3319/2022
Beantwortung einer Anfrage der Bündnispartner AN/1134/2022: Fördermittelakquise und Drittmittel im Kulturamt
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/25 Vorlagen-Nummer 17.10.2022 3319/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 Beantwortung einer Anfrage der Bündnispartner AN/1134/2022: Fördermittelakquise und Drittmittel im Kulturamt Im Ausschuss Kunst und Kultur vom 31.05.2022 stellten die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, CDU sowie Volt folgende Nachfrage: Mit dem Ratsbeschluss 3887/2018 wurde das Konzept zur Fördermittelakquise und -abwicklung von EU-Drittmitteln beschlossen. Ein wesentlicher Teil des Beschlusses ist die Erhöhung der Quote an eingeworbenen EU-Mitteln. 1. Wie macht sich das Einwerben von Drittmitteln konkret im Kulturamt bemerkbar? 2. Wurde das Einwerben von Drittmitteln im Kulturamt seither gesteigert? Antwort der Verwaltung: Der Rat hat im April 2019 das Konzept zur Fördermittelakquise und -abwicklung von EU Drittmitteln beschlossen (3887/2018). In diesem Zusammenhang wurde im Amt der Oberbürgermeisterin im Büro für Europa und Internationales (01/3) eine Serviceeinheit für die Fördermittelakquise eingerichtet. Diese wird aktuell auf- und ausgebaut und leistet Unterstützungsarbeit für die Fachämter, um die Quote an eingeworbenen Drittmitteln zu erhöhen. Um ein aussagefähiges Fördermittelmonitoring ein- zurichten, entwickelt sie zudem eine Datenbank, die alle von der Stadt Köln akquirierten Fördermittel abbilden kann. Der Großteil der EU-Fördermittel für Kulturprojekte wendet sich an Projektträger bzw. Veranstal- ter*innen, die mit anderen europäischen Städten/Institutionen Partnerprojekte durchführen. Das Kultu- ramt tritt nicht als Projektträger oder Veranstalter*in auf, sondern ist ein reines Förderamt und somit nicht operativ tätig. Somit können auch keine EU-Drittmittel zur Durchführung von Projekten einge- worben werden. Die Antragstellung durch eine Stadt für einen externen Projektträger ist nach Wissen der Verwaltung bei den EU-Fördertöpfen für Kultur nicht möglich. Für eine Steigerung der EU-Förderquote für Kölner Kulturprojekte der freien Szene hat das Kulturamt daher 2016 den Entwicklungsfonds „Internationale Kooperationen" eingerichtet. Die Aktivitäten des Kulturamts beschränken sich also auf die Stärkung der Akteur*innen der Freien Szene bei der Ein- werbung von beispielsweise EU-Mitteln im Rahmen dieses Entwicklungsfonds‘ „Internationale Koope- rationen". Das Kulturamt kooperiert, damit die freien Träger zu den jeweils aktuellen Förderprogram- men der EU detailliert beraten werden können, mit dem Creative Europe Desk KULTUR in Bonn. Von den insgesamt sechs Projektträgern, die bei der Erstellung ihrer EU-Anträge durch den Entwick- lungsfonds des Kulturamtes bisher gefördert wurden, haben drei am Ende auch eine EU-Förderung erhalten. Diese für das EU-Antragsverfahren sehr hohe Erfolgsquote zeigt, dass dieses städtische Förderinstrument sehr zielführend ist. Durch den Einsatz von 39.600 Euro Entwicklungsfondsbudget insgesamt konnten in vier Jahren insgesamt 685.000 Euro EU-Fördermittel für Köln akquiriert werden. 2 Folgende Förderungen im Bereich Entwicklungsfonds „Internationale Kooperationen" gab es bisher: Jahr Antragsteller*in Projekttitel Fördersumme Ent- wicklungsfonds Förderzusage EU-Antrag 2016 Reuter, Lisette Unibility/ Performing arts redesigned for a direct accessibility 6.480,00 € ja 2017 Haarmann, Julia Socially Engaged Art Euro- pe - SEA Europe 6.000,00 € nein 2017 Ellinghaus, Birgit Lemon 6.920,00 € nein 2018 Emmerich, Rolf „Glaube - What we believe in" 6.200,00 € ja 2019 Aust, Michael P. Re-Educating Digitisation (Erasmus +) 7.000,00 € ja 2019 Miebach, Margit TRANSURBAN – Urban Art Archiv 7.000,00 € nein Sollte perspektivisch angestrebt werden, dass im Kulturamt auch selbst Mittel zur Weiterleitung an Künstler*innen eingeworben werden sollen, müsste das Kulturamt als Projektträger tätig werden und dafür um eine operative Struktur mit Personal- und Finanzressourcen ausgebaut werden. Für eine Antragstellung bedarf es umfangreicher Eigenmittel. Das Kulturamt verwaltet bisher allein Transfer- mittel, die als Zuschüsse an Dritte vergeben werden. Seitens der Szene wurde vermehrt der Bedarf formuliert, einen flexiblen Kofinanzierungstopf für EU- Förderprogramme seitens der Stadt Köln zu implementieren, um die benötigten Komplementärmittel für die meisten EU-Förderprogramme zu decken. Die Einrichtung eines solchen Kofinanzierungspools (KoFiPool) mit städtischen Komplementärmitteln, um gesamtstädtisch die EU-Förderquote zu erhöhen, wird verwaltungsintern gerade – für alle EU- Förderbereiche – geprüft. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3319/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.10.2022
- Erstellt
- 10.10.2022 11:26