3015/2018
Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 im Humboldt/Gremberg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2673 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/56/561/3
AN/1146/2018
Vorlagen-Nummer
3015/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018
Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18 im Humboldt/Gremberg
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 nimmt Bezug auf die Berichte des WDR und des Kölner
Stadtanzeigers von Mitte August hinsichtlich des Verstoßes gegen die Wohnraumschutzsatzung in
dem Gebäude Wetzlarer Str. 18 in Köln-Humboldt/Gremberg. Die SPD-Fraktion fragt in diesem Zu-
sammenhang an:
1. Seit wann ist der Verwaltung die o. g. Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtteil
Humboldt/Gremberg bekannt?
2. Wie ist der aktuelle Stand des Verwaltungsverfahrens und wann ist mit einem Erlass
bzw. der Durchsetzung einer Untersagung der Zweckentfremdung zu rechnen?
3. Welche anderen Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die o. g. Zweckentfremdungen
zu beseitigen?
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Frage 1
Aufgrund einer Anzeige der IG Humboldt Gremberg vom 06.06.2018 an das Amt für Wohnungswesen
wegen des Verdachts der ungenehmigten Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wetzlarer Str. 18
wurde bei einem Ortstermin durch die Wohnungsaufsicht festgestellt, dass nur weniger der Klingel-
schilder mit Namen versehen und nur wenige Mieter ordnungsgemäß angemeldet waren. Daraufhin
wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Frage 2
Seit wenigen Tagen liegen die angeforderten Mietverträge für 137 möblierte Appartements vor. Miet-
vertragspartner sind die Eigentümergesellschaft und verschiedene Firmen, aber auch Privatpersonen.
Es besteht der Verdacht, dass im einigen Fällen eine Unter- bzw. Weitervermietung an Drittfirmen
stattfindet. Die Eigentümergesellschaft hat ihrerseits zusätzlich zu den Prüfungen und Maßnahmen
der Stadt Köln, eine privatrechtliche Verfolgung der Angelegenheit angekündigt. Die eingereichten
Mietverträge sowie weitere Unterlagen müssen gesichtet und ausgewertet werden. Zunächst ist ein
Raumplan vorzulegen, der die Zuordnung der einzelnen Appartements ermöglichen soll. Nach Aus-
wertung aller Unterlagen wird zu entscheiden sein, gegen welche Akteure ggfs. Bußgeldverfahren
einzuleiten sind.
Frage 3
Vorrangiges Ziel der Wohnungsaufsicht ist es, zweckfremd genutzten Wohnraum dem Wohnungs-
markt wieder zuzuführen. Dies kann durch Verhandlungen und Gespräche mit den Verfügungsbe-
rechtigten geschehen oder durch die Durchführung von Verwaltungsverfahren, in denen die Wieder-
zuführung zu Wohnzwecken unter Androhung von Zwangsgeldern angeordnet wird.
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3015/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.09.2018
- Erstellt
- 11.09.2018 15:12