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AN/0630/2018

Anfrage zu Hausverboten im Jugend- und Gemeinschaftszentren Glashütte in Köln-Porz

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 23.04.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.06.2018, TOP 4.2

H. Litvinov - Anfrage zum Jugendzentrum Glashütte

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H. Litvinov - Anfrage zum Jugendzentrum Glashütte

2357 Zeichen

Dr. (UA) Eugen Litvinov        17.04.2018 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 07.05.2018 
 
Hausverbote im Jugend- und Gemeinschaftszentren Glashütte in Köln-Porz für Jugendliche 
aus den benachbarten Wohnsiedlungen 
AN/630/2018 
 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte , das sich auf Glashüttenstr. 20 in 51143 Köln 
befindet, bietet laut seiner Webseite ( www.glashuette-porz.de) den „Besuchern jeden Alters An ge-
bote in den Bereichen Jugend,  Bildung, Freizeit und Kultur an “. „Für Kinder und Jugendliche“ sind 
das u.a. Tischtennis, Kickern, Spielen, Freunden treffen, Musik hören , Billard, Konsole, HipHop. 
Dieses Zentrum ist bei den Jugendlichen aus der benachbarten Wohnsiedlung sehr beliebt und bis 
vor Kurzen haben im Zentrum solche Angebote wahrgenommen. 
Vor einige Zeit aber hat die Leiterin des Zent rums ein Hausverbot für mehrere Jugendliche , die 
ursprünglich aus Rumänien und Bulgarien stammen, verhängt - und dies auch der Polizei mitgeteilt 
-, so dass die Teenager jetzt ihre Freizeit auf der Straße verbringen müssen. 
Deswegen wird die Verwaltung gebeten folgenden Fragen zu beantworten: 
1. Ist der Verwaltung dieser Fall bekannt  und gibt es in anderen Jugend - und Gemeindezentren 
ähnliche Hausverbote? Werden im Jugendzentrum Glashütte eine vergleichsweise höhere A n-
zahl von Hausverboten als in anderen Jugendzentren ausgesprochen? 
2. Ist ein solches Hausverbot für ein Jugend- und Gemeindezentrum generell rechtsmäßig?  
3. Sind die Jugendliche bestimmter Ethnien oder aus bestimmten Herkunftsländern in besonderer 
Weise vermehrt von solchen Hausverboten betroffen?  
4. Für den Fall, dass  in großem Mass e die Jugendliche aus  Bulgarien und Rumänien oder Ju-
gendliche aus anderen b estimmten Ethnien  bzw. Herkunftsländen  davon betroffen sind :  
Wo sieht die Verwaltung die Ursachen dafür und welche Maßnahmen wären erforderlich dies 
zu verändern? 
5. Wie trägt ein solche s Hausverbot –  seine Rechtmäßigkeit vorausgesetzt– der Integration von 
Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Eugen Litvinov, Dr. (UA)

Beratungsverlauf (1)

11.06.2018 Integrationsrat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Glashüttenstraße 20

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Details

Aktenzeichen
AN/0630/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
23.04.2018
Erstellt
23.04.2018 16:16