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AN/0204/2017

Sonntagsöffnungen - Entscheidung des VG Köln

SPD Anfrage nach § 4 01.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.02.2017, TOP 6.7

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2437 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen  
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 5 7 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2017 
 
AN/0204/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 06.02.2017 
 
Sonntagsöffnungen  
Entscheidung des VG Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in seiner Sitzung am 17.11.2016 hat der Rat die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 
2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung auf-
geführten Tagen und Zeiten beschlossen. Eine der dort enthaltenen Sonntagsöffnungen am 
08.01.2017 im Stadtteil Porz-Eil ist auf Grundlage einer gerichtlichen Prüfung vom Verwal-
tungsgericht Köln (VG) am 02.01.2017 aufgehoben worden. Ein wesentlicher rechtlicher As-
pekt für die Aufhebung durch das VG Köln ist ausweislich der Begründung des Gerichts, 
dass die Stadtverwaltung als zuständiger Verordnungsgeber nicht etwa eine falsche, son-
dern vielmehr überhaupt keine echte Prognoseeinschätzung zu dieser Veranstaltung getrof-
fen hat, obwohl diese rechtlich erforderlich ist. 
 
Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie gedenkt die Verwaltung mit der Entscheidung des VG Köln umzugehen? Hat die 
Verwaltung die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten 
von Verkaufsstellen im Jahr 2017 einer erneuten Überprüfung unterzogen? Hält die 
Stadtverwaltung unter Maßgabe der Entscheidung des VG Köln die übrigen be-
schlossenen Sonntagsöffnungen in 2017 für rechtmäßig? Wie will die Verwaltung die 
Genehmigungsgerechtigkeit vor dem Hintergrund der Aufhebung der Veranstaltung in 
Porz-Eil gewährleisten? 
2. Wie gedenkt die Verwaltung mit zukünftigen Entscheidungen zu Sonntagsöffnungen 
umzugehen? Welche Kriterien werden künftig als Grundlage für die Genehmigungs-
entscheidungen herangezogen?  
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Beantwortung auch dem Wirtschaftsausschuss zur Verfü-
gung zu stellen.

- 2 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0204/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
01.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27