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3015/2018

Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 im Humboldt/Gremberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 13.09.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2673 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
AN/1146/2018 
Vorlagen-Nummer 
 3015/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 
 
Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 im Humboldt/Gremberg 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 nimmt Bezug auf die Berichte des WDR und des Kölner 
Stadtanzeigers von Mitte August hinsichtlich des Verstoßes gegen die Wohnraumschutzsatzung in 
dem Gebäude Wetzlarer Str. 18 in Köln-Humboldt/Gremberg. Die SPD-Fraktion fragt in diesem Zu-
sammenhang an: 
 
1. Seit wann ist der Verwaltung die o. g. Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtteil 
    Humboldt/Gremberg bekannt? 
 
2. Wie ist der aktuelle Stand des Verwaltungsverfahrens und wann ist mit einem Erlass 
    bzw. der Durchsetzung einer Untersagung der Zweckentfremdung zu rechnen? 
 
3. Welche anderen Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die o. g. Zweckentfremdungen 
    zu beseitigen? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Frage 1 
Aufgrund einer Anzeige der IG Humboldt Gremberg vom 06.06.2018 an das Amt für Wohnungswesen 
wegen des Verdachts der ungenehmigten Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 
wurde bei einem Ortstermin durch die Wohnungsaufsicht festgestellt, dass nur weniger der Klingel-
schilder mit Namen versehen und nur wenige Mieter ordnungsgemäß angemeldet waren. Daraufhin 
wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 
 
Frage 2 
Seit wenigen Tagen liegen die angeforderten Mietverträge für 137 möblierte Appartements vor. Miet-
vertragspartner sind die Eigentümergesellschaft und verschiedene Firmen, aber auch Privatpersonen. 
Es besteht der Verdacht, dass im einigen Fällen eine Unter- bzw. Weitervermietung an Drittfirmen 
stattfindet. Die Eigentümergesellschaft hat ihrerseits zusätzlich zu den Prüfungen und Maßnahmen 
der Stadt Köln, eine privatrechtliche Verfolgung der Angelegenheit angekündigt. Die eingereichten 
Mietverträge sowie weitere Unterlagen müssen gesichtet und ausgewertet werden. Zunächst ist ein 
Raumplan vorzulegen, der die Zuordnung der einzelnen Appartements ermöglichen soll. Nach Aus-
wertung aller Unterlagen wird zu entscheiden sein, gegen welche Akteure ggfs. Bußgeldverfahren 
einzuleiten sind. 
 
Frage 3 
Vorrangiges Ziel der Wohnungsaufsicht ist es, zweckfremd genutzten Wohnraum dem Wohnungs-
markt wieder zuzuführen. Dies kann durch Verhandlungen und Gespräche mit den Verfügungsbe-
rechtigten geschehen oder durch die Durchführung von Verwaltungsverfahren, in denen die Wieder-
zuführung zu Wohnzwecken unter Androhung von Zwangsgeldern angeordnet wird.

2

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3015/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.09.2018
Erstellt
11.09.2018 15:12