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Antrag der SPD-Fraktion "Wiederaufnahme des Schulareals und des Lichtkonzeptes ins Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz (ISEK Porz)"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/2207/2021 vom 20.10.2021

Stand: Am 04.11.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • Antrag SPD - Schulareal Porz Mitte

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    Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln -Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 17.10.2021 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.11.2021 hier: Wiederaufnahme des Schulareals und des Lichtkonzeptes ins Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz (ISEK Porz) Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, sowohl den Bereich des Schulareals zwischen Hauptstraße, Karlstraße und Josefstraße in Porz-Mitte (GGS Hauptstraße, BK 10 und Musikschule) als auch das Lichtkonzept Porzer Brücken im Rahmen des ISEK Porz - wie schon immer vorgesehen - weiter zu verfolgen und zeitgleich mit diesem umzusetzen. Das Schulareal ist einer der zentralen Bereiche der neu zu gestaltenden Porzer Mitte. Dort entsteht ein Neubau der Grundschule Hauptstraße mit dem Ziel der gemeinsamen Nutzung der Sporthalle durch örtliche Vereine und verschiedener Räume durch die benachbarte Carl-Stamitz-Musikschule. Beide Schulen sollen auf diesem Areal dauerhaft verbleiben und miteinander harmonieren. Der Umzug des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz wurde bereits vor Jahren beschlossen, so dass Flächen frei werden, um mit der Fertigstellung des ISEK den gewünschten neuen Stadtgarten anlegen zu können. Sollte es der Verwaltung aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, zur Entwicklung dieser Fläche Landesmittel zu beantragen, sind die nötigen Gelder aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Das Lichtkonzept Porzer Brücken ist Teil des Maßnahmenpaketes, um Angsträume zu reduzieren. Sollte die bisher vorgesehene Form aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein, ist durch die Verwaltung eine genehmigungsfähige alternative Lösung zu entwickeln. Begründung: Die Entwicklung der genannten Fläche ist bereits Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzept Porz-Mitte aus dem Jahre 2008 als „Porzer Stadtgarten“ (Seite 51). Es gibt keinen Grund, diese Maßnahme noch weiter zurückzustellen als 2031 (23 Jahre später!), gemäß des Vorschlages der Verwaltung. Daher hat auch der Beirat Porz-Mitte empfohlen, die Entwicklung der Fläche voranzutreiben. Die Bezirksvertretung Porz folgt dieser Bitte sehr gerne. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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