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1623/2023

Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell (AN/0762/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5788 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
 
Vorlagen-Nummer 24.05.2023 
 1623/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
 
Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell (AN/0762/2023) 
In 2022 und 2023 wurden die ersten sieben Verfahren zum Satzungsbeschluss geführt, die 
das Kooperative Baulandmodell 2017 anwenden. Zwischen Vorhabenträger und Stadt Köln 
wurde zu den jeweiligen Verfahren ein so genannter Durchführungsvertrag geschlossen, in 
dem die aus dem Kooperativen Baulandmodell resultierenden Verpflichtungen geregelt sind. 
Bei Vorhaben, die einen entsprechenden Schwellenwert zur Errichtung einer Grünfläche oder 
eines Spielplatzes nicht erreichen, müssen die Bedarfe abgelöst werden. Zeitpunkt und 
Zweckbestimmung der Einnahme der Ablösesumme sind im entsprechenden Durchführungs-
vertrag geregelt. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt: 
 
1. In welchen Verfahren nach dem Kooperativen Baulandmodell wurden bisher Ab-
lösebeträge vereinbart und eingenommen? 
In fünf Verfahren nach Kooperativen Baulandmodell wurden die Schwellenwerte zur Errich-
tung von Grünflächen und teils auch für die Errichtung von Spielflächen nicht erreicht und so-
mit die aus dem Vorhaben resultierenden Bedarfe für Grünflächen und teils auch für Spielplät-
ze abgelöst. In folgenden Vorhaben wurden die Details zur Ablösesumme im jeweiligen 
Durchführungsvertrag vereinbart:  
- Campus Kartause 
- Sechtemer Straße  
- Ossendorfer Weg/ Mühlenweg 
- Seeadlerweg 
- Subbelrather Straße 
 
2. Welche Infrastrukturprojekte wurden hieraus bereits finanziert oder sollen in 
welchem angemessenen Realisierungszeitraum finanziert werden? 
Es handelt sich hierbei um grüne Infrastrukturprojekte wie „Grünflächen“ und Spielplätze“.  
Die Planung und Errichtung oder Erweiterung von vorhandenen Spielplätzen werden in der 
Regel durch den Vorhabenträger übernommen und im Rahmen des eigentlichen Bauvorha-
bens fertiggestellt. 
Die Ablösesumme für die Bedarfe an Grünflächen fließen entweder in öffentliche Grünflächen

2 
 
in der Nähe des Planungsgebietes bzw. im betroffenen Bezirk oder den Um- und Ausbau des 
Inneren und Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge (s. auch Antwort zu 
Frage 3). Der maßgebliche Umsetzungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig. 
Die Grünflächen und Spielplätze, die durch die Einnahme der Ablösesumme hergerichtet oder 
erweitert werden, sind im Folgenden dargestellt. 
 
Campus Kartause: 
(Grünfläche) Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021 soll 
die Ablösesumme für den Bedarf an Grünfläche in den Um- und Ausbau des Inneren bzw. 
Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge, vorrangig im Bezirk 1, verwendet 
werden. 
(Spielplatz) Der gezahlte Ablösebetrag soll für die Umgestaltung, Modernisierung und Aus-
besserung des öffentlichen Spielplatzes „Von den Siebenburgen“ auf dem außerhalb des Gel-
tungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gelegenen städtischen Grund-
stücks verwendet werden. 
 
Sechtemer Straße 
(Grünfläche) Der Mehrbedarf soll im Rahmen der Herstellung der Grünflächen im Rahmen 
des Gesamtprojekts Parkstadt Süd gedeckt werden. 
 
Ossendorfer Weg/ Mühlenweg 
(Grünfläche) Die Ablösesumme soll in die Verbesserung der angrenzenden öffentlichen Grün-
fläche durch neue Wege und Bänke fließen. 
 
Seeadlerweg 
(Grünfläche) Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021 soll 
die Ablösesumme für die Grünfläche in den Um- und Ausbau des Inneren bzw. Äußeren 
Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge, vorrangig im betroffenen Bezirk, verwendet 
werden. 
(Spielplatz) Der Vorhabenträger erweitert den bestehenden öffentlichen Spielplatz Akazien-
weg/Reiherweg nach Vorgaben der Stadt Köln. Der Mitteleinsatz des Investors entspricht der 
Ablösesumme. 
 
Subbelrather Straße 
(Grünfläche) Die Ablösesumme wird für die Ertüchtigung der öffentlichen Grünflächen im Be-
reich Takufeld und Rochuspark eingesetzt. 
 
3. Wird für die nach Kooperativen Baulandmodell jeweils vereinbarten und einge-
nommenen Ablösebeträge ein detaillierter, projektbezogener Verwendungs-
nachweis geführt oder ist dies vorgesehen? (falls nein, wird um eine Begrün-
dung gebeten)?  
(Grünfläche) 
Die Ablöse von Grünflächen aus dem Kooperativen Baulandmodell wird prioritär zur Aufwer-
tung von öffentlichen Grünflächen in der Nähe des Planungsgebietes bzw. im betroffenen Be-
zirk verwendet. Sofern dies nicht möglich ist, wird die Ablöse gemäß Beschluss des Stadtent-
wicklungsausschusses vom 09.09.21 für den Um- und Ausbau des Inneren und Äußeren 
Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge verwendet.

3 
 
Für die Ablöse der Grünflächen wurde eine Finanzposition im Haushalt eingerichtet. Die Ablö-
sesummen für den Um- und Ausbau der Grüngürtel werden gebündelt verwendet, da ein pro-
jektbezogener Um- und Ausbau von Kleinstmaßnahmen nicht praktikabel ist. 
(Spielplatz) 
Es wird ein Verwendungsnachweis geführt, die Einnahme erfolgt zweckgebunden für einen 
genau benannten öffentlichen Spielplatz. Bei Bausummen über 50.000 € netto wird automa-
tisch die BV im Rahmen der Beschlussvorlage informiert. 
 
4. Falls die Ablösebeträge nicht oder nicht vollständig für die jeweils vereinbarten 
Zwecke verwendet werden konnten oder absehbar nicht verwendet werden kön-
nen, was geschieht hiermit? Werden sie zurückerstattet oder für andere, nicht 
dem jeweiligen Vorhaben zugeordneten Zwecke verwendet? 
Entfällt nachträglich der Kausalzusammenhang zwischen in Zweckbestimmung festgelegter 
städtebaulicher Maßnahme und Vorhaben vollständig oder teilweise, sind die erhaltenen Ab-
lösezahlungen in aller Regel zu erstatten. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Sechtemer Straße
  • Subbelrather Straße 2
  • Ossendorfer Weg
  • Mühlenweg
  • Seeadlerweg
  • Reiherweg
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1623/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.05.2023
Erstellt
12.05.2023 14:02