1076/2023
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Dauer von Baugenehmigungsverfahre"n
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 25.04.2023 1076/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 08.05.2023 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Dauer von Baugenehmigungsverfahre"n Es wurde durch die FDP-Fraktion zur Sitzung am 13.03.2023 unter TOP 2.1 eine Anfrage ge- stellt. Vor der Beantwortung weist die Verwaltung zunächst darauf hin, dass die bislang verwendete Software zur Bearbeitung von Bauanträgen aus dem Jahr 2000 stammt. Sie ist nur zur unter- stützenden Vorgangsbearbeitung ausgelegt, aber nicht auch noch für eine Auswertung von Kennzahlen aller Art. Daher stellen die nachfolgenden Zahlen keine gesicherten statistischen Daten dar, sondern sind näherungsweise ermittelt worden. Frage 1: a)Wie hoch ist die Zahl der gestellten Bauanträge im Monat? Antwort der Verwaltung zu a): Das ist je Monat sehr unterschiedlich. Als Beispiel (weil ohne Corona-Effekte) sei das Jahr 2019 hier genannt. Der niedrigste Eingang war im Januar mit 261 Anträgen und der höchste Wert im Juli mit 456 Anträgen. In den anderen Monaten des Jahres 2019 lagen die Eingangs- zahlen zwischen 300 und 400 Anträgen. Rechnerisch sind in 2019 im Durchschnitt ca. 350 Bauanträge je Monat eingegangen. b) und inwieweit ist die Zahl der jährlich eingehenden Anträge konstant oder fluktuiert diese? Antwort der Verwaltung zu b): Diese Zahlen sind unterschiedlich; beispielhaft sind nachfolgend die Antragseingangszahlen der Jahre 2019 bis 2022 genannt: 2019 = 4.314 Bauanträge; 2020 = 4.060 Bauanträge; 2021 = 4.152 Bauanträge; 2022 = 3.685 Bauanträge. Frage 2: 2 Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrags (vom Zeitpunkt des Eingangs bis zur Erteilung oder Ablehnung)? Antwort der Verwaltung: Die durchschnittliche Laufzeit liegt aktuell bei 7 bis 9 Monaten. Längere Laufzeiten sind mög- lich, vor allem wenn beim Antragseingang nicht sämtlich vorgeschriebene Antragsunterlagen und -anlagen schon vollständig eingereicht sind. Es gibt auch Verfahren, die über 1 Jahr dauern. Das liegt unter anderem daran, dass zum Zeitpunkt der Bauantragseinreichung sich noch ein Bebauungsplan in Aufstellung befindet und das geltende Planungsrecht noch entgegensteht. Das Bauaufsichtsamt lehnt dann den Antrag nicht nach dem geltenden Recht kurzfristig ab, sondern bearbeitet ihn zeitlich ge- streckt, so dass er bei Rechtskraft des Bebauungsplans genehmigt werden kann. Frage 3: Inwieweit sind derzeit Rückstände bei der Bearbeitung der Bauanträge vorhanden, a) also wie hoch sind diese? Antwort der Verwaltung zu a): Soweit dies heute ermittelbar ist, liegen derzeit ca. 550 Bauanträge vor, deren Bearbeitung schon länger als 9 Monate andauern. b) was sind die Gründe dafür? Antwort der Verwaltung zu b): Das kann vielfältige Ursachen haben. Zum einen werden von der Bauaufsicht und anderen Fachdienststellen im Laufe des Verfahrens zusätzliche oder vertiefende Unterlagen angefor- dert. Zum anderen bestehen Vakanzen beim eigenen Personal. Dies liegt an unbesetzten Stellen, Fluktuation und erhöhtem Krankenstand. Häufiger werden auch Bauanträge auf Wunsch der Antragstellenden ruhend gestellt, weil von dort mit Fachplanenden und/oder der Nachbarschaft weitere Abklärungen/Verständigungen vorgenommen werden sollen. c) und aus welchem Jahr ist der älteste Antrag, der noch zur Bearbeitung vorliegt? Antwort der Verwaltung zu c): Das ist ein Bauantrag, welcher im Jahr 2018 eingegangen war. Frage 4: Wie viele Bescheide (aufgeteilt in positive Entscheidungen und Ablehnungen) werden durch- schnittlich pro Jahr erteilt? Antwort der Verwaltung: 3 In der Vergangenheit wurden auf die Bauantragseingänge hin durchschnittlich ca. 3.000 bis 3.500 Baugenehmigungen jährlich erteilt und durchschnittlich bis ca. 300 Ablehnungsbeschei- de. Hinweis: Es ist noch zu berücksichtigen, dass Bauanträge nicht nur durch positive oder nega- tive Bescheidung des Amtes enden können, sondern auch durch (formlose) Antragsrücknah- me der Antragstellenden. Frage 5: In welchem Zeitraum nach Genehmigung erfolgt in der Regel die Fertigstellungsanzeige? Antwort der Verwaltung: Unter Hinweis auf die nicht gesichert auswertbare Datenlage kann hier nur sehr überschlägig anhand einer Stichprobe der im Jahr 2017 eingegangenen Bauantragslage eine Antwort ver- sucht werden. Für den Fall, dass eine Baugenehmigung zur Ausführung kam, lagen durch- schnittlich ca. 525 Tage zwischen dem Datum der Baugenehmigungserteilung und dem Da- tum der abschließenden Fertigstellungsanzeige. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1076/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 30.03.2023 10:42