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1443/2023

Tempo 30 Sürther Straße und Ringstraße

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 04.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2023, TOP 8.1.2.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3397 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 1443/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
 
Tempo 30 Sürther Straße und Ringstraße 
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Stzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 13.03.2023, TOP 8.1.6 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Stellungnahme zu folgendem Antrag: 
 
„1.) Die Verwaltung möge zeitnah auf der Sürther Straße im Abschnitt zwischen 
Grüngürtelstraße und Siegstraße durchgehend Tempo 30 anordnen und entsprechend be-
schildern. 
 
2.) Die Verwaltung wird gebeten, auf der Ringstraße, also im Abschnitt zwischen 
Maternusstraße und Siegfriedstr. Tempo 30 anzuordnen und entsprechend zu 
beschildern.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Anordnung von Geschwindigkeiten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden 
Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an.  
 
Die Prüfung hat Folgendes ergeben: 
 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung 
(StVO) §45 Abs. 9 StVO sind nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um-
stände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden 
Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnis-
se eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich 
übersteigt.  
 
Im geprüften Bereich der Sürther Straße und Ringstraße liegen entsprechende Erkenntnisse 
zur Unfallhäufigkeiten nicht vor. Auch befinden sich hier keine sog. schützenswerten Einrich-
tungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- 
und Pflegeheimen oder Krankenhäuser), die eine Beschränkung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit rechtfertigen würden. Zudem befinden sich die Örtlichkeit im Mobilitätsrelevan-
ten Verkehrsnetz. Die gewünschte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 
der Sürther Straße und Ringstraße ist folglich unbegründet. 
 
Die Verwaltung ist jedoch auch der Ansicht, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaf-

2 
 
fen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv 
zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr 
Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist 
die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkei-
ten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiati-
ve bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzun-
gen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 
bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit ist die Ver-
waltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingun-
gen einzuhalten. 
 
Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher abse-
hen.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Sürther Straße
  • Grüngürtelstraße
  • Siegfriedstraße
  • Maternusstraße
  • Ringstraße
  • Siegstraße

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Details

Aktenzeichen
1443/2023
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
04.05.2023
Erstellt
02.05.2023 09:12