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Anfrage zu Hausverboten im Jugend- und Gemeinschaftszentren Glashütte in Köln-Porz

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0630/2018 vom 23.04.2018

Stand: Am 11.06.2018 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • H. Litvinov - Anfrage zum Jugendzentrum Glashütte

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    Dr. (UA) Eugen Litvinov 17.04.2018 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 07.05.2018 Hausverbote im Jugend- und Gemeinschaftszentren Glashütte in Köln-Porz für Jugendliche aus den benachbarten Wohnsiedlungen AN/630/2018 Sehr geehrter Herr Keltek, das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte , das sich auf Glashüttenstr. 20 in 51143 Köln befindet, bietet laut seiner Webseite ( www.glashuette-porz.de) den „Besuchern jeden Alters An ge- bote in den Bereichen Jugend, Bildung, Freizeit und Kultur an “. „Für Kinder und Jugendliche“ sind das u.a. Tischtennis, Kickern, Spielen, Freunden treffen, Musik hören , Billard, Konsole, HipHop. Dieses Zentrum ist bei den Jugendlichen aus der benachbarten Wohnsiedlung sehr beliebt und bis vor Kurzen haben im Zentrum solche Angebote wahrgenommen. Vor einige Zeit aber hat die Leiterin des Zent rums ein Hausverbot für mehrere Jugendliche , die ursprünglich aus Rumänien und Bulgarien stammen, verhängt - und dies auch der Polizei mitgeteilt -, so dass die Teenager jetzt ihre Freizeit auf der Straße verbringen müssen. Deswegen wird die Verwaltung gebeten folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist der Verwaltung dieser Fall bekannt und gibt es in anderen Jugend - und Gemeindezentren ähnliche Hausverbote? Werden im Jugendzentrum Glashütte eine vergleichsweise höhere A n- zahl von Hausverboten als in anderen Jugendzentren ausgesprochen? 2. Ist ein solches Hausverbot für ein Jugend- und Gemeindezentrum generell rechtsmäßig? 3. Sind die Jugendliche bestimmter Ethnien oder aus bestimmten Herkunftsländern in besonderer Weise vermehrt von solchen Hausverboten betroffen? 4. Für den Fall, dass in großem Mass e die Jugendliche aus Bulgarien und Rumänien oder Ju- gendliche aus anderen b estimmten Ethnien bzw. Herkunftsländen davon betroffen sind : Wo sieht die Verwaltung die Ursachen dafür und welche Maßnahmen wären erforderlich dies zu verändern? 5. Wie trägt ein solche s Hausverbot – seine Rechtmäßigkeit vorausgesetzt– der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei? Mit freundlichen Grüßen Eugen Litvinov, Dr. (UA)

Beratungsverlauf

  1. 11.06.2018

    Integrationsrat

    TOP 4.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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