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1583/2020

RheinEnergie Stiftung Jugend/Beruf, Wissenschaft

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4617 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1583/2020 
Freigabedatum 
21.01.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
RheinEnergie Stiftung Jugend/Beruf, Wissenschaft 
hier: Entsendung in den Stiftungsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Stiftungsrat der RheinEnergieStiftung Jugend/Beruf, 
Wissenschaft: 
 
1. Herrn Christian Joisten, Vorsitzender des Aufsichtsrates der GEW Köln AG 
 
2. ……………………………………………. 
 
3. ……………………………………………. 
 
4. ……………………………………………. 
 
5. ……………………………………………. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in je-
dem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor 
Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei den vom Rat benannten Stiftungsratsmitgliedern ist dies die 
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der 
Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public C orporate Governance Kodex der 
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung bzw. auf die Verankerung eigenständiger Com-
pliance Standards hinzuwirken. 
 
 
Hinweis: 
Sofern die Beschlussvorlagen am 4. Februar 2021 nicht im Rat behandelt werden kann, wird der Be-
ratungsgang entsprechend angepasst. 
 
 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die GEW Köln AG hat mit Einverständnis des Rates (Beschluss vom 17.12.1998) eine Stiftung ge-
gründet, deren Zweck in der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der 
Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe besteht. Die Bezirksregierung 
hat die Stiftung mit Namen „RheinEnergieStiftung Jugend/Beruf, Wissenschaft“, vormals „GEW Stif-
tung Köln“ mit Urkunde vom 22.12.1998 genehmigt. 
 
Organe der Stiftung sind gemäß § 7 der Stiftungssatzung der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. 
Der Stiftungsrat besteht gemäß § 8 der Satzung aus max. 20 Personen. Hierzu gehören u.a.: 
 
- der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (gem. § 8 Ziff. 2.3) 
 
- die/der Aufsichtsratsvorsitzende der GEW Köln AG (gem. § 8 Ziff. 2.2) 
 
- fünf Vertreter/innen des Rates der Stadt Köln, die nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zu be-
stimmen sind; die/der Aufsichtsratsvorsitzende der GEW Köln AG wird bei diesem Verfahren 
angerechnet (gem. § 8 Ziff. 2.9.1). 
 
In seiner konstituierenden Sitzung am 22.12.2020 hat der Aufsichtsrat der GEW Köln AG Herrn Chris-
tian Joisten zum Vorsitzenden gewählt. 
 
Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates ist an deren Hauptamt gebunden bzw. beträgt fünf Jah-
re. Für die gemäß § 8 Ziffer 2.9.1 vom Rat der Stadt Köln zu bestimmenden Mitglieder gilt § 42 Abs. 2 
GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 entsprechend. Die Benennung der 
bisherigen Vertreter/innen der Stadt Köln im Stiftungsrat endete somit mit der Wahlzeit des Rates. Es 
ist daher erforderlich, eine Neubesetzung der vakanten Stiftungsratssitze vorzunehmen. Wiederbe-
nennungen sind möglich. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.  Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9.  Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 
10.37)). Da der städtische PCGK in der RheinEnergie Stiftung Jugend/Beruf, Wissenschaft keine An-
wendung findet, sind die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln im Stiftungsrat aufgefordert auf 
seine analoge Anwendung sowie auf die Verankerung eigenständiger Compliance Standards hinzu-
wirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter-
nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1583/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.01.2021
Erstellt
26.05.2020 11:12