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4096/2023

Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum B-Plan Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel - und Beschluss über die Einleitung eines B-Plans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Ehrenfeldgürtel 125

Beschlussvorlage Ausschuss 02.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 13.3

Anlage 2 - Geltungsbereich

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Anlage 5 Auszug BV4 vom 11.03.2024 4096_2023

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Anlage 3 - Erläuterungstext

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 - städtebauliches Planungskonzept

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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xxx

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Anlage 2 - Geltungsbereich

410 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes
"Ehrenfeldgürtel 125 - Gewerbe und Einzelhandel"
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter

Anlage 5 Auszug BV4 vom 11.03.2024 4096_2023

3117 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 12.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 11.03.2024  
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebau-
ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel - in Köln-Ehren-
feld und  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan)  und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 - Gewerbe und Einzelhandel 
in Köln-Ehrenfeld 
4096/2023 
 
Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag: 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Elke Schro-
eder (Klima Freunde) zu TOP 10,1 
AN/0435/2024 
 
Beschluss  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage 
4096/2023 zu beschließen und bittet die Verwaltung darüber hinaus, im Rahmen des eingelei-
teten B-Planverfahrens folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. deren Einhaltung (soweit 
rechtlich möglich) zu kontrollieren: 
 
1. Die gewerbliche Nutzung soll eine Hotelnutzung sein (kein Boardinghouse oder Ser-
vice Apartments). 
2. Die Ergebnisse des Workshops mit den Clubs (insbesondere zum Verkehrskonzept 
und zum Lärmschutz) sind Ausgangspunkt für alle weiteren Planungen und müssen 
bei der neuen Nutzung weiterhin berücksichtigt werden. 
3. Eine Verkehrsführung bzw. Zu- und Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-Straße wird 
von der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgelehnt. Eine Verkehrserschließung muss über 
den Ehrenfeldgürtel erfolgen. 
4. Der alte Baumbestand am Ehrenfeldgürtel muss erhalten bleiben. 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit Änderung zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion. 
 
Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage 
 
Beschluss  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage 
4096/2023 zu beschließen und bittet die Verwaltung darüber hinaus, im Rahmen des eingelei-
teten B-Planverfahrens folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. deren Einhaltung (soweit 
rechtlich möglich) zu kontrollieren: 
5. Die gewerbliche Nutzung soll eine Hotelnutzung sein (kein Boardinghouse oder Ser-
vice Apartments). 
6. Die Ergebnisse des Workshops mit den Clubs (insbesondere zum Verkehrskonzept 
und zum Lärmschutz) sind Ausgangspunkt für alle weiteren Planungen und müssen 
bei der neuen Nutzung weiterhin berücksichtigt werden. 
7. Eine Verkehrsführung bzw. Zu- und Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-Straße wird 
von der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgelehnt. Eine Verkehrserschließung muss über 
den Ehrenfeldgürtel erfolgen. 
8. Der alte Baumbestand am Ehrenfeldgürtel muss erhalten bleiben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion).  
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Anlage 3 - Erläuterungstext

26156 Zeichen

Seite 1 von 8 
 
A N L A G E 3 
 
Erläuterungstext  
zum städtebaulichen Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Ehrenfeldgürtel 125 – Gewerbe und Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1.  Anlass, Verfahren und Ziel der Planung 
 
Die SAVVY 6 PropCo S.à r.l. hat das Plangebiet am Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld von 
der Voreigentümerin übernommen und ist jetzt Eigentümerin des ca. 6.600 m² großen 
Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 in zentraler Lage im Stadtteil Ehrenfeld. Die Gesellschaft 
plant nun die Optimierung des Planstandortes und möchte auf dem Grundstück neben 
großflächigem Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschoss gewerbliche Nutzungen und 
Beherbergungsnutzungen in den Obergeschossen verwirklichen.  
 
Vom bisherigen Konzept, das in den oberen Geschossen Wohnnutzung vorsah, wurde 
Abstand genommen. Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren „Ehrenfeldgürtel 125 
Wohnen und Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld“ soll nicht weitergeführt werden. Der 
Einleitungsbeschluss soll aufgehoben und ein neues Verfahren eingeleitet werden. Der 
Einleitungsantrag der neuen Vorhabenträgerin liegt mit Datum vom 08.11.2023 vor. 
 
Auf dem Grundstück befindet sich eine ehemals von der Deutschen Post AG genutzte 
Gewerbeimmobilie auf zwei bis vier Geschossen. Ein Großteil des Grundstücks wurde als 
Anlieferungshof für die Post und als privater Parkplatz genutzt. Es soll ein modernes Gebäude 
entstehen, das dem Gebäudekomplex durch seine Fassadengestaltung und durch die neuen 
Nutzungen ein vollständig neues Erscheinungsbild geben wird. 
 
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine 
Einzelhandelsnutzung im EG und gewerbliche Nutzungen ab dem 1.OG zu schaffen. Der 
Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die 
Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld, westlich des Ehrenfeldgürtels und nördlich der S-
Bahntrasse. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst das Flurstück 532, Flur 71, 
Gemarkung Ehrenfeld und hat eine Größe von ca. 6.600 m². Die öffentlichen Verkehrsflächen 
vor dem Vorhabengrundstück, die im Zuge des Vorhabens umgestaltet und neu geordnet 
werden sollen, werden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 4 BauGB 
einbezogen. Dadurch ergibt sich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine 
Plangebietsgröße von ca. 8.000 m².  
 
Im Nordosten wird das Grundstück durch das „Artheater“, im Nordwesten und Westen durch 
die vorhandenen Gewerbe- und Wohnnutzungen entlang der Schönsteinstraße, im Süden 
durch das Bumann und Sohn, die Bartholomäus-Schink-Straße sowie die dahinter liegende S-

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Bahntrasse und im Südosten durch den Ehrenfeldgürtel begrenzt. 
 
2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Auf dem Grundstück befindet sich eine ehemals von der Deutschen Post AG genutzte 
Gewerbeimmobilie auf zwei bis vier Geschossen. Während im rückwärtigen Teil das 
Postverteilzentrum angesiedelt war, werden die Bürobereiche in den aufgehenden 
Geschossen des Hauptgebäudes seit längerem nur noch teilweise genutzt. Ein Großteil des 
Grundstücks wurde als Anlieferungshof für die Post und als privater Parkplatz genutzt.  
 
Das unmittelbare Umfeld des Grundstücks ist geprägt durch den vierspurigen Ehrenfeldgürtel 
mit mittiger Stadtbahntrasse, durch den Bahnhof Ehrenfeld und die Bahnbögen, durch 
großformatige Einzelgebäude wie das Caritaszentrum, Seniorenheim, Krankenhaus, ein 
Theater und einen Kindergarten, ein Technikgebäude der Telekom und ein 
Café/Restaurant/Biergarten sowie durch die im Osten auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite und im Norden anschließenden Blockstruktur von Köln-Ehrenfeld. Die beiden 
benachbarten Clubs Artheater und Bumann und Sohn erfahren durch die neue Planung 
keinerlei Einschränkungen. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über den Ehrenfeldgürtel und 
die Bartholomäus-Schink-Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Fuß- 
und Radwegenetz angebunden.  
 
Das Plangebiet liegt zwischen den Haltestellen für Stadtbahnen „Subbelrather Straße / Gürtel“ 
(Linien 5 und 13) und „Venloer Straße / Gürtel“ (Linien 3, 4 und 13), die jeweils in ca. 200 m 
fußläufig erreichbar sind. Die Haltestelle „Bahnhof Ehrenfeld“ der S- und Regionalbahnen (RB, 
RE, S 11, S 12, S 13 und S 19) befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet. Die 
Bushaltestelle „Bahnhof Ehrenfeld“ (Buslinien 141, 142 und 143) liegt direkt am Plangebiet auf 
dem Ehrenfeldgürtel. 
 
2.4 Ver- und Entsorgung 
Die technische Erschließung (Ver- und Entsorgung) des Plangebietes kann über die 
vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind diese Anlagen und die 
jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vorhabenträgerin selbst bzw. in vertraglicher 
Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Versorgungsträgern im Einzelfall durch diese 
teilweise auszubauen oder neu herzustellen. 
 
Die im Plangebiet stehende Trafostation der Stadtwerke Köln wird im Zuge der Realisierung 
der Planung verlegt und in das Erdgeschoss des Neubaus integriert. 
 
2.5  Grünsituation/Biotopstruktur 
Große Teile des Plangebietes sind derzeit versiegelt. An den Grundstücksgrenzen im Westen 
und Norden wurden lineare Eingrünungen mit Gehölzpflanzungen vorgenommen. Unter den 
Gehölzen an der nördlichen Grundstücksgrenze befinden sich fünf Bäume (2 x Feldahorn, 2 x 
Spitzahorn, 1 x Götterbaum), die laut Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt sind. Im 
Bereich der ehemaligen Packstation stehen zwei ca. 30-40-jährige Platanen, die ebenfalls laut 
Baumschutzsatzung geschützt sind. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 42 LNatSchG 
bzw. § 30 BNatSchG oder Biotope besonderer Wertigkeit sind nicht vorhanden, auch Hinweise 
auf in NRW gefährdeten Pflanzenarten ergaben sich nicht. 
 
2.6 Schallimmissionen  
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm des Ehrenfeldgürtels und durch

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Schienenverkehrslärm der benachbarten S-Bahn- und Güterzugstrecke vorbelastet. 
 
2.7 Alternativstandorte  
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Besonderes Wohngebiet dargestellt. Die 
Entscheidung für die Nutzung dieses Standorts wurde somit bereits auf der höheren 
Planungsebene des Flächennutzungsplanes getroffen. Bei Nichtaufstellung des 
Bebauungsplanes könnte ein Vorhaben nach § 34 BauGB genehmigt werden, sofern es sich 
nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. 
 
 
3.  Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, legt für das Plan-
gebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest.  
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung 
des Bebauungsplanes betroffenen Bereich als Besonderes Wohngebiet (WB) dar. Die 
geplanten Nutzungen Gewerbe und insbesondere großflächiger Einzelhandel sind in einem 
besonderen Wohngebiet unzulässig. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, 
wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln 
sind, zu entsprechen, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. 
Das Verfahren zur 233. Änderung des Flächennutzungsplans ist bereits eingeleitet.  
 
3.3 Bestehendes Planungsrecht 
Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan 6446/02 „Ehrenfeldgürtel 
/nordöstlich Venloer Straße“ und die Fluchtlinienpläne 4107 und 154.  
 
Der Bebauungsplan 6446/02 verfügt ausschließlich über eine textliche Festsetzung, die nach § 
9 Abs. 2a BauGB Vergnügungsstätten – mit Ausnahme von Betrieben, die Musik- und Tanz-
veranstaltungen anbieten - ausschließt. Zudem werden Bordelle oder bordellartige Betriebe 
ausgeschlossen. In Ergänzung dieser Festsetzungen gilt das Plangebiet als Innenbereich 
nach § 34 BauGB. Vorhaben im Innenbereich sind demnach zulässig, wenn sie sich nach Art 
und Maß der Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart 
der näheren Umgebung einfügen. Aufgrund der Höhe und Ausdehnung des Vorhabens ist 
allerdings für die Realisierung des Bauvorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplans 
erforderlich. 
 
3.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, das am 17. Dezember 2013 durch den 
Rat der Stadt verabschiedet wurde, ist das Plangebiet Bestandteil des Stadtteilzentrums 
Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Straße. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem das 
Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße sowie das Stadtteilzentrum Neuehrenfeld, 
Landmannstraße. Das Ziel, am Standort Ehrenfeldgürtel 125 einen neuen 
Einzelhandelsstandort mit ergänzenden gastronomischen Nutzungen zu installieren, entspricht 
somit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. 
 
3.5 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. 
 
3.6 Denkmalschutz

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Es gibt keine denkmalgeschützten Gebäude im Plangebiet. Im Plangebiet und dessen 
Umgebung haben bisher keine archäologischen Untersuchungen bzw. Vorermittlungen 
stattgefunden. Es liegen somit keine Erkenntnisse zu archäologischen Bodendenkmälern oder 
Fundstellen vor. Sollten im Zuge der Neubebauung archäologische Funde und Befunde 
zutage kommen, sind die §§ 15 und 16 DSchG NW zu beachten. 
 
In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes befinden sich zwei Baudenkmäler, die 
gemäß Denkmalschutzgesetz NRW auch in ihrem Wirkungsraum geschützt sind. Es handelt 
sich um das Wohn- und Geschäftshaus Ehrenfeldgürtel 104 sowie die Bahnhochtrasse mit 
gemauerten Bögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße. Aus denkmalfachlicher Sicht 
sind durch das geplante Vorhaben keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da die baulichen 
Veränderungen in Bezug auf Höhe und Kubatur im Vergleich zur aktuellen Situation 
unerheblich sind und die geplante Klinkerfassade einen Bezug zu den ziegelsichtigen 
Bahnbögen herstellt. 
 
Innerhalb des Plangebietes und in seiner näheren Umgebung sind keine Kultur- und sonstigen 
Sachgüter bekannt. 
 
3.7 Altlasten 
Das Plangebiet ist Teil des Altlaststandortes 401461 und liegt innerhalb von Altlaststandort-
Rechercheflächen. Auf Kapitel 5.6 wird verwiesen. 
 
 
4.  Planungs- und Nutzungskonzept 
Auf dem Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 soll ein attraktives, multifunktionales neues Gebäude 
entstehen. Nach bereits erfolgten Studien zum einfachen Umbau, zur Sanierung und 
Aufwertung des Gebäudes, hatte die Voreigentümerin sich nach eingehender 
Wirtschaftlichkeitsanalyse im Jahr 2015 dazu entschieden, das Architekturbüro ASTOC 
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH damit zu beauftragen, eine weitergehende 
städtebaulich-architektonische Planungsstudie durchzuführen, die eine deutlich höhere 
Ausnutzung des Grundstücks vorsieht und sich gleichzeitig in das städtebauliche Gefüge der 
Umgebung eingliedert. Das Planungsergebnis der Studie bildete die Grundlage für die 
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Einleitungsbeschluss wurde am 
09.11.2017 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst.  
Im Januar 2021 wurde das Grundstück an die SAVVY 6 PropCo S.à r.l. Group verkauft und 
mit demselben Architekturbüro ein neues Planungskonzept erarbeitet. Das städtebauliche 
Konzept sieht vor, das bestehende Gebäude niederzulegen und durch einen zeitgemäßen 
Neubau zu ersetzen. Die Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen im 
Erdgeschoss bilden die Grundlage für die Konzeptentwicklung. Gewerbliche 
Beherbergungsnutzungen werden in den Obergeschossen angeordnet. Es entsteht eine 
städtebauliche Gesamtkonfiguration, die aus dem vormaligen Winkelgebäude einen 
differenzierten Baublock ausbildet. Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 16.920 m² BGF, was 
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von ca. 2,5 entspricht. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 
0,6  
Das aktuelle Konzept sieht eine flächige Ausdehnung des Erdgeschosses für Einzelhandel 
und Gastronomie sowie die Zugangsbereiche für die in den Obergeschossen liegenden 
Beherbergungsnutzungen vor.  
Im Erdgeschoss, mit einer BGF von ca. 4.100 m², befinden sich neben gastronomischen 
Einrichtungen ein Lebensmittelmarkt mit ca. 1.300 qm VK, ein Drogeriemarkt mit ca. 600 qm 
VK und ergänzend kleinteiliger Einzelhandel wie z.B. Weinladen und Bäcker. In der Summe 
liegen die Verkaufsflächen bei max. 2.200 qm. In den oberen Geschossen (1.-5.OG) sollen ca. 
12.850 m² BGF gewerbliche Nutzungen realisiert werden. Das Betriebskonzept sieht die

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vorübergehende Beherbergung eines ständig wechselnden Personenkreises vor. Dies spiegelt 
sich auch in der Gestaltung der Räumlichkeiten wider. Hoteltypische Elemente wie eine kleine 
Lobby, Back of House Räume, Kofferraum, Frühstücksraum etc. ergänzen das Raumkonzept 
ebenso wie hoteltypische Dienstleistungen. 
Eine Tiefgarage mit ca. 80 Stellplätzen und zusätzlich ca. 10 oberirdischen Stellplätzen stellen 
ausreichend Parkmöglichkeiten dar, die in erster Linie für die Einzelhandelsnutzungen und die 
gewerblichen Nutzungen benötigt werden. Insgesamt werden ausreichend Stellplätze für das 
Objekt bereitgestellt. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt im Norden über die Vorfahrt im Osten 
am Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus der Tiefgarage über den Grundstücksstreifen nach 
Südwesten zur Bartholomäus-Schink-Straße. Zudem werden ausreichend Fahrradstellplätze 
im 1. Untergeschoss sowie ebenerdig in den Freiflächen sichergestellt. 
Der eingeschossige Blockinnenbereich soll begrünt werden, so dass sich eine deutliche 
Verbesserung der Gestaltung und des Grünanteils gegenüber dem Bestand darstellt, in dem 
fast das komplette Grundstück versiegelt und als Parkplatzfläche genutzt wurde. Drei nach 
Baumschutzsatzung geschützte Bäume müssen für die Anlieferung und für die Zufahrt zur 
Tiefgarage weichen, werden aber an anderer Stelle im Plangebiet ersetzt. Entlang der 
nordwestlichen Grundstücksgrenze werden die bestehenden Grünstrukturen erhalten und 
durch neu zu pflanzende Bäume ergänzt. Weitere nicht geschützte Bäume im nördlichen 
Plangebiet müssen ebenfalls gefällt werden. Die straßenbildprägenden Platanen am 
Ehrenfeldgürtel, die im öffentlichen Straßenraum stehen, werden erhalten. 
Der Straßenraum südöstlich des Plangebietes (Parallelfahrbahn Ehrenfeldgürtel) soll im Zuge 
der Planung umgestaltet werden. Die Straßenplanung sieht die Neuordnung der Verkehre mit 
einem Radweg, einer Vorfahrt (Taxi und Drop Off) und Fahrradstellplätzen vor.  
 
5.  Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Da sich mit dem überarbeiteten Konzept die Ziele der Planung verändert haben, sind alle 
bereits erarbeiteten Gutachten zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Auch der 
Umweltbericht (UB) für den Bebauungsplan ist im weiteren Verfahren an die geänderte 
Planung und aktualisierten Gutachten anzupassen. 
 
5.1 Verkehr 
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung im Rahmen des vorhergehenden 
Bebauungsplanverfahren „Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125“ 
(Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Ehrenfeldgürtel 125 in Köln brenner BERNARD 
ingenieure GmbH, Köln, Juni 2020) wurden die verkehrliche Abwicklung der 
plangebietsbedingten Verkehre aufgrund der geplanten Nutzungen überprüft und mögliche 
Erschließungsvarianten qualitativ bewertet. Daraus wurde eine Variante entwickelt, die für 
Lkws eine Zufahrt für die Anlieferung vom Ehrenfeldgürtel aus und für Pkws eine Zufahrt 
ebenfalls über den Ehrenfeldgürtel sowie eine Abfahrt für Lkw und Pkw über die 
Bartholomäus-Schink-Straße vorsieht. Es wurden Planungsparameter abgefragt, 
Verkehrszählungsdaten übernommen und Prognoseannahmen insbesondere der zu 
berücksichtigten städtebaulichen Aufsiedlungen abgestimmt. Auf Grundlage der 
Planungsparameter wurde das plangebietsbedingte Verkehrsaufkommen für die geplanten 
Nutzungen im Prognose-Planfall und im Prognose-Nullfall abgeschätzt.  
 
Da die Verkehrszählung, auf deren Daten die Verkehrsuntersuchung beruht, aus dem Jahr 
2015 ist, muss zunächst an einem neuralgischen Knotenpunkt neu gezählt werden, um zu 
überprüfen, ob die damalige Zählung noch aktuell ist. Darüber hinaus sind die Verkehrsdaten 
inzwischen nicht mehr nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) 90, sondern 
nach RLS 19 zu erheben. Ebenso sind weitere Aufsiedlungen im Umfeld zu berücksichtigen, 
sodass im weiteren Verfahren eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens erforderlich ist und

Seite 6 von 8 
 
somit auch die Erschießungsvarianten überprüft werden.  
 
5.2 Einzelhandel 
Im Rahmen des vorhergehenden Bebauungsplanverfahrens „Geschäfts- und Wohngebäude 
Ehrenfeldgürtel 125“ hat die CIMA Beratung + Management GmbH eine 
„Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters sowie 
weiterer Einzelhandelsnutzungen am Ehrenfeldgürtel 125 in Köln“, Juni 2019 und April 2020, 
durchgeführt. Die CIMA kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Einzelhandelsnutzungen 
im Einklang mit den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für das 
Nahversorgungszentrum stehen. Die Voraussetzungen für eine städtebauliche Integration des 
Vorhabens an den geplanten Standort sind aus gutachterlicher Sicht gegeben. Im Rahmen 
einer Einzelfallprüfung wurde darüber hinaus der Nachweis erbracht, dass durch das 
Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten 
sind. Nach der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liegt der Standort 
nun im Stadtteilzentrum Ehrenfeld-Ost. Demnach sind die projektierten Nutzungen und 
Verkaufsflächen an dem Standort nach Einzelhandels- und Zentrenkonzept unschädlich. 
 
Da auch in dem überarbeiteten Konzept ein großflächiger Nahversorger im Erdgeschoss 
geplant ist, sind auch hier Auswirkungen im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO durch das 
Vorhaben nicht zu erwarten. Eine Überarbeitung der Verträglichkeitsuntersuchung ist somit 
nicht erforderlich.  
 
5.3 Artenschutz 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde bereits eine Artenschutzprüfung für das 
Plangebiet durchgeführt (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Geschäfts- und Wohngebäude 
Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld“ - Ergebnisse der faunistischen Potenzialanalyse, 
artenschutz-rechtliche Kurzeinschätzung und Protokollbögen zu geschützten Arten, 
Naturgutachten Oliver Tillmanns, Grevenbroich, Februar 2018). Diese ergab, dass keine 
artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind. 
 
Aufgrund des für viele dem speziellen Artenschutz unterstehenden Arten nicht gegebenen 
Lebensraumpotenzials, und da eine Nutzung als Brutplatz planungsrelevanter Vogelarten 
ausgeschlossen werden kann, sind für die wildlebenden Vogelarten bzgl. der Zerstörung oder 
Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und 
bezüglich erheblicher Störungen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG keine 
artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. 
 
Um zu vermeiden, dass durch die Tötung von Tieren oder die Zerstörung von Eiern ein 
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgelöst wird, ist zu empfehlen, die 
erforderlichen zu entfernenden Vegetationsbestände außerhalb der Hauptbrutzeiten vom 1. 
März bis 30. September eines jeden Jahres der im Plangebiet brütenden Vogelarten 
auszuführen. Dem zu Folge sollte die Vegetationsinanspruchnahme zwischen dem 1. Oktober 
und dem 28. Februar erfolgen. Sollte eine Beanspruchung der Gehölze z.B. aus Gründen des 
Baufortschritts außerhalb dieses Zeitraums notwendig werden, wäre diese nur möglich, wenn 
eine Begutachtung durch einen Fachmann zum Ergebnis führt, dass die Sträucher und Bäume 
frei von aktuellen Bruten sind. 
 
Ferner ist die Baufeldräumung zur Vermeidung baubedingter Tötung von Brutvögeln und der 
Zerstörung deren Nester beziehungsweise Gelege außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. 
September eines jeden Jahres durchzuführen.  
 
5.4 Lärmschutz 
Für das geplante Vorhaben wird ein Schutzanspruch eines Gewerbegebietes festgelegt.

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Im Rahmen des bisherigen Bebauungsplanverfahrens wurde auf Grundlage der damaligen 
Planung eine ausführliche schalltechnische Untersuchung (Bericht F 7831-4.1 vom 22.06.2020 
mit Druckdatum vom 04.01.2021) mit Betrachtung der Verkehrslärmimmissionen am 
Plangebäude sowie der Gewerbelärmsituation im Umfeld sowie am Plangebäude erstellt. Zu 
diesem Zeitpunkt waren in dem geplanten Gebäudekomplex ein Lebensmittel- und 
Getränkemarkt, ein Gastronomiebereich, eine Hotelnutzung, Büroflächen und Wohnnutzungen 
geplant. Zwischenzeitlich wurden die Planungen abgeändert, so dass nun die ehemals 
geplante Hotel- und Büronutzung durch einheitliche gewerbliche Beherbergungsnutzung 
ersetzt wird. 
 
Detaillierte Berechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Planung sowie aktualisierter 
Berechnungsgrundlagen werden im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens in einem 
ausführlichen (überarbeiteten) schalltechnischen Gutachten dargestellt. 
 
Die Planung führt zu keinen Einschränkungen der bestehenden Clubs Artheater und Bumann 
und Sohn.  
 
5.5 Luftqualität 
Aufgrund der Lage an der Verkehrsachse Ehrenfeldgürtel wurde ein Luftschadstoffgutachen 
(Peutz Consult GmbH) bereits erarbeitet. Der Ehrenfeldgürtel wird mit über 20.0000 
Fahrzeugen befahren und ist dazu noch eng bebaut. Der Einfahrtsbereich des zum 
Ehrenfeldgürtel rückversetzten Gebäudes ist eine gute „Pufferzone“. Wenn sich aus dem 
überarbeiteten Verkehrsgutachten Änderungen an den Verkehrszahlen ergeben, muss auch 
das Luftschadstoffgutachten angepasst werden, da dies auf Zahlen der Verkehrsuntersuchung 
beruht. Durch die geplante Nutzung wird keine Änderung erwartet.   
 
5.6 Altlasten 
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und 
Altstandorte vom Mai 2011 auf einer Altablagerung, welche mit 2 bis 5 m mächtigen Boden-
Bauschuttmaterialien verfüllt wurde. Zudem liegt das Plangebiet im Bereich eines Altstandorts 
mit der Registrierungsnummer 401461. Die Einstufung als Altstandort erfolgte aufgrund der 
gewerblichen Nutzung zwischen 1870 und 1940 als Glasfabrik. Zwischen 1950 und 1970 
wurde auf dem Plangebiet eine Küferei betrieben. Ab 1981 befand sich bis zum Bau der 
bestehenden Gebäude eine Druckerei auf dem Grundstück. 
 
In einem „Gutachten zur Baugrundsituation inkl. Abfalltechnischer Deklaration und orientieren-
de Erstbewertung“ (Althoff & Lang GbR, März 2018) wurde eine orientierende Altlastenunter-
suchung durchgeführt. Die Bodenuntersuchung bestätigt weitgehend die bisherigen 
Ergebnisse zur Erkundung der Altablagerung aus dem Jahr 2008. So wurden lokal begrenzte 
Bodenbereiche mit olfaktorischen Auffälligkeiten in verschiedenen Erkundungstiefen ebenso 
angetroffen wie eine stark heterogene Boden-Bauschuttverteilung innerhalb der 
Auffüllungsmaterialien. Mit einem Abstand bei höchstem Grundwasserstand zur 
Auffüllungsbasis von > 1 m ist der direkte Kontakt zwischen den Auffüllungsmaterialien und 
dem Grundwasser ausgeschlossen. Eine unmittelbare Gefährdung des Grundwassers ist aus 
gutachterlicher Sicht daher nicht zu besorgen.  
 
Die aktuelle Planung sieht eine großflächige Versiegelung mit einer nahezu vollständigen 
Unterkellerung durch den Bau einer Tiefgarage und den Bau von Zufahrtswegen vor. Damit 
verbunden ist der Ausbau der potenziell belasteten Boden­ Bauschuttmaterialien bis zur 
Gründungssohle und die Abfuhr von belasteten Auffüllungsmaterialien vom Grundstück. Die 
verbleibende Restmenge an anthropogenen Auffüllungsmaterialien reduziert sich damit in der 
Planfläche wesentlich. Mögliche Schadstoffmengen verringern sich entsprechend und bleiben 
nur punktuell erhalten. Die nahezu vollständige Versiegelung des Plangebietes mit einer

Seite 8 von 8 
 
dauerhaft wasserundurchlässigen Oberflächenbefestigung bzw. einer Überbauung der Fläche 
verhindert nachhaltig die Versickerung von Niederschlagswasser durch die 
Auffüllungsmaterialien, sodass eine potenzielle Auswaschung von Schadstoffen aus den 
verbleibenden Auffüllungsmaterialien unterbunden wird. Damit wird die Situation für den 
Wirkungspfad Boden-Grundwasser nochmals deutlich verbessert. Für den Wirkungspfad 
Boden-Mensch konnten keine auffälligen Schadstoffgehalte festgestellt werden, sodass selbst 
für die sensible Wohnnutzung keine Einschränkungen ausgesprochen wurden.  
 
Eine Sanierung des Bodens ist aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich. Ebenso sind aus 
gutachterlicher Sicht weitergehende altlastentechnische Untersuchungen nicht erforderlich. Es 
wird jedoch empfohlen, die geplanten Aushubarbeiten gutachterlich begleiten zu lassen und 
die auf dem Grundstück verbleibenden Auffüllungsmassen in einem Abschlussbericht zu 
dokumentieren. 
 
6.8  Boden 
Das Plangebiet ist bereits im Bestand bebaut und versiegelt. Bereits mit der Umsetzung des 
aktuellen Baurechts erfolgt ein Eingriff in den Boden. Durch den Bebauungsplan werden 
darüber hinaus keine weiteren technischen Eingriffe in den Boden vorbereitet. 
 
 
6.  Planverwirklichung 
 
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 
BauGB geschaffen. Das Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes befindet sich im 
Eigentum der Vorhabenträgerin. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan zieht darüber hinaus 
gemäß § 12 Abs. 4 BauGB öffentliche Flächen als Verkehrsflächen in den Geltungsbereich mit 
ein. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch-
führungsvertrag abgeschlossen, der die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb 
einer bestimmten Frist sichert. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin 
übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die die Planung keine Kosten. Nach Abschluss 
des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen.

Beschlussvorlage Ausschuss

7231 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 4096/2023 
Freigabedatum 02.01.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel - in Köln-Ehrenfeld und  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan)  und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 - Gewerbe und Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
2. beschließt den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 07.04.2022 gefassten 
Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitsti-
tel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben 
und das Bebauungsplanverfahren einzustellen; 
2. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Nordosten durch das 
„Artheater“, im Nordwesten und Westen durch die vorhandenen Gewerbe- und soziale 
Nutzung entlang der Schönsteinstraße, im Süden durch das „Bumann & Sohn“ und die 
Bartholomäus-Schink-Straße sowie im Südosten durch den Ehrenfeldgürtel (Gemarkung 
Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 532) —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Gewerbe und 
Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld einzuleiten mit dem Ziel, dort Einzelhandels-, Gastrono-
mie-, sowie Beherbergungs- und gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 
3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur 
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt.  
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.04.2022, auf Antrag der Vorhabenträgerin 
SAVVY 6 PropCo S.à.rl., den Einleitungsbeschluss für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel Eh-
renfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld, mit der Zielsetzung auf 
ebendiesem Grundstück neben Einzelhandel, Gastronomie und einem Lebensmittelmarkt im 
Erdgeschoss, auch Wohnungen und einen untergeordneten Beherbergungsbetrieb in den 
Obergeschossen zu verwirklichen, gefasst. 
 
Der Stadtentwicklungsausschusses hat am 01.06.2023 den Geltungsbereich des in Aufstel-
lung befindlichen Bebauungsplanes „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner 
Weg in Köln-Ehrenfeld“ (Session Nr. 0464/2023) geändert und um das Gebiet „Bartholomäus-
Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs „Bumann & Sohn“ und 
„Artheater“  erweitert. Aufgrund der Systematik des Bebauungsplanes Sicherung der Clubkul-
tur, in dem Schutzzonen um die Clubs festgesetzt werden, innerhalb derer Wohnbebauung 
nur sehr eingeschränkt möglich ist, wurde der planungsrechtlichen Absicherung der Clubs 
Bumann & Sohn und Artheater der Vorzug vor einer Wohnbebauung am Ehrenfeldgürtel 125 
gegeben. Angesichts dessen war das Vorhaben in seiner ursprünglichen Form nicht mehr um-
setzbar. Daher soll das Planverfahren nicht weiter betrieben werden und der Einleitungsbe-
schluss vom 07.04.2022 aufgehoben werden. 
 
Mit Schreiben vom 09.11.2023 hat die SAVVY 6 PropCo S.à.rl., vertreten durch Comood 
GmbH, bei der Verwaltung die Einleitung eines neuen Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. 
Vom bisherigen Konzept, das in den oberen Geschossen Wohnnutzung vorsah, wurde ent-
sprechend Abstand genommen. 
 
Das Plangebiet bleibt identisch, es handelt sich um das Flurstück 532, Flur 71, Gemarkung 
Ehrenfeld, und ist knapp 6.600 m² groß. 
 
Konkret sieht das städtebauliche Konzept vor, das bestehende Gebäude durch einen Gebäu-
dekomplex zu ersetzen. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt im Erdgeschoss neben gastrono-
mischen Einrichtungen, einen großflächigen Lebensmittelmarkt mit max. 1.300 m² Verkaufs-
fläche, einen Drogeriemarkt mit max. 600 m² Verkaufsfläche und weiteren kleinteiligen Einzel-
handel. In den Obergeschossen sollen gewerbliche-, wie auch Beherbergungsnutzungen ver-
wirklicht werden. 
 
Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Zufahrt der 
Tiefgarage erfolgt im Norden über die Vorfahrt im Osten am Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus 
der Tiefgarage über den Grundstücksstreifen nach Südwesten zur Bartholomäus-Schink-
Straße. Zudem werden ausreichend Fahrradstellplätze im 1. Untergeschoss sowie ebenerdig 
sichergestellt 
 
Für den Planbereich existiert der bestehende Bebauungsplan Nummer 6446/02 aus dem Jahr 
2012, der Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Betrieben, die Musik- und Tanzveranstal-

3 
tungen anbieten, ausschließt. Weitere Festsetzungen trifft der Bebauungsplan nicht. In Ergän-
zung zu den Festsetzungen kommt daher § 34 BauGB zur Anwendung. Das geplante Vorha-
ben ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht zulässig, durch die Neuaufstel-
lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstel-
lung des Bebauungsplanes betroffenen Bereich als Besonderes Wohngebiet (WB) dar. 
Die geplanten Nutzungen Gewerbe und insbesondere großflächiger Einzelhandel sind in 
einem besonderen Wohngebiet unzulässig. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 
BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu 
entwickeln sind, zu entsprechen, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren ge-
ändert werden. Das Verfahren zur 233. Änderung des Flächennutzungsplans ist bereits 
eingeleitet.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll nach Modell 2 in 
Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.  
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs-
planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im 
weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An-
forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschie-
dene Umweltgutachten erstellt. 
 
Anlagen  
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Geltungsbereich 
Anlage 3 – Erläuterungstext 
Anlage 4 – städtebauliches Planungskonzept

Anlage 4 - städtebauliches Planungskonzept

15596 Zeichen

EHRENFELDGÜRTEL 125 
AKTUELLE PLANUNG
EINZELHANDEL UND GEWERBE AM
12.12.2023
       Anlage  4

2
LAGE DES PROJEKTS IN KÖLN EHRENFELD
SUBBELRATHER STR.SUBBELRATHER STR.
VENLOER STR.VENLOER STR.
BARTHOLOMÄUS-SCHINK STR.BARTHOLOMÄUS-SCHINK STR.
SCHÖNSTEINSTR.SCHÖNSTEINSTR.
BAHNHOF EHRENFELD BAHNHOF EHRENFELD 
S-BAHN UND REGIONALVERKEHRS-BAHN UND REGIONALVERKEHR
EHRENFELDGÜRTELEHRENFELDGÜRTEL
GRUNDSTÜCKGRUNDSTÜCK
EHRENFELDGÜRTEL EHRENFELDGÜRTEL 
125125

3
BAHNBÖGEN
EHRENFELDGÜRTEL 125
BARTHOLOMÄUS-SCHINK STR.BARTHOLOMÄUS-SCHINK STR.
CARITAS
 
EHRENFELDGÜRTEL 125 
CLUB BAHNHOF 
EHRENFELD 
BUMANN 
+ SOHN
ARTHEATER
SCHÖNSTEINSTR.SCHÖNSTEINSTR.
BAHNHOF EHRENFELD BAHNHOF EHRENFELD 
S-BAHN UND REGIONALVERKEHRS-BAHN UND REGIONALVERKEHR
EHRENFELDGÜRTELEHRENFELDGÜRTEL
N
LAGEPLAN EHRENFELDGÜRTEL 125

4
DACHAUFSICHT UND AUSSENANLAGEN - FREIRAUMPLANER / STAND DEZ 2023 / EHRENFELDGÜRTEL 125
Maßstab 1:250 (skaliert)
GENAUE ANZAHL STELLPLÄTZE IN PRÜFUNG

5
NUTZFLÄCHE BEHERBERGUNG GESAMT CA. 8400 m2
BGF FLÄCHENÜBERSICHT - GRUNDRISSE BEHERBERGUNGSNUTZUNG / STAND 22.11.2023
GSPublisherVersion 704.42.42.100
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125 Nutzungsübersicht
Grundriss 3.Obergeschoss
Maßstab: 1:250
N
Einfügepunkt
GSPublisherVersion 704.42.42.100
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125 Nutzungsübersicht
Grundriss 1.Obergeschoss
Maßstab: 1:250
N
Einfügepunkt
GSPublisherVersion 704.42.42.100
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125 Nutzungsübersicht
Grundriss 4.Obergeschoss
Maßstab: 1:250
N
Einfügepunkt
GSPublisherVersion 704.42.42.100
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125 Nutzungsübersicht
Grundriss 2.Obergeschoss
Maßstab: 1:250
N
Einfügepunkt
GSPublisherVersion 704.42.42.100
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125 Nutzungsübersicht
Grundriss 5.Obergeschoss
Maßstab: 1:250
N
Einfügepunkt
Rooftop Bar
158,01 m2
1.OG BGF = 3.060 m²
4.OG BGF = 2.520 m²3.OG BGF = 2.712 m²
2.OG BGF = 3.060 m²
5.OG BGF = 1.463 m²
BGF ÜBERSICHT
(1.UG  4.067m2) 
EG  4.105m2
1.OG  3.060m² 
2.OG  3.060m²
3.OG  2.712m²
4.OG  2.520m²
5.OG  1.463m²
GESAMT
1.-5.OG 12.815 m² I CA.325 BEHERBERGUNGS-EINHEITEN
BGF o.i. 16.920 m²
OBERGESCHOSSE
BEHERBERGUNGSNUTZUNG
1.-5. OG + FOYERS/LOBBY IM EG
BGF 13.161 m2
GFZ = 2,53
GRZ = 0,62

6
GSPublisherVersion 719.42.42.100
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125 Nutzungsübersicht
Grundriss Erdgeschoss
Maßstab: 1:250
15,00 %15,00 % 7,50 %15,00 % 15,00 %7,50 %
N
Einfügepunkt
Mietfläche 3 Gastro Beherbergung
EG
BGF: 228,89 m2
TH Beherbergung
EG
BGF: 86,35 m2
TH Beherbergung
EG
BGF: 87,12 m2
TH Beherbergung
EG
BGF: 87,66 m2
TH Beherbergung
EG
BGF: 86,21 m2
TG Einfahrt
EG
BGF: 103,10 m2
TG Ausfahrt
EG
BGF: 101,64 m2
Mietfläche 1
EG
BGF: 1.834,04 m2
Ein/ Ausgang
EG
BGF: 157,54 m2
Mietfläche 2 z.B. Drogerie
EG
BGF: 677,09 m2
Mietfläche 4 z.B. Bäckerei
EG
BGF: 144,61 m2
Mietfläche 5 z.B. Weinhändler
EG
BGF: 183,48 m2
Technik
EG
BGF: 136,14 m2
Technik
EG
BGF: 64,46 m2
Lobby Beherbergung
EG
BGF: 78,07 m2
EG BGF FLÄCHEN:
MIETFLÄCHE 1: 1.835 m2
MIETFLÄCHE 2: 877 m2
MIETFLÄCHE 3: 229 m2
MIETFLÄCHE 4: 144 m2
MIETFLÄCHE 5: 183 m2
FOYERS+TRH BEHERBUNG
+  LOBBY = 424 M 2
A A
B
B
GRUNDRISS ERDGESCHOSS

7
GSPublisherVersion 699.42.42.100
VI V
III
I
I
IV
Oberkante RohOKR
OKG Oberkante Gelände
UKD
UK
Unterkante Decke
Unterkante
VorderkanteVK
AussenkanteAK
OKRD
OKFF
Oberkante FertigteilOKFT
OKRD
OKFF
OK
Oberkante Rohdecke
Oberkante Fertigfussboden
Oberkante
Maßbezug:
im Grundriss:
OKRD
Höhenkoten:
OKFF
Raumstempel:
Nutzung/Raumbezeichnung
NF = Nettogrundfläche
Brandschutzanforderungen:
BW Brandwand
Tür feuerbeständig
Tür feuerhemmend
RW
CS
EI90
EI30
WH
Tür dichtschliessend
Rettungsweg
Rauchschutztür
fb
fh
feuerbeständig
feuerhemmend
Wandhydrant
nicht brennbar
in wesentlichen Teilen aus
nicht brennbaren Baustoffen
BBW Bauart Brandwand
ds
A
AB
 in Schnitt und Ansicht
OKF
Brüstung
UK Roh
Sturz
OKFF OKFF
Türhöhe
BRH
Maßstab:
Auftraggeber Entwurfsverfasser
Planstand
Plangröße mm:
Datum geändert / Kürzel
EHR_23XXXX_ARC_3_H1_BB_SC_001_01_V
Pfad:  Z:\Projekt\2122_Köln, Ehrenfeldgürtel 125\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\231117_Gewerbliches Wohnen\231117_21-22_Köln_Ehrenfeldgürtel 125_Beherbungsbetrieb.pln
PlaninhaltProjekt
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125
Projektadresse
ASTOC
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH
Maria-Hilf-Straße 15
50677 Köln
Fon +49 (0)221 - 271 806 0
Fax +49 (0)221 - 3100833
info@astoc.de
Ehrenfeldgürtel 125 50823 Köln
Übersicht
Datum Unterschrift
Auftraggeber
Datum erstellt / Kürzel Projekt_Datum_Gewerk_LPH_Bauteil_Stockwerk_Planart_Nummerierung_Index_Status
SAVVY Group GmbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Luxemburg
Höhenlage
1189/841
Kurzbeschreibung:
Wohnbebauung mit Einzelhandel
LP 3
Schnitt AA
± 0,00 = 49,40m NHN
  /   /
Nordpfeil:Anmerkungen:
N
1:100
1.1
1.1
2.1
2.1
3.1
3.1
1.2
1.2
2.2
2.2
4.1
4.1
5.1
5.1
1.3
1.3
3.2
3.2
2.3
2.3
4.2
4.2
5.2
5.2
3.3
3.3
4.3
4.3
6.2
6.2
7.2
7.2
5.3
5.3
6.1
6.1
8.2
8.2
7.1
7.1
8.1
8.1
9.2
9.2
9.1
9.1
10.1
10.1
3,35 4,39 2,95 2,95 2,90 2,97 2,87
10 25 3,00 32 3,03 32 15 3,92 32 15 2,55 25 2,70 25 2,65 32 15 2,50 30 805
32 3,03 32 15 3,92 32 15 2,55 25 15 2,55 25 15 2,50 25 22 2,50 25 15 2,50 22 79
3,32 3,35 4,39 2,95 2,95 2,97 2,95
11,25 8,42
14,20 2,94
17,14
19,67
35 3,00 32 3,03 47 3,92 32 15,43
1,005
2,55
+16,16
+13,26
+10,29
+7,34
+4,39
±0,00=+49,40 ü. NHN
+10,29
+7,34
+4,39
-3,50
±0,00=+49,40 ü. NHN
-3,82
-3,50
-7,07
-6,82
+5,245
+3,92
+4,24
+10,29
+16,865
±0,00=+49,40 ü. NHN
OK Attika 
+11,25=+60,65 ü. NHN
OK Attika 
+19,67=+69,07 ü. NHN
OK Attika 
+19,67=+69,07 ü. NHN
OK Attika 
+17,14=+66,54 ü. NHN
OK Attika 
+17,14=+66,54 ü. NHN
OK Attika 
+14,20=+63,60 ü. NHN
32 3,03 32 4,07 32 2,70 25 2,70 25 2,65 25 2,72 25 2,65 22
35 3,00 32 3,03 32 4,07 32 2,70 25 2,70 25 2,65 32 2,65 30
-3,82
-3,50
-0,47
-0,15
+3,92
+4,24
+6,94
+7,19
+9,89
+10,14
+12,79
+13,04
+15,76
+16,01
+18,66
+18,88
-7,07
-6,82
-3,82
-3,50
-0,47
-0,15
+3,92
+4,24
+6,94
+7,19
+9,89
+10,14
+12,79
+13,11
+15,76
+16,06
9090 90 20
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
artheaterBUMANN
& SOHN
Dachaufbau Innenhof
            Vegetationsschicht
60cm   Substrat (oder höherer Aufbau)
            Filtervlies
8,5cm  Retensionsboxen
            Trennlagen
            Abdichtung
31cm   Wärmedämmung
            Dampfsperre
32cm   Stahlbetondecke
Dachaufbau über 5.OG
(extensiv begrünt)
                    Vegetationsschicht
8 cm            Substrat
                    Filtervlies
2 cm            Drainschicht
                    Abdichtung
i.M. 33 cm   Gefälledämmung (2% Gefälle)
                     Dampfsperre
22cm            Stahlbetondecke
Dachaufbau über 4.OG, Dachgarten
(intensiv begrünt)
                    Vegetationsschicht
40-80 cm    Substrat (oder höherer Aufbau)
                    Filtervlies
8,5 cm         Retensionsboxen
                    Trennlagen
                    Abdichtung
31 cm          Wärmedämmung
                    Dampfsperre
30cm           Stahlbetondecke
Dachaufbau über 4.OG, befestigte Flächen Dachgarten
(Terrassen mit Plattenbelag) muss unter 10% aller Dächer
liegen
4cm             Plattenbelag
3 cm            Bettung
                    Filtervlies
8,5 cm         Retensionsboxen
                    Trennlagen / ggfls. Trittschalldämmung
                    Abdichtung
19 cm          Wärmedämmung
                    Dampfsperre
30cm           Stahlbetondecke
4,39 12,90
VORABZUG
ZWISCHENSTAND NACH PLANUNGSSTOP AM 06.06.2023
SCHNITT AA
BEHERBERGUNG
EINZELHANDEL / GASTRO
TIEFGARAGE UND TECHNIK

8
SCHNITT BB
GSPublisherVersion 699.42.42.100
VI V
III
I
I
IV
Oberkante RohOKR
OKG Oberkante Gelände
UKD
UK
Unterkante Decke
Unterkante
VorderkanteVK
AussenkanteAK
OKRD
OKFF
Oberkante FertigteilOKFT
OKRD
OKFF
OK
Oberkante Rohdecke
Oberkante Fertigfussboden
Oberkante
Maßbezug:
im Grundriss:
OKRD
Höhenkoten:
OKFF
Raumstempel:
Nutzung/Raumbezeichnung
NF = Nettogrundfläche
Brandschutzanforderungen:
BW Brandwand
Tür feuerbeständig
Tür feuerhemmend
RW
CS
EI90
EI30
WH
Tür dichtschliessend
Rettungsweg
Rauchschutztür
fb
fh
feuerbeständig
feuerhemmend
Wandhydrant
nicht brennbar
in wesentlichen Teilen aus
nicht brennbaren Baustoffen
BBW Bauart Brandwand
ds
A
AB
 in Schnitt und Ansicht
OKF
Brüstung
UK Roh
Sturz
OKFF OKFF
Türhöhe
BRH
Maßstab:
Auftraggeber Entwurfsverfasser
Planstand
Plangröße mm:
Datum geändert / Kürzel
EHR_23XXXX_ARC_3_H1_AA_SC_001_01_V
Pfad:  Z:\Projekt\2122_Köln, Ehrenfeldgürtel 125\01_Produktion\b_Planung\a_Cad\231117_Gewerbliches Wohnen\231117_21-22_Köln_Ehrenfeldgürtel 125_Beherbungsbetrieb.pln
PlaninhaltProjekt
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125
Projektadresse
ASTOC
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH
Maria-Hilf-Straße 15
50677 Köln
Fon +49 (0)221 - 271 806 0
Fax +49 (0)221 - 3100833
info@astoc.de
Ehrenfeldgürtel 125 50823 Köln
Übersicht
Datum Unterschrift
Auftraggeber
Datum erstellt / Kürzel Projekt_Datum_Gewerk_LPH_Bauteil_Stockwerk_Planart_Nummerierung_Index_Status
SAVVY Group GmbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Luxemburg
Höhenlage
594/420
Kurzbeschreibung:
Wohnbebauung mit Einzelhandel
1:100
Schnitt BB
± 0,00 = 49,40m NHN
  /   /LP 3
Nordpfeil
N
Anmerkungen
F.1
F.1
I.1
I.1
H.1
H.1
G.1
G.1
E.1
E.1
C.3
C.3
B.3
B.3
A.3
A.3
D.1
D.1
C.1
C.1
B.1
B.1
A.1
A.1
F.2
F.2
E.2
E.2
D.2
D.2
C.2
C.2
B.2
B.2
A.2
A.2
F.1
F.1
3,35 4,39 2,95 2,95 2,90 2,97 2,87
32 3,03 32 4,07 32 2,70 25 2,70 25 2,65 25 2,72 25 2,65 22 79
5,40 5,85 8,42
19,67
32 3,03 32 15 3,92 32 2,70 25 2,70 25 2,65 25 2,72 25 15 2,50 22
19,67
+7,34
+4,39
±0,00 = +49,40 ü. NHN
-3,50-3,50
-6,82
+7,34
+10,29
+13,26
+16,16 +16,01
+13,04
+10,14
+7,19
+4,24
-3,82
-3,50
-0,15
-3,50
+16,16
9090 90 90 90
90
90
90 90
90
90
1,10
32 3,03 32 15 3,92 32 15 2,55 25 15 2,55 25 15 2,50 25 22 2,50 25 15 2,50 22
35 3,00 32 3,03 32 4,07 32 2,70 25 2,70 25 2,65 25 2,72 25 2,65 22
35 3,00 32 3,03 32 15 3,92 32 2,70 25 15 2,55 25 15 2,50 25 22 2,50 25 15 2,50 22
-6,82
-4,975
-1,84
+1,83
+5,68
+8,73
+11,69
+14,625
-6,82
-3,50
±0,00
+4,39
+7,34
+10,29
+13,26
+16,16
+19,335
OK Attika 
+19,67=+69,07 ü. NHN
OK Attika 
+19,67=+69,07 ü. NHN
OK Attika 
+11,25=+60,65 ü. NHN
OK Attika 
+5,40=+54,80 ü. NHN
-6,82
-3,50
±0,00
+4,39
+7,34
+10,29
+13,26
+16,16
+19,32
-7,07
-6,82
-3,50
+4,24
+7,19
+10,14
+13,04
+16,01
+18,66
-3,82
-3,50
-0,47
-0,15
+3,92
+4,24
+6,94
+7,19
+9,89
+10,14
+12,79
+13,04
+15,76
+16,01
+18,66
+18,88
-7,92
-7,67
35 3,00 32 3,03 32 4,07 32 2,70 25 2,70 25 2,65 25 2,72 25 2,65 22
3,35 4,39 2,95 2,95 2,90 2,97 2,87
32 3,03 32 4,07 32 2,70 25 2,70 25 2,65 25 2,72 25 2,65 22
90
90
90
90 90
-3,50
±0,00 = +49,40 ü. NHN
+4,39
+7,34
+10,29
+13,26
+16,16
+18,88
+19,32
3,88 51 2,25 70 2,25 70 2,25 65 2,18 79 2,25 1,26
2,25 72 2,25 65 2,25 1,26
15 2,25 70 2,25 1,66
1,10
1,10 1,10
90
1,10
+18,96
+19,18
-7,92
-7,67
90
90
-7,17
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
VORABZUG
ZWISCHENSTAND NACH PLANUNGSSTOP AM 06.06.2023
TIEFGARAGE UND TECHNIK
EINZELHANDEL / GASTRO
BEHERBERGUNG

9
ANSICHT SÜD-OST
ANSICHTEN - OHNE MATERIALISIERUNG
GSPublisherVersion 469.42.42.100
VI V
III
I
I
IV
Datum Unterschrift
Datum Unterschrift
Entwurfsverfasser
Planstand
Projekt
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125
BIMcloud: ATUM - BIMcloud/00-00_Projekte/21-22_EHF/21-22_Köln_Ehrenfeldgürtel 125
Übersicht Auftraggeber
SAVVY Group GmbH
Maßstab:
Plangröße mm:
Projekt_Datum_Gewerk_LPH_Bauteil_Stockwerk_Planart_Nummerierung_Index_Status
EHR_230331_ARC_2_H1_N_AN_001_01_V
Planinhalt
Datum erstellt / Kürzel Datum geändert / Kürzel
Projektadresse
Ehrenfeldgürtel 125 50823 Köln
Maria-Hilf-Straße 15
50677 Köln
Fon +49 (0)221 - 271 806 0
Fax +49 (0)221 - 3100833
info@astoc.de
ASTOC
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH17 rue de Flaxweiler
6776 Grevenmacher
Luxemburg
420/297
Entwurfsverfasser
Auftraggeber
Höhenlage
Kurzbeschreibung:
Wohnbebauung mit Einzelhandel
Anmerkungen
Vorentwurf
Ansicht Nord-Ost
1:200± 0,00 = 49,40m NHN 31.03.2023 /ASTOC /
I.1
I.1
H.1
H.1
G.1
G.1
F.2
F.2
F.1
F.1
E.1
E.1
E.2
E.2
C.3
C.3
B.4
B.4
D.2
D.2
B.3
B.3
A.4
A.4
C.5
C.5
A.3
A.3
C.2
C.2
B.5
B.5
D.1
D.1
B.2
B.2
C.1
C.1
A.5
A.5
A.2
A.2
B.1
B.1
A.1
A.1
A.0
A.0
+14,20=+63,60m NHN
+19,67=+69,07m NHN
+5,40=+54,80m NHN
+11,25=+60,65m NHN
+14,20=+63,60m NHN
+17,14=+66,54m NHN
GSPublisherVersion 469.42.42.100
VI V
III
I
I
IV
Datum Unterschrift
Datum Unterschrift
Entwurfsverfasser
Planstand
Projekt
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125
BIMcloud: ATUM - BIMcloud/00-00_Projekte/21-22_EHF/21-22_Köln_Ehrenfeldgürtel 125
Übersicht Auftraggeber
SAVVY Group GmbH
Maßstab:
Plangröße mm:
Projekt_Datum_Gewerk_LPH_Bauteil_Stockwerk_Planart_Nummerierung_Index_Status
EHR_230331_ARC_2_H1_S_AN_001_01_V
Planinhalt
Datum erstellt / Kürzel Datum geändert / Kürzel
Projektadresse
Ehrenfeldgürtel 125 50823 Köln
Maria-Hilf-Straße 15
50677 Köln
Fon +49 (0)221 - 271 806 0
Fax +49 (0)221 - 3100833
info@astoc.de
ASTOC
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH17 rue de Flaxweiler
6776 Grevenmacher
Luxemburg
420/297
Entwurfsverfasser
Auftraggeber
Höhenlage
Kurzbeschreibung:
Wohnbebauung mit Einzelhandel
Anmerkungen
Vorentwurf
Ansicht Süd-West
1:200± 0,00 = 49,40m NHN 31.03.2023 /ASTOC /
A.0
A.0
A.1
A.1
B.1
B.1
A.2
A.2
A.5
A.5
C.1
C.1
B.2
B.2
D.1
D.1
B.5
B.5
C.2
C.2
A.3
A.3
A.4
A.4
C.5
C.5
B.3
B.3
D.2
D.2
B.4
B.4
C.3
C.3
E.2
E.2
E.1
E.1
F.1
F.1
F.2
F.2
G.1
G.1
H.1
H.1
I.1
I.1
+5,40=+54,80m NHN
+11,25=+60,65m NHN
+19,67=+69,07m NHN
GSPublisherVersion 469.42.42.100
VI V
III
I
I
IV
Datum Unterschrift
Datum Unterschrift
Entwurfsverfasser
Planstand
Projekt
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125
BIMcloud: ATUM - BIMcloud/00-00_Projekte/21-22_EHF/21-22_Köln_Ehrenfeldgürtel 125
Übersicht Auftraggeber
SAVVY Group GmbH
Maßstab:
Plangröße mm:
Projekt_Datum_Gewerk_LPH_Bauteil_Stockwerk_Planart_Nummerierung_Index_Status
EHR_230331_ARC_2_H1_O_AN_001_01_V
Planinhalt
Datum erstellt / Kürzel Datum geändert / Kürzel
Projektadresse
Ehrenfeldgürtel 125 50823 Köln
Maria-Hilf-Straße 15
50677 Köln
Fon +49 (0)221 - 271 806 0
Fax +49 (0)221 - 3100833
info@astoc.de
ASTOC
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH17 rue de Flaxweiler
6776 Grevenmacher
Luxemburg
420/297
Entwurfsverfasser
Auftraggeber
Höhenlage
Kurzbeschreibung:
Wohnbebauung mit Einzelhandel
Anmerkungen
Vorentwurf
Ansicht Süd-Ost
1:200± 0,00 = 49,40m NHN 31.03.2023 /ASTOC /
1.1
1.1
2.1
2.1
3.1
3.1
1.2
1.2
2.2
2.2
4.1
4.1
1.5
1.5
5.1
5.1
1.3
1.3
3.2
3.2
1.4
1.4
2.5
2.5
2.3
2.3
4.2
4.2
2.4
2.4
3.5
3.5
3.3
3.3
5.2
5.2
3.4
3.4
4.5
4.5
4.3
4.3
6.2
6.2
4.4
4.4
5.5
5.5
7.2
7.2
5.3
5.3
5.4
5.4
6.1
6.1
6.5
6.5
8.2
8.2
7.1
7.1
7.5
7.5
8.1
8.1
9.2
9.2
9.1
9.1
10.1
10.1
+14,20=+63,60m NHN
+19,67=+69,07m NHN
GSPublisherVersion 469.42.42.100
VI V
III
I
I
IV
Datum Unterschrift
Datum Unterschrift
Entwurfsverfasser
Planstand
Projekt
2122 Köln Ehrenfeldgürtel 125
BIMcloud: ATUM - BIMcloud/00-00_Projekte/21-22_EHF/21-22_Köln_Ehrenfeldgürtel 125
Übersicht Auftraggeber
SAVVY Group GmbH
Maßstab:
Plangröße mm:
Projekt_Datum_Gewerk_LPH_Bauteil_Stockwerk_Planart_Nummerierung_Index_Status
EHR_230331_ARC_2_H1_W_AN_001_01_V
Planinhalt
Datum erstellt / Kürzel Datum geändert / Kürzel
Projektadresse
Ehrenfeldgürtel 125 50823 Köln
Maria-Hilf-Straße 15
50677 Köln
Fon +49 (0)221 - 271 806 0
Fax +49 (0)221 - 3100833
info@astoc.de
ASTOC
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH17 rue de Flaxweiler
6776 Grevenmacher
Luxemburg
420/297
Entwurfsverfasser
Auftraggeber
Höhenlage
Kurzbeschreibung:
Wohnbebauung mit Einzelhandel
Anmerkungen
Vorentwurf
Ansicht Nord-West
1:200± 0,00 = 49,40m NHN 31.03.2023 /ASTOC /
10.1
10.1
9.1
9.1
9.2
9.2
8.1
8.1
7.5
7.5
7.1
7.1
8.2
8.2
6.5
6.5
6.1
6.1
5.4
5.4
7.2
7.2
5.3
5.3
5.5
5.5
4.4
4.4
6.2
6.2
4.3
4.3
4.5
4.5
3.4
3.4
5.2
5.2
3.3
3.3
3.5
3.5
2.4
2.4
4.2
4.2
2.3
2.3
2.5
2.5
1.4
1.4
3.2
3.2
1.3
1.3
5.1
5.1
1.5
1.5
4.1
4.1
2.2
2.2
1.2
1.2
3.1
3.1
2.1
2.1
1.1
1.1
+5,40=+54,80m NHN
+11,25=+60,65m NHN
+14,20=+63,60m NHN
+17,14=+66,54m NHN
+19,67=+69,07m NHN
ANSICHT SÜD-WEST
ANSICHT NORD-WEST ANSICHT NORD-OST

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

6230 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4096/2023
Stand: 11.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses  
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Be-
bauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel - in Köln-
Ehrenfeld und  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 - Gewerbe 
und Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld 
4096/2023 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
2. beschließt den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 07.04.2022 ge-
fassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-
Ehrenfeld – Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in 
Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen; 
2. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Nordos-
ten durch das „Artheater“, im Nordwesten und Westen durch die vorhandenen 
Gewerbe- und soziale Nutzung entlang der Schönsteinstraße, im Süden durch 
das „Bumann & Sohn“ und die Bartholomäus-Schink-Straße sowie im Südosten 
durch den Ehrenfeldgürtel (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 532) —Ar-
beitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Gewerbe und Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld 
einzuleiten mit dem Ziel, dort Einzelhandels-, Gastronomie -, sowie Beherber-
gungs- und gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 
3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne 
Einschränkung zustimmt.  
RM Abé (Bündnis 90/ Die Grünen) beantragt mündlich dem Beschlussvorschlag 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu folgen (Anlage 5 zur Vorlage):

2 
 
II Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Ehrenfeld  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Vor-
lage 4096/2023 zu beschließen und bittet die Verwaltung darüber hinaus, im Rahmen 
des eingeleiteten B-Planverfahrens folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. deren 
Einhaltung (soweit rechtlich möglich) zu kontrollieren: 
1. Die gewerbliche Nutzung soll eine Hotelnutzung sein (kein Boardinghouse oder 
Service Apartments). 
2. Die Ergebnisse des Workshops mit den Clubs (insbesondere zum Verkehrs-
konzept und zum Lärmschutz) sind Ausgangspunkt für alle weiteren Planungen 
und müssen bei der neuen Nutzung weiterhin werden. 
3. Eine Verkehrsführung bzw. Zu- und Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-
Straße wird von der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgelehnt. Eine Verkehrser-
schließung muss über den Ehrenfeldgürtel erfolgen. 
4. Der alte Baumbestand am Ehrenfeldgürtel muss erhalten bleiben. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett/ Ände-
rungen gestrichen)  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
2. beschließt den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 07.04.2022 ge-
fassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-
Ehrenfeld – Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in 
Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen; 
2. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Nordos-
ten durch das „Artheater“, im Nordwesten und Westen durch die vorhandenen 
Gewerbe- und soziale Nutzung entlang der Schönsteinstraße, im Süden durch 
das „Bumann & Sohn“ und die Bartholomäus-Schink-Straße sowie im Südosten 
durch den Ehrenfeldgürtel (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 532) —Ar-
beitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Gewerbe und Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld 
einzuleiten mit dem Ziel, dort Einzelhandels-, Gastronomie -, sowie Beherber-
gungs- und gewerbliche Nutzungen festzusetzen; 
3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne 
Einschränkung zustimmt.  
  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsaus-
schuss, die Vorlage 4096/2023 zu beschließen und bittet die Verwaltung dar-
über hinaus, im Rahmen des eingeleiteten B-Planverfahrens folgende Punkte 
zu berücksichtigen bzw. deren Einhaltung (soweit rechtlich möglich) zu kon-
trollieren:

3 
 
Die gewerbliche Nutzung soll eine Hotelnutzung sein (kein Boardinghouse 
oder Service Apartments). 
Die Ergebnisse des Workshops mit den Clubs (insbesondere zum Verkehrs-
konzept und zum Lärmschutz) sind Ausgangspunkt für alle weiteren Planun-
gen und müssen bei der neuen Nutzung weiterhin werden. 
Eine Verkehrsführung bzw. Zu- und Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-
Straße wird von der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgelehnt. Eine Verkehrser-
schließung muss über den Ehrenfeldgürtel erfolgen. 
Der alte Baumbestand am Ehrenfeldgürtel muss erhalten bleiben. 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE zugestimmt. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Einleitungsbeschluss wurde am 05.06.24 im Amtsblatt bekannt gemacht.  
Nächste Schritte: 
Das Verfahren wird aktuell weiter qualifiziert, eine Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB 
hat in der Zeit vom 19.12.24 bis einschließlich 22.01.25 stattgefunden.  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist der nächste Ver-
fahrensschritt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
IV. Quartal 2026

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1177 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens muss der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Information gegeben 
werden. Die Ausgestaltung der Information wird im Weiteren wie üblich nach den standardisierten 
Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen, in diesem Fall über 
eine Abendveranstaltung. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

xxx

3417 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 12.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 11.03.2024  
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebau-
ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel - in Köln-Ehren-
feld und  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan)  und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 - Gewerbe und Einzelhandel 
in Köln-Ehrenfeld 
4096/2023 
 
Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag: 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Elke Schro-
eder (Klima Freunde) zu TOP 10,1 
AN/0435/2024 
 
Beschluss  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage 
4096/2023 zu beschließen und bittet die Verwaltung darüber hinaus, im Rahmen des eingelei-
teten B-Planverfahrens folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. deren Einhaltung (soweit 
rechtlich möglich) zu kontrollieren: 
 
1. Die gewerbliche Nutzung soll eine Hotelnutzung sein (kein Boardinghouse oder Ser-
vice Apartments). 
2. Die Ergebnisse des Workshops mit den Clubs (insbesondere zum Verkehrskonzept 
und zum Lärmschutz) sind Ausgangspunkt für alle weiteren Planungen und müssen 
bei der neuen Nutzung weiterhin berücksichtigt werden. 
3. Eine Verkehrsführung bzw. Zu- und Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-Straße wird 
von der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgelehnt. Eine Verkehrserschließung muss über 
den Ehrenfeldgürtel erfolgen. 
4. Der alte Baumbestand am Ehrenfeldgürtel muss erhalten bleiben. 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit Änderung zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion. 
 
Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage 
 
Beschluss  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage 
4096/2023 zu beschließen und bittet die Verwaltung darüber hinaus, im Rahmen des eingelei-
teten B-Planverfahrens folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. deren Einhaltung (soweit 
rechtlich möglich) zu kontrollieren: 
5. Die gewerbliche Nutzung soll eine Hotelnutzung sein (kein Boardinghouse oder Ser-
vice Apartments). 
6. Die Ergebnisse des Workshops mit den Clubs (insbesondere zum Verkehrskonzept 
und zum Lärmschutz) sind Ausgangspunkt für alle weiteren Planungen und müssen 
bei der neuen Nutzung weiterhin berücksichtigt werden. 
7. Eine Verkehrsführung bzw. Zu- und Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-Straße wird 
von der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgelehnt. Eine Verkehrserschließung muss über 
den Ehrenfeldgürtel erfolgen. 
8. Der alte Baumbestand am Ehrenfeldgürtel muss erhalten bleiben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion).  
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313  
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 12.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 11.03.2024  
öffentlich

Beratungsverlauf (2)

11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4096/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.01.2024
Erstellt
14.12.2023 13:32