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AN/0269/2021

Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen!

SPD Antrag nach § 3 12.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5563 Zeichen

An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Schlieben 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.02.2021 
 
AN/0269/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen 
für den Schulbeginn treffen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Dr. Schlieben,  
Wie die Landesregierung den Schulbetrieb in NRW ab dem 22.02.2021 organisieren und 
sicherstellen will, ist derzeit noch unklar. Zwar besteht Hoffnung auf eine Rückkehr zum re-
gulären Präsenzunterricht, jedoch gibt es angesichts der weiterhin zu hohen Inzidenzzahlen 
in Köln große Unsicherheiten für Schülerinnen und Schüler, für ihre Familien, für die Lehr-
kräfte und alle Mitarbeitenden an den Schulen.  
 
Dieses Schuljahr benötigt besondere Regelungen und lässt sich nicht mit normalen Maßstä-
ben messen! Damit das schon längst erkannte Problem der Benachteiligung und Unterver-
sorgung für einen großen Anteil der Schülerinnen und Schüler beim Lernen auf Distanz end-
lich wirkungsvoll angegangen und behoben werden kann, muss umgehend ein Paket an 
Maßnahmen ergriffen werden, nicht nur von Seiten der Landesministerien, sondern auch in 
Zusammenarbeit mit dem Schulträger. 
 
Beschluss:  
 
Wir bitten die Verwaltung, sich auf Landesebene bzw. bei der Schulaufsicht für die Umset-
zung folgender Forderungen einzusetzen, um einen besseren Start in einen Präsenz-
Schulbetrieb zu ermöglichen:  
 
1. Wir benötigen einen klar verständlichen, transparenten und für die Schulen mit den nöti-
gen Vorlaufzeiten umsetzbaren Stufenplan, der eine Perspektive bis zum Schuljahresen-
de bietet.   
 
2. Schülerinnen und Schüler aus einem eher schlechtergestellten Umfeld oder solche, die 
aufgrund fehlender technischer Rahmenbedingungen wie Netzverbindung oder benötig-
tem Datenvolumen benachteiligt sind, müssen besondere Aufmerksamkeit durch ihre 
Schulen erfahren. Notbetreuungsangebote muss es nicht nur in den Grundschulen, son-
dern auch in den unteren Jahrgängen der Sek I geben. Kontakte mit ihren Lehrkräften

- 2 - 
 
sind zu gewährleisten, weiterhin persönliche und aufsuchende Ansprachen durch 
Schulsozialarbeiter*innen, deren Arbeit in den schwierigen Zeiten der Pandemie von 
ganz besonderer Bedeutung ist. Dabei sind auch Aspekte wie das Recht der Kinder auf 
physische und psychische Unversehrtheit bei persönlichen Kontaktaufnahmen im Blick 
zu behalten.  
 
3. Bildungspatenschaften und Peer-Projekte wie die von „Balu und Du“ sind möglichst an 
den Schulen einzurichten. Sprachförderangebote müssen unter allen Umständen fortge-
setzt werden.  
 
4. Für die angemessene Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler, die sich in der Notbe-
treuung befinden, muss gesorgt werden, d.h. die erforderliche technische Ausstattung für 
eine Teilnahme am Distanzunterricht muss vorgehalten werden.  
 
5. Bei der inzwischen sehr stark vorangetriebenen Ausstattung der Schülerinnen und Schü-
ler mit digitalen Endgeräten muss unmittelbar eine Einweisung und Schulung für eine 
Nutzung der Geräte erfolgen, und zwar flächendeckend und unter Einbindung der Eltern. 
Die häusliche Wohnsituation muss Berücksichtigung finden, bei fehlenden Rückzugs-
möglichkeiten Lernräume in den Schulen bereitgestellt werden, wie teilweise schon prak-
tiziert. Die Schulträger müssen finanziell dabei unterstützt werden, für die Schülerinnen 
und Schüler Verträge mit Telekommunikationsanbietern zu sog. Bildungs-Flatrates oder 
„Education-Tarifen“ abzuschließen, wenn diese zu Hause nicht über ausreichende 
WLAN-Anbindung verfügen.  
 
6. Für Schülerinnen und Schüler, die normalerweise im Ganztag unterrichtet werden, muss 
auch bei Wechsel- oder Distanzunterricht täglich die Bereitstellung einer angemessenen 
warmen und gesunden Mahlzeit gewährleistet sein. Die Qualitätsstandards sollen sich 
auch in Coronazeiten möglichst an den Vorgaben der DGE orientieren. Inwieweit Versor-
gungsmodelle über Gutscheine oder Lunchpakete durch die Träger des offenen Ganzta-
ges für B.u.T.-Berechtigte diesem Qualitätsanspruch genügen, muss für die Dauer der 
eingeschränkten Präsenzregelungen regelmäßig überprüft werden. Zusätzlich sollen auf-
suchende Konzepte geprüft werden, um die Mittagessens-Versorgung sicherzustellen.  
 
7. Außerschulische Lernorte sollen – soweit möglich – den Schulen den dringend benötig-
ten Spielraum für variable Modelle des Präsenzunterrichts bieten.  
 
8. Zur stufenweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes muss der Gesundheits-
schutz dringend verbessert werden. Die Kosten der regelmäßigen Schnelltests für Schü-
lerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und für die weiteren Mitarbeitenden an den Schulen 
soll das Land übernehmen. Der Einbau mobiler Lüftungsanlagen in den Sporthallen soll 
vorangebracht werden, damit der Sportbetrieb zügig wieder aufgenommen werden kann.  
Perspektivisch erwarten wir, dass Schulträger und Schulen Konzepte und Ablaufpläne 
mit angemessenem zeitlichen Vorlauf entwickeln, um vorgezogene Impfungen für die 
Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten an den Schulen umsetzen zu können, sofern die 
Möglichkeiten dafür geschaffen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Mike Homann 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

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Details

Aktenzeichen
AN/0269/2021
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
12.02.2021
Erstellt
12.02.2021 13:06