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V/0285/2007

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512: Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp

Vorlagen 11.04.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 08.05.2007, TOP 5.3.2

Anlage 4 - Plan

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Ansehen

Anlage 1 - Bürgeranhörung

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Begründung

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Ansehen

Anlage 3 - textl. Festsetzungen

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Ansehen

Anlage 4 - Plan

689 Zeichen

H = 35.50    0.50 m 
± 
H = 10.00    0.50 m 
± 
H = 13.00    0.50 m 
± 
Bauhöhen: 
siehe textl. 
Festsetzun- 
gen 1.32 
LE 
Gehweg 
 mit Gastronomie / EG, 
Altenpflegeheim / EG - 3.OG, 
Wohnungen / ab 4. OG 
Altenpflegeheim 
Wohnungen 
 St 
  GRZ  0.6 
    g      FD 
P
P
P
P
P
P
P
P
P
IV 
III 
69 
I
III 
71 
IV 
73 
III 
75 
III 
-I 
IV 
III 
48 III 
46 
41 
51 
II 
21 
19 
15 
I
Pottkam
p 
77 
79 
Radweg 
K 6   Kardinal - von - Galen - Ring 
Radweg 
17 
Radweg 
latz 
Robert - Koch - Sraße 
Pottkam
p 
P
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 285/2007 
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VERKLEINERUNG / M 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

Anlage 1 - Bürgeranhörung

13156 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. 285/2007 
 
Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung  
nach § 3 (1) BauGB in Verb. m. §13a BauGB 
 
Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anlass Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512: Kar dinal-von-Galen-
Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp 
Zeit 27.03.07 / 18.00 Uhr 
Ort Franz-Hitze-Haus, Kardinal-von-Galen-Ring 
Teilnehmer ca. 25 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung Herr Fischer-Baumeister ( Bezirksvorsteher) 
Vertreter der Verwaltung Frau Philipp (Stadtplanungs amt) 
Frau Erdmann (Referendarin) 
Vertreter des Vorhabenträgers Herr Brackmann (Vorha benträger) 
Herr Höyng (Architekturbüro Gruppe MDK, Münster) 
Herr Kaminski (Architekturbüro Gruppe MDK, Münster) 
Herr Nettels (Architekturbüro Gruppe MDK, Münster) 
 
ABLAUF DER BÜRGERANHÖRUNG 
• Begrüßung durch Herrn Fischer-Baumeister 
• Einführung zum Inhalt der Bürgeranhörung durch Frau  Philipp 
• Vorstellung der Planung durch Herrn Kaminski 
• Fragen und Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilneh mer 
 
 
BEGRÜßUNG 
Herr Fischer-Baumeister begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Bürgeranhörung um 18.00 Uhr. 
 
EINFÜHRUNG ZUM INHALT DER BÜRGERANHÖRUNG 
Anlass der Planung ist ein aktuelles Hochbauprojekt , das südlich des Wendehammers  Robert-Koch-Straße 
realisiert werden soll. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines bereits 1995 offengelegten Be bau- 
ungsplan-Entwurfs (Nr. 398), der seinerzeit zur stä dtebaulichen Entwicklung der Gesamtfläche zwischen 
Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp / Vesaliusweg dienen sollte. Der südliche Teil d er 
als Kerngebiet festgesetzten Fläche ist 1997 mit dem  „Domicil Aaseehof“ als 1. Bauabschnitt   umgesetzt  
worden, die Entwicklung des nördlichen Bereichs sol l nun auf planungsrechtlicher Grundlage des vorhabe n- 
bezogenen Bebauungsplans Nr. 512 erfolgen. 
Es ist vorgesehen, an den Gebäudebestand am Kardinal-von-Galen-Ring anzuschließen, zum Pottkamp und 
entlang Robert-Koch-Straße einen IV-geschossigen U- förmigen Gebäudetrakt um einen Innenhof zu errich- 
ten und diesen durch einen Hochhausriegel mit Ausri chtung auf den Jungeblothplatz zu ergänzen. Bei gle i- 
cher städtebaulicher Konzeption war seit Mitte der 1990er Jahre ein Hotel mit einem Congress-Zentrum 
geplant, das jedoch nicht umgesetzt werden konnte.  
Die neue Nutzung sieht eine Altenpflegeeinrichtung sowie Wohnungen für Senioren und Studenten in Er- 
gänzung des „Domicil Aaseehof“ vor und leistet damit einen Beitrag zum Mehrgenerationenwohnen in Müns-
ter. 
 
Während der Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 398 im Jahr 1995 wurden keine grundsätzlichen 
Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Zur angestre bten weiteren Nutzung des Hubschrauber-
Landeplatzes am Jungeblothplatz konnte mit dem zust ändigen Dezernat für Luftverkehr / Bezirksregierung  
Münster geklärt werden, dass der Status als ausschl ießlicher Notlandeplatz bestehen bleiben kann, da es  
sich nicht um einen genehmigungspflichtigen Flugplat z handelt. Da das planungsrechtliche Verfahren lang e 
zurück liegt, soll das Vorhaben mit einem neuen sog enannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan umge- 
setzt werden. Der Vorhabenträger möchte das Projekt kurzfristig realisieren.

2 
Entsprechend neuer Fassung des Baugesetzbuches wird dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß 
§13a in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine rechtliche Pflicht zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- 
teiligung besteht nach der neuen Rechtslage für die  Stadt nicht. Die Stadt Münster möchte trotzdem mit  die- 
ser Veranstaltung die interessierten Bürgerinnen un d Bürger frühzeitig über dieses wichtige Vorhaben 
informieren. Wie in der Ankündigung bereits erwähnt , entfällt die Pflicht zur Umweltprüfung bzw. zum U m- 
weltbericht. Der Flächennutzungsplan wird in seiner Darstellung nach Rechtskraft des Bebauungsplans ent - 
sprechend berichtigt (Gemischte Baufläche statt Sondergebiet Hochschule). 
 
VORSTELLUNG DER PLANUNG 
Die Grundidee der städtebaulichen Planung ist die B etonung der alten Platzkanten des Jungeblodtplatzes  
durch das ca. 36 m hohe Gebäude. In den 1970er Jahr en bildeten die umliegenden Gebäude die Koordina- 
ten des Platzes, aufgrund der Verlegung des Kardina l-von-Galen-Rings wird heute der Platz räumlich zer - 
schnitten. Durch die Stellung des  Hochhauses soll der Platz städtebaulich wieder ablesbar werden.  
Mit der Nutzung Altenpflegeeinrichtung und Wohnungen für Senioren und Studenten soll die Projektentwic k- 
lung fortgeführt werden. Die Studentenwohnungen schließen sich im Westen in der Höhe profilgleich an da s 
Bestandsgebäude am Kardinal-von-Galen-Ring an, die Altenpflegeeinrichtung wird im neuen IV-
geschossigen Gebäude untergebracht, die Seniorenwoh nungen werden im Kopfgebäude über dem IV. Ge- 
schoss angeboten. Eine Tiefgarage unter den Gebäude n mit Zufahrt von der Robert-Koch-Straße stellt die 
notwendigen Stellplätze zur Verfügung.  
Die alten und neuen Gebäudeteile werden mit einer P assage verbunden, weiterer Synergieeffekt ist die g e- 
meinsame Nutzung der Infrastruktur, wie zum Beispiel des Kioskladens am Pottkamp. 
 
FRAGEN UND ANREGUNGEN DER TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER 
Das „Domicil Aaseehof“ verfügt zwar über eine schöne Wohnqualität, aber über schlechte Einkaufsmöglich - 
keiten. Werden im Zuge der Neuplanung des nördlichen  Bereichs weitere Einkaufsmöglichkeiten geschaf- 
fen? 
Die Schaffung von neuen Einkaufsmöglichkeiten war i n der Planung zunächst angedacht. Da aber Ein- 
kaufsmärkte eine bestimmte Größe brauchen, um wirtsc haftlich tragfähig zu sein, konnten Geschäfte um 
Umfeld (z.B. an der Hüfferstraße) nicht dauerhaft g ehalten werden. Die Umgebung ist stark durch die Un i- 
versität geprägt, ein ausreichendes Nachfragepotenz ial durch Wohnbevölkerung östlich Jungeblothplatz i st 
nicht vorhanden. Ein großer Einkaufsmarkt könnte nicht über den Ring erschlossen werden und würde somit 
eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Pottkamps fü r die Bewohner des „Domicil Aaseehof“ bedeuten. Da 
durch das Neubauprojekt selbst eine Konkurrenz zum bestehenden Kioskladen im „Domicil Aaseehof“ ver- 
mieden werden soll, wäre die Erweiterung am Standort wünschenswert. 
 
Beeinträchtigt das Hochhaus den Hubschrauberlandeplatz der Universität?  
Schon im Zuge der ersten Planung ist im Jahr 1995 bei der Luftverkehrsbehörde des Regierungspräsidenten 
angefragt worden, welche Probleme entstehen könnten . Nach Aussage der Luftverkehrsbehörde ist der 
Hubschrauberlandesplatz ausschließlich ein Notlandeplatz für die umliegenden Universitätskliniken und d arf 
auch künftig nur zu diesem Zweck genutzt werden. Im  Rahmen der aktuellen Planung ist diese Aussage 
erneut bestätigt worden. Es sind lediglich technische Maßnahmen wie Nachtkennzeichnung aller exponierten 
Gebäudeecken durch Hindernisfeuer am Hochhaus zur Orientierung der Piloten zu treffen. 
 
Wird das Hochhaus das „Domicil Aaseehof“ verschatten? 
Aufgrund der nordwestlichen Lage auf dem Baugrundst ück kann keine wesentliche Verschattung durch das 
Hochhaus entstehen.  
 
Ist die Umgebung des „Domicil Aaseehof“ windanfälliger durch das hohe Kopfgebäude? 
Die Hauptwindrichtung ist Südwesten und Westen, d.h . der Innenhof des „Domicil Aaseehof“ ist vor Wind 
und zukünftig auch vor Lärm erheblich besser geschü tzt. Die Höhenausrichtung der neuen Gebäude ist von  
der klimatischen Seite her optimal.  
 
Welche Abmessungen wird das Kopfgebäude haben? 
Das Gebäude wird eine absolute Höhe von ca. 36 m ha ben. (Im Vergleich: ca. 42 m Höhe haben das Iduna-
Hochhaus, Servatiiplatz / das Stadthaus 1, Klemenss traße / das Bürogebäude Ecke Hammer Stra- 
ße/Friedrich-Ebert-Straße). Die Breite des Kopfgebäudes entspricht in etwa der Breite der HNO-Klinik in d er 
Umgebung.  
 
Es besteht die Befürchtung, dass durch das Hochhaus  der Innenhof des “Domicil Aaseehof“ klein und eng 
wird.

3 
Die heutige Hofsituation ist nach Norden offen und bietet nicht die Ruhe eines typischen Innenhofes. D ie 
neue Bebauung bildet einen Hofabschluss; damit ist der Innenhof durch Lärm und Verkehr weniger belaste t 
und bekommt mehr Aufenthaltscharakter. Zudem soll der Innenhof aufenthaltsfreundlicher gestaltet werden.  
Die Höhe des geplanten Gebäudes ist in Münsters Sta dtbild nicht atypisch; an mehreren Standorten (s.o. ) 
werden 36 m und mehr erreicht. Die Gebäudehöhe ist auch an diesem exponierten Standort städtebaulich 
vertretbar. 
 
Wann ist der Baubeginn geplant? Wie lange wird die Bauzeit dauern? 
Der Baubeginn ist für Ende des Jahres vorgesehen, die Bauzeit wird ca. 17 Monate betragen. 
 
Wie soll mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dem Parkdruck umgegangen werden? 
Jedes neue Bauvorhaben erzeugt zwar mehr Verkehr, a ber die Altenpflegeeinrichtung und Wohnungen im 
geplanten Umfang erzeugen im Vergleich zu früheren Vorhaben (Bebauungsplan-Entwurf 398 sah 2 Park- 
decks mit 470 Stellplätzen vor) nur zielgerichteten  projektbedingten Verkehr. Anlieferung und Zufahrt z ur 
Tiefgarage, in der die erforderlichen Stellplätze angeboten werden, erfolgen über die Robert-Koch-Straße. 
 
Sind in der Berechnung der Tiefgarage auch Stellplät ze für Besucher und Personal der Altenpflegeeinrich - 
tung einbezogen? 
Zurzeit sind für die Altenpflegeeinrichtung und die Seniorenwohnungen ca. 70 Stellplätze in der Tiefgara ge 
vorgesehen; der Nachweis einschließlich Besucherstel lplätze wird im Bauleitplan- und Baugenehmigungs- 
verfahren festgelegt. Die Funktion des Wendehammers  an der Robert-Koch-Straße ist von der Stadtverwal- 
tung geprüft worden: Er kann den entstehenden Verke hr aufnehmen, es können weiterhin 9 im 
Wendebereich - demnächst kennzeichnende Stellplätze - genutzt werden. Eine Ablösung von privaten Stell - 
plätzen ist zzt. nicht vorgesehen. 
Der Schleichverkehr, der nach Aussage von Anliegern  über den Pottkamp und die Robert-Koch-Straße der- 
zeit besteht, kann nicht im Rahmen des Vorhabens behandelt werden. Die Verkehrsplanung der Stadt Müns-
ter wird dies aber überprüfen. 
 
Wird es einen dritten Bauabschnitt geben? 
Dieses vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren bezieht sich ausschließlich auf das vorgestellte Projekt, 
weitere Wohn- und Pflegeeinrichtungen sind nicht vo rgesehen. Das Verfahren zum Bebauungsplan-Entwurf 
Nr. 398 wird eingestellt. Absichten zur Erweiterung  der Hochschulgebäude am Vesaliusweg sind nicht be-
kannt. 
 
Wird es eine Baustellenzufahrt vom Ring aus geben? Werden Vorkehrungen während der Bauphase gegen 
Staub etc. getroffen? 
Der Durchführungsplan und die Organisation der Baus telle erfolgt in Abstimmung zwischen den Architekte n 
und den ausführenden Baufirmen. Die Fragen zur Umset zung der Planung und Errichtung der Gebäude 
werden im Zuge der späteren Baugenehmigung geklärt.  Derzeit befindet sich das Vorhaben noch in der 
Planungsphase. 
Die anwesenden Architekten sagen zu, vor dem Baubeginn eine Informationsveranstaltung für die Anwohne-
rinnen und Anwohner abzuhalten und u.a. über die Baustellenorganisation zu berichten. Der Vorhabenträger 
und das Architekturbüro sehen ein transparentes Vor gehen mit ausreichender Information für die Nachbar - 
schaft vor. 
 
Wer ist der Vorhabenträger? 
Herr Brackmann stellt sich den Anwesenden vor und e rläutert seine Vorhabenziele: Er ist privater Inves tor 
und möchte mit diesem Vorhaben Senioren und Student en eine angenehme Wohnsituation und damit auch 
das Miteinander von Jung und Alt ermöglichen. 
Der Betreiber der Altenpflegeeinrichtung wird das U nternehmen SENATOR mit Sitz in Lübeck sein, das ins-
besondere im norddeutschen Raum mehrere hochwertige Einrichtungen betreibt und vor kurzem ein Haus in 
Dortmund eröffnet hat. 
Um eine bessere Versorgung und mehr Aufenthaltsqual ität für alle Bewohnerinnen und Bewohner am Pott- 
kamp zu schaffen, werden das Restaurant im Erdgeschoss des Bauvorhabens sowie der Küchentrakt erheb- 
lich vergrößert gegenüber der ursprünglichen Planun g. Dem Vorhabenträger ist sehr an einer 
funktionierenden Gemeinschaft gelegen.

4 
Was ist genau unter Mehrgenerationen-Wohnen zu verstehen? 
Bei diesem Vorhaben bedeutet Mehrgenerationen-Wohne n, dass sowohl für Senioren als auch für Studen- 
ten Wohnungen angeboten werden. Es gibt aber keine gemeinsamen Wohngemeinschaften, es soll vielmehr 
die Nachbarschaft von mehreren Generationen gefördert werden. 
 
Wie sieht das weitere Verfahren aus? 
Der nächste rechtlich bedeutende Schritt ist die Of fenlegung des Bebauungsplans voraussichtlich noch v or 
der Sommerpause. Hier haben die Bürgerinnen und Bür ger die Möglichkeit, sich für die Dauer eines Monat s 
im Stadthaus 3 den Bebauungsplan-Entwurf anzusehen und Anregungen zu geben. Diese können schriftlich 
oder mündlich im Stadthaus 3 eingereicht werden. Di e Offenlegungsfrist wird öffentlich bekanntgegeben. Zu 
den eingereichten Anregungen wird die Stadt Stellun g nehmen und der Politik die fortgeführte Planung z ur 
Beratung und zum Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung vorlegen.  
 
gez.  gez. 
___________________________ _______________________ ______ 
Herr Fischer-Baumeister Frau Erdmann 
Bezirksvorsteher Münster-Mitte Schriftführerin

Berichtsvorlage

4005 Zeichen

V/0285/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512: Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / 
Pottkamp 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 
512: Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp öffentlich auszulegen. 
Ein privater Investor beabsichtigt auf dem unbebauten Grundstück zwischen Kardinal-von-Galen-
Ring, Robert-Koch-Straße und der Straße Pottkamp in Ergänzung der südlich gelegenen Senio-
renwohnanlage „Domicil Aaseehof“ zeitnah ein teilweise bis zu 36 m hohes Gebäude mit ca. 165 
Wohneinheiten für Jung und Alt zu errichten. Um die geplante Bebauung realisieren zu können 
ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 512 erforderlich. 
 
Nach dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte 
wird der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan (u.a zur Wiedernutzbarmachung von 
Flächen und zur Nachverdichtung) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. 
Bei diesen beschleunigten Verfahren entfällt die Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB einschließ-
lich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung als Teil der Begründung zum Bebauungs-
plan.  
 
Von dem Recht, auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, wird bei dem vorlie-
genden Bebauungsplanverfahren kein Gebrauch gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffent-
lichkeit fand am 27.03.2007 statt. Die Äußerungen während dieser Beteiligung wurden in der 
Planung berücksichtigt. Die Bezirksregierung hat hinsichtlich der Belange des Luftverkehrs keine 
Bedenken gegen die geplante Bebauung.  
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 
147: II.-Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße). Der Bebauungsplan Nr. 147 
setzte zum Ausbau der II.-Westtangente lediglich Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen 
fest. Für das Baugrundstück trifft dieser Bebauungsplan keine Festsetzungen. Somit sind Bau-
vorhaben in diesem Bereich bislang nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen. Allerdings 
wurde in den 1990er Jahren ein Bauleitplanverfahren für diesen Bereich eingeleitet. In der zwei-
ten Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 398 im Jahr 1995 (Geltungsbereich zwi-
schen Robert-Koch-Straße / Pottkamp / Vesaliusweg / Kardinal-von-Galen-Ring) wurde bereits 
Vorlagen-Nr.: 
V/0285/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6121 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.04.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0285/2007 
 
die städtebauliche Struktur vorgegeben, die nunmehr nahezu unverändert umgesetzt werden 
soll. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit seiner Rechtskraft an die Stelle des bishe-
rigen Planungsrechtes treten. 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a BauGB für den Geltungsbereich des vor-
liegenden Bebauungsplanes nachträglich berichtigt, so dass die geänderte Darstellung als ‚Ge-
mischte Baufläche’ statt ‚Sondergebiet Hochschule’ erfolgt. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie der Vorlage Nr. 
281/2007 (Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) entnommen 
werden. 
 
Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden vorhabenbedingten 
Erschließungsaufwandes. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. 
 
Da die Offenlegung des Planentwurfes noch vor den Sommerferien 2007 erfolgen soll ist eine 
Berichterstattung im ASSVW vor der Berichterstattung in der BV-Mitte notwendig. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. textl. Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

Anlage 2 - Begründung

29249 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512 
                                              ENTWURF    
 
 
Anlage 2 zur 
Vorlage Nr. 285/2007 
BEGRÜNDUNG  
 
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 512:   
Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp 
 
 
Inhalt  
                                                                                                                                                       Seite 
 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen     3 
 
2.  Geltungsbereich    
3 
 
3.  Planungsrechtliche Situation     3 
  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan / Planun gsrecht   4 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation    4 
 
5.  Planungsziele     
4 
 
6 Inhalte des Bebauungsplans    
5 
 
6.1  Grundzüge der Planung   
5 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung   5 
 
 6.2.1 Nutzungsarten, Nutzungsdichte    5 
 
6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe   
5 
 
6.2.3 Bauweise und Bauform   6 
 
6.2.4 Dachform  
 6 
   
6.2.5 Material, Farbgebung   6 
 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 
  6 
 
6.2.7 Freiflächen, Begrünung 
  6 
 
6.2.8 Werbeanlagen   6 
 
6.3 Öffentliche Verkehrsflächen / Erschließung 
  7 
 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
  7 
 
6.5 Grünflächen / Begrünung 
  7 
 
6.5.1 öffentliche Grünflächen   7 
 
6.5.2 private Grünflächen 
  7

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 2 
2 
 
6.6 Altlasten / Altstandorte   7 
 
6.7 Denkmalschutz / Archäologie 
  7 
 
7. Flächenbilanz    8 
 
8.   Auswirkungen auf die Umwelt    8 
 
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und   8  
 
8.1.1 Menschen    8  
 
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
10  
 
8.1.3 Boden  10  
   
8.1.4 Wasser  10  
   
8.1.5 Klima / Luft  10 
   
8.1.6 Landschaft  10  
   
8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 10  
 
8.2 Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfassu ng 11 
  
9.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
11 
 
 
 
 
            Anhang: 
      Übersicht über zugehörige Fachgutachten 12

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 3 
3 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
 
Auf dem unbebauten Grundstück zwischen Kardinal-von -Galen-Ring, dem Wendehammer an 
der Robert-Koch-Straße und der Straße Pottkamp soll  in Ergänzung zur südlich gelegenen 
Seniorenwohnanlage „Domicil Aaseehof“ zeitnah ein z weiter Bauabschnitt durch einen priva- 
ten Bauherrn realisiert werden.  
Ein seit 1994 von Investoren angestrebtes Hotelkonz ept wurde an diesem Standort bis heute 
nicht umgesetzt. Der Markt lässt am Standort Pottka mp diese Entwicklung auch nicht mehr 
erwarten. Trotz vermehrten Angebots bzw. Planungen von Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet 
Münster sieht der neue Grundstückseigentümer unter Einbindung des vorhandenen infrastruk- 
turellen Angebots gute Chancen für ein erweitertes altersgerechtes Nutzungskonzept. Aktuell 
sollen ca. 165 zusätzliche Wohneinheiten für Jung und Alt geschaffen werden. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird begrenzt  
- durch die Robert-Koch-Straße / Nordseite (einschl ießlich Wendeplatz) 
- im Osten durch die Straße Pottkamp 
- im Süden durch die Grenze zum Flurstück 238 / Flu r 19 („Domicil Aaseehof“)  
- im Westen durch den Kardinal-von-Galen-Ring. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogen en Bebauungsplanes liegen die fol- 
genden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster,  
Flur 19, Flurstück 237, Teil des Flurstücks 205, 
Flur 37, Teil des Flurstücks 582. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den f ür das Bauvorhaben notwendigen 
Vorhaben- und Erschließungsplan und überplant zusät zlich den Bereich Robert-Koch-Straße, 
der außerhalb des Vorhaben und Erschließungsplanes liegt. 
 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des vo rhabenbezogenen Bebauungsplanes 
und des Vorhaben und Erschließungsplanes sind im Plan gekennzeichnet. 
 
 
3.  Planungsrechtliche Situation 
 
 
Für das Baugrundstück besteht ein rechtskräftiger e infacher Bebauungsplan (Nr. 147), der 
1975 aus Anlass der geplanten Verlegung des Kardina l-von-Galen-Rings ausschließlich öf- 
fentliche Verkehrs- und Grünflächen festsetzte.  
In den 1990er Jahren wurde ein Bauleitplanverfahren  mit der Nr. 398 eingeleitet, mit dem für 
den Geltungsbereich zwischen Robert-Koch-Straße / P ottkamp / Vesaliusweg / Kardinal-von-
Galen-Ring eine bauliche Entwicklung geregelt werde n sollte. In der zweiten Offenlegung zu 
diesem Bebauungsplan-Entwurf im Jahr 1995 wurde ber eits die städtebauliche Struktur vor- 
gegeben, die nunmehr nahezu unverändert umgesetzt werden soll.

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 4 
4 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan / Planu ngsrecht 
 
Das „Domicil Aaseehof“ konnte auf Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 398 gemäß § 
33 BauGB genehmigt und 1997 realisiert werden. Um a uch künftig die optionale Erweiterung 
des Hochschulgebäudes (Institut für Humangenetik) e ntsprechend Festsetzung im südlichen 
Teil dieses Bebauungsplan-Entwurfs zu ermöglichen, wird das Verfahren zunächst weiter ru- 
hen. Soweit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 512 den Geltungsbereich überdeckt, 
wird dieser Teilabschnitt aus Nr. 398 aufgehoben.  
 
Die planungsrechtliche Grundlage für das Neubauvorh aben südlich Robert-Koch-Straße wird 
durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau ungsplans geschaffen. Das Bauge- 
setzbuch wurde am 21.12.2006 dahingehend geändert, dass gemäß § 13 a ein ‚Bebauungs- 
plan der Innenentwicklung’ (dient u.a zur Wiedernut zbarmachung von Flächen und zur Nach- 
verdichtung)  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann . Damit entfällt die Umwelt- 
prüfung gem. § 2 (4) BauGB einschließlich Umweltber icht und zusammenfassender Erklärung 
als Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Der Fläc hennutzungsplan wird nachträglich be- 
richtigt, so dass die geänderte Darstellung als ‚Ge mischte Baufläche’ statt ‚Sondergebiet 
Hochschule’ erfolgt.  
 
Von dem Recht, auf eine frühzeitige Öffentlichkeits beteiligung zu verzichten, wird nicht 
Gebrauch gemacht. Das Amt für Stadtentwicklung, Sta dtplanung, Verkehrsplanung und das 
vom Vorhabenträger beauftragte Architekturbüro Grup pe MDK, Münster haben am 27.03.2007 
in einem frühen Zeitpunkt des Bauleitplanverfahrens  ausführlich über Hintergrund und Zielset- 
zung des Bauprojektes informiert. Die wichtigsten I nhalte wurden den anwesenden Bürgerin- 
nen und Bürgern umfassend erläutert und über die vo raussichtlichen Auswirkungen der Ge- 
samtplanung unterrichtet.  
 
 
4.   Räumliche und strukturelle Situation 
 
 
Die Umgebung des Baugrundstücks ist vorwiegend gepr ägt durch Kliniken und Institutsge- 
bäude der Westfälischen-Wilhelms-Universität jensei ts des Kardinal-von-Galen-Rings und 
entlang der Straße Pottkamp / Vesaliusweg. Gegenübe r des geplanten Altenpflegeheims be- 
findet sich nördlich der Robert-Koch-Straße ein Woh ngebäude. Zur Ecke Jungeblothplatz er- 
streckt sich ein Geschäftshaus mit Büros und Praxen . Das Bauprojekt schließt im Süden un- 
mittelbar an das „Domicil Aaseehof“ mit Altenwohnungen, Kioskladen, Arztpraxen und Reha- 
zentrum an. 
 
 
5.   Planungsziele 
 
 
Nördlich des „Domicil Aaseehof“ soll als zweiter Bauabschnitt das Projekt „Mehrgenerationen-
Wohnen“ realisiert werden. Altenpflegeplätze und Wo hnungen für Senioren und Studenten 
ergänzen damit das vorhandene Angebot spezialisiert er Wohn- und medizinischer Einrichtun- 
gen. 
Das Bauprojekt soll das Miteinander von jungen und älteren Menschen fördern, die in unmit- 
telbarer Nachbarschaft miteinander leben, sich gege nseitig unterstützen können und gemein- 
sam die infrastrukturellen und gastronomischen Einrichtungen nutzen.

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 5 
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6.   Inhalte des Bebauungsplans 
 
 
6.1   Grundzüge der Planung  
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft mit sein en Festsetzungen die planungsrechtli- 
chen Voraussetzungen zur Genehmigung des Bauvorhabe ns „Mehrgenerationen-Wohnen am 
Domicil Aaseehof“.  
Die Baugrenzen, Baulinien, Gebäudehöhen und zulässi gen Nutzungen  beschreiben das kon- 
krete Bauprojekt, das nach Maßgabe des Durchführung svertrages vom Vorhabenträger um- 
gesetzt werden soll.  
Die zulässige Grundflächenzahl  entspricht einer dem Umfeld angemessenen baulichen  Ver- 
dichtung. 
Die öffentlichen Verkehrsflächen , die über den Vorhaben- und Erschließungsplan hina usge- 
hen, dienen der gesicherten Erschließung.  
 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
6.2.1 Nutzungsarten, Nutzungsdichte  
 
Nördlich an das Medizinische Zentrum / Kardinal-von -Galen-Ring anschließend sollen ca. 20 
Studentenwohnungen errichtet werden. Eine viergesch ossige Bebauung setzt sich in der 
Grundstückstiefe fort bis zur Ecke Pottkamp / Rober t-Koch-Straße und bietet um einen Innen- 
hof herum ca. 90 Patientenzimmer in einem Altenpfle ge-Zentrum an, einschließlich Büro- und 
Nebenräumen. Diese Nutzung erstreckt sich in einen hohen Gebäuderiegel, der stirnseitig auf 
den Jungeblodtplatz ausgerichtet ist. Neben einer G astronomie im Erdgeschoss sind ab 5. 
Geschoss ca. 55 seniorengerechte (betreibergebundene) Wohnungen geplant. 
 
Die Grundflächenzahl wird auf GRZ 0,6 begrenzt. Die  geplante Grundfläche des Neubaupro- 
jekts von ca. 2.000 m² liegt damit (auch bei Anrechnung des gesamten Geltungsbereichs des 
Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 398) deutlich unter der Höchstgrenze von 20.000 m², die  gemäß 
§ 13 a (1) Nr. BauGB die Anwendung des beschleunigt en Bebauungsplan-Verfahrens ohne 
Umweltprüfung zulässt. 
 
6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe  
 
Das konkrete Bauvorhaben wird durch die festgesetzt en Baugrenzen umschrieben. Baulinien 
werden dort festgesetzt, wo sich Abstandflächen des  Neubaus und des „Domicil Aaseehof“ 
überschneiden. Da bereits bei Hochbauplanung des 1.  Bauabschnitts die städtebauliche Kon- 
zeption in Lage und Höhe bekannt war, wurden keine sich ggf. beeinträchtigenden Nutzungen 
an die Nahtstellen der Gebäude gelegt. Aufgrund der  Himmelsrichtungen kann im Übrigen der 
in Nordlage geplante 2. Bauabschnitt die vorhandene n, südlich gelegenen Wohnungen nicht 
verschatten. 
 
Die Gebäudehöhen werden abschnittsweise bei einer T oleranz von ± 0,50 m exakt festgelegt. 
An das Bestandsgebäude am Kardinal-von-Galen-Ring w ird profilgleich angeschlossen. Ge- 
genüber dem Wohnhaus an der Robert-Koch-Straße  (II I + Dachgeschoss / Firsthöhe 16,35 
m) entsteht das IV-geschossige Altenpflegeheim in m ax. 13,50 m Höhe. Dieser Bauabschnitt 
passt sich damit maßstabsgerecht in sein Umfeld ein .  Die Überhöhung durch einen max. 
36,00 m hohen Gebäuderiegel mit Ausrichtung auf den  großräumigen Jungeblothplatz schafft 
eine angemessene städtebauliche Spannung ohne den Maßstab des benachbarten,

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 6 
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durch Universitätsbauten geprägten Umfelds zu negie ren. Durch seine großformatige Rand- 
bebauung war früher der Jungeblothplatz als quadrat ischer Platzraum deutlich definiert. Dies 
veränderte sich optisch durch die geradlinige Verle gung des Kardinal-von-Galen-Rings. Die 
bis heute fehlende Platzkante im Südwesten soll nun  durch das Hochhaus geschaffen werden 
und stellt damit gewissermaßen eine „Reparatur des Stadtraums“ dar.  
 
6.2.3 Bauweise und Bauform 
 
Die Bauabschnitte des Neubauprojektes werden in ges chlossener Bauweise errichtet. Damit 
wird der vorhandenen Struktur und dem Anspruch an e ine standortgerechte innerstädtische 
Dichte entsprochen. Die Bewohner erhalten sowohl du rch den integrierten Innenhof des Al- 
tenpfleheims als auch durch Verbindung zur vorhande nen offenen Grünfläche des „Domicil 
Aaseehof“ ein geeignetes Umfeld, das vom umliegenden Straßenverkehr abgewandt ist. 
 
6.2.4 Dachform 
  
In Fortsetzung des Gebäudebestands am Kardinal-von- Galen-Ring und Pottkamp erhält das 
Bauprojekt „Mehrgenerationen-Wohnen“ eine Flachdachausbildung. 
 
6.2.5 Material, Farbgebung 
 
Das Neubauprojekt wird sowohl in der Dach- als auch  Fassadengestaltung dem 1. Bauab- 
schnitt angepasst. Detailliertere Baubeschreibungen erfolgen im Durchführungsvertrag. 
 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 
 
Unter dem Neubauprojekt wird eine Tiefgarage mit ca . 68 Stellplätzen errichtet, die über die 
Robert-Koch-Straße angefahren werden. Davon sind ca . 40 Stellplätze bauordnungsrechtlich 
für die geplanten Nutzungen nachzuweisen, ansonsten  stehen sie u.a. Besuchern zur Verfü- 
gung. Auf dem Baugrundstück können westlich der Str aße Pottkamp weitere 4 Stellplätze 
hergestellt werden. 
 
Nebenanlagen gemäß § 14 BauGB dürfen nicht auf den Grundstücksfreiflächen errichtet wer- 
den, da diese aus gestalterischen und funktionalen Gründen ausschließlich als gestaltete Be- 
reiche hergerichtet werden sollen. Aus gleichem Gru nd sind störende Müllschränke in das 
Gebäude zu integrieren. 
 
6.2.7 Freiflächen, Begrünung 
 
Die das Gebäude umgebenden Freiflächen sollen sowoh l zum Straßenraum als auch zum 
Innenraum gärtnerisch gestaltet werden. 
Gepflasterte Zuwegungen und Anlieferzonen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.  
 
6.2.8 Werbeanlagen 
 
Werbeanlagen dienen nicht nur dem Hinweis auf Lage und Nutzung von Einrichtungen, son- 
dern prägen auch die Qualität und Außenwirkung von Gebäuden. Allein der Verzicht auf grelle 
Farbgebung oder Ausleuchtung bzw. bewegliche Ausfüh rungen - wegen evt. Gefahr der Ab- 
lenkung vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer - reicht  nicht aus, um das ambitionierte Projekt 
an diesem stadträumlich wichtigen Standort zu steue rn. In Abstimmung zur unmittelbaren 
Nachbarschaft wird ein Gesamtkonzept für Werbeanlagen erstellt, das Vorgabe für die 
unterschiedlichen Nutzer / Betreiber ist. Es wird a ls Anlage dem Durchführungsvertrag zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt.

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 7 
7 
 
6.3 Öffentliche Verkehrsflächen / Erschließung 
 
Die Verkehrserschließung erfolgt über die Robert-Koch-Straße mit Zu-/ und Abfahrt zur Tiefga- 
rage und Anlieferungsvorfahrt vor dem Hochhaus.  
Der vorhandene Wendehammer an der Robert-Koch-Straß e ist ausreichend dimensioniert, 
um neben dem Anliegerverkehr die funktionellen Anfo rderungen der Müllabfuhr, Feuerwehr 
etc. zu erfüllen. Vor Kopf der Wendeanlage werden n eun öffentliche Stellplätze angeboten. 
Ausgewiesene Parkflächen entlang der Straßen bleiben erhalten. 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden in Details angepasst (u.a. Absenkung von Bür- 
gersteigen, Kennzeichnung von Stellplätzen im Wende hammer) bzw. ausgebaut (Fußweg 
Robert-Koch-Straße und Kardinal-von-Galen-Ring, Beleuchtung). 
 
Eingangsbereiche zum Neubauprojekt liegen sowohl an  der Robert-Koch-Straße (Senioren- 
wohnungen) als auch auf der Hofseite (Altenpflegehe im). Beide sind über eine Passage im 
Erdgeschoss des Hochhauses miteinander verbunden. D er Zugang zu den Studentenwoh- 
nungen erfolgt ebenfalls über die Gartenseite. 
 
 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
 
Das Baugrundstück ist durch Ver- und Entsorgungslei tungen erschlossen. Zusätzliche Infra- 
struktur ist auf öffentlichen Flächen nicht erforderlich. 
 
 
6.5 Grünflächen / Begrünung 
 
6.5.1 öffentliche Grünflächen 
 
Grünflächen werden ausschließlich als begleitendes Verkehrsgrün entsprechend Bestand im 
Bereich des Wendehammers an der Robert-Koch-Straße festgesetzt. 
 
6.5.2 private Grünflächen 
 
Private Grünflächen müssen im Bebauungsplan nicht f estgesetzt werden. Die Gestaltung des 
privaten Baugrundstücks erfolgt durch den Vorhabent räger im Sinne eigener Qualitätsansprü- 
che an das Projekt.   
 
 
6.6 Altlasten / Altstandorte 
 
Altlasten sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zzt. nicht 
bekannt. 
 
 
6.7 Denkmalschutz / Archäologie 
 
Im Plangebiet befinden sich keine denkmalwerten Bau - und Bodendenkmäler, die bei der Pla- 
nung zu berücksichtigen wären. 
 
7. Flächenbilanz 
 
 
Vorhaben- und Erschließungsplan         ca.  3.380 m² 
öffentliche Verkehrsflächen         ca.  2.545 m²

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 8 
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Plangebiet VBP 512         ca.  5.925 m² 
 
 
8.   Auswirkungen auf die Umwelt   
 
 
8.1  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 
 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da es 
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (i nnerstädtische Brachfläche / Parkplatz) 
handelt, dessen Grundfläche weniger als 20.000 m² a ufweist. Eine für die Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nicht zulässige Beeinträc htigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe 
b genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete bzw. Vogelschu tzgebiete) ist ebenso ausgeschlossen 
wie die Begründung der Zulässigkeit eines UVP-pflic htigen Vorhabens nach Bundes- oder 
Landesrecht. 
 
8.1.1 Menschen  
 
Das Umfeld des Planungsvorhabens wird durch die Uni versitätsklinik und andere universitäre 
Einrichtungen bestimmt. Unmittelbar südlich grenzt an das Bauvorhaben das „Domicil Aasee- 
hof“, eine Einrichtung für betreutes Wohnen an. Im Gebäudekomplex finden sich zudem ver- 
schiedene Dienstleistungsunternehmen und Praxen. Di e nächste zu berücksichtigende 
Wohnbebauung liegt nördlich der Robert-Koch-Straße in rund 25 m Entfernung zur Grenze 
des Bebauungsplanes. 
 
Lärmimmissionen 
: 
Das Vorhaben ist erheblichen Immissionen ausgesetzt . Im Rahmen einer schalltechnischen 
Untersuchung (Büro für Lärmschutz Altenberge, 2007)  wurden die auf das Vorhaben einwir- 
kenden Immissionen ebenso untersucht, wie die vom V orhaben ausgehenden Auswirkungen 
auf die Nachbarschaft. 
 
Straßenverkehr 
 
Durch den Verkehr auf dem Kardinal-von-Galen-Ring ( dtv-Prognose 2015: ca. 32.400 
Kfz/24h) kommt es an den zur Straße exponierten Fas saden zu maximalen Pegeln von 
70 dB(A) tags und 61 dB(A) nachts. Die Orientierung swerte der DIN 18005 für ein wegen der 
vorherrschenden Wohnnutzung zum Vergleich herangezo genes allgemeines Wohngebiet von 
55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden mit bis zu  15 dB(A) tags bzw. 16 dB(A) nachts  
erheblich überschritten.   Die nach der Rechtsprechung kritischen Werte von 7 0 dB(A) tags 
bzw. 60 dB(A) nachts, die möglichst nicht überschri tten werden sollten, werden am Tage ein- 
gehalten und in der Nacht nur an zwei Fassaden mit nur max. 0.5 dB(A) überschritten. Es wird 
aus schalltechnischer Sicht keine Notwendigkeit ges ehen, die Anordnung des Bauvorhabens 
anzupassen. 
 
Für die zurückliegenden Immissionsorte im Zuge Pott kamp/Robert-Koch-Straße liegen die 
maximalen Immissionspegel bei 60 dB(A) tags und 52 dB(A) nachts.  Die maßgebenden Orien- 
tierungswerte der DIN 18005 werden insgesamt betrachtet an nahezu allen Baugrenzen

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 9 
9 
 
überschritten. Der Innenhof weist bzgl. des Straßen verkehrs keine Überschreitungen der Ori- 
entierungswerte auf.  
 
Hubschraubernotlandeplatz 
 
In 60-70 m Entfernung zum Vorhaben befindet sich au f dem Jungeblodtplatz ein Hubschrau- 
bernotlandeplatz der Universitätsklinik. Von dem La ndeplatz, der nicht offiziell genehmigt ist, 
gehen nicht unerhebliche Flugbewegungen und damit v erbunden auch Immissionen aus. Die 
mittlere Tagesbelastung liegt bei 2 Flügen, in Ausn ahmefällen werden bis zu 4 Flüge pro Tag 
erreicht. Da an einigen Tagen keine Flüge stattfind en, ergibt sich eine Tagesbelastung auf 
das Jahr bezogen von einem Flug. 
Der nach DIN erfolgte rechnerische Nachweis ergab M aximalpegel zwischen 78 und 83 
dB(A). Als maßgeblicher Außenlärmpegel aus dem Flug verkehr wird ein Wert von 65 dB(A) 
angesetzt. 
 
Tiefgarage/Anlieferung:  
Im schalltechnischen Gutachten wurde die zu erwarte nde Lärmbelastung in Verbindung mit 
der Nutzung der Tiefgaragenzufahrt an dem Wohnhaus Robert-Koch-Straße 48 und an der 
nächstgelegenen Wohnung im Bauvorhaben ermittelt. Sowohl die Tiefgaragenzufahrt als auch 
die Anlieferung führen an der nächstgelegenen Wohnb ebauung im Einwirkungsbereich des 
Bauvorhabens nicht zu unzumutbaren Lärmbelastungen.  Die Immissionsrichtwerte der TA 
Lärm werden in beiden Fällen eingehalten. 
 
Schallschutzmaßnahmen 
 
Immissionen der genannten Größenordnung erfordern v orrangig die Anordnung von aktiven 
Schallschutzmaßnahmen. Da aufgrund der städtebaulic hen Situation, der Höhe des Bauwer- 
kes sowie aufgrund des Fluglärms aktive Lärmschutzm aßnahmen ausscheiden, werden für 
das Vorhaben Lärmpegelbereiche (IV-V) festgesetzt. Damit kann sichergestellt werden, dass 
ein zumutbarer Innenpegel durch passiven Lärmschutz  z.B. durch Schallschutzfenster und 
schallgedämmte Lüftungen gegeben ist (vgl. textl. Festsetzung Nr. 1.5.1).  
Für die Senioren- und Studentenwohnungen sind mit d em Vorhaben Wohnfreiflächen (hier: 
Loggien) vorgesehen. Die Ausrichtung zum Kardinal-v on-Galen-Ring lässt Lärmbelastungen 
von bis zu 70 dB(A) tags erwarten. Da eine Nutzung der Loggien zum „Wohnen“ bzw. der Er- 
holung bei derartigen Lärmbelastungen nicht zugemut et werden kann, erfolgt im Bereich der 
Fassaden mit Lärmpegelbereich IV und V eine Festset zung, die eine ausreichende Abschir- 
mung der „Freiflächen“ sicherstellt (vgl. textl. Fe stsetzung Nr. 1.5.2). Die schalltechnische 
Eignung ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen. 
 
Luftschadstoffe:  
Hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf tschadstoffe (Stickstoffdioxid, Fein- 
staub/PM10) hat eine fachliche Stellungnahme des In genieurbüros Lohmeyer ergeben, dass 
die maßgeblichen Grenzwerte der 22. Bundesimmission sschutzverordnung (Jahresmittelwer- 
te und Kurzzeitbelastungswerte) nicht überschritten werden. 
 
Verschattung 
: 
Durch die Lage des Plangebietes und des Baukörpers ergibt sich ein relevanter Verschat- 
tungsaspekt lediglich hinsichtlich der Gebäude Robe rt-Koch-Straße 46 und 48. Eine Analyse 
der Verschattung ergab, dass zum ungünstigsten Zeit punkt, am 21. Dezember eines Jahres, 
die Gebäude ab etwa 12.00 Uhr in den Schatten des g eplanten Vorhabens geraten. In der 
Übergangszeit (21. März / 21. September) erreicht d er Schatten gegen 15.00 Uhr die Gebäu- 
de und verlässt diese vor 18.00 Uhr.  
Durch die geringe Ausdehnung des max. 36 m hohen Ge bäudetraktes wandert der Schatten 
insgesamt relativ schnell, so dass von ausreichende n Besonnungsmöglichkeiten, insbesonde- 
re morgens und mittags ausgegangen werden kann.

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 
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8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
 
Das Plangebiet wird durch einen brach liegenden Par kplatz bestimmt. In den Randbereichen 
finden sich stellenweise ruderale Staudenfluren und Gebüsche. Für die Tier- und Pflanzenwelt 
bedeutsame Strukturen sind im Gebiet nicht vorhande n, so dass sich kein relevanter Eingriff 
in Natur und Landschaft ergibt. Ein Ausgleich ist n icht erforderlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 
BauGB). 
 
8.1.3 Boden  
 
Das Altlasten-/Verdachtsflächenkataster der Stadt M ünster weist für das Plangebiet keine 
Einträge auf.  
Als Maßnahme der Innenentwicklung dient die Planung  dem Gebot mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
 
8.1.4 Wasser  
 
Im Bereich des Plangebietes ist in Tiefen ab ca. 2- 3 m unter Flur mit Grundwasser zu rech- 
nen. Eine maßgebliche Beeinträchtigung des Grundwas sers ist mit dem geplanten Bauvorha- 
ben einschließlich 1-geschossiger Tiefgarage nicht verbunden. Die notwendige bauzeitliche 
Wasserhaltung entspricht weitgehend dem natürlichen  Schwankungsbereich des Grundwas- 
sers und hat durch die im Gebiet vorherrschenden Me rgelschichten voraussichtlich nur ge- 
ringfügige Auswirkungen auf das Umfeld.  
 
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens sind die dies bezüglich relevanten bautechnischen 
Einzelheiten mit der Unteren Wasserbehörde abzustim men. Ggfs ist für die bauzeitliche 
Grundwasserabsenkung eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 
 
8.1.5 Klima / Luft  
 
Die Stadtklimaanalyse der Stadt Münster weist das P langebiet als stark verdichteten Sied- 
lungsbereich aus, der durch vergleichweise hohe Tem peraturen und geringere nächtliche Ab- 
kühlungsrate gekennzeichnet ist. Da die von der Pla nung erfassten Flächen bereits heute 
weitgehend versiegelt sind, wird sich die Bebauung auf die örtlichen Temperaturverhältnisse 
kaum auswirken. Hinsichtlich der Windverhältnisse i st durch Verwirbelungen an dem ca. 36 m 
hohen Gebäudetrakt eine erhöhte Böigkeit im unmitte lbaren Umfeld des Gebäudes nicht aus- 
zuschließen.  
 
Zur Beurteilung der Lufthygiene im Planungsraum erf olgte eine Einschätzung durch das Büro 
Lohmeyer. (vgl. Kap. 8.1.1) 
 
8.1.6 Landschaft  
 
Mit einer Bauhöhe von 35-36 m hat das Gebäude einen  prägenden Einfluss auf das Umfeld. 
Nachteilige Auswirkungen auf relevante Sichtachsen sind nicht erkennbar. Nachteilige Aus- 
wirkungen auf die freie Landschaft können ausgeschlossen werden. 
 
8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
 
Kulturgüter oder relevante Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 
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8.2  Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfas sung 
  
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs plans Nr. 512 ist beabsichtigt, an- 
grenzend an das Areal des „Domicil Aaseehof“ eine W ohnanlage für ältere Menschen und 
Studenten sowie ein Altenpflegeheim zu errichten. D as bis zu 36 m hohe Bauvorhaben ist 
ausgerichtet auf rd. 165 Wohneinheiten. 
Bedingt durch die Nähe zum stark befahrenen Kardina l-von-Galen-Ring sowie zum Hub- 
schraubernotlandeplatz der Universitätsklinik auf d em Jungeblodtplatz ist die Bebauung er- 
heblichen Immissionen ausgesetzt. Die Orientierungs werte der DIN 18005 werden an den 
Fassaden des Bauvorhabens erheblich überschritten. Da aufgrund der städtebaulichen Situa- 
tion und der Dimensionierung des Vorhabens aktive L ärmschutzmaßnahmen ausscheiden, 
werden für das gesamte Vorhaben Lärmpegelbereiche f estgesetzt. Damit kann sichergestellt 
werden, dass ein zumutbarer Innenpegel durch passiv en Lärmschutz (z.B. Schallschutzfens- 
ter, schallgedämmte Lüftungen) gegeben ist. Von der  geplanten Tiefgarage und dem Anliefe- 
rungsverkehr gehen keine erheblichen Lärmbelastungen für die Nachbarschaft aus.  
Hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf tschadstoffe (Stickstoffdioxid, Fein- 
staub/PM10) haben gutachterliche Ermittlungen ergeb en, dass die maßgeblichen Grenzwerte 
der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht überschritten werden. 
Eine Analyse der Verschattung durch die geplante Be bauung ergab, dass an den angrenzen- 
den Gebäuden eine ausreichende Besonnungsmöglichkeit gewahrt bleibt. 
 
Weitere Umweltaspekte sind von der Planung nicht erheblich betroffen. 
 
 
9.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- 
völkerung, - insbesondere auf die sozialen, wirtsch aftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die 
Belange der Familien, der jungen, alten und behinde rten Menschen sowie die unterschiedli- 
chen Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden di e zuständigen Fachämter und das 
Dezernat für Luftverkehr / Bezirksregierung Münster  vor der Offenlegung des Bebauungs- 
plans beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligung en sowie während der Beteiligungen der 
Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren sind zzt. keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich, 
die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der ve rschiedenen Bevölkerungsgruppen erken- 
nen lassen. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der 
im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen aus wirken. Nachteilige Auswirkungen in 
sozialer und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nic ht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht 
erforderlich. 
 
Gemäß § 12 BauGB wird mit dem Vorhabenträger vor de m Satzungsbeschluss zum Bebau- 
ungsplan ein Durchführungsvertrag geschlossen, in d em er sich zur Durchführung des Vorha- 
bens und zur Tragung der Planungs- und Erschließung skosten verpflichtet (Durchführungs- 
vertrag).

ENTWURF  
  -  Bebauungsplan Nr. 512.... -                                                  BEGRÜNDUNG / Seite 
12 
12  
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zum Entwurf des  
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 512: Kardinal-von-Galen-Ring /  
Robert-Koch-Straße / Pottkamp. 
 
Münster, 
Der Oberbürgermeister 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Fachgutachten.  
 
Schalltechnische Untersuchung / Stand April 2007 
(Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH) 
 
Fachliche Stellungnahme zu lufthygienischen Belangen / Stand 28.03.2007 
(Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co.KG / Karlsruhe)

Anlage 3 - textl. Festsetzungen

3989 Zeichen

ENTWURF 
   
Anlage 3 zur 
Vorlage Nr. 285/2007 
 
 
TEXTLICHE  FESTSETZUNGEN  
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 512:   
Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp 
 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB  
 
 
1.1 Art der baulichen Nutzung  
 Es sind nur die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan  festgesetzten Nutzungen zuläs- 
sig. [§ 12 (3) BauGB]  (Konkretisierung im Durchführungsvertrag)  
 
1.2 Maß der baulichen Nutzung 
 Die zulässige Grundfläche errechnet sich nach § 19  BauNVO. [i.V.m. § 13a (1) BauGB] 
 
1.3 Höhe baulicher Anlagen  
1.3.1 Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich auf die Geländehöhe 64,00 m ü.NN und 
reichen bis zur obersten, schattenwerfenden Kante d es Bauwerks. [§ 16 (2) Nr. 4 i.V.m. § 
18 (1) BauNVO] 
 
1.3.2 Der südliche Gebäudeanschluss an den Baubestand Kar dinal-von-Galen-Ring muss pro- 
filgleich in Höhe, Tiefe und Dachform erfolgen. 
 
1.3.3 Notwendige technische Aufbauten dürfen ausnah msweise die zulässige Bauhöhe um 
maximal 1 m überschreiten. Sie sind von der Attika um mindestens 2 m zurückzusetzen. 
[§ 16 (6) BauNVO]  
 
1.4     Nebenanlagen / Stellplätze / Garagen 
1.4.1 Nebenanlagen gemäß § 14 (1) BauNVO sind außer halb der überbaubaren Flächen unzu- 
lässig. [§ 23 (5) BauNVO] 
 
1.4.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschlie ßungsplans dürfen Stellplätze ausschließ- 
lich in der Tiefgarage und auf den gekennzeichneten Flächen errichtet werden. 
[§ 9 (3) BauGB i.V.m. § 12 (4) BauNVO] 
 
1.5 Passiver Schallschutz  
1.5.1 Entlang der mit Lärmpegelbereichen gekennzeic hneten Baugrenzen/Baulinien müssen 
bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung der Gebäude in den nicht nur zum vo- 
rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an 
das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittel ten und ausgewiesenen Lärmpe- 
gelbereichen nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – erfüllt werden. 
Nach außen abschließende Bauteile sind so auszuführ en, dass sie entsprechend den 
Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen: 
 
Lärmpegel-  maßgeblicher erforderliches bewertetes S challdämm-Maß 
Bereich nach Außenlärmpegel der Außenbauteile 
DIN 4109  La [dB(A)]  erf. R’w. res. [dB(A)] 
 
  Bettenräume / Pflege Aufenthaltsräume Büroräume 
IV 66-70 45  40  35 
V 71-75 50 45 40

ENTWURF 
   
Bei einer Lärmbelastung entsprechend den ausgewiese nen Lärmpegelbereichen ist für 
eine ausreichende Belüftung (z.B. schallgedämmter W andlüfter, zentrale Be- und Entlüf- 
tungsanlage) der Schlafräume bei geschlossenen Fens tern und Türen zu sorgen. Dabei 
ist zu gewährleisten, dass die einzuhaltenden Schal ldämm-Maße nicht beeinträchtigt wer- 
den. 
 
1.5.2 An Fassaden, für die baulicher Schallschutz g emäß Lärmpegelbereich IV oder V der DIN 
4109 erforderlich ist, sind offene Wohnfreiflächen nicht zulässig. Zulässig sind hier nur 
Wintergärten oder Loggien mit transparenten Brüstun gserhöhungen. Das Material für die 
Brüstungen (inkl. transparenter Brüstungserhöhung) muss ein resultierendes Schall- 
dämm-Maß von mind. Rw = 15 dB(A) haben.  
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NW  
 
 
2.1 Baukörper 
2.1.1 Alle exponierten Gebäudeecken des Hochhauses sind mit einer Nachtkennzeichnung 
durch Hindernisfeuer auszustatten. 
 
2.2 Grundstücksflächen 
2.2.1 Im Bereich der mit Leitungsrechten belegten F läche dürfen zum Schutz der Leitungen 
keine tiefwurzelnden Gehölze gepflanzt werden. 
 
2.2.2 Müllschränke sind in die Gebäude zu integrier en. 
 
2.3 Werbeanlagen 
2.3.1 Unzulässig sind Werbeanlagen in greller Farbg ebung oder Ausleuchtung sowie bewegli- 
che Ausführungen. 
 
2.3.2 Es ist ein mit der Stadt Münster abgestimmtes  Gesamtkonzept für alle Werbeanlagen zu 
erstellen (Anlage Durchführungsvertrag).  
 
3. Hinweis  
 
 
3.1 Zur Realisierung dieses Bebauungsplanes werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Ver- 
einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorh abenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag).

Beratungsverlauf (2)

03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bebauungsplan Nr. 512 (amtlicher Umring) amtlich
  • Roxeler Straße
  • Hüfferstraße
  • Pottkamp 1
  • Vesaliusweg
  • Jungeblodtplatz
  • Servatiiplatz
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Friedrich-Ebert-Straße

Bebauungsplan Nr. 512

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0285/2007
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37