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2658/2025

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2025, TOP 3.12

Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV1 Innenstadt

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV1 Innenstadt

3918 Zeichen

Anlage 3
Vorschläge zur Änderung des StrReinV
als Zusammenfassung mit Legende
S T A D T B E Z I R K  1

Anlage1
zur Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverzeichnis
gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS

S T A D T B E Z I R K  1

L E G E N D E
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 1
Straßenreinigung
Kennziffer
A Aus widmungstechnischen Gründen
1. Zusetzungen
2. Streichungen
B Aus anderen rechtlichen Gründen
3. Änderung der Kategorie
C Aus sachlichen Gründen
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht)
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung
D Aus redaktionellen Gründen
8. Berichtigungen und Präzisierungen
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS
A Anliegerstraße
H Hauptstraße
G Gehweg
FG Fußgängergeschäftsstraße

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2026
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
alt:
Aachener Str.
von Habsburger Ring bis Schmalbeinstr. H 7 7
von Schmalbeinstr. bis Innere Kanalstr. H 3 3
neu:
Aachener Str.
von Habsburger Ring bis Schmalbeinstr. H 7 7
von Schmalbeinstr. bis Innere Kanalstr. H 3 3
Rechsabbiegerspur mit den zwei Abzweigern zur 
Inneren Kanalstr.
H 3 3 8
von Richard-Wagner-Str. bis Universitätsstr. H 3 3 8
Fahrbahnschleife von Aachener Str. bis 
Universitätsstr.
H 3 8
alt:
Am Malzbüchel H 7 7
neu:
Am Malzbüchel H 7 7
Platzfläche zwischen Vor St. Martin und Heumarkt H 7 8
alt:
Buschgasse
von An der Eiche bis Biberstr. A 5 kein niveaugleicher Ausbau
von Biberstr. bis Quentelstr. A 5 kein niveaugleicher Ausbau
von Quentelstr. bis Annostr. A 5 5
von Annostr. bis Rosenstr. A 5 5
neu:
Buschgasse
von An der Eiche bis Ende Fußgängerzone A 5 8
von Ende Fußgängerzone bis Quentelstr. A 5 8
von Ende Fußgängerzone bis Quentelstr. (gerade 
Hausnummernseite)
A 5 8
von Quentelstr. bis Annostr. A 5 5 8
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Art der 
Änderung
Bemerkung
Fahrbahn Gehweg
Seite 5

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2026
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Art der 
Änderung
Bemerkung
Fahrbahn Gehweg
alt:
Eifelwall H 3 3
Platzfläche vor Hausnr. 3-7 A 3 2 Streichung
neu:
Eifelwall H 3 3
alt:
Friedrichstr.
von Am Weidenbruch bis Neue Weyerstr. A 3 3
von Neue Weyerstr. bis Hohenstaufenring A 5 5
neu:
Friedrichstr.
von Am Weidenbach bis Neue Weyerstr. A 3 3 8
von Neue Weyerstr. bis Hohenstaufenring A 5 5
neu:
Gregorius-Maurus-Str. A 6 6 8 Umbenennung von Mohrenstr.
Parkplatz im Innenhof zwischen den Hausnrn. 11-21 A 1 8
alt:
Mohrenstr. A 6 6 2 Streichung, Umbenennung in 
Gregorius-Maurus-Str.
Parkplatz Nr. 11-17, Innenhof A 1 2 Streichung
alt:
Pfeilstr.
von Hahnenstr. bis Mittelstr. A 6 kein niveaugleicher Ausbau
bis Ende A 6 6
neu:
Pfeilstr.
von Hahnenstr. bis Mittelstr. A 6 8
von Hahnenstr. bis Mittelstr. (gerade 
Hausnummernseite)
A 6 8
von Mittelstr. bis Ehrenstr. A 6 6 8
alt:
Seite 6

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2026
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Art der 
Änderung
Bemerkung
Fahrbahn Gehweg
Rudolfplatz H 16 16
Platzfläche H 16 kein niveaugleicher Ausbau
neu:
Rudolfplatz
Platzfläche zwischen Pfeilstr./Mittelstr. und 
Hohenzollernring
H 16 8
von Mittelstr. bis Hohenzollernring H 16 8
von Hahnenstr.. bis Hohenzollernring H 16 8
Rechtsabbieger zum Hohenzollernring H 16 8
von Hahnenstr./Pilgrimstr. zum Habsburgerring H 16 8
Seite 7

Anlage 2
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2026
Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem
Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung
StadtbezirkStraßenbezeichnung
1 Buschgasse
von An der Eiche bis Biberstr.
von Biberstr. Bis Quentelstr.
1 Pfeilstraße
von Hahnenstr. bis Mittelstr.
1 Rudolfplatz
Platzfläche

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2484 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2658/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung; hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Stra-
ßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der 
Verwaltung.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra-
ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge-
nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli-
chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der 
Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür-
ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei-
nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderun-
gen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (s. Legende in der Anlage). 
Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder -häufigkeit.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Ab-
stimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Eine Beschlussfas-
sung ist jedoch im nächsten Beratungslauf dringend erforderlich, da in dieser Wahlperiode die 
letzte reguläre Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet. Das Straßenreinigungsverzeichnis 
muss zwingend im laufenden Jahr für das Folgejahr beschlossen werden, weshalb ein ent-
sprechender Beschluss noch im September notwendig ist. So kann es die frühestmögliche 
Ratssitzung in der nächsten Wahlperiode erreichen und für die Straßenreinigungsgebühren 
2026 herangezogen werden. 
 
Anlage:  
 
Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV1 Innenstadt

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (31)

  • Aachener Straße
  • Schmalbeinstraße
  • Innere Kanalstraße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Universitätsstraße
  • Buschgasse
  • Biberstraße
  • Quentelstraße 1
  • Annostraße
  • Rosenstraße
  • Friedrichstraße
  • Neue Weyerstraße
  • Gregorius-Maurus-Straße
  • Mohrenstraße
  • Pfeilstraße
  • Hahnenstraße
  • Mittelstraße 1
  • Ehrenstraße
  • Hohenstaufenring
  • Rudolfplatz
  • Hohenzollernring
  • Habsburgerring
  • Am Malzbüchel
  • An der Eiche
  • Am Weidenbach
  • Vor St. Martin
  • Pilgrimstraße
  • Hauptstraße
  • Eifelwall
  • Heumarkt
  • Straße A 6

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Details

Aktenzeichen
2658/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.08.2025
Erstellt
26.08.2025 17:24