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2993/2022

Mitteilung an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

Mitteilung Ausschuss 24.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.10.2022, TOP 4.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8183 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 24.10.2022 
 2993/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 
 
Mitteilung an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 
hier: Evaluierung zur Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstung beim Ordnungsdienst 
Aufgrund von deutlich gestiegenen Anforderungen der Öffentlichkeit an den städtischen Ordnungs-
dienst und auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 04.04.2017 („Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 
„Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort stärken – 100 zusätzliche Ordnungs-
kräfte für die Veedel“) wurde das Verwaltungsreformprojekt „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stär-
kung des städtischen Ordnungsdienstes“ im Zeitraum von 2018 bis 2021 umgesetzt. Zu den darin 
beschriebenen Maßnahmen zur allgemeinen Stärkung des Ordnungsdienstes gehörte unter anderem, 
die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes im Außendienst sukzes-
sive anzupassen und damit einen verstärkten Schutz der Ordnungsdienstkräfte im Einsatz zu gewähr-
leisten. Der Ausschuss hatte hierzu um Evaluierung nach angemessener Zeit nach Einführung gebe-
ten. 
Zu dieser Anpassung gehören das Reizstoffsprühgerät (RSG)8 und der Teleskopabwehrstock (TAS). 
Das RSG8 bietet in Ergänzung zum kleineren Modell (RSG3) unter anderem im Rahmen von Groß-
veranstaltungen, illegalen Technopartys und Ansammlungen von störenden Personengruppen einen 
effektiveren und umfangreicheren Schutz der Ordnungsdienstkräfte, da dieses eine höhere Wirkung 
auf mehrere Personen gleichzeitig bietet.  
Der TAS gibt insbesondere bei Widerständen gegen die Ordnungsdienstkräfte die Möglichkeit, den 
bzw. die Störende(n) auf Abstand zu halten bzw. diesen zu entwaffnen. Dies ist vor allem bei Über-
griffen mit Waffen oder waffenartigen Gegenständen (Messer, Bierflaschen, Spritzen, o.ä.) notwendig, 
erforderlich und angemessen. 
Nach Erstellung einer Handlungsanweisung und der Erarbeitung von Dienstanweisungen bzw. -
vereinbarungen für die neuen Führungs- und Einsatzmittel wurden alle Ordnungsdienstkräfte im Um-
gang mit diesen zunächst ausführlich im eigenen Schulungs- und Wissenszentrum des Ordnungs-
dienstes geschult. Erstschulungen für den TAS erfordern einen Zeitumfang von 5 Tagen und beinhal-
ten darüber hinaus eine Abschlussprüfung. Erst nach bestandener Prüfung wird der Teleskopabwehr-
stock ausgehändigt und von den Außendienstkräften im Dienst mitgeführt. Außerdem werden regel-
mäßige Auffrischungsschulungen durchgeführt. Auch für das Führen und Verwenden des RSG8 sind 
eine erfolgte Grundausbildung des RSG3, eine zusätzlich zwingende Schulung mit dem RSG8 durch 
die Schulungsleitung des Einsatz- und Lagetrainings sowie die persönliche Zuverlässigkeit der Mitar-
beitenden die Grundvoraussetzungen. 
Steigende Übergriffe auf Ordnungsdienstkräfte 
Bereits seit einigen Jahren stellt der Ordnungsdienst ein deutlich wachsendes Aggressionspotential 
und gleichzeitig auch eine steigende Anzahl an verbalen und körperlichen Übergriffen gegenüber 
Ordnungsdienstkräften fest. Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Beschränkungen für die 
Menschen in Köln haben diesen Trend nochmals deutlich gesteigert.

2 
 
 
Folgender Übersicht können die Zahlen zu Übergriffen gegenüber Ordnungsdienstkräften entnommen 
werden: (Stand: 14.10.2022): 
 
 
2016 2017 2018 2019 2020 2021 
bisher 
2022 
Übergriffe 
Strafanträge gesamt* 62 68 76 75 140 206 65 
Widerstand gegen Voll-
streckung §113 StGB 39 35 35 32 47 79 33 
Beleidigung §185StGB 37 36 37 38 68 108 38 
Bedrohung §241 StGB 4 11 15 14 32 57 21 
Körperverletzung §223 
StGB 22 13 13 6 22 21 9 
*Zu beachten ist, dass ein Strafantrag wegen mehrerer Tatbestände gestellt werden kann. 
 
Die deutlich steigenden Übergriffzahlen auf Mitarbeitende des Ordnungsdienstes unterstreicht die 
Notwendigkeit der aktuell bestehenden persönlichen Schutzausrüstung. 
 
Evaluierung: 
 
Die Erweiterung der persönlichen Schutzausrüstung ist im Laufe des Reformprojektes „Zielbild 2020“ 
frühzeitig umgesetzt worden. Somit gehören die Führungs- und Einsatzmittel TAS und RSG8 bereits 
seit mehreren Jahren zu der persönlichen Ausstattung, die täglich von den Ordnungsdienstkräften im 
Einsatz im Kölner Stadtgebiet getragen wird. 
 
Die Erfahrung zeigt, dass mit Hilfe des TAS oder RSG8 bei Eskalationen ein oder mehrere Aggresso-
ren auf Abstand gehalten werden, bis beispielsweise ein Einsatzmittel der Polizei zur Unterstützung 
am Einsatzort eintrifft. In vielen Fällen konnten somit durch den Einsatz der Schutzausrüstung 
schlimmere Ereignisse oder Verletzungen der Außendienstkräfte verhindert werden.  
 
Zu betonen ist, dass bei einer drohenden Eskalation von ordnungsbehördlichen Maßnahmen der ers-
te Schritt zunächst immer die verbale Konfliktentschärfung mittels Kommunikations- und Deeskalati-
onstechniken darstellt und die Einsatzmittel lediglich zum eigenen Schutz der Mitarbeitenden bei ag-
gressiven Verhalten angedroht bzw. eingesetzt werden. Für die Mitarbeitenden wurde in diesem Zu-
sammenhang die verpflichtende Seminarreihe „Konfliktprävention und Deeskalation“ entwickelt, die 
regelmäßig aufgefrischt wird. Weitere jährliche Schulungen von Experten zu unterschiedlichen Modu-
len sind beispielsweise „Deeskalation und Einsatztaktik“, „einsatzorientierte Eingriffstechniken“ und 
„interkulturelle Kompetenzen“. 
 
Die Abwehr eines Angriffs mit körperlichen Mitteln ist zur eigenen Sicherheit der körperlichen Unver-
sehrtheit stets das letztmögliche Mittel. Die Reihenfolge der Deeskalationskette unter Berücksichti-
gung der Eigensicherung und erforderlichen Verwendung von Führungs- und Einsatzmitteln bleibt 
dabei grundsätzlich beachtet. 
 
1. Deeskalierendes Verhalten 
2. Kommunikation 
3. RSG3/8 
4. TAS 
5. Standardisierte Eingriffstechniken 
 
Statistische Auswertung

3 
 
Die statistische Auswertung des Einsatzes der neuen Führungs- und Einsatzmittel beruht auf der 
schriftlichen Erfassung mittels standardisiertem Vordruck bei besonderem Einsatzgeschehen. Hier 
erfassen die Ordnungsdienstkräfte in Fällen von Widerständen im Rahmen von behördlichen Maß-
nahmen neben der Handlung der Betroffenen auch die Androhung bzw. die Anwendung der Füh-
rungs- und Einsatzmittel, die im Anschluss statistisch ausgewertet wird. Die statistische Erfassung 
wird seit dem 14.04.2019 durchgeführt. 
 
Hinweis: Bei den folgenden Kennzahlen erfolgte bei einer Anwendung des Einsatzmittels aus rechtli-
chen Gründen eine vorherige Androhung. Diese Androhungen sind in der Statistik nicht gesondert 
erfasst. 
 
RSG8 
Die Einführung des RSG8 (personalisiert für alle ADK) fand im November 2018 statt. 
 
 2019  
(ab 
14.04.2019) 
2020 2021 bisher 2022 
(Stand 
10.10.22) 
Androhung 3 10 4 4 
Anwendung 0 0 2 0 
 
TAS 
Die ersten Grundschulungen für die Ordnungsdienstkräfte zum Einsatz des Teleskopabwehrstocks 
wurden Anfang April 2019 durchgeführt. Anschließend wurde die offizielle Einführung noch im glei-
chen Monat umgesetzt.  
 
 2019  
(ab 14.04.2019) 
2020 2021 bisher 2022 
(Stand 
10.10.22) 
Androhung 5 15 6 7 
Anwendung 2 8 9 3 
 
Bei der Anwendung des TAS ist der Einsatz als für Transport- und Sicherungstechniken, Abdräng-
techniken (Abstand schaffen) oder auch Grifflösetechniken gemeint.  
 
Den Statistiken kann entnommen werden, dass die Führungs- und Einsatzmittel nur in Ausnahmesi-
tuationen angedroht und in noch selteneren Fällen tatsächlich angewendet werden mussten.  
 
Alleine das Vorhandensein und Tragen der entsprechenden Ausrüstung kann bei potenziellen Ag-
gressoren eine abschreckende Wirkung erzielen und vor Übergriffen schützen. 
Darüber hinaus trägt die Erweiterung der Eigensicherungsmöglichkeiten maßgeblich zum subjektiven 
Sicherheitsempfinden und damit zur Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden bei.  
 
Insgesamt hat sich die Erweiterung der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen der Eigensiche-
rung der Ordnungsdienstkräfte deutlich bewährt und soll dauerhaft beibehalten werden. Zusätzlich 
wird eine Ergänzung der aktuellen Ausrüstung regelmäßig überprüft. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2993/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.10.2022
Erstellt
09.09.2022 12:19