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Tempo 30 Sürther Straße und Ringstraße

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1443/2023 vom 04.05.2023

Stand: Am 08.05.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 1443/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Tempo 30 Sürther Straße und Ringstraße hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Stzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.03.2023, TOP 8.1.6 Beschlussvorschlag: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Stellungnahme zu folgendem Antrag: „1.) Die Verwaltung möge zeitnah auf der Sürther Straße im Abschnitt zwischen Grüngürtelstraße und Siegstraße durchgehend Tempo 30 anordnen und entsprechend be- schildern. 2.) Die Verwaltung wird gebeten, auf der Ringstraße, also im Abschnitt zwischen Maternusstraße und Siegfriedstr. Tempo 30 anzuordnen und entsprechend zu beschildern.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Geschwindigkeiten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat Folgendes ergeben: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) §45 Abs. 9 StVO sind nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um- stände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnis- se eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Im geprüften Bereich der Sürther Straße und Ringstraße liegen entsprechende Erkenntnisse zur Unfallhäufigkeiten nicht vor. Auch befinden sich hier keine sog. schützenswerten Einrich- tungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser), die eine Beschränkung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit rechtfertigen würden. Zudem befinden sich die Örtlichkeit im Mobilitätsrelevan- ten Verkehrsnetz. Die gewünschte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Sürther Straße und Ringstraße ist folglich unbegründet. Die Verwaltung ist jedoch auch der Ansicht, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaf- 2 fen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkei- ten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiati- ve bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzun- gen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit ist die Ver- waltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingun- gen einzuhalten. Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher abse- hen.

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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