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3114/2024/1

Planungs- und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Mensa in Modulbauweise für das Gymnasium Rondorf am Standort Eygelshovenerstr. 19, 50999 Köln

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 05.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 24.03.2025

Anlage 1 - Raumliste

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Beantwortung einer Nachfrage zur Vorlage 3114-2024

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Anlage 1 - Raumliste

1172 Zeichen

Anlage 1- Raumliste GYM Rondorf – Interimsstandort Eygelshovener Str.
Auf dem Gelände Eygelshovener Str. befinden sich noch Modulbauten, welche
bislang durch die benachbarte Gesamtschule genutzt worden sind. Diese
Räumlichkeiten können nunmehr für den Start des GY Rondorf genutzt werden.
Hinzu sind dann ab dem SJ 2026/27 folgende Räumlichkeiten durch weitere
Modulbauten vorgesehen:
SJ 2026/27
Raumart SOLL
Allgemeiner Unterrichtsbereich Anzahl Größe Summe
Klassen/Kursraum 2 70 m² 140 m²
SUMME     140 m²
Naturwissenschaftlicher Bereich
NW Unterricht 2 72 m² 144 m²
Vorbereitung/Sammlung NW (NR) 70 m² 70 m²
SUMME 214 m²
SJ 2027/28
Raumart SOLL
Allgemeiner Unterrichtsbereich Anzahl Größe Summe
Klassen/Kursraum 4 70 m² 280 m²
Lehrmittelraum (NR) 1 35 m² 35 m²
Ganztagsbereich      
Küche/Lager/Verwaltung   130 m² 130 m²
Speiseraum   240 m² 240 m²
Lehrer/sonstige Verwaltung      
Lehrerzimmer   40 m² 40 m²
Büro Verwaltung 3 12 m² 36 m²
SUMME     761 m²
1-fach Sporthalle circa 805 m²
SJ 2028/29
Raumart SOLL
Allgemeiner Unterrichtsbereich Anzahl Größe Summe
Klassen/Kursraum 4 70 m² 280 m²
Lehrer/sonstige Verwaltung      
Lehrerzimmer   40 m² 40 m²
SUMME     320 m²

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

11931 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3114/2024/1 
Freigabedatum 
05.02.2025  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Planungs- und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke 
und einer Mensa in Modulbauweise für das Gymnasium Rondorf am Standort 
Eygelshovenerstr. 19, 50999 Köln 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter 
erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. 
 
Am Schulstandort „Eygelshovenerstraße 19, 50999 Köln“ befinden sich im Bestand derzeit 
drei Container-/Fertigbaueinheiten. Bei den Gebäuden handelt es sich um ehemalige Interims-
bauten der Gesamtschule Rodenkirchen, welche für die Neubildung des Gymnasiums Ron-
dorf bereits heute weiter genutzt werden. Um den zusätzlich erforderlichen Bedarf an Unter-
richtsräumen des Gymnasiums Rondorf für das Schuljahr 2026/2027 decken zu können be-
steht dringender Handlungsbedarf.  
Um den Schulbetrieb im Interim Eygelshovener Straße zu gewährleisten, muss die Maß-
nahme in Bauabschnitten als beschleunigte Maßnahme analog zu den Task Force Projekten 
„Grundschulen“ realisiert werden. 
 
Um die erforderlichen Schulplätze des Gymnasiums Rondorf am Interimsstandort Eygelshove-
ner Straße sicher zu stellen bedarf es einer kurzfristigen Veröffentlichung der Ausschreibung 
für die neu zu schaffenden Modulbauten. Die Ausführungsart Modulbau wird gewählt, um zu-
sätzlich Zeit einzusparen.  
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die erforderliche Planung und Ausführung der Er-
richtung von weiteren Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Mensa gemäß der 
Raumliste in Anlage 1 als Interim für das Gymnasium Rondorf am Standort Eygels-
hovenerstraße 19 in 50999 Köln Rodenkirchen.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und 
voranzutreiben. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten soll ein Totalunter-
nehmen beauftragt werden.  
(Zur Errichtung einer Einfachturnhalle bis zum Schuljahr 2027/2028 an diesem Stand-
ort wird auf den Beschluss 1243/2024 vom 27. Juni 2024 verwiesen.)

2 
 
3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstel-
lung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien.  
 
 
Protokollnotiz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 
„Wir möchten gleichwohl zum Ausdruck bringen, dass sich in der kurzfristigen Ansetzung des 
TOP, ein fehlender Respekt der BV widerspiegelt. 
 
Ein kurzfristig angesetztes Fachgespräch hätte sicherlich der Beantwortung und Klärung ver-
schiedenster Fragen und Unklarheiten gedient. 
 
Im Übrigen bitten wir um Beachtung bzw. Beantwortung folgender Aspekte und Fragen: 
 
a.) Wir unterstellen und bitten notfalls um Beachtung, dass die hier vorgesehenen Modulbau-
ten für die Schulerweiterung außerhalb des in Planung befindlichen ersten BA des Quartiers 
Eygelshovener Str, liegen, sodass jenes Bauvorhaben (1.BA) unabhängig vom Interim -Schul-
bau realisiert werden kann. 
  
b.) Wir gehen weiter davon aus, dass die jetzt geplanten Module in Zukunft in der Höhe erwei-
tert werden können (Mehrgeschosssigkeit), um der zukünftigen Schulerweiterung, trotz einge-
schränktem Flächenpotenzial, Rechnung zu tragen. 
 
c.) Wird die Turnhalle mit Kuppeldach konstruiert oder kann auch dort, im Wege einer Ge-
schosserweiterung, zusätzlicher Schulraum geschaffen werden?“ 
 
 
Protokollnotiz der SPD-Fraktion: 
„Die SPD-Fraktion hält die Schulform der weiterführenden Schule weiterhin für falsch und nicht 
bedarfsgerecht. Notwendig wäre eine Gesamtschule. Zudem ist der Interimsstandort des Gym-
nasiums Rondorf im Sürther Feld ungeeignet und mit vielfältigen Problemlagen, wie u. a. eines 
weiterhin fehlenden Verkehrskonzepts im Sürther Feld, verbunden. Dennoch erkennt sie den 
zusätzlichen Raumbedarf der derzeitigen Schule an und stimmt daher nicht gegen diese Vor-
lage. Sie rügt jedoch die Kurzfristigkeit der Vorlage für ein derartig kostenintensives Unterneh-
men. Zudem betont sie mit Nachdruck, dass die zusätzlichen Bauten keine Beeinträchtigung 
des geplanten Baus des be nachbarten Nahversorgungszentrums darstellen dürfen und kriti-
siert, dass dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum durch den Interimsstandort über viele 
Jahre hinausgezögert wird.“ 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
 
Einstimmig bei  
Enthaltung der  
SPD-Fraktion  
zugestimmt. 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ o-
der „Anlage 1 und 2“) 
☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
05.02.2025  Gez. Giesen  Gez. Schykowski

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   circa 15,8 Mio. 
€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstigen Nebenkosten) 
siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. 
 
Im Rahmen des Beschlusses 0767/2023 zur schulrechtlichen Errichtung eines neuen Gymna-
siums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygels-
hovenerstraße 19, 50999 Köln Rodenkirchen wurde die Umsetzung mit vier Zügen in der Se-
kundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/2025 gemäß § 81 
Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen beschlossen.  
Das neue Gymnasium Rondorf ist Bestandteil des „Stärkungspakets“ für Gymnasien, das zur 
Begegnung der Schulplatzknappheit an den weiterführenden Schulen in Köln geschnürt 
wurde. Dieser Bedarf wurde in den vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen dokumen-
tiert und bestätigte sich auch in der aktuellsten Fortschreibung 2023.

4 
 
Die Schule startete am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
Um den wachsenden Bedarf an Unterrichtsräumen, Sportangeboten und Versorgung via 
Mensa zu decken, sind folgende Maßnahmen erforderlich (siehe Anlage 1): 
- die Errichtung einer weiteren Turnhalle (Beschluss 1243/2024) 
- ein Modulbau für Klassenräume/Fachräume, zugehörigen Nebenräumen, Büros  
- Küche, Lager, Verwaltung, Speiseraum für den Ganztagsbereich (Schuljahr 
2027/2028) 
Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste zu Grunde zu legen. Entwurfs- und 
konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Die zulässigen Abweichungen beziehen 
sich darauf, dass unterschiedliche Modulbauhersteller auch unterschiedliche Modulgrößen 
produzieren, sodass es geringfügige Abweichungen im Vergleich der einzelnen Modulgrößen 
geben kann. 
 
Die Räumlichkeiten, die das bereits gestartete Gymnasium Rondorf aktuell bezieht, reichen 
lediglich aus, um den Bedarf an Unterrichtsräumen für die ersten beiden Jahre zu decken. Ab 
dem Schuljahr 2026/2027 ist die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten (siehe oben) er-
forderlich, um den Raumbedarf bis zum Umzug nach Rondorf zum Schuljahr 2029/2030 zu 
decken. Eine Nicht-Realisierung würde das bestehende Schulsystem vor unlösbare Aufgaben 
stellen. Ein Ausweichen auf alternative Standorte oder bestehende Schulplätze ist aufgrund 
des Flächen- und Schulplatzmangels nicht umsetzbar. Mit der Schulgründung des Gymnasi-
ums Rondorf wurden folglich sukzessive aufbauend neue Schüler*innen ins System aufge-
nommen. Sie lässt sich demnach mangels freier Alternativplätze nicht kurz- und mittelfristig 
revidieren. 
 
Im Zuge der Neugründung des Gymnasiums Rondorf ist zur Deckung des Bedarfs an Schul-
plätzen, neben der Nutzung von vorhandenen Containeranlagen, die Errichtung von weiteren 
Modulbauten zum Schuljahr 2026/2027 zwingend notwendig. Aufgrund der engen Termin-
schiene ist der kombinierte Beschluss für Planung und Bau als Totalunternehmerleistung er-
forderlich. Des Weiteren ist geplant die Maßnahme in mehrere Bauabschnitte aufzuteilen, da-
mit die Gebäude sukzessiv in Betrieb genommen werden können. Nur so besteht die Möglich-
keit, die für das Schuljahr 2026/2027 notwendigen Räume beschleunigt bereitzustellen. 
Weitere Gebäudeteile sollen gemäß Anlage 1 im nachfolgenden Schuljahr 2027/2028 und 
2028/2029 in Betrieb genommen werden. 
 
Weiterer Ablauf: 
 
Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau und die Einfachturnhalle wird auf Grundlage der 
Machbarkeitsstudie und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung 
ausgeschrieben und vergeben.  
 
Die Baumaßnahme soll voraussichtlich am 23.09.2026 beginnen. 
 
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
Finanzierung: 
 
Baukosten 
Die Kosten für den Modulbau betragen circa 15,8 Mio. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und 
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis. 
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 810.000 Euro zuzüglich 
Nebenkosten von rund 73.000 Euro.  
Die Aufwendungen von insgesamt rund 884.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem 
Haushaltsjahr 2028 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen-
dungen, zu finanzieren.

5 
 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 265.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten 
auf das Gymnasium Rondorf. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entspre-
chend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebil-
det. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2028 ff, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtung, vorsehen. 
 
Einrichtung 
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe-
schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet. Die 
Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach 
§ 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 
aufgenommen und geht im Februar in das zweite Anmeldeverfahren. Die Schule wächst und 
benötigt zwingend die erforderlichen Räume. 
 
Anlagen 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Raumliste

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3114/2024/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.02.2025
Erstellt
30.01.2025 10:27