VK 13/2024
Antrag der Fraktion SPD vom 05.11.2024 Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r)
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Sitzungsvorlage VK (Antrag SPD)
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10. Sitzung der Verkehrskommission in der 5. Sitzungsperiode des
Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 22. November 2024
hier: Antrag gem. § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln
Sehr geehrter Herr Hebbel,
wir bitten Sie, den beigefügten Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der
Verkehrskommission am 22. November 2024 aufzunehmen:
Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Beratung des Landesstraßenbauprogramms "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II
r) in der Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg und der Unterkommission Ville/Eifel der
Verkehrskommission am 28. und 30. Oktober 2024 hat der Landesbetrieb Straßenbau mit Anlage 1
zum Tagesordnungspunkt u.a. die finanziellen Rahmenbedingungen des Programms erläutert.
Danach sind die jährlichen Mittel für das Programm im Haushalt des Landes in Kapitel 10 150, Titel
777 14 festgelegt und betragen landesweit für das Jahr 2024 38,4 Millionen €. Im Haushaltsentwurf
für das Jahr 2025 sind gut 39,5 Millionen € vorgesehen.
23 % des Haushaltsansatzes, das entspricht ca. 8,8 Millionen € für 2024 und 9,1 Millionen € für 2025,
entfallen davon auf den Bereich des Regionalrates Köln.
Allerdings sind ausweislich der Unterlagen des Landesbetriebs für die beiden Unterkommissionen
Rhein-Berg und Ville-Eifel zusammen in 2024 nur rd. 170.000 € und in 2025 knapp 1,7 Millionen € für
besagtes Landesstraßenbauprogramm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r)
vorgesehen.
Denn die Mittel aus dem Haushaltstitel 77714 sind dem Bericht des Landesbetriebs zufolge auch
noch für
- Modellprojekte „Bürgerradwege“
- Radwege auf stillgelegten Bahntrassen
- Kostenanteile für Radwege aus anderen Finanzierungsbereichen und
- die Sanierung von Radwegen, die nicht der Quotierung unterliegen,
einzusetzen. Mit offenbar 8,6 Millionen € in 2024 und 7,4 Millionen € in 2025 für den Bereich des
Regionalrates Köln ein Vielfaches der Mittel für das Landesprogramm UA II r. Auf der Website des
Landesverkehrsministeriums sind landesweit ca. 110 solcher Maßnahmen aufgeführt, die damit in
2024 realisiert werden sollen. Aus dem Landesprogramm „Radwegebau an bestehenden
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5. November 2024
An den
Vorsitzenden der Verkehrskommission des Regionalrates Köln
Herr Herrn Paul Hebbel
Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Landesstraßen“ (UA II r), in dem ebenfalls alleine für den Regionalrat Köln mehr als 100 Maßnahmen
angemeldet sind, wird hingegen selten mehr als eine Maßnahme pro Jahr realisiert.
Deshalb bitten wir zur Sitzung der Verkehrskommission 22. November 2024 für den notwendigen
Gesamtüberblick um die Beantwortung folgender Fragen durch den Landesbetrieb Straßen NRW
bzw. das Landesverkehrsministerium:
1. Welche Einzelmaßnahmen im Bereich des Regionalrates Köln außerhalb des Programms
UA II r sind mit den Haushaltsmitteln 2024 des Titels 77714 für
o die Erhaltung vorhandener Radwege
o das Modellprojekt „Bürgerradwege“
o Radwege auf stillgelegten Bahntrassen
o Kostenanteile für Radwege aus anderen Programmen
tatsächlich geplant bzw. umgesetzt worden?
2. Können die gesamten Haushaltsmittel des Titels 77714 in 2024 (38,4 Millionen €)
verausgabt bzw. gebunden oder nicht verausgabte Gelder in das neue Haushaltsjahr zur
Verstärkung des Mittel 2025 übertragen werden, sodass daraus ggfs. auch weitere
Maßnahmen des Programms UA II r im kommenden Jahr geplant/umgesetzt werden
können?
3. Für das Programm UA II r sind in 2024 nach den Beratungsunterlagen für die beiden
Unterkommissionen nur neue Haushaltsansätze von zusammen ca. 170.000 € vorgesehen.
Landesweit entfallen nur gut 9 Prozent der Radwegemittel 77714 (3,6 Mio. € von 38,4 Mio.
€) auf das Programm UA II r. Warum wird der wichtige Radwegebau an bestehenden
Landesstraßen durch das Land finanziell so stiefmütterlich behandelt und gegenüber
anderen Radwegemaßnahmen so klar zurückgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bodo Jakob gez. Wolfgang Heller
Sprecher
Sitzungsvorlage VK (Antrag der Fraktion SPD vom 05.11.2024 Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r))
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 13/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 21.11.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 22.11.2024 7.1 zur Kenntnis TOP: Antrag der Fraktion SPD vom 05.11.2024 Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) Beschlussvorschlag: Die Verkehrskommission des Regionalrates nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Antrag SPD 2. Microsoft Word - Stellungnahme zum Antrag der SPD.docx
Sitzungsvorlage VK (Microsoft Word - Stellungnahme zum Antrag der SPD.docx)
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Straßen NRW – Referat MPM 18.11.2024 Seite 1 Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion im Regionalrat Köln vom 05.11.2024 Landesstraßenbauprogramm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) Vorbemerkung: Die jährlich für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen (Kapitel 10 150 Titel 777 14) zur Verfügung stehenden Mittel werden in den Haushaltsberatungen des Landtages beschlossen. Mit Beginn des Haushaltsjahres werden diese dem Landesstraßenbau durch das MUNV zur Bewirtschaftung zugewiesen. Parallel dazu wird zwischen dem MUNV und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW das jährliche Radwegebauprogramm abgestimmt. Grundlage hierfür bilden - Maßnahmen aus den Prioritätenlisten der Regionalräte - zwischen Straßen NRW und Kommunen abgestimmte Bürgerradwege an Landesstraßen - Radwege auf stillgelegten Bahntrassen, die in der Funktion einer Landesstraße zugeordnet sind - Neuanlage von Radwegen im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen, die nicht der Priorisierung durch die Regionalräte unterliegen - Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Radwegen, ggf. mit Querschnittserweiterung Aufgenommen in das Programm werden solche Vorhaben, die entweder bereits im Bau sind bzw. für die ein Baubeginn im Haushaltsjahr prognostiziert werden kann. Der Finanzierungsanteil im Radwegebauprogramm für die Maßnahmen aus den Prioritätenlisten der Regionalräte richtet sich nach dem Mittelbedarf für die im Bau befindlichen sowie für einen Baubeginn vorgesehenen Projekte. Sofern dieser den mit MUNV abgestimmten maximalen Ansatz übersteigt, würde sich die Maßnahmenauswahl an den vorgegebenen Quoten für die einzelnen Regionalratsbezirke orientieren. Aufgrund der in den jeweiligen Sitzungen bereits mehrfach erläuterten Problematik hinsichtlich der Baurechtsbeschaffung für die priorisierten Radwegevorhaben konnten in den letzten Jahren alle Projekte mit möglichem Baubeginn im jeweiligen Haushaltsjahr in die jährlichen Bauprogramme aufgenommen werden. Eine Quotierung nach Regionalratsbezirken für die übrigen im Radwegebauprogramm enthaltenen Vorhaben außerhalb der Prioritätenlisten findet nicht statt. zu Frage 1: Insgesamt werden im Regierungsbezirk Köln für das Jahr 2024 Ausgaben aus dem Titel 777 14 in Höhe von ca. 6,0 Mio. € prognostiziert. Diese teilen sich wie folgt auf Einzelmaßnahmen sowie verschiedene Pauschalen auf: Ausgaben- prognose 2024 (T €) RNL Erhaltung L 270 /L296 Bergisch Gladbach, zwischen Ortsteil Hebborn und Odenthal, RGW 90 RB L 288 Leverkusen - Fixheide, BW 4908 614, Instandsetzung RGW-Brücke 612 RB L 264 Niederzier, Zufahrt KFA Jülich bis Abzweig Hambach (L 12 ) 120 VE L 246 Simmerath,OD Imgenbroich bis "Am Gericht ",Fahrbahn -,RW Sanierung 117 VE L 47 Alsdorf, zw. KVP Dachser und L240,Deckensanierung 290 VE L 186 K-Godorf-Rodenkirchen,Abschn.1,2,3 und L300 Abschn.7 200 VE L 246 Simmerath zw. Strauch - Schmidt ,RW-Sanierung 700 VE L 194 Weilerswist, Ottenheim - Vernich -incl. Radwegsanierung-VB 250 VE Straßen NRW – Referat MPM 18.11.2024 Seite 2 L 495 Nörvenich-Wissersheim - Erftstadt, AS Gymnich (A61) - AS Hürth (A1) - Hürth Knappsack)A61 - Hürth Berrenrath 168 VE L 165 Bad Münstereifel/Schönau - Esch, Sanierung FB & RW 217 VE L 186 Rodenkirchen,Friedrich-Ebert-Str.-L150 Kiesgrubenweg,FB und RW-Sanierung 80 VE L 183 Hürth,K14 -B265n,Sanierung RGW und Fahrbahn 147 VE L 117 Hückelhoven, Radwegsanierung Millicher Halde & Doveren-Baal 369 NR L 225 HS, Übach-Palenberg, Deckensanierung Abs. 1 74 NR L 228 Selfkant-Saeffelen, Radwegsanierung Abs. 5,1 - 7,1, Breberener Str. - Westtangente 300 NR versch. Erhaltung RNL RB pauschal 1.691 RB versch. Erhaltung RNL VE pauschal 333 VE Bürgerradwege keine Radwege auf stillgelegten Bahntrassen keine Kostenanteile für Radwege bei Maßnahmen aus anderen Programmen L 226 Titz, Deckensan. L226 und NB RW "L241 - Mühlendriesch" 106 VE Weitere Ausgaben für Restabwicklungen pauschal versch. RNL RB 3 RB versch. RNL VE 67 VE versch. RNL NR 78 NR zur Frage 2: Im laufenden Haushaltsjahr werden voraussichtlich die im Titel 777 14 veranschlagten Mittel von 38,4 Mio. € nicht vollständig für Radwegevorhaben verausgabt werden können, da sich die Realisierung einiger geplanter Maßnahmen verzögert hat. Da eine Übertragung der nicht verausgabten Mittel in das Folgejahr aufgrund der geltenden Regeln zur kameralistischen Haushaltsführung nicht möglich ist, werden die Mittel zur Deckung von Mehrbedarfen für dringende Erhaltungsmaßnahmen im Titel 777 11 verwendet. zu Frage 3: In den Beratungsunterlagen für die beiden Unterkommissionen sind die bis zum Jahresende voraussichtlich zu verausgabenden Betrage für die Maßnahmen des UAIIa-Programms dargestellt. Die Gründe, die dazu führen, dass keine weiteren Projekte und damit weitere Mittel umgesetzt werden können, wurden in den Unterkommissionen zu den einzelnen Projekten erläutert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 13/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 08.11.2024 18:29