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3354/2020

Beantwortung Anfrage: AN/0633/2020, Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) -SPD Fraktion- aus der Sitzung vom 04.06.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4027 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3354/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
Beantwortung der Anfrage: AN/0633/2020 der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) -SPD Fraktion- 
aus der Sitzung vom 04.06.2020 
 
hier:Baumbestand im Stadtbezirk Chorweiler 
Fragen der Fraktion: 
 
1) 
Wie sieht die genaue Pflege des Baumbestandes im Stadtbezirk Chorweiler, unterteilt nach Stadttei-
len, aus? 
 
2) 
Wie oft werden Grünbereiche, Anlagen, Parks und Forstgrundstücke gepflegt? 
 
3) 
Warum sind viele Bäume komplett mit Efeu zugewachsen? 
 
4) 
Warum werden tote Bäume nicht entfernt? 
 
5) 
Gibt es eine unterschiedliche Baumpflege in den verschiedenen Stadtbezirken? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1) 
 
Es findet keine Unterteilung der Pflege des Baumbestandes nach einzelnen Stadtteilen bzw. Stadtbe-
zirken statt. 
 
Baumbestände werden anhand ihrer Funktion (Grünanlage, Forst, Straßenraum etc.) unter Beach-
tung der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das Bundesnaturschutzgesetzes, Bundeswaldgesetzt etc. 
gepflegt, geschützt und entwickelt. 
 
Für den städtischen Forst finden Waldpflegemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet nach einheitlichen 
Standards statt. Festgelegte Pflegedurchgänge und Zeitpunkte gibt es nicht. Die Planung der Wald-
pflege erfolgt im Rahmen einer von einem unabhängigen Gutachter erstellten und von der unteren 
Forstbehörde und dem Rat der Stadt Köln genehmigten mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrich-
tung).

2 
 
 
 
Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt nach den Grundsätzen des Forest Stewardship Council 
(FSC) nach anerkannten ökologischen Standards. Dieser Standard gewährleistet eine umweltgerech-
te, sozialverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung. 
 
In öffentlichen Grünanlagen und für Bäume im Straßenraum wird der Baumbestand vorrangig unter 
der Beachtung der Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes gepflegt, geschützt und 
entwickelt. Grundlage hierfür ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Ausführung erfolgt durch die ZTV-
Baumpflege  
 
 
zu 2) 
 
Für die Pflege des Baumbestandes gelten folgende Unterteilungen:  
 
Die einzelnen Forstflächen werden entsprechend der Betriebsplanung (Forsteinrichtung) bearbeitet.  
 
Für den Baumbestand in Grünanlagen, auf Friedhöfe und im Straßenraum findet in regelmäßigen 
Abständen von ca. 9 bis 18 Monaten eine Kontrolle des Baumbestandes auf Ihren Zustand statt. 
Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Monaten beseitigt.  
 
 
zu 3) 
 
Efeu bietet einer Vielzahl von Tieren einen Lebensraum und sind somit für den Naturschutz beson-
ders wichtig. 
 
Seitens der Verwaltung finden Entnahmen von Efeu nur statt, wenn die Überlebensfähigkeit des 
Baumes gefährdet ist bzw. eine fachgerechte Kontrolle des Baumes auf Verkehrssicherheit nicht 
mehr möglich ist.  
 
 
zu 4) 
 
Tote Bäume sind wichtige Lebensräume für eine Vielzahl seltener Tierarten (Insekten, Vogelarten und 
Kleinsäugetiere). Sofern die Verkehrssicherheit es zulässt, werden insbesondere stärkere abgestor-
bene Bäume stehen gelassen. 
 
Es ist durch den Klimaverlauf in den Jahren 2019 und 2020 leider zu hohen Ausfällen am öffentlichen 
Baumbestand, vor allem durch die Trockenheit, gekommen. Hierdurch kam es zu einen Abarbei-
tungsstau bei der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Bis zum Beginn der Vogelschutzzeit am 
01.03.2021 finden verstärk Baumfällungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet statt. 
 
Von der Trockenheit besonders betroffen Baumarten sind die Rot-Buche, die Birke und der Berg-
ahorn.  
 
 
zu 5) 
 
Wie zuvor ausgeführt gibt es keine unterschiedliche Baumpflege in den verschieden Stadtbezirken. 
 
Die unterschiedliche Handhabung in der Pflege, Schutz und Entwicklung des Baumbestandes richtet 
sich nach der Funktion des Baumes (Wald, Grünanlage, Straßenraum etc.) und der Verkehrssiche-
rungspflicht des Baumeigentümers.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3354/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.11.2020
Erstellt
19.11.2020 13:26