4019/2017
Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer
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Anlage 1- Stellungnahme der Verwaltung zu Nachfragen1
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Anlage 1 Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer" zur Sitzung des AVR am 11.12.2017, TOP 6.3 AN/1761/2017 Hier: Beantwortung von Nachfragen zur Stellungnahme der Verwaltung, Vorlagen- Nummer: 4019/2017 „Herr Kühle bedankt sich bei der Verwaltung für die vorliegende Beantwortung der Anfrage. Allerdings gehe es seiner Fraktion hier nicht um Radfahrerinnen und -fahrer im Allgemeinen, sondern um solche, die insbesondere zu nah und/ oder mit zu hoher Geschwindigkeit an Fußgängerinnen und -gängern vorbeifahren. Diese würden sich dadurch bedroht fühlen, ins- besondere ältere Menschen und Kinder, und. ggf. auch angefahren werden. Die in der vorliegenden Beantwortung beschriebene Tatsache, dass das Radverkehrskon- zept jetzt zügig umgesetzt werde, sei sicherlich sinnvoll und werde dazu führen, dass die Radfahrerinnen und -fahrer anstatt auf Bürgersteigen wieder auf der Straße fahren. Aller- dings sei seiner Fraktion die Beantwortung ein wenig zu „polizeilastig“. Es gehe ihr in erster Linie nämlich nicht darum zu erfahren, welche Maßnahmen die Polizei bis jetzt getan hat bzw. tut, sondern um die aufklärenden Maßnahmen etc., die die Verwaltung unter- nommen hat bzw. beabsichtigt. Er bittet daher um Nachbesserung bzw. Nachbeantwor- tung der Fragen.“ Antwort der Verwaltung: Umgesetzte Maßnahmen werden öffentlichkeitswirksam kommuniziert, wobei auch auf die richtige Verkehrsverhaltensweise zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden hingewie- sen wird. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Kampagnen und Infoflyer (z.B. das jährliche Fahrradquiz oder den Flyer „Radfahren in Fußgängerzonen“) an denen die Stadt Köln bereits beteiligt ist und in denen auf die voran genannte Thematik aufmerksam gemacht wird. Zudem werden im Einzelfall auch anlassbezogene Kontrollen der Ordnungsbehörden durch- geführt werden. Wie in der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2018 dargelegt, arbeitet die Stadt Köln derzeit intensiv an der Umsetzung des im Sommer 2016 beschlossenen Radverkehrskon- zeptes Innenstadt. Das darin aufgeführte Maßnahmenpaket dient vielerorts auch dazu, Kon- fliktsituationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu vermeiden, in dem der Radverkehr mit markierungstechnischen Anpassungen künftig auf der Fahrbahn geführt wird. Somit wird der Rad- vom Fußverkehr getrennt und Konflikte minimiert. Im Herbst ver- gangenen Jahres wurde beispielsweise auf der Ulrichgasse eine Fahrspur zugunsten eines Radfahrstreifens angelegt. Ein Angebot für den Radverkehr existierte dort bisher nicht, so- dass zahlreiche Radfahrende verbotswidrig auf den Gehweg ausgewichen sind. Der ehema- lige Zustand im Bereich der Ulrichgasse ist mit zahlreichen Örtlichkeiten in Köln vergleichbar, sodass Gehwegfahrten in erster Linie nur mit einem attraktiven Radverkehrsangebot unter- bunden werden können. Die Maßnahme an der Ulrichgasse ist mit weiteren bevorstehenden Projekten vergleichbar, sodass die Konfliktsituationen zwischen Fuß- und Radverkehr in Zu- kunft abnehmen werden.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 Vorlagen-Nummer 4019/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Verkehrsausschuss 17.04.2018 Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des AVR am 11.12.2017, TOP 6.3 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Welche ordnungsrechtlichen Ergebnisse bzw. Erkenntnisse aus dem Radverkehrskonzept 2016 wurden bereits als Maßnahmen umgesetzt, sind geplant bzw. wurden als nicht durchführbar verwor- fen?“ Antwort der Verwaltung: Das Radverkehrskonzept Innenstadt hat in erster Linie das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr zu verbessern und erst nachrangig das Ziel, ordnungsrechtlich aktiv zu werden. Aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt wurde in 2017 die Aufhebung der Radwegebenutzungs- pflicht auf den Ringen umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde die Querung der Ringe für den Radverkehr in Höhe der Maastrichter Straße/Ehrenstraße und der Bismarckstraße verbessert. Auf der Ulrichgasse wurde eine Kfz-Spur umgewidmet und dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt erfolgt sukzessive. Auf den Ringen werden in diesem Jahr im südlichen Bereich und zwischen Ebertplatz und Rhein Fahrspuren des Kfz-Verkehrs in Radfahrstreifen ummarkiert. Zwischen Zülpicher Platz und Linden- straße wird im zentralen Bereich eine Pilotstrecke mit einem Radfahrstreifen eingerichtet, um Erfah- rungen zu sammeln, wie mit dem Bereich zwischen Rudolfplatz und Hansaring umgegangen werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Hinweis darauf, dass ordnungsrechtliche Maßnah- men aus dem Radverkehrskonzept nicht umgesetzt werden können. Frage 2: „Welche ordnungsrechtlichen bzw. aufklärenden Maßnahmen gegen die illegale Nutzung durch Rad- fahrer der für Fußgänger vorbehaltenen Wege bzw. Zonen wurden bereits durchgeführt oder sind geplant?“ Antwort der Polizei: Hierzu teilt die Polizei mit: „Die Kontrolle von Radfahrenden auf Gehwegen oder Verkehrsflächen, die zu Fuß Gehenden vorbehalten sind, erfolgt im Rahmen freier Kapazitäten und personeller Möglichkei- ten. Diese Kontrollen werden nicht gesondert erfasst, daher liegen keine statistischen Daten vor. Die Kontrollen umfassen in der Regel auch ein verkehrsdidaktisches Gespräch zum jeweiligen Fehlver- halten.“ 2 Frage 3: „Wo liegen ggfs. die potentiellen Probleme bei der Umsetzung bzw. Durchsetzung solcher Maßnah- men?“ Antwort der Polizei: Die Kontrolle der Radfahrenden erfolgt im Rahmen der personellen Kapazitäten der Polizei. Ange- sichts der Vielfalt der Gefahrenlagen (wie z.B. Terrorabwehr) sind diese jedoch prioritär gebunden. Die Polizei unternimmt alle Anstrengungen, die Gefährdung von Fußgängern zu reduzieren. Frage 4: „Was kann von Seiten der Verwaltung gegen die Anonymität von Radfahrern (fehlende Kennzeichen an Fahrrädern) unternommen werden?“ Antwort der Verwaltung: Da der Gesetzgeber keine Kennzeichenpflicht vorgesehen hat, existiert ebenfalls keine Vorgabe an eine entsprechende Versicherung, die zumindest ein Versicherungskennzeichen nach sich ziehen könnte. Frage 5: „Wie viele Polizeieinsätze, die gezielt gegen solche Radfahrer gerichtet sind, wurden in den letzten Jahren wie und wo durchgeführt und was war das Ergebnis davon?“ Antwort der Polizei: Nach Auskunft der Polizei führt sie keine Statistik über Kontrollen der Zielgruppe „Radfahrende.“ Da- her wird auf die vorherigen Ausführungen zu den Fragen 2+3 verwiesen.
Anlage 2- Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des AVR vom 29.01.2018
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Geschäftsführung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Frau Mahmod
Telefon: (0221) 221 25001
Fax : (0221) 221 26565
E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de
Datum: 02.02.2018
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales vom 29.01.2018
öffentlich
6.2 Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Gefährdung von Fußgängern
durch Radfahrer" zur Sitzung am 11.12.2017
AN/1761/2017
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2018
4019/2017
Herr Kühle bedankt sich bei der Verwaltung für die vorliegende Beantwortung der
Anfrage.
Allerdings gehe es seiner Fraktion hier nicht um Radfahrerinnen und -fahrer im All-
gemeinen, sondern um solche, die insbesondere zu nah und/ oder mit zu hoher G e-
schwindigkeit an Fußgängerinnen und -gängern vorbeifahre n. Diese würden sich
dadurch bedroht fühlen, insbesondere ältere Menschen und Kinder, und. ggf. auch
angefahren werden.
Die in der vorliegenden Beantwortung beschriebene Tatsache, dass Radverkehr s-
konzept jetzt zügig umgesetzt werde, sei sicherlich sinnvoll und werde dazu führen,
dass die Radfahrerinnen und -fahrer anstatt auf Bürgersteigen wieder auf der Straße
fahren. Allerdings sei seiner Fraktion die Beantwortung ein wenig zu „polizeilastig“.
Es gehe ihr in erster Linie nämlich nicht darum zu erfahren, welche Maßnahmen die
Polizei bis jetzt getan hat bzw. tut, sondern um die aufklärenden Maßnahmen etc.,
die die Verwaltung unternommen hat bzw. beabsichtigt. Er bittet daher um Nachbe s-
serung bzw. Nachbeantwortung der Fragen.
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, dies an das Verkehrsdezernat weiterzugeben.
Es sei dann allerdings eher eine Frage, die im Verkehrsausschuss anstatt im AVR zu
behandeln wäre.
MdR Görzel schlägt vor, die Beantwortung in beide Ausschüsse zu geben.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um
Nachbesserung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4019/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.02.2018
- Erstellt
- 20.12.2017 15:17