04.2024 
 
An den 
Vorsitzenden im Braunkohlenausschuss 
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln 
50667 Köln

Für die Beantwortung unserer Frage seitens RWE bedanken wir uns im Voraus. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Horst Lambertz 
Fraktionsvorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln 
 
Annika Schmidt 
Geschäftsführerin der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 10.1_Beantwortung der Anfrage Abbaugrenzen)

5485 Zeichen

RWE

RWE Power AG | Auenheimer Str. 2750129 Bergheim

Geschäftsstelle des
Braunkohlenausschusses Köln

Tagebauplanung

Bezirks . Köl Name Hillebrecht
ezirksregierung Koln Telefon 02271751-22877
Dezernat 32, Frau Eva Kuhl E-Mail Claudia.Hillebrecht
1 H @rwe.com
Scheidtweilerstr. 4 Postanschrift Auenheimer Str. 27
50129 Bergheim

50933 Köln

Bergheim, 8. Mai 2024

Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.06.2024
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kuhl, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 30.04.2024 leiteten Sie uns die Anfrage der Fraktion Die Grü-
nen zur Abbauentwicklung im Tagebau Garzweiler mit der Bitte um Beant-
wortung weiter. Dieser Bitte kommen wir hiermit gern nach.

Die Frage der Fraktion Die Grünen richtet sich auf die „konkreten Abbau- und
Herrichtungsmaßnahmen“. Der Abbau- und Kippenfortschritt wird in Be-
triebsplänen, hier den Hauptbetriebsplänen, beschrieben. In den Hauptbe-
triebsplänen werden auch die im Zusammenhang mit der Kohle- und Ab-
raumgewinnung stehenden Immissionen bzw. die Maßnahmen zum Schutz
der Anwohner vor diesen Immissionen behandelt.

Dazu möchten wir ausführen, dass die RWE Power AG eine Vielzahl von tech-
nischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, um die Staub- und
Lärmentwicklung in den angrenzenden Ortschaften zu reduzieren. Dabei be-
rücksichtigen wir natürlich auch aktuelle Entwicklungen, wie beispielsweise
den Verbleib der Ortschaften des ehemals dritten Umsiedlungsabschnitts im
Stadtgebiet Erkelenz. Zum Schutz der verbliebenen Anwohner des 3. Umsied-
lungsabschnittes haben wir das Messnetz zur Überwachung der Staub- und
Lärmbelastung in den betroffenen Ortslagen deutlich verdichtet. Im Ergebnis
ist festzuhalten, dass die geltenden Grenzwerte regelmäßig überwacht und
eingehalten werden. Über die Ergebnisse der Staubniederschlags- und Schal-
limmissionsmessungen informieren wir auf unserer Homepage und unterrich-
ten das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des
Landes NRW gemäß der in 2014 geschlossenen Vereinbarung „Neue An-
sätze für noch mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen
der von bergbaulichen Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunterneh-
men“ jährlich. Kopien des Berichts gehen an den Unterausschuss Bergbausi-
cherheit des Landes NRW, das Dezernat 32 der Bezirksregierung Köln und
den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses.

Energising),

the futurg)

For 125 years.

RWE Power
Aktiengesellschaft

Betriebsstätte
Auenheimer Straße 27
50129 Bergheim

T +49 2271 751-0
F +49 2271 751-1414
| www.rwe.com

Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Dr. Michael Müller

Vorstand:

Dr. Frank Weigand
(Vorsitzender)
Steffen Kanitz

Dr. Lars Kulik
Kemal Rozanica

Sitz der Gesellschaft:
Essen

Eingetragen beim
Amtsgericht Essen
HRB 17420

Bankverbindung:

Commerzbank Köln

BIC COBADEFF370

IBAN: DE72 3704 0044
0500 149000

Gläubiger-IdNr.

DE37ZZZ00000130738

USt-IdNr. DE 8112 23 345
St-Nr. 112/5717/1032

RWE

Seite 2

Als aktuelle, zusätzliche Maßnahme ist die Schutzbepflanzung bei Keyenberg
zu erwähnen. Nach der Bürgerinformation vor Ort am 06.03.2024 wurden
die Planungen zwischenzeitlich angepasst. Alle Flächen werden zum kom-
menden Winter pachtfrei gestellt, so dass danach die Eingrünung wie geplant
durchgeführt werden kann. Schwerpunktmätig soll eine Bepflanzung mit Wei-
den und Pappeln erfolgen.

Zur Frage der Abbauentwicklung im Tagebau Garzweiler möchten wir neben
den folgenden Ausführungen auf die anliegenden Abbildungen verweisen.

In der Farbe Orange ist hier die Abbaugrenze plus Sicherheitslinie des Vorha-
bens gemäß Leitentscheidung, welches dem Verfahren zur Änderung des
Braunkohlenplans Garzweiler zugrunde liegt, dargestellt. Die rote Linie grenzt
den Geltungsbereich des zugelassenen Hauptbetriebsplanes 2023-2025 ab
und die weiße Linie stellt die Oberkante der Abbauentwicklung bis Ende 2025
gemäß dem zugelassenen Hauptbetriebsplan dar.

Der Tagebau Garzweiler entwickelt sich in den kommenden Jahren schwer-
punktmäßig in den Süden des Abbaufeldes. Seit 2023 schwenkt dabei der
Tagebau südlich an Keyenberg in einem Abstand von rund 400 m vorbei und
entwickelt sich bis Ende 2025 auf Holzweiler zu, bzw. östlich daran vorbei.

Erkennbar liegt nur im westlichen Tagebaubereich zwischen Keyenberg und
Holzweiler ein kleiner Teil des noch in Anspruch zu nehmenden Abbaufeldes
bisher nicht im Geltungsbereich eines Hauptbetriebsplans. Diesen Bereich
werden wir ebenso wie den Bereich im Süden des Tagebaus, der aber bereits
im Geltungsbereich des aktuellen Hauptbetriebsplans liegt, zwischen 2026
und 2030 bergbaulich in Anspruch nehmen. Die konkrete Planung wird erst
im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für den nächsten (ab 2026)
Hauptbetriebsplan erfolgen und hängt auch vom unterjährigen Bedarf an Re-
kultivierungsmaterial und Kohle ab.

Die kippenseitigen Rekultivierungsmaßnahmen finden künftig schwerpunkt-
mäßig im östlichen Restloch statt. Der Abschluss der Verkippung des östli-
chen Restlochs bis zum Jahr 2030 ist dabei eine wesentliche Grundlage un-
serer Tagebauplanung.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

RWE Power Aktiengesellschaft
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Beratungsverlauf (1)

14.06.2024 Braunkohlenausschuss
TOP 10.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0836
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
14.06.2024
Erstellt
17.05.2024 12:48