V/0428/2008
Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen Nebenanlagen
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Beschlussvorlage
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V/0428/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen Nebenanlagen und Erneuerung der Fahrbahn zwischen dem Hermann-Treff-Weg und dem neuen Kreisverkehr - Baubeschluss - Beratungsfolge 03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straße Erbdrostenweg wird auf der Grundlage des Lageplanes Reg. – Nr. 9696, Blatt 1 (1) vom 05.05.2008 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Baukosten für die erstmalige Herstellung der nördlichen Nebenanlagen und der Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Verkehrsberuhigungsmaßnahme betragen ca. 360.000 €. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen 2008 2009 300.000 60.000 Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 4045 Erbdrostenweg und Neben- anlagen Westseite Insgesamt: 360.000 Vorlagen-Nr.: V/0428/2008 Auskunft erteilt: Frau Borgwardt Ruf: 492 66 50 E-Mail: Borgwardt@stadt-muenster.de Datum: 14.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0428/2008 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen 2009 87.248,61 Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach dem Bau GB Insgesamt: 87.248,61 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen 2009 232.040 Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Investitionsmaßnahme 0005 Erschließungsbeiträge nach dem KAG Insgesamt: 232.040 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel- lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2008 – 2012 stehen. Begründung: Die bisher nicht ausgebauten nördlichen Gehwegflächen in der Straße Erbdrostenweg sollen aus- gebaut werden. Im Bereich der Häuser Nr. 1 bis zum Kreisverkehr wird der Gehweg mit einer Brei- te von 2,00 – 2,25 m mit Gehwegplatten 24/24/8 befestigt. Weiterhin ist die Erneuerung der Fahrbahn mit einer Breite von 5,00 m und die Verbesserung des südlichen Gehweges im Bereich der Häuser Nr. 26, 42 und ab dem Haus Nr. 44 bis zum Kreisver- kehr mit Gehwegplatten 24/24/8 vorgesehen. Gleichzeitig wird mit der Straßenbaumaßnahme auch die Beleuchtung verdichtet. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen werden auch die erforderlichen Erneuerungen an einigen Hausanschlüssen durchgeführt. Weiterhin ist die von der Bezirksvertretung Südost am 28.11.2000 beschlossene Verkehrsberuhi- gungsmaßnahme zwischen dem Hermann–Treff–Weg und dem geplanten Kreisverkehr vorgese- hen. Der bereits vorhandene Freiburger Kegel, der zurzeit in Höhe der Kreuzung Vörnste Esch / Erbdrostenweg / Delstrup steht, wird in Fahrtrichtung Kreisverkehr zwischen den Häusern mit der Hausnummer 28 und 34 aufgestellt. Alle Baumaßnahmen sind im beiliegenden Lageplan dargestellt. Beitragsrechtliche Beurteilung: a) Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) - 3 - V/0428/2008 Mit dem jetzt geplanten Ausbau des nordwestlichen Gehweges zwischen Hermann-Treff- / Anton- Knubel-Weg und zukünftigem Kreisverkehr wird die Erschließungsanlage Erbdrostenweg in dem vorgenannten Abschnitt erstmalig endgültig im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Münster hergestellt. Der erstmalige Ausbau mit Fahrbahn, beidseitigen Gehwegen und Straßenbe- leuchtung ist damit abgeschlossen und die Beitragspflicht nach dem BauGB entsteht. Voraussichtlich anfallende Erschließungsbeiträge: 1. Grunderwerbs- und Freilegungskosten 7.223,50 € 90 % = 6.501,15 € 2. Befestigungskosten (beidseitige Gehwege einschließlich Beleuchtung) 83.521,37 € 90 % = 75.169,23 € 3. Straßenoberflächenentwässerung südlich 6.198,03 € 90 % = 5.578,23 € Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem BauGB: 87.248,61 € Hinw eis: Die Kosten für den erstmaligen Ausbau der Fahrbahn können nicht mehr nachgewiesen werden. Daher fallen hierfür keine Erschließungsbeiträge an. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt vorläufig 5,68 €. Für 33 der 46 erschlossenen Grundstücke wurden Ablöseverträge geschlossen und für 3 Grundstücke Vor- ausleistungen auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag erhoben. Lediglich für 10 Grundstücke wird der „volle“ Erschließungsbeitrag nach Entstehen der Beitragspflicht fällig. b) Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) Das KAG kommt immer dann zur Anwendung, wenn vorhandene Straßen insgesamt oder teilweise erneuert, verbessert oder andersartig ausgebaut werden. Im Falle des Erbdrostenweges fällt der endgültige erstmalige Ausbau (siehe oben) nach dem BauGB zusammen mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Verbesserung der Fahrbahn und des südwestlichen Gehweges. Die vorhandene Beleuchtung ist altersbedingt abgängig und muss erneuert werden. Die vorhandene Fahrbahn und Teile des südwestlichen Gehweges (Teilflächen wurden in Vorjahren bereits saniert, Kosten hierfür werden nicht angerechnet) werden dem heutigen Standard entsprechend mit ver- bessertem Oberbau neu ausgebaut. Diese Tatbestandsmerkmale sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Die „Anlage“ Erbdrostenweg im Bereich zwischen Hermann-Treff- Weg und Kreisverkehr ist in beitragsrechtlicher Sicht als Anliegerstraße einzustufen (§ 3 Abs. 3 Buchstabe a) der Straßenbaubeitragssatzung). Die Anlieger beteiligen sich demnach mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. 1. Fahrbahn 250.000,00 € 80 % = 200.000,00 € 2. südöstlicher Gehweg 21.000,00 € 80 % = 16.800,00 € 3. Beleuchtung 19.050,00 € 80 % = 15.240,00 € Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem KAG: 232.040,00 € Der Verteilerwert liegt je m² vervielfältigter Grundstücksfläche bei vorläufig 10,31 €. Für die auf der nordwestlichen Straßenseite gelegenen und erschlossenen Grundstücke der BWN Bauhaus GmbH & Co. KG (städtebaulicher Vertrag) sind Ablösebeträge an die Stadt Münster gezahlt wor- den. Diese Grundstücke werden nicht mehr zu Straßenbaubeiträgen herangezogen. Für alle ande- ren erschlossenen Grundstücke ist ein Straßenbaubeitrag noch zu erheben. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2008 / 2009 vorgesehen. Die Bauabwickelung soll mit dem Bauträger des Kreisverkehrs und der inneren Erschließung des Baugebietes koordiniert wer- den. - 4 - V/0428/2008 Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch Informatio- nen der Anlieger unterstützt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Erbdrostenweg
- Hermann-Treff-Weg
- Anton-Knubel-Weg
- Vörnste Esch
- Delstrup
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0428/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37