AN/1477/2024
Mit laufendem Motor die Luft verschmutzen - was tut die Stadt?
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Linke Anfrage nach § 4
3144 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Denise Abé Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1477/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 Mit laufendem Motor die Luft verschmutzen - was tut die Stadt? Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Abé, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie ganz herzlich, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am 31.10.2024 zu setzen. Erst kürzlich wurde die Bundesregierung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin - Brandenburg zur Ände rung des Nationalen Luftreinhalteprogramms (NLRP) verurteilt, da die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen. Mit dem NLRP wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, die eine Reduktion von Schadstoffemissionen in den Mitgliedstaaten erreichen soll . Konkret sieht die "NEC -Richtlinie" nationale Reduktionsverpflichtungen für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan, Ammoniak und primären Feinstaub bis 2030 vor. Gleichzeitig kommt man in Köln tagtäglich an Autos vorbei, deren Fahrer " nur mal kurz zum Kiosk gehen" oder "noch mal schnell etwas nachgucken wollen im Handy bevor sie losfahren" oder einfach „nur“ auf jemanden warten und dabei den Motor laufen lassen. Dass die Kombination aus hohen Temperaturen und Sonneneinstrahlung in Kombination mit den Abgasen zu hohen Ozonwerten führt, welche gerade lungenkranken Menschen stark zusetzen, ist allgemein bekannt. Die EU-Umweltagentur EEA schätzt, dass es allein in der EU jedes Jahr 240.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaubbelastung, gerade in Städten gibt. Die Kosten trägt die Gemeinschaft. Daher haben wir die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir höflich bitten: 1. Wie viele Busgeldverfahren gemäß § 30 Abs. 1 StVO oder/und § 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG , also dem unnötigen Laufenlassen des Motors im Stand wurden im Jahr 2023 in Köln geführt? 2. Welche anderen Maßnahmen unternimmt die Stadt Köln, um die oben geschilderte Praxis zu unterbinden? 3. Wie sind die Vorg aben für a. städtische Fahrer*innen z.B. vom Grünflächenamt, und dem Ordnungsamt b. der stadteigenen und stadtnahen Betriebe, wie der AWB, der KVB und anderen c. von der Stadt beauftragte Firmen, zum Beispiel für die Grünpflege und Baumaßnahmen den Motor nicht lau fen zu lassen bzw. wie werden diese für die Thematik sensibilisiert? 4. Welche weitergehenden Maßnahmen und politischen Beschlüsse zur Ahndung oder besser Vermeidung der oben genannten Umstände, schlägt die Verwaltung vor? gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer gez. Uschi Röhrig Umweltpolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1477/2024
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 28.10.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 11:41