Mandari Insight

V/0141/2009

Bericht über die Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Vorlagen 19.02.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen, Sitzung am 17.03.2009, TOP 6

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

12356 Zeichen

V/0141/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über die Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2009 Ausländerbeirat Bericht
17.03.2009 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u.  
                     ausländischen Flüchtlingen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Bestandsanalyse / Bedarfsentwicklung 
 
Spätaussiedler
 
 
Seit 2003 bis Ende 2008 ist die Zahl der Zuweisungen kontinuierlich zurückgegangen. Bis 
auf die Übergangseinrichtung Bockhorstraße 126 – 132 wurden alle Kapazitäten zur Erst-
unterbringung von Spätaussiedlern abgebaut. Diese Einrichtung steht im Eigentum der 
Wohn + Stadtbau und ist langfristig an die Stadt vermietet. Wegen der Länderförderung (2-
Phasen-Modell) besteht eine Zweckbindung bis 2018.  
     
     Die Ausnutzung der Einrichtung an der Bockhorstraße stellt sich wie folgt dar: 
Die Einrichtung wurde ursprünglich für 108 Personen errichtet. Unter Berücksichtigung des 
im Zusammenhang mit dem Flüchtlingskonzept entwickelten Belegungsstandards können 
nur 50 Plätze (mit je 15 qm pro Person) belegt werden, von denen (Stand Ende Januar 
2009) 19 Plätze belegt sind. 
     
Es wird angestrebt, die in der Einrichtung Bockhorststraße noch genutzten Kapazitäten bis 
30.04.2009 aufzugeben und die Einrichtung an die Wohn- und Stadtbau zurückzugeben. 
 
1.2     Asylbewerber und Geduldete
 
 
Die Zahl der in Münster aufgenommenen Flüchtlinge ist seit März 2006 rückläufig. Die An-
zahl der Hilfeempfänger sank von 1623 (Mär z 2006) auf aktuell (Dezember 2008) 754 Per-
sonen. Aber es gibt eine Veränderung. Aktuell erhält die Stadt Münster wieder vermehrt 
Vorlagen-Nr.: 
V/0141/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr  Köhnke  
Frau Jostameling 
Ruf: 
492  7053 
492  7055 
E-Mail: 
Koehnkej@stadt-muenster.de 
Jostameling@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.02.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0141/2009 
 
Zuweisungen durch das Land an unterzubringenden Flüchtlingen. Das Aufnahme-Ist der 
Stadt Münster ist nur zu 81,58 % erfüllt und die Stadt Münster ist mit 19 Personen in der 
Aufnahmepflicht. 
         
 Die Ausnutzung der Unterkunftskapazitäten (Ende Januar 2009) stellt sich wie folgt dar: 
        Übergangseinrichtung Plätze Belegung  
 
 Böttcherstraße 3                                                48                                          25               
Dülmenerstraße 53-55 50                35 
Friedrich-Ebert-Straße 1 58                11                
Grevenerstraße 217                                           40                                           22    
Hoppengarten 24/32 50                46                
Im Sundern 61 50                33               
Manfred-von-Richthofen-Straße 55/57               64                48  
Nordkirchenweg  50                 40 
Theissingstraße 17 38                23                
Warendorfer Straße 273-277                           176                                         101               
York-Ring 23 68                34                 
Wohnungen (Hafen-/Dammstraße)                    42                41                 
       Gesamt: 734            459              
           
    Dies entspricht einem Auslastung
sgrad von ca. 63 %.  
 
In den Übergangswohnungen zur Unterbringung wohnungsloser Familien in der Trautt-
mansdorffstraße 77-87 wohnen 17 Flüchtlingsfamilien mit insgesamt  97 Personen.  
  
Die Verfügbarkeit der Einrichtungen stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Mittel- bis langfristig ohne Einschränkungen: 
 
Art des Objektes                                Platzzahl            Nutzungsdauer  
Böttcherstraße 3 48 Plätze             Mietobjekt bis Januar 2020 
                                                                                         mit Verlängerungsoption 
Dülmenerstraße 53-55 50 Plätze      Mietobjekt bis Oktober 2018 
                                                                                         mit Verlängerungsoption 
Hoppengarten 24/32 50 Plätze      Mietobjekt bis November 2016 
                                                                                         mit Verlängerungsoption 
Im Sundern 61 50 Plätze      Mietobjekt bis Januar 2018 
                                                                                         mit Verlängerungsoption 
Nordkirchenweg 48/50 50 Plätze      Mietobjekt bis Oktober 2020 
                                                                                         mit Verlängerungsoption 
Theissingstraße 17  38 Plätze      Stiftungsvermögen  
 
 
Bedingt nutzbar: 
 
Art des Objektes                                Platzzahl            Nutzungsdauer  
Grevener Straße 217 40 Plätze             Eigentum bis ca. 2018 Interdomus- 
                                                                                         Häuser, kostenintensive Instand- 
                                                                                         haltung, daher Dauer der Nutzung 
                                                                                         ungewiss

3 
V/0141/2009 
 
Friedrich-Ebert-Straße 1 58 Plätze      Eigentum bis Ausbau Albersloher 
                                                                                          Weg 
                                                                                            
Wohnungen Hafenstraße/                    42 Plätze             Eigentum bis Ausbau Albersloher                         
Dammstraße                              Weg 
 
                                                                                           
Warendorfer Straße 272-278             176 Plätze             Eigentum – Interdomus-Häuser 
                                                                                         bis ca. 2018, kostenintensive  
                                                                                         Instandhaltung, Dauer der Nutz-  
                                                                                         barkeit ungewiss 
 
Manfred-von-Richthofen-Straße          64 Plätze             Eigentum –Interdomus-Häuser,  
                                                                                         Dauer der Nutzbarkeit ungewiss.  
                                                                                         Von 88 Plätzen wurden 16 Plätze 
                                                                                         (2 Häuser) wegen der Baumaß-      
                                                                                         nahme Albert-Schweitzer-Schule 
                                                                                         und 8 Plätze wegen Unbewohn-                           
                                                                                        barkeit abgebaut.                                                  
 
 
Nicht über 2009 hinaus nutzbar: 
 
Objekt                                                 Platzzahl            Nutzungsdauer  
York-Ring 23                                       68 Plätze             bis Mai 2009  
                                                                                        Erweiterung der Hauptfeuerwache 
 
Gesamt:                                            734 Plätze                   
 
         ab Mai 2009 ohne York-Ring                                     
Gesamt:                                            666 Plätze  
 
Aufgrund der verbesserten Unterbringungsmöglichkeiten in den neueren Einrichtungen 
kann zukünftig erst bei einer Belegung von 85 % von einer Vollbelegung ausgegangen 
werden (bisher 80 %). Für die weiteren Kalkulationen wird unter Berücksichtigung der Aus-
wirkungen der Bleiberechtsregelung und der geringen Zuweisungen von ca. 550 unterzu-
bringenden Personen ausgegangen. Bei 666 verfügbaren Plätzen ergäbe das eine Auslas-
tung von ca. 83 %.  
 Der Bedarf an Unterbringungskapazitäten ist mit dem verfügbaren Bestand im Jahre 
2009 somit gedeckt. Ende 2009 wird der aktuelle Bedarf erneut ermittelt und dem Rat 
ggf. bei Bedarf eine Entscheidung zum Bau einer Einrichtung 2010 vorgelegt.  
    
Zur Unterbringung der alleinstehenden männlichen Flüchtlinge aus der aufzugebenden Ü-
bergangseinrichtung York-Ring 23 ist die Übergangseinrichtung an der Friedrich-Ebert-
Straße 1 mit 58 Plätzen vorgesehen. Die Einrichtung wird hierzu mit vertretbarem Aufwand 
hergerichtet.   
                                            
          Der Rat hat mit Vorlage 167/2001 vom 16.05.2001 12 neue Standorte für Flüchtlingsein-
richtungen  beschlossen. Bisher wurden 4 der Standorte umgesetzt. (Der 4. Standort 
Nord/Mitte wurde in  Kooperation mit dem Investor nach Entscheidung des VV an den 
Standort Von-Esmarch-Straße verlegt, siehe 1.3.)  Dort entstanden Wohnungen für die Jü-
dischen Migranten.       
          Die Übergangseinrichtungen werden von Wohnungsbauträgern errichtet und an-
schließend durch die Stadt Münster angemietet.

4 
V/0141/2009 
 
 
1.3 Jüdische Emigranten  
.          
  Die Unterbringung der Jüdischen Emigranten erfolgt seit Herbst 2007 in dem Gebäude an  
          der Von-Esmarch-Straße 12. Die Belegung und Betreuung erfolgt in enger  Absprache mit 
          der Jüdischen Kultusgemeinde.  
           
         Von 30 verfügbaren Plätzen sind derzeit 12 Plätze belegt. 
           
Die Einrichtung ist so gebaut, dass entsprechend des sich abzeichnenden langsam sinken-
den Bedarfes, Wohneinheiten sukzessiv an den Investor zurückgegeben werden können.  
           
 
2. Auswirkungen auf das Unterbringungskonzept 
2.1 Beschlusslage 
 
 
Der Rat hat beschlossen, dass zur Integration und Unterbringung von ausländischen 
Flüchtlingen in Münster neue Einrichtungen mit einer Belegungskapazität von je ca. 50 
Plätzen auf der Grundlage der Bedarfs- und Nachfrageentwicklung sukzessive errichtet 
werden. 
Zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde von einem zusätzlichen Bedarf von ca. 600 Plätzen 
ausgegangen. Die Planung der 12 Einrichtungen wurde auf die im Mediationsprozess zwi-
schen Fraktionen, Bezirksvertretungen und Verwaltung favorisierten Standorte konkretisiert. 
 
2.2 Bisherige Umsetzung
 
 
 Von den vorgesehenen Standorten wurden bisher folgende Übergangseinrichtungen    
         realisiert: 
 
 Dülmener Straße 53-55, MS-Albachten               50 Plätze        Eröffnung Oktober 2003 
 Böttcherstraße 3, MS-Hiltrup         48 Plätze        Eröffnung Januar 2005  
 Nordkirchenweg 48/50, MS-Hiltrup   50 Plätze        Eröffnung Oktober 2005 
 
 Nach den Richtlinien über die neuen Standards in Übergangswohnungen wurden die bis- 
herigen Übergangseinrichtungen  
         Hoppengarten 24/32                    50 Plätze 
         Im Sundern 61                            50 Plätze                                    
         hergerichtet. 
  
         Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen (Planungsrecht, liegenschaftliche Ver-
fügbarkeit) für die Realisierung weiterer Standorte liegen vor und können im Bedarfsfall 
umgesetzt werden. 
 
3.       Ergebnis  
 
3.1     Spätaussiedler 
          Die Einrichtung Bockhorstraße wird bis Ende August 2009 aufgegeben. 
 
3.2     Flüchtlinge  
          Wie unter 1.2  dargestellt, wird Ende 2009 der Bedarf an Unterbringungskapazitäten neu    
 zu berechnen sein, da einerseits die weitere Nutzungsdauer der Interdomus-Häuser, die  
 teilweise marode sind, und andererseits stadtplanerische Maßnahmen noch nicht abseh-   
 bar sind. Darüber hinaus befindet sich die Stadt Münster aktuell wieder in der Aufnahme-  
 pflicht.

5 
V/0141/2009 
 
 Aus den Darstellungen ergibt sich das Ergebnis, dass in 2009 keine neue Flüchtlingsein- 
 richtung benötigt wird.  
   
3.3  Jüdische Emigranten 
    Der Bedarf an Unterbringungskapazitäten geht weiter zurück. Die Unterbringungskapazi- 
    täten werden ggf. bedarfsgerecht reduziert.  
 
 
Ende 2009 wird der Bedarf durch die Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Ange-
legenheiten in Kooperation mit der Sozialverwaltung erneut geprüft und der Kommission und dem 
Ausländerbeirat vorgestellt.   
                                             
 
 
 
I. V.  
 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

11.03.2009 Sitzung (Etat)
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.03.2009 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Böttcherstraße 3
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Theißingstraße 17
  • Warendorfer Straße 273
  • Grevener Straße 217
  • Dammstraße
  • Von-Esmarch-Straße 12
  • Dülmener Straße 53
  • Nordkirchenweg 50
  • York-Ring 23
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 55
  • Bockhorststraße
  • Albersloher Weg
  • Hoppengarten 24
  • Hafenstraße 42
  • Im Sundern 61

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0141/2009
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37