1461/2019
Eingabe nach § 24 GO: Denkmalschutz geteerte Holzschuppen der Holzfirmen am Deutzer Hafen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/1 02-1600-204/18 Vorlagen-Nummer 1461/2019 Freigabedatum 08.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO: Denkmalschutz geteerte Holzschuppen der Holzfirmen am Deutzer Hafen Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zur Unterschutzstellung eines der geteerten Holzschuppen nicht zu entsprechen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 02.07.2019 2 Begründung: Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat die Prüfung der Holzschuppen im Hinblick auf das Vorliegen der Denkmaleigenschaft vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Vo- raussetzungen für eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) nicht vorliegen. Als eines der zentralen städtebaulichen Entwicklungsprojekte Kölns soll der Deutzer Hafen in den kommenden Jahren zu einem gemischten Stadtquartier mit Wohnungen für 4.500 Menschen und 5.000 Arbeitsplätzen umgenutzt werden und damit einen wichtigen Impuls für die rechtsrheinische Entwicklung geben. 2016 startete unter aktiver Beteiligung interessierter Bürger ein kooperatives Ver- fahren zur städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens. Das städtebauliche Konzept ist mittler- weile erarbeitet. In dem durch die Bezirksregierung Köln für das Teilgebiet des Deutzer Hafens aktualisierten Regio- nalplan für den Regierungsbezirk Köln sind alle denkmalgeschützten und alle denkmalwerten Objek- te, die unter Schutz gestellt werden sollen, ausgewiesen. Sie wurden als grundlegend für die Planun- gen ermittelt und berücksichtigt. Das Konzept für die Entwicklung des Deutzer Hafens sieht den Er- halt hafenstrukturtypischer Objekte vor. Dabei handelt es sich um die denkmalgeschützte Drehbrü- cke, die denkmalgeschützte Alfred-Schütte-Allee sowie das denkmalwerte Hafenbecken mit seinen Kaianlagen und die denkmalwerte Ellmühle, die als weithin sichtbarer Mühlenkomplex in Funktion und Bedeutung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Deutzer Hafen steht. Bei den Gebäuden der Holzhandlung Kohl an der Alfred-Schütte-Allee wurde kein denkmalwerter Baubestand festgestellt. Die Holzschuppen sind reine Zweckbauten zur Lagerung und zum Schutz des Handelsgutes Holz. Ihre offenen Holzkonstruktionen mit schlichten Dachdeckungen aus Dach- pappe sind gewöhnliche Bauten ohne besondere gestalterische Merkmale und ohne besonderen Stellenwert. Für keinen der Holzschuppen kann eine hinreichende Bedeutung im Sinne des DSchG NW begründet werden. Ungeachtet des Denkmalschutzes ist es aufgrund des weit fortgeschrittenen Planungsstandes für das gesamte Hafenareal nicht möglich, einen der Holzschuppen an einer anderen Stelle des Geländes durch Wiederaufbau für die Nachwelt zu erhalten.
Bürgereingabe Holzschuppen Deutzer Hafen
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Bürgereingabe gem. § 24 GO – „Denkmalschutz geteerte Holzschuppen der Holzfirmen am Deutzer Hafen“ Die Stadt Köln wird aufgefordert, zumindest einen geteerten Holzschuppen der Holzfirmen unter Schutz zu stellen bzw. sichern. Begründung Der Deutzer Hafen war eines der größten, wenn nicht sogar das größte Holzhandelszentrum am Rhein. Mindestens 9 Holzfirmen waren dort angesiedelt. Typisch für sie waren u.a. schwarz „geteerte“ – Dachpappe, die alle zwei Jahre wieder mit Bitumenlack gestrichen werden musste - Lagerhallen. Einige sind abgebrannt, andere wurden abgerissen. Der einzige Bereich, der noch daran erinnert, ist das Ensemble der Holzhandlung Kohl an der Alfred-Schütte-Allee. Ein Teil davon sollte für die Nachwelt gerettet werden – entweder am Standort oder in der Nähe, z.B. auf den Freiflächen zur Drehbrücke hin, wiederaufgebaut werden. Dort könnte es zu vielerlei Zwecken genutzt werden. Wo haben wir ansonsten in Köln noch Dächer dieses Typs? Es müsste wahrscheinlich allerdings auch weiterhin alle zwei Jahre „gelackt“ werden, sofern nicht inzwischen moderne Dachpappe verwendet wurde. (Als Kind habe ich mir Geld verdient, indem ich die Dächer von Krages und Kohl in den Ferien gestrichen habe)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1461/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2019
- Erstellt
- 23.04.2019 12:40