3354/2020
Beantwortung Anfrage: AN/0633/2020, Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) -SPD Fraktion- aus der Sitzung vom 04.06.2020
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 3354/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 Beantwortung der Anfrage: AN/0633/2020 der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) -SPD Fraktion- aus der Sitzung vom 04.06.2020 hier:Baumbestand im Stadtbezirk Chorweiler Fragen der Fraktion: 1) Wie sieht die genaue Pflege des Baumbestandes im Stadtbezirk Chorweiler, unterteilt nach Stadttei- len, aus? 2) Wie oft werden Grünbereiche, Anlagen, Parks und Forstgrundstücke gepflegt? 3) Warum sind viele Bäume komplett mit Efeu zugewachsen? 4) Warum werden tote Bäume nicht entfernt? 5) Gibt es eine unterschiedliche Baumpflege in den verschiedenen Stadtbezirken? Antwort der Verwaltung: zu 1) Es findet keine Unterteilung der Pflege des Baumbestandes nach einzelnen Stadtteilen bzw. Stadtbe- zirken statt. Baumbestände werden anhand ihrer Funktion (Grünanlage, Forst, Straßenraum etc.) unter Beach- tung der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das Bundesnaturschutzgesetzes, Bundeswaldgesetzt etc. gepflegt, geschützt und entwickelt. Für den städtischen Forst finden Waldpflegemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet nach einheitlichen Standards statt. Festgelegte Pflegedurchgänge und Zeitpunkte gibt es nicht. Die Planung der Wald- pflege erfolgt im Rahmen einer von einem unabhängigen Gutachter erstellten und von der unteren Forstbehörde und dem Rat der Stadt Köln genehmigten mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrich- tung). 2 Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt nach den Grundsätzen des Forest Stewardship Council (FSC) nach anerkannten ökologischen Standards. Dieser Standard gewährleistet eine umweltgerech- te, sozialverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung. In öffentlichen Grünanlagen und für Bäume im Straßenraum wird der Baumbestand vorrangig unter der Beachtung der Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes gepflegt, geschützt und entwickelt. Grundlage hierfür ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Ausführung erfolgt durch die ZTV- Baumpflege zu 2) Für die Pflege des Baumbestandes gelten folgende Unterteilungen: Die einzelnen Forstflächen werden entsprechend der Betriebsplanung (Forsteinrichtung) bearbeitet. Für den Baumbestand in Grünanlagen, auf Friedhöfe und im Straßenraum findet in regelmäßigen Abständen von ca. 9 bis 18 Monaten eine Kontrolle des Baumbestandes auf Ihren Zustand statt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Monaten beseitigt. zu 3) Efeu bietet einer Vielzahl von Tieren einen Lebensraum und sind somit für den Naturschutz beson- ders wichtig. Seitens der Verwaltung finden Entnahmen von Efeu nur statt, wenn die Überlebensfähigkeit des Baumes gefährdet ist bzw. eine fachgerechte Kontrolle des Baumes auf Verkehrssicherheit nicht mehr möglich ist. zu 4) Tote Bäume sind wichtige Lebensräume für eine Vielzahl seltener Tierarten (Insekten, Vogelarten und Kleinsäugetiere). Sofern die Verkehrssicherheit es zulässt, werden insbesondere stärkere abgestor- bene Bäume stehen gelassen. Es ist durch den Klimaverlauf in den Jahren 2019 und 2020 leider zu hohen Ausfällen am öffentlichen Baumbestand, vor allem durch die Trockenheit, gekommen. Hierdurch kam es zu einen Abarbei- tungsstau bei der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Bis zum Beginn der Vogelschutzzeit am 01.03.2021 finden verstärk Baumfällungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet statt. Von der Trockenheit besonders betroffen Baumarten sind die Rot-Buche, die Birke und der Berg- ahorn. zu 5) Wie zuvor ausgeführt gibt es keine unterschiedliche Baumpflege in den verschieden Stadtbezirken. Die unterschiedliche Handhabung in der Pflege, Schutz und Entwicklung des Baumbestandes richtet sich nach der Funktion des Baumes (Wald, Grünanlage, Straßenraum etc.) und der Verkehrssiche- rungspflicht des Baumeigentümers.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3354/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.11.2020
- Erstellt
- 19.11.2020 13:26