2658/2025
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung
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Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV1 Innenstadt
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Anlage 3 Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 1 Anlage1 zur Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsverzeichnis gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS S T A D T B E Z I R K 1 L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 1 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Aachener Str. von Habsburger Ring bis Schmalbeinstr. H 7 7 von Schmalbeinstr. bis Innere Kanalstr. H 3 3 neu: Aachener Str. von Habsburger Ring bis Schmalbeinstr. H 7 7 von Schmalbeinstr. bis Innere Kanalstr. H 3 3 Rechsabbiegerspur mit den zwei Abzweigern zur Inneren Kanalstr. H 3 3 8 von Richard-Wagner-Str. bis Universitätsstr. H 3 3 8 Fahrbahnschleife von Aachener Str. bis Universitätsstr. H 3 8 alt: Am Malzbüchel H 7 7 neu: Am Malzbüchel H 7 7 Platzfläche zwischen Vor St. Martin und Heumarkt H 7 8 alt: Buschgasse von An der Eiche bis Biberstr. A 5 kein niveaugleicher Ausbau von Biberstr. bis Quentelstr. A 5 kein niveaugleicher Ausbau von Quentelstr. bis Annostr. A 5 5 von Annostr. bis Rosenstr. A 5 5 neu: Buschgasse von An der Eiche bis Ende Fußgängerzone A 5 8 von Ende Fußgängerzone bis Quentelstr. A 5 8 von Ende Fußgängerzone bis Quentelstr. (gerade Hausnummernseite) A 5 8 von Quentelstr. bis Annostr. A 5 5 8 Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg Seite 5 Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg alt: Eifelwall H 3 3 Platzfläche vor Hausnr. 3-7 A 3 2 Streichung neu: Eifelwall H 3 3 alt: Friedrichstr. von Am Weidenbruch bis Neue Weyerstr. A 3 3 von Neue Weyerstr. bis Hohenstaufenring A 5 5 neu: Friedrichstr. von Am Weidenbach bis Neue Weyerstr. A 3 3 8 von Neue Weyerstr. bis Hohenstaufenring A 5 5 neu: Gregorius-Maurus-Str. A 6 6 8 Umbenennung von Mohrenstr. Parkplatz im Innenhof zwischen den Hausnrn. 11-21 A 1 8 alt: Mohrenstr. A 6 6 2 Streichung, Umbenennung in Gregorius-Maurus-Str. Parkplatz Nr. 11-17, Innenhof A 1 2 Streichung alt: Pfeilstr. von Hahnenstr. bis Mittelstr. A 6 kein niveaugleicher Ausbau bis Ende A 6 6 neu: Pfeilstr. von Hahnenstr. bis Mittelstr. A 6 8 von Hahnenstr. bis Mittelstr. (gerade Hausnummernseite) A 6 8 von Mittelstr. bis Ehrenstr. A 6 6 8 alt: Seite 6 Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg Rudolfplatz H 16 16 Platzfläche H 16 kein niveaugleicher Ausbau neu: Rudolfplatz Platzfläche zwischen Pfeilstr./Mittelstr. und Hohenzollernring H 16 8 von Mittelstr. bis Hohenzollernring H 16 8 von Hahnenstr.. bis Hohenzollernring H 16 8 Rechtsabbieger zum Hohenzollernring H 16 8 von Hahnenstr./Pilgrimstr. zum Habsburgerring H 16 8 Seite 7 Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2026 Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung StadtbezirkStraßenbezeichnung 1 Buschgasse von An der Eiche bis Biberstr. von Biberstr. Bis Quentelstr. 1 Pfeilstraße von Hahnenstr. bis Mittelstr. 1 Rudolfplatz Platzfläche
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2658/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung; hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Stra- ßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür- ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei- nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderun- gen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (s. Legende in der Anlage). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder -häufigkeit. Begründung der Dringlichkeit: Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Ab- stimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Eine Beschlussfas- sung ist jedoch im nächsten Beratungslauf dringend erforderlich, da in dieser Wahlperiode die letzte reguläre Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet. Das Straßenreinigungsverzeichnis muss zwingend im laufenden Jahr für das Folgejahr beschlossen werden, weshalb ein ent- sprechender Beschluss noch im September notwendig ist. So kann es die frühestmögliche Ratssitzung in der nächsten Wahlperiode erreichen und für die Straßenreinigungsgebühren 2026 herangezogen werden. Anlage: Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV1 Innenstadt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (31)
- Aachener Straße
- Schmalbeinstraße
- Innere Kanalstraße
- Richard-Wagner-Straße
- Universitätsstraße
- Buschgasse
- Biberstraße
- Quentelstraße 1
- Annostraße
- Rosenstraße
- Friedrichstraße
- Neue Weyerstraße
- Gregorius-Maurus-Straße
- Mohrenstraße
- Pfeilstraße
- Hahnenstraße
- Mittelstraße 1
- Ehrenstraße
- Hohenstaufenring
- Rudolfplatz
- Hohenzollernring
- Habsburgerring
- Am Malzbüchel
- An der Eiche
- Am Weidenbach
- Vor St. Martin
- Pilgrimstraße
- Hauptstraße
- Eifelwall
- Heumarkt
- Straße A 6
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Details
- Aktenzeichen
- 2658/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 17:24