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Interimsstandort für Schulen im Agnesviertel (Neustadt/Nord) während der Sanierung, Antrag SPD

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/0955/2020 vom 12.08.2020

Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bezirksamtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0955/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Interimsstandort für Schulen im Agnesviertel (Neustadt/Nord) während der Sanierung, Antrag SPD Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende n Antrag auf die Tagesordnung der n ächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Schulen im Agnesviertel, die in den nächsten Jahren saniert werden, Interimsstandorte im näheren Umfeld zu finden. Besonders für die Grun d- schulen in der Bernhard -Letterhaus-Str. und die Balthasarstraße muss der Grundsatz „Ku r- ze Beine – kurze Wege“ gelten. Dazu soll die Verwaltung neben etwaigen eigenen Vorschlägen zum einen die Interimsnu t- zung des Schulgebäudes in der Dagobertstraße ernsthaft prüfen und in Erwägung ziehen . Zum anderen soll geprüft werden, ob sich der derzeitige Interimsstandort für Kitas aus dem Agnesviertel und Nippes an der Niehler Straße/Auerstraße auch für die Schulen des Agne s- viertels als Interimsstandort eignet. Ist dies der Fall, sollen die baurecht lichen Vorausse t- zungen für die Interimsnutzung geschaffen werden. Begründung 1. In ihre n Mitteilungen vom 07.11.2016 (3405/2016 ) und 10.10.2019 (2140/2019) infor- mierte die Verwaltung über die anstehende Sanierung von Innenstadtschulen in Neu- stadt/Nord: I. Antwerpener Straße 19 -29, 2-zügige Grundschule; II. Balthasarstraße 37, 3 -zügige Grundschule; III. Bernhard-Letterhaus-Str. 17, Gebäudeteil A: 1 -2-zügige Grundschule, Gebäudeteil B: 1-2-zügige Grund- und Gesamtschule, "Freie Schule"; IV. Blumenthalstraße 10 -12, derzeit Förderschule. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - Die Sanierung der betroffenen Schulen soll hintereinander erfolgen, wobei diese während der Baumaßnahmen an einen Interimsstandort an der Kreutzerstraße (Neustadt/Nord) zi e- hen sollen. 2. Für den Grundschulstandort A gnesviertel bedeutet das: 1. Grundschüler*innen aus dem Agnesviertel würden zum Interimsstandort einen Schulweg von ca. 3 km Fußweg auf sich nehmen müssen. Bei Nutzung des ÖPNV wäre mindestens ein einmaliges Umsteigen erforderlich. Der Weg per Rad würde sie entlang der vielbefahrenen Inneren Kanalstraße führen. 2. Der Interimsstandort Kreutzerstraße bedeutet deshalb: Über mehrere Generationen von Grundschüler*innen des Agnesviertels wird eine Grundschule im Agnesviertel ausfallen, was den Nachfragedruck auf die im Agnesviertel verbleibende Grun d- schule erhöhen wird. 3. Die im Antrag vorgeschlagenen Alternativstandorte befinden sich deutlich näher an den betroffenen Schulen. So wäre der mögliche Nippeser Interimsstandort max. 1 km von den Schulen im Agnesviertel entfernt, der Interimsstandort im Kunibertsviertel 1,5 km. 4. Auf jeden Fall ist auch eine gute Kommunikation mit den betroffenen Schulen und int e- ressierten Eltern unverzichtbar. Mit freundlichen Grüßen Dr. Regina Börschel
  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0955/2020 Stand: 05.01.2022 Sachstandsbericht Interimsstandort für Schulen im Agnesviertel (Neustadt/Nord) während der Sanierung, Antrag SPD Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, für die Schulen im Agnesviertel, die in den nächsten Jahren saniert werden, Interimsstandorte im näheren Umfeld zu finden. Besonders für die Grundschulen in der Bernhard-Letterhaus-Str. und die Balthasarstraße muss der Grundsatz „Kurze Beine – kurze We- ge“ gelten. Dazu soll die Verwaltung neben etwaigen eigenen Vorschlägen zum einen die Interimsnutzung des Schulgebäudes in der Dagobertstraße ernsthaft prüfen und in Erwägung ziehen. Zum anderen soll geprüft werden, ob sich der derzeitige Interimsstandort für Kitas aus dem Agnesviertel und Nippes an der Niehler Straße/Auerstraße auch für die Schulen des Agnesviertels als Interimsstandort eignet. Ist dies der Fall, sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Interimsnutzung geschaffen werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Es liegt kein neuer Sachstand vor. 2020 Mitteilung 2804/2020 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=97333 Bei der Konzeption des Auslagerungskonzeptes wurde darauf geachtet, den Schulen eine möglichst wohnortnahe Auslagerung anzubieten und dafür Sorge zu tragen, dass die Grundschüler aus der Bernhard-Letterhaus-Straße sowie der Balthasarstraße auch während der Bauphase im Agnesviertel verbleiben können. Diese Voraussetzung erfüllt das von der Verwaltung erstellte Konzept, das als bestmögliche Lösung angesehen wird. Nur die Freie Schule Bernhard-Letterhaus-Straße und die För- derschule Blumenthalstraße ziehen aus dem Agnesviertel in die Interimsstandorte und verlassen da- mit temporär das Viertel. Ein ungefährer Zeitpunkt, wann mit der Errichtung der Interimsschulgebäude begonnen wird, kann frühestens genannt werden, wenn ein*e Totalunternehmer*in zur Errichtung der Interimsstandorte be- auftragt ist und die Planung aufgenommen hat (voraussichtlich im 2. Quartal 2021). Der vorgesehene Projektablauf der 2 Phasen ist in Anlage 1 chronologisch dargestellt. 2021 2 Auf den Vortrag der Gebäudewirtschaft in der Sitzung der BV 1 am 02.09.2021 wird verwiesen.

Beratungsverlauf

  1. 26.08.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.17, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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