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VK 13/2024

Antrag der Fraktion SPD vom 05.11.2024 Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r)

Sitzungsvorlage VK 22.11.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 22.11.2024, TOP 7.1

Sitzungsvorlage VK (Antrag SPD)

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Sitzungsvorlage VK (Antrag der Fraktion SPD vom 05.11.2024 Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r))

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Sitzungsvorlage VK (Antrag SPD)

4310 Zeichen

10. Sitzung der Verkehrskommission in der 5. Sitzungsperiode des 
Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 22. November 2024 
 
hier: Antrag gem. § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln 
 
Sehr geehrter Herr Hebbel,  
 
wir bitten Sie, den beigefügten Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der 
Verkehrskommission am 22. November 2024 aufzunehmen: 
 
Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
zur Beratung des Landesstraßenbauprogramms "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II 
r) in der Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg und der Unterkommission Ville/Eifel der 
Verkehrskommission am 28. und 30. Oktober 2024 hat der Landesbetrieb Straßenbau mit Anlage 1 
zum Tagesordnungspunkt u.a. die finanziellen Rahmenbedingungen des Programms erläutert. 
Danach sind die jährlichen Mittel für das Programm im Haushalt des Landes in Kapitel 10 150, Titel 
777 14 festgelegt und betragen landesweit für das Jahr 2024 38,4 Millionen €. Im Haushaltsentwurf 
für das Jahr 2025 sind gut 39,5 Millionen € vorgesehen. 
23 % des Haushaltsansatzes, das entspricht ca. 8,8 Millionen € für 2024 und 9,1 Millionen € für 2025, 
entfallen davon auf den Bereich des Regionalrates Köln.  
Allerdings sind ausweislich der Unterlagen des Landesbetriebs für die beiden Unterkommissionen 
Rhein-Berg und Ville-Eifel zusammen in 2024 nur rd. 170.000 € und in 2025 knapp 1,7 Millionen € für 
besagtes Landesstraßenbauprogramm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) 
vorgesehen. 
Denn die Mittel aus dem Haushaltstitel 77714 sind dem Bericht des Landesbetriebs zufolge auch 
noch für   
- Modellprojekte „Bürgerradwege“ 
- Radwege auf stillgelegten Bahntrassen 
- Kostenanteile für Radwege aus anderen Finanzierungsbereichen und 
- die Sanierung von Radwegen, die nicht der Quotierung unterliegen, 
einzusetzen. Mit offenbar 8,6 Millionen € in 2024 und 7,4 Millionen € in 2025 für den Bereich des 
Regionalrates Köln ein Vielfaches der Mittel für das Landesprogramm UA II r. Auf der Website des 
Landesverkehrsministeriums sind landesweit ca. 110 solcher Maßnahmen aufgeführt, die damit in 
2024 realisiert werden sollen. Aus dem Landesprogramm „Radwegebau an bestehenden 
Tel.  0221 1301507 
Mobil 0171 / 56 64 09 3 
Fax 03222 372 638 6 
info@spd-regionalrat-koeln.de 
www.SPD-Regionalrat-Koeln.de 
 
Bankverbindung 
Stadtsparkasse Köln 
IIBAN DE43 3705 0198 0013 9739 46 
BIC Swift COLSDE33 
 
5. November 2024 
An den 
Vorsitzenden der Verkehrskommission des Regionalrates Köln 
Herr Herrn Paul Hebbel 
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstr. 2-10 
50667 Köln

Landesstraßen“ (UA II r), in dem ebenfalls alleine für den Regionalrat Köln mehr als 100 Maßnahmen 
angemeldet sind, wird hingegen selten mehr als eine Maßnahme pro Jahr realisiert.   
Deshalb bitten wir zur Sitzung der Verkehrskommission 22. November 2024 für den notwendigen 
Gesamtüberblick um die Beantwortung folgender Fragen durch den Landesbetrieb Straßen NRW 
bzw. das Landesverkehrsministerium: 
1. Welche Einzelmaßnahmen im Bereich des Regionalrates Köln außerhalb des Programms 
UA II r sind mit den Haushaltsmitteln 2024 des Titels 77714 für 
o die Erhaltung vorhandener Radwege 
o das Modellprojekt „Bürgerradwege“ 
o Radwege auf stillgelegten Bahntrassen 
o Kostenanteile für Radwege aus anderen Programmen 
tatsächlich geplant bzw. umgesetzt worden? 
2. Können die gesamten Haushaltsmittel des Titels 77714 in 2024 (38,4 Millionen €) 
verausgabt bzw. gebunden oder nicht verausgabte Gelder in das neue Haushaltsjahr zur 
Verstärkung des Mittel 2025 übertragen werden, sodass daraus ggfs. auch weitere 
Maßnahmen des Programms UA II r im kommenden Jahr geplant/umgesetzt werden 
können? 
  
3. Für das Programm UA II r sind in 2024 nach den Beratungsunterlagen für die beiden 
Unterkommissionen nur neue Haushaltsansätze von zusammen ca. 170.000 € vorgesehen. 
Landesweit entfallen nur gut 9 Prozent der Radwegemittel 77714 (3,6 Mio. € von 38,4 Mio. 
€) auf das Programm UA II r. Warum wird der wichtige Radwegebau an bestehenden 
Landesstraßen durch das Land finanziell so stiefmütterlich behandelt und gegenüber 
anderen Radwegemaßnahmen so klar zurückgesetzt? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Bodo Jakob      gez. Wolfgang Heller 
       Sprecher

Sitzungsvorlage VK (Antrag der Fraktion SPD vom 05.11.2024 Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r))

692 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 13/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 21.11.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 22.11.2024 7.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Antrag der Fraktion SPD vom 05.11.2024 
Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verkehrskommission des Regionalrates nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Antrag SPD  
2. Microsoft Word - Stellungnahme zum Antrag der SPD.docx

Sitzungsvorlage VK (Microsoft Word - Stellungnahme zum Antrag der SPD.docx)

5037 Zeichen

Straßen NRW – Referat MPM  18.11.2024 
  Seite 1 
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion im Regionalrat Köln vom 05.11.2024 
Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) 
 
Vorbemerkung: 
 
Die jährlich für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen (Kapitel 10 150 Titel 777 
14) zur Verfügung stehenden Mittel werden in den Haushaltsberatungen des Landtages beschlossen. 
Mit Beginn des Haushaltsjahres werden diese dem Landesstraßenbau durch das MUNV zur 
Bewirtschaftung zugewiesen. Parallel dazu wird zwischen dem MUNV und dem Landesbetrieb 
Straßenbau NRW das jährliche Radwegebauprogramm abgestimmt. Grundlage hierfür bilden 
- Maßnahmen aus den Prioritätenlisten der Regionalräte  
- zwischen Straßen NRW und Kommunen abgestimmte Bürgerradwege an Landesstraßen  
- Radwege auf stillgelegten Bahntrassen, die in der Funktion einer Landesstraße zugeordnet sind 
- Neuanlage von Radwegen im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen, die nicht der 
Priorisierung durch die Regionalräte unterliegen 
- Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Radwegen, ggf. mit 
Querschnittserweiterung 
Aufgenommen in das Programm werden solche Vorhaben, die entweder bereits im Bau sind bzw. für 
die ein Baubeginn im Haushaltsjahr prognostiziert werden kann. 
Der Finanzierungsanteil im Radwegebauprogramm für die Maßnahmen aus den Prioritätenlisten der 
Regionalräte richtet sich nach dem Mittelbedarf für die im Bau befindlichen sowie für einen Baubeginn 
vorgesehenen Projekte. Sofern dieser den mit MUNV abgestimmten maximalen Ansatz übersteigt, 
würde sich die Maßnahmenauswahl an den vorgegebenen Quoten für die einzelnen 
Regionalratsbezirke orientieren. Aufgrund der in den jeweiligen Sitzungen bereits mehrfach erläuterten 
Problematik hinsichtlich der Baurechtsbeschaffung für die priorisierten Radwegevorhaben konnten in 
den letzten Jahren alle Projekte mit möglichem Baubeginn im jeweiligen Haushaltsjahr in die 
jährlichen Bauprogramme aufgenommen werden. 
Eine Quotierung nach Regionalratsbezirken für die übrigen im Radwegebauprogramm enthaltenen 
Vorhaben außerhalb der Prioritätenlisten findet nicht statt. 
zu Frage 1: 
Insgesamt werden im Regierungsbezirk Köln für das Jahr 2024 Ausgaben aus dem Titel 777 14 in 
Höhe von ca. 6,0 Mio. € prognostiziert. Diese teilen sich wie folgt auf Einzelmaßnahmen sowie 
verschiedene Pauschalen auf: 
  
Ausgaben-
prognose 
2024 (T €) 
RNL 
Erhaltung   
L 270 /L296 Bergisch Gladbach, zwischen Ortsteil Hebborn und Odenthal, RGW 90 RB 
L 288 Leverkusen - Fixheide, BW 4908 614, Instandsetzung RGW-Brücke 612 RB 
L 264 Niederzier, Zufahrt KFA Jülich bis Abzweig Hambach (L 12 ) 120 VE 
L 246 Simmerath,OD Imgenbroich bis "Am Gericht ",Fahrbahn -,RW Sanierung 117 VE 
L 47 Alsdorf, zw. KVP Dachser und L240,Deckensanierung 290 VE 
L 186 K-Godorf-Rodenkirchen,Abschn.1,2,3 und L300 Abschn.7 200 VE 
L 246 Simmerath zw. Strauch - Schmidt ,RW-Sanierung 700 VE 
L 194 Weilerswist, Ottenheim - Vernich -incl. Radwegsanierung-VB 250 VE

Straßen NRW – Referat MPM  18.11.2024 
  Seite 2 
L 495 Nörvenich-Wissersheim - Erftstadt, AS Gymnich (A61) - AS Hürth (A1) - Hürth 
Knappsack)A61 -  Hürth Berrenrath 168 VE 
L 165 Bad Münstereifel/Schönau - Esch, Sanierung FB & RW 217 VE 
L 186 Rodenkirchen,Friedrich-Ebert-Str.-L150 Kiesgrubenweg,FB und RW-Sanierung 80 VE 
L 183 Hürth,K14 -B265n,Sanierung RGW und Fahrbahn 147 VE 
L 117 Hückelhoven, Radwegsanierung Millicher Halde & Doveren-Baal 369 NR 
L 225 HS, Übach-Palenberg, Deckensanierung Abs. 1 74 NR 
L 228 Selfkant-Saeffelen, Radwegsanierung Abs. 5,1 - 7,1, Breberener Str. - 
Westtangente 300 NR 
versch. Erhaltung RNL RB pauschal 1.691 RB 
versch. Erhaltung RNL VE pauschal 333 VE 
Bürgerradwege 
  
 
keine   
Radwege auf stillgelegten Bahntrassen 
  
 
keine   
Kostenanteile für Radwege bei Maßnahmen aus anderen Programmen 
  
L 226 Titz, Deckensan. L226 und NB RW "L241 - Mühlendriesch" 106 VE 
Weitere Ausgaben für Restabwicklungen pauschal 
  
versch. RNL RB 3 RB 
versch. RNL VE 67 VE 
versch. RNL NR 78 NR 
 
 
zur Frage 2: 
Im laufenden Haushaltsjahr werden voraussichtlich die im Titel 777 14 veranschlagten Mittel von 38,4 
Mio. € nicht vollständig für Radwegevorhaben verausgabt werden können, da sich die Realisierung 
einiger geplanter Maßnahmen verzögert hat. Da eine Übertragung der nicht verausgabten Mittel in das 
Folgejahr aufgrund der geltenden Regeln zur kameralistischen Haushaltsführung nicht möglich ist, 
werden die Mittel zur Deckung von Mehrbedarfen für dringende Erhaltungsmaßnahmen im Titel 777 
11 verwendet. 
 
zu Frage 3: 
In den Beratungsunterlagen für die beiden Unterkommissionen sind die bis zum Jahresende 
voraussichtlich zu verausgabenden Betrage für die Maßnahmen des UAIIa-Programms dargestellt. 
Die Gründe, die dazu führen, dass keine weiteren Projekte und damit weitere Mittel umgesetzt werden 
können, wurden in den Unterkommissionen zu den einzelnen Projekten erläutert. Im Übrigen wird auf 
die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.

Beratungsverlauf (1)

22.11.2024 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 7.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 13/2024
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
22.11.2024
Erstellt
08.11.2024 18:29