V/0660/2006
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme - Systems
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Beschlussvorlage
13363 Zeichen
V/0660/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme - Systems
hier: Niedrigschwellige Angebote
Beratungsfolge
13.09.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
14.09.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung
27.09.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat beschliesst im Rahmen der Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnah-
me-Systems für Kinder und Jugendliche in Münster die Zusammenlegung der beiden niedrig-
schwelligen Angebote „Masy“ und „sleep-in“ an einem Standort und in Trägerschaft des Diako-
nischen Werkes Münster e.V. zum 01.12.2006.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Diakonischen Werk Münster e.V. den entsprechen-
den Vertrag abzuschliessen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Zusammenlegung aufgrund der geringen Auslas-
tung beider Einrichtungen und möglicher Synergieeffekte ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag
von 150.000 € erbracht wird. Der im Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 – 2009 (Vorla-
ge 1065/2005) unter Nr. 114 bereits beschlossene Einsparbeitrag ist damit umgesetzt.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das niedrigschwellige Angebot für Mädchen und junge
Frauen von 16 – 21 Jahren jährliche Kosten in Höhe von 107.000 € entstehen.
Mittelbereitstellung/Finanzierung
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Vorlagen-Nr.:
V/0660/2006
Auskunft erteilt:
Herr Vogt
Ruf:
492 51 75
E-Mail:
VogtH@stadt-muenster.de
Datum:
25.08.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0660/2006
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4561.770.3000.0 Inobhutnahme und
niedrigschwellige Angebote
davon
2007
2007 ff
945.990
107.000
Haushaltsansatz für
das gesamte Inobhut-
nahme-System,
niedrigschwellige Ang.
Begründung:
1. Ausgangslage
1.1 Mit der Vorlage V/1065/2005 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006“ hat der Rat in seiner
Sitzung am 15.02.06 die Verwaltung u. a. beauftragt, dem Rat und den Fachausschüssen in geeig-
neter Weise über den aufgabenkritischen Konsolid ierungsprozess regelmäßig zu informieren und
soweit erforderlich notwendige Beschlüsse vorzubereiten und den zuständigen Gremien zur Be-
schlussfassung zu zuleiten. (vgl. Beschlusspunkt 3. und Konsolidierungsblatt Nr. 114 der Vorlage).
1.2 Die Fachverwaltung hat mit der Vorlage V/0139/2006 Vorlage „Umstrukturierung und Weiter-
entwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche in Münster“ basierend auf der
Vorlage V/1065/2005 dem Rat vorgeschlagen, ab dem Jahr 2006 Einsparungen im Bereich des
Inobhutnahme-Systems zu realisieren. Der Rat hat am 05.04.06 entsprechend beschlossen, im I-
nobhutnahme- und Krisenklärungssystem ab 2006 die Summe von 560.000 € einzusparen. Davon
werden rund 410.000 € mit den drei Trägern der Kriseneinrichtungen (Kinderheim St. Mauritz; Out-
law gGmbH und SKM Münster e.V.) realisiert. Dar über hinaus hatte die Fachverwaltung in der Vor-
lage angekündigt, mit den beiden Trägern des niedrigschwelligen Angebotes „sleep in“ (Verbund
Sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. - VSE und Di akonisches Werk Münster e.V. - DW) in Ab-
stimmungsverhandlungen einzutreten (vgl. Ziffer 3.4 der Vorlage 0139/2006).
1.3 Zwischenzeitlich haben die Verhandlungen mit den beiden Trägern stattgefunden. Das Ergeb-
nis wird den Gremien mit dieser Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Damit werden weitere 150.000
€ im Segment der niedrigschwelligen Angebote und insgesamt die Konsolidierungssumme von
560.000 € im Gesamtsystem der Inobhutnahme erbracht.
2. Leitsätze und fachliche Standards für Sleep-In-Einrichtungen
Im Bericht über die Entwicklung und den Stand des Münsteraner Inobhutnahme – Baustein -
Systems vom 16.06.2004 ( Vorlage 608/2004 an den AKJF) wurden folgende Leitsätze und fachli-
che Standards für Sleep-In Einrichtungen in Münster formuliert:
„Leistungsangebot
Beschreibung der Leistung (Grundnormen und Ziele)
Die Sleep-In Einrichtungen sind niedrigschwellige Angebote der Jugendhilfe für Mädchen, junge
Frauen, Jungen und junge Männer.
Die Zielgruppen weisen häufig folgende Merkmale auf:
- frühzeitige und langjährige soziale und kulturelle Entwurzelung
- erfolgloses Durchlaufen unterschiedlicher pädagogischer Situationen (Heimkarrieren)
- längere wiederholte Trebezeiten; Einbindung in ein Milieu der Straßen Szene mit entsprechen-
den Alltagsfertigkeiten und –strategien
- erzieherische Hilfen und Angebote in derzeitig bestehenden Formen werden nicht angenom-
men, aber auch nicht grundsätzlich abgelehnt
- eine soziale, kulturelle, berufliche Perspektive ist zurzeit nicht vorhanden
- Wunsch nach Rat, Information und Nähe (personale Beziehung)
- sie wollen zurzeit weitgehend in Ruhe gelassen werden
- sie wünschen sich ein „Zuhause auf Zeit“
- Drogengebrauch
- 3 -
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Das Angebot richtet sich an Mädchen und junge Fr auen, die zwischen 16 und 27 Jahre alt sind,
Jungen und junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, die auf der Straße leben. Es sind
zum großen Teil junge Menschen, die in ihrer Herkunftsfamilie nicht bleiben können oder wollen, die
sich in einem Klärungsprozess befinden, oder deren vorangegangene stationäre oder ambulante
Unterbringung aus unterschiedlichen Gründen beendet oder abgebrochen wurde.
Grundnormen und Ziele
Die Sleep-In - Einrichtun
gen sichern die Grundversorgung, bieten einen Schutz- und Schonraum für
Jungen und Mädchen, die sonst keinen Ort zum Übernachten haben. Sie bieten für einige Stunden
Rückzug aus dem Lebensalltag „Straße“. Die Sleep-Ins sind leicht zugängliche, an minimale Vor-
aussetzungen gebundene kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten für Mädchen und Jungen. Die
Aufnahme und der Aufenthalt ist freiwillig und anonym, die Einrichtungen können jederzeit verlas-
sen werden. Die sozialpädagogischen Hilfen sind Angebote im Sinne einer Klärung der Situation
und des Ansprechens von Perspektiven.
Leistungsinhalte
• Öffnungszeiten: 18.00 Uhr – 10.00 Uhr. I
m Masy, Sleep – In und Offener Treff für Mädchen und
junge Frauen, zusätzlich Mittwoch und Freitag bis 13.00 Uhr
• Beratungs- und Gesprächsangebote auch außerhalb der Öffnungszeiten
• Versorgung mit einem Schlafplatz
• Sicherung der Grundversorgung
• Vorhalten von niedrigschwelligen Angeboten (d.h., abwarten können, beobachten, ansprechbar
sein)
• Drehscheibenfunktion zu anderen Diensten, Ämtern, Einrichtungen und Stellen wahrnehmen
• Schutz und Schonraum vor Schädigungen und Gefährdungen, insbesondere durch Strichersze-
ne, Gewalt, Kriminalität, Drogen anbieten
Rechtsgrundlage
Mit den Einrichtungen der Sleep-In für männliche und weibliche Jugendliche/junge Menschen (im
Schwerpunktalter von 16 - ca. 21 Jahren) bietet die öffentliche Jugendhilfe in Münster auf den
Grenzlinien von Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Erziehungshilfe und Inobhutnahme ein Angebot
der sozial abgesicherten und pädagogisch betreuten Übernachtungsmöglichkeit für ein besonders
schwieriges Klientel.
Demgemäß ist die (jugendhilfe-) rechtliche Zuordnung dieser örtlich - für die Bedarfslagen in
Münster - entwickelten Angebote variabel geprägt von Merkmalen folgender Paragraphen des SGB
VIII:
• § 13 SGB VIII
(Jugendsozialarbeit leistet zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße
Unterstützung ...zur sozialen Integration junger Menschen),
• § 14 SGB VIII
(Jugendschutz will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen
und sie ... zu Eigenverantwortlichkeit ... führen),
• § 27 SGB VIII
(Hilfe zur Erziehung tritt ein, "wenn eine dem Wohl des ... Jugendlichen entsprechende
Erziehung nicht gewährleistet ist ..." und
• § 42 SGB VIII
(Inobhutnahme ist vom Jugendamt zu leisten, wenn "der Jugendliche um Obhut bittet").
Die betroffenen und weitgehend entwurzelten jungen Menschen bewegen sich oft selbst in einer
Instabilität und Diskontinuität, die keine klare Zuordnung zu Hilfen nach den SGB VIII, BSHG oder
SGB V ermöglicht.“
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3. Hintergründe der Umstrukturierung
Bei der Inanspruchnahme des Masy handelt es si ch häufig um ältere Jugendliche und Frauen im
Alter von 22 – 27 Jahren, die zudem nicht aus Münster stammen. Darüber hinaus waren von den 6
Plätzen in 2004 lediglich die Hälfte, in 2005 61 % belegt. Dies belegt die folgende Aufstellung:
Bereich
- Plätze
- Alter
- Personal
Masy
6 + 4 Notplätze
16 – 27 Jahre
1,5 Dipl.SozPäd
2,0 Nachtdienst
3 Aushilfen Nacht
1 Aushilfe Reinig.
Sleep-in
12 + 2 Notplätze
16 – 21 Jahre
1,5 DiplSozArb
3,0 Nachtdienst
3 Aushilfen Nacht
1 Aushilfe Reinig.
Auslastung
- 2005
- 2004
61 % = 3,7 Plätze
50 % = 3,0 Plätze
72 % = 8,6 Plätze
67 % = 8,1 Plätze
Anzahl der Übernachtungen
- 2005
- 2004
1.335
1.093
3.146
2.946
Anzahl der aufgenommenen Perso-
nen
- 2005
- 2004
65
53
116
110
Herkunftsort der Neuaufnahmen
- 2005 Münster
Auswärtig
- 2004 Münster
Auswärtig
16 = 35 %
30 = 65 %
23 = 60 %
16 = 40 %
90 = 92 %
8 = 8 %
85 = 89 %
10 = 11 %
Altersstruktur der Neuaufnahmen
- 2005 12-15 Jahre
16-21 Jahre
22-27 Jahre
Ohne Angabe
- 2004 12-15 Jahre
16-21 Jahre
22-27 Jahre
7 = 15 %
27 = 59 %
11 = 24 %
1 = 2 %
4 = 10 %
23 = 59 %
12 = 31 %
0
90 = 92 %
8 = 8 %
0
74 = 78 %
21 = 22 %
In den Gesprächen mit dem Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.) und dem Dia-
konischen Werk (DW e.V.) wurden konkrete Möglichkeiten erörtert, die Einrichtungen unter den
pädagogischen Prinzipien der Geschlechterdifferenzierung, Altersdifferenzierung und dem Grad der
Niederschwelligkeit und den Anforderungen an die Haushaltslage der Stadt Münster (Stichwort:
Auslastungsgrad) neu zu konzipieren.
4. Vorschlag
Im Ergebnis münden die Überlegungen in
- der weiterhin erfolgenden geschlechtsspezifischen Betreuung, die trotz der Aufgabenwahr-
nehmung durch einen Träger in getrennten Wohnbereichen aufrecht erhalten bleibt;
- 5 -
V/0660/2006
- eine Reduzierung der Platzzahl für das niedrigschwellige Angebot für Mädchen und junge
Frauen von bisher 6 Plätzen und 4 Notplätzen auf 4 Plätze. Dies entspricht der angenommenen
tatsächlichen Auslastung. Eine Priorität für münsteraner Jugendliche ist vorgesehen;
- eine Absenkung der oberen Altersgrenze für die Aufnahme von 27 auf 21 Jahre, weil hier das
Schwerpunktalter für Jugendhilfemaßnahmen liegt (siehe auch § 41 SGB VIII) und für junge
Frauen ab dem 22. Lebensjahr andere Unterbringungsmöglichkeiten in Münster vorhanden sind
(z.B. Gertrudenhaus);
- die Aufnahme von Mädchen und jungen Frauen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Münster
haben;
- die Aufgabe des sog. Offenen Treffs im Ansch luss an die Öffnungszeit (mittwochs und freitags
von 10.00 – 13.00 Uhr). Das Angebot des offenen Treffs kann durch die Drogenberatungsstelle
und die Streetwork zum Teil aufgefangen werden;
- die Zusammenlegung der Einrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes, um neben
den fachlichen Erfordernissen auch den wirtschaftlichen Bedingungen in größtmöglichen Maße
Rechnung tragen zu können (z.B. gemeinsame Rufbereitschaft, Overhead).
Dies führt dazu, dass die bisherige Einrichtung „Masy“ in der Hermannstraße 73 geschlossen und
an die Adresse Dahlweg 72 verlagert wird. An dieser Stelle unterhält das Diakonische Werk bereits
das sleep-in für Jungen und junge Männer von 16 – 21 Jahren im Erdgeschoss und eine Wohnung
für eine betreute Wohnform im Obergeschoss. Diese Wohnung kann für das niedrigschwellige An-
gebot für die Mädchen und jungen Frauen genutzt werden. Für die betreute Wohnform wird eine
andere Wohnung im gleichen Haus angemietet.
Mit beiden Trägern ist vereinbart, dass dieser Schritt zum 01.12.2006 abgeschlossen sein soll.
Die Synergien durch die Konzentration auf einen Träger sind erheblich:
- Der Personalbedarf für den Anteil Dipl.Soz-Arbeiterin kann halbiert werden. Neben der Einsatz-
zeit von montags – freitags von 9.00 – 11.00 Uhr und 18.00 – 19.30 Uhr bleiben weitere flexibel
nutzbare Anteile von 1,75 Stunden pro Woche.
- Durch eine „Nachtbetreuerin“ und weitere Aushilfskräfte wird die übrige Öffnungszeit abge-
deckt.
- Die Miete kann um rund 2/3 der Kosten gesenkt werden.
- Die übrigen Sachkosten (Verwaltungskosten, Nebenkosten zur Miete, Reinigung, Hygiene, Kle-
bensmittel) können halbiert werden.
- Die Kosten für eine Rufbereitschaft entfallen.
5. Zusammenfassung
Mit den vorliegenden Eckwerten kommen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und die
beteiligten Träger VSE und DW den veränderten Anforderungen an die fachliche und wirtschaftliche
Bedingungslage nach. Die Verhandlungsgespräche erfolgten in einem konstruktiven Klima.
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird nach einem Jahr über die Entwicklung
berichtet.
I. V.
gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hermannstraße 73
- Dahlweg 72
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0660/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37