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Sonntagsöffnungen - Entscheidung des VG Köln

SPD Anfrage nach § 4 AN/0204/2017 vom 01.02.2017

Stand: Am 06.02.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 5 7 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2017 AN/0204/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 Sonntagsöffnungen Entscheidung des VG Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in seiner Sitzung am 17.11.2016 hat der Rat die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung auf- geführten Tagen und Zeiten beschlossen. Eine der dort enthaltenen Sonntagsöffnungen am 08.01.2017 im Stadtteil Porz-Eil ist auf Grundlage einer gerichtlichen Prüfung vom Verwal- tungsgericht Köln (VG) am 02.01.2017 aufgehoben worden. Ein wesentlicher rechtlicher As- pekt für die Aufhebung durch das VG Köln ist ausweislich der Begründung des Gerichts, dass die Stadtverwaltung als zuständiger Verordnungsgeber nicht etwa eine falsche, son- dern vielmehr überhaupt keine echte Prognoseeinschätzung zu dieser Veranstaltung getrof- fen hat, obwohl diese rechtlich erforderlich ist. Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie gedenkt die Verwaltung mit der Entscheidung des VG Köln umzugehen? Hat die Verwaltung die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 einer erneuten Überprüfung unterzogen? Hält die Stadtverwaltung unter Maßgabe der Entscheidung des VG Köln die übrigen be- schlossenen Sonntagsöffnungen in 2017 für rechtmäßig? Wie will die Verwaltung die Genehmigungsgerechtigkeit vor dem Hintergrund der Aufhebung der Veranstaltung in Porz-Eil gewährleisten? 2. Wie gedenkt die Verwaltung mit zukünftigen Entscheidungen zu Sonntagsöffnungen umzugehen? Welche Kriterien werden künftig als Grundlage für die Genehmigungs- entscheidungen herangezogen? Die Verwaltung wird gebeten, die Beantwortung auch dem Wirtschaftsausschuss zur Verfü- gung zu stellen. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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