KfW-Förderung - Nachfrage von RM Roß-Belkner zur Mitteilung 0525/2022
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0525/2022/1 vom 17.05.2022
Stand: Am 18.08.2022 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 17.05.2022 0525/2022/1 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 18.08.2022 KfW-Förderung - Nachfrage von RM Roß-Belkner zur Mitteilung 0525/2022 Im Wirtschaftsausschuss am 24.03.2022 äußerte Frau Roß-Belkner, dass die Verwaltung hier zwei Neubauprojekte vorgestellt habe, die der eingezogenen KfW-Förderung zum Opfer fallen, da diese nur für Sanierungsobjekte und nicht für Neubauprojekte gelte. Sie fragte nach, sofern die Bundesre- gierung keine weitere Auflage dieses Förderungsgesetzes mache, ob diese beiden Neubauvorhaben in irgendeiner Weise tangiert, gefährdet, verzögert werden oder wie dies gewertet werden könne. Antwort der Verwaltung Der Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen entsteht im Sondervermögen der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Kosten fließen in den Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis für Verwaltungsgebäude ein. Sofern sich der eigene Finanzierungsanteil (zurzeit 100% Eigenfinanzie- rung) mindert, reduziert sich in Folge auch der Flächenverrechnungspreis beziehungsweise die von der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft zu entrichtende Miete. Im Projekt hat zu Beginn des Jahres 2022 die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) begonnen. Das Projekt bietet grundsätzlich das Potential einer Fördermöglichkeit. Ab Mitte der Leistungsphase 3 werden die planerischen Voraussetzungen zur Prüfung an Fördermöglichkeiten verifiziert. Der momentanen Untersuchung an Fördermöglichkeiten in diesem frühen Projektplanungsstadium stehen insbesondere die noch nicht modifizierten Vorgaben der Förderbehörden sowie die aktuell nicht einschätzbare Entwicklung allerdings entgegen. Im Rahmen der Planungen des Wohnungsbauvorhabens in der Berliner Str. 219a in 51063 Köln wurde während der Leistungsphase 3 festgestellt, dass durch die beabsichtigte Realisierung im Passivhausstandard zugleich das Effizienzhaus-Niveau 55 erreicht wird. Für die Erreichung der Effizienzhaus-Stufe 55 konnte bis zur endgültigen Einstellung der Neubauförderung dieses Standards ein Zuschuss beantragt werden. Der Wegfall des optionalen Zuschusses für die Baumaßnahme durch die KfW Bank nimmt keinen Einfluss auf die weitere Planung und anschließende Umsetzung des Vorhabens. Die Finanzierung erfolgt aus eigenen Mitteln, eine Veranschlagung wurde im vergangenen Haushaltsaufstellungspro- zess bereits vorgenommen. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Baumaßnahme im öffentlichen geförderten Wohnungsbau. Im weiteren Projektverlauf wird bei der NRW Bank ein Antrag auf Gewäh- rung eines Darlehens mit Tilgungsnachlass gestellt. gez. Greitemann
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