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1076/2023

Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Dauer von Baugenehmigungsverfahre"n

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.04.2023

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 08.05.2023, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4758 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 25.04.2023 
 1076/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 08.05.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Dauer von 
Baugenehmigungsverfahre"n 
Es wurde durch die FDP-Fraktion zur Sitzung am 13.03.2023 unter TOP 2.1 eine Anfrage ge-
stellt. 
 
Vor der Beantwortung weist die Verwaltung zunächst darauf hin, dass die bislang verwendete 
Software zur Bearbeitung von Bauanträgen aus dem Jahr 2000 stammt. Sie ist nur zur unter-
stützenden Vorgangsbearbeitung ausgelegt, aber nicht auch noch für eine Auswertung von 
Kennzahlen aller Art. Daher stellen die nachfolgenden Zahlen keine gesicherten statistischen 
Daten dar, sondern sind näherungsweise ermittelt worden.  
 
 
Frage 1: 
 
a)Wie hoch ist die Zahl der gestellten Bauanträge im Monat?  
 
Antwort der Verwaltung zu a): 
 
Das ist je Monat sehr unterschiedlich. Als Beispiel (weil ohne Corona-Effekte) sei das Jahr 
2019 hier genannt. Der niedrigste Eingang war im Januar mit 261 Anträgen und der höchste 
Wert im Juli mit 456 Anträgen. In den anderen Monaten des Jahres 2019 lagen die Eingangs-
zahlen zwischen 300 und 400 Anträgen. Rechnerisch sind in 2019 im Durchschnitt ca. 350 
Bauanträge je Monat eingegangen. 
 
 
 
b) und inwieweit ist die Zahl der jährlich eingehenden Anträge konstant oder fluktuiert diese? 
 
Antwort der Verwaltung zu b): 
 
Diese Zahlen sind unterschiedlich; beispielhaft sind nachfolgend die Antragseingangszahlen 
der Jahre 2019 bis 2022 genannt: 
 
2019 = 4.314 Bauanträge; 2020 = 4.060 Bauanträge; 2021 = 4.152 Bauanträge; 2022 = 3.685 
Bauanträge. 
 
 
 
Frage 2:

2 
 
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrags (vom Zeitpunkt des 
Eingangs bis zur Erteilung oder Ablehnung)?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die durchschnittliche Laufzeit liegt aktuell bei 7 bis 9 Monaten. Längere Laufzeiten sind mög-
lich, vor allem wenn beim Antragseingang nicht sämtlich vorgeschriebene Antragsunterlagen 
und -anlagen schon vollständig eingereicht sind.  
 
Es gibt auch Verfahren, die über 1 Jahr dauern. Das liegt unter anderem daran, dass zum 
Zeitpunkt der Bauantragseinreichung sich noch ein Bebauungsplan in Aufstellung befindet 
und das geltende Planungsrecht noch entgegensteht. Das Bauaufsichtsamt lehnt dann den 
Antrag nicht nach dem geltenden Recht kurzfristig ab, sondern bearbeitet ihn zeitlich ge-
streckt, so dass er bei Rechtskraft des Bebauungsplans genehmigt werden kann. 
 
 
 
Frage 3: 
 
Inwieweit sind derzeit Rückstände bei der Bearbeitung der Bauanträge vorhanden,  
 
a) also wie hoch sind diese?  
 
Antwort der Verwaltung zu a): 
 
Soweit dies heute ermittelbar ist, liegen derzeit ca. 550 Bauanträge vor, deren Bearbeitung 
schon länger als 9 Monate andauern. 
 
 
 
b) was sind die Gründe dafür? 
 
Antwort der Verwaltung zu b): 
 
Das kann vielfältige Ursachen haben. Zum einen werden von der Bauaufsicht und anderen 
Fachdienststellen im Laufe des Verfahrens zusätzliche oder vertiefende Unterlagen angefor-
dert. Zum anderen bestehen Vakanzen beim eigenen Personal. Dies liegt an unbesetzten 
Stellen, Fluktuation und erhöhtem Krankenstand.  
 
Häufiger werden auch Bauanträge auf Wunsch der Antragstellenden ruhend gestellt, weil von 
dort mit Fachplanenden und/oder der Nachbarschaft weitere Abklärungen/Verständigungen 
vorgenommen werden sollen. 
 
 
 
c) und aus welchem Jahr ist der älteste Antrag, der noch zur Bearbeitung vorliegt? 
 
Antwort der Verwaltung zu c): 
 
Das ist ein Bauantrag, welcher im Jahr 2018 eingegangen war. 
 
 
 
Frage 4: 
 
Wie viele Bescheide (aufgeteilt in positive Entscheidungen und Ablehnungen) werden durch-
schnittlich pro Jahr erteilt? 
 
Antwort der Verwaltung:

3 
 
In der Vergangenheit wurden auf die Bauantragseingänge hin durchschnittlich ca. 3.000 bis 
3.500 Baugenehmigungen jährlich erteilt und durchschnittlich bis ca. 300 Ablehnungsbeschei-
de.  
  
Hinweis: Es ist noch zu berücksichtigen, dass Bauanträge nicht nur durch positive oder nega-
tive Bescheidung des Amtes enden können, sondern auch durch (formlose) Antragsrücknah-
me der Antragstellenden.  
 
 
 
Frage 5: 
 
In welchem Zeitraum nach Genehmigung erfolgt in der Regel die Fertigstellungsanzeige?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Unter Hinweis auf die nicht gesichert auswertbare Datenlage kann hier nur sehr überschlägig 
anhand einer Stichprobe der im Jahr 2017 eingegangenen Bauantragslage eine Antwort ver-
sucht werden. Für den Fall, dass eine Baugenehmigung zur Ausführung kam, lagen durch-
schnittlich ca. 525 Tage zwischen dem Datum der Baugenehmigungserteilung und dem Da-
tum der abschließenden Fertigstellungsanzeige. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1076/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.04.2023
Erstellt
30.03.2023 10:42