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3276/2018

Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 24.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.11.2018, TOP 3.6

unterschriebene DE

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Anlage 1 RVO

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Rücknahme 04.11.2018

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unterschriebene DE

3011 Zeichen

= Vorlagen-Nummer
#573: 3276/2018

Die Oberbürgermeisterin , Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle

132/321
1-32-321

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung

Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß 8:36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.

zur Behandlung in öffentlicher Sitzung

Betreff
Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018

Datum

Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018

Begründung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr
2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen
(Vorlagennummer 2533/2018) beschlossen.

Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben.

Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt,
dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann.

Die Aufhebung des Termins ist dringend geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindli-
chen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.

Da der Rat und die Bezirksvertretung-Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge
nicht erreicht werden kann und die Ladenöffnung bereits zum 04.11.2018 genehmigt ist, ist die Dring-
lichkeitsentscheidung erforderlich.

Beschluss: .
Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister(in) und ein Mitglied der Bezirksvertre-
tung, empfiehlt gemäß $ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und einem Ratsmit-
glied aufgrund der Rücknahme des Antrages der Interessengemeinschaft Severinsstr. den beantrag-
ten und vom Rat am 08.10.2018 (Vorlagennummer 2533/2018) genehmigten verkaufsoffenen Sonn-
tag am 04.11.2018 aufzuheben und folgenden Beschluss zu fassen:

Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
nach $ 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit $ 41 GO NRW in
Verbindung mit $ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der
in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in ver-

schiedenen Kölner Stadtteilen für 2018.
22.

Datum Abstimmungsergebnis Un

DB.10.0 uk nunung

Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr
2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen

(Vorlagennummer 2533/2018) beschlossen.
Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben.

Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt,
dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann.

Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver-
kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.

Anlage 1 RVO

1136 Zeichen

Anlage 1 
 
Änderungsverordnung über das Offenhalten von  
Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen  
für 2018 
 
Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben im Wege der 
Dringlichkeitsentscheidung am       aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S.208), in Kraft getreten am 18. Mai 
2013, für die Stadt Köln verordnet: 
 
§ 1 
Die vom Rat am 08.10.2018 beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über 
das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Neustadt-Süd, 
Rodenkirchen, Sürth, Braunsfeld, Lindenthal und Porz-Mitte wird wie folgt geändert: 
 
Die in § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschieden 
Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen für das Severinsviertel am Sonntag, 
dem 04.11.2018, findet nicht statt und wird daher aufgehoben. 
§ 2 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2018. 
 
Stadt Köln 
als örtliche Ordnungsbehörde

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

3117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
I-32-321 
Vorlagen-Nummer 
 3276/2018 
Freigabedatum 
24.10.2018  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr 
2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen 
(Vorlagennummer 2533/2018).  
Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben. 
Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, 
dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann. 
Die Aufhebung des Termins ist dringend geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindli-
chen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. 
Da der Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge 
nicht erreicht werden kann und die Ladenöffnung bereits zum 04.11.2018 genehmigt ist, ist die Dring-
lichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister(in) und ein Mitglied der Bezirksvertre-
tung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und einem Ratsmit-
glied aufgrund der Rücknahme des Antrages der Interessengemeinschaft Severinsstr. den beantrag-
ten und vom Rat am 08.10.2018 (Vorlagennummer 2533/2018) genehmigten verkaufsoffenen Sonn-
tag am 04.11.2018 aufzuheben und folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung 
nach § 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)  in Verbindung mit § 41 GO NRW in 
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der 
in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in ver-
schiedenen Kölner Stadtteilen für 2018. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
23.10.2018  zugestimmt  gez. Leitner  gez. Fischer

2 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr 
2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen 
(Vorlagennummer 2533/2018).  
Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben. 
 
Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, 
dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann. 
 
Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver-
kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.

Anlage 2 Rücknahme 04.11.2018

2462 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Hans-Günter Grawe <mail@hg-grawe.de> 
Gesendet: Dienstag, 9. Oktober 2018 13:39 
An: Keller, Stephan Dr.; Büscher, Wolfgang; Brandt, Peter 
Betreff: Fwd: Absage VOS 04.11.2018 IG Severinsviertel 
Sehr geehrte Herren, 
 
im Nachgang zu meiner Mail von heute Vormittag, übermittel ich Ihnen hiermit das Schreiben der IG 
Severinsviertel. 
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine kurze Info geben könnten, wie man jetzt mit dem falschen 
Datum der IG-Lindenthal umgeht. 
Diese Info würde ich dann an den Vorstand der IG weiterleiten. 
 
Vielen Dank. 
 
Freundliche Grüße 
 
Hans-Günter Grawe 
-Handelskümmerer der Kölner Werbe- und Interessengemeinschaften- 
 
Mobil: +49 (0) 151-12532330 
 
 
Anfang der weitergeleiteten Nachricht: 
 
Von: "Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V." < 
info@severinsviertel.info > 
Betreff: Absage VOS 04.11.2018 IG Severinsviertel  
Datum: 9. Oktober 2018 um 12:58:40 MESZ  
An: mail@hg-grawe.de  
 
 
 
 
Stadt Köln 
Peter Brand 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
50475 Köln 
            
           Köln, 
09.10.2018 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
Sehr geehrter Hr. Grawe, 
 
vielen Dank für Ihre Unterstützung, insbesondere für die Beantragung der verkaufsoffenen Sonntage 
durch die IG´s . 
 
Leider müssen wir, die Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V., 
den von Ihnen genehmigten verkaufsoffenen Sonntag am 04.11.2018 aus organisatorischen Gründen 
offiziell absagen.

2
Leider steht noch die offizielle Genehmigung/Zusage der Stadt Köln aus, die wir erhofft hatten bis dahin 
erhalten zu haben. 
Aus Mangel an Vorlaufzeit und Planungsicherheit haben wir diese Eröffnungsveranstaltung 
- „ Geschichte erleeve“ multimediale Geschichtsmeile - auf den 19.03.2019 verlegt und in der 
Zwischenzeit erneut beantragt. 
Über Ihre erneute Unterstützung würden wir uns freuen. 
 
 
Mit bestem Gruß  
 
 i.A. Christian Berger 
Vorstand 
 
                                                         Vorstandsvorsitzende - Dr. Thorsten Fröhlich  & Wilhelm von der Gathen 
   
IGS e.V. Kartäuserhof 50 50678 Köln  
 
Diese Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich 
geschuetzte Informationen.  
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-
Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte 
sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das 
unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe 
dieser Mail sind nicht gestattet.

Beratungsverlauf (1)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3276/2018
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.10.2018
Erstellt
09.10.2018 15:26