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1209/2020

Städtebauliches Planungskonzept vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 70365/02 – Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth –

Beschlussvorlage Ausschuss 27.05.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 9.1

Anlage 8, 9.2.5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 15.06.2020 1209-2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4

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Anlage 2

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Anlage 5

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Anlage 3

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Anlage 1

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Anlage 8, 9.2.5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 15.06.2020 1209-2020

1980 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 16.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 15.06.2020  
öffentlich 
9.2.5 Städtebauliches Planungskonzept vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Nummer 70365/02 – Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth –  
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
1209/2020 
 
 
Die Fraktion Die Grünen gibt folgende Anmerkungen zu Protokoll: 
1. Das Anfang der 2000er Jahre als Ausgleichsfläche für die arrondierende 
Wohnbebauungen am Akazienweg gewidmete Flurstück 461, gelegen direkt 
westlich der Bahntrasse (nach Landschaftsplan NRW als sogenannte EZ1-
Fläche klassifiziert - Entwicklungsziel Erhaltung) sollte weitgehend unangetas-
tet bleiben. 
2. Der erforderliche Grünausgleich sollte möglichst auf dem B-Plan-Gelände 
selbst, ersatzweise in unmittelbarer Nähe als Erweiterung des NSG „Sürther 
Aue“ vorgesehen werden. 
Sodann lässt Herr Homann über die ungeänderte Vorlage abstimmen. 
 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol-
genden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei 
gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel, Herr Pavegos)

Beschlussvorlage Ausschuss

7640 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Wirt Az 
Vorlagen-Nummer 
 1209/2020 
Freigabedatum 27.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 70365/02 – 
Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth – 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen 
Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) 
zu berücksichtigen. 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 19.09.2019 den Beschluss zur Einleitung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 70365/02 – Erweiterung STRÖER 
Campus in Köln-Sürth – sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.  
 
In der Zeit vom 25.11.2020 bis einschließlich 06.01.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung 
der Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellung-
nahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange nach § 4 Absatz 1 BauGB ist der Anlage 3 zu entnehmen.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Modell 2 in Rahmen einer Abendveran-
staltung am 15.01.2020 statt. Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist der Anlage 4 zu 
entnehmen. Schriftliche Stellungnahmen konnten vom 15.01.2020 bis einschließlich 24.01.2020 
eingereicht werden. Insgesamt sind 24 schriftliche Stellungnahmen innerhalb der Frist und eine 
Stellungnahme außerhalb der Frist eingegangen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stel-
lungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in den Anla-
gen 5 und 6 enthalten. 
 
Ziel der Planung 
Mit Schreiben vom 13.08.2019 hat die PV 6. Objektgesellschaft mbH, Gustav-Heinemann-
Ufer 74 in 50968 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Bau-
gesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt 
mit dem Ziel, die Realisierung der geplanten Erweiterung der Unternehmenszentrale der 
STRÖER Unternehmensgruppe vorzunehmen.  
 
Insgesamt sollen rund 21.000 m² Bruttogrundfläche oberirdisch, sowie ca. 590 Stellplätze in 
einem Systemparkhaus und in Tiefgaragen entstehen. Das Plangebiet befindet sich in Köln-
Sürth und wird begrenzt von der Wohnbebauung zwischen der Stadtbahntrasse und der In-
dustriestraße im Norden, vom Akazienweg im Osten, der Wohnbebauung zwischen dem 
Akazienweg und der Industriestraße im Süden und der Industriestraße im Westen. Das Plan-
gebiet ist ca. 3,9 ha groß.  
 
Die STRÖER Unternehmensgruppe ist bereits Nutzer des südlichen Teils des Plangebiets, 
auf dem derzeit die Unternehmenszentrale angesiedelt ist. Aufgrund des starken Wachstums 
in der Unternehmensgruppe sind am Standort weitere Büroflächen in Form eines zentralen 
Campus erforderlich. Der Standort soll in zwei Entwicklungsstufen ergänzt werden. In einer 
ersten Realisierungsstufe sollen nördlich der Ströer-Allee auf einer circa 13.900 m2 großen 
unbebauten Freifläche weitere Büroflächen (rund 510 Mitarbeiter, ca. 10.500 m² Bruttogrund-
fläche oberirdisch, ca. 7.000 m² Bruttogrundfläche unterirdisch, inkl. Tiefgarage mit rund 200 
Stellplätzen) entwickelt werden. In einer zweiten Realisierungsstufe soll innerhalb der rund 
24.660 m² großen Fläche südlich der Ströer-Allee der vorhandene Baukörper um eine III bis

3 
IV-geschossige Bebauung mit Büroflächen (für 530 Mitarbeiter mit rund 10.450 m² Brutto-
grundfläche oberirdisch) ergänzt werden. Die notwendigen Stellplätze werden durch die Er-
weiterung der vorhandenen Tiefgarage um rund 110 Stellplätze sowie die Errichtung eines 
Parkhauses mit rund 300 Stellplätzen nachgewiesen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen bzw. 
zum Parkhaus können unmittelbar von der Ströer-Allee erreicht werden, so dass der Campus 
weitgehend autofrei bleiben kann. Die zwischen den beiden Teilbereichen gelegene Freiflä-
che (mit Wasserfläche) bildet eine grüne Campusmitte.  
 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Realisierung der geplanten Erweiterung der Unternehmenszentra-
le geschaffen. 
 
Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im südlichen Bereich aus dem 
Flächennutzugsplan entwickelt. Für den nördlichen Bereich ist eine Änderung des Flächen-
nutzungsplans erforderlich. Diese Änderung erfolgt im Parallelverfahren. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat negative Auswirkungen durch 
die Emission von Klimagasen und hier im Wesentlichen von Kohlenstoffmonoxid (CO), das 
durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission von Klimagasen 
stammt aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstel-
lung (Heizung / Warmwasser) also auch der Kühlung in den geplanten Gebäuden und dem 
Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Zuge der Planung werden 
Gutachten erstellt, die die verschiedenen Aspekte der Energieeinsparung und Energieeffizi-
enz sowie Mobilitätsoptimierung betrachten. 
 
Vorgabenbeschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
(Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbei-
ten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
Die im Rahmen des Einleitungsbeschlusses von der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorge-
legten Anregungen der Bewohner sind im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens – 
soweit möglich – zu berücksichtigen. Der Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 ist der vorliegenden Beschlussvorlage 
als Anlage 7 beigefügt.  
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich  
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 
Anlage 4 Niederschrift der Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbe-
teiligung § 3 Abs. 1 BauGB) 
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
Anlage 6 
 
Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen au-
ßerhalb des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB 
Anlage 7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen vom 16.09.2019 - Anregungen der Bewohner -

4

Anlage 4

13233 Zeichen

/ 2 
21.04.2020
Herr Wirtz
Telefon: 0221 | 221 22818
Die Oberbürgermeisterin 
Stadtplanungsamt 
61, 612
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 
50679 Köln 
N I E D E R S C H R I F T
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Erweiterung STROER Campus" 
Veranstaltungsort: 
Termin: 
Beginn: 
Ende: 
Besucher: 
Teilnehmer/-innen: 
Unternehmenszentrale STRÖER, Ströer-Allee 1 
15. Januar 2020
19:00 Uhr 
20:45 Uhr 
circa 80 Bürgerinnen und Bürger 
Vorsitzender: 
Herr Homann, Bezirksbürgermeister 
Verwaltung: 
Herr Wolff, Stadtplanungsamt, stellvertretender Amtsleiter 
Herr Makrutzki, Stadtplanungsamt, Planungsteam Rodenkirchen 
Herr Wirtz, Stadtplanungsamt 
Podium: 
Herr Meyersick, STRÖER Gruppe 
Herr Berner, ASTOC architects and planners 
Niederschrift: 
Frau Dr. Korus, Stadtplanung Zimmermann
Anlage 4

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Erweiterung STROER Campus" 
- 2 -
/ 3 
Herr Homann, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, begrüßt die anwesen-
den Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik. Er stellt das 
Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezet-
tel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeich-
net wird. 
Herr Makrutzki beschreibt im Anschluss die beiden Teilflächen des Vorhabens: den heutigen 
Standort der Unternehmenszentrale südlich der Ströer-Allee (Südareal) sowie die bisher baulich 
nicht in Anspruch genommene Fläche nördlich der Ströer-Allee (Nordareal). 
Herr Makrutzki informiert darüber, dass die Erweiterung des STRÖER Campus im Rahmen 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen soll, dessen Geltungsbereich sowohl die 
beiden Teilareale als auch die Ströer-Allee umfasst. Im Flächennutzungsplan ist das Südareal 
als Gewerbegebiet dargestellt. Auf Grundlage dieser Darstellung wurde der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan Nr. 70363/02 (rechtsverbindlich seit 2000) entwickelt. Das Nordareal ist über-
wiegend als Grünfläche dargestellt. 
Herr Makrutzki erläutert abschließend den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens: Am 
19.09.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung des Bebau-
ungsplanes und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst. Im Rahmen der stattfin-
denden Abendveranstaltung als auch bis zum 24.01.19 schriftlich bzw. per mail haben Bürge-
rinnen und Bürger die Gelegenheit, zum vorgestellten Projekt Stellung zu nehmen. Über das 
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung fassen die Bezirksvertretung und der Stadtentwicklungs-
ausschuss einen Beschluss und geben Vorgaben für den Bebauungsplan-Entwurf vor. Mit die-
sen Vorgaben bzw. nach Abstimmung des Bebauungsplan-Entwurfes mit den öffentlichen und 
umweltrelevanten Belangen wird der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich ausgelegt. In einem 
Zeitfenster von mindestens 4 Wochen haben Bürgerinnen und Bürger dann erneut Gelegenheit, 
schriftlich oder per mail Stellung zu nehmen. Nach erfolgter Abwägung aller öffentlichen und 
privaten Belange erfolgt der Satzungsbeschluss. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Sat-
zungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. 
Herr Makrutzki weist nochmals darauf hin, dass über den Verlauf der Abendveranstaltung eine 
Niederschrift gefertigt wird. Bürgerinnen und Bürger können sich im Stadtplanungsamt über das 
Projekt und das Bebauungsplanverfahren informieren. Die Stellungnahmen werden im Rahmen 
des Vorgabenbeschlusses (StEA) geprüft. Der Rat der Stadt Köln entscheidet, wie die Stellung-
nahmen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind (Satzungsbeschluss). Die Ent-
scheidung des Rates wird den Einwendern schriftlich mitgeteilt. 
Herr Berner, ASTOC architects and planners, stellt das Projekt „Erweiterung STROER Cam-
pus“ vor. In einer ersten Bauphase sollen auf dem Nordareal bis zum Jahr 2022 rund 10.500 m² 
Büroflächen sowie 200 Stellplätze in einer Tiefgarage errichtet werden. In der zweiten Baupha-
se sollen auf dem Südareal weitere rund 10.500 m² Büroflächen sowie 300 Stellplätze in einem 
Parkhaus errichtet werden. Der vorhandene Fußweg parallel zur Stadtbahntrasse soll nördlich 
der Ströer-Allee bis zum Akazienweg an der östlichen bzw. nördlichen Grundstücksgrenze wei-
tergeführt werden. 
Herr Homann bittet um die Wortmeldezettel und eröffnet die Diskussion. 
1. Herr N. N. fragt nach der zu erwartenden Staub- und Lärmbelastung für die Wohnbebauung
in der Wesselinger Straße, insbesondere bei Westwind durch das Parkhaus. Zusätzlich er-
wartet er Lärmbeeinträchtigungen durch eine Reflexion des Schienenverkehrslärms durch
den Gebäudekörper parallel zur Stadtbahntrasse.
Herr Kremer-Bertram erklärt, dass ein Lärmgutachten erstellt werden soll. Sollten Über-

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Erweiterung STROER Campus" 
- 3 - 
 
 
/ 4 
schreitungen der Orientierungswerte vorliegen, werden Schallschutzmaßnahmen vorgese-
hen.  
 
Herr Berner schlägt eine architektonische Lösung vor. 
 
2. Herr N. N. möchte wissen, ob die Breite des Walls zur Stadtbahn nördlich der Ströer-Allee 
erhalten bleibt. Er weist darauf hin, dass der Wall im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme 
für die Wohnbebauung am Akazienweg hergestellt wurde und auch als Lärmschutz dient. 
Der Wall solle nicht durch eine Stützmauermauer ersetzt werden. 
 
Herr Berner erklärt, dass der Fußweg am Wall vorbeiführen soll, so dass er gegebenenfalls 
eine Anpassung erfährt. Die Ausgleichsmaßnahme müsse verlagert werden. 
 
3. Frau N. N. weist darauf hin, dass der Anbau an ihrem Haus nicht auf den Plänen dargestellt 
ist. Sie schlägt eine Unterbrechung des Gebäudes auf dem Nordareal durch die Beibehal-
tung des vorhandenen Fußweges vor, da der Gebäuderiegel wie eine Wand wirkt. Sie fragt, 
warum kein Verschattungsplan im Dezember erstellt wurde. 
 
Herr Berner erklärt, dass der Verschattungsplan den einschlägigen Vorgaben entspreche 
und im weiteren Verfahren differenziert erstellt werde. 
 
Frau N. N. merkt an, dass wegen der Aufschüttung, die durch die halbversenkte Tiefgarage 
notwendig wird, die Wirkung des Büroriegels höher als 3 bis 4 Geschosse sein wird. 
 
Herr Berner erläutert, dass das Grundstück durch einen Vermesser mit allen Höhen und 
Anbauten vermessen werde. Tatsächlich werden die Gebäude 1,5 Meter höher durch die 
Tiefgarage. 
 
4. Frau N. N. fragt nach der Schattenentwicklung im Dezember. 
 
5. Herr N. N.  weist darauf hin, dass die Fläche nördlich der Ströer-Allee als Potenzialfläche 
Wohnen mit 35 Wohneinheiten vorgesehen war. Vor diesem Hintergrund war die Aufhebung 
des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt worden. Für die Inanspruchnahme als gewerb-
liche Fläche müsse der Abwägungsprozess erneut durchgeführt werden. Die Verlagerung 
der vorhandenen Kompensationsfläche wird naturschutzfachlich in Frage gestellt. 
 
6. Herr N. N. erkundigt sich nach der geplanten Verkehrsführung. Er befürchte künftig Staus 
auf der B9, in der Folge eine Belastung der Ortslage durch die Nutzung von Schleichwegen 
und eine höhere CO2-Belastung durch die Verschiebung des Parkhauses Richtung Stadt-
bahn. Zusätzlich weist er darauf hin, dass die vorhandenen Klimaanlagen bisher am Wo-
chenende außer Betrieb seien. Er fragt, ob das auch künftig für die Neubebauung so sei. 
Abschließend bittet er darum, auch Bezirkspolitiker in der Veranstaltung zu Wort kommen 
zu lassen. 
 
Herr Homann bittet um Verständnis, dass im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstal-
tung keine politischen Vertreter zu Wort kommen sollen, sondern Bürgerinnen und Bürger. 
 
Herr Schucklies erklärt, dass die Leistungsfähigkeit bzw. Verkehrssicherheit der Knoten-
punkte im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft werden. 
 
Herrn Meyersick ist keine Vereinbarung zur Abschaltung der Klimaanlagen bekannt. Er ge-
he aber davon aus, dass allein zur Senkung von Energie- und Stromkosten die Abschaltung 
am Wochenende weiter bestehe.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Erweiterung STROER Campus" 
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7. Herr N. N. erkundigt sich, auf welcher Grundlage der Stellplatzbedarf errechnet wird. Vor
dem Hintergrund eines geänderten Mobilitätsverhaltens erscheine die Summe von 590
Stellplätzen überdimensioniert.
Herr Schucklies erklärt, dass sich der Stellplatzbedarf nach den Vorgaben der Stadt Köln
errechne.
Herr Makrutzki weist darauf hin, dass auf Grundlage eines Mobilitätskonzeptes die Anzahl
notwendiger Kfz-Stellplätze reduziert werden könne.
Herr Meyersick weist darauf hin, dass sich die Anzahl der Mitarbeiter am Standort von 300
auf 1.300 erhöhen werde.
8. Herr N. N. merkt an, dass die Verkehrssituation im Mönchsgüterweg nicht weiter be-
lastet werden soll, da die Straße durch Gärten geht.
Herr Homann weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung über die
Errichtung eines Kreisverkehr am Kreuzungspunkt Industriestraße / Ströer-Allee diskutiert
wird.
9. Herr N. N. erkundigt sich nach der CO2 Neutralität der Planung, da eine erhebliche Versie-
gelung der Fläche vorgesehen ist. Zu beachten sei der Umgang mit Regenwasser, Brauch-
wasser, regenerative Energiegewinnung u. a. m..
Herr Berner erklärt, dass noch keine detaillierten Planungen vorliegen.
10. Frau N. N. merkt an, dass der Blick auf das Bürogebäude im Nordareal die Wirkung einer
festen Front hat. Sie schlägt eine Auflockerung des massiven Gebäudes, durch Freiflächen
in Höhe des Weges vor.
Herr Berner erklärt, dass eine Verschiebung des Gebäudes nach Westen, die durch eine
Unterbrechung des Gebäudes notwendig würde, aufgrund von Umweltaspekten nicht mög-
lich sei. Das Bürogebäude erhalte auch rückseitig keine geschlossene, sondern eine Fens-
terfassade.
Herr Wolff antwortet, dass das Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat der Stadt vorgelegt
wird.
Herr Meyersick merkt an, dass ein befestigter Fußweg mit Beleuchtung besser sei, als ein
Fußweg durch das Gebäude. In vorausgegangenen Bürgerinformationsveranstaltungen sei-
en bezüglich eines Gebäudedurchgangs auf Angsträume hingewiesen worden. Es soll einen
Wettbewerb zur Fassadengestaltung geben.
11. Herr N. N. möchte wissen, ob die Erhöhung von 1,4 m, die die Tiefgarage über dem Gelän-
deniveau liegt, inklusive oder exklusive der Aufschüttung berechnet ist und ob die Anwohner
im Akazienweg zukünftig in eine offen Garage blickten.
Herr Berner erklärt, dass der genaue Höhenverlauf noch ermittelt wird, es werde eine Sub-
stratschicht von 60 – 80 cm vorgesehen. Es gäbe keine Ansicht einer offenen Garage und
keine Lärmöffnungen zur Wohnbebauung durch eine Anböschung bis zur Tiefgarage.
12. Herr N. N. fragt nach Abstellungsmöglichkeiten für Fahrräder.
Herr Schucklies erklärt, dass es eine Vorgabe zu Fahrradstellplätzen gibt. Außerdem sei
die Nutzung von Fahrrädern Teil des Mobilitätskonzepts.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Erweiterung STROER Campus" 
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Herr Meyersick sagt, dass es Überlegungen zu einer Station mit KVB-Leihrädern gebe, so 
dass die Haltestellen der Linie 16 komfortabel erreicht werden können. 
13. Frau N. N. erkundigt sich, ob ein Dunkelraum zwischen Wall und Gebäude entstehen wird.
Herr Meyersick erklärt, dass eine Beleuchtung des Fußwegs geplant ist.
Frau N. N. fragt weiter, ob durch die Beleuchtung des Fußwegs auch die Gärten beleuchtet
werden würden. Sie bittet um eine Auflockerung des Gebäudes, zum Beispiel durch eine
Kammstruktur.
Herr Homann weist darauf hin, dass eine große Bereitschaft zur Umplanung seitens der
Ströer Gruppe bestehe. Das Konzept berücksichtige bereits Hinweise aus vorherigen Bür-
gerinformationsveranstaltungen.
Herr Makrutzki merkt mit Blick auf die gewünschte Gliederung des nördlichen Baukörpers
an, dass der Gestaltungsbeirat im weiteren Verfahren beteiligt wird.
14. Herr N. N. bittet darum, für genügend Stellplätze zu sorgen, um Fremdparker im Akazien-
weg zu vermeiden.
15. Frau N. N. sorgt sich um den Grundwasserschutz bei Errichtung einer Tiefgarage. Sie fragt
auch nach der Lärmentwicklung durch die Tiefgarage. Sie erkundigt sich nach der Berück-
sichtigung des Artenschutzes, da auf der Fläche Fledermäuse zu beobachten sind. Zusätz-
lich vermutet sie eine Störung der Frischluftschneise von der Sürther Aue durch die Riegel-
bebauung. Es sollten keine Stellplätze auf Vorrat errichtet werden.
Frau Gerardi erklärt, dass das Gelände den Fledermäusen nur als Jagdgebiet dient und
nicht als Brutstelle.
Herr Meyersick ergänzt, dass die Entwicklung der Bauabschnitte abhängig von der Ent-
wicklung des Unternehmens sei und dass zum jetzigen Zeitpunkt keine seriösen Aussagen
zur Baurealisierung möglich sind.
16. Frau N. N. will wissen, warum Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2 nicht getauscht werden.
Herr Berner erläutert, dass der Bauablauf die vorhandenen Stellplätze und den Bestand be-
rücksichtigen müsse.
Herr Homann stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Er bedankt sich für die 
angeregte Diskussion und schließt die Veranstaltung.  
gezeichnet 
Herr Homann  
(Bezirksbürgermeister) Frau Dr. Korus
(Schriftführerin) 
gezeichnet

Anlage 2

160 Zeichen

Anlage 2
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 70365/02 
Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth
städtebauliches Planungskonzept
ohne Maßstab

Anlage 5

49928 Zeichen

/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Nummer 70365/02 –Arbeitstitel: Erweiterung 
STRÖER Campus– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Rahmen einer Abendveranstaltung am 15.01.2020 (Modell 2) statt. Schriftli-
che Stellungnahmen zur Planung konnten bis einschließlich zum 24. Januar 2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, 
Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln (mike.homann@stadt-koeln.de), gerichtet werden. Es sind 24 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit 
vom 15.01.2020 bis zum 24.01.2020 eingegangen. Außerhalb des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB ist eine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit einge-
gangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick-
lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1.1 Gebäudehöhe und Gebäudestaffelung 
Die Anhebung der Gebäudehöhe der geplanten Bebauung 
nördlich der Ströer-Allee um 1,4 m gegenüber der bisherigen 
Planung wird kritisiert. Es wird vorgeschlagen, im Anschluss 
an die Bahnüberquerung einen Gebäudeabschnitt mit einer 
geringeren Gebäudehöhe zu planen. 
teilweise Zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung wird das oberste Nichtvoll-Ge-
schoss zurückversetzt. Die maximale Gebäudehöhe der III-geschossigen 
Bebauung einschließlich eines obersten Nicht-Vollgeschosses erreicht zur 
Ströer-Allee 17,5 m über Straßenniveau. 
1.2 Erhaltung der vorhandenen Fußwegeverbindung und 
Gebäudeteilung 
Der vorhandene Fußweg soll in seiner Lage erhalten blei-
ben, um einerseits die geplante Bebauung nördlich der 
Ströer-Allee – auch im Sinne einer Frischluftzufuhr - zu teilen 
und andererseits eine Wegeführung entlang vorhandener 
Gärten zu vermeiden. 
teilweise Der öffentliche Fußweg wird in den Bereich östlich der geplanten Bebauung 
verlegt, um den räumlich-funktionalen Zusammenhang des STRÖER-
Campus nicht zu unterbrechen und den vorhandenen Fußweg entlang der 
Stadtbahntrasse südlich der Ströer-Allee sinnvoll fortzusetzen. Größere Ab-
stände zu privaten Grundstücksgrenzen der angrenzenden Wohnbebauung 
werden im weitern Verfahren geprüft. Maßnahmen zur Anpassung an den 
Klimawandel und für ein gesundes Stadtklima werden im weiteren Verfahren 
ebenfalls geprüft. 
1.3 Lage der geplanten Tiefgarage 
Es wird ein Konflikt zwischen ein-/ausfahrenden Kfz im Über-
gang Mönchsgüterweg zur Ströer-Allee, am Stadtbahnüber-
gang sowie dem vorhandenen bzw. geplanten Weg parallel 
zur Stadtbahntrasse befürchtet. 
 
nein Die Ströer-Allee ist bis zur geplanten Einfahrt des Parkhauses zweispurig im 
Zweirichtungsverkehr ausgebaut. Der Mönchsgüterweg ist nur in westlicher 
Richtung einspurig für Kfz befahrbar. Die Zufahrt zur Tiefgarage auf dem 
Nordareal ist vis-a-vis der bestehenden Zufahrt zum STRÖER-Campus süd-
lich der Ströer-Allee geplant.  
 
Anlage 5

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Die Lage der Tiefgaragenzufahrt in Nähe der Industriestraße 
wird befürwortet. 
Die gewählten Zufahrten gewährleisten, dass ausreichende Aufstellflächen in 
der Ströer-Allee bei Rückstau zum Kreuzungspunkt Ströer-Allee / Industrie-
straße vorhanden sind. 
1.4 Zufahrt Tiefgarage 
Es wird befürchtet, dass Kfz-Fahrer über die Wesselinger 
Straße und den Mönchsgüterweg anfahren. Um das zu ver-
hindern, soll der Mönchsgüterweg nur bis zum Bahnüber-
gang befahrbar sein. 
nein Verkehrslenkende Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplan-
verfahrens. 
1.5 Ströer-Allee 
Die Ströer-Allee werde als Rennstrecke genutzt. 
nein Ordnungsrechtliche Fragen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanver-
fahrens. 
2.1 Erschließung /Verkehrssituation 
Die L300 werde in den Morgenstunden als Ausweichstrecke 
zur A555 Richtung Köln genutzt. Dies führe in den Ampelbe-
reichen zu Rückstau von mehreren 100 m. Die planbeding-
ten Mehrverkehre durch 500 – 600 zusätzliche Kfz-Stell-
plätze führten zu einer weiteren Verschlechterung. Zusätzlich 
sei mehr Schwerlastverkehr der Fa. Steil im Godorfer Hafen 
zu erwarten. 
ja Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Industriestraße / Ströer-Allee wird 
im weiteren Verfahren untersucht. 
2.2 Klimanotstand 
Die erhöhte Verkehrsbelastung und der damit verbundene 
erhöhte Ausstoß von CO2 sei im Zusammenhang mit dem 
im Juli durch die Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstand 
nicht zu verstehen. 
ja Ziel ist, den Anteil des MIV am Gesamtverkehr zu reduzieren. Realistische 
Möglichkeiten (beispielsweise Mitfahrzentrale) sollen nicht nur in einem Mo-
bilitätskonzept beschrieben, sondern auch gesichert werden. Im weiteren 
Verfahren wird auch ein Energiekonzept erstellt. 
 
Zusätzlich werden Maßnahmen, die sich positiv auf die Durchströmbarkeit 
der angrenzenden Bebauung auswirken können bzw. die die Verdunstungs-
leistung erhöhen und Aufheizung verhindern, geprüft, um negative Auswir-
kungen auf das Klima zu vermeiden. 
2.3 Seveso-III-Richtlinie 
Durch ein Gutachten ist die Einhaltung der nach der Seveso-
III-Richtlinie vorgeschriebenen Abstände nachzuweisen. Auf-
grund des Publikumsverkehrs bei der Firma STRÖER müs-
sen mindestens 300 m oder mehr eingehalten werden. 
ja Teile des Plangebietes befinden sich innerhalb des angemessenen Sicher-
heitsabstands des Störfallbetriebes Shell Deutschland Oil GmbH (akut toxi-
sche Stoffe) gemäß Stellungnahme der Bezirksregierung Köln / Dezernat 53. 
Der Störfallbetrieb Basell Polyolefine GmbH (Chlor) ist für das Plangebiet 
nicht relevant. Es wird ein Fachgutachter beauftragt einzuschätzen, inwieweit 
besondere Restriktionen unter Berücksichtigung der Seveso-III-Richtlinie bei 
der Planung zu berücksichtigen sind. 
2.4 Geplante Tiefgarage nördliches Areal 
Es wird eine Auswirkung auf den örtlichen Grundwasserspie-
gel befürchtet. Es wird auch befürchtet, dass das Nieder-
schlagswasser über eine 1,8 m hohe und steile Böschung zu 
teilweise Mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser werden im weiteren Verfahren 
geprüft. Für Grundstücke über 800 qm abflusswirksamer Fläche ist ein Über-

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den nördlich angrenzenden Wohngrundstücken fließt. Es 
müssten Gutachten erstellt und geeignete Maßnahmen ge-
plant werden. 
 
Die notwendige Be- und Entlüftung werde zu Belästigungen 
für die angrenzenden Bewohner durch Lärm und Abgase 
führen. Die Einhaltung der TA Lärm im Bereich angrenzen-
der Grundstück (reine Wohngebiete) sei zu beachten. Es sei 
darauf zu achten, dass die Öffnungen der Lüftungsanlagen 
von den Wohngrundstücken abgewandt seien. 
 
Bei evtl. vorgesehenen E-Ladestationen für Kfz / E-Bikes 
seien die Brandschutzvorschriften einzuhalten. 
flutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Maßnahmen, um ne-
gative Auswirkungen von Starkregen zu vermeiden bzw. mindern (bspw. Re-
tentionsdach), werden geprüft. 
 
 
 
Die relevanten Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind einzuhalten und wer-
den im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gutachterlich geprüft. Ziel ist, 
negative Auswirkungen des Vorhabens möglichst zu vermeiden bzw. zu mil-
dern und auszugleichen. 
 
 
 
Brandschutzvorschriften für E-Ladestationen sind nicht Gegenstand des Be-
bauungsplanverfahrens. 
2.5 Geplantes Parkhaus südliches Areal 
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung solle das ge-
plante Systemparkhaus unter Einsatz umweltgerechter und 
ästhetischer Elemente komplett geschlossen werden. 
Um die Höhe von 12,3 m zu reduzieren, sollten unterirdische 
Parkebenen und eine Anbindung an die vorhandene Tiefga-
rage vorgesehen werden.  
teilweise Die relevanten Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind einzuhalten. Notwen-
dige Lärmschutzmaßnahmen sowie die Höhenentwicklung werden im weite-
ren Verfahren geprüft. 
 
2.6 Anzahl der geplanten Stellplätze 
Die Notwendigkeit der Errichtung von ca. 670 Kfz-Stellplät-
zen wird vor dem Hintergrund einer gewünschten Priorisie-
rung des ÖPNV und des home-office Konzeptes der Firma 
STRÖER kritisch hinterfragt. 
ja Siehe Stellungnahme 2.2 
2.7 Neuer Haltepunkt Stadtbahnlinien 16 und 17 
Der geplante Haltepunkt solle an der Bahnschranke Wes-
selinger Straße / Bahnübergang eingerichtet werden, damit 
auch das Auenviertel partizipieren kann. 
nein Die Errichtung eines neuen Haltepunktes wird begrüßt, wird aber aufgrund 
des zeitlichen Umsetzungshorizonts im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens nicht berücksichtigt. 
2.8 Bebauung nördlich der Ströer-Allee 
Der geplante Gebäuderiegel nördlich der Ströer-Allee mit ei-
ner Länge von ca. 170 – 180 m und ca. 17 – 18 m Höhe 
passe nicht in die gewachsene Bebauung des nördlich an-
grenzenden, reinen Wohnviertels. Es wird eine optische Auf-
lockerung, die Berücksichtigung des Kleinklimas sowie der 
Einsatz von Schallschutzmaterialien gefordert. Lärm-, 
teilweise Die Architektur der geplanten Bebauung sowie die Gestaltung der Außen-
räume werden in Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat weiter qualifiziert, 
um eine städtebaulich verträgliche Einbindung sicherzustellen. Zur nördlich 
angrenzenden Wohnbebauung wird das oberste Nichtvoll-Geschoss zurück-
versetzt. Die bauordnungsrechtlich zulässigen Abstandsflächen werden hier-
bei eingehalten. Eine mögliche Verschattung der angrenzenden Wohngrund-
stücke wird gleichwohl geprüft.

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Schadstoff- sowie Lichtemissionen seien zum Schutz von 
Anwohnern und Tierwelt zu verhindern. 
Ziel ist, negative Auswirkungen des Vorhabens möglichst zu vermeiden bzw. 
zu mildern und auszugleichen. Diese werden im weiteren Verfahren geprüft. 
2.9 Erhaltung der vorhandenen Fuß- und Radwegeverbin-
dung 
Um Angsträume zu vermeiden, solle der Weg ausreichend 
breit und gut beleuchtet sein. 
ja Die Fuß- und Radwegeverbindung wird erhalten und in Abstimmung mit den 
Fachämtern der Stadt Köln hergestellt. 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
2.10 Beteiligung Gestaltungsbeirat/Architektenwettbewerb 
Die Beteiligung des Gestaltungsbeirats und die Durchfüh-
rung eines Architektenwettbewerbs werden begrüßt. 
ja Der Gestaltungsbeirat wird im weiteren Verfahren beteiligt. 
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts wird ein Fassadenwettbewerb 
durchgeführt. 
2.12 Technische Anlagen 
Klimaanlagen auf Dachflächen müssen die Werte der TA 
Lärm für ein reines Wohngebiet einhalten. Der Betrieb der 
Klimaanlage zur Nachtzeit sollte außer Betrieb gesetzt wer-
den. 
ja Die relevanten Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind einzuhalten. 
 
2.13 Kleinklima 
Es wird befürchtet, dass insbesondere die Bebauung nörd-
lich der Ströer-Allee einen Austausch von Kalt-und Frischluft 
erheblich verhindert. Ein Ansteigen der Temperaturen im 
Nahbereich müsse vermieden werden. 
ja Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und für ein gesundes 
Stadtklima werden im weiteren Verfahren geprüft. Insbesondere werden 
Maßnahmen, die sich positiv auf die Durchströmbarkeit der angrenzenden 
Bebauung auswirken können bzw. die die Verdunstungsleistung erhöhen 
und Aufheizung verhindern, geprüft. 
 
Im weiteren Verfahren werden ein Mobilitäts- sowie ein Energiekonzept er-
stellt. 
2.14 Verschattung 
Eine Verschattung der angrenzenden Wohngrundstücke Ul-
menallee und Akazienweg durch den Gebäuderiegel nördlich 
der Ströer-Allee sei zu vermeiden. Die Verschattungsstudie 
solle auch die Extrema am 21.12. und 21.06. darstellen. 
ja Die bauordnungsrechtlich zulässigen Abstandsflächen werden eingehalten.  
 
Eine mögliche Verschattung der angrenzenden Wohngrundstücke wird 
gleichwohl geprüft. 
2.15 Hoch- und Grundwasser 
Die Errichtung von Tiefgaragen schränke den Abfluss des 
Grundwassers zur Sürther Aue erheblich ein. Bei Extrem-
hochwasser könne eine Überflutung des Vorhabengrund-
stücks und der angrenzenden Wohngrundstücke aufgrund 
der Lage in einem alten Rheinarm nicht ausgeschlossen 
werden. 
ja Mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser bzw. durch Hochwasser wer-
den im weiteren Verfahren geprüft. 
 
2.16 Ausgleichsfläche / Flurstück 461 
Das Flurstück 461 sei nach Auskunft der Unteren Natur-
schutzbehörde als Ausgleichsfläche gemäß § 15 BNatSchG 
ja Es wird geprüft, ob die Ausgleichsfläche einschließlich des vorhandenen 
Erdwalls teilweise erhalten werden kann. Bei Inanspruchnahme der Fläche 
wird die bereits festgesetzte Ausgleichsmaßnahme kompensiert.

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im Kompensationsflächenkataster erfasst und somit zu erhal-
ten. Der von den Anwohnern des Akazienwegs errichtete, 
bewachsene Lärmschutz-Erdwall entlang der Straßen-
bahntrasse solle nicht angetastet werden. 
2.17 Artenschutz 
Auf dem nördlichen Areal seien in den Abend- und Nacht-
stunden Fledermäuse zu beobachten. Es wird die Erstellung 
eines Artenschutzgutachtens gefordert. 
ja Es liegt ein Artenschutzgutachten vor. Das Gelände dient Fledermäusen nur 
als Jagdgebiet und nicht als Quartier. 
2.18 Abstandsgebot nach der Seveso-III-Richtlinie zur Raffi-
nerie Shell 
ja Siehe Stellungnahme zu 2.3 
2.19 Bauabschnitte 
Es wird vorgeschlagen, zunächst die Bebauung südlich der 
Ströer-Allee zu realisieren, um die Grünfläche nördlich der 
Ströer-Allee nicht in Anspruch nehmen zu müssen, bis die 
weitere Geschäftsentwicklung die Realisierung der Bebau-
ung nördlich der Ströer-Allee erfordere. Die Bebauung des 
südlichen Areals hätte aufgrund der bereits erfolgten Versie-
gelung geringere Auswirkungen. Eine Einrichtung von provi-
sorischen Parkmöglichkeiten während der Bauphase auf 
dem nördlichen Areal müsste überprüft werden. 
nein Die Bauabschnitte sind auf Grund von planerischen und betrieblichen Aspek-
ten gebildet worden. Die Realisierung der Bauabschnitte wird im Durchfüh-
rungsvertrag geregelt. 
3.1 Mikroklima 
In Bezug auf die nördlich angrenzende Wohnbebauung wer-
den Änderungen des Mikroklimas befürchtet, da der ge-
plante, durchgehende Büroriegel nördlich der Ströer-Allee 
keine Frischluftschneisen mehr zulasse und durch die zu-
nehmende Versiegelung der Freifläche eine deutliche Erwär-
mung, insbesondere in den Sommermonaten, bewirke. 
ja Siehe Stellungnahme zu 2.13 
3.2 Lichtimmissionen 
Es wird befürchtet, dass durch Lichtquellen die Lebens-
/Schlafqualität der Anwohner beeinträchtigt wird. 
ja Ziel ist, negative Auswirkungen des Vorhabens möglichst zu vermeiden bzw. 
zu mildern und auszugleichen. Ein Nachtbetrieb soll in den geplanten Büro-
gebäuden nicht stattfinden. 
 Gebäudegliederung 
Eine Auflockerung des Gebäudes nördlich der Ströer-Allee 
werde befürwortet, damit optisch keine „Wand“ entstehe. 
ja Siehe Stellungnahme 2.8 
3.3 Erhaltung der vorhandenen Fußwegeverbindung 
Die Lage des vorhandenen Fußwegs solle bestehen bleiben, 
um die Bebauung nördlich der Ströer-Allee aufzulockern und 
eine Luftschneise zu erhalten. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.2

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3.4 Gebäudehöhe 
Eine weitere Anhebung der Gebäudehöhe um 2 m durch 
eine nur halbversenkte Tiefgarage wird kritisch gesehen. 
ja Die Höhenentwicklung wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Siehe Stellungnahme 2.8 
3.5 Tiefgarage 
Es wird eine kontinuierliche Lärmbelästigung durch die Be-
lüftungsanlage der Tiefgarage befürchtet. 
ja Siehe Stellungnahme 2.4 
4.1 Standort STRÖER 
Die Erweiterung der Firma STRÖER inmitten von höherwerti-
gen Einfamilienhäusern (Wesselinger Straße) und im dörfli-
chen Charakter von Sürth sei nicht verträglich. 
ja Siehe Stellungnahme 2.8 
4.2 Bahnübergang Mönchsgüterweg 
Das stark erhöhte Verkehrsaufkommen (Erhöhung des Per-
sonals auf das Vierfache) geht zu Lasten der Anwohner der 
Wesselinger Straße und des Mönchsgüterwegs (ca. 150 be-
troffene Anwohner), die als Alternativroute genutzt werden, 
wenn auf der Industriestraße in den Morgenstunden Stau 
entsteht. Es wird angeregt, den Bahnübergang Mönchsgü-
terweg für Kraftfahrzeuge zu sperren. Fußgänger und Fahr-
radfahrer könnten den Bahnübergang weiter nutzen. Die we-
nigen Anwohner des Mönchsgüterweges benötigten den 
Bahnübergang nicht. 
nein Verkehrslenkende Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplan-
verfahrens. 
5.1 Nicht störendes Gewerbe 
Die Festsetzung nicht störender, gewerblicher Nutzung sei 
auch für den nördlich der Ströer-Allee gelegenen Bereich er-
forderlich, um die Ansiedlung der „Manufaktur“ für Prototy-
pen verbindlich auszuschließen. 
ja Die zulässigen Nutzungen werden im Rahmen des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans festgesetzt. Die Ansiedlung einer Manufaktur ist nicht mehr 
Gegenstand der aktuellen Planung. 
5.2 Freihaltung der Frischluftschneise in Verlängerung des 
Akazienweges 
Der geplante Büroriegel nördlich der Ströer-Allee schneide 
die Frischluftschneise und den Bewohnern des Akazienwe-
ges zumindest optisch die Anbindung zur Rheinaue ab. Die 
Freihaltung der Frischluftschneise sei gerade in den Som-
mermonaten erforderlich, um die durch Sonneneinstrahlung 
erhitzte Luft abfließen zu lassen. Es wird angeregt, den Bü-
roriegel entweder Richtung Industriestraße zu verschieben o-
der in Höhe des vorhandenen Fußweges zu unterbrechen. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Der Verschiebung des Gebäudes in Richtung Industriestraße steht das Ziel 
entgegen, den vorhandenen Wald zu erhalten. 
5.3 Gebäudehöhe ja Siehe Stellungnahme 1.1 und 2.8

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Die Bebauung nördlich der Ströer-Allee solle maximal drei-
geschossig ausgeführt werden. Die Tiefgarage dürfe zu kei-
ner Anhebung der Gebäudehöhe führen. 
5.4 Positionierung des Parkhauses und der Einfahrt in die 
geplante Tiefgarage 
Der geplante Standort des Parkhauses am Ende der Ströer-
Allee und die geplante Einfahrt der Tiefgarage im Bereich 
des bestehenden Parkplatzes lasse eine unzumutbare Lärm- 
und Abgasbelastung für die anliegende Wohnbebauung des 
Akazienweges befürchten. Die Ströer-Allee müsse durchge-
hend für den Begegnungsverkehr verbreitert werden. Es 
seien täglich mehr als 1.100 Fahrbewegungen durch An- 
und Abfahrten auf der Ströer-Allee zu erwarten. Um die 
Lärm- und Abgasbelastungen für die angrenzende Wohnbe-
bauung möglichst gering zu halten, seien die Einfahrt in die 
Tiefgarage und das Parkhaus unmittelbar im Einfahrtsbe-
reich der Ströer-Allee zur Industriestraße zu errichten. 
nein Siehe Stellungnahme 1.3 
6.1 Anpflanzen von Bäumen 
Es wird darum gebeten, im Bereich der nördlichen Grund-
stücksgrenze auf das Anpflanzen von Gehölzen über 8 m 
abzusehen und größere Gehölze nur mit dem maximal mög-
lichen Abstand. Die geplanten Abstände sollen mitgeteilt 
werden. 
 
ja Im weiteren Verfahren wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. 
6.2 Starkregen 
Es solle für eine ausreichende Entwässerung auf dem 
Ströer-Grundstück gesorgt werden. Es wird auf den sehr 
lehmhaltigen Boden hingewiesen. 
ja Siehe Stellungnahme 2.4 
6.3 Bauabschnitte 
Es wird vorgeschlagen, zunächst die Bebauung südlich der 
Ströer-Allee zu realisieren, weil so möglicherweise der mas-
sive Bauriegel gänzlich oder in Teilen sich als überdimensio-
niert erwiese. 
nein Siehe Stellungnahme 2.19 
7.1 Informelle Bürgerinfo 
Anmerkungen zu verschiedenen offenen Punkten (Gebäude-
kubatur nördlich der Ströer-Allee, Fußweg, Lage Park-
haus/Tiefgarage, Fassadengestaltung) seien an die 
STRÖER KGaA gesendet, aber nicht beantwortet worden. 
nein entfällt

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7.2 Ausgleichsfläche / Flurstück 461 
Das Flurstück 461 sei nach Auskunft der Unteren Land-
schaftsbehörde als Ausgleichsfläche gemäß § 15 BNatSchG 
im Kompensationsflächenkataster erfasst und somit zu erhal-
ten. Auf den benachbarten Flurstücken 337 und 484 seien 
bebaubare Reserveflächen vorhanden, für deren Bebauung 
keine Ausgleichsflächen geschaffen werden müssten. Der 
dauerhafte Erhalt des Flurstücks 461 als Ausgleichsfläche 
wird zwingend gefordert. 
ja Siehe Stellungnahme 2.16 
7.3 Bauabschnitte 
Es wird vorgeschlagen, zunächst die Bebauung südlich der 
Ströer-Allee zu realisieren, um die umgebende Wohnbebau-
ung geringer zu belasten. Die weitere Entwicklung sei nicht 
genau prognostizierbar und von der wirtschaftlichen Lage 
bzw. der Entwicklung der Mitarbeiterzahl abhängig. 
nein Siehe Stellungnahme 2.19 
7.4 Gebäudehöhe 
Die Gebäudehöhe wird im Vergleich zur nördlich anschlie-
ßenden Wohnbebauung als zu massiv empfunden. Mögliche 
fehlende Flächen könnten sich auf der bestehenden Gewer-
befläche südlich der Ströer-Allee finden lassen und das ge-
samte Projekt nach Süden hin ansteigen lassen. Eine gerin-
gere Gebäudehöhe könnte auch durch eine Reduzierung der 
Geschosshöhe im Erdgeschoss erreicht werden. Eine Aus-
bildung eines Sockels sei vermeidbar und werde abgelehnt. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 und 2.8 
7.5 Gebäudekubatur 
Die Bebauung müsse luftiger gestaltet werden, indem die 
einzelnen Gebäudeeinheiten auseinandergezogen würden. 
Die Verbindung zwischen den einzelnen Gebäudeteilen 
könnte durch Brücken bzw. Übergänge gestaltet werden, so 
dass Durchgänge und Sichtachsen entstünden. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.8 
7.6 Mikroklima 
Es wird Luftstau und ein sich veränderndes Mikroklima be-
fürchtet, 
ja Siehe Stellungnahme 2.13 
7.7 Beteiligung der Träger der Landschaftsplanung 
Es wird darum gebeten, das Grünflächenamt und die Untere 
Naturschutzbehörde als Träger der Landschaftsplanung ein-
zubeziehen. 
ja Das Grünflächenamt und die Untere Naturschutzbehörde werden beteiligt.  
7.8 Erhaltung der vorhandenen Fußwegeverbindung nein Siehe Stellungnahme 1.2

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Der vorhandene Fußweg soll in seiner Lage erhalten blei-
ben, um eine Wegeführung entlang vorhandener Gärten zu 
vermeiden. Eine Beleuchtung des Fußweges wird abgelehnt. 
Durch eine gerade Führung des Fußweges entstünden keine 
Angsträume. 
7.9 Positionierung des Parkhauses und der Einfahrt in die 
geplante Tiefgarage 
Der geplante Standort des Parkhauses am Ende der Ströer-
Allee und die geplante Einfahrt der Tiefgarage im Bereich 
des bestehenden Parkplatzes seien nicht akzeptabel. Das 
Parkhaus könnte südlich der Ströer-Allee auf Höhe des be-
stehenden Sees gebaut werden, um ein hohes Verkehrsauf-
kommen auf der Ströer-Allee sowie auf dem Campus zu ver-
meiden. 
nein Siehe Stellungnahme 1.3 
8.1 Bauabschnitte 
Es wird vorgeschlagen, zunächst die Bebauung südlich der 
Ströer-Allee zu realisieren, um die umgebende Wohnbebau-
ung geringer zu belasten. Die weitere Entwicklung sei nicht 
genau prognostizierbar und von der wirtschaftlichen Lage 
bzw. der Entwicklung der Mitarbeiterzahl abhängig. 
nein Siehe Stellungnahme 2.19 
8.2 Beleuchtung Fußweg 
Der Fußweg solle, unabhängig von der Lage, beleuchtet 
sein. 
nein Regelungen über die Beleuchtung des Fußwegs sind nicht Gegenstand des 
Bebauungsplanverfahrens. 
8.3 Tiefgarage 
Die Tiefgarage solle als „richtige“ Tiefgarage ausführt wer-
den, so dass kein Wall oder eine Erhöhung entstehe. 
teilweise Größe und Lage der Tiefgarage werden im weiteren Verfahren geprüft. 
8.4 Erwerb von Grundstücksteilen 
Es wird nachgefragt, ob kleine Bereiche des Plangebietes zu 
erwerben seien, um eigene Grundstücke in westlicher Rich-
tung zu „verlängern“. 
nein Die Vermittlung von Grundstücke ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan-
verfahrens. 
8.5 Entwurfsstand 
Die Fassung des Bauplans vom 15.01.2020 sei die anwoh-
nerverträglichste Lösung, da hier die geringste optische als 
auch schalltechnische Beeinträchtigung zu erwarten sei und 
aus architektonischer Sicht das Optimum gefunden würde. 
nein entfällt 
9.1 Stellplätze ja Siehe Stellungnahme 2.2

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Es wird kritisch hinterfragt, ob der genannte Bedarf an insge-
samt 590 Pkw-Stellplätzen begründet und gerechtfertigt sei. 
Die Bereitstellung von Parkplätzen fördere die Nutzung eines 
Autos. 
9.2 Tiefgarage 
Die Planung von 300 Stellplätzen in einer Tiefgarage nörd-
lich der Ströer-Allee bedeute eine wesentliche Versiegelung 
der vorhandenen Grünfläche. Die südliche Erweiterung sehe 
bereits eine vergleichbare Zahl an Parkplätzen vor. 
teilweise Siehe Stellungnahme 8.3 
10.1 Bauabschnitte 
Es wird vorgeschlagen, zunächst die Bebauung südlich der 
Ströer-Allee zu realisieren, um die umgebende Wohnbebau-
ung geringer zu belasten. Die weitere Entwicklung sei nicht 
genau prognostizierbar und von der wirtschaftlichen Lage 
bzw. der Entwicklung der Mitarbeiterzahl abhängig. Sollten 
die Mitarbeiterzahlen nicht so stark steigen, könnte man das 
für den nördlichen Abschnitt vorgesehene Bauvorhaben klei-
ner als derzeit geplant gestalten. 
nein Siehe Stellungnahme 2.19 
10.2 Ausgleichsfläche / Flurstück 461 
Das Flurstück 461 sei als Ausgleichsfläche (EZ1-Fläche) ge-
mäß § 15 BNatSchG dauerhaft zu erhalten. Auf den benach-
barten Flurstücken 337 und 484 seien bebaubare Reserve-
flächen vorhanden, für deren Bebauung keine Ausgleichsflä-
chen geschaffen werden müssten. Der dauerhafte Erhalt des 
Flurstücks 461 als Ausgleichsfläche wird zwingend gefordert. 
ja Siehe Stellungnahme 2.16 
10.3 Durchlüftung 
Es wird befürchtet, dass im Vergleich zu aktuellen Situation 
durch den massiven Gebäuderiegel eine viel geringere 
Durchlüftung der näheren Umgebung stattfinden würde, was 
zu noch höheren Temperaturen in der Nahumgebung führen 
könnte. Es wird ein Klimagutachten gefordert. 
ja Siehe Stellungnahme 2.13 
10.4 Einbeziehung des Grünflächenamtes und der Unteren 
Naturschutzbehörde (UNB) als Träger der Landschafts-
planung 
Da eine Ausgleichsfläche überplant werden soll, sollten das 
Grünflächenamt und die UNB beteiligt werden. 
ja Siehe Stellungnahme 7.7 
10.5 Bebauung nördlich der Ströer-Allee ja Siehe Stellungnahme 2.16 und 5.2

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Das Flurstück 461 soll als Ausgleichsfläche erhalten, also 
nicht bebaut werden. Stattdessen könnte der Gebäuderiegel 
an der Ströer-Allee L-förmig zur Industriestraße erweitert 
werden, so dass zur nördlich angrenzenden Bebauung über-
all ähnliche Abstände eingehalten werden. Der geplante Ge-
bäuderiegel liege deutlich näher an dem im Akazienweg be-
findlichen Wohnhäusern als an allen anderen in der Umge-
bung befindlichen Wohnhäusern. 
 
10.6 Gebäudehöhe 
Zur Entlastung der Anwohner werde vorgeschlagen, das Ge-
bäude nördlich der Ströer-Allee, um mindestens ein Ge-
schoss zu reduzieren oder eine Tiefgarage zu bauen, für die 
keine Anhäufung erforderlich sei. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 und 8.3 
11 Ausgleichsfläche / Flurstück 461 
Das Flurstück 461 sei als Ausgleichsfläche (EZ1-Fläche) ge-
mäß § 15 BNatSchG dauerhaft zu erhalten (Schreiben der 
Unteren Landschaftsbehörde vom 08.03.2013 und 
12.12.2012). Da das Flurstück 461 nur eine kleine Fläche 
der geplanten Erweiterung des Ströer Campus umfasst, wird 
die dauerhafte Erhaltung des Flurstücks 461 als Ausgleichs-
fläche das Bauvorhaben der Ströer KGaA weder substanziell 
noch wirtschaftlich gefährden. Auf den benachbarten Flurstü-
cken 337 und 484 seien bebaubare Reserveflächen vorhan-
den, für deren Bebauung keine Ausgleichsflächen geschaf-
fen werden müssten. Der dauerhafte Erhalt des Flurstücks 
461 als Ausgleichsfläche wird zwingend gefordert. 
ja Siehe Stellungnahme 2.16 
12 Stellungnahme identisch wie lfd. Nr. 11   
13.1 Postwurfsendung 
Es sei verwunderlich, warum ein Flyer der Stadt Köln per 
Postwurfsendung erst am 18.01.2020 einen Hausbesitzer 
nördlich des Plangebietes erreiche. Die im Flyer genannten 
Kontaktpersonen seien telefonisch nicht erreichbar. 
nein entfällt 
13.2 Fauna 
Im nördlichen Bebauungsplangebiet seien viele Vogel- und 
Fledermausarten sowie Schmetterlinge zu finden. 
Insbesondere sei der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
(Rote Liste 2010 NRW) auf der bisherigen Grünfläche und in 
ja Siehe Stellungnahme 2.17

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Hausgärten zu beobachten. Möglich wäre auch das Vorkom-
men bedrohter Fledermausarten. Der Einwender gehe davon 
aus, dass einer ordnungsgemäßen Nachprüfung umweltpoli-
tisch relevanter Sachverhalte Genüge getan werde. 
14.1 Silberahornbäume / Ströer-Allee 
Der Einwender habe vor ca. 30 Jahren der Stadt Köln 15 Sil-
berahornbäume als Geräuschschutz geschenkt. Es wird ge-
fragt, was mit diesen Bäumen geschehe. 
ja Siehe Stellungnahme 6.1 
 
Ziel ist, die Straßenbäume zu erhalten. 
15.1 Zufahrt Parkhaus / Tiefgarage 
Es wird kritisch hinterfragt, warum man eine nicht unerhebli-
che Anzahl von Pkw durch den gesamten Campus leite, an-
statt den Verkehr bereits an der Industriestraße abzufangen, 
wo erwartungsgemäß der größte Verkehrsanteil entstehen 
würde. Die unnötig aufkommenden Emissionen und der Ver-
kehrslärm und –stau in der relativ engen Ströer-Allee fänden 
in keinster Weise Berücksichtigung. Die nördlich geplante 
Tiefgarage könnte erweitert werden und würde den Verkehr, 
eventuell in Kombination mit einem Verkehrskreisel am Kno-
tenpunkt Industriestraße / Ströer-Allee frühzeitig abfangen. 
nein Siehe Stellungnahme 1.3 
16.1 Wohnungsnot 
Ströer solle sich daran beteiligen, der Wohnungsnot in Köln 
entgegen zu wirken. Eine durchgängige Reihe von 2,5-ge-
schossigen Reihenhäusern sollten die geplanten Gebäuden 
von den nördlich angrenzenden Einfamilienhäusern trennen. 
nein Die Fläche nördlich der Ströer-Allee wurde im Rahmen des Stadtentwick-
lungskonzept Wohnen als Wohnbaupotential identifiziert. Die Eignung und 
Notwendigkeit für eine bauliche Entwicklung sind hier grundsätzlich gege-
ben, insbesondere vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt. 
 
Auch wenn die Entwicklungsoption „Wohnungsbau“ zugunsten der Erweite-
rung des Ströer-Campus aufgegeben werden muss, leistet das Vorhaben 
durch die Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Digitalsektor 
einen Beitrag zur zukunftsfähigen Entwicklung des Stadtbezirks Rodenkir-
chen bzw. der Gesamtstadt. 
16.2 Klimanotstand 
Durch eine 5 bis 6-geschossige Bauweise müsse weniger 
Fläche in Anspruch genommen werden und es könnten wei-
tere Bäume gepflanzt werden, um dem Klimanotstand effek-
tiv entgegen zu wirken. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.2, 2.8 und 2.13 
16.3 Neue Straßenbahnhaltestelle 
Die Einrichtung einer neuen Straßenbahnhaltestelle in unmit-
telbarer Nähe der Ströer-Konzernzentrale werde begrüßt. 
nein Siehe Stellungnahme 2.7 
16.4 Beleuchtung Fußwege nein Siehe Stellungnahme 8.2

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Eine bessere Ausleuchtung der Ströer Neubau Fußwege 
wird begrüßt. 
17.1 Positionierung der Parkhauses 
Die Positionierung des Parkhauses an der L300 hätte dem 
Gedanken Rechnung getragen, die Fahrzeuge von der 
Hauptzubringerstraße auf kurzem Weg zur Parkmöglichkeit 
zu bringen. Es wird kritisch hinterfragt, warum dieser funktio-
nale Ansatz aus ästhetischen Gründen fallen gelassen 
werde. Für die Positionierung am Gleiskörper sprächen allein 
ästhetische Gründe. Gegen die Positionierung am Gleiskör-
per sprächen ein längerer Anfahrweg mit mehr Verkehrslärm 
und einem zusätzlichen CO2 Ausstoß von ca. 2,64 Tonnen 
jährlich. Zusätzlich würden sich vermutlich Verkehre in 
Wohngebiete verlagern. 
nein Siehe Stellungnahme 1.3 
17.2 Uneingeschränkter Zugang zum Bereich der Teichanlage 
Ein uneingeschränkter Zugang der Bevölkerung zum Bereich 
der Teichanlage als Biotop – nicht zum Schwimmen – wird 
begrüßt. 
ja Die Zugänglichkeit des Campus für die Öffentlichkeit wird im weiteren Ver-
fahren geprüft. 
17.3 Wiederherstellung des gerodeten Naturschutzgebietes 
Der Vorhabenträger solle an den Kosten für die Wiederher-
stellung des gerodeten Naturschutzgebietes (18 ha), wel-
ches vor Rücknahme des Ratsbeschlusses zur Erweiterung 
des Hafens gedacht war, beteiligt werden. Der BUND solle 
federführend sein. Die Geldspende solle sich am Grund-
stückswert für Bauland – Wohnbebauung der ehemaligen 
Ausgleichsfläche am Gleiskörper - bewegen. 
teilweise Die Wiederherstellung des gerodeten Naturschutzgebietes ist nicht Bestand-
teil des Bebauungsplanverfahrens. 
 
Im weiteren Verfahren wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (ein-
schließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) erstellt und notwendige Aus-
gleichsmaßnahmen definiert. 
18.1 Gebäudehöhen 
Die geplante Bebauung gehe weit über die Höhe der Umge-
bungsbebauung hinaus. In Verlängerung der bestehenden 
Wohnbebauung Akazienwege wird eine maximal 2+ ge-
schossige Bebauung gefordert. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 
18.2 Tiefgarage nördlich der Ströer-Allee 
Die Parkpalette sei in ihren Ausmaßen nicht akzeptabel. 
Durch die geplante, nur halbversenkte Tiefgarage werde ein 
Großteil des Grundstücks versiegelt. Eine über eine Dachbe-
grünung hinausgehende Bepflanzung oder gar Baum-Be-
pflanzung sei nicht möglich. Auch in dem schmalen, nicht un-
terbauten Streifen entlang der nördlichen Plangebietsgrenze 
teilweise Siehe Stellungnahme 8.3

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sei keine Baumpflanzung möglich. Es gäbe keine Option, auf 
Bäume, statt auf eine 16 m hohe Wand zu schauen. 
18.3 Gradlinige Verlängerung des Fußwegs 
Die Verlegung des Fußwegs entlang der Gärten und der 
Bahntrasse sei unsicher, ein Angstraum und mehr als dop-
pelt so lang wie ein gradlinig geführter Weg. Der geplante 
Weg treffe direkt neben dem Bahnübergang auf die Ströer-
Allee/Mönchsgüterweg, wo die Sicht durch Schallschutz und 
den Bahnübergang eingeschränkt sei. Der Weg sei entlang 
der Bahntrasse von der umliegenden Wohnbebauung nicht 
einsehbar. 
nein Siehe Stellungnahme 1.2 
18.4 Abstand zu angrenzender Wohnbebauung 
Die Lasten aus dem Neubau seien unter der angrenzenden 
Bewohnerschaft nicht gerecht verteilt, da die Bebauung sehr 
viel näher an die Anwohner des Akazienwegs heranrückt als 
an die Anwohner der Ulmenallee. 
teilweise Siehe Stellungnahme 2.8 
18.5 Ausgleichsfläche 
Die Ausgleichsfläche entlang der Bahntrasse (EZ1) würde 
bebaut, so dass eine viel größere, neue Ausgleichsfläche an 
gleichem Ort geschaffen werden müsse. 
ja Siehe Stellungnahme 2.16 
18.6 Bebauung nördlich der Ströer-Allee 
Die Ausgleichsfläche solle unbebaut bleiben. Westlich des 
vorhandenen Fußweges solle der Abschnitt im Bereich der 
umgebenden Bebauung Akazienweg höchstens 2+geschos-
sig sein und erst weiter westlich 3+ geschossig. Dafür könnte 
der Baukörper westlich auf der vorhandenen Freifläche aus-
gedehnt werden. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 und 2.16 
18.7 Bauabschnitte 
Es sei zu prüfen, ob die geplanten Bauabschnitte 1 und 2 
getauscht werden könnten. Auf dem nördlichen Grundstück 
könnte zunächst ein Parkplatz gebaut werden und dann die 
geplante Bebauung im Sinne des Campusgedankens auf 
dem bisherigen von der Fa. Ströer genutzten Grundstück er-
stellt werden.  
nein Siehe Stellungnahme 2.19 
19.1 Konflikte mit Raumplanung, Landschaftsschutz, Klima-
wandelanpassung 
nein Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeführt.

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Von der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planverfahrens sei laut dem jetzigen Planungsstand abzuse-
hen. 
19.2 Klimafunktion 
Die vorhandene Grünfläche nördlich der Ströer-Allee habe 
laut dem Fachinformationssystem Klimaanpassung des 
LANUV eine sehr hohe thermische Ausgleichsfunktion. Das 
Waldstück, welches an die Ströer-Allee und an die Industrie-
straße angrenze, sei als Grünfläche mit höchster thermischer 
Ausgleichfunktion kategorisiert. Dagegen lägen die unmittel-
bar angrenzenden Siedlungsbereiche in einer ungünstigen 
thermischen Situation. Der östlich liegende Siedlungsbereich 
sei als Klimawandel-Vorsorgebereich der Klasse 4 (höchste 
Stufe9) bewertet. Bei Bauvorhaben sei zusätzlich die klimati-
sche Sensitivität auf den Wirkraum zu beachten. Eine Ver-
schlechterung eines Klimawandel-Vorsorgebereichs der 
Klasse 4 durch die Wegnahme einer Grünfläche mit höchster 
thermischer Ausgleichsfunktion entspräche nicht einer gel-
ben Klimawandelanpassungsstrategie. Im waldarmen Köln 
sei die Überplanung von kleineren Waldstücken kritisch, da 
die Flächen für einen Ausgleich in Form einer Aufforstung in 
Köln nicht zur Verfügung stünden. 
ja Siehe Stellungnahme 2.13 
19.3 Landschaftsplan der Stadt Köln 
Das Plangebiet liege im Außenbereich und innerhalb des 
Landschaftsschutzgebietes L19. Somit bestehe eine Aus-
gleichspflicht. Nach der derzeitigen vorgestellten Planung 
seien auch Ausgleichsflächen betroffen, die auch aufgrund 
bestehender Bebauung der Fa. Ströer festgesetzt sind. Dies 
seien der Teich und die Freianlagen südlich der Ströer-Allee 
sowie der Bereich nördlich der Ströer-Allee und östlich dem 
Akazien-/Mönchsgüterweg. Der letztgenannte Bereich sei im 
FNP als Grünfläche dargestellt und in der zeichnerischen 
Darstellung des Landschaftsplans nicht. 
Die Planung stehe dem festgesetzten Entwicklungsziel des 
Landschaftsplans „Erhaltung und Weiterentwicklung einer 
weitgehend naturnahen Landschaft“ entgegen. Als Trittstein-
biotope hätten die Flächen eine herausragende verbindende 
Funktion. 
ja Siehe Stellungnahme 7.7 und 17.3 
 
Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 19 „Friedenswald, Forstbo-
tanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald“. Gemäß § 20 Abs.4 
LNatSchG NRW treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen 
des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungs-
plans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteili-
gungsverfahren dem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. 
 
 
19.4 Flächennutzungsplan ja Siehe Stellungnahme 19.3

- 16 - 
 
/ 17 
 
Die Darstellung im aktuell öffentlich zugänglichen Flächen-
nutzungsplan stünde im Gegensatz zu der zeichnerischen 
Darstellung des Landschaftsplans L19. 
 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan nördlich der Ströer-Allee als 
Grünfläche und südlich der Ströer-Allee als Gewerbegebiet dargestellt. Für 
den Bereich nördlich der Ströer-Allee ist eine Flächennutzungsplanänderung 
erforderlich. Diese Änderung erfolgt im Parallelverfahren. 
19.5 Regionalplan 
Im aktuellen Regionalplan ist für die betreffenden Flächen 
allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgesetzt. Die Fest-
setzung für eine großflächige gewerbliche Nutzung wider-
spräche den Vorgaben der Raumplanung. Durch die ausge-
dehnten westlich gelegenen Gewerbeflächen von Godorf 
sind großflächig Gewerbeflächen in unmittelbarer Nachbar-
schaft vorhanden. Eine zusätzliche Ausweisung von Gewer-
beflächen durch die Planung des Ströer-Campus bedeute 
ein Zielkonflikt mit der Raumplanung. 
nein Die regionalplanerische Festlegung als ASB widerspricht der geplanten Ent-
wicklung eines Bürostandortes nicht. 
19.6 ÖPNV 
Die Anbindung des Ströer-Geländes an den ÖPNV sei her-
vorragend. Die Bushaltestelle der Linien 130 und 131 an der 
Wesselinger Straße sei ca. 350 m entfernt und die Stadt-
bahnhaltestelle 16 und 17 Sürth Bahnhof nur 550 m. Eine 
zusätzliche Haltestelle der Linie 16 „An den Weiden / Sürther 
Aue“ wäre als Maßnahme der Wirtschaftsförderung und zu 
einer verbesserten Anbindung der Wohngebiete östlich der 
Wesselinger Straße denkbar. 
nein Siehe Stellungnahme 2.7 
19.7 Kfz-Stellplätze 
Die vorhandenen Kfz-Stellplätze auf einer Fläche von 3.000 
m² könnten mehrgeschossig und unterkellert umgeplant wer-
den. 
teilweise Die bisher ebenerdig genutzten Stellplatzflächen sollen baulich genutzt wer-
den. Südlich der Ströer-Allee ist ein Parkhaus geplant. 
20.1 Erschließung / Verkehr 
Die L300 (Industriestraße) sei insbesondere in den Morgen-
stunden im Berufsverkehr stark überlastet. Diese Strecke 
werde häufig als Ausweichstrecke für die BAB555 genom-
men und es komme zu langen Verkehrsstaus gerade vor 
den auf dieser Straße aufgestellten Lichtzeichenanlagen. 
Aufgrund des zusätzlichen Verkehrs von geschätzt ca. 500 – 
550 Pkw (im Endausbau) werde es gerade im Kreuzungsbe-
reich Ströer-Allee und Industriestraße zu erheblichen Rück-
staus in die Ströer-Allee und die Industriestraße führen auf-
teilweise Siehe Stellungnahme 2.1, 2.2, 2.3 und 2.13

- 17 - 
 
/ 18 
 
grund der Linksabbieger Richtung Bonn und der Rechtsab-
bieger Richtung Köln. Das bedinge in einem nicht unerhebli-
chen Maße zusätzliche Umweltbelastungen für die Anwoh-
ner in Sürth in Form von CO2, Feinstaub und Lärm. Zusätz-
lich sei mit weiteren nicht unerheblichen Verkehrsbelastun-
gen der L300 mit insbesondere Schwerlastverkehr durch die 
geplante Neuansiedlung der Theo Steil GmbH im Norden 
des Godorfer Hafens zu rechnen. Dies verwundere vor dem 
Hintergrund des durch die Stadt Köln im Juli 2019 ausgeru-
fenen Klimanotstands. 
20.2 Geplante Tiefgarage auf dem nördlichen Areal 
Es wird angeregt, die Tiefgarage komplett im Erdboden zu 
errichten. Die geplante Tiefgarage mit 210 Stellplätzen solle 
sich ca. 1,40 bis 1,80 m oberhalb der Geländeoberfläche be-
finden. Das führe dazu, dass nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 
BauO NRW Abstandflächen zu den Nachbargrundstücken 
einzuhalten sind. Dies gelte ebenso für die zur Wohnbebau-
ung Ulmenallee hin geplanten Flucht-/Notausgangstreppen 
für die Tiefgarage, die ebenfalls Abstandsflächen auslösten. 
Weiterhin führe die Höhenentwicklung der Tiefgarage dazu, 
dass eine Abböschung, die nach den gezeigten Plänen ei-
nen starken Neigungswinkel aufweisen soll, sehr nah zu den 
Wohngrundstücken in der Ulmenallee und dem Akazienweg 
ausgebildet werde. Dies berge die Gefahr der Überflutung 
der Nachbarwohngrundstücke, insbesondere bei Starkregen. 
Die geplante Tiefgarage werde aufgrund der notwendigen 
Be- und Entlüftung zwangsläufig zu Belästigungen für die 
angrenzenden Wohngrundstücke durch Lärm und Abgase 
führen. Bei den geplanten Lüftungsanlagen der Tiefgarage 
sind die Werte der TA-Lärm für reine Wohngebiete in Bezug 
auf die nördlich angrenzende Wohnbebauung einzuhalten 
und Öffnungen der Lüftungsanlagen von den Wohngrundstü-
cken abzuwenden.  
 
Die Tiefgarage liege in einem alten Rheinarm und solle in ei-
ner sog. Weißen Wanne gebaut werden. Es müsse gut-
achterlich geklärt werden, wie sich der Bau der Tiefgarage 
auf den Grundwasserspiegel auf den angrenzenden Wohn-
grundstücken auswirkt, da es durch den Bau unstreitig zu ei-
ner Erhöhung des Grundwasserspiegels kommen werde mit 
teilweise Siehe Stellungnahme 2.4 und 8.3

- 18 - 
 
/ 19 
 
der Gefahr einer Überschwemmung vornehmlich bei sinken-
dem Hochwasser des Rheins. 
 
Wenn in der Tiefgarage Ladesäulen für E-Autos und/oder E-
Bikes geschaffen werden sollten, so müsse auf die Einhal-
tung der Brandschutzvorschriften geachtet werden. 
20.3 Geplantes Parkhaus auf dem südlichen Areal 
Das geplante System-Parkhaus mit 6 Splitlevel-Ebenen und 
300 Stellplätzen solle wegen der zu erwartenden Lärmimmis-
sionen möglichst komplett geschlossen sein und von außen 
umweltgerecht und ästhetisch gestaltet werden, z. B. durch 
Fassadenbegrünung. Die geplante Höhe von 12,3 m solle 
überdacht werden. Durch die Kombination mit einer Tiefga-
rage könnte die Anzahl oberirdischer Parkebenen reduziert 
werden. 
 
Wenn im Parkhaus Ladesäulen für E-Autos und/oder E-Bi-
kes geschaffen werden sollten, so müsse auf die Einhaltung 
der Brandschutzvorschriften geachtet werden. 
teilweise Siehe Stellungnahme 2.4 und 2.5 
20.4 Anzahl der geplanten Stellplätze 
Bei der Berechnung des Stellplatzbedarfs sollten die Richt-
zahlen für den Stellplatzbedarf (Anlage zu Nr. 51.11 VV 
BauO NRW 2000) Ziffer 2.1 beachtet werden, wobei für die 
besonders gute Anbindung an den ÖPNV (KVB-Linien 16 
und 17), Haltestelle Sürth, eine Reduzierung der Anzahl der 
Stellplätze von 30% vorgenommen werden müsste. 
ja Siehe Stellungnahme 2.2 
20.5 Neuer Stadtbahnhaltepunkt 
Die Einrichtung eines neuen Haltepunktes der Stadtbahnli-
nien 16 und 17 in Höhen des Firmengeländes wird begrüßt. 
nein Siehe Stellungnahme 2.7 
20.6 Fahrradstellplätze 
Die Schaffung von Fahrradstellplätzen (Anzahl, Lage, Lade-
säulen für E-Bikes) sei in den vorgestellten Planungen und 
Konzepten bisher nicht zu ersehen. 
ja Die Schaffung von Fahrradstellplätzen wird im weiteren Verfahren im Rah-
men des Mobilitätskonzeptes berücksichtigt.  
20.7 Städtebauliches Konzept 
Die im nördlichen Areal vorgesehene Bebauung sei in der 
Höhe zu reduzieren (z. B. auf II-Geschosse plus Staffelge-
schoss, ca. 13,75 m statt III-Geschosse plus Staffelge-
schoss, ca. 17,25 m). Der massive Gebäuderiegel sei in 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1, 1.2, 2.5, 2.8 und 2.10

- 19 - 
 
/ 20 
 
mehrere getrennte Gebäudeteile aufzuteilen, zumindest aber 
die Massivität durch architektonische Gestaltungselemente 
abzumildern. Es sollten schallabsorbierende Materialien in 
der Fassade verbaut werden. Dies gelte auch für die Bebau-
ung des südlichen Areals. 
20.8 Gestaltungsbeirat / Architektenwettbewerb 
Die geplante Beteiligung des Gestaltungsbeirats und die 
Ausrufung eines Architektenwettbewerbs werden begrüßt. 
ja Siehe Stellungnahme 2.10 
20.9 Kleinklima 
Die geplante massive Riegelbebauung sowohl im nördlichen 
als auch südlichen Areal werde erhebliche Auswirkungen auf 
das Kleinklima, insbesondere nördlich der Ströer-Allee ha-
ben. Eine Kalt- und Frischluftschneise zur Sürther Aue werde 
komplett zugebaut. Ein Austausch der Luftmassen werde 
dadurch unterbunden bzw. erheblich erschwert. 
ja Siehe Stellungnahme 1.2, 2.8 und 2.13 
20.10 Verschattung 
Eine Verschattung der angrenzenden Wohngrundstücke Ul-
menallee und Akazienweg durch den Gebäuderiegel nördlich 
der Ströer-Allee sei zu vermeiden. Die Verschattungsstudie 
solle auch die Extrema am 21.12. und 21.06. und 21.09. dar-
stellen. 
ja Siehe Stellungnahme 2.14 
20.11 Technische Anlagen 
Klimaanlagen auf Dachflächen müssten die Werte der TA 
Lärm für ein reines Wohngebiet einhalten. Der Betrieb der 
Klimaanlage zur Nachtzeit sollte außer Betrieb gesetzt wer-
den. 
ja Siehe Stellungnahme 2.12 
20.12 Erhaltung Fußweg 
Die fußläufige und radwegemäßige Verbindung des südli-
chen Teils von Sürth mit den Bereichen „Im Weingarten“, 
„Mönchsgüterweg“ und „Wesselinger Straße“ sowie die Ver-
bindung zum Auenviertel sollten erhalten bleiben. Der Fuß- 
und Radweg solle breit und gut beleuchtet sein. 
ja Siehe Stellungnahme 1.2 
20.13 Hoch- und Grundwasserschutz 
Die Errichtung von Tiefgaragen schränke den Abfluss des 
Grundwassers zur Sürther Aue erheblich ein. Bei Extrem-
hochwasser könne eine Überflutung des Vorhabengrund-
stücks und der angrenzenden Wohngrundstücke aufgrund 
ja Siehe Stellungnahme 2.4

- 20 - 
 
/ 21 
 
der Lage in einem alten Rheinarm nicht ausgeschlossen 
werden. 
20.14 Erhaltung Ausgleichsfläche Flurstück 461 
Das Flurstück 461 sei nach Auskunft der Unteren Natur-
schutzbehörde als Ausgleichsfläche gemäß § 15 BNatSchG 
im Kompensationsflächenkataster erfasst und somit zu erhal-
ten. Der von den Anwohnern des Akazienwegs errichtete, 
bewachsene Lärmschutz-Erdwall entlang der Straßen-
bahntrasse solle nicht angetastet werden. 
ja Siehe Stellungnahme 2.16 
20.15 Fledermäuse 
Auf der Grünfläche nördlich der Ströer-Allee seine in den 
Monaten Mai bis September Fledermäuse bei der Nahrungs-
suche zu beobachten. Die zuständigen Stellen müssten un-
tersuchen, ob auch Brutstellen zu finden seien. 
ja Siehe Stellungnahme 2.17 
20.16 Abstandsgebot zur Raffinerie der Shell 
Die Einhaltung der nach der Seveso-III-Richtlinie vorge-
schriebenen Abstände sei durch Gutachten nachzuweisen. 
ja Siehe Stellungnahme 2.3 
20.17 Beleuchtungskonzept 
Die Beleuchtung des Firmengeländes insbesondere zur Ul-
menallee, aber auch zum Akazienweg soll zeitlich begrenzt 
und in der Nachtzeit ab 22 Uhr bis 6 Uhr komplett abgestellt 
werden. Der Einwender fordert ein Beleuchtungskonzept. 
ja Siehe Stellungnahme 1.2, 2.9 und 8.2  
 
20.18 Bauabschnitte 
Es wird vorgeschlagen, zunächst die Bebauung südlich der 
Ströer-Allee zu realisieren, um die Grünfläche nördlich der 
Ströer-Allee nicht in Anspruch nehmen zu müssen, bis die 
weitere Geschäftsentwicklung die Realisierung der Bebau-
ung nördlich der Ströer-Allee erfordere. Die Bebauung des 
südlichen Areals hätte aufgrund der bereits erfolgten Versie-
gelung geringere Auswirkungen. Eine Einrichtung von provi-
sorischen Parkmöglichkeiten während der Bauphase auf 
dem nördlichen Areal müsste überprüft werden. 
nein Siehe Stellungnahme 2.19 
21.1 Fußweg 
Der Einwender bittet entlang des geplanten Fußwegs um die 
Errichtung eines hohen Zauns zu den angrenzenden Gärten 
bis zum Anfang Ulmenallee. Zusätzlich wird aus Sicherheits-
aspekten eine ausreichende Beleuchtung gefordert. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.2, 2.9 und 8.2

- 21 - 
 
 
 
 
 
22 Stellungnahme identisch wie lfd. Nr. 19.1 - 19.7   
23.1 Verkehrsentwicklung 
Zu Stoßzeiten gebe es an den Ausfallstraßen lange Staus, 
eine Verschlechterung der Lebensqualität und der Ökologie. 
In Zukunft entstünden Mehrverkehre durch die Entwicklung 
Sürther Feld, Vorhaben Ströer, Vorhaben Bauwens etc. Der 
Einwender fragt nach Plänen der Infrastrukturanpassung / -
verbesserung. 
ja Siehe Stellungnahme 2.1 
24.1 Ausgleichsfläche mit Entwicklungsziel 1 
Die vorhandene Ausgleichsfläche sei vollständig zu sichern 
zu erhalten und von jedweder Bebauung freizuhalten. 
ja Siehe Stellungnahme 2.16 
24.2 Waldfläche 
Aufgrund ihrer Funktionen für den Emissionsschutz, Vernet-
zung, Trittstein ist die Waldfläche im Westen der nördlichen 
Teilfläche vollständig zu erhalten und dauerhaft zu sichern. 
ja Die Waldfläche bleibt erhalten. 
24.3 Landschaftsplan 
Im Westen der südlichen Teilfläche gebe es einen Wider-
spruch zwischen der Festsetzung im Flächennutzungsplan 
(hier GE) und der Darstellung im Landschaftsplan (LSG 
L19). Diese Fläche solle als Kompensationsflächen für einen 
Teil der Eingriffe in das LSG L19 im nördlichen Teilbereich 
festgesetzt werden und aus dem GE-Bereich des Flächen-
nutzungsplanes herausgenommen werden. 
teilweise Siehe Stellungnahme 17.3, 19.3 und 19.4 
24.4 Kompensation 
Die nicht im Plangebiet zu realisierende Kompensation sei 
ortsnah, z. B. im Sürther Feld zu realisieren. 
 Siehe Stellungnahme 17.3 und 19.3

Anlage 3

10588 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Nummer 70365/02 –Arbeitstitel: Erweiterung 
STRÖER Campus– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 21.11.2019 bis zum 06.01.2020 durch-
geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 15 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln 
Hinsichtlich bundes- und landeseigener Denkmäler beste-
hen keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
5 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 – anlagenbezo-
gener Umweltschutz 
  
5.1 Berücksichtigung § 50 BImSchG i. V. m. Betriebsbe-
reichen nach § 3 Abs. 5a BImSchG 
Das Plangebiet liegt zum Teil innerhalb des für den Be-
triebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG der Firma Shell 
Deutschland Oil GmbH (Rheinland Raffinerie Werk Nord) 
zu berücksichtigenden, angemessenen Sicherheitsab-
stands nach § 3 Abs. 5c BImSchG. Der für das Plangebiet 
maßgebliche Sicherheitsabstand beträgt nach derzeitigem 
Kenntnisstand 200 m bezogen auf die Grenze des Be-
triebsbereiches. Die Ermittlung dieses angemessenen 
Sicherheitsabstandes erfolgte in einem durch die Firma 
Shell Deutschland Oil GmbH beauftragten Gutachten 
(TÜV Rheinland, 08.08.2017). 
Die Berücksichtigung der Teile des Betriebsbereiches der 
Firma Basell Polyolefine GmbH, die sich im Godorfer Ha-
fen befinden, ist nach derzeitigem Kenntnisstand im vor-
liegenden Fall nicht erforderlich. 
ja Es wird ein Fachgutachter beauftragt einzuschätzen, inwieweit 
besondere Restriktionen unter Berücksichtigung der Seveso-III-
Richtlinie bei der Planung zu berücksichtigen sind. 
 Sofern es sich bei dem unter Nr. 3.5 der Planbegründung 
aufgeführten Schrottplatz im Hafen Godorf um das Vorha-
ja Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
Anlage 3

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/ 3 
 
6 Bezirksregierung Düsseldorf   
 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere histo-
rische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden-
kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Insbesondere 
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2.Weltkrieges (Schützenloch). Es 
wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel sowie des konkreten Verdachtes empfohlen. 
ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan auf-
genommen. 
 Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. 
Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der 
weiteren Vorgehensweise bittet die Bezirksregierung Düs-
seldorf um Terminabsprache für einen Ortstermin. 
ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan auf-
genommen. 
 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be-
lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau-
arbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion 
empfohlen. 
ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan auf-
genommen. 
ben Verlagerung der Firma Theo Steil GmbH handelt, sind 
über Dezernat 52 weitere Informationen verfügbar. 
5.2 Luftverunreinigende Stoffe einschließlich Geruch 
Aufgrund der Nähe des Plangebietes zu einer Raffinerie 
können je nach meteorologischer Situation und Betriebs-
zustand der dortigen Anlagen Geruchsimmissionen im 
Plangebiet nicht vollständig ausgeschlossen werden. 
Quantifizierbare Angaben, z. B. in Form von Ergebnissen 
für Geruchsbegehungen liegen nicht vor. 
Kenntnisnahme Aufgrund der Abstände zwischen der Raffinerie und der geplan-
ten Büronutzung, bei der es sich nicht um eine schutzbedürftige 
Nutzung im Sinne des Abstandserlasses NRW handelt, ist davon 
auszugehen, dass im Plangebiet keine unzumutbare Geruchsbe-
lastung vorliegt.  
8 Industrie- und Handelskammer 
Die IHK Köln begrüßt die Intensivierung des Gewerbege-
bietes und die Nutzbarmachung der Grünfläche. Es wird 
ein dynamisches Flächenmanagement empfohlen. 
Kenntnisnahme entfällt 
9 Köln Business WirtschaftsförderungsGmbH 
Die KBW begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. 
Kenntnisnahme entfällt 
10 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ja Im weiteren Verfahren wird ein landschaftspflegerischer Fachbei-

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/ 4 
 
Für die Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs 
wird die Anwendung der „Nummerischen Bewertung von 
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2008“ des 
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
(LANUV) empfohlen. Die Landwirtschaftskammer geht 
davon aus, dass notwendige Kompensations- und Aus-
gleichsmaßnahmen soweit möglich im Plangebiet vorge-
nommen werden. Für mögliche weitere Maßnahmen wird 
die Umsetzung produktionsintegrierter Maßnahmen im 
Ackerbau vorgeschlagen. Die Landwirtschaftskammer 
vermittelt gerne den Kontakt zur „Stiftung Rheinische Kul-
turlandschaft“. 
trag (einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) erstellt und 
notwendige Ausgleichsmaßnahmen definiert.  
11 Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Sollten durch das Vorhaben der Stadt Köln Umbaumaß-
nahmen /Ergänzungsmaßnahmen an den nahegelegenen 
klassifizierten Straßen notwendig werden, z. B. auch im 
Kreuzungsbereich Ströer-Allee – L300 „Industriestraße“, 
so gehen diese Kosten hinsichtlich Planung, Bau, Unter-
haltung, Grundstückserwerb und Ablösung von Unterhal-
tung alleine zulasten der Stadt als Verursacher. Dies gilt 
auch für den evtl. notwendig werdenden Bau von Rad-/ 
und/oder Gehwegen, Querungshilfen, Bushaltestellen etc. 
Dazu würde dann der Abschluss einer Verwaltungsver-
einbarung zwischen der Stadt und der Straßenbauverwal-
tung notwendig werden. 
ja Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Umbau- oder Ergän-
zungsmaßnahmen an den nahegelegenen klassifizierten Straßen 
notwendig. 
12 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
13 Polizeipräsidium Köln – Direktion Kriminalität 
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Be-
ratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention 
sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von 
Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrich-
tungen an. 
Kenntnisnahme entfällt 
15 Stadtwerke Köln GmbH

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17 Stadtentwässerungsbetriebe   
17.1 Regelentwässerung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§ 44 Abs. 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird und die Rahmenbedingungen eine Versicke-
rung zulassen. Die Versickerung des Niederschlagswas-
sers ist entsprechend im Bebauungsplan festzusetzen. 
Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemein-
heit verstößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich 
ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den 
vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. Auf Grundlage der 
zu erwartenden Flächenversiegelung und der geplanten 
Anschlussstelle muss durch die StEB untersucht werden, 
inwiefern die Festlegung einer Einleitungsbeschränkung 
(Drosselwassermenge) notwendig ist. 
ja Der Bereich südlich der STRÖER-Allee ist bereits erschlossen. 
 
Für den Bereich nördlich der STRÖER-Allee wird im weiteren 
Verfahren ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbei-
tet. 
17.2 Überflutungsvorsorge Starkregen 
Zur Überflutungsvorsorge bei Starkregen sind geeignete 
Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitpla-
nung zu berücksichtigen. Im Plangebiet befindet sich eine 
Senke (nördlich der STRÖER-Allee), die im Starkregenfall 
ja Im weiteren Verfahren wird ein Überflutungsnachweis erarbeitet. 
15.1 Im Akazienweg befinden sich wichtige Versorgungsleitun-
gen der RheinEnergie AG. Bei Überplanung des Akazi-
enweges müssten diese Leitungen im entstehenden Fuß-
weg im Planungsgebiet verlegt werden. Die Kosten dafür 
trägt gemäß Konzessionsvertrag der Investor oder die 
Stadt Köln. 
Kenntnisnahme  Die Kostenübernahme wird im weiteren Verfahren geklärt. 
15.2 Der Bauträger sollte frühzeitig eine Versorgungsanfrage 
mit den zu erwartenden Bedarfen stellen. 
Kenntnisnahme entfällt 
15.3 Wegen der Erweiterung des Ströer-Standortes strebt die 
Kölner Verkehr-Betriebe AG mit den Häfen und Güterver-
kehr Köln AG eine zusätzliche Haltestelle der Linie 16 
südlich des Plangebietes an. Dies muss noch vom Rat der 
Stadt Köln beschlossen werden.  
Kenntnisnahme Eine zusätzliche Haltestelle wird begrüßt, wird aber aufgrund des 
zeitlichen Umsetzungshorizonts im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens nicht berücksichtigt.

- 5 - 
 
 
 
eine deutliche Gefährdung für Überflutungen aufweist. Bei 
der weiteren Planung sollten Maßnahmen ergriffen wer-
den, um das Schadenpotenzial durch Starkregengefahren 
möglichst gering zu halten. Da Kanalnetze nicht für die bei 
Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert 
sind, dienen die nachfolgenden Konzepte dazu, das Was-
ser bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen 
möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten 
bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Zur Planung sollte die 
Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen 
werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgara-
geneinfahrten und Hauseingänge zu legen. 
 
18 Abfallwirtschaftsbetriebe 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. 
ja Die Stellungnahme wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
 Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Stand-
plätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten. 
 
ja Die Stellungnahme wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
20 Thyssengas GmbH 
Durch die Planung werden keine von Thyssengas GmbH 
betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in 
diesem Bereich sind nicht vorgesehen. 
 
Kenntnisnahme entfällt 
21 Esso Deutschland GmbH 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme entfällt 
22 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 
Die GVG Rhein-Erft ist Besitzerin von Erdgasnetzen, die 
sie an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mit-
telbar verpachtet. Die GVG Rhein-Erft bittet um Beteili-
gung in Bauleitplanverfahren. 
ja Die RNG wird im Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentli-
cher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.

Anlage 1

519 Zeichen

101 Stadt Köln MJ 
Stadtplanungsamt Anlage 1 
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Maßstab 1 : 2 500 
25 0 50 100 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 70365/02
Erweiterung STRÖER Campus 
in Köln - Sürth 
150 Meter 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 6

3922 Zeichen

/ 2  
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Nummer 70365/02 –Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus– eingegangenen Stellungnahmen außerhalb des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Rahmen einer Abendveranstaltung am 15.01.2020 (Modell 2) statt. Schriftli-che Stellungnahmen zur Planung konnten bis einschließlich zum 24. Januar 2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln (mike.homann@stadt-koeln.de), gerichtet werden. Es sind 24 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.01.2020 bis zum 24.01.2020 eingegangen. Außerhalb des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB ist eine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit einge-gangen.  Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellung-nahme der Verwaltung verwiesen.  Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick-lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1.1 Flächeneffizienz Auf dem vorhandenen Gelände der STRÖER befände sich ein nicht geringes Ausbaupotential. Es wird kritisch hinter-fragt, warum gleichwohl eine landwirtschaftlich genutzte Flä-che gegenüber der Firmenansiedlung an der Ströer-Allee überplant werden solle. Vor dem Hintergrund des ausgerufe-nen Klimanotstands solle man mit der baulichen Inanspruch-nahme weiterer Flächen grundsätzlich zurückhaltend sein. 
nein Die Bauabschnitte sind auf Grund von planerischen und betrieblichen Aspek-ten gebildet worden. Die Realisierung der Bauabschnitte wird im Durchfüh-rungsvertrag geregelt.  Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und für ein gesundes Stadtklima werden im weiteren Verfahren geprüft. Ziel ist, negative Auswir-kungen des Vorhabens möglichst zu vermeiden bzw. zu mildern und auszu-gleichen. Diese werden im weiteren Verfahren geprüft. Insbesondere werden Maßnahmen, die sich positiv auf die Durchströmbarkeit der angrenzenden Bebauung auswirken können bzw. die die Verdunstungsleistung erhöhen und Aufheizung verhindern, geprüft.  Im weiteren Verfahren werden ein Mobilitäts- sowie ein Energiekonzept er-stellt. 1.2 Fläche nördlich der Ströer-Allee Der Einwender möchte wissen, wie die landwirtschaftliche genutzte Fläche derzeit beplant sei, welche planerische Aus-weisung geschaffen werden soll und in welchem Zusammen-hang diese Überplanung mit dem Erweiterungsvorhaben der Fa. Ströer steht. 
Kenntnisnahme Die Fläche soll als Teil des STRÖER-Campus für eine Büronutzung mit einer Unterbauung durch eine Tiefgarage entwickelt werden. 
Anlage 6

- 2 -  
  
1.3 Neue Wohnbebauung Bei einem allgemein großen Bedarf an Flächen für Wohnbe-bauung biete sich eine Beplanung mit Wohnbebauung an. nein Die Fläche nördlich der Ströer-Allee wurde im Rahmen des Stadtentwick-lungskonzept Wohnen als Wohnbaupotential identifiziert. Die Eignung und Notwendigkeit für eine bauliche Entwicklung sind hier grundsätzlich gege-ben, insbesondere vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt.  Auch wenn die Entwicklungsoption „Wohnungsbau“ zugunsten der Erweite-rung des Ströer-Campus aufgegeben werden muss, leistet das Vorhaben durch die Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Digitalsektor einen Beitrag zur zukunftsfähigen Entwicklung des Stadtbezirks Rodenkir-chen bzw. der Gesamtstadt.

Anlage 7

2915 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax       : (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de
Datum: 16.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 16.09.2019 
öffentlich 
9.2.6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth 
2718/2019 
Es liegen seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen folgende Anregungen für die 
Firma Ströer und das beauftragte Architekturbüro ASTOC vor: 
1. Parkhaus: oberirdischen Baukörper reduzieren (Höhe & Ausdehnung nach
Norden)
1. Parkhaus: Lärm- und Abgas-Vermeidung Richtung Siedlung
2. Nord-Flügel: Geschossigkeit (teilweise) reduzieren
3. Abstandsflächen: Nachweis der Einhaltung, möglichst der Unterschreitung
4. Grünausgleich: Berücksichtigung der bestehenden Ausgleichsfläche,
Umsetzung des neu zu schaffenden Ausgleichs vor Ort
5. Durchlüftung: Untersuchung, inwieweit diese weiterhin gegeben ist
6. Schall: Reflexion von KVB-Fahrgeräuschen vom südlichen Trakt zur
Wesselinger Straße hin vermeiden
7. Fußweg vom Akazienweg zur Ströer-Allee: nicht mit dem neuen Riegel
überbauen, sondern um diesen herumführen (Verlegung!)
8. ÖPNV:
Anlage 7

a. "eigene" Haltestelle  "Ströer(-Allee)" mit KVB prüfen
b. neuen Weg von Haltestelle „Sürth“ zur Ströer-Allee parallel zu den
Gleisen prüfen
c. Job-Ticket einführen
d. Auswirkungen dieser Maßnahmen bei (1) berücksichtigen
Die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten um wohlwollende Prüfung 
und Umsetzung der o.g. Anregungen der Bewohner. 
So dann lässt Herr Homann über die Vorlage abstimmen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol-
genden Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des
Akazienweges, nördlich der Wohnbebauung zwischen dem Akazienweg und
der Industriestraße, östlich der Industriestraße und südlich der Wohnbebauung
zwischen der Stadtbahntrasse und der Industriestraße
—Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth — einzuleiten mit
dem Ziel, Gewerbe festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Pavegos)
9.2.6.1 TOP 9.2.6 (Erweiterung STRÖER Campus) - Liste von Anregungen 
AN/1249/2019 
Die Liste wurde an das Stadtplanungsamt weitergeleitet.

Beratungsverlauf (2)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1209/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.05.2020
Erstellt
23.04.2020 11:38