0178/2018
Generalinstandsetzung BK 14 Berufskolleg Perlengraben 101. 50676 Köln, Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0301 bei Finanzstelle 4016-0301-1-5003
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Beschlussvorlage Ausschuss
2876 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 0178/2018 Freigabedatum 19.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung BK 14 Berufskolleg Perlengraben 101. 50676 Köln, Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0301 bei Finanzstelle 4016-0301- 1-5003 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2018 eine Mittelfreigabe in Höhe von 994.000,00€ im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von be- weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-5003 für die Einrichtung der Orthopädiet- echnikfachräume, sowie die sonstige Ausstattung mit Schulmöbeln. Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 994.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Baubeschluss vom 10.09.2015 ( Vorlagen-Nummer 1338/2015 ) hat der Rat der Stadt Köln die Generalinstandsetzung des Gebäudetraktes D mit Klassentrakt, Turnhalle und Aula sowie Erneue- rung der Orthopädietechnikfachräume des Berufskollegs 14 am Standort Perlengraben 101 in 50676 Köln beschlossen. Die Maßnahmen zur Generalinstandsetzung haben begonnen. Die Ausstattungen und Beschaffungen sollen im Jahr 2018 erfolgen, um eine Nutzung nach Ende der Fertigstellung zu gewährleisten. Für das Jahr 2018 werden somit die beschlossenen investiven Einrichtungskosten in Höhe von 994.000,00€ benötigt. Die Mittel werden mittels Ermächtigungsübertragung im Jahr 2018 bereit ge- stellt und stehen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4016-0301-1-5003 im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Gemäß §79 Schulgesetz NW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen und zu unterhalten sowie eine dem allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie entspre- chende Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0178/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.02.2018
- Erstellt
- 15.01.2018 09:45