AN/0269/2021
Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen!
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SPD Antrag nach § 3
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Schlieben An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.02.2021 AN/0269/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, Wie die Landesregierung den Schulbetrieb in NRW ab dem 22.02.2021 organisieren und sicherstellen will, ist derzeit noch unklar. Zwar besteht Hoffnung auf eine Rückkehr zum re- gulären Präsenzunterricht, jedoch gibt es angesichts der weiterhin zu hohen Inzidenzzahlen in Köln große Unsicherheiten für Schülerinnen und Schüler, für ihre Familien, für die Lehr- kräfte und alle Mitarbeitenden an den Schulen. Dieses Schuljahr benötigt besondere Regelungen und lässt sich nicht mit normalen Maßstä- ben messen! Damit das schon längst erkannte Problem der Benachteiligung und Unterver- sorgung für einen großen Anteil der Schülerinnen und Schüler beim Lernen auf Distanz end- lich wirkungsvoll angegangen und behoben werden kann, muss umgehend ein Paket an Maßnahmen ergriffen werden, nicht nur von Seiten der Landesministerien, sondern auch in Zusammenarbeit mit dem Schulträger. Beschluss: Wir bitten die Verwaltung, sich auf Landesebene bzw. bei der Schulaufsicht für die Umset- zung folgender Forderungen einzusetzen, um einen besseren Start in einen Präsenz- Schulbetrieb zu ermöglichen: 1. Wir benötigen einen klar verständlichen, transparenten und für die Schulen mit den nöti- gen Vorlaufzeiten umsetzbaren Stufenplan, der eine Perspektive bis zum Schuljahresen- de bietet. 2. Schülerinnen und Schüler aus einem eher schlechtergestellten Umfeld oder solche, die aufgrund fehlender technischer Rahmenbedingungen wie Netzverbindung oder benötig- tem Datenvolumen benachteiligt sind, müssen besondere Aufmerksamkeit durch ihre Schulen erfahren. Notbetreuungsangebote muss es nicht nur in den Grundschulen, son- dern auch in den unteren Jahrgängen der Sek I geben. Kontakte mit ihren Lehrkräften - 2 - sind zu gewährleisten, weiterhin persönliche und aufsuchende Ansprachen durch Schulsozialarbeiter*innen, deren Arbeit in den schwierigen Zeiten der Pandemie von ganz besonderer Bedeutung ist. Dabei sind auch Aspekte wie das Recht der Kinder auf physische und psychische Unversehrtheit bei persönlichen Kontaktaufnahmen im Blick zu behalten. 3. Bildungspatenschaften und Peer-Projekte wie die von „Balu und Du“ sind möglichst an den Schulen einzurichten. Sprachförderangebote müssen unter allen Umständen fortge- setzt werden. 4. Für die angemessene Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler, die sich in der Notbe- treuung befinden, muss gesorgt werden, d.h. die erforderliche technische Ausstattung für eine Teilnahme am Distanzunterricht muss vorgehalten werden. 5. Bei der inzwischen sehr stark vorangetriebenen Ausstattung der Schülerinnen und Schü- ler mit digitalen Endgeräten muss unmittelbar eine Einweisung und Schulung für eine Nutzung der Geräte erfolgen, und zwar flächendeckend und unter Einbindung der Eltern. Die häusliche Wohnsituation muss Berücksichtigung finden, bei fehlenden Rückzugs- möglichkeiten Lernräume in den Schulen bereitgestellt werden, wie teilweise schon prak- tiziert. Die Schulträger müssen finanziell dabei unterstützt werden, für die Schülerinnen und Schüler Verträge mit Telekommunikationsanbietern zu sog. Bildungs-Flatrates oder „Education-Tarifen“ abzuschließen, wenn diese zu Hause nicht über ausreichende WLAN-Anbindung verfügen. 6. Für Schülerinnen und Schüler, die normalerweise im Ganztag unterrichtet werden, muss auch bei Wechsel- oder Distanzunterricht täglich die Bereitstellung einer angemessenen warmen und gesunden Mahlzeit gewährleistet sein. Die Qualitätsstandards sollen sich auch in Coronazeiten möglichst an den Vorgaben der DGE orientieren. Inwieweit Versor- gungsmodelle über Gutscheine oder Lunchpakete durch die Träger des offenen Ganzta- ges für B.u.T.-Berechtigte diesem Qualitätsanspruch genügen, muss für die Dauer der eingeschränkten Präsenzregelungen regelmäßig überprüft werden. Zusätzlich sollen auf- suchende Konzepte geprüft werden, um die Mittagessens-Versorgung sicherzustellen. 7. Außerschulische Lernorte sollen – soweit möglich – den Schulen den dringend benötig- ten Spielraum für variable Modelle des Präsenzunterrichts bieten. 8. Zur stufenweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes muss der Gesundheits- schutz dringend verbessert werden. Die Kosten der regelmäßigen Schnelltests für Schü- lerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und für die weiteren Mitarbeitenden an den Schulen soll das Land übernehmen. Der Einbau mobiler Lüftungsanlagen in den Sporthallen soll vorangebracht werden, damit der Sportbetrieb zügig wieder aufgenommen werden kann. Perspektivisch erwarten wir, dass Schulträger und Schulen Konzepte und Ablaufpläne mit angemessenem zeitlichen Vorlauf entwickeln, um vorgezogene Impfungen für die Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten an den Schulen umsetzen zu können, sofern die Möglichkeiten dafür geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Mike Homann Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0269/2021
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 12.02.2021
- Erstellt
- 12.02.2021 13:06