1623/2023
Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell (AN/0762/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 24.05.2023 1623/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell (AN/0762/2023) In 2022 und 2023 wurden die ersten sieben Verfahren zum Satzungsbeschluss geführt, die das Kooperative Baulandmodell 2017 anwenden. Zwischen Vorhabenträger und Stadt Köln wurde zu den jeweiligen Verfahren ein so genannter Durchführungsvertrag geschlossen, in dem die aus dem Kooperativen Baulandmodell resultierenden Verpflichtungen geregelt sind. Bei Vorhaben, die einen entsprechenden Schwellenwert zur Errichtung einer Grünfläche oder eines Spielplatzes nicht erreichen, müssen die Bedarfe abgelöst werden. Zeitpunkt und Zweckbestimmung der Einnahme der Ablösesumme sind im entsprechenden Durchführungs- vertrag geregelt. Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt: 1. In welchen Verfahren nach dem Kooperativen Baulandmodell wurden bisher Ab- lösebeträge vereinbart und eingenommen? In fünf Verfahren nach Kooperativen Baulandmodell wurden die Schwellenwerte zur Errich- tung von Grünflächen und teils auch für die Errichtung von Spielflächen nicht erreicht und so- mit die aus dem Vorhaben resultierenden Bedarfe für Grünflächen und teils auch für Spielplät- ze abgelöst. In folgenden Vorhaben wurden die Details zur Ablösesumme im jeweiligen Durchführungsvertrag vereinbart: - Campus Kartause - Sechtemer Straße - Ossendorfer Weg/ Mühlenweg - Seeadlerweg - Subbelrather Straße 2. Welche Infrastrukturprojekte wurden hieraus bereits finanziert oder sollen in welchem angemessenen Realisierungszeitraum finanziert werden? Es handelt sich hierbei um grüne Infrastrukturprojekte wie „Grünflächen“ und Spielplätze“. Die Planung und Errichtung oder Erweiterung von vorhandenen Spielplätzen werden in der Regel durch den Vorhabenträger übernommen und im Rahmen des eigentlichen Bauvorha- bens fertiggestellt. Die Ablösesumme für die Bedarfe an Grünflächen fließen entweder in öffentliche Grünflächen 2 in der Nähe des Planungsgebietes bzw. im betroffenen Bezirk oder den Um- und Ausbau des Inneren und Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge (s. auch Antwort zu Frage 3). Der maßgebliche Umsetzungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig. Die Grünflächen und Spielplätze, die durch die Einnahme der Ablösesumme hergerichtet oder erweitert werden, sind im Folgenden dargestellt. Campus Kartause: (Grünfläche) Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021 soll die Ablösesumme für den Bedarf an Grünfläche in den Um- und Ausbau des Inneren bzw. Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge, vorrangig im Bezirk 1, verwendet werden. (Spielplatz) Der gezahlte Ablösebetrag soll für die Umgestaltung, Modernisierung und Aus- besserung des öffentlichen Spielplatzes „Von den Siebenburgen“ auf dem außerhalb des Gel- tungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gelegenen städtischen Grund- stücks verwendet werden. Sechtemer Straße (Grünfläche) Der Mehrbedarf soll im Rahmen der Herstellung der Grünflächen im Rahmen des Gesamtprojekts Parkstadt Süd gedeckt werden. Ossendorfer Weg/ Mühlenweg (Grünfläche) Die Ablösesumme soll in die Verbesserung der angrenzenden öffentlichen Grün- fläche durch neue Wege und Bänke fließen. Seeadlerweg (Grünfläche) Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021 soll die Ablösesumme für die Grünfläche in den Um- und Ausbau des Inneren bzw. Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge, vorrangig im betroffenen Bezirk, verwendet werden. (Spielplatz) Der Vorhabenträger erweitert den bestehenden öffentlichen Spielplatz Akazien- weg/Reiherweg nach Vorgaben der Stadt Köln. Der Mitteleinsatz des Investors entspricht der Ablösesumme. Subbelrather Straße (Grünfläche) Die Ablösesumme wird für die Ertüchtigung der öffentlichen Grünflächen im Be- reich Takufeld und Rochuspark eingesetzt. 3. Wird für die nach Kooperativen Baulandmodell jeweils vereinbarten und einge- nommenen Ablösebeträge ein detaillierter, projektbezogener Verwendungs- nachweis geführt oder ist dies vorgesehen? (falls nein, wird um eine Begrün- dung gebeten)? (Grünfläche) Die Ablöse von Grünflächen aus dem Kooperativen Baulandmodell wird prioritär zur Aufwer- tung von öffentlichen Grünflächen in der Nähe des Planungsgebietes bzw. im betroffenen Be- zirk verwendet. Sofern dies nicht möglich ist, wird die Ablöse gemäß Beschluss des Stadtent- wicklungsausschusses vom 09.09.21 für den Um- und Ausbau des Inneren und Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge verwendet. 3 Für die Ablöse der Grünflächen wurde eine Finanzposition im Haushalt eingerichtet. Die Ablö- sesummen für den Um- und Ausbau der Grüngürtel werden gebündelt verwendet, da ein pro- jektbezogener Um- und Ausbau von Kleinstmaßnahmen nicht praktikabel ist. (Spielplatz) Es wird ein Verwendungsnachweis geführt, die Einnahme erfolgt zweckgebunden für einen genau benannten öffentlichen Spielplatz. Bei Bausummen über 50.000 € netto wird automa- tisch die BV im Rahmen der Beschlussvorlage informiert. 4. Falls die Ablösebeträge nicht oder nicht vollständig für die jeweils vereinbarten Zwecke verwendet werden konnten oder absehbar nicht verwendet werden kön- nen, was geschieht hiermit? Werden sie zurückerstattet oder für andere, nicht dem jeweiligen Vorhaben zugeordneten Zwecke verwendet? Entfällt nachträglich der Kausalzusammenhang zwischen in Zweckbestimmung festgelegter städtebaulicher Maßnahme und Vorhaben vollständig oder teilweise, sind die erhaltenen Ab- lösezahlungen in aller Regel zu erstatten. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Sechtemer Straße
- Subbelrather Straße 2
- Ossendorfer Weg
- Mühlenweg
- Seeadlerweg
- Reiherweg
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1623/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.05.2023
- Erstellt
- 12.05.2023 14:02