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1461/2019

Eingabe nach § 24 GO: Denkmalschutz geteerte Holzschuppen der Holzfirmen am Deutzer Hafen

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 02.07.2019, TOP 3.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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Bürgereingabe Holzschuppen Deutzer Hafen

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Beschlussvorlage Ausschuss

2940 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/48/1 
02-1600-204/18 
Vorlagen-Nummer 
 1461/2019 
Freigabedatum 
08.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach § 24 GO: Denkmalschutz geteerte Holzschuppen der Holzfirmen am Deutzer 
Hafen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
 
Der Ausschuss beschließt, der Anregung zur Unterschutzstellung eines der geteerten Holzschuppen 
nicht zu entsprechen. 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 02.07.2019

2 
Begründung: 
 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat die Prüfung der Holzschuppen im Hinblick auf 
das Vorliegen der Denkmaleigenschaft vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Vo-
raussetzungen für eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen 
(DSchG NW) nicht vorliegen.  
 
Als eines der zentralen städtebaulichen Entwicklungsprojekte Kölns soll der Deutzer Hafen in den 
kommenden Jahren zu einem gemischten Stadtquartier mit Wohnungen für 4.500 Menschen und 
5.000 Arbeitsplätzen umgenutzt werden und damit einen wichtigen Impuls für die rechtsrheinische 
Entwicklung geben. 2016 startete unter aktiver Beteiligung interessierter Bürger ein kooperatives Ver-
fahren zur städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens. Das städtebauliche Konzept ist mittler-
weile erarbeitet. 
 
In dem durch die Bezirksregierung Köln für das Teilgebiet des Deutzer Hafens aktualisierten Regio-
nalplan für den Regierungsbezirk Köln sind alle denkmalgeschützten und alle denkmalwerten Objek-
te, die unter Schutz gestellt werden sollen, ausgewiesen. Sie wurden als grundlegend für die Planun-
gen ermittelt und berücksichtigt. Das Konzept für die Entwicklung des Deutzer Hafens sieht den Er-
halt hafenstrukturtypischer Objekte vor. Dabei handelt es sich um die denkmalgeschützte Drehbrü-
cke, die denkmalgeschützte Alfred-Schütte-Allee sowie das denkmalwerte Hafenbecken mit seinen 
Kaianlagen und die denkmalwerte Ellmühle, die als weithin sichtbarer Mühlenkomplex in Funktion und 
Bedeutung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Deutzer Hafen steht. 
 
Bei den Gebäuden der Holzhandlung Kohl an der Alfred-Schütte-Allee wurde kein denkmalwerter 
Baubestand festgestellt. Die Holzschuppen sind reine Zweckbauten zur Lagerung und zum Schutz 
des Handelsgutes Holz. Ihre offenen Holzkonstruktionen mit schlichten Dachdeckungen aus Dach-
pappe sind gewöhnliche Bauten ohne besondere gestalterische Merkmale und ohne besonderen 
Stellenwert. Für keinen der Holzschuppen kann eine hinreichende Bedeutung im Sinne des DSchG 
NW begründet werden. 
 
Ungeachtet des Denkmalschutzes ist es aufgrund des weit fortgeschrittenen Planungsstandes für das 
gesamte Hafenareal nicht möglich, einen der Holzschuppen an einer anderen Stelle des Geländes 
durch Wiederaufbau für die Nachwelt zu erhalten.

Bürgereingabe Holzschuppen Deutzer Hafen

1239 Zeichen

Bürgereingabe gem. § 24 GO – „Denkmalschutz geteerte Holzschuppen der Holzfirmen 
am Deutzer Hafen“ 
 
Die Stadt Köln wird aufgefordert, zumindest einen geteerten Holzschuppen der 
Holzfirmen unter Schutz zu stellen bzw. sichern.  
Begründung  
Der Deutzer Hafen war eines der größten, wenn nicht sogar das größte Holzhandelszentrum 
am Rhein. Mindestens 9 Holzfirmen waren dort angesiedelt. Typisch für sie waren u.a. 
schwarz „geteerte“ – Dachpappe, die alle zwei Jahre wieder mit Bitumenlack gestrichen 
werden musste - Lagerhallen. Einige sind abgebrannt, andere wurden abgerissen. Der 
einzige Bereich, der noch daran erinnert, ist das Ensemble der Holzhandlung Kohl an der 
Alfred-Schütte-Allee. 
 
Ein Teil davon sollte für die Nachwelt gerettet werden – entweder am Standort oder in der 
Nähe, z.B. auf den Freiflächen zur Drehbrücke hin, wiederaufgebaut werden. Dort könnte es 
zu vielerlei Zwecken genutzt werden. 
 
Wo haben wir ansonsten in Köln noch Dächer dieses Typs? Es müsste wahrscheinlich 
allerdings auch weiterhin alle zwei Jahre „gelackt“ werden, sofern nicht inzwischen moderne 
Dachpappe verwendet wurde. (Als Kind habe ich mir Geld verdient, indem ich die Dächer 
von Krages und Kohl in den Ferien gestrichen habe)

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.8 Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
1461/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2019
Erstellt
23.04.2019 12:40