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0525/2022/1

KfW-Förderung - Nachfrage von RM Roß-Belkner zur Mitteilung 0525/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.05.2022

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 18.08.2022, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2845 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  17.05.2022 
 0525/2022/1 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 18.08.2022 
 
KfW-Förderung - Nachfrage von RM Roß-Belkner zur Mitteilung 0525/2022 
Im Wirtschaftsausschuss am 24.03.2022 äußerte Frau Roß-Belkner, dass die Verwaltung hier zwei 
Neubauprojekte vorgestellt habe, die der eingezogenen KfW-Förderung zum Opfer fallen, da diese 
nur für Sanierungsobjekte und nicht für Neubauprojekte gelte. Sie fragte nach, sofern die Bundesre-
gierung keine weitere Auflage dieses Förderungsgesetzes mache, ob diese beiden Neubauvorhaben 
in irgendeiner Weise tangiert, gefährdet, verzögert werden oder wie dies gewertet werden könne. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Der Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen entsteht im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über den Wirtschaftsplan der  
Gebäudewirtschaft. Die Kosten fließen in den Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis 
für Verwaltungsgebäude ein. Sofern sich der eigene Finanzierungsanteil (zurzeit 100% Eigenfinanzie-
rung) mindert, reduziert sich in Folge auch der Flächenverrechnungspreis beziehungsweise die von 
der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft zu entrichtende Miete.  
Im Projekt hat zu Beginn des Jahres 2022 die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) begonnen. Das 
Projekt bietet grundsätzlich das Potential einer Fördermöglichkeit. Ab Mitte der Leistungsphase 3 
werden die planerischen Voraussetzungen zur Prüfung an Fördermöglichkeiten verifiziert. 
Der momentanen Untersuchung an Fördermöglichkeiten in diesem frühen Projektplanungsstadium 
stehen insbesondere die noch nicht modifizierten Vorgaben der Förderbehörden sowie die aktuell 
nicht einschätzbare Entwicklung allerdings entgegen. 
 
Im Rahmen der Planungen des Wohnungsbauvorhabens in der Berliner Str. 219a in 51063 Köln 
wurde während der Leistungsphase 3 festgestellt, dass durch die beabsichtigte Realisierung im  
Passivhausstandard zugleich das Effizienzhaus-Niveau 55 erreicht wird. Für die Erreichung der  
Effizienzhaus-Stufe 55 konnte bis zur endgültigen Einstellung der Neubauförderung dieses Standards 
ein Zuschuss beantragt werden.  
Der Wegfall des optionalen Zuschusses für die Baumaßnahme durch die KfW Bank nimmt keinen 
Einfluss auf die weitere Planung und anschließende Umsetzung des Vorhabens. Die Finanzierung 
erfolgt aus eigenen Mitteln, eine Veranschlagung wurde im vergangenen Haushaltsaufstellungspro-
zess bereits vorgenommen. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Baumaßnahme im öffentlichen 
geförderten Wohnungsbau. Im weiteren Projektverlauf wird bei der NRW Bank ein Antrag auf Gewäh-
rung eines Darlehens mit Tilgungsnachlass gestellt. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0525/2022/1
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.05.2022
Erstellt
06.05.2022 12:16