3069/2022
Armut in Köln: Obdach- und Wohnungslosigkeit 2022 – Winterhilfe und Hitzeschutz
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 14.11.2022 3069/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Armut in Köln: Obdach- und Wohnungslosigkeit 2022 – Winterhilfe und Hitzeschutz In ihrer schriftlichen Anfrage AN/1372/2022 haben die SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln im Kontext Obdach- und Wohnungslosigkeit 2022 verschiedene Fragen. Diese beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Wie viele wohnungs- und obdachlose Menschen sind ordnungsbehördlich in Köln zurzeit wo untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Übergangswohnheimen/-wohnungen, Sozialhäu- sern, Plätzen in Hotels u.a. Beherbergungsbetrieben, Notunterkünften sowie „Housing-First“- Plätzen.) Durch das Amt für Wohnungswesen sind Stand 30.09.2022 insgesamt 1.512 Personen untergebracht. Die Erhebung erfolgt dort wegen nur geringfügiger Fluktuation nur alle 3 Monate. Davon sind 112 Perso- nen in Übergangswohnheimen untergebracht. Der verbleibende Rest ist in Sozialhäusern untergebracht. Die Unterbringung erfolgt in beiden Unterbringungsformen jeweils in abgeschlossenen Wohneinheiten. Durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sind weitere 2.700 Personen ordnungsbehördlich un- tergebracht, davon rund 1.460 in Beherbergungsbetrieben und 78 in Notunterkünften. Dazu kommen 80 Personen, die in der Humanitären Hilfe in der Vorgebirgsstraße untergebracht sind. Das Unterstützungsangebot Housing First ist adressiert an Menschen mit besonders komplexen Prob- lemlagen in Straßenobdachlosigkeit und dient der Versorgung der Zielgruppe mit Regelwohnraum. Hier erfolgt gerade keine ordnungsrechtliche Unterbringung und entsprechend gibt es kein Platzkontingent. Regelwohnraum muss dafür akquiriert werden. Bislang konnten über Housing First insgesamt 14 Personen mit Regelwohnraum versorgt werden. 2. Gibt es Pläne der Stadt Köln, ähnlich wie in München im größeren Stil Hotels zu kaufen und umzubauen, und wenn nicht: Welche Pläne verfolgt die Stadt Köln um den größer werdenden Bedarf zu decken? Seitens der Stadt Köln gibt es keine Pläne, Hotels anzukaufen und diese durch Umbauten in Wohnraum für Menschen im Kontext Wohnungslosigkeit umzuwandeln. Derzeit plant die Stadt Köln den Aufbau einer Sozialen Wohnraumagentur. Mittels dieser soll u. a. durch den Einsatz von Fachkräften der Immobilienbranche in noch stärkerem Maße als bislang Wohnraum aus dem Immobilienbestand zur Deckung des Bedarfs akquiriert werden. Die Soziale Wohnraumagentur wird insbesondere am privatwirtschaftlichen Wohnungsmarkt Wohnraum akquirieren. Um Vermietende auf diesem Wohnungsmarkt zu gewinnen, soll diesen beispielsweise die Begleitung durch Hausmeisterdienste durch die Soziale Wohnraumagentur angeboten werden. Ergänzend dazu soll durch Fachkräften der Sozialen Arbeit mittels flankierender Maßnahmen die sozial- räumliche Integration der dann mit Wohnraum versorgten Menschen gefördert und damit die eingetrete- ne Verbesserung der individuellen Lebenslage gesichert werden. 2 3. Was plant die Verwaltung für die Winterhilfe 2022/23 und welche Maßnahmen zum Hitze- schutz a. Winterhilfe Diese Frage wurde bereits mit der Mitteilung 3083/2022 beantwortet. Ergänzend dazu ergeht noch nachfolgende Information: Das diesjährige Winterhilfetelefon wird durch den SKM betreut, und bietet seit dem 01.11.2022 24- stündige Erreichbarkeit an (Winterhilfetelefon: 0221/56097310; Winterhilfepostfach: winterhilfetele- fon@skm-koeln.de) b. Maßnahmen des Hitzeschutzes in 2022 Diese Frage wurde bereits mit der Mitteilung 3083/2022 beantwortet. 4. Wie werden die Maßnahmen und Mittel, die zur Verhinderung von Wohnungsverlust und zur Vermeidung von Zwangsräumungen dienen, angesichts der enormen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Energiekrise und Inflation ausgebaut? Ein wesentlicher Aspekt ist die Sicherstellung der Nutzbarkeit bereits vorhandenen Wohnraums. Der Bund steht in der Verantwortung, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass die infolge der Infla- tionsentwicklung in wirtschaftliche Not geratene Bevölkerung nicht ihren Wohnraum verliert. Angekündigt sind besondere Maßnahmen des gesetzlichen Mieterschutzes, vergleichbar mit den Regelungen aus dem Frühjahr 2020 zu Beginn der Pandemie. Auch da hatte der Gesetzgeber den Mieterschutz temporär ausgeweitet. Zudem wird es neben den Einmalhilfen des Bundes (Energiepauschalen) auch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes geben. Diese sieht neben der erheblichen Ausweitung des Kreises der Anspruchs- berechtigten (Ausweitung um mehr als 300 %) auch die dauerhafte Wiederverankerung des Heizkosten- zuschusses im Leistungsumfang vor. Die Stadt Köln baut ihre allgemeinen Informationen zu den vorhandenen Leistungen für Multiplikatoren des Hilfesystems auf der städtischen Homepage https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise/hilfen-der-energiekrise weiter aus, vernetzt diese mit anderen Informationssystemen. Im Rahmen der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird sichergestellt, dass diese Informationen allgemein bekannt werden. Die folgenden Beratungs- und Vorsorgeleistungen werden angeboten: Eine Sensibilisierung zu den Gefahren von Kälte erfolgt systematisch und kontinuierlich in allen Leis- tungsangeboten für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit, insbesondere Schutzmöglichkeiten werden mit den Menschen selbst besprochen und Möglichkeiten zu deren Umsetzung angeboten. Beratung wird hierzu durch alle Leistungen der Hilfen für Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit realisiert und explizit in die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern aufgenommen. Diese Leistungen sind im Einzelnen: - Kontakt- und Beratungsstellen nach § 67 SGB XII - Überlebensstation Gulliver - Streetworker*innen - stationäre Einrichtungen nach § 67 SGB XII ambulante Versorgungssysteme, in denen auch der Wochenendnotdient bei akuten Fragen zu Hitze- und Kälteschutz und den vorhandenen Mög- lichkeiten informiert - Notunterbringungssysteme für Menschen in Obdachlosigkeit Notunterbringungssysteme für Men- schen ohne Rechtsansprüche im Rahmen der EU-Humanitären Hilfen, die insbes. zur Vermitt- lung der Schutzkonzepte mit Kulturmittler*innen arbeiten. 3 5. Wie weit ist die Verwaltung mit der Umsetzung des Beschlusses des Sozialausschusses vom 14.01.2021 bezüglich zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen, der die Umstellung des Unterbringungssystems in Köln auf Einzelzimmer mit 24-Stunden- Verweilmöglichkeit vorsieht? Die Stadt Köln hat insgesamt 10.076 Geflüchtete Menschen ordnungsbehördlich untergebracht, Stand 31.10.2022, davon seit Kriegsbeginn in der Ukraine rund 3.760 geflüchtete Ukrainer*innen. Davon muss- ten allein rund 2.000 Menschen in neu angemieteten Hotels untergebracht werden. Die dafür dem Markt entzogenen Ressourcen bei den Beherbergungsbetrieben konnten nicht anderwei- tig kompensiert werden und führten in der Folge dazu, dass der weitere Ausbau der Einzelzimmerunter- bringung ins Stocken geraten ist. Daher blieb nur noch die Möglichkeit, den weiteren Ausbau der Einzelzimmerunterbringung für jeden Ein-Personen-Haushalt in ordnungsbehördlicher Unterbringung zurückzustellen. Nicht zurückgestellt wurden die Aktivitäten zur Bereitstellung von 24/7 nutzbaren Unterbringungsplätzen. Bis auf die Notschlafplätze war die 24/7 Unterbringung (24 Stunden an sieben Tagen geöffnet) bereits Ende 2021 umgesetzt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten lässt sich 24/7 Unterbringung in den Notschlafstellen nicht reali- sieren. Um aber auch den Nutzer*innen der Notschlafplätze 24/7 Witterungsschutz zu gewähren, werden die diesbezüglichen zeitlichen Versorgungslücken aktuell geschlossen. Dazu wurden die Angebotszeiten für die Nutzung von Tagesaufenthaltsangeboten ausgeweitet, so dass jetzt ein zeitlich nahtloser Übergang von Übernachtungsangebot in Tagesaufenthaltsangebot ermöglicht ist. Zudem entwickelt die Verwaltung gemeinsam mit Trägern derzeit ein Konzept für ein weiteres ganzjähri- ges niedrigschwelliges Angebot am Standort Ostmerheimer Str. 220. Zielgruppe für dieses neue Ange- bot ist die Gruppe der straßenobdachlosen Menschen, die bisher aus unterschiedlichsten individuellen Gründen die Regelangebote nicht ganzjährig nutzen können und regelmäßig nur das Winterhilfeangebot annehmen. Ziel ist es, damit die Menschen ganzjährig von der Straße in die Hilfsangebote zu holen. Die positive Erfahrung der Wirkung der Ausweitung des Winterhilfeangebotes aus dem letzten Winter (über 50 % der Nutzer*innen des Angebots nutzen dieses 24/7) stützen dabei die Annahme, dass dies ein wirksamer Schritt zur Reduktion der Straßenobdachlosigkeit in Köln sein kann. Konzeptionell ist hier auch die Ein- zelzimmerunterbringung für Ein-Personen-Haushalte angedacht. Im Rahmen der humanitären Hilfe gibt es in dem Objekt Vorgebirgsstr. für die Zielgruppe der Personen ohne Rechtsansprüche, 90 Schlafplätze gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3069/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.11.2022
- Erstellt
- 16.09.2022 14:43