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V/0660/2006

Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme - Systems

Vorlage 25.08.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2006, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13363 Zeichen

V/0660/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme - Systems 
hier: Niedrigschwellige Angebote 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.09.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
27.09.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschliesst im Rahmen der Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnah-
me-Systems für Kinder und Jugendliche in Münster die Zusammenlegung der beiden niedrig-
schwelligen Angebote „Masy“ und „sleep-in“ an einem Standort und in Trägerschaft des Diako-
nischen Werkes Münster e.V. zum 01.12.2006. 
 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Diakonischen Werk Münster e.V. den entsprechen-
den Vertrag abzuschliessen.  
 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Zusammenlegung aufgrund der geringen Auslas-
tung beider Einrichtungen und möglicher Synergieeffekte ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag 
von 150.000 € erbracht wird. Der im Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 – 2009 (Vorla-
ge 1065/2005) unter Nr. 114 bereits beschlossene Einsparbeitrag ist damit umgesetzt.  
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das niedrigschwellige Angebot für Mädchen und junge 
Frauen von 16 – 21 Jahren jährliche Kosten in Höhe von 107.000 € entstehen. 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0660/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.08.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0660/2006 
Ausgaben 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4561.770.3000.0 Inobhutnahme und  
niedrigschwellige Angebote 
 
 
davon  
2007 
 
 
 
2007 ff 
945.990 
 
 
 
107.000 
Haushaltsansatz für 
das  gesamte Inobhut-
nahme-System,  
 
niedrigschwellige Ang. 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage
 
 
1.1  Mit der Vorlage V/1065/2005 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006“ hat der Rat in seiner 
Sitzung am 15.02.06 die Verwaltung u. a. beauftragt, dem Rat und den Fachausschüssen in geeig-
neter Weise über den aufgabenkritischen Konsolid ierungsprozess regelmäßig zu informieren und 
soweit erforderlich notwendige Beschlüsse vorzubereiten und den zuständigen Gremien zur Be-
schlussfassung zu zuleiten. (vgl. Beschlusspunkt 3. und  Konsolidierungsblatt Nr. 114 der Vorlage). 
 
1.2  Die Fachverwaltung hat mit der Vorlage V/0139/2006 Vorlage „Umstrukturierung und Weiter-
entwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche in Münster“  basierend auf der 
Vorlage V/1065/2005 dem Rat vorgeschlagen, ab dem Jahr 2006 Einsparungen im Bereich des 
Inobhutnahme-Systems zu realisieren. Der Rat hat am 05.04.06 entsprechend beschlossen, im I-
nobhutnahme- und Krisenklärungssystem ab 2006 die Summe von 560.000 € einzusparen. Davon 
werden rund 410.000 € mit den drei Trägern der Kriseneinrichtungen (Kinderheim St. Mauritz; Out-
law gGmbH und SKM Münster e.V.) realisiert. Dar über hinaus hatte die Fachverwaltung in der Vor-
lage angekündigt, mit den beiden Trägern des niedrigschwelligen Angebotes „sleep in“ (Verbund 
Sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. - VSE und Di akonisches Werk  Münster e.V. - DW) in Ab-
stimmungsverhandlungen einzutreten (vgl. Ziffer 3.4 der Vorlage 0139/2006).  
 
1.3  Zwischenzeitlich haben die Verhandlungen mit den beiden Trägern stattgefunden. Das Ergeb-
nis wird den Gremien mit dieser Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Damit werden weitere 150.000 
€ im Segment der niedrigschwelligen Angebote und insgesamt die Konsolidierungssumme von 
560.000 € im Gesamtsystem der Inobhutnahme erbracht. 
 
2. Leitsätze und fachliche Standards für Sleep-In-Einrichtungen 
 
 
Im Bericht über die Entwicklung und den Stand des Münsteraner Inobhutnahme – Baustein -
Systems vom 16.06.2004 ( Vorlage 608/2004 an den AKJF) wurden folgende Leitsätze und fachli-
che Standards für Sleep-In Einrichtungen in Münster formuliert: 
 
„Leistungsangebot 
Beschreibung der Leistung (Grundnormen und Ziele) 
 
Die Sleep-In Einrichtungen sind niedrigschwellige Angebote der Jugendhilfe für Mädchen, junge 
Frauen, Jungen und junge Männer.  
 
Die Zielgruppen weisen häufig folgende Merkmale auf: 
- frühzeitige und langjährige soziale und kulturelle Entwurzelung  
- erfolgloses Durchlaufen unterschiedlicher pädagogischer Situationen (Heimkarrieren) 
- längere wiederholte Trebezeiten; Einbindung in ein Milieu der Straßen Szene mit entsprechen-
den  Alltagsfertigkeiten und –strategien 
- erzieherische Hilfen und Angebote in derzeitig bestehenden Formen werden nicht angenom-
men, aber auch nicht grundsätzlich abgelehnt 
- eine soziale, kulturelle, berufliche Perspektive ist zurzeit nicht vorhanden 
- Wunsch nach Rat, Information und Nähe (personale Beziehung) 
- sie wollen zurzeit weitgehend in Ruhe gelassen werden 
- sie wünschen sich ein „Zuhause auf Zeit“ 
- Drogengebrauch

- 3 - 
V/0660/2006 
 
Das Angebot richtet sich an Mädchen und junge Fr auen, die zwischen 16 und 27 Jahre alt sind, 
Jungen und junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, die auf der Straße leben. Es sind 
zum großen Teil junge Menschen, die in ihrer Herkunftsfamilie nicht bleiben können oder wollen, die 
sich in einem Klärungsprozess befinden, oder deren vorangegangene stationäre oder ambulante 
Unterbringung aus unterschiedlichen Gründen beendet oder abgebrochen wurde. 
 
Grundnormen und Ziele 
 
Die Sleep-In - Einrichtun
gen sichern die Grundversorgung, bieten einen Schutz- und Schonraum für 
Jungen und Mädchen, die sonst keinen Ort zum Übernachten haben. Sie bieten für einige Stunden 
Rückzug aus dem Lebensalltag „Straße“. Die Sleep-Ins sind leicht zugängliche, an minimale Vor-
aussetzungen gebundene kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten für Mädchen und Jungen. Die 
Aufnahme und der Aufenthalt ist freiwillig und anonym, die Einrichtungen können jederzeit verlas-
sen werden. Die sozialpädagogischen Hilfen sind Angebote im Sinne einer Klärung der Situation 
und des Ansprechens von Perspektiven. 
 
Leistungsinhalte 
 
• Öffnungszeiten: 18.00 Uhr – 10.00 Uhr. I
m Masy, Sleep – In und Offener Treff für Mädchen und 
junge Frauen, zusätzlich Mittwoch und Freitag bis 13.00 Uhr 
• Beratungs- und Gesprächsangebote auch außerhalb der Öffnungszeiten 
• Versorgung mit einem Schlafplatz  
• Sicherung der Grundversorgung 
• Vorhalten von niedrigschwelligen Angeboten (d.h., abwarten können, beobachten, ansprechbar 
sein) 
• Drehscheibenfunktion zu anderen Diensten, Ämtern, Einrichtungen und Stellen wahrnehmen 
• Schutz und Schonraum vor Schädigungen und Gefährdungen, insbesondere durch Strichersze-
ne, Gewalt, Kriminalität, Drogen anbieten 
 
Rechtsgrundlage 
 
Mit den Einrichtungen der Sleep-In für männliche und weibliche Jugendliche/junge Menschen (im 
Schwerpunktalter von 16 - ca. 21 Jahren) bietet die öffentliche Jugendhilfe in Münster auf den 
Grenzlinien von Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Erziehungshilfe und Inobhutnahme ein Angebot 
der sozial abgesicherten und pädagogisch betreuten Übernachtungsmöglichkeit für ein besonders 
schwieriges Klientel. 
 
Demgemäß ist die (jugendhilfe-) rechtliche Zuordnung dieser örtlich - für die Bedarfslagen in 
Münster - entwickelten Angebote variabel geprägt von Merkmalen folgender Paragraphen des SGB 
VIII:  
• § 13 SGB VIII  
 (Jugendsozialarbeit leistet zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße 
Unterstützung ...zur sozialen Integration junger Menschen), 
• § 14 SGB VIII  
 (Jugendschutz will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen 
und sie ...  zu Eigenverantwortlichkeit ... führen), 
• § 27 SGB VIII  
 (Hilfe zur Erziehung tritt ein, "wenn eine dem Wohl des ... Jugendlichen entsprechende 
Erziehung nicht gewährleistet ist ..." und  
• § 42 SGB VIII  
 (Inobhutnahme ist vom Jugendamt zu leisten, wenn "der Jugendliche um Obhut bittet"). 
 
Die betroffenen und weitgehend entwurzelten jungen Menschen bewegen sich oft selbst in einer 
Instabilität und Diskontinuität, die keine klare Zuordnung zu Hilfen nach den SGB VIII, BSHG oder 
SGB V ermöglicht.“

- 4 - 
V/0660/2006 
3. Hintergründe der Umstrukturierung 
 
Bei der Inanspruchnahme des Masy handelt es si ch häufig um ältere Jugendliche und Frauen im 
Alter von 22 – 27 Jahren, die zudem nicht aus Münster stammen. Darüber hinaus waren von den 6 
Plätzen in 2004 lediglich die Hälfte, in 2005 61 % belegt. Dies belegt die folgende Aufstellung: 
 
Bereich 
 
- Plätze 
- Alter 
- Personal 
 
Masy 
 
6 + 4 Notplätze 
16 – 27 Jahre 
1,5 Dipl.SozPäd 
2,0 Nachtdienst 
3 Aushilfen Nacht 
1 Aushilfe Reinig. 
Sleep-in 
 
12 + 2 Notplätze 
16 – 21 Jahre 
1,5 DiplSozArb 
3,0 Nachtdienst 
3 Aushilfen Nacht 
1 Aushilfe Reinig. 
Auslastung 
 
- 2005 
- 2004 
 
 
 
61 % = 3,7 Plätze 
50 % = 3,0 Plätze 
 
 
 
72 % = 8,6 Plätze 
67 % = 8,1 Plätze 
 
Anzahl der Übernachtungen 
- 2005 
- 2004 
 
 
1.335 
1.093 
 
 
3.146 
2.946 
 
Anzahl der aufgenommenen Perso-
nen 
- 2005 
- 2004 
 
 
 
65 
53 
 
 
 
116 
110 
 
Herkunftsort der Neuaufnahmen 
 
- 2005 Münster  
             Auswärtig 
 
- 2004  Münster 
             Auswärtig 
 
 
16 = 35 % 
30 = 65 % 
 
23 = 60 % 
16 = 40 % 
 
 
 
90 = 92 % 
  8 =   8 % 
 
85 = 89 % 
10 = 11 % 
Altersstruktur der Neuaufnahmen 
 
- 2005 12-15 Jahre 
            16-21 Jahre 
            22-27 Jahre 
              Ohne Angabe 
 
- 2004    12-15 Jahre 
             16-21 Jahre 
             22-27 Jahre 
 
 
  7 = 15 % 
27 = 59 % 
11 = 24 % 
  1 =   2 % 
 
  4 = 10 % 
23 = 59 % 
12 = 31 % 
 
 
0 
90 = 92 % 
  8 =   8 % 
 
 
0 
74 = 78 % 
21 = 22 % 
 
 
 In den Gesprächen mit dem Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.) und dem Dia-
konischen Werk (DW e.V.) wurden konkrete Möglichkeiten erörtert, die Einrichtungen unter den 
pädagogischen Prinzipien der Geschlechterdifferenzierung, Altersdifferenzierung und dem Grad der 
Niederschwelligkeit und den Anforderungen an die Haushaltslage der Stadt Münster (Stichwort: 
Auslastungsgrad) neu zu konzipieren. 
 
4. Vorschlag
 
 
Im Ergebnis münden die Überlegungen in  
- der weiterhin erfolgenden geschlechtsspezifischen Betreuung, die trotz der Aufgabenwahr-
nehmung durch einen Träger in getrennten Wohnbereichen aufrecht erhalten bleibt;

- 5 - 
V/0660/2006 
  
- eine Reduzierung der Platzzahl für das niedrigschwellige Angebot für Mädchen und junge 
Frauen von bisher 6 Plätzen und 4 Notplätzen auf 4 Plätze. Dies entspricht der angenommenen 
tatsächlichen Auslastung. Eine Priorität für münsteraner Jugendliche ist vorgesehen; 
 
- eine Absenkung der oberen Altersgrenze für die Aufnahme von 27 auf 21 Jahre, weil hier das 
Schwerpunktalter für Jugendhilfemaßnahmen liegt (siehe auch § 41 SGB VIII) und für junge 
Frauen ab dem 22. Lebensjahr andere Unterbringungsmöglichkeiten in Münster vorhanden sind 
(z.B. Gertrudenhaus); 
  
- die Aufnahme von Mädchen und jungen Frauen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Münster 
haben; 
 
- die Aufgabe des sog. Offenen Treffs im Ansch luss an die Öffnungszeit (mittwochs und freitags 
von 10.00 – 13.00 Uhr). Das Angebot des offenen Treffs kann durch die Drogenberatungsstelle 
und die Streetwork zum Teil aufgefangen werden; 
 
- die Zusammenlegung der Einrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes, um neben 
den fachlichen Erfordernissen auch den wirtschaftlichen Bedingungen in größtmöglichen Maße 
Rechnung tragen zu können (z.B. gemeinsame Rufbereitschaft, Overhead).  
 
Dies führt dazu, dass die bisherige Einrichtung „Masy“ in der Hermannstraße 73 geschlossen und 
an die Adresse Dahlweg 72 verlagert wird. An dieser Stelle unterhält das Diakonische Werk bereits 
das sleep-in für Jungen und junge Männer von 16 – 21 Jahren im Erdgeschoss und eine Wohnung 
für eine betreute Wohnform im Obergeschoss. Diese Wohnung kann für das niedrigschwellige An-
gebot für die Mädchen und jungen Frauen genutzt werden. Für die betreute Wohnform wird eine 
andere Wohnung im gleichen Haus angemietet.  
 
Mit beiden Trägern ist vereinbart, dass dieser Schritt zum 01.12.2006 abgeschlossen sein soll.  
 
Die Synergien durch die Konzentration auf einen Träger sind erheblich: 
 
- Der Personalbedarf für den Anteil Dipl.Soz-Arbeiterin kann halbiert werden. Neben der Einsatz-
zeit von montags – freitags von 9.00 – 11.00 Uhr und 18.00 – 19.30 Uhr bleiben weitere flexibel 
nutzbare Anteile von 1,75 Stunden pro Woche.  
 
-  Durch eine „Nachtbetreuerin“ und weitere Aushilfskräfte wird die übrige Öffnungszeit abge-
deckt.  
 
- Die Miete kann um rund 2/3 der Kosten gesenkt werden. 
 
- Die übrigen Sachkosten (Verwaltungskosten, Nebenkosten zur Miete, Reinigung, Hygiene, Kle-
bensmittel) können halbiert werden.  
 
- Die Kosten für eine Rufbereitschaft entfallen. 
 
5. Zusammenfassung
 
 
Mit den vorliegenden Eckwerten kommen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und die 
beteiligten Träger VSE und DW den veränderten Anforderungen an die fachliche und wirtschaftliche 
Bedingungslage nach. Die Verhandlungsgespräche erfolgten in einem konstruktiven Klima. 
 
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird nach einem Jahr über die Entwicklung 
berichtet. 
 
I. V. 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (4)

13.09.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2006 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2006 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.09.2006 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hermannstraße 73
  • Dahlweg 72

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0660/2006
Typ
Vorlage
Datum
25.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37