2009/0365
Dienstanweisung Vergaben hier: Erfahrungsbericht
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2009/0365
5489 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 31.08.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Hauptamt Vergabe- und Beschaffungsstelle Schulamt Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Grünflächen- und Umweltamt Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt EAD an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Revisionsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0365 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Dienstanweisung Vergaben hier: Erfahrungsbericht Vorlage vom: 24. 8.2009 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von dem Erfahrungsbericht Kenntnis. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründung: Ziel der Überarbeitung der Dienstanweisung für Vergaben 2008 war in erster Linie die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren. Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2008/0214 verwiesen. Bei Beschlussfassung über die aktuelle Fassung der Dienstanweisung am 28.05.2008 hat der Magistrat darum gebeten, nach Ablauf eines Jahres zu berichten, ob sich die Veränderungen bei der Vergabepraxis positiv widerspiegeln. Die Dienstanweisung für Vergaben 2008 ist am 01.07.2008 in Kraft getreten. Zur Vorbereitung dieses Berichts haben sich die in der Projektgruppe beteiligten Ämter zu der Entwicklung der Vergabepraxis geäußert. Außerdem hat die Vergabe- und Beschaffungsstelle die nachstehende statistische Auswertung erstellt. Die Auswirkungen der Konjunkturprogramme (siehe Magistratsbeschluss v. 20.04.2009, Vorlage Nr. 2009/0168) sind in diesem Bericht noch nicht enthalten. a) Baubereich (VOB) Beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt werden die Änderungen der Freigrenzen positiv gesehen. Allerdings bestehen für die Bauunterhaltung Verträge mit Jahresunternehmern, deren Summe über den Freigrenzen liegt. Auch beim Grünflächen- und Umweltamt hat sich die Anhebung der Freigrenzen positiv ausgewirkt. Obwohl der Aufwand für die Einholung der Vergleichsangebote bei freihändigen Auftragserteilungen mit dem bei einer öffentlichen Ausschreibung nahezu vergleichbar ist, konnten insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten erreicht werden, weil bei vielen Aufträgen die Einschaltung der Vergabe- und Beschaffungsstelle entfällt – dies soll jedoch ausdrücklich nicht als Kritik an der Vergabe- und Beschaffungsstelle verstanden werden. Beim Eigenbetrieb IDA ist bei den Freihändigen Vergaben ohne Angebotseinziehung (bis 5000 €) eine Vereinfachung im täglichen Ablauf eingetreten. Bei den Freihändigen Vergaben mit Angebotseinziehung (bis 50.000 €) werden seit Inkrafttreten der Dienstanweisung ca. 50 % aller Verfahren, die bisher über die Vergabe- und Beschaffungsstelle abgewickelt wurden, direkt beim Eigenbetrieb durchgeführt. Dies führt dort zu Mehraufwand. Ob eine Beschleunigung erzielt wird kann abschließend noch nicht beurteilt werden. b) Lieferungen und Leistungen (VOL) Hier haben sich die Änderungen weniger ausgewirkt, weil z.T. längerfristige Verträge vorliegen. Für Bürobedarf, Büromöbel, Elektromaterial etc. bestehen Jahresverträge. Auch Aufträge im Hard- und Softwarebereich werden über Rahmenverträge vergeben. Diese überschreiten vom Volumen her auch die neuen Freigrenzen, so dass im Regelfall keine freihändigen Vergaben durchgeführt werden können. Die Ausschreibungen für Drucker, Kopierer und Faxgeräte erfolgen ebenfalls für längere Zeiträume. Daher haben sich die Änderungen noch nicht ausgewirkt. Der EAD wendet, obwohl die Dienstanweisung für ihn nicht gilt, die gleichen Freigrenzen an. Dort haben sich die erhöhten Freigrenzen beim Vergleich betriebener Aufwand/erreichtes Ziel absolut bewährt. Im Vergleich zur Ausschreibung liegt der Aufwand für einen Preisvergleich um rd. 25 % niedriger. Außerdem wird auf die Beschleunigung des Verfahrens hingewiesen. 4 ... Die Vergabe- und Beschaffungsstelle hat für die Zeiträume 01.01. – 15.07.2008 und 01.01. – 15.07.2009 die Zahlen der öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen, der freihändigen Vergaben sowie die darauf entfallenden geschätzten Baukosten zusammengestellt. 01.01. – 15.07. 2008 01.01. – 15.07.2009 Öffentliche Vergabeverfahren 75 55 Schätzkosten 15.978.089,87 7.699.194,88 Beschränkte Vergabeverfahren 60 10 Schätzkosten 1.804.197,90 1.256.000,00 Freihändige Vergaben 5 9 Auftragssumme 203.811,18 105.529,04 Wie die Zahlen zeigen, haben sich vor allem die beschränkten Ausschreibungen reduziert, während die freihändigen Auftragserteilungen zugenommen haben. Die Zahlen bestätigen die Erfahrungen der Fachämter, wobei die angegebenen freihändigen Vergaben nur die von der Vergabe- und Beschaffungsstelle durchgeführten Verfahren betreffen. Die Mehrzahl der freihändigen Vergaben wird von den Fachämtern durchgeführt. Zusammenfassend hat sich die Änderung der Dienstanweisung im Baubereich mit einigen Einschränkungen bei IDA positiv ausgewirkt. Darmstadt, 24.08.2009 14 Walter Hoffmann Dieter Wenzel Dr. Dierk Molter Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0365
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.08.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00