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V/0428/2008

Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen Nebenanlagen

Vorlagen 14.05.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 03.06.2008, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7183 Zeichen

V/0428/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen 
Nebenanlagen und Erneuerung der Fahrbahn zwischen dem Hermann-Treff-Weg und dem neuen 
Kreisverkehr 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straße Erbdrostenweg wird auf der Grundlage des Lageplanes Reg. – Nr. 9696, Blatt 1 (1) 
vom 05.05.2008 ausgebaut.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten für die erstmalige Herstellung der nördlichen Nebenanlagen und der 
Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Verkehrsberuhigungsmaßnahme betragen ca. 
360.000 €. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe 
wie folgt veranschlagt: 
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
2008 
2009 
300.000 
60.000 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- 
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4045 Erbdrostenweg und Neben- 
anlagen Westseite 
   
 
Insgesamt: 360.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0428/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Borgwardt 
Ruf: 
492 66 50 
E-Mail: 
Borgwardt@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0428/2008 
 
Einzahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
2009 87.248,61  
Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen 
und ähnlichen Entgelten 
Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach 
dem Bau GB 
   
 
Insgesamt: 87.248,61  
 
 
Einzahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
2009 232.040  
Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen 
und ähnlichen Entgelten 
Investitionsmaßnahme 0005 Erschließungsbeiträge nach 
dem KAG 
   
 
Insgesamt: 232.040  
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und 
Finanzplanung 2008 – 2012 stehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die bisher nicht ausgebauten nördlichen Gehwegflächen in der Straße Erbdrostenweg sollen aus-
gebaut werden. Im Bereich der Häuser Nr. 1 bis zum Kreisverkehr wird der Gehweg mit einer Brei-
te von 2,00 – 2,25 m mit Gehwegplatten 24/24/8 befestigt.  
 
Weiterhin ist die Erneuerung der Fahrbahn mit einer Breite von 5,00 m und die Verbesserung des 
südlichen Gehweges im Bereich der Häuser Nr. 26, 42 und ab dem Haus Nr. 44 bis zum Kreisver-
kehr mit Gehwegplatten 24/24/8 vorgesehen. Gleichzeitig wird mit der Straßenbaumaßnahme 
auch die Beleuchtung verdichtet. 
 
Im Rahmen dieser Baumaßnahmen werden auch die erforderlichen Erneuerungen an einigen 
Hausanschlüssen durchgeführt.  
 
Weiterhin ist die von der Bezirksvertretung Südost am 28.11.2000 beschlossene Verkehrsberuhi-
gungsmaßnahme zwischen dem Hermann–Treff–Weg und dem geplanten Kreisverkehr vorgese-
hen. Der bereits vorhandene Freiburger Kegel, der zurzeit in Höhe der Kreuzung Vörnste Esch / 
Erbdrostenweg / Delstrup steht, wird in Fahrtrichtung Kreisverkehr zwischen den Häusern mit der 
Hausnummer 28 und 34 aufgestellt.  
 
Alle Baumaßnahmen sind im beiliegenden Lageplan dargestellt. 
 
Beitragsrechtliche Beurteilung: 
 
a) Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

- 3 - 
V/0428/2008 
 
Mit dem jetzt geplanten Ausbau des nordwestlichen Gehweges zwischen Hermann-Treff- / Anton-
Knubel-Weg und zukünftigem Kreisverkehr wird die Erschließungsanlage Erbdrostenweg in dem 
vorgenannten Abschnitt erstmalig endgültig im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt 
Münster hergestellt. Der erstmalige Ausbau mit Fahrbahn, beidseitigen Gehwegen und Straßenbe-
leuchtung ist damit abgeschlossen und die Beitragspflicht nach dem BauGB entsteht.  
 
Voraussichtlich anfallende Erschließungsbeiträge: 
 
1. Grunderwerbs- und Freilegungskosten 7.223,50 € 90 % = 6.501,15 € 
2. Befestigungskosten (beidseitige Gehwege 
 einschließlich Beleuchtung) 83.521,37 € 90 % = 75.169,23 € 
3. Straßenoberflächenentwässerung südlich 6.198,03 € 90 % =   5.578,23 €
 
 
Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem BauGB:   87.248,61 € 
 
Hinw
eis:  
 
Die Kosten für den erstmaligen Ausbau der Fahrbahn können nicht mehr nachgewiesen werden. 
Daher fallen hierfür keine Erschließungsbeiträge an. 
 
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt vorläufig 5,68 €. Für 33 der 
46 erschlossenen Grundstücke wurden Ablöseverträge geschlossen und für 3 Grundstücke Vor-
ausleistungen auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag erhoben. Lediglich für 10 Grundstücke 
wird der „volle“ Erschließungsbeitrag nach Entstehen der Beitragspflicht fällig. 
 
b) Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) 
 
Das KAG kommt immer dann zur Anwendung, wenn vorhandene Straßen insgesamt oder teilweise 
erneuert, verbessert oder andersartig ausgebaut werden. Im Falle des Erbdrostenweges fällt der 
endgültige erstmalige Ausbau (siehe oben) nach dem BauGB zusammen mit der Erneuerung der 
Straßenbeleuchtung und der Verbesserung der Fahrbahn und des südwestlichen Gehweges. Die 
vorhandene Beleuchtung ist altersbedingt abgängig und muss erneuert werden. Die vorhandene 
Fahrbahn und Teile des südwestlichen Gehweges (Teilflächen wurden in Vorjahren bereits saniert, 
Kosten hierfür werden nicht angerechnet) werden dem heutigen Standard entsprechend mit ver-
bessertem Oberbau neu ausgebaut. Diese Tatbestandsmerkmale sind beitragsauslösend im Sinne 
des Straßenbaubeitragsrechts. Die „Anlage“ Erbdrostenweg im Bereich zwischen Hermann-Treff-
Weg und Kreisverkehr ist in beitragsrechtlicher Sicht als Anliegerstraße einzustufen (§ 3 Abs. 3 
Buchstabe a) der Straßenbaubeitragssatzung). Die Anlieger beteiligen sich demnach mit 80 % an 
den beitragsfähigen Kosten.  
 
1. Fahrbahn 250.000,00 € 80 % = 200.000,00 € 
2. südöstlicher Gehweg 21.000,00 € 80 % = 16.800,00 € 
3. Beleuchtung 19.050,00 € 80 % =   15.240,00 €
 
 
Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem KAG:   232.040,00 € 
 
Der Verteilerwert liegt je m² vervielfältigter Grundstücksfläche
 bei vorläufig 10,31 €. Für die auf der 
nordwestlichen Straßenseite gelegenen und erschlossenen Grundstücke der BWN Bauhaus 
GmbH & Co. KG (städtebaulicher Vertrag) sind Ablösebeträge an die Stadt Münster gezahlt wor-
den. Diese Grundstücke werden nicht mehr zu Straßenbaubeiträgen herangezogen. Für alle ande-
ren erschlossenen Grundstücke ist ein Straßenbaubeitrag noch zu erheben. 
 
Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2008 / 2009 vorgesehen. Die Bauabwickelung soll mit 
dem Bauträger des Kreisverkehrs und der inneren Erschließung des Baugebietes koordiniert wer-
den.

- 4 - 
V/0428/2008 
 
Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch Informatio-
nen der Anlieger unterstützt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Erbdrostenweg
  • Hermann-Treff-Weg
  • Anton-Knubel-Weg
  • Vörnste Esch
  • Delstrup

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0428/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37