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AN/0955/2020

Interimsstandort für Schulen im Agnesviertel (Neustadt/Nord) während der Sanierung, Antrag SPD

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 12.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 5.2.17

Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Sachstandsbericht 2021

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Antrag nach § 3 (SPD BV1)

3334 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
Herrn Bezirksamtsleiter  
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0955/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
 
Interimsstandort für Schulen im Agnesviertel (Neustadt/Nord) während der Sanierung, Antrag 
SPD 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgende n Antrag auf die Tagesordnung der n ächsten Sitzung der BV Inne n-
stadt zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Schulen im Agnesviertel, die in den nächsten Jahren 
saniert werden, Interimsstandorte im näheren Umfeld zu finden. Besonders für die Grun d-
schulen in der Bernhard -Letterhaus-Str. und die Balthasarstraße muss der Grundsatz „Ku r-
ze Beine – kurze Wege“ gelten.  
 
Dazu soll die Verwaltung neben etwaigen eigenen Vorschlägen zum einen die Interimsnu t-
zung des Schulgebäudes in der Dagobertstraße ernsthaft prüfen und in Erwägung ziehen . 
Zum anderen soll geprüft werden, ob sich der derzeitige Interimsstandort für Kitas aus dem 
Agnesviertel und Nippes an der Niehler Straße/Auerstraße auch für die Schulen des Agne s-
viertels als Interimsstandort eignet. Ist dies der Fall, sollen die baurecht lichen Vorausse t-
zungen für die Interimsnutzung geschaffen werden.  
 
Begründung 
1. In ihre n Mitteilungen vom 07.11.2016 (3405/2016 ) und 10.10.2019 (2140/2019) infor-
mierte die Verwaltung über die anstehende Sanierung von Innenstadtschulen in Neu-
stadt/Nord:  
 I. Antwerpener Straße 19 -29, 2-zügige Grundschule;  
 II. Balthasarstraße 37, 3 -zügige Grundschule;  
III. Bernhard-Letterhaus-Str. 17, Gebäudeteil A: 1 -2-zügige Grundschule, Gebäudeteil 
B: 1-2-zügige Grund- und Gesamtschule, "Freie Schule";  
 IV. Blumenthalstraße 10 -12, derzeit Förderschule.  
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt-koeln.de 
web  www.koelnspd.de

- 2 - 
 
 
Die Sanierung der betroffenen Schulen soll hintereinander erfolgen, wobei diese während 
der Baumaßnahmen an einen Interimsstandort an der Kreutzerstraße (Neustadt/Nord) zi e-
hen sollen.  
 
2. Für den Grundschulstandort A gnesviertel bedeutet das:  
1. Grundschüler*innen aus dem Agnesviertel würden zum Interimsstandort einen 
Schulweg von ca. 3 km Fußweg auf sich nehmen müssen. Bei Nutzung des ÖPNV 
wäre mindestens ein einmaliges Umsteigen erforderlich. Der Weg per Rad würde sie 
entlang der vielbefahrenen Inneren Kanalstraße führen.  
2. Der Interimsstandort Kreutzerstraße bedeutet deshalb: Über mehrere Generationen 
von Grundschüler*innen des Agnesviertels wird eine Grundschule im Agnesviertel 
ausfallen, was den Nachfragedruck auf die im Agnesviertel verbleibende Grun d-
schule erhöhen wird.  
 
3. Die im Antrag vorgeschlagenen Alternativstandorte befinden sich deutlich näher an den 
betroffenen Schulen. So wäre der mögliche Nippeser Interimsstandort max. 1 km von den 
Schulen im Agnesviertel entfernt, der Interimsstandort im Kunibertsviertel 1,5 km.  
 
4. Auf jeden Fall ist auch eine gute Kommunikation mit den betroffenen Schulen und int e-
ressierten Eltern unverzichtbar.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Dr. Regina Börschel

Sachstandsbericht 2021

2357 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0955/2020 
 Stand: 05.01.2022 
Sachstandsbericht  
Interimsstandort für Schulen im Agnesviertel (Neustadt/Nord) während der Sanierung, Antrag 
SPD 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, für die Schulen im Agnesviertel, die in den nächsten Jahren 
saniert werden, Interimsstandorte im näheren Umfeld zu finden. Besonders für die Grundschulen in 
der Bernhard-Letterhaus-Str. und die Balthasarstraße muss der Grundsatz „Kurze Beine – kurze We-
ge“ gelten. 
Dazu soll die Verwaltung neben etwaigen eigenen Vorschlägen zum einen die Interimsnutzung des 
Schulgebäudes in der Dagobertstraße ernsthaft prüfen und in Erwägung ziehen. Zum anderen soll 
geprüft werden, ob sich der derzeitige Interimsstandort für Kitas aus dem Agnesviertel und Nippes an 
der Niehler Straße/Auerstraße auch für die Schulen des Agnesviertels als Interimsstandort eignet. Ist 
dies der Fall, sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Interimsnutzung geschaffen werden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es liegt kein neuer Sachstand vor. 
2020 
Mitteilung 2804/2020  https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=97333   
Bei der Konzeption des Auslagerungskonzeptes wurde darauf geachtet, den Schulen eine möglichst 
wohnortnahe Auslagerung anzubieten und dafür Sorge zu tragen, dass die Grundschüler aus der 
Bernhard-Letterhaus-Straße sowie der Balthasarstraße auch während der Bauphase im Agnesviertel 
verbleiben können. Diese Voraussetzung erfüllt das von der Verwaltung erstellte Konzept, das als 
bestmögliche Lösung angesehen wird. Nur die Freie Schule Bernhard-Letterhaus-Straße und die För-
derschule Blumenthalstraße ziehen aus dem Agnesviertel in die Interimsstandorte und verlassen da-
mit temporär das Viertel. 
Ein ungefährer Zeitpunkt, wann mit der Errichtung der Interimsschulgebäude begonnen wird, kann 
frühestens genannt werden, wenn ein*e Totalunternehmer*in zur Errichtung der Interimsstandorte be-
auftragt ist und die Planung aufgenommen hat (voraussichtlich im 2. Quartal 2021).  
Der vorgesehene Projektablauf der 2 Phasen ist in Anlage 1 chronologisch dargestellt. 
 
2021

2 
 
Auf den Vortrag der Gebäudewirtschaft in der Sitzung der BV 1 am 02.09.2021 wird verwiesen.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Balthasarstraße 37
  • Dagobertstraße
  • Niehler Straße
  • Antwerpener Straße 19
  • Bernhard-Letterhaus-Straße 17
  • Blumenthalstraße 10
  • Ludwigstraße 8
  • Kreutzerstraße
  • Auerstraße
  • Straße 19 29
  • Straße 17

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Details

Aktenzeichen
AN/0955/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
12.08.2020
Erstellt
12.08.2020 10:47