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2188/2018

Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2018 der Bürgerhäuser/-zentren

Mitteilung Ausschuss 31.07.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 24.09.2018, TOP 2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8226 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer 31.07.2018 
 2188/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
 
Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2018 der Bürgerhäuser/-zentren 
Mit den elf nach dem Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren arbeitenden Bür-
gerhäusern/-zentren wurden auf der Grundlage des vom Rat der Stadt am 07.11.2017 verabschiede-
ten Haushalts 2018 Ziel- und Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2018 einvernehmlich abge-
schlossen. Die Partizipation der Nutzer/innen der Einrichtungen wurde über die Einbindung der Beirä-
te und Vorstände im Vorfeld berücksichtigt. 
 
 
1. Situation der Bürgerhäuser/-zentren in freier Trägerschaft 
Die Zuschussbeträge an die Träger freier Einrichtungen wurden in 2018 gegenüber dem Haushalt 
2017 erhöht und berücksichtigen einen Ausgleich für gestiegene Personal- und Energiekosten. Mit 
den seit 2015 erfolgten maßvollen Erhöhungen können strukturelle Defizite vermieden werden.  
Zuschüsse an freie Träger 2018 
BH/BZ Städt. Zu-
schuss 
Hpl. 2017 
Personalkosten- 
steigerung ge-
genüber 2017 
Durchschnitt- 
liche Energie- 
kostensteigerung 
gegenüber  
2017 
Betriebskosten-
zuschuss 2018 
BZ Alte 
Feuerwache 
507.500 € 12.956 € 1.544 € 522.000 € 
BZ Ehrenfeld 
 
347.700 €  8.764 €   936 € 357.400 € 
BSH Bockl./ 
Mengenich 
397.800 €  7.442 €   558 € 405.800 € 
Quäker NBH 
 
286.800 €  7.426 €   574 € 294.800 € 
BH MüTZe 
 
162.400 €  2.514 €   486 € 165.400 € 
BZ Engelshof 
 
147.700 €  3.842 €   758 € 152.300 € 
BZ Nippes 
 
290.900 €  9.753 €   547 € 301.200 €

2 
 
2. Situation der städtischen Bürgerhäuser/-zentren 
Der Finanzrahmen für die städtischen Bürgerhäuser/-zentren ist deckungsgleich mit dem von 2014, in 
dem den vier städtischen Einrichtungen durch Aufwandsreduzierung und Ertragssteigerungen dauer-
haft ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 192.300 € auferlegt wurde. 
Auf dieser Basis wurde das Leistungsspektrum wie bereits für die Vorjahre auch für das Jahr 2018 
angepasst und modifiziert. 
3. Neue bzw. geänderte Arbeitsschwerpunkte 2018 
Die Bürgerhäuser/-zentren haben auf der Grundlage des Rahmenkonzepts ihr Leistungsspektrum 
entsprechend der sozialräumlichen, zielgruppenspezifischen und inhaltlichen Bedarfslage auch für 
das Jahr 2018 modifiziert und angepasst. Besonderer Wert wurde bei der Vereinbarung der Leistun-
gen darauf gelegt, die Grundstruktur für die Realisierung sozialer Angebote für alle Generationen zu 
sichern.  
Die Bürgerhäuser/-zentren erfreuen sich bei der Kölner Bevölkerung einer immer größer werdenden 
Beliebtheit. Seit der Einführung der Ziel- und Leistungsvereinbarung und der damit verbundenen ein-
heitlichen Zählweise ist die Zahl der Nutzer stetig gestiegen, zurzeit sind es ca. 1.200.000 Besu-
cher/innen. 
 
In diesen Zahlen unberücksichtigt sind die Besucher/innen der Bürgerbegegnungsstätten, für die ver-
waltungsseitig auch die Abteilung Bürgerhäuser/-zentren im Amt für Soziales und Senioren zuständig 
ist. Neben den bei der Verabschiedung des Rahmenkonzepts zugeordneten Einrichtungen Bürger-
haus Zollstock, Vereinshaus Worringen, Bürgerzentrum Ahl-Poller-Schull, Bürgerzentrum Finkenberg 
und Bürgerzentrum Vingst hat sich die Zuständigkeit erweitert auf den Kulturbunker Mülheim, die Ei-
gelsteintorburg, das Stadtteilzentrum Runder Tisch Buchforst und auf die Begegnungsstätten Veedel 
e.V., BuchSe e.V. und Café Bickolo. Das Rahmenkonzept sieht nicht vor, dass mit diesen Einrichtun-
gen Ziel- und Leistungsvereinbarungen geschlossen werden.  
 
Die Kölner Elf GbR – der Zusammenschluss der inzwischen 14 Kölner Bürgerhäuser/-zentren – erar-
beitet in 2018 als Ergebnis der Fachtagung 2017 der Mitarbeiter/innen der Bürgerhäuser/-zentren 
zum Thema „Kölner Elf – Eine Marke entwickelt sich weiter!?“ ein neues Konzept. Ziel ist es, in einem 
moderierten Prozess die „Kölner Elf“ als starke Stimme in der Stadtgesellschaft inhaltlich weiter zu 
entwickeln und in diesem Zusammenhang auch das künftige Format einer zentralen Präsentations-
veranstaltung der Bürgerhäuser/-zentren festzulegen. 
 
4. Zielerreichung 2015 und 2016 
Die Systematik der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sieht vor, dass die Zielerfüllung für das jeweili-
ge Jahr zeitversetzt bewertet wird. Demzufolge wurde beim Abschluss der Ziel- und Leistungsverein-
barung 2018 mit jeder Einrichtung ein Zielerreichungsdialog für die Jahre 2015 und 2016 (Doppel-
haushalt) geführt.  
 
Die vereinbarten Wirkungsziele und Leistungen wurden in quantitativer, qualitativer und wirtschaftli-
cher Hinsicht von allen Bürgerhäusern/-zentren erfüllt.  
 
5. Besondere Vereinbarungen 
Für den Bereich der investiven Maßnahmen zur Daseinsvorsorge wurden 2016 zwei Projekt-anträge 
zum Sonderprogramm NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ für 
die Bürgerzentren Alte Feuerwache – Ertüchtigung der Alten Wagenhalle zu einer Kunst-, Kultur- und 
Ausstellungshalle – und Ehrenfeld – energetische Ertüchtigung und Teilerweiterung der Einrichtung – 
bewilligt. Auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides Nr.: 05/20/16 wurden die Projektanträge am 
15.03.2016 vom Rat beschlossen. Neben baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und funktionalen 
Verbesserung obiger Einrichtungen wurden ergänzend für beide Projekte investitionsbegleitende 
Maßnahmen – jeweils ein Quartiersmanagement und die Einrichtung eines Verfügungsfonds‘ – für die 
Programmlaufzeit bis zum 31.12.2018 initiiert. 
 
5.1. Bürgerzentrum Alte Feuerwache 
Der Trägerverein des Bürgerzentrums Alte Feuerwache hat für das Quartiersmanagement insgesamt 
bis zum Ende der Projektlaufzeit 150.000 € zur Verfügung. Die dafür vorgesehene Fachkraft wurde

3 
 
zum 01.08.2016 eingestellt. 
 
Mit dem Quartiersmanagement ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds´ in Höhe von 33.000 € für 
die Projektlaufzeit verbunden. Aus diesem Fonds werden 14 kleinteilige soziale Projekte und Aktivitä-
ten gefördert. Alle im Umfeld des Bürgerzentrums Alte Feuerwache tätigen Einrichtungen, Vereine, 
Bewohnergruppen, einzelne engagierte Bewohner/innen und sonstige Institutionen hatten die Mög-
lichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Umsetzung der Zielsetzung des Sonderpro-
gramms aktiv mitzuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.  
 
Die baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der ehemaligen Wagenhalle zu einer Kunst-, Kultur- und 
Ausstellungshalle liegen nach aktuellem Bauzeitenplan der Bauleitung im Rahmen der vorgegebenen 
Fristen. Dennoch sind infolge nicht vorhersehbarer Störungen Zeit- und Kostenrisiken nicht auszu-
schließen. 
 
5.2. Bürgerzentrum Ehrenfeld 
Der Trägerverein des Bürgerzentrums Ehrenfeld hat ebenfalls für das Quartiersmanagement insge-
samt bis zum Ende der Projektlaufzeit 150.000 € erhalten. Die dafür vorgesehene Fachkraft wurde 
zum 01.06.2016 eingestellt. 
 
Mit dem Quartiersmanagement ist auch hier die Einrichtung eines Verfügungsfonds´ in Höhe von 
33.000 € für die Projektlaufzeit verbunden. Aus diesem Fonds werden 15 kleinteilige soziale Projekte 
und Aktivitäten gefördert. Alle im Umfeld des Bürgerzentrums Ehrenfeld tätigen Einrichtungen, Verei-
ne, Bewohnergruppen, einzelne engagierte Bewohner/innen und sonstige Institutionen hatten die 
Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Umsetzung der Zielsetzung des Sonder-
programms aktiv mitzuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.  
 
Die baulichen Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung und Teilerweiterung des Bürgerzentrums 
Ehrenfeld liegen nach aktuellem Bauzeitenplan der Bauleitung im Rahmen der vorgegebenen Fristen. 
Dennoch sind infolge nicht vorhersehbarer Störungen Zeit- und Kostenrisiken nicht auszuschließen. 
 
6. Anmerkungen der Beiräte  
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden von den Beiräten der Bürgerhäuser/-zentren in den 
Beiratssitzungen besprochen und ohne nennenswerte Beanstandungen akzeptiert.  
 
7. Information der Bezirksvertretung 
Die Bezirksvertretungen, in deren Stadtbezirk die Einrichtungen ihren Sitz haben, erhalten die jeweili-
ge Ziel- und Leistungsvereinbarung in Gesamtform.  
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2188/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.07.2018
Erstellt
27.06.2018 11:39