AN/1785/2021
Umsetzung des sog. „Leuchtturm-Konzeptes“ in Köln
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Dr. Ralf Unna Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2021 AN/1785/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 31.08.2021 Umsetzung des sog. „Leuchtturm-Konzeptes„ in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzende, die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Gesundheitsaus- schusses am 31.08.2021 zu nehmen: Nicht nur die Corona-Pandemie, sondern bedauerlicherweise zuletzt auch die Hochwasser- und Flutkatastrophen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben uns mit besonderer Eindringlichkeit die Unabdingbarkeit eines funktionierenden und gut ausgestatteten Kata- strophenschutzes vor Augen geführt. Wenn auch die unmittelbaren Zuständigkeiten bei Bund und Land liegen, gilt es auch auf kommunaler Ebene Vorkehrungen zu treffen, um etwa bei Großschadensereignissen die Bürgerinnen und Bürger Kölns schnellstmöglich in Sicherheit bringen und dort auch ggf. ver- sorgen zu können. Die Berliner Feuerwehr hat, gefördert vom BMfBF, ein (Modell-) Projekt „Katastrophen- schutz-Leuchttürme als Anlaufstelle für die Bevölkerung in Krisensituationen“ aufgelegt (nähere Infos unter: https://www.berliner- feuerwehr.de/fileadmin/bfw/dokumente/Forschung/Katschutz-Leuchttuerme/KatL- Broschuere_web_usb.pdf). - 2 - Das Konzept der „Leuchttürme“ soll in Städten u. a. im Falle von Großschadensereignissen betroffenen Bürger*innen als Anlaufstelle dienen. Hier werden sie im Schadensfall in einem sicheren Gebäude sowohl mit etwa Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten versorgt aber auch und insbesondere mit verlässlichen Informationen. Das Konzept ist ursprünglich für das Szenario des sog. „Black-Outs“ aufgesetzt worden. Da- bei wird von einem mehrtägigen bis mehrwöchigen Ausfall der Stromversorgung und – oder infolgedessen – anderer Infrastruktureinrichtungen ausgegangen. Das Konzept lässt sich auch auf andere Schadenslagen, wie etwa der Unterbrechung der Telekommunikations- und/oder übrigen Infrastruktur durch Naturkatastrophen, übertragen. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fra- gen: 1. Inwiefern ist die Umsetzung eines solchen Konzeptes auch in Köln vorgesehen? 2. Wenn ja, welche Bedarfe wurden ermittelt und durch welche Stelle sollen die „Leucht- türme“ instandgehalten und im Bedarfsfall betrieben werden? 3. Welche nächsten Schritte sind zur Umsetzung eines solchen Konzeptes vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1785/2021
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
- Datum
- 26.08.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 11:41