Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 im Humboldt/Gremberg
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3015/2018 vom 12.09.2018
Stand: Am 13.09.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 AN/1146/2018 Vorlagen-Nummer 3015/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 im Humboldt/Gremberg Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 nimmt Bezug auf die Berichte des WDR und des Kölner Stadtanzeigers von Mitte August hinsichtlich des Verstoßes gegen die Wohnraumschutzsatzung in dem Gebäude Wetzlarer Str. 18 in Köln-Humboldt/Gremberg. Die SPD-Fraktion fragt in diesem Zu- sammenhang an: 1. Seit wann ist der Verwaltung die o. g. Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtteil Humboldt/Gremberg bekannt? 2. Wie ist der aktuelle Stand des Verwaltungsverfahrens und wann ist mit einem Erlass bzw. der Durchsetzung einer Untersagung der Zweckentfremdung zu rechnen? 3. Welche anderen Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die o. g. Zweckentfremdungen zu beseitigen? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Frage 1 Aufgrund einer Anzeige der IG Humboldt Gremberg vom 06.06.2018 an das Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der ungenehmigten Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 wurde bei einem Ortstermin durch die Wohnungsaufsicht festgestellt, dass nur weniger der Klingel- schilder mit Namen versehen und nur wenige Mieter ordnungsgemäß angemeldet waren. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Frage 2 Seit wenigen Tagen liegen die angeforderten Mietverträge für 137 möblierte Appartements vor. Miet- vertragspartner sind die Eigentümergesellschaft und verschiedene Firmen, aber auch Privatpersonen. Es besteht der Verdacht, dass im einigen Fällen eine Unter- bzw. Weitervermietung an Drittfirmen stattfindet. Die Eigentümergesellschaft hat ihrerseits zusätzlich zu den Prüfungen und Maßnahmen der Stadt Köln, eine privatrechtliche Verfolgung der Angelegenheit angekündigt. Die eingereichten Mietverträge sowie weitere Unterlagen müssen gesichtet und ausgewertet werden. Zunächst ist ein Raumplan vorzulegen, der die Zuordnung der einzelnen Appartements ermöglichen soll. Nach Aus- wertung aller Unterlagen wird zu entscheiden sein, gegen welche Akteure ggfs. Bußgeldverfahren einzuleiten sind. Frage 3 Vorrangiges Ziel der Wohnungsaufsicht ist es, zweckfremd genutzten Wohnraum dem Wohnungs- markt wieder zuzuführen. Dies kann durch Verhandlungen und Gespräche mit den Verfügungsbe- rechtigten geschehen oder durch die Durchführung von Verwaltungsverfahren, in denen die Wieder- zuführung zu Wohnzwecken unter Androhung von Zwangsgeldern angeordnet wird. 2
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz