AN/0962/2017
Denkmal zum Anschlag des NSU in der Keupstraße
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SPD Anfrage nach § 4
3848 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.06.2017 AN/0962/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 27.06.2017 Denkmal zum Anschlag des NSU in der Keupstraße Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, beim Nagelbomben-Attentat in der Mülheimer Keupstraße wurden am 9. Juni 2004 22 Men- schen zum Teil schwer verletzt. Ladenlokale wurden schwer beschädigt bis zu völlig verwüs- tet. Insbesondere die Tatsache, dass die Täter jahrelang im Kreise der Opfer vermutet wur- den, hat eine tiefe Lücke in das Leben auf der Keupstraße gerissen. Erst im November 2011 konnte der Anschlag dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zugeordnet werden. In seiner Sitzung am 11. Februar 2014 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass den Opfern des Anschlags in der Keupstraße besonders gedacht werden sollte. Hierzu wurde in der Ratssitzung am 15. Dezember 2015 ein künstlerischer Wettbewerb beschlossen, sowie vorgeschlagen, dass das Denkmal im Rahmen der Neugestaltung des alten Güterbahnhof- geländes an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße errichtet werden sollte. Am 23. Juni 2016 wiederum hat der Stadtentwicklungsausschuss Vorgaben zur Ausarbei- tung eines Bebauungsplan-Entwurfs beschlossen. Dies jedoch, wie der damaligen Anlage 1 zu entnehmen ist, nur für den nördlichen Bereich des ehemaligen Güterbahnhofgeländes und damit nicht für den im Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2015 für das Denkmal vorge- sehenen Bereich. Nun liegt neuerdings ein Wettbewerbsentscheid für das gesamte Güterbahnhofsgelände vor, der für die Ecke Keupstraße/Schanzenstraße eine Bebauung bis zum Bürgersteig vorsieht. Dies hätte im Falle seiner Realisierung zur Konsequenz, dass das Denkmal nicht an der bis- lang vorgesehenen Stelle, sondern nur in einer neu zu schaffenden Seitenstraße platziert werden müsste. Dadurch ginge nicht nur der direkte räumliche Bezug zur Keupstraße verlo- ren. Vielmehr würde dies zu einem Abstand zwischen Denkmal und Keupstr. führen, was die Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstr. für einen Affront und damit eine Abwertung hal- ten müssten. Darüber hinaus entfiele die Möglichkeit, mit dem an der Straßenkreuzung neu gewonnenen Platz durch eine Benennung als Birlikteplatz an das gemeinsame Gedenkfesti- val am 9. Juni 2014, an dem auch Bundespräsident Joachim Gauck und Bundesjustizminis- - 2 - ter Heiko Maas teilnahmen, zu erinnern. Diese Entwicklung führt zu einem erheblichen Ver- lust auch an Glaubwürdigkeit der Stadt gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern der Keupstraße. Im Zuge dessen bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand, was die Realisierung des Denkmals an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße betrifft? 2. Ist es richtig, dass die Stadtverwaltung auf eine Realisierung an der Ecke Keupstra- ße/Schanzenstraße verzichten und das Denkmal in eine neu zu schaffende Seiten- straße verlagern will? 3. Wenn ja, hat die Stadtverwaltung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Keup- straße Kontakt aufgenommen und ihre neue Perspektive erklärt? Wie haben diese reagiert? 4. Wie sollen die politischen Gremien mit diesem Vorhaben befasst werden? 5. Wie sieht das weitere Verfahren in Bezug auf die Umsetzung des Denkmals aus? Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtentwicklungsausschuss die Beantwortung dieser Frage mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0962/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 22.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27