V/0141/2009
Bericht über die Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern
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Berichtsvorlage
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V/0141/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Bericht über die Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Beratungsfolge
11.03.2009 Ausländerbeirat Bericht
17.03.2009 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u.
ausländischen Flüchtlingen Bericht
Bericht:
1. Bestandsanalyse / Bedarfsentwicklung
Spätaussiedler
Seit 2003 bis Ende 2008 ist die Zahl der Zuweisungen kontinuierlich zurückgegangen. Bis
auf die Übergangseinrichtung Bockhorstraße 126 – 132 wurden alle Kapazitäten zur Erst-
unterbringung von Spätaussiedlern abgebaut. Diese Einrichtung steht im Eigentum der
Wohn + Stadtbau und ist langfristig an die Stadt vermietet. Wegen der Länderförderung (2-
Phasen-Modell) besteht eine Zweckbindung bis 2018.
Die Ausnutzung der Einrichtung an der Bockhorstraße stellt sich wie folgt dar:
Die Einrichtung wurde ursprünglich für 108 Personen errichtet. Unter Berücksichtigung des
im Zusammenhang mit dem Flüchtlingskonzept entwickelten Belegungsstandards können
nur 50 Plätze (mit je 15 qm pro Person) belegt werden, von denen (Stand Ende Januar
2009) 19 Plätze belegt sind.
Es wird angestrebt, die in der Einrichtung Bockhorststraße noch genutzten Kapazitäten bis
30.04.2009 aufzugeben und die Einrichtung an die Wohn- und Stadtbau zurückzugeben.
1.2 Asylbewerber und Geduldete
Die Zahl der in Münster aufgenommenen Flüchtlinge ist seit März 2006 rückläufig. Die An-
zahl der Hilfeempfänger sank von 1623 (Mär z 2006) auf aktuell (Dezember 2008) 754 Per-
sonen. Aber es gibt eine Veränderung. Aktuell erhält die Stadt Münster wieder vermehrt
Vorlagen-Nr.:
V/0141/2009
Auskunft erteilt:
Herr Köhnke
Frau Jostameling
Ruf:
492 7053
492 7055
E-Mail:
Koehnkej@stadt-muenster.de
Jostameling@stadt-muenster.de
Datum:
24.02.2009
Öffentliche Berichtsvorlage
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Zuweisungen durch das Land an unterzubringenden Flüchtlingen. Das Aufnahme-Ist der
Stadt Münster ist nur zu 81,58 % erfüllt und die Stadt Münster ist mit 19 Personen in der
Aufnahmepflicht.
Die Ausnutzung der Unterkunftskapazitäten (Ende Januar 2009) stellt sich wie folgt dar:
Übergangseinrichtung Plätze Belegung
Böttcherstraße 3 48 25
Dülmenerstraße 53-55 50 35
Friedrich-Ebert-Straße 1 58 11
Grevenerstraße 217 40 22
Hoppengarten 24/32 50 46
Im Sundern 61 50 33
Manfred-von-Richthofen-Straße 55/57 64 48
Nordkirchenweg 50 40
Theissingstraße 17 38 23
Warendorfer Straße 273-277 176 101
York-Ring 23 68 34
Wohnungen (Hafen-/Dammstraße) 42 41
Gesamt: 734 459
Dies entspricht einem Auslastung
sgrad von ca. 63 %.
In den Übergangswohnungen zur Unterbringung wohnungsloser Familien in der Trautt-
mansdorffstraße 77-87 wohnen 17 Flüchtlingsfamilien mit insgesamt 97 Personen.
Die Verfügbarkeit der Einrichtungen stellt sich wie folgt dar:
Mittel- bis langfristig ohne Einschränkungen:
Art des Objektes Platzzahl Nutzungsdauer
Böttcherstraße 3 48 Plätze Mietobjekt bis Januar 2020
mit Verlängerungsoption
Dülmenerstraße 53-55 50 Plätze Mietobjekt bis Oktober 2018
mit Verlängerungsoption
Hoppengarten 24/32 50 Plätze Mietobjekt bis November 2016
mit Verlängerungsoption
Im Sundern 61 50 Plätze Mietobjekt bis Januar 2018
mit Verlängerungsoption
Nordkirchenweg 48/50 50 Plätze Mietobjekt bis Oktober 2020
mit Verlängerungsoption
Theissingstraße 17 38 Plätze Stiftungsvermögen
Bedingt nutzbar:
Art des Objektes Platzzahl Nutzungsdauer
Grevener Straße 217 40 Plätze Eigentum bis ca. 2018 Interdomus-
Häuser, kostenintensive Instand-
haltung, daher Dauer der Nutzung
ungewiss
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Friedrich-Ebert-Straße 1 58 Plätze Eigentum bis Ausbau Albersloher
Weg
Wohnungen Hafenstraße/ 42 Plätze Eigentum bis Ausbau Albersloher
Dammstraße Weg
Warendorfer Straße 272-278 176 Plätze Eigentum – Interdomus-Häuser
bis ca. 2018, kostenintensive
Instandhaltung, Dauer der Nutz-
barkeit ungewiss
Manfred-von-Richthofen-Straße 64 Plätze Eigentum –Interdomus-Häuser,
Dauer der Nutzbarkeit ungewiss.
Von 88 Plätzen wurden 16 Plätze
(2 Häuser) wegen der Baumaß-
nahme Albert-Schweitzer-Schule
und 8 Plätze wegen Unbewohn-
barkeit abgebaut.
Nicht über 2009 hinaus nutzbar:
Objekt Platzzahl Nutzungsdauer
York-Ring 23 68 Plätze bis Mai 2009
Erweiterung der Hauptfeuerwache
Gesamt: 734 Plätze
ab Mai 2009 ohne York-Ring
Gesamt: 666 Plätze
Aufgrund der verbesserten Unterbringungsmöglichkeiten in den neueren Einrichtungen
kann zukünftig erst bei einer Belegung von 85 % von einer Vollbelegung ausgegangen
werden (bisher 80 %). Für die weiteren Kalkulationen wird unter Berücksichtigung der Aus-
wirkungen der Bleiberechtsregelung und der geringen Zuweisungen von ca. 550 unterzu-
bringenden Personen ausgegangen. Bei 666 verfügbaren Plätzen ergäbe das eine Auslas-
tung von ca. 83 %.
Der Bedarf an Unterbringungskapazitäten ist mit dem verfügbaren Bestand im Jahre
2009 somit gedeckt. Ende 2009 wird der aktuelle Bedarf erneut ermittelt und dem Rat
ggf. bei Bedarf eine Entscheidung zum Bau einer Einrichtung 2010 vorgelegt.
Zur Unterbringung der alleinstehenden männlichen Flüchtlinge aus der aufzugebenden Ü-
bergangseinrichtung York-Ring 23 ist die Übergangseinrichtung an der Friedrich-Ebert-
Straße 1 mit 58 Plätzen vorgesehen. Die Einrichtung wird hierzu mit vertretbarem Aufwand
hergerichtet.
Der Rat hat mit Vorlage 167/2001 vom 16.05.2001 12 neue Standorte für Flüchtlingsein-
richtungen beschlossen. Bisher wurden 4 der Standorte umgesetzt. (Der 4. Standort
Nord/Mitte wurde in Kooperation mit dem Investor nach Entscheidung des VV an den
Standort Von-Esmarch-Straße verlegt, siehe 1.3.) Dort entstanden Wohnungen für die Jü-
dischen Migranten.
Die Übergangseinrichtungen werden von Wohnungsbauträgern errichtet und an-
schließend durch die Stadt Münster angemietet.
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1.3 Jüdische Emigranten
.
Die Unterbringung der Jüdischen Emigranten erfolgt seit Herbst 2007 in dem Gebäude an
der Von-Esmarch-Straße 12. Die Belegung und Betreuung erfolgt in enger Absprache mit
der Jüdischen Kultusgemeinde.
Von 30 verfügbaren Plätzen sind derzeit 12 Plätze belegt.
Die Einrichtung ist so gebaut, dass entsprechend des sich abzeichnenden langsam sinken-
den Bedarfes, Wohneinheiten sukzessiv an den Investor zurückgegeben werden können.
2. Auswirkungen auf das Unterbringungskonzept
2.1 Beschlusslage
Der Rat hat beschlossen, dass zur Integration und Unterbringung von ausländischen
Flüchtlingen in Münster neue Einrichtungen mit einer Belegungskapazität von je ca. 50
Plätzen auf der Grundlage der Bedarfs- und Nachfrageentwicklung sukzessive errichtet
werden.
Zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde von einem zusätzlichen Bedarf von ca. 600 Plätzen
ausgegangen. Die Planung der 12 Einrichtungen wurde auf die im Mediationsprozess zwi-
schen Fraktionen, Bezirksvertretungen und Verwaltung favorisierten Standorte konkretisiert.
2.2 Bisherige Umsetzung
Von den vorgesehenen Standorten wurden bisher folgende Übergangseinrichtungen
realisiert:
Dülmener Straße 53-55, MS-Albachten 50 Plätze Eröffnung Oktober 2003
Böttcherstraße 3, MS-Hiltrup 48 Plätze Eröffnung Januar 2005
Nordkirchenweg 48/50, MS-Hiltrup 50 Plätze Eröffnung Oktober 2005
Nach den Richtlinien über die neuen Standards in Übergangswohnungen wurden die bis-
herigen Übergangseinrichtungen
Hoppengarten 24/32 50 Plätze
Im Sundern 61 50 Plätze
hergerichtet.
Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen (Planungsrecht, liegenschaftliche Ver-
fügbarkeit) für die Realisierung weiterer Standorte liegen vor und können im Bedarfsfall
umgesetzt werden.
3. Ergebnis
3.1 Spätaussiedler
Die Einrichtung Bockhorstraße wird bis Ende August 2009 aufgegeben.
3.2 Flüchtlinge
Wie unter 1.2 dargestellt, wird Ende 2009 der Bedarf an Unterbringungskapazitäten neu
zu berechnen sein, da einerseits die weitere Nutzungsdauer der Interdomus-Häuser, die
teilweise marode sind, und andererseits stadtplanerische Maßnahmen noch nicht abseh-
bar sind. Darüber hinaus befindet sich die Stadt Münster aktuell wieder in der Aufnahme-
pflicht.
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Aus den Darstellungen ergibt sich das Ergebnis, dass in 2009 keine neue Flüchtlingsein-
richtung benötigt wird.
3.3 Jüdische Emigranten
Der Bedarf an Unterbringungskapazitäten geht weiter zurück. Die Unterbringungskapazi-
täten werden ggf. bedarfsgerecht reduziert.
Ende 2009 wird der Bedarf durch die Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Ange-
legenheiten in Kooperation mit der Sozialverwaltung erneut geprüft und der Kommission und dem
Ausländerbeirat vorgestellt.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (16)
- Böttcherstraße 3
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Theißingstraße 17
- Warendorfer Straße 273
- Grevener Straße 217
- Dammstraße
- Von-Esmarch-Straße 12
- Dülmener Straße 53
- Nordkirchenweg 50
- York-Ring 23
- Manfred-von-Richthofen-Straße 55
- Bockhorststraße
- Albersloher Weg
- Hoppengarten 24
- Hafenstraße 42
- Im Sundern 61
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0141/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37