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3787/2019

Untersuchung der Universität Kiel zur Errichtung des Baus der "Messehallen Nord"

Mitteilung Ausschuss 04.11.2019

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 05.11.2019, TOP 6.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7531 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3787/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.11.2019 
Rechnungsprüfungsausschuss 05.11.2019 
 
Untersuchung der Universität Kiel zur Errichtung des Baus der "Messehallen Nord" 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Wissenschaftliche Aufarbeitung der Vergabe zum Bau der Messehallen Nord sowie der 
Firmenansiedlungen in den "alten Messhallen" 
Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln hat in seiner Sitzung am 09.05.2016 folgenden 
Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesamtvorgang über das Zustandekommen der Beschlüsse 
zum Bau der „Messehallen Nord“ sowie der damit im Zusammenhang stehenden Firmenansiedlungen 
in den „alten Messehallen“ unter folgenden Maßgaben und Voraussetzungen zu untersuchen und 
dem Rat als Dokumentation vorzulegen: 
-     Es sollen die kommunalwirtschaftlichen und rechtlichen Hintergründe für die bekannten Ent-
scheidungen, die zeitliche Abfolge des Zustandekommens und die unterschiedlichen Positionen 
in den Entscheidungsebenen der Verwaltung, des Rates und der beteiligten Unternehmen 
Koelnmesse GmbH und Stadtsparkasse Köln untersucht und dargestellt werden, 
-     mit der Recherche und Dokumentation sollen unabhängige Fachleute mit politikwissen-
schaftlicher und juristischer Expertise, z. B. von der Universität zu Köln, beauftragt werden, 
-     die Verwaltung wird beauftragt, den Fachleuten alle notwendigen Dokumente zur Verfügung 
zu stellen bzw. Einsicht zu gewähren. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, gegenüber der 
Koelnmesse GmbH und der Sparkasse KölnBonn darauf hinzuwirken, dass sie soweit rechtlich 
zulässig ihre jeweiligen Dokumente (Niederschriften, Vermerke, Verträge etc.) zur Verfügung 
stellen bzw. Einsicht gewähren, 
-      die Dokumentation soll bis Ende 2017 abgeschlossen und dem Betriebsausschuss Veran-
staltungszentrum Köln sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss in öffentlicher Sitzung vorge-
legt werden. 
-     Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ausschuss-Sitzung am 19.09.2016 zu prüfen, in wel-
cher Art und Weise und mit welchem Kostenvolumen diese Untersuchung durchgeführt werden 
kann.“

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Die Verwaltung hat ein hohes Interesse an einer größtmöglichen Transparenz des Verfahrens 
und strebt eine weitestgehende Veröffentlichung des zwischenzeitlich vorliegenden Gutach-
tens an. Um dies gewährleisten zu können, hat sie ein Verfahren in zwei Schritten gewählt:  
 
1. Zu Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen und um eine vollumfängliche Information der 
Ratsmitglieder zu gewährleisten, erfolgt zunächst eine Vorstellung des ungekürzten und nicht-
anonymisierten Gutachtens im nicht-öffentlichen Teil (s. hierzu Mitteilungsvorlage 3577/2019). 
2. Davon unabhängig prüft die Verwaltung, wie in einem zweiten Schritt eine weitestgehende 
Veröffentlichung des Gutachtens sichergestellt und dafür ein juristisch abgewogener Veröf-
fentlichungsvorschlag unterbreitet werden kann, der das Veröffentlichungs- und Erkenntnisin-
teresse des Rates, der Öffentlichkeit sowie der Wissenschaft ebenso berücksichtigt wie die 
Persönlichkeitsrechte beteiligter Personen. 
 
Zur Erläuterung:  
 
Mit Beschluss vom 25.09.2017 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Herrn Profes-
sor Dr. P. Graeff, Christian Albrechts Universität Kiel mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung und 
Dokumentation der Vergabe zum Bau der Messehallen Nord sowie der damit im Zusammenhang 
stehenden Firmenansiedlungen in den „alten Messehallen“ beauftragt. Herr Professor Graeff hat sei-
ne umfangreiche Untersuchung inzwischen abgeschlossen. 
 
Da das Gutachten eine Reihe von Personen namentlich nennt, hat die Verwaltung einen renommier-
ten Fachanwalt um eine presse- und medienrechtliche Beurteilung im Vorfeld der geplanten Veröf-
fentlichung gebeten. Der Fachanwalt hat mit in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass zum 
Schutz von Persönlichkeitsrechten der genannten Personen sehr hohe Anforderungen an eine öffent-
lich zugängliche Berichterstattung zu stellen sind und für etwaige Persönlichkeitsverletzungen neben 
den Gutachtern auch die Stadt Köln haftet. Bezüglich der derzeit vorliegenden, ausführlichen Fas-
sung des Gutachtens hat er zusammenfassend festgehalten, dass das Gutachten "im Falle einer 
möglichen Verwendung außerhalb des Rats der Stadt Köln keine der handelnden Personen identifi-
zierbar machen darf.“ Zur Vermeidung dieser Rechtsrisiken hat er eine vollständige Anonymisierung 
oder die Vorlage einer Kurzversion des Gutachtens angeregt, in der auf namentliche Nennungen ver-
zichtet und auch ansonsten sichergestellt wird, dass aus den geschilderten Umständen nicht auf ein-
zelne Personen rückgeschlossen werden kann.  
 
Vor diesem Hintergrund hat Herr Professor Graeff sodann eine weitgehend um Namen bereinigte 
Fassung des Gutachtens vorgelegt. Dabei hat sich allerdings gezeigt, dass eine vollständige Anony-
misierung - ohne grundlegende Änderungen des Gutachtens - nicht erreicht werden kann, weil eine 
Identifizierung über die Umstände sowie die Berufe und Position der Akteure möglich ist. 
 
Wegen des Zeitablaufs seit dem Auftrag aus dem Betriebsausschuss und wegen des Erkenntnisinte-
resses des Ausschusses hat sich die Verwaltung daher entschlossen, den Betriebsausschuss Veran-
staltungszentrum Köln sowie den Rechnungsprüfungsausschuss in einem ersten Schritt zunächst 
vollumfänglich über den Sachstand der Untersuchungen sowie die ausführliche, d.h. ungekürzte und 
nicht-anonymisierte Fassung des Gutachtens zu unterrichten und die Ausschüsse damit in die Lage

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zu versetzen, die Kontrollrechte des Rates wahrzunehmen und das weitere Verfahren zu erörtern.  
 
Zu diesem Zweck wird Herr Professor Graeff jeweils im nichtöffentlichen Teil der Ausschüsse die Er-
gebnisse seiner Untersuchungen präsentieren. Gemäß § 58 Absatz 1, Satz 4 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen können alle Ratsmitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse teil-
nehmen. Das ausführliche Gutachten von Professor Graeff steht außerdem, wie bereits in der Mittei-
lungsvorlage 3577/2019 dargestellt, allen Ratsmitgliedern in Gänze zur Einsichtnahme zur Verfügung. 
Damit ist sichergestellt, dass dem Rat als demokratisch legitimierter Vertretung der Bürgerschaft der 
Inhalt bekannt und somit eine vollständige demokratische Kontrolle gewährleistet ist. 
 
Die Verwaltung prüft davon unabhängig außerdem, wie in einem zweiten Schritt eine möglichst um-
fassende Veröffentlichung unter Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit einerseits und der Per-
sönlichkeitsrechte angesprochener Beteiligter andererseits ermöglicht werden kann: 
 
-  So konnte z.B. schon herausgearbeitet werden, dass die wesentlichen Erkenntnisse des Gut-
achtens, d.h. die Schlussfolgerungen des Gutachtens, die sich mit der Frage befassen, was 
die Vorkommnisse um die Messehallen-Nord erklärt, nahezu unverändert veröffentlicht wer-
den können. 
- Auch bzgl. der sonstigen Passagen wird in enger Abstimmung mit dem Presserechtler und 
dem Gutachter geprüft, wie ein juristisch abgewogener Veröffentlichungsvorschlag unterbreitet 
werden kann. Dieser Prozess, der eine detaillierte Analyse und Abwägung der einzelnen 
Passagen und eine enge Abstimmung zwischen dem Gutachter und dem Presserechtler vo-
raussetzt, ist bereits in Gang gesetzt.  
 
Die betreffenden Ausschüsse werden selbstverständlich über den Fortgang informiert.

Beratungsverlauf (2)

04.11.2019 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.11.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3787/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.11.2019
Erstellt
29.10.2019 16:48